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DE20018981U1 - Behältnis, insbesondere Tasche für ein akustisches und/oder elektrisches tontechnisches Gerät - Google Patents

Behältnis, insbesondere Tasche für ein akustisches und/oder elektrisches tontechnisches Gerät

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Publication number
DE20018981U1
DE20018981U1 DE20018981U DE20018981U DE20018981U1 DE 20018981 U1 DE20018981 U1 DE 20018981U1 DE 20018981 U DE20018981 U DE 20018981U DE 20018981 U DE20018981 U DE 20018981U DE 20018981 U1 DE20018981 U1 DE 20018981U1
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DE
Germany
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container
container according
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band
section
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Expired - Lifetime
Application number
DE20018981U
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English (en)
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Individual
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Individual
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Publication of DE20018981U1 publication Critical patent/DE20018981U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G10MUSICAL INSTRUMENTS; ACOUSTICS
    • G10GREPRESENTATION OF MUSIC; RECORDING MUSIC IN NOTATION FORM; ACCESSORIES FOR MUSIC OR MUSICAL INSTRUMENTS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. SUPPORTS
    • G10G7/00Other auxiliary devices or accessories, e.g. conductors' batons or separate holders for resin or strings
    • G10G7/005Carrying cases for musical instruments

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Acoustics & Sound (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

Si
Behältnis, insbesondere Tasche tür ein akustisches und/oder elektrisches tontechnisches Gerät
Die Erfindung betrifft ein Behältnis, insbesondere eine Tasche für ein akustisches und/oder elektrisches tontechnisches Gerät, insbesondere für eine Gitarre oder Bassgitarre oder für ein Keyboard, wobei das Behältnis eine den Außenkonturen des tontechnischen Gerätes angepaßte Hülle mit einem Bodenabschnitt und einem Deckelabschnitt aufweist, die an einer ersten Seite scharnierartig miteinander verbunden, insbesondere vernäht und über eine Schließeinrichtung, insbesondere einem Reißverschluß verschließbar sind gemäß dem Oberbegriff des PateH&nspruchs 1.
Bei herkömmlichen Behältnissen für Musikinstrumente oder andere akustische und/oder elektrische tontechnische Geräte, wie beispielsweise Gitarren oder Bassgitarren, besteht das Problem, daß das ton technische Gerät nur bei verschlossener Behältnis sicher gelagert ist, so daß das Instrument insbesondere im Falle eines Defektes der zwischen Bodenabschnitt und Deckelabschnitt wirksamen Verschließeinrichtung heraus fallen und erheblich beschädigt werden kann.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Vorkehrungen zu treffen, die dieses Risiko der Beschädigung oder gar Zerstörung eines tontechnischen Geräts ausschließen oder wenigstens erheblich minimieren.
Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Behältnis bzw. einer Tasche für akustische und/oder elektrische tontechnische Geräte, insbesondere für eine Gitarre oder Bassgitarre oder für ein Keyboard nach den Merkmalen des Anspruches 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ein Kemgedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, das tontechnische Gerät an der Innenseite des Bodenabschnittes der Hülle mittels geeigneter Fixiereinrichtungen lösbar zu befestigen. Bei einem Defekt des Reißverschlusses wird das tontechnische Gerät durch die Fixiereinrichtungen am Bodenabschnitt des Behältnisses, bzw. der Tasche festgehalten, so daß ein Herausfallen aus dem Behältnis verhindert wird.
In einer ersten zweckmäßigen Ausgestaltung ist das Behältnis als Tasche für die Aufnahme eines Saiteninstrumentes mit einem Korpus und einem daran angeordnetem Hals ausgebildet, wobei die Fixiereinrichtungen derart angeordnet und ausgestaltet sind, daß sie das Saiteninstrument vorzugsweise an seinem Hals festlegen. Der Hals des Saiteninstrumentes eignet sich in besonderer Weise zu einer umgreifenden Befestigung des Saiteninstrumentes. Zum einem handelt es sich bei einem Hals um eine am Instrument vorgegebene Verjüngung, die bei einer umgreifenden Fixierung eine formschlüssige Befestigung gewährleistet. Zum anderen ist der zu umgreifende Querschnitt des Halses bei allen Saiteninstrumenten relativ klein, so daß die Fixiereinrichtungen schnell und einfach befestigt werden können.
