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DE202005018906U1 - Linealschutzhülle - Google Patents

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DE202005018906U1
DE202005018906U1 DE202005018906U DE202005018906U DE202005018906U1 DE 202005018906 U1 DE202005018906 U1 DE 202005018906U1 DE 202005018906 U DE202005018906 U DE 202005018906U DE 202005018906 U DE202005018906 U DE 202005018906U DE 202005018906 U1 DE202005018906 U1 DE 202005018906U1
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    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43LARTICLES FOR WRITING OR DRAWING UPON; WRITING OR DRAWING AIDS; ACCESSORIES FOR WRITING OR DRAWING
    • B43L7/00Straightedges
    • B43L7/027Plural non-adjustable straightedges fixed at right angles
    • B43L7/0275Triangles
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Abstract

Linealschutzhülle (1), gekennzeichnet durch zwei separate Platten (2, 3) aus verwindungsfesten Werkstoffen, wie z.B. Kunststoff, Holz, Metall, insbesondere Aluminium, die so übereinander angeordnet sind, dass dazwischen ein Aufnahmeraum (4) für das Lineal definiert ist, der an einer Seite einen Lineal-Einschubschlitz (5) aufweist, wobei die Platten (2, 3) durch Verbindungselemente (6, 7) starr, vorzugsweise nicht lösbar, miteinander verbunden sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Linealschutzhülle.
  • Linealschutzhüllen dienen dazu, Lineale verschiedenster Formen, wie Dreiecke, insbesondere Geometriedreiecke, gegen mechanische Einwirkungen, welche eine Beschädigung oder den Bruch des Lineals zufolge haben, zu schützen.
  • Es sind dünne Pappkartonhüllen und Federpennale als Linealschutzhüllen bekannt. Diese haben aber eine zu geringe Verwindungsfestigkeit, um Schutz gegen stärkere mechanische Einwirkungen auf die Lineale zu bieten. Insbesondere können diese Linealschutzhüllen nicht vor Bruch des Lineals oder Dreieckes beim Transport in Schulrucksäcken schützen.
  • Aus der DE 20 2004 013 993 U1 sind ein Behältnis für ein Geometriedreieck und ein Flachmaterialstreifen zum Herstellen des Behältnisses bekannt. Der Flachmaterialstreifen umfasst zwei als Platten bezeichnete Hauptflächen, die einstückig miteinander über eine als Scharnier wirkende Schwächungslinie verbunden sind. Zur Herstellung des Behältnisses wird eine der „Platten" umgeklappt, so dass die beiden Platten übereinander liegen. Anschließend wird eine der noch offenen Seitenkanten des Behältnisses durch Ankleben einer – wiederum einstückig als Teil des Flachmaterialstreifens ausgebildete – Lasche an der anderen Platte verschlossen. Die dritte Seitenkante bleibt offen. Nachteilig an diesem bekannten Behältnis ist der umständliche und zeitaufwändige Klebevorgang sowie die begrenzte Verwindungssteifigkeit, die mit dem Behältnis erzielbar ist, denn in der Praxis muss der Flachmaterialstreifen aus einem relativ weichen Material bestehen, damit das Umbiegen einer Platte sowie der Lasche ohne Materialbruch funktionieren kann, auch wenn die entsprechenden Verbindungen als Schwächungslinien ausgebildet sind. Die Schwächungslinien müssen wiederum eine Breite aufweisen, die zumindest der Dicke des aufzubewahrenden Lineals entspricht, d.h. üblicherweise ca. 2–3 mm, was die Verwindungssteifigkeit des bekannten Behältnisses weiter senkt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Lineale, Dreiecke, Geodreiecke und andere Linealformen ausreichend gegen mechanische Einwirkungen, welche eine Beschädigung oder den Bruch des Lineals zufolge haben könnten, zu schützen. Unter dem Begriff „Lineal" werden auch Schriftschablonen verstanden.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Linealschutzhülle gelöst, die zwei separate Platten aus verwindungsfesten Werkstoffen, wie z.B. Kunststoff, Holz, Metall, insbesondere Aluminium, umfasst, die so übereinander angeordnet sind, dass dazwischen ein Aufnahmeraum für das Lineal definiert ist, wobei der Aufnahmeraum an einer Seite einen Lineal-Einschubschlitz aufweist, und die Platten durch Verbindungselemente starr, vorzugsweise nicht lösbar, miteinander verbunden sind.
  • Diese erfindungsgemäße Linealschutzhülle hat aufgrund der starr miteinander verbundenen Platten aus verwindungsfesten Werkstoffen insgesamt eine sehr hohe Verwindungssteifigkeit, die ausreichend ist, um ein darin aufgenommenes Lineal auch bei grober mechanischer Belastung sicher vor Beschädigung zu schützen. Das Lineal ist im Aufnahmeraum allseitig von den Platten umgeben. Wenn der Aufnahmeraum so dimensioniert ist, dass ein Lineal an den Innenseiten der Platten eng anliegt, so kann auch die zwar relativ geringe, aber doch vorhandene Steifigkeit des Lineals bzw. Dreieckes zur weiteren Erhöhung der Verwindungssteifigkeit mit ausgenutzt werden.
  • Besonders hohe Verwindungssteifigkeit der erfindungsgemäßen Linealschutzhülle wird erzielt, wenn die Verbindungselemente als Einschnappverbindung ausgebildet sind und/oder in einer der beiden Platten Führungsnuten vorgesehen sind, die mit Seitenkanten oder Stegen der anderen Platte ineinandergreifen. Bei einer für das Zusammenfügen der beiden Platten günstigen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Linealschutzhülle, die auch hohe mechanische Stabilität mit sich bringt, umgreift eine Platte die andere Platte.
  • Lineale, wie z.B. Geodreiecke, besitzen oft Linealgriffe, um mit dem Lineal besser hantieren zu können. Damit die Linealschutzhülle auch für solche Lineale verwendbar ist, ist gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung in einer Platte eine Linealgriff-Öffnung ausgebildet, wobei sich die Linealgrifföffnung vom Einschubschlitz des Aufnahmeraums ausgehend in einen mittleren Bereich der Platte erstreckt. Durch diese Maßnahme kann das Lineal vollständig in den Aufnahmeraum geschoben werden, wobei der Linealgriff entlang der Linealgriff-Öffnung gleitet.
  • Damit auch der Linealgriff vor mechanischen Einwirkungen geschützt ist, sind in weiterer Ausgestaltung der Erfindung an der Außenseite der die Linealgriff-Öffnung aufweisenden Platte Erhebungen nahe der Linealgriff-Öffnung ausgebildet. Diese Erhebungen nehmen mechanische Stöße und sonstige Belastungen auf, die sonst den Linealgriff treffen würden. Bevorzugt sind die Erhebungen als Stege ausgebildet, die die Linealgriff-Öffnung zumindest abschnittsweise umgeben.
  • In einer Variante der Erfindung ist zumindest eine Kante einer oder beider Platten der Linealschutzhülle abgeschrägt, wobei vorzugsweise die Abschrägung mit einer Maßeinteilung und optional mit einem Zirkelansatzpunkt versehen ist. Somit kann für schnelle Anwendungen die Linealschutzhülle selbst als Lineal dienen.
  • Um wirkungsvoll zu verhindern, dass ein im Aufnahmeraum befindliches Lineal ungewollt aus der Linealschutzhülle rutscht, ist weiters vorgesehen, dass an der Linealschutzhülle eine Lineal-Rückhaltevorrichtung ausgebildet ist. Diese Lineal-Rückhaltevorrichtung kann zweckmäßig einteilig mit der Linealschutzhülle als Federhakenverschluss ausgebildet sein, indem in einer Platte zwei im Abstand voneinander zur Öffnung des Aufnahmeraums verlaufende Schlitze ausgebildet sind, zwischen denen sich ein dem Aufnahmeraum zugewandter Steg erstreckt, wobei der Steg als Haken dient, der das Lineal im Aufnahmeraum zurückhält. In einer alternativen Ausführungsform ist die Lineal-Rückhaltevorrichtung als den Einschubschlitz des Aufnahmeraums versperrender Klettverschluss oder Druckknopfverschluss ausgebildet.
  • Um ein Lineal im Aufnahmeraum möglichst schonend und insbesondere vor Zerkratzen geschützt zu lagern, ist in einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Linealschutzhülle der Aufnahmeraum mit einem weichen Auskleidungsmaterial versehen. Das Auskleidungsmaterial, z.B. ein Filzbelag oder eine Beflockung, kann als Beschichtung der innenliegenden Seiten der Platten aufgebracht sein.
  • Die Erfindung wird nun anhand eines nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
  • 1 zeigt die Linealschutzhülle in der Perspektive von schräg oben.
  • 2 zeigt ein Detail der oberen Platte der Linealschutzhülle in der Perspektive.
  • 3 zeigt die obere Platte der Linealschutzhülle in Draufsicht.
  • 4 zeigt die obere Platte der Linealschutzhülle in Untersicht.
  • 1 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Linealschutzhülle 1 in der Perspektive von schräg oben. Die Linealschutzhülle ist für die Aufnahme eines Geodreiecks mit Linealgriff konzipiert und ist dementsprechend – der Form des Geodreiecks angepasst – als gleichschenkeliges Dreieck ausgebildet. Die Linealschutzhülle 1 weist zwei separate Platten aus einem verwindungsfesten Werkstoff, vorzugsweise Kunststoff, auf, nämlich eine obere Platte 2 und eine untere Platte 3. Es sind allerdings auch andere verwindungsfeste Werkstoffe, wie z.B. Holz oder Metall, insbesondere Aluminium, verwendbar. Jede der beiden Platten weist eine an das aufzunehmende Geodreieck angepasste Dreiecksform auf. Die beiden Platten 2, 3 sind übereinander angeordnet, wobei die obere Platte 2 die untere Platte 3 umgreift, so dass zwischen den Platten 2, 3 ein Aufnahmeraum 4 für das Lineal definiert ist, der an einer Seite einen Lineal-Einschubschlitz 5 aufweist. Die beiden Platten 2, 3 sind durch Verbindungselemente starr, vorzugsweise nach dem Zusammenfügen nicht mehr lösbar, miteinander verbunden.
  • Nun auch auf die 2 bis 4 Bezug nehmend, wird die starre Verbindung der beiden Platten 2, 3 erläutert. Diese Verbindung ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch Führungsnuten 6 in der oberen Platte 2 realisiert, die mit Seitenkanten der unteren Platte 3 ineinandergreifen. Die untere Platte 3 kann bei diesem Ausführungsbeispiel als einfach und billig herstellbare plane Platte geformt sein. In den Führungsnuten 6 sind Vorsprünge 7 angeordnet, die die Funktion von Widerhaken aufweisen, indem sie beim Einführen der unteren Platte 3 in die Führungsnuten 6 entweder an der Hinterkante der Platte 3 oder in einer Ausnehmung in der Platte 3 einschnappen und aufgrund ihrer Widerhakenfunktion nicht mehr oder zumindest nur sehr schwer mit der Platte 3 außer Eingriff bringbar sind. Da die untere Platte 3 mit zwei ihrer drei Außenränder in den Führungsnuten 6 aufgenommen ist, wird eine sehr stabile, starre Verbindung der beiden Platten 2, 3 erzielt.
  • Damit ein Linealgriff des im Aufnahmeraum 4 aufzunehmenden Lineals nicht das Einführen des Lineals verhindert, ist in der oberen Platte 2 der Linealschutzhülle 1 eine Linealgriff-Öffnung 8 in Form einer Ausnehmung ausgebildet, die sich vom Einschubschlitz 5 des Aufnahmeraums 4 ausgehend zum Zentrum der Platte 2 und darüber hinaus erstreckt. Somit kann das Lineal vollständig in den Aufnahmeraum geschoben werden, wobei gleichzeitig der Linealgriff in die Linealgriff-Öffnung 8 eingeführt wird. Damit auch der Linealgriff vor externen mechanischen Einwirkungen geschützt ist, ist die Linealgriff-Öffnung 8 an der Außenseite der Platte 2 von Erhebungen 9 in Form von einander gegenüberliegenden Stegen umgeben. Diese Stege haben eine Höhe, die zumindest so groß ist wie die Höhe des Linealgriffs.
  • Die obere Platte 2 ist an zwei ihrer Kanten 2a, 2b abgeschrägt, wobei die Abschrägungen mit Maßeinteilungen 15, 16 und einem Zirkelansatzpunkt 14 versehen sind (siehe 3). Somit kann auch die Linealschutzhülle 1 als Lineal benutzt werden.
  • Damit ein im Aufnahmeraum 4 befindliches Lineal nicht ungewollt aus der Linealschutzhülle 1 rutschen kann, ist in der oberen Platte 2 eine Lineal-Rückhaltevorrichtung 10 integriert. Die Lineal-Rückhaltevorrichtung 10 ist als Federhakenverschluss ausgebildet, indem in der Platte 2 zwei im Abstand voneinander von dem Einschubschlitz 5 parallel nach innen verlaufende Schlitze 12, 13 ausgebildet sind, die dazwischen eine Feder als Rückhaltevorrichtung 10 definieren, wobei nahe dem freien Rand der Feder ein Steg 11 quer zu den Schlitzen 12, 13 verläuft. Dieser Steg 11 wirkt als Haken, der das Lineal im Aufnahmeraum 4 zurückhält.
  • Der Aufnahmeraum 4 kann zum Schutz vor Zerkratzen des Lineals mit einem weichen Auskleidungsmaterial versehen, wie z.B. einem Filzbelag oder einer Beflockung.

Claims (12)

  1. Linealschutzhülle (1), gekennzeichnet durch zwei separate Platten (2, 3) aus verwindungsfesten Werkstoffen, wie z.B. Kunststoff, Holz, Metall, insbesondere Aluminium, die so übereinander angeordnet sind, dass dazwischen ein Aufnahmeraum (4) für das Lineal definiert ist, der an einer Seite einen Lineal-Einschubschlitz (5) aufweist, wobei die Platten (2, 3) durch Verbindungselemente (6, 7) starr, vorzugsweise nicht lösbar, miteinander verbunden sind.
  2. Linealschutzhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente eine Einschnappverbindung (7) und/oder in einer der beiden Platten (2) ausgebildete Führungsnuten (6), die mit Seitenkanten oder Stegen der anderen Platte (3) ineinandergreifen, umfassen.
  3. Linealschutzhülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Platte (2) die andere Platte (3) umgreift.
  4. Linealschutzhülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Platte (2) eine Linealgriff-Öffnung (8) ausgebildet ist, wobei sich die Linealgrifföffnung vom Einschubschlitz (5) des Aufnahmeraums (4) ausgehend in einen mittleren Bereich der Platte (2) erstreckt.
  5. Linealschutzhülle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenseite der die Linealgriff-Öffnung (8) aufweisenden Platte (2) Erhebungen (9) nahe der Linealgriff-Öffnung ausgebildet sind.
  6. Linealschutzhülle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen (9) als Stege ausgebildet sind, die die Linealgriff-Öffnung (8) zumindest abschnittsweise umgeben.
  7. Linealschutzhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Kante (2a, 2b) einer oder beider Platten (2) abgeschrägt ist, wobei vorzugsweise die Abschrägung mit einer Maßeinteilung (15, 16) und optional mit einem Zirkelansatzpunkt (14) versehen ist.
  8. Linealschutzhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lineal-Rückhaltevorrichtung (10) ausgebildet ist.
  9. Linealschutzhülle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lineal-Rückhaltevorrichtung (10) als Federhakenverschluss ausgebildet ist, indem in einer Platte (2) zwei im Abstand voneinander zur Öffnung des Aufnahmeraums verlaufende Schlitze (12, 13) ausgebildet sind, zwischen denen sich ein dem Aufnahmeraum zugewandter Steg (11) erstreckt.
  10. Linealschutzhülle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lineal-Rückhaltevorrichtung als den Einschubschlitz des Aufnahmeraums versperrender Klettverschluss oder Druckknopfverschluss ausgebildet ist.
  11. Linealschutzhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeraum (4) mit einem weichen Auskleidungsmaterial versehen ist.
  12. Linealschutzhülle nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufkleidungsmaterial, z.B. ein Filzbelag oder eine Beflockung, als Beschichtung der innenliegenden Seiten der Platten aufgebracht ist.
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