DE20112658U1 - Dichtstreifen zum Abdichten eines in eine Laibung eines Gebäudes eingesetzten Rahmens - Google Patents
Dichtstreifen zum Abdichten eines in eine Laibung eines Gebäudes eingesetzten RahmensInfo
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Description
Bernd Kronenberg 41844 Wegberg
Dichtstreifen zum Abdichten eines in eine Laibung eines Gebäudes eingesetzten Rahmens
Die Erfindung betrifft einen Dichtstreifen zum Abdichten eines in eine Laibung eines Gebäudes eingesetzten Rahmens, beispielsweise eines Rahmens von Fenstern oder Türen.
Aus Isolationsgründen ist es erforderlich, einen in eine Laibung eines Gebäudes eingesetzten Rahmen, z. B. Fensterrahmen, gegenüber der Laibung abzudichten, wozu die vorgenannten Dichtstreifen verwendet werden. Die Dichtstreifen werden umlaufend um den Rahmen angeordnet und zum einen mit dem Rahmen und zum anderen mit der Laibung verbunden, so daß die zwischen Rahmen und Laibung ausgebildete Fuge vom Dichtstreifen überdeckt und somit abgedichtet wird.
Derartige Dichtstreifen sind in verschiedensten Ausführungen bekannt, wozu nur beispielhaft auf die DE 297 1 5 660 U1 verwiesen wird.
Wesentlicher Nachteil der bisher bekannten Dichtstreifen ist es, daß sie nur eine sehr geringe Elastizität insbesondere in Längserstreckung aufweisen, so daß nicht nur das Verlegen der Dichtstreifen unnötig erschwert wird, sondern darüber hinaus auch temperaturbedingte Ausdehnungen des Rahmens innerhalb der Laibung vom Dichtstreifen nur ungenügend nachvollzogen und
ausgeglichen werden können, was zur Schwächung der Verbindung zwischen dem Dichtstreifen und dem Rahmen einerseits und der Laibung andererseits bis hin zum Ablösen des Dichtstreifens vom Rahmen oder der Laibung und dem damit einhergehenden Verlust der Dichtwirkung führen kann. 5
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, einen Dichtstreifen der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß eine erhöhte Elastizität insbesondere in Längserstreckung desselben gegeben ist, so daß zum einen die Verlegbarkeit erleichtert wird und zum anderen temperaturbedingte Ausdehnungen des Rahmens innerhalb der Laibung problemlos ausgeglichen werden können, gleichzeitig jedoch eine den bisher bekannten Ausführungsformen zumindest ebenbürtige Dichtwirkung erzielt wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß die Ausbildung eines Dichtstreifens gemäß den Merkmalen des Schutzanspruches 1 vorgeschlagen.
Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Dichtstreifens sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Lösung sieht vor, den Dichtstreifen aus einer Verbundbahn mit einer Innenschicht und einer Außenschicht aus einem Vlies auf Basis thermoplastischer Kunststoffe und einer zwischen diesen angeordneten Mittelschicht aus einer kompakten Folie auszubilden, die haftfest mit der Innen- und Außenschicht verbunden ist, wobei der Dichtstreifen zumindest entlang seiner in Längserstreckung verlaufenden Randbereiche mit der Laibung bzw. dem Rahmen verbindbar ist und die Verbundbahn einen wellenförmigen Verlauf mit sich quer zur Längserstreckung des Dichtstreifens erstreckenden Wellenbergen und -tälern aufweist.
Die im Rahmen der Erfindung zur Ausbildung des Dichtstreifens vorgeschlagene Verbundbahn kann so ausgestaltet werden, daß die für den
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Einsatzzweck erforderlichen Dichtwirkungen zwischen Laibung und Rahmen problemlos erreicht werden.
Durch den erfindungsgemäß vorgesehenen wellenförmigen Verlauf der Verbundbahn erhält der Dichtstreifen insbesondere in seiner Längserstreckung eine hohe Dehnbarkeit, so daß temperaturbedingte Ausdehnungen des Rahmens in der Laibung von einem solchermaßen ausgebildeten Dichtstreifen problemlos aufgenommen und ausgeglichen werden können, ohne daß es zu einem Verlust der Dichtwirkung oder der Haftung am Rahmen bzw. der Laibung kommt. Je nach Amplitudengröße des wellenförmigen Verlaufs kann die Dehnfähigkeit des Dichtstreifens vorbestimmt werden, die bei entsprechender Auswahl der Verbundbahn elastisch reversibel ist.
