DE20112120U1 - Kinderwagen - Google Patents
KinderwagenInfo
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
- B62B—HAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
- B62B9/00—Accessories or details specially adapted for children's carriages or perambulators
- B62B9/10—Perambulator bodies; Equipment therefor
- B62B9/14—Equipment protecting from environmental influences, e.g. Hoods; Weather screens; Cat nets
- B62B9/142—Equipment protecting from environmental influences, e.g. Hoods; Weather screens; Cat nets by flexible canopies, covers or nets
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kinderwagen mit einem Fahrgestell, einem Sitz- und Liegeeinsatz sowie einem Schiebebügel und einem Verdeck, welches eine Öffnung bildet.
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Kinderwagen sind in vielen Ausführungen und Bauformen bekannt. Der Sitz- und Liegeeinsatz kann vom Fahrgestell abgenommen und als Tragetasche verwendet werden. Außerdem kann der Sitz- und Liegeeinsatz auf das Alter des Kindes abgestimmt sein. Das Verdeck ist üblicherweise zusammenklappbar und soll im ausgeklappten Zustand das Kind von Witterungseinflüssen schützen. Es kann jedoch nicht verhindert werden, daß durch die von dem Verdeckrand begrenzte Öffnung Insekten o.dgl. in den Kopfbereich des Kindes gelangen, wodurch das Kind gestört oder auch gestochen werden kann. Um das Kind zu schützen, werden Gardinenreste oder ähnliche Stoffe über die Öffnung gehängt und mit Klammern befestigt. Eine derartige Maßnahme stört jedoch das Aussehen eines Kinderwagens, insbesondere wenn man sich mit dem Kinderwagen in der Öffentlichkeit befindet. Es ist bekannt, daß die Kinder auch in Kinderwagen häufig während des Tages schlafen. Naturgemäß kann jedoch jede Person besser einschlafen, wenn die Umgebung abgedunkelt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kinderwagen der eingangs näher beschriebenen Art so gestalten, daß ein im Kinderwagen liegendes oder auch sitzendes
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Anmeldetext vom 24.07.2001
Kind insbesondere vor Insekten u.dgl. sowie vor Licht- oder sonstigen Witterungseinflüssen geschützt ist.
Die gestellte Aufgabe wird gelöst, indem an dem die Öffnung begrenzenden Rand des Verdecks ein aus einem licht- und luftdurchlässigen Material gefertigter und/oder ein aus einem lichtundurchlässigen Material gefertigter Vorhang festgelegt, vorzugsweise lösbar festgelegt ist.
In bevorzugter Ausführung wird die durch das Verdeck begrenzte Öffnung mit zwei Vorhängen ausgestattet, die entweder beide zusammen oder auch einzeln zur Anwendung kommen, je nach den herrschenden Verhältnissen. Der licht- und luftdurchlässige Vorhang bietet einen ausreichenden Schutz gegen Insekten u.dgl., stellt aber eine ausreichende Versorgung mit Atemluft sicher. Der zweite Vorhang aus dem lichtundurchlässigen Material kann sinngemäß als Verdunklung verwendet werden, wenn beispielsweise das Kind schlafen soll oder schläft. Es ist jedoch auch möglich, daß beide Vorhänge gleichzeitig in die FunktionsStellung gebracht werden. Durch den ersten Vorhang entfällt das Zuhängen der Öffnung durch ein entsprechendes Tuch. Sofern an dem Verdeck die beiden Vorhänge festgelegt sind, wird daraus eine Funktionseinheit gebildet. Die Vorhänge können so gestaltet werden, daß sie in beiden Stellungen den Gesamtanblick des Kinderwagens nicht stören. Sofern sie lösbar an dem die Öffnung begrenzenden Rand festgelegt sind, können sie bei Nichtbedarf auch in einfachster Weise abgenommen werden.
In bevorzugter Ausführung ist der erste, aus dem licht- und luftdurchlässigen Material gefertigte Vorhang als Gardine ausgebildet, die aus mindestens zwei Teilen besteht. Die Mehrteiligkeit bietet den Vorteil, daß auch dieser Vorhang in der Freigabestellung so an dem Verdeckrand festgelegt werden kann, daß eine dekorative Wirkung entsteht. Dazu ist es zweckmäßig, wenn die einzelnen Teile der Gardine ausschließlich an dem die Öffnung begrenzenden Rand des Verdecks festgelegt sind, und daß die unverbundenen Ränder sich überlappen. Durch die Überlappung wird verhindert, daß durch diesen Bereich noch Insekten in das von dem Verdeck begrenzten Raum gelangen. Es ist auch grundsätzlich möglich, daß die sich überlappenden Bereiche der einzelnen Teile auch miteinander verbunden sind, beispielsweise durch Druckknöpfe oder Klettverschlüsse. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn die einzelnen Teile des als Gardine ausgebildeten Vorhangs ausschließlich an dem die Öffnung begrenzenden Rand des Verdecks befestigt sind. Die Schutzwirkung ist dann ausreichend und es entfallen zusätzliche
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Anmeldetext vom 24.07.2001 Seite
Arbeitsgänge, wenn die Gardine in eine die Öffnung freigebende Stellung gebracht werden soll.