In einer anderen alternativen Ausgestaltung ist das Behältnis zur Aufnahme eines anderen akustischen und/oder elektrischen tontechnischen Gerätes, insbesondere eines im wesentlichen quaderformigen Gerätes wie einem Keyboard ausgebildet. In dieser Ausgestaltung wirken vorzugsweise der Bodenabschnitt des Behältnisses, der dem Gerät bereits einem gewissen Halt verleiht und die Fixiereinrichtungen derart zusammen, daß ein Herausfallen des Gerätes mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen wird. Im Unterschied zu einem Musikinstrument, das eine vorgegebene Verjüngung aufweist, ist die Sicherung eines insbesondere im wesentlichen quaderformigen Gerätes schwieriger. Für eine sichere Fixierung wirken bevorzugtermaßen die Ausgestaltung des Bodenabschnittes sowie die Fixiereinrichtungen zusammen derart, daß bei geschlossener Fixiereinrichtung ein Herausfallen des tontechnischen Gerätes verunmöglicht wird. Das Behältnis kann auch hier als Tasche, alternativ aber auch als Koffer ausgebildet sein.
In einer konkreten Ausgestaltung kann der Bodenabschnitt der Hülle beispielsweise wannenförmig mit Vorder-, Rück-, Seitenwänden ausgebildet sein derart, daß im Zusammenspiel mit der Fixiereinrichtung ein Herausfallen in der durch die Wannenform definierten Entnahmerichtung verhindert wird.
Gerade in der vorgenannten Ausgestaltung, aber auch generell wird es als vorteilhaft angesehen, zwei beanstandet voneinander wirksame Fixiereinrichtungen vorzusehen, um das tontechnische Gerät, insbesondere ein Keyboard zweifach zu sichern und auch ein Herauskippen oder auch Herausrutschen des tontechnischen Gerätes aus dem Behältnis zu verhindern.
·»■
In einer weiteren, bevorzugten Ausgestaltung umfaßt die Fixiereinrichtung ein oder mehrere Bänder, die am Bodenabschnitt der Hülle in den vorgesehenen Bereichen befestigt sind und mit deren Hilfe das tontechnische Gerät, eine Gitarre vorzugsweise im Bereich des Gitarrenhalses, umgreifend lösbar festlegbar ist. Bei einem Saiteninstrument läßt sich mit einem um den Hals befestigten Band eine formschlüssige Fixierung erzielen, da die so gebildete Schlaufe weder zum Korpus noch zur Kopfplatte des Saiteninstrumentes hin abrutschen kann. An der Kopfplatte verhindern die Mechaniken ein Herausrutschen aus der durch das Band gebildete Schlaufe. Ein Herausrutschen in gegenüberliegender Richtung wird durch den Korpus verhindert. Bei tontechnischen Geräten, bei denen keine Verjüngung, Krümmung, etc., ausgenutzt werden kann, sondern die eine annähernd konstante Querschnittsform aufweisen, wie beispielsweise ein Keyboard kann ein Herausrutschen aus der durch das Band gebildeten Schlaufe bzw. zwei oder mehreren Schlaufen dadurch verhindert werden, daß entsprechende seitliche Bewegungen durch die Formgebung des Bodenabschnittes der Hülle verhindert werden.
In einer möglichen Ausgestaltung greifen das Band bzw. die Bänder zwischen ihren freien Enden am Bodenabschnitt der Hülle an, wobei die freien Enden über Befestigungsmittel lösbar verbunden werden können. In einer alternativen Ausgestaltung greifen das Band bzw. die Bänder mit einem dem Behältnis zugewandten Ende am Bodenabschnitt an, wobei die einander zugeordneten freien Enden dann über Befestigungsmittel lösbar verbunden werden können. Als lösbare Befestigungsmittel kommen insbesondere ein Klettverschluß, eine Druckknopfverbindung oder eine Verbindung nach Art einer Gürtelschnalle in Betracht. In einer herstellungstechnisch einfachen jedoch zweckmäßigen Ausgestaltung sind das Band bzw. die Bänder am Bodenabschnitt über eine Niet- oder Nahtverbindung dauerhaft befestigt. In einer alternativen Ausgestaltung ist die Fixiereinrichtung lösbar, beispielsweise an einer Schlaufenleiste befestigt, wobei durch die Schlaufenleiste oder eine andere Einrichtung eine Reihe bzw. ein Raster von Befestigungspunkten vorgegeben wird, die eine Anpassung der Fixiereinrichtung je nach den konkreten Abmessungen des tontechnischen Gerätes gestatten.
Die Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile anhand der Beschreibung und Ausfuhrungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert.
Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipskizze einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Tasche für eine Gitarre und/oder Bassgitarre in geöffnetem Zustand
ohne Gitarre,
Fig. 2 eine Prinzipskizze einer Ausfuhrungsform der am Bodenabschnitt der
Tasche angeordneten Fixiereinrichtung,
Fig. 3 die Fixiereinrichtung nach Fig. 2, bei der eine Gitarre am Gitarrenhals
am Bodenabschnitt der Tasche befestigt ist,
Fig. 4 eine Prinzipskizze einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Tasche für ein Keyboard in geöffnetem Zustand ohne Keyboard.
In Fig. 1 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Tasche für eine Gitarre in Prinzipansicht dargestellt, wobei die Erfindung nicht nur bei Taschen für Gitarren, sondern in allgemeiner Form bei flexiblen oder hartschaligen Behältnissen für jegliche andere Saiteninstrumente, wie beispielsweise Kontrabaß, Cello, Violine, Bassgitarre, etc. ... sowie für andere akustische und/oder tontechnische Geräte, insbesondere für ein Keyboard Anwendung finden kann. Die Tasche für Gitarren umfaßt bei der vorliegenden Ausführungsform zunächst eine flexible Hülle 11, die entlang ihrer Schmalseite in einen Bodenabschnitt 12 und einen Deckelabschnitt 13 unterteilt ist. Bodenabschnitt 12 und Deckelabschnitt 13 sind scharnierartig an einer ersten Seite 15 miteinander verbunden. Über ihren verbleibenden Umriß 28 sind Bodenschnitt 12 und Deckelabschnitt 13 über eine Verschließrichtung 14 miteinander verbindbar, wobei die Verschließeinrichtung 14 zweckmäßigerweise durch einen umlaufenden Reißverschluß gebildet wird.
Am Bodenabschnitt 12 ist eine Fixiereinrichtung 16 angeordnet zur lösbaren Fixierung einer Gitarre, insbesondere eines Halses 34 am Bodenabschnitt 12. In einer ersten, hier nicht dargestellten Ausführungsform umfaßt die Fixiereinrichrung 16 ein Band 17, das über eine Nahtverbindung direkt am Bodenabschnitt 12 befestigt ist.
Eine konkrete Ausführungsform einer derartigen Fixiereinrichtung 16 ist in der Prinzipskizze gemäß Fig. 2 veranschaulicht. Die Fixiereinrichtung 16 umfaßt hier zunächst ein Band 17 mit einem ersten freien Ende 18 und einem zweiten freien Ende 19. Das Band 17 greift im Bereich zwischen seinen freien Enden 18, 19 am Bodenabschnitt 12 der Hülle 11 an. Bei der hier dargestellten Ausführungsform ist das Band nur mittelbar am Bodenabschnitt 12 befestigt, und zwar über eine Schlaufenleiste 29, die zur Anpassung an verschiedene Gitarrengrößen ein Raster 27 von verschiedenen Befestigungspunkten 24, 25, 26 vorgibt. In der Schlaufen-
leiste 29, die beispielsweise durch einen in etwa rechteckformigen, am Bodenabschnitt 12 aufgenähten Lederbesatz ausgebildet sein kann, sind entsprechend den Befestigungspunkten 24, 25, 26 Ausstanzungen vorgenommen, die Schlaufen 30, 31, 32 zum Durchfuhren des Bandes 17 definieren. Um das Band 17 auch parallel zu einer Längserstreckung zu fixieren, ist zwischen der jeweils zugeordneten Schlaufe 30, 31, 32 und dem Band 17 eine Druckknopfverbindung 33 wirksam, die ein Lösen des Bandes 17 aus der zugeordneten Schlaufe 30, 31, 32 und ein Umsetzen in eine andere Schlaufe gestattet.
An seinen freien Enden 18, 19 weist das Band 17 einen Klettverschluß 21 auf, wobei am ersten Ende 18, auf dessen Oberseite ein erstes Klettelement 22 und am zweiten Ende 19, an dessen Unterseite ein zweites Klettelement 23 angeordnet ist.
Um den Hals 34 am Bodenabschnitt 12 der Hülle 11 zu fixieren, wird die Gitarre wie in Fig. 3 ersichtlich, in die Hülle 11 gelegt und das Band 17 den Hals 34 umgreifend an seinen freien Enden 18, 19 über den Klettverschluß 21 verbunden. Der KlettverscbJuß 21 gestattet ein rasches Befestigen bzw. Lösen des Halses 34 am Bodenabschnitt 12 der Hülle 11, so daß mit nur einem zusätzlichen Handgriff ein rasches Befestigen bzw. Lösen 34 am Bodenabschnitt 12 der Hülle 12 möglich und eine Beschädigung der Gitarre bei einem defekten Reißverschluß verhindert wird. Gleichzeitig gewährleistet das Band 17 eine weitere Stabilisierung der Gitarre beim Transport.
In Fig. 4 ist eine alternative Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Behältnisses dargestellt, das hier für die Aufnahme eines im wesentlichen quaderförmigen akustischen und/oder tontechnischen Gerätes vorgesehen ist, wie beispielsweise einem Keyboard oder einer Zitter. Das Behältnis kann als Koffer oder gemäß der vorliegenden Ausführungsform als Tasche mit einer flexiblen Hülle 11 ausgebildet sein. Die flexible Hülle 11 ist in einen Bodenabschnitt 12 und in einen Deckelabschnitt 13 unterteilt. Der Bodenabschnitt 12 umfaßt einen Boden 42, eine Vorderwand 35, eine Rückwand 36 sowie zwei Seitenwände 37, 38 und ist im wesentlichen von wannenfÖrmiger Gestalt. An einer ersten Seite 15 der Tasche sind Bodenabschnitt 12 und Deckelabschnitt 13 scharnierartig miteinander verbunden. Über den verbleibenden Umriß 28 sind der im wesentlichen wannenformiger Bodenabschnitt 12 und der Deckelabschnitt 13 über eine Verschließeinrichtung 14 miteinander verbindbar, wobei die Verschließeinrichtung 14 auch hier durch einen umlaufenden Reißverschluß gebildet sein kann.
In der hier vorliegenden Ausgestaltung sind am Bodenabschnitt 12 beanstandet voneinander zwei Fixiereinrichtungen 16 zur lösbaren Befestigung des aufzunehmenden tontechnischen Geräts (Keyboard, Zitter, ...) angeordnet. Jede der beiden
Fixiereinrichtungen 16 umfaßt Bänder 17, 39, die über ein taschenseitiges Ende 40, 41 direkt am Bodenabschnitt 12 vorzugsweise am Boden 42, ergänzend oder alternativ aber auch an Vorderwand 35 bzw. Rückwand 36 der Tasche über eine Nahtverbindung befestigt sind. Die jeweils freien Enden 18, 19 der Bänder 17, 39 sind mit Befestigungsmitteln 21, nämlich mit korrespondierenden Elementen eines Klettverschlusses versehen. In der konkret dargestellten Ausfuhrungsform umfaßt beispielsweise das der Vorderwand 35 zugeordnete Band 17 auf seiner dem zu fixierenden tontechnischen Gerät abgewandten Seite ein erstes Klettelement 22. Korrespondierend hierzu weist das der Rückwand 36 zugeordnete Band 39 in seiner in Schließstellung dem tontechnischen Gerät zugewandten Seite ein korrespondierendes zweites Klettelement 23 auf.
Die beabstandet zueinander angeordneten Fixiereinrichtungen 16 gestatten auch bei dieser Ausfuhrungsform ein rasches Befestigen bzw. Lösen des tontechnischen Gerätes am Bodenabschnitt 12 der Hülle 11, so daß mit nur wenigen Handgriffen ein Herausfallen des tontechnischen Gerätes aus der Hülle 11 verhindert wird. Gleichzeitig gewährleisten die Fixiereinrichtungen 16 eine weitere Stabilisierung des tontechnischen Gerätes beim Transport. Insgesamt sollte gerade bei der anhand von Fig. 4 beschriebenen Ausführungsform darauf geachtet werden, daß die Hülle im wesentlichen den Abmessungen des tontechnischen Gerätes angepaßt ist, so daß die Fixiereinrichtungen ein Herausfallen des Gerätes in Entnahmerichtung A sicher verhindern können.
Bezugszeichenhste Hülle
11 Bodenabschnitt
12 Deckelabschnitt
13 Verschließeinrichtung
14 Erste Seite
15 Fixiereinrichtung
16 Band
17 Erstes freies Ende
18 Zweites freies Ende
19 Befestigungsmittel, Klettverschluß
21 Erstes Klettelement
20 Zweites Klettelement
21 26
24, 25, Befestigungspunkte
Raster
27 Umriß
28
29 Schlaufenliste
30,31, 32
Schlaufen
33 Druckknopfverbindung
34 Hals
35 Vorderwand
36 Rückwand
37,38 Seitenwand
39 Band
40,41 taschenseitiges Ende
42 Boden

Claims (11)

1. Behältnis, insbesondere Tasche für ein akustisches und/oder elektrisches tontechnisches Gerät, insbesondere für eine Gitarre oder Bassgitarre oder für ein Keyboard, wobei das Behältnis eine den Außenkonturen des tontechnischen Gerätes angepaßte Hülle (11) mit einem Bodenabschnitt (12) und einem Deckelabschnitt (13) aufweist, die je an einer ersten Seite (15) scharnierartig miteinander verbunden, insbesondere vernäht und über eine Verschließeinrichtung (14), insbesondere einen Reißverschluß, verschließbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite des Bodenabschnitts (12) Fixiereinrichtungen (16) vorgesehen sind, um das tontechnische Gerät am Bodenabschnitt (12) des Behältnisses lösbar zu befestigen.
2. Behältnis nach Anspruch 1, das als Tasche zur Aufnahme eines Saiteninstruments mit einem Korpus und einem daran angeordneten Hals (34) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtungen (16) zur Festlegung des Halses (34) des Saiteninstruments am Bodenabschnitt (12) der Tasche angeordnet und ausgebildet sind.
3. Behältnis nach Anspruch 1, das zur Aufnahme eines Keyboards oder einem anderen im wesentlichen quaderförmigen Musikinstrument ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, die Formgebung des Bodenabschnitts (12) und die Fixiereinrichtungen (16) derart zusammenwirken, daß ein ungewolltes Herausfallen bei geschlossener Fixiereinrichtung (16) verhindert wird.
4. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenabschnitt (12) des Behältnisses wannenförmig mit Vorder-, Rück- und Seitenwänden (35, 36, 37, 38) ausgebildet ist derart, daß die Fixiereinrichtung (16) ein Herausfallen in der durch die Wannenform definierten Entnahmerichtung (A) verhindert.
5. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei beabstandet voneinander wirksame Fixiereinrichtungen (16) am Bodenabschnitt (12) des Behältnisses angeordnet sind, um das tontechnische Gerät zweifach zu sichern.
6. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtungen (16) jeweils ein oder mehrere, vorzugsweise zwei Bänder (17, 39), umfassen, die am Bodenabschnitt (12) der Tasche befestigt sind und das tontechnische Gerät umgreifend lösbar festlegbar sind.
7. Behältnis nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Band bzw. die Bänder (17, 39) zwischen ihren beiden Enden (18, 19) am Bodenabschnitt (12) angreifen und die beiden freien Enden (18, 19) des Bandes bzw. der Bänder (17, 39) über lösbare Befestigungsmittel (21) verbindbar sind.
8. Behältnis nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Band bzw. die Bänder mit einem taschenseitigen Ende (40, 41) am Bodenabschnitt (12) angreifen und die beiden freien Enden (18, 19) des Bandes bzw. der Bänder (17, 39) über lösbare Befestigungsmittel (21) verbindbar sind.
9. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Band bzw. die Bänder (17, 39) am Bodenabschnitt (12) über eine Niet- oder Nahtverbindung befestigt ist.
10. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an den freien Enden (18, 19) des Bandes bzw. der Bänder (17, 39) ein Klettverschluß (21) ausgebildet ist, wobei am ersten Ende (18) auf dessen Oberseite ein erstes Klettelement (22) und am zweiten Ende (19) an dessen Unterseite ein zweites Klettelement (23) angeordnet ist.
11. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtungen (16) am Bodenabschnitt (12) der Hülle lösbar befestigt sind und eine Reihe bzw. ein Raster (27) von Befestigungspunkten (24, 25) zur Einstellung der Fixiereinrichtung (16) auf eine spezielle Größe des Saiteninstrumentes vorgegeben ist.
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