Der wellenförmige Verlauf des erfindungsgemäßen Dichtstreifens kann auf einfache Weise z.B. mittels eines einen Walzenspalt ausbildenden Zahnwalzenpaares erzeugt werden, durch welchen die Verbundbahn hindurchgezogen und somit wellenförmig verformt wird.
Die Innen- und Außenschicht der Verbundbahn sind vorteilhaft aus Vliesen aus Endlosfilamenten und/oder schmelzgeblasenen Mikrofasern auf Basis von Polyolefinen, wie Polyethylen oder Polypropylen oder eines Polyesters, Polyethylenterephthalat oder Polyamid je nach Anforderung ausgebildet.
Hierbei betragen die Flächengewichte der Innenschicht und Außenschicht der Verbundbahn vorteilhaft 15 bis 1 50 g/m2, wobei vorzugsweise etwa 40 bis 60 g/m2 angestrebt werden.
Der erfindungsgemäße Dichtstreifen kann in verschiedenen Ausführungsformen hergestellt werden, um an unterschiedliche Einsatzzwecke angepaßt zu werden.
Gemäß einem Vorschlag der Erfindung ist es möglich, daß die Verbundbahn des Dichtstreifens wasserdicht, winddicht und dampfdiffusionsoffen
ausgebildet ist, so daß eine Abdichtung der Fuge zwischen dem Rahmen und der Laibung des Gebäudes erhalten wird, durch welche Wasserdampf hindurchdiffundieren kann. In einem solchen Falle ist die Mittelschicht der Verbundbahn vorteilhaft aus einer kompakten Folie auf Basis von Polyolefinen, wie Polyethylen oder Polypropylen oder eines Copolyesters in einer Dicke von 10 bis 50 &mgr;&igr;&tgr;&igr;, vorzugsweise etwa 25 //m ausgebildet und dient als Membran, welche die Wasser- und Winddichtigkeit bei gleichzeitiger Wasserdampfdiffusionsoffenheit der Verbundbahn herstellt. Die Vliese zur Herstellung der Innen- und Außenschicht sind infolge der darin ausgebildeten Poren ohnehin wasserdampfdiffusionsoffen. Hierdurch ist es möglich, dem Dichtstreifen eine Wasserdampfdiffusions-Stromdichte von etwa 500 bis 2000 g/m2 24 h, vorzugsweise etwa 1200 g/m2 24 h zu verleihen.
In einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dichtstreifens ist es auch möglich, daß die Verbundbahn wasser-, wind- und dampfdiffusionsdicht ausgebildet ist, um jegliche Diffusion von Wasser oder Wasserdampf durch die Fuge zwischen Laibung und Rahmen zu verhindern sowie Zugluft entgegenzuwirken.
In diesem Falle ist die Mittelschicht der Verbundbahn vorteilhaft aus einer kompakten Folie auf Basis von Polyolefinen oder einer Aluminium-Dünnfolie in einer Dicke von 10 bis 250 &mgr;&ngr;&eegr;, vorzugsweise 20 bis 100 //m ausgebildet, welche neben Wasser auch eine Barriere für Wasserdampf ausbildet. Hierdurch kann ein Dichtstreifen mit einer gegenüber Wasserdampfdiffusion äquivalenten Luftschichtdicke von mindestens 2 m, vorzugsweise 2 bis 5 m erzeugt werden.
In allen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Dichtstreifens kann darüberhinaus zur gleichmäßigen Erzeugung des wellenförmigen Verlaufs der Verbundbahn ein Formstreifen vorgesehen sein, welcher aus einem plastisch verformbaren Material gebildet ist und zumindest auf einer Seite der Verbundbahn, vorteilhaft entlang eines Längsrandes derselben, haftfest auf die Verbundbahn aufgebracht ist.
&idigr; :-. 5 j · j *j j ·.
Durch eine wellenförmige und infolge der Materialeigenschaften des Formstreifens plastische Verformung desselben erhält der erfindungsgemäße Dichtstreifen einen gleichmäßigen wellenförmigen Verlauf, da die haftfest mit dem Formstreifen verbundene Verbundbahn dem wellenförmigen Verlauf des Formstreifens folgt.
Der wellenförmige Verlauf ist darüber hinaus auf einfache Weise während der Herstellung des erfindungsgemäßen Dichtstreifens erzielbar, indem gleichzeitig oder nach der Verbindung der einzelnen Schichten der Verbundbahn untereinander der plastisch verformbare Formstreifen auf die Verbundbahn aufgebracht und haftfest mit dieser verbunden wird und sodann die gewünschte wellenförmige Verformung des Formstreifens beispielsweise mittels entsprechend ausgebildeter Walzenpaare erzeugt wird, der auch den gewünschten wellenförmigen Verlauf der mit dem Formstreifen verbundenen Verbundbahn im Ergebnis hervorruft.
Der Formstreifen, welcher der Verbundbahn den wellenförmigen Verlauf verleiht, ist nach einem Vorschlag der Erfindung vorteilhaft aus einer plastisch verformbaren Metallfolie gebildet, wozu sich insbesondere Dünnfolien aus Kupfer, Stahl, Aluminium eignen. Alternativ kann auch vorgesehen sein, den Formstreifen aus einem geeigneten plastisch verformbaren Kunststoffmaterial, z.B. einer ausreichend dicken Polyethylenfolie herzustellen.
Zur Herstellung der Verbindung des erfindungsgemäßen Dichtstreifens mit der Laibung ist der Formstreifen vorteilhaft entlang eines auf die Laibung aufbringbaren Randbereiches des Dichtstreifens auf der Innenschicht der Verbundbahn aufgebracht und mit einem Klebestreifen zum Aufkleben auf die Laibung ausgerüstet. Auf diese Weise kann der Dichtstreifen auf der Innenschicht der Verbundbahn unter Zwischenlage des Formstreifens und des darauf befindlichen Klebestreifens an der Laibung befestigt werden. Zur Ausbildung des Klebestreifens eignen sich insbesondere die im Baubereich vielfältig eingesetzten Butylkautschuk-Klebemassen, wobei zur erleichterten Handhabung dieser Klebestreifen in unverklebtem Zustand mit einer
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geeigneten Abdeckfolie, z. B. auf Basis von silikonisiertem Papier abgedeckt sein kann.
Zur Herstellung der Verbindung des Dichtstreifens mit dem Rahmen kann gemäß einer Ausführungsform der Erfindung der mit dem Rahmen verbindbare Randbereich des Dichtstreifens mit einem Stützstreifen, z.B. aus einem Vliesmaterial ausgebildet sein, der auf die Außenschicht der Verbundbahn aufgebracht ist und auf seiner der Verbundbahn abgewandten Oberfläche eine Klebeschicht zum Ankleben am Rahmen aufweist. Der Stützstreifen kann beispielsweise auf die Außenschicht der Verbundbahn aufgeklebt oder aufgeschweißt werden, so daß auch eine Winddichtigkeit in diesem Bereich erzielbar ist.
Alternativ dazu kann der mit dem Rahmen verbindbare Randbereich des Dichtstreifens mit einem Einsteckprofil zum Einstecken in eine entsprechend ausgebildete Einstecknut des Rahmens ausgebildet sein. Ein solches Einsteckprofil kann vorzugsweise aus thermoplastischen Olefinen gefertigt sein, welches auf die Verbundbahn im Bereich der Innen- oder Außenschicht aufgeschweißt werden kann oder auch mittels geeigneter Klebemittel aufgeklebt werden kann.
Schließlich ist in einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dichtstreifens vorgesehen, daß die Verbundbahn aus einem wasser- und winddichten, aber dampfdiffusionsoffenen Teil und einem wasser-, wind- und dampfdiffusionsdichten Teil ausgebildet ist, die beide in Längsrichtung des Dichtstreifens gesehen nebeneinander angeordnet und über einen auf die jeweiligen Außenschichten aufgebrachten Mittelstreifen mit Klebeschicht zum Ankleben am Rahmen miteinander verbunden sind. Hierbei sind die einander abgewandten Randbereiche der Teile der Verbundbahn auf den jeweiligen Innenschichten mit Klebestreifen zum Ankleben an der Laibung ausgerüstet.
Hierbei ist insbesondere vorgesehen, den wasserdichten, winddichten und dampfdiffusionsoffenen Teil bzw. den wasser-, wind- und dampfdiffusions-
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dichten Teil jeweils entsprechend der vorangehend erläuterten Ausführungsformen für einen Dichtstreifen mit einer wasserdampfdiffusionsoffenen Verbundbahn bzw. einer wasserdampfdiffusionsdichten Verbundbahn auszubilden, so daß die vorgenannten Erläuterungen analog übertragen werden können.
Die Erfindung wird nachfolgend in weiteren Einzelheiten unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Figur la eine Aufsicht auf eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dichtstreifens von der Unterseite der Verbundbahn her,
Figur 1b die in Längsrichtung L gemäß Figur 1a liegende Ansicht des
Dichtstreifens,
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Figur 2 in vergrößerter Darstellung den Schnitt entlang der Linie X-X in
Figur 1b,
Figur 3 die Ansicht gemäß Pfeil V in Figur 2 in schematisierter
Darstellung,
Figur 4a die Aufsicht auf eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dichtstreifens,
Figur 4b die in Längsrichtung L gemäß Figur 4a liegende Ansicht des Dichtstreifens,
Figur 5a die Aufsicht auf eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dichtstreifens,
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Figur 5b die in Längsrichtung L gemäß Figur 5a liegende Ansicht des Dichtstreifens,
Figur 6 die Anwendung des Dichtstreifens gemäß Figuren 1a und 1b,
Figur 7 die Anwendung des Dichtstreifens gemäß Figuren 4a und 4b,
Figur 8 die Anwendung des Dichtstreifens gemäß Figuren 5a und 5b.
Figur 9 eine weitere mögliche Anwendung der erfindungsgemäßen
Dichtstreifen.
In der Figur 6 ist ein Rahmen eines Fensters oder einer Tür, hier in Gestalt eines Blendrahmens 2 und einem darin gehalterten Flügelrahmens 3 dargestellt, der in an sich bekannter Weise innerhalb einer Laibung 4 eines Gebäudes gehaltert ist. Zur Abdichtung der zwischen dem Blendrahmen 2 und der Laibung 4 ausgebildeten umlaufenden Fuge wird ein Dichtstreifen 1 verwendet, welcher in nicht näher dargestellter Weise umlaufend um den Blendrahmen 2 angeordnet ist und einerseits mit dem Blendrahmen 2 und andererseits mit der Laibung 4 verbunden ist, so daß die Fuge überdeckt und abgedichtet wird.
Wie in näheren Einzelheiten aus der Darstellung gemäß Figuren 1a und 1b ersichtlich, ist der hierzu verwendete Dichtstreifen 1 als längliches Band aus einer Verbundbahn 10 gebildet, die gemäß Darstellung in der Figur 2 einen hier dreischichtigen Aufbau aus einer Innenschicht 102, einer Außenschicht 100 sowie einer zwischen diesen und haftfest mit diesen verbundenen Mittelschicht 101 umfaßt. Die Innenschicht 102 und die Außenschicht 100 sind beispielsweise aus einem Spinnvlies aus Endlosfasern aus einem Polyolefin, wie Polypropylen mit einem Flächengewicht von 40 bis 60 g/m2 hergestellt. Zwischen diesen Vliesen der Innenschicht 102 und Außenschicht 100 ist eine als Membran dienende Mittelschicht 101 aus einer kompakten Kunststoffolie, insbesondere ebenfalls eines Polypropylens einer Dicke von z. B. 25 &mgr;&ngr;&eegr; angeordnet, wobei die gesamte Verbundbahn 10 wasserdicht und winddicht, aber wasserdampfdiffusionsoffen ausgebildet ist und beispielsweise eine Wasserdampfdiffusions-Stromdichte von 1200 g/m2 24 h aufweist.
Wesentliches Merkmal der Verbundbahn 10 zur Ausbildung des Dichtstreifens
I ist es, daß diese über ihre gesamte Breite einen gleichmäßigen wellenförmigen Verlauf aufweist, wie er beispielsweise aus der Darstellung gemäß Figur 3 ersichtlich ist, wobei sich einzelne Wellenberge 10a über ein dazwischen angeordnetes Wellental 10b aneinanderreihen und dieser wellenförmige Verlauf sich quer zur Längserstreckung L des Dichtstreifens 1 erstreckt, genauer gesagt bilden die Scheitelpunkte der Wellenberge 10a und Wellentäler 10b Linien, die rechtwinklig zur Längserstreckung L des Dichtstreifens 1 quer verlaufen.
Dieser wellenförmige Verlauf der Verbundbahn 10 des Dichtstreifens 1 wird durch einen plastisch verformbaren Formstreifen 11 erreicht, der entlang eines Randbereiches des Dichtstreifens 1 auf die Innenschicht 102 der Verbundbahn 10 aufgebracht und hier beispielsweise vollflächig mit der Innenschicht 102 verklebt oder verschweißt ist. Ein solcher plastisch verformbarer Formstreifen
I1 kann beispielsweise aus einer dünnen Metallfolie gebildet werden, die beim Durchlaufen durch ein entsprechend ausgebildetes verzahntes Walzenpaar wellenförmig ausgeformt wird und in der Folge den gewünschten wellenförmigen Verlauf der gesamten Verbundbahn 10 des Dichtstreifens 1 bewirkt. Auf den Formstreifen 11 ist auf der der Verbundbahn 10 abgewandten Seite ferner ein Klebestreifen 13 beispielsweise auf Basis eines geeigneten Butylkautschuks aufgebracht, der überdies mittels eines abziehbaren Abdeckbandes 13a vor der Anwendung abgedeckt sein kann.
Im Gegensatz dazu ist der gegenüberliegende in Längsrichtung L des Dichtstreifens 1 verlaufende Randbereich desselben auf der von der Außenschicht 100 gebildeten Seite der Verbundbahn 10 mit einem Stützstreifen 1 2 aus einem Vliesmaterial ausgebildet, welches beispielsweise auf die Außenschicht 100 aufgeklebt bzw. aufgeschweißt werden kann, so daß in diesem Bereich eine Winddichtigkeit insbesondere quer zur Längserstreckung L des Dichtreifens 1 erzielt wird. Auf der der Verbundbahn 10 abgewandten Seite ist der Stützstreifen 12 mit einer Klebeschicht 120
ausgebildet, die ebenfalls mittels eines abziehbaren Abdeckbandes 12a vor der Montage abgedeckt sein kann.
Beim Einsatz des vorangehend erläuterten Dichtstreifens 1 gemäß Figuren 1a und 1b wird dieser rings umlaufend um den Blendrahmen 2 angeordnet, wobei der Stützstreifen 12 auf der Außenschicht 100 der Vliesbahn 10 über die Klebeschicht 120 nach Abziehen des Abdeckbandes 12a an einer geeigneten Klebefläche 21 des Blendrahmens 2 umfangsseitig angeklebt und mit dem Blendrahmen 2 verbunden wird, während andererseits der Dichtstreifen 1 im Bereich der Innenschicht 102 über den Dichtstreifen 13 nach Abziehen des Abdeckbandes 13a an die Laibung 4 des Gebäudes angeklebt wird, so daß die gewünschte Abdichtung des Blendrahmens 2 gegenüber der Laibung 4 des Gebäudes bewirkt ist. Aufgrund der vorangehend erläuterten Dampfdiffusionsoffenheit der Verbundbahn 10 ist hierbei die Diffusion von Wasserdampf zwischen Blendrahmen 2 und Laibung 4 ermöglicht, während jedoch Wasserdichtigkeit sowie Winddichtigkeit in diesem Bereich gegeben ist.
Infolge des wellenförmigen Verlaufs der Verbundbahn 10 erreicht der Dichtstreifen 1 in Einbaulage eine hohe Dehnbarkeit in seiner Längsrichtung L, so daß wärmebedingte Ausdehnungen des Blendrahmens 2 innerhalb der Laibung 4 des Gebäudes problemlos aufgenommen und ausgeglichen werden können, ohne daß es zu einem Verlust der Verbindung zwischen Blendrahmen 2 und Dichtstreifen 1 einerseits und Dichtstreifen 1 und Laibung 4 andererseits kommt.
Gleichzeitig wird durch diese erhöhte Längsdehnbarkeit des Dichtstreifens 1 die Verlegung rings um den Blendrahmen 2 erleichtert und insbesondere in den Eckbereichen des Blendrahmens 2 die Verlegung des Dichtstreifens 1 am Stück ohne das Erfordernis, einzelne Streifenabschnitte zuzuschneiden, ermöglicht.
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&Idigr;
Da der Dichtstreifen 1 in unverlegtem Zustand darüber hinaus aufrollbar ist, kann er platzsparend zum Anwendungsort in größeren Mengen transportiert werden.
Eine für die gewünschten Abdichtungen, zwischen Rahmen und Laibung geeignete Ausführungsform sieht eine Gesamtbreite des Dichtstreifens von etwa 120 bis 150 mm vor, wobei die Amplituden des wellenförmigen Verlaufes in der Größenordnung zwischen 2 und 8 mm liegen.
Sofern keine wasserdampfdiffusionsoffene Abdichtung gewünscht ist, kann alternativ auch eine Verbundbahn 10 für den Dichtstreifen 1 eingesetzt werden, bei der die Mittelschicht 101 beispielsweise aus einer Aluminium-Dünnfolie gebildet ist, so daß auch gegenüber Wasserdampf eine Diffusion vermieden wird und Wasser- sowie Winddichtigkeit gegeben ist.
Eine alternative Ausführungsform des Dichtstreifens 1 ist in den Figuren 4a und 4b dargestellt, dessen Anwendung ist in der Figur 7 ersichtlich.
Hierbei ist der Dichtstreifen 1 wiederum von einer wellenförmig verformten Verbundbahn 10 gebildet, deren wellenförmiger Verlauf über einen metallischen Formstreifen 11 entlang eines Randbereiches hergestellt wird. Mit diesem auf der Innenschicht 102 der Verbundbahn 10 aufgebrachten Formstreifen 11 wird der Dichtstreifen 1 über die auf den Formstreifen 11 aufgebrachten Klebestreifen 13 in bereits beschriebener Weise an der Laibung 4 des Gebäudes angeklebt.
Auf der gegenüberliegenden Seite wird jedoch im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 1a und 1b der Anschluß an den Blendrahmen 2 nicht über einen Stützstreifen 12 mit darauf ausgebildeter Klebeschicht 120 hergestellt, sondern dieser Randbereich ist mit einem entlang der Längsrichtung L des Dichtstreifens 1 verlaufenden Einsteckprofil 14 beispielsweise aus einem thermoplastischen Olefin ausgebildet. Dieses Einsteckprofil 14, welches beispielsweise auf der Außenschicht 100 der
• ► &Igr;&Zgr;·-&igr; &igr; > ,
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• · 4.
Verbundbahn 10 aufgebracht werden kann, weist eine solche Formgebung auf, daß es in einer hierfür vorgesehenen Einstecknut des Blendrahmens 2 eingesteckt und von daher auf einfache Weise mit dem Blendrahmen 2 verbunden werden kann. Auch hierbei ist mittels des Einsteckprofiles 14 Winddichtigkeit insbesondere quer zur Längsrichtung L des Dichtstreifens 1 gegeben, da im Übergangsbereich zwischen Verbundbahn 10 und Einsteckprofil 14 die Verbundbahn vollflächig mit dem Einsteckprofil 14 verbunden ist, siehe hierzu insbesondere Figur 4b. Gleichzeitig wird auch eine dauerhaft sichere Befestigung der Dichtleiste 1 am Blendrahmen 2 ermöglicht.
Auch diese Ausführungsform des Dichtstreifens 1 weist durch den wellenförmigen Verlauf der Verbundbahn 10 eine erhöhte Dehnbarkeit in Längsrichtung L auf, so daß temperaturbedingte Ausdehnungen des Blendrahmens 2 innerhalb der Laibung 4 ausgeglichen werden können und eine einfache Montage ermöglicht ist.
Schließlich zeigen die Figuren 5a und 5b eine dritte Ausführungsform des Dichtstreifens 1, wobei die zugehörige Anwendung in der Figur 8 dargestellt ist.
Der in diesen Figuren dargestellte Dichtstreifen 1 weist eine zweiteilige Verbundbahn mit Teilen 5, 6 auf, wobei der Teil 5 dampfdiffusionsoffen, wind- und wasserdicht und der Teil 6 sowohl gegenüber Wasserdampf als auch gegenüber Wasser und Wind dicht ist. Die beiden Teile 5, 6 verlaufen in Längsrichtung L des Dichtstreifens 1 gesehen parallel und nebeneinander und werden über einen mittig angeordneten Mittelstreifen 15, beispielsweise aus einem zugfesten Vlies im Bereich der jeweiligen Außenschichten 100 miteinander verbunden.
Auf der demgegenüber entgegengesetzten Oberfläche, d. h. hier auf der jeweiligen Innenschicht 102 ist jeweils im Randbereich des Dichtstreifens 1 ein Klebestreifen 13 vorgesehen, gegebenenfalls unter Zwischenlage des plastisch verformbaren Formstreifens 11, mittels dessen der wellenförmige Verlauf der
Teile 5, 6 erzielt wird. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist lediglich ein Formstreifen 11, hier am Teil 5 vorgesehen, jedoch können insbesondere auch beide Teile 5, 6 bevorzugt jeweils in ihrem Randbereich einen plastisch verformbaren Formstreifen 11 aufweisen, auf den wiederum der Klebestreifen 13 aufgebracht ist.
Die Anwendung des in den Figuren 5a und 5b dargestellten Dichtstreifens erfolgt in der in der Figur 8 dargestellten Weise, indem der Dichtstreifen 1 über eine auf dem Mittelstreifen 15 aufgebrachte Klebeschicht umfangsseitig an einer geeigneten Stelle am Blendrahmen 2 angeklebt wird, während die beiden in Längsrichtung L des Dichtstreifens verlaufenden Randbereiche über die Klebestreifen 13 an der Laibung 4 des Gebäudes befestigt werden.
Eine vergleichbare Abdichtung auf der Innen- und Außenseite des Rahmens kann auch gemäß Ausführungsbeispiel in der Figur 9 erhalten werden. Hierbei werden zwei Dichtstreifen 1 und 1a, die z.B. nach Art des in Figuren 1a und 1b dargestellten Ausführungsbeispiels aufgebaut sind, raumseitig bzw. außenseitig an der Laibung 4 mittels Klebestreifen 13 sowie beide im Bereich 21 am Blendrahmen 2 mittels der Klebeschicht des Stützstreifens 12 angeklebt. Der Dichtstreifen 1 kann z.B. eine wasserdichte, winddichte und wasserdampfdiffusionsoffene Vliesbahn 10 umfassen, während der andere Dichtstreifen 1 a eine wasser- wind- und wasserdampfdiffusionsdicht ausgebildete Vliesbahn 10 umfaßt.
Auch ist die Kombination von Dichtstreifen mit Einsteckprofilen anstelle von am Rahmen angeklebten Randbereichen, z.B. gemäß dem Ausführungsbeispiel der Figuren 4a und 4b in vorgenannter Weise möglich.
In allen vorangehend erläuterten Ausführungsformen wird eine erhöhte Dehnbarkeit des Dichtstreifens 1 in seiner Längsrichtung L durch den wellenförmigen Verlauf desselben erreicht, um Ausdehnungen des Blendrahmens 2 aufzunehmen und auszugleichen, wobei darüber hinaus eine gute und je nach Anwendungsfall wasserdampfdiffusionsoffene oder
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wasserdampfdiffusionsgeschlossene Abdichtung der umlaufenden Fuge zwischen dem Blendrahmen 2 und der Laibung 4 erreicht wird.
Claims (14)
1. Dichtstreifen zum Abdichten eines in eine Laibung eines Gebäudes eingesetzten Rahmens, gebildet aus einer Verbundbahn (10) mit einer Innenschicht (102) und einer Außenschicht (100) aus einem Vlies auf Basis thermoplastischer Kunststoffe und einer zwischen diesen angeordneten Mittelschicht (101) aus einer kompakten Folie, die haftfest mit der Innen- und Außenschicht verbunden ist, wobei der Dichtstreifen (1) zumindest entlang seiner in Längserstreckung (11) verlaufenden Randbereiche mit der Laibung (4) bzw. dem Rahmen (2) verbindbar ist und die Verbundbahn (10) einen wellenförmigen Verlauf mit sich quer zur Längserstreckung (L) des Dichtstreifens erstreckenden Wellenbergen und - tälern (10a, 10b) aufweist.
2. Dichtstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Innen- und Außenschicht (102, 100) der Verbundbahn (10) aus Vliesen aus Endlosfilamenten und/oder schmelzgeblasenen Mikrofasern auf Basis von Polyolefinen, wie Polyethylen oder Polypropylen oder eines Polyesters, Polyethylenterephthalat oder Polyamid gebildet sind.
3. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenschicht (102) und die Innenschicht (100) der Verbundbahn (10) ein Flächengewicht von 15 bis 150 g/m2, vorzugsweise 40 bis 60 g/m2 aufweisen.
4. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundbahn (10) wasserdicht, winddicht und dampfdiffusionsoffen ausgebildet ist.
5. Dichtstreifen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelschicht (101) der Verbundbahn (10) aus einer kompakten Folie auf Basis von Polyolefinen, wie Polyethylen oder Polypropylen oder eines Copolyesters in einer Dicke von 10 bis 50 µm, vorzugsweise etwa 25 µm ausgebildet ist und der Dichtstreifen (1) eine Wasserdampfdiffusions- Stromdichte von 500 bis 2000 g/m224 h, vorzugsweise etwa 1200 g/m2 24 h aufweist.
6. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundbahn wasser-, wind- und dampfdiffusionsdicht ausgebildet ist.
7. Dichtstreifen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelschicht (101) der Verbundbahn (10) aus einer kompakten Folie auf Basis von Polyolefinen oder einer Aluminium-Dünnfolie in einer Dicke von 10 bis 250 µm, vorzugsweise 20 bis 100 µm ausgebildet ist und die gegenüber Wasserdampfdiffusion äquivalente Luftschichtdicke des Dichtstreifens (1) mindestens 2 m, vorzugsweise 2 bis 5 m beträgt.
8. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundbahn (10) mit einem Formstreifen (11) aus einem plastisch verformbaren Material ausgerüstet ist.
9. Dichtstreifen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Formstreifen (1) aus einer plastisch verformbaren Metallfolie gebildet ist.
10. Dichtstreifen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Formstreifen (11) aus einem plastisch verformbaren Kunststoff gebildet ist.
11. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Formstreifen (11) entlang eines auf die Laibung (4) aufbringbaren Randbereiches des Dichtstreifens auf die Innenschicht (102) der Verbundbahn (10) aufgebracht ist und mit einem Klebestreifen (13) zum Aufkleben auf die Laibung (4) ausgerüstet ist.
12. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem Rahmen (2) verbindbare Randbereich des Dichtstreifens (1) mit einem Stützstreifen (12) aus einem Vliesmaterial ausgebildet ist, der auf die Außenschicht (100) der Verbundbahn (10) aufgebracht ist und auf seiner der Verbundbahn (10) abgewandten Oberfläche eine Klebeschicht (120) zum Ankleben am Rahmen (2) aufweist.
13. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem Rahmen (2) verbindbare Randbereich des Dichtstreifens (1) mit einem Einsteckprofil (14) zum Einstecken in eine entsprechend ausgebildete Einstecknut (20) des Rahmens (2) ausgebildet ist.
14. Dichtstreifen nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Ausbildung der Verbundbahn aus einem wasserdichten, winddichten und dampfdiffusionsoffenen Teil (5) und einem wasser-, wind- und dampfdiffusionsdichten Teil (6), die in Längserstreckung (L) des Dichtstreifens (1) gesehen nebeneinander angeordnet und über einen auf die jeweiligen Außenschichten (100) aufgebrachten Mittelstreifen (15) mit Klebeschicht zum Ankleben am Rahmen (2) miteinander verbunden sind, wobei die einander abgewandten Randbereiche der Teile (5, 6) auf den jeweiligen Innenschichten (100) mit Klebestreifen (13) zum Ankleben an der Laibung (4) ausgerüstet sind.
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