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DE20306438U1 - Dichtstreifen zur abdichtenden Überbrückung eines Spaltes zwischen einem Rahmen und einer Laibung - Google Patents

Dichtstreifen zur abdichtenden Überbrückung eines Spaltes zwischen einem Rahmen und einer Laibung

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Publication number
DE20306438U1
DE20306438U1 DE20306438U DE20306438U DE20306438U1 DE 20306438 U1 DE20306438 U1 DE 20306438U1 DE 20306438 U DE20306438 U DE 20306438U DE 20306438 U DE20306438 U DE 20306438U DE 20306438 U1 DE20306438 U1 DE 20306438U1
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DE
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DE20306438U
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Sylid Systemlogistik und Industriedienstleistung GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B1/00Border constructions of openings in walls, floors, or ceilings; Frames to be rigidly mounted in such openings
    • E06B1/62Tightening or covering joints between the border of openings and the frame or between contiguous frames
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    • E06B1/62Tightening or covering joints between the border of openings and the frame or between contiguous frames
    • E06B2001/628Separate flexible joint covering strips; Flashings

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Beschreibung: G 03 019
Bernd Kronenberg 41844 Wegberg
Dichtstreifen zur abdichtenden Überbrückung eines Spaltes zwischen einem Rahmen und einer Laibung
Die Erfindung betrifft einen Dichtstreifen zur abdichtenden Überbrückung eines Spaltes zwischen einem in eine Laibung eines Gebäudes eingesetzten Rahmen und der Laibung, wobei der Dichtstreifen entlang eines ersten, in Längserstreckung desselben verlaufenden Randbereiches einen Klebestreifen zum Verbinden mit der Laibung und entlang eines gegenüberliegenden zweiten Randbereiches ein Einsteckprofil zum Verbinden mit dem Rahmen aufweist.
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Aus Isolationsgründen ist es erforderlich, einen in eine Laibung eines Gebäudes eingesetzten Rahmen, z. B. einen Fenster- oder Türrahmen, gegenüber der Laibung abzudichten, wozu die vorgenannten Dichtstreifen verwendet werden. Derartige Dichtstreifen werden umlaufend um den Rahmen angeordnet und zum einen mit dem Rahmen und zum anderen mit der Laibung verbunden, so daß die zwischen Rahmen und Laibung ausgebildete Fuge vom Dichtstreifen überdeckt und somit abgedichtet wird.
Derartige Dichtstreifen sind in verschiedensten Ausführungen bekannt, wozu nur beispielhaft auf die DE 297 15 660 U1 und DE 296 05 456 U1 verwiesen wird.
Ein Dichtstreifen, der mittels eines Einsteckprofils am Rahmen befestigt wird, ist aus der DE 198 01 865 A1 bekannt.
Ein gattungsgemäßer Dichtstreifen, von welchem die Erfindung ausgeht, ist in der DE 201 17 273 U1 beschrieben. Auch hierbei erfolgt die Festlegung des Dichtstreifens am Rahmen mittels eines Einsteckteiles durch Einstecken in eine hierfür vorgesehene umlaufende Nut am Rahmen und die Befestigung an der Laibung mittels eines Klebestreifens, wobei sowohl der Klebestreifen wie auch das Einsteckteil jeweils an einander gegenüberliegenden Randbereichen des Dichtstreifens ausgebildet sind. Der bekannte Dichtstreifen zeigt sich jedoch hinsichtlich der Verbindung zwischen Dichtstreifen und Einsteckprofil verbesserungswürdig. Darüber hinaus umfaßt der bekannte Dichtstreifen eine plastisch verformbare Schicht aus einem metallischen Drahtgewebe, dessen Enden im Randbereich des Dichtstreifens unter Umständen scharfkantig hervorstehen können, was bei Anbringung des bekannten Dichtstreifens ein erhöhtes Verletzungsrisiko mit sich bringt. Auch dies erweist sich als verbesserungswürdig.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Nachteile des vorbekannten Standes der Technik auszuräumen und einen Dichtstreifen mit verbesserter Verbindung zwischen Einsteckprofil und Dichtstreifen sowie verringertem Verletzungsrisiko und verbesserter Anwendungssicherheit vorzuschlagen.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung die Ausbildung eines Dichtstreifens gemäß den Merkmalen des Schutzanspruches 1 vor.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Dicht-Streifens sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Lösung der gestellten Aufgabe besteht erfindungsgemäß darin, daß das Einsteckprofil ein Einsteckteil zum verrastenden Einstecken in einer entsprechend ausgebildeten Einstecknut am Rahmen sowie ein im Querschnitt betrachtet U-förmiges Aufnahmeteil umfaßt, in welchem der Randbereich des Dichtstreifens unter randseitiger Umfassung aufgenommen ist.
Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung des Einsteckprofils, bei welchem das im Querschnitt betrachtet U-förmige Aufnahmeteil den Randbereich des
Dichtstreifens umfaßt, werden die eingangs gesetzten Ziele erreicht. So gewährleistet die randseitige Umfassung des Dichtstreifens eine wesentlich vergrößerte Kontaktfläche zum Dichtstreifen, so daß die Verbindung zwischen Dichtstreifen und Aufnahmeteil des Einsteckprofils bedeutend verbessert und einer unerwünschten Ablösung des Einsteckprofils vom Dichtstreifen vorgebeugt wird.
Darüber hinaus gewährleistet die randseitige Umfassung durch das im Querschnitt betrachtet U-förmige Aufnahmeteil des Einsteckprofils, daß gegebenenfalls randseitig aus dem Dichtstreifen hervorstehende scharfkantige Enden eines beispielsweise metallischen Gittergeleges des Dichtstreifens in diesem Bereich nicht mehr zum Vorschein kommen, sondern durch das U-förmige Aufnahmeteil abgedeckt sind. Dies hat zur Folge, daß Verletzungen bei der Montage des erfindungsgemäßen Dichtstreifens, wenn das Einsteckprofil mit seinem Einsteckteil durch Fingerdruck eines Monteurs in die entsprechend ausgebildete umlaufende Befestigungsnut des Rahmens eingedrückt wird, wirksam vermieden werden.
Schließlich schützt das im Querschnitt betrachtet U-förmige Aufnahmeteil des Einsteckprofils auch den darin aufgenommenen Randbereich des Dichtstreifens, so daß einer Beschädigung des Dichtstreifens etwa beim üblichen Verkeilen des Rahmens in der Laibung eines Gebäudes während der Montage vorgebeugt wird, da die eingesetzten Keile außenseitig nur noch am Aufnahmeteil und nicht mehr unmittelbar am Dichtstreifen zur Anlage kommen und hier gegebenenfalls die Struktur des Dichtstreifens beschädigen können.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Einsteckprofil einstückig mit Einsteckteil und Aufnahmeteil ausgebildet, beispielsweise aus einem geeigneten thermoplastischen Kunststoff oder gummiartigen Material hergestellt. Hierzu kommt beispielsweise PMMA in Frage.
Bei Planlage des Dichtstreifens steht das Einsteckteil gegenüber dem Dichtstreifen bevorzugt rechtwinklig von einer Seite desselben ab und kann von daher in die üblicherweise an Rahmen von Fenstern oder Türen vorhandenen außenseitigen Einstecknuten eingesetzt und dort verrastend befestigt werden.