Es ist jedoch auch die umgekehrte Ausführung möglich, d.h. der erste, aus dem licht- und luftdurchlässigen Material gefertigte Vorhang ist einteilig und der aus dem lichtundurchlässigen Material gefertigte zweiter Vorhang besteht aus mehreren Teilen, wobei die einzelnen Ränder sich ebenfalls überlappen können.
Damit auch noch eine dekorative Wirkung gegeben ist, wenn durch die Gardine die Öffnung freigegeben wird, ist vorgesehen, daß die einzelnen Teile zusammengeschlagen, zusammengerafft oder zusammengerollt werden und sie dann vorzugsweise an den aufrechten Bereichen des die Öffnung begrenzenden Randes festlegbar sind, beispielsweise mittels zu einer Schleife gebundenen Bändern.
Es ist zweckmäßig, wenn die die Gardine bildenden Teile innen an dem die Öffnung begrenzenden Rand festgelegt werden, da dann der zweite Vorhang aus einem lichtundurchlässigen Material außen an dem die Öffnung begrenzenden Rand festgelegt werden kann, so daß bei Benutzung beider Vorhänge der lichtundurchlässige Vorhang außen liegt. Wenn der erste, als Gardine ausgebildete Vorhang innen am Rand des Verdecks festgelegt ist, ist es vorteilhaft, wenn der zweite, aus einem lichtundurchlässigen Material gefertigte Vorhang vorzugsweise am oberen bogenförmigen Bereich des die Öffnung begrenzenden Randes festgelegt ist. Der zweite Vorhang kann dann bei Nichtgebrauch in vorteilhafter Weise aufgerollt werden, und diese Rolle liegt dann außen auf dem die Öffnung begrenzenden Randbereich des Verdecks auf. Der zweite Vorhang ist zweckmäßigerweise aus einem Tuch gefertigt. Dieser Vorhang schützt nicht nur vor Lichteinfall, sondern auch vor Sonneneinstrahlung und ggf. auch bei Regen vor dem Eindringen von Feuchtigkeit. Die Festlegung der beiden Vorhänge erfolgt in vorteilhafter Weise durch Druckknöpfe oder durch Klettverschlüsse. Die beiden Vorhänge sind zweckmäßigerweise innen an dem die Öffnung begrenzenden Rand des Verdecks festgelegt. Dadurch wird das äußere des Verdecks nicht gestört. Der zweite Vorhang kann ebenfalls zusammengelegt werden oder aufrollbar sein, und er wird zur Freigabe der Öffnung vorzugsweise innen am Randbereich des Verdecks festgelegt. Andere Verschlußmöglichkeiten können jedoch auch eingesetzt werden. Damit die Form der Vorhänge vorgegeben ist, ist es zweckmäßig, wenn die die Gardine bildenden Teile oder der lichtundurchlässige Vorhang an einem Bügel angeordnet sind, der an die Kontur des die Öffnung begrenzenden Randes angepaßt ist.
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Anmeldetext vom 24.07.2001 Seite 4
Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung noch näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 das Verdeck eines erfindungsgemäßen Kinderwagens mit Blick auf die
von dem Rand des Verdecks gebildete Öffnung.
Aus Gründen der vereinfachten Darstellung ist der Kinderwagen als Ganzes nicht dargestellt. Der die Öffnung begrenzende Rand des Verdecks 10 ist im dargestellten Ausfuhrungsbeispiel umgekehrt U-förmig ausgebildet. Das Verdeck in nicht dargestellter Weise besitzt mehrere Verdeckbügel und ist zusammenklappbar, d.h. die Wirkung des Verdecks wird dann aufgehoben. Im ausgeklappten Zustand deckt das Verdeck einen Teil der Liegefläche des Kinderwagens ab. An dem die Öffnung begrenzenden Rand des Verdecks 10 sind innenseitig zwei Teile 11, 12 vorzugsweise lösbar befestigt, die eine Gardine bilden und aus einem entsprechenden licht- und luftdurchlässigen Material gefertigt sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die beiden Teile 11,12 zusammengerafft und durch zu Schleifen geformte Bänder 13, 14 derart an den aufrechten Teilen des Verdecks festgelegt, daß eine etwa dreieckförmige Öffnung gebildet sind. Es ergibt sich aus der Figur 1, daß durch die beiden Teile 11,12 eine Gardine gebildet wird, wenn sie frei herunterhängen. Die Figur 1 zeigt ferner, daß die Teile 11, 12 ausschließlich an dem die Öffnung begrenzenden Rand des Verdecks 10 festgelegt sind. Die Teile 11,12 sind so geschnitten und so befestigt, daß sie sich im mittleren Bereich überlappen. Dadurch wird verhindert, daß durch den mittleren Bereich Mükken oder sonstige Insekten in das von dem Verdeck 10 begrenzte Innenteil gelangen. Entgegen der Darstellung könnte der aus den Teilen 11,12 gebildete Vorhang auch aus mehreren Teilen bestehen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der freie Randbereich des Verdecks 10 nach innen abgewinkelt, d.h. die Öffnung wird noch verkleinert. Während die Teile 11,12 innen beispielsweise durch Druckknöpfe oder Klettverschlüsse festgelegt sind, ist ein weiterer, aus einem Tuch gefertigter Vorhang 15 an der Außenseite am Verdeck 10 festgelegt. Dazu werden vorzugsweise gleichartige Befestigungselemente wie für die Teile 11,12 verwendet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der zweite Vorhang aufgerollt, d.h. er liegt außen auf dem Verdeck 10 auf. Diese Stellung kann durch nicht dargestellte Bänder fixiert werden. Im Bedarfsfall wird der nicht zu sehende Vorhang abgerollt und deckt dann die gesamte Öffnung ab. Dadurch wird verhindert, daß Licht- oder Sonnenstrahlen in das von dem Verdeck 10 begrenzte Innere des Kinderwagens fallen. Dadurch wird entweder das Einschlafen eines Kindes begünstigt oder beim Schlafen gestört. Der zweite Vorhang
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Anmeldetext vom 24.07.2001
ist zweckmäßigerweise aus einem Tuch gefertigt und da er unsichtbar ist, in der Figur 1 nicht dargestellt.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausfuhrungsbeispiel beschränkt. Wesentlich ist, daß die von dem Verdeck 10 begrenzte Öffnung durch wenigstens einen Vorhang abgedeckt wird, wobei jedoch vorzugsweise für die jeweiligen Anwendungsfälle ein Vorhang aus einem licht- und luftdurchlässigen Material gefertigt ist, während der zweite Vorhang aus einem lichtundurchlässigen Material besteht.
Claims (11)
1. Kinderwagen mit einem Fahrgestell, einem Sitz- und Liegeeinsatz sowie einem Schiebebügel und einem Verdeck, welches eine Öffnung bildet, dadurch gekennzeichnet, daß an dem die Öffnung begrenzenden Rand des Verdecks ein aus einem licht- und luftdurchlässigen Material gefertigter und/oder ein aus einem lichtundurchlässigen Material gefertigter Vorhang (11, 12, 15) festgelegt, vorzugsweise lösbar festgelegt ist.
2. Kinderwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste, aus dem licht- und luftdurchlässigen Material gefertigte Vorhang als Gardine ausgebildet ist, die aus mindestens zwei Teilen (11, 12) besteht.
3. Kinderwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste, aus dem licht- und luftdurchlässigen Material gefertigte Vorhang zu einer Rolle aufwickelbar bzw. von einer Rolle abziehbar ist, und aus ein- oder mehreren Teilen besteht.
4. Kinderwagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Teile (11, 12) ausschließlich an dem die Öffnung begrenzenden Randbereich des Verdecks (10) festgelegt sind, und daß die unverbundenen, freien Ränder der Teile (11, 12) sich überlappen.
5. Kinderwagen nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Teile (11, 12) des ersten Vorhanges zusammengeschlagen, zusammengerafft oder zusammengerollt vorzugsweise an den aufrechten Bereichen des die Öffnung begrenzenden Randes festlegbar sind, beispielsweise mittels zu einer Schleife gebundenen Bändern (13, 14).
6. Kinderwagen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die den Vorhang aus einem licht- und luftdurchlässigen Material bildenden Teile (11, 12) an der Innenseite des die Öffnung begrenzenden Randes des Verdecks (10) festgelegt sind.
7. Kinderwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite, aus einem lichtundurchlässigen Material gefertigte Vorhang aus einem Tuch besteht und vorzugsweise am oberen bogenförmigen Bereich des die Öffnung begrenzenden Randes des Verdecks (10) festgelegt ist.
8. Kinderwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite, aus einem lichtundurchlässigen Material gefertigte Vorhang aus einem Tuch besteht, und an den aufrechten Bereichen des die Öffnung begrenzenden Randes des Verdecks (10) festgelegt ist.
9. Kinderwagen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Vorhang innen an dem die Öffnung begrenzenden Rand des Verdecks (10) festgelegt ist.
10. Kinderwagen nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Vorhang zusammenlegbar oder aufrollbar ist und zur Freigabe der Öffnung vorzugsweise innen am Randbereich des Verdecks festlegbar ist.
11. Kinderwagen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die den ersten und den zweiten Vorhang bildenden Teile jeweils mittels eines an die Kontur des Randbereiches des Verdecks (10) angepaßten Bügels festlegbar sind.
Priority Applications (1)
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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Family Applications (1)
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| DE20112120U Expired - Lifetime DE20112120U1 (de) | 2001-07-26 | 2001-07-26 | Kinderwagen |
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2001
- 2001-07-26 DE DE20112120U patent/DE20112120U1/de not_active Expired - Lifetime
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20050201 |