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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Linealschutzhülle.
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Linealschutzhüllen dienen
dazu, Lineale verschiedenster Formen, wie Dreiecke, insbesondere Geometriedreiecke,
gegen mechanische Einwirkungen, welche eine Beschädigung oder
den Bruch des Lineals zufolge haben, zu schützen.
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Es
sind dünne
Pappkartonhüllen
und Federpennale als Linealschutzhüllen bekannt. Diese haben aber
eine zu geringe Verwindungsfestigkeit, um Schutz gegen stärkere mechanische
Einwirkungen auf die Lineale zu bieten. Insbesondere können diese Linealschutzhüllen nicht
vor Bruch des Lineals oder Dreieckes beim Transport in Schulrucksäcken schützen.
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Aus
der
DE 20 2004
013 993 U1 sind ein Behältnis
für ein
Geometriedreieck und ein Flachmaterialstreifen zum Herstellen des
Behältnisses
bekannt. Der Flachmaterialstreifen umfasst zwei als Platten bezeichnete
Hauptflächen,
die einstückig
miteinander über
eine als Scharnier wirkende Schwächungslinie
verbunden sind. Zur Herstellung des Behältnisses wird eine der „Platten" umgeklappt, so dass
die beiden Platten übereinander
liegen. Anschließend wird
eine der noch offenen Seitenkanten des Behältnisses durch Ankleben einer – wiederum
einstückig als
Teil des Flachmaterialstreifens ausgebildete – Lasche an der anderen Platte
verschlossen. Die dritte Seitenkante bleibt offen. Nachteilig an
diesem bekannten Behältnis
ist der umständliche
und zeitaufwändige
Klebevorgang sowie die begrenzte Verwindungssteifigkeit, die mit
dem Behältnis
erzielbar ist, denn in der Praxis muss der Flachmaterialstreifen aus
einem relativ weichen Material bestehen, damit das Umbiegen einer
Platte sowie der Lasche ohne Materialbruch funktionieren kann, auch
wenn die entsprechenden Verbindungen als Schwächungslinien ausgebildet sind.
Die Schwächungslinien
müssen wiederum
eine Breite aufweisen, die zumindest der Dicke des aufzubewahrenden
Lineals entspricht, d.h. üblicherweise
ca. 2–3
mm, was die Verwindungssteifigkeit des bekannten Behältnisses
weiter senkt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Lineale, Dreiecke, Geodreiecke
und andere Linealformen ausreichend gegen mechanische Einwirkungen, welche
eine Beschädigung oder
den Bruch des Lineals zufolge haben könnten, zu schützen. Unter
dem Begriff „Lineal" werden auch Schriftschablonen
verstanden.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Linealschutzhülle gelöst, die zwei separate Platten
aus verwindungsfesten Werkstoffen, wie z.B. Kunststoff, Holz, Metall,
insbesondere Aluminium, umfasst, die so übereinander angeordnet sind,
dass dazwischen ein Aufnahmeraum für das Lineal definiert ist,
wobei der Aufnahmeraum an einer Seite einen Lineal-Einschubschlitz
aufweist, und die Platten durch Verbindungselemente starr, vorzugsweise
nicht lösbar,
miteinander verbunden sind.
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Diese
erfindungsgemäße Linealschutzhülle hat
aufgrund der starr miteinander verbundenen Platten aus verwindungsfesten
Werkstoffen insgesamt eine sehr hohe Verwindungssteifigkeit, die
ausreichend ist, um ein darin aufgenommenes Lineal auch bei grober
mechanischer Belastung sicher vor Beschädigung zu schützen. Das
Lineal ist im Aufnahmeraum allseitig von den Platten umgeben. Wenn der
Aufnahmeraum so dimensioniert ist, dass ein Lineal an den Innenseiten
der Platten eng anliegt, so kann auch die zwar relativ geringe,
aber doch vorhandene Steifigkeit des Lineals bzw. Dreieckes zur weiteren
Erhöhung
der Verwindungssteifigkeit mit ausgenutzt werden.
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Besonders
hohe Verwindungssteifigkeit der erfindungsgemäßen Linealschutzhülle wird
erzielt, wenn die Verbindungselemente als Einschnappverbindung ausgebildet
sind und/oder in einer der beiden Platten Führungsnuten vorgesehen sind,
die mit Seitenkanten oder Stegen der anderen Platte ineinandergreifen.
Bei einer für
das Zusammenfügen
der beiden Platten günstigen
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Linealschutzhülle, die
auch hohe mechanische Stabilität
mit sich bringt, umgreift eine Platte die andere Platte.
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Lineale,
wie z.B. Geodreiecke, besitzen oft Linealgriffe, um mit dem Lineal
besser hantieren zu können.
Damit die Linealschutzhülle
auch für
solche Lineale verwendbar ist, ist gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung
in einer Platte eine Linealgriff-Öffnung ausgebildet, wobei sich
die Linealgrifföffnung vom
Einschubschlitz des Aufnahmeraums ausgehend in einen mittleren Bereich
der Platte erstreckt. Durch diese Maßnahme kann das Lineal vollständig in
den Aufnahmeraum geschoben werden, wobei der Linealgriff entlang
der Linealgriff-Öffnung
gleitet.
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Damit
auch der Linealgriff vor mechanischen Einwirkungen geschützt ist,
sind in weiterer Ausgestaltung der Erfindung an der Außenseite
der die Linealgriff-Öffnung
aufweisenden Platte Erhebungen nahe der Linealgriff-Öffnung ausgebildet.
Diese Erhebungen nehmen mechanische Stöße und sonstige Belastungen
auf, die sonst den Linealgriff treffen würden. Bevorzugt sind die Erhebungen
als Stege ausgebildet, die die Linealgriff-Öffnung zumindest abschnittsweise
umgeben.
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In
einer Variante der Erfindung ist zumindest eine Kante einer oder
beider Platten der Linealschutzhülle
abgeschrägt,
wobei vorzugsweise die Abschrägung
mit einer Maßeinteilung
und optional mit einem Zirkelansatzpunkt versehen ist. Somit kann
für schnelle
Anwendungen die Linealschutzhülle
selbst als Lineal dienen.
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Um
wirkungsvoll zu verhindern, dass ein im Aufnahmeraum befindliches
Lineal ungewollt aus der Linealschutzhülle rutscht, ist weiters vorgesehen, dass
an der Linealschutzhülle
eine Lineal-Rückhaltevorrichtung
ausgebildet ist. Diese Lineal-Rückhaltevorrichtung
kann zweckmäßig einteilig
mit der Linealschutzhülle
als Federhakenverschluss ausgebildet sein, indem in einer Platte
zwei im Abstand voneinander zur Öffnung
des Aufnahmeraums verlaufende Schlitze ausgebildet sind, zwischen
denen sich ein dem Aufnahmeraum zugewandter Steg erstreckt, wobei
der Steg als Haken dient, der das Lineal im Aufnahmeraum zurückhält. In einer
alternativen Ausführungsform
ist die Lineal-Rückhaltevorrichtung
als den Einschubschlitz des Aufnahmeraums versperrender Klettverschluss
oder Druckknopfverschluss ausgebildet.
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Um
ein Lineal im Aufnahmeraum möglichst schonend
und insbesondere vor Zerkratzen geschützt zu lagern, ist in einer
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Linealschutzhülle der
Aufnahmeraum mit einem weichen Auskleidungsmaterial versehen. Das
Auskleidungsmaterial, z.B. ein Filzbelag oder eine Beflockung, kann
als Beschichtung der innenliegenden Seiten der Platten aufgebracht
sein.
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Die
Erfindung wird nun anhand eines nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
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1 zeigt
die Linealschutzhülle
in der Perspektive von schräg
oben.
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2 zeigt
ein Detail der oberen Platte der Linealschutzhülle in der Perspektive.
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3 zeigt
die obere Platte der Linealschutzhülle in Draufsicht.
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4 zeigt
die obere Platte der Linealschutzhülle in Untersicht.
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1 zeigt
eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Linealschutzhülle 1 in
der Perspektive von schräg
oben. Die Linealschutzhülle
ist für
die Aufnahme eines Geodreiecks mit Linealgriff konzipiert und ist
dementsprechend – der
Form des Geodreiecks angepasst – als
gleichschenkeliges Dreieck ausgebildet. Die Linealschutzhülle 1 weist
zwei separate Platten aus einem verwindungsfesten Werkstoff, vorzugsweise
Kunststoff, auf, nämlich
eine obere Platte 2 und eine untere Platte 3.
Es sind allerdings auch andere verwindungsfeste Werkstoffe, wie
z.B. Holz oder Metall, insbesondere Aluminium, verwendbar. Jede
der beiden Platten weist eine an das aufzunehmende Geodreieck angepasste
Dreiecksform auf. Die beiden Platten 2, 3 sind übereinander
angeordnet, wobei die obere Platte 2 die untere Platte 3 umgreift,
so dass zwischen den Platten 2, 3 ein Aufnahmeraum 4 für das Lineal
definiert ist, der an einer Seite einen Lineal-Einschubschlitz 5 aufweist.
Die beiden Platten 2, 3 sind durch Verbindungselemente starr,
vorzugsweise nach dem Zusammenfügen
nicht mehr lösbar,
miteinander verbunden.
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Nun
auch auf die 2 bis 4 Bezug nehmend,
wird die starre Verbindung der beiden Platten 2, 3 erläutert. Diese
Verbindung ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch Führungsnuten 6 in der
oberen Platte 2 realisiert, die mit Seitenkanten der unteren
Platte 3 ineinandergreifen. Die untere Platte 3 kann
bei diesem Ausführungsbeispiel
als einfach und billig herstellbare plane Platte geformt sein. In
den Führungsnuten 6 sind
Vorsprünge 7 angeordnet,
die die Funktion von Widerhaken aufweisen, indem sie beim Einführen der
unteren Platte 3 in die Führungsnuten 6 entweder
an der Hinterkante der Platte 3 oder in einer Ausnehmung
in der Platte 3 einschnappen und aufgrund ihrer Widerhakenfunktion nicht
mehr oder zumindest nur sehr schwer mit der Platte 3 außer Eingriff
bringbar sind. Da die untere Platte 3 mit zwei ihrer drei
Außenränder in
den Führungsnuten 6 aufgenommen
ist, wird eine sehr stabile, starre Verbindung der beiden Platten 2, 3 erzielt.
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Damit
ein Linealgriff des im Aufnahmeraum 4 aufzunehmenden Lineals
nicht das Einführen
des Lineals verhindert, ist in der oberen Platte 2 der
Linealschutzhülle 1 eine
Linealgriff-Öffnung 8 in
Form einer Ausnehmung ausgebildet, die sich vom Einschubschlitz 5 des
Aufnahmeraums 4 ausgehend zum Zentrum der Platte 2 und
darüber
hinaus erstreckt. Somit kann das Lineal vollständig in den Aufnahmeraum geschoben
werden, wobei gleichzeitig der Linealgriff in die Linealgriff-Öffnung 8 eingeführt wird.
Damit auch der Linealgriff vor externen mechanischen Einwirkungen
geschützt
ist, ist die Linealgriff-Öffnung 8 an
der Außenseite
der Platte 2 von Erhebungen 9 in Form von einander
gegenüberliegenden
Stegen umgeben. Diese Stege haben eine Höhe, die zumindest so groß ist wie
die Höhe
des Linealgriffs.
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Die
obere Platte 2 ist an zwei ihrer Kanten 2a, 2b abgeschrägt, wobei
die Abschrägungen
mit Maßeinteilungen 15, 16 und
einem Zirkelansatzpunkt 14 versehen sind (siehe 3).
Somit kann auch die Linealschutzhülle 1 als Lineal benutzt
werden.
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Damit
ein im Aufnahmeraum 4 befindliches Lineal nicht ungewollt
aus der Linealschutzhülle 1 rutschen
kann, ist in der oberen Platte 2 eine Lineal-Rückhaltevorrichtung 10 integriert.
Die Lineal-Rückhaltevorrichtung 10 ist
als Federhakenverschluss ausgebildet, indem in der Platte 2 zwei
im Abstand voneinander von dem Einschubschlitz 5 parallel
nach innen verlaufende Schlitze 12, 13 ausgebildet
sind, die dazwischen eine Feder als Rückhaltevorrichtung 10 definieren,
wobei nahe dem freien Rand der Feder ein Steg 11 quer zu
den Schlitzen 12, 13 verläuft. Dieser Steg 11 wirkt
als Haken, der das Lineal im Aufnahmeraum 4 zurückhält.
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Der
Aufnahmeraum 4 kann zum Schutz vor Zerkratzen des Lineals
mit einem weichen Auskleidungsmaterial versehen, wie z.B. einem
Filzbelag oder einer Beflockung.