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Um auch am gegenüberliegenden Randbereich des Dichtstreifens, welcher nicht im Aufnahmeteil des Einsteckprofils aufgenommen wird, eine Verstärkung und gegebenenfalls Versteifung zwecks leichterer Verlegung erzielen zu können sowie auch in diesem Randbereich die Verletzungsgefahr durch vorstehende Enden eines Gittergeleges des Dichtstreifens zu mindern, wird vorgeschlagen, daß dieser Randbereich zu einer Doppellage umgefalzt ist und hierauf der Klebestreifen aufgebracht ist. Der in diesem Randbereich durch die Umfalzung doppelt liegende Dichtstreifen ist wesentlich steifer und kann von daher durch plastische Verformung dauerhaft an den Verlauf der Laibung angedrückt und hier mittels des Klebestreifens angeklebt werden.
Als Klebestreifen kommt bevorzugt ein Butylkautschuk in Frage, dieser kann je nach Anwendungsfall des erfindungsgemäßen Dichtstreifens auf der gleichen Seite wie das vom Dichtstreifen abstehende Einsteckteil des Einsteckprofils oder auch auf der gegenüberliegenden Seite des Dichtstreifens angeordnet sein.
Je nach Anwendungsfall des erfindungsgemäßen Dichtstreifens, z. B. auf der Innen- oder Außenseite eines Fensterrahmens, kann der Dichtstreifen aus einer mehrschichtigen Verbundbahn gebildet sein, welche stets wasserdicht und winddicht, jedoch wahlweise dampfdiffusionsoffen oder dampfdiffusionsdicht ausgebildet ist.
Die Verbundbahn umfaßt bevorzugt eine zwischen zwei Schichten aus Vliesen auf Basis thermoplastischer Kunststoffe angeordnete und haftfest mit diesen verbundene Mittelschicht aus einer kompakten Folie, die je nach Anwendungsfall der solchermaßen ausgebildeten Verbundbahn die wahlweise dampfdiffusionsoffene oder dampfdiffusionsdichte Eigenschaft bei gleichzeitiger Wasser- und Winddichtigkeit verleiht.
Darüber hinaus kann die Verbundbahn zumindest bereichsweise mit einer plastisch verformbaren Schicht ausgerüstet sein, so daß sie sich besonders einfach an den jeweiligen Verlauf der Laibung und/oder des Rahmens anpassen läßt und in der einmal gegebenen Form dauerhaft verbleibt.
Die plastisch verformbare Schicht kann beispielsweise aus einem plastisch verformbaren Metall in Form einer Folie, eines Gewebes, Geleges, Gewirkes, Drähten oder dergleichen gebildet sein.
Alternativ kann die plastisch verformbare Schicht auch aus einem plastisch verformbaren Kunststoff in Form einer Folie, eines Flächengebildes oder Kunststoffdrähten gebildet sein.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist die plastisch verformbare Schicht vollflächig auf einer die Mittelschicht abdeckenden Schicht aus einem Vlies aufgebracht.
Die plastisch verformbare Schicht der Verbundbahn kann darüber hinaus mit einer Abdeckschicht aus einem Vlies auf Basis thermoplastischer Kunststoffe außenseitig abgedeckt sein und haftfest mit dieser verbunden sein.
Im letztgenannten Fall umfaßt der erfindungsgemäße Dichtstreifen folglich eine Verbundbahn aus insgesamt fünf Schichten, nämlich einer zwischen zwei Vliesschichten angeordneten Schicht aus einer kompakten Folie, einer plastisch verformbaren Schicht, die auf einer der Vliesschichten auf der der kompakten Folie abgewandten Seite aufgebracht ist, sowie außenseitig einer weiteren Abdeckschicht aus einem Vlies, welches die plastisch verformbare Schicht außenseitig abdeckt.
Soweit die Schichten der Verbundbahn thermoplastische Kunststoffe enthalten, sind sie zum Zwecke der leichteren Recyclebarkeit bevorzugt auf Basis gleicher, gleichartiger oder miteinander kompatibler Kunststoffe aufgebaut, die darüber hinaus unter Einwirkung von Druck und Wärme nach den bekannten Verfahren durch Kaschieren oder Laminieren haftfest miteinander verbindbar sind.
Die aus einem Vlies gebildeten Schichten der Verbundbahn sind bevorzugt aus Vliesen aus Endlosfilamenten und/oder schmelzgeblasenen Mikrofasern auf Basis von Polyolefinen, wie Polyethylen oder Polypropylen oder eines Polyesters, z. B. Polyethylenterephthalat oder eines Polyamids gebildet. Diese Schichten weisen
vorzugsweise ein Flächengewicht von 10 bis 150 g/m2, bevorzugt 20 bis 60 g/m2 auf.
Die Mittelschicht der Verbundbahn aus einer kompakten Folie ist beispielsweise auf Basis von Polyolefinen, wie Polyethylen oder Polypropylen oder eines Copolyesters in einer Dicke von 10 bis 50 Mm, vorzugsweise etwa 25 Mm ausgebildet, wobei der Dichtstreifen eine Wasserdampfdiffusionsstromdichte von 500 bis 2 000 g/m2 24 h, vorzugsweise etwa 1 200 g/m2 24 h aufweist, was der eingesetzten Verbundbahn die gewünschte Wasserdampfdiffusionsoffenheit verleiht.
Alternativ kann die Mittelschicht der Verbundbahn auch aus einer kompakten Folie auf Basis von Polyolefinen oder einer Aluminiumdünnfolie in einer Dicke von 10 bis 250 &mgr;&eegr;&igr;, vorzugsweise 20 bis 100 &mgr;&eegr;&eegr; ausgebildet sein, und die gegenüber Wasserdampfdiffusion äquivalente Luftschichtdicke des Dichtstreifens beträgt dann mindestens 2 m, vorzugsweise bis zu 5 m, so daß eine solche Verbundbahn für den erfindungsgemäßen Dichtstreifen dampfdiffusionsdicht ist.
Weitere Maßnahmen zur erleichterten Verarbeitung sehen vor, daß der entlang des Randbereiches aufgebrachte Klebestreifen mit einem abziehbaren Abdeckband abgedeckt ist, welches erst unmittelbar vor dem Ankleben des Dichtstreifens auf die Laibung entfernt wird.
Eine leichtere Verlegbarkeit kann darüber hinaus auch dadurch erzielt werden, daß der Dichtstreifen zumindest bereichsweise wellenförmig verformt ist, wobei bevorzugt die Wellenberge und Wellentäler sich quer zur Längserstreckung des Dichtstreifens erstrecken und diesem von daher eine erhöhte Längsdehnung verleihen, wodurch er sich leichter in Ecken verlegen läßt.
Weitere Einzelheiten des erfindungsgemäßen Dichtstreifens werden nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 in schematisierter Darstellung einen Schnitt durch ein in eine Laibung
eingesetztes Fenster unter Einsatz des erfindungsgemäßen Dichtstreifens,
Figur 2 die Aufsicht auf das Fenster gemäß Figur 1,
Figur 3 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt durch einen erfindungs
gemäßen Dichtstreifen,
Figur 4a eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dichtstreifens,
Figur 4b eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dichtstreifens.
In den Figuren 1 und 2 ist ein in eine Laibung 4 eines Gebäudes eingesetzter Rahmen eines Fensters dargestellt, wobei Figur 2 die Aufsicht und Figur 1 den Schnitt gemäß Pfeilen Z-Z in Figur 2 darstellt.
Der Rahmen des Fensters besteht aus einem Blendrahmen 2 und einem in an sich bekannterWeise beweglich daran angeschlagenen Flügelrahmen 3.
Zwischen dem Blendrahmen 2 und der umgebenden Laibung 4 des Gebäudes ist in Einbaulage des Fensters ein umlaufender Spalt 40 ausgebildet, der abgedichtet werden muß. Zur Abdichtung der zwischen dem Blendrahmen 2 und der Laibung 4 ausgebildeten umlaufenden Fuge 40 wird ein Dichtstreifen 1 verwendet, welcher umlaufend um den Blendrahmen 2 angeordnet ist und einerseits mit dem Blendrahmen 2 und andererseits mit der Laibung 4 verbunden wird, so daß die Fuge 40 überdeckt und abgedichtet wird.
Wie aus der vergrößerten Schnittdarstellung gemäß Figur 1 ersichtlich, wird hierzu der Dichtstreifen 1 mittels eines entlang eines Randbereiches desselben angeordneten Einsteckprofils 14 in einer entsprechend ausgebildeten umlaufenden Nut 20 des Blendrahmens 2 durch Einstecken verankert und befestigt, während der
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gegenüberliegende Randbereich des Dichtstreifens 1 mittels eines Klebestreifens 13 an der Laibung 4 befestigt wird.
Die weitere Ausgestaltung des Dichtstreifens 1 ist in Figur 4a anhand eines ersten Ausführungsbeispieles ersichtlich.
Der in der Figur 4a dargestellte Dichtstreifen 1 wird von einer Verbundbahn 10 gebildet, deren näherer Aufbau anhand der vergrößerten Darstellung gemäß Einzelheit X in der Figur 3 dargestellt ist.
In der vergrößerten Darstellung gemäß Figur 3 von unten nach oben gesehen bildet die Basis der Verbundbahn 10 zunächst ein dreischichtiger Verbund, der eine Außenschicht 100 beispielsweise aus einem Spinnvlies aus Endlosfasern aus Polypropylen mit einem Flächengewicht von vorzugsweise 40 bis 60 g/m2 umfaßt, auf der eine Membran 101 als Mittelschicht aus einer Polypropylenfolie angeordnet ist und hierüber wiederum eine als Innenschicht 102 bezeichnete Schicht aus einem Schutzvlies auf Basis von Polypropylenfasern mit einem Flächengewicht von bevorzugt nur 10 bis 20 g/m2 aufgebracht ist.
Dieser dreischichtige Basisverbund aus den Schichten 100, 101, 102 stellt bereits die gewünschte Wasserdichtigkeit und Winddichtigkeit der Verbundbahn 10 sicher, wobei je nach gewünschter Eigenschaft der Verbundbahn 10 die als Membran dienende Schicht 101 aus einer Polypropylenfolie wahlweise dampfdiffusionsoffen oder dampfdiffusionsdicht ausgebildet ist, was letztlich auch der Verbundbahn 10 die entsprechende Eigenschaft verleiht.
Auf die als Schutzschicht dienende Innenschicht 102 aus einem Polypropylenvlies ist gemäß Darstellung in der Figur 3 oberseitig eine plastisch verformbare Schicht 103, z. B. aus einem Drahtgewebe aus weichgeglühtem Kupfer oder Aluminium aufgebracht. Die als Schutzschicht dienende Innenschicht 102 schützt die empfindliche Membran 101 vor einem unmittelbaren Kontakt mit der plastisch verformbaren Schicht 103, so daß einer möglichen Beschädigung durch Reibung oder Durchstoßen der Membran vorgebeugt wird.
Auf der anderen, in der Figur 3 oberen Außenseite weist die Verbundbahn 10 eine weitere Vliesschicht 104 auf, die die plastisch verformbare Schicht 103 außenseitig abdeckt und beispielsweise aus Polypropylenfasern mit einem Flächengewicht von vorzugsweise 20 bis 40 g/m2 ausgebildet ist.
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Alle fünf vorgenannten Schichten 100, 101, 102, 103, 104 sind haftfest miteinander beispielsweise durch einen Kaschiervorgang verbunden.
Infolge der eingebetteten plastisch verformbaren Schicht 103 aus z. B. einem Drahtgewebe läßt sich der aus einer solchermaßen ausgebildeten Verbundbahn 10 ausgebildete Dichtstreifen 1 auf einfache Weise an den Verlauf des Blendrahmens 2 und/oder der Laibung 4 anpassen und verbleibt dauerhaft in der einmal vorgegebenen Form.
Zur Verbindung des aus einer solchermaßen ausgebildeten Verbundbahn 10 hergestellten Dichtstreifens 1 mit der Laibung 4 ist an einem ersten Randbereich 10a des Dichtstreifens 1 ein Klebestreifen 13 beispielsweise auf Basis eines Butylkautschuks angeordnet, der bei Nichtgebrauch bis unmittelbar vor Montage des Dichtstreifens mittels eines abziehbaren Abdeckbandes 13a z. B. auf Basis einer Kunststoffolie oder eines silikonisierten Papiers abgedeckt ist. Mittels dieses Klebestreifens 13 wird der Dichtstreifen 1, wie aus Figur 1 ersichtlich, dauerhaft an der Laibung 4 angeklebt. Der Dichtstreifen 13 ist zu diesem Zweck entlang der in der Figur 4a in die Zeichenebene hineinlaufenden Längsachse des Dichtstreifens 1 über den gesamten in dieser Längserstreckung verlaufenden Randbereich 10a des Dichtstreifens 1 aufgebracht. Diese Längserstreckung ist aus Figur 2 anhand der beispielhaften Achse L ersichtlich.
Am gegenüberliegenden Randbereich 10b des Dichtstreifens 1 ist hingegen das bereits erwähnte Einsteckprofil 14 angeordnet, welches der Befestigung des Dichtstreifens 1 am Blendrahmen 2 dient.
Das Einsteckprofil 14 umfaßt zu diesem Zweck ein Einsteckteil 140 von beispielsweise pilzkopfartigem Querschnitt, welches in die entsprechend ausgebildete Nut 20 am Blendrahmen 2 verrastend einsteckbar ist und umfaßt darüber hinaus ein
integral an das Einsteckteil 140 angeformtes Aufnahmeteil 141, welches im in der Darstellung gemäß Figur 4a ersichtlichen Querschnitt betrachtet eine etwa U-förmige Gestalt aufweist, wobei die Öffnung des U-förmigen Querschnittes etwa rechtwinklig zum Einsteckteil 140 ausgerichtet ist.
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Die U-förmige Gestalt des Aufnahmeteiles 141 des Einsteckprofils 14 dient dazu, den Randbereich 10b des Dichtstreifens 1 unter randseitiger Umfassung aufzunehmen, d. h. der Randbereich des Dichtstreifens 10b ist in das Aufnahmeteil 141 des Einsteckprofils 14 entlang der Längsachse des Dichtstreifens 1 eingesteckt und in dieser Position befestigt.
Durch die randseitige Umfassung des Randbereiches 10b des Dichtstreifens 1 mittels des Aufnahmeteiles 141 werden verschiedene Wirkungen erzielt.
Zum einen bewirkt die randseitige Umfassung des Randbereiches 10b eine gegenüber dem Stand der Technik deutlich vergrößerte Kontaktfläche zwischen dem Einsteckprofil 14 und der Verbundbahn 10 des Dichtstreifens 1, so daß die hier entlang der Kontaktflächen bewirkte Verbindung zwischen beiden Teilen erheblich fester und damit dauerhafter ausgeführt werden kann.
Darüber hinaus besteht insbesondere beim Aufbau eines Dichtstreifens 1 aus einer Verbundbahn 10 mit einer plastisch verformbaren Schicht 103 aus einem Drahtgewebe die Gefahr, daß scharfkantige Schnittkanten des Drahtgewebes 103 aus der Verbundbahn 10 randseitig hervorragen. Da bei Montage des Dicht-Streifens 1, wie aus der Figur 1 ersichtlich, das Einsteckprofil 14 mit seinem Einsteckteil 140 z. B. durch Fingerdruck eines Monteurs in die vorgesehene Nut 20 des Blendrahmens 2 eingedrückt wird, besteht in diesem Bereich eine erhöhte Verletzungsgefahr für den Monteur. Hier bietet das Einsteckprofil 14 mit seinem im Querschnitt betrachtet U-förmigen Aufnahmeteil 141 durch die randseitige Umfassung des Randbereiches 10b des Dichtstreifens 1 eine erheblich höhere Sicherheit, da die gegebenenfalls randseitig aus der Verbundbahn 10 hervorlugenden Enden des Drahtgewebes der plastisch verformbaren Schicht 103 vom Aufnahmeteil 141 zuverlässig abgedeckt sind, so daß die Gefahr von Schnittverletzungen und dergleichen in diesem Bereich gebannt ist.
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Schließlich bietet das Einsteckprofil 14 mit seinem im Querschnitt betrachtet U-förmigen Aufnahmeteil 141, in welchem der Randbereich 10b des Dichtstreifens 1 aufgenommen ist, auch eine höhere Sicherheit gegen Beschädigung bei der Montage des Blendrahmens 2.
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Die übliche Montagereihenfolge zur Montage eines Fensters innerhalb einer Laibung 4 sieht vor, daß zunächst der Blendrahmen 2 in der Laibung 4 angeordnet wird, wobei bereits zu diesem Zeitpunkt der Dichtstreifen 1 einseitig, nämlich mittels seines Einsteckprofils 14 am Blendrahmen 2 in der in der Figur 1 ersichtliehen Weise befestigt wird, jedoch die Klebeverbindung zur Laibung 4 noch nicht hergestellt wird. Sodann wird der Blendrahmen 2 innerhalb der Laibung 4 unter Einstellung eines gewünschten Spaltmaßes des umlaufenden Spaltes 40 mittels Keilen vorfixiert, ein solcher Keil ist schematisch in der Figur 1 mit Bezugsziffer K strichliert angedeutet. Wenn solche Keile K in den Spaltraum zwischen Laibung 4 und Blendrahmen 2 vorgetrieben werden, um den Blendrahmen 2 entsprechend zu verkeilen, schützt das randseitig den Randbereich 10b des Dichtstreifens 1 umfassende Aufnahmeteil 141 des Einsteckprofils 14 die Verbundbahn 10 des Dichtstreifens 1 in diesem Bereich vor einer Beschädigung durch den Keil K, so daß auch hier die Dichtwirkung des Dichtstreifens 1 nicht verlorengeht.
Sobald die Montage des Blendrahmens 2 abgeschlossen ist, wird sodann der Dichtstreifen 1 endgültig durch Ankleben mittels des Klebestreifens 13 an der Laibung 4 befestigt, um die Abdichtung des Spaltes 40 abzuschließen.
In Anpassung an die Einbaugegebenheiten, wie sie beispielsweise aus der Figur 1 ersichtlich sind, erstreckt sich das Einsteckteil 140 des Einsteckprofils 14 bei der in der Figur 4a dargestellten Planlage des Dichtstreifens 1 etwa rechtwinklig von einer Seite der Verbundbahn 10 des Dichtstreifens 1 abstehend. Je nach Anwendungsfall kann entlang des gegenüberliegenden Randbereiches 10a des Dichtstreifens 1 der Klebestreifen 13 auf der dem Einsteckteil 140 gegenüberliegenden Oberfläche der Verbundbahn 10 angeordnet sein, wie in Figur 4a dargestellt, oder auch auf der gleichen Oberfläche wie das Einsteckteil 140.
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Eine gegenüber dem Ausführungsbeispiel in Figur 4a abgewandelte Ausführungsform ist aus der Figur 4b ersichtlich, bei der gleiche Teile gleiche Bezugsziffern aufweisen und nachfolgend nicht nochmals erneut erläutert werden.
Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel gemäß Figur 4a ist beim Ausführungsbeispiel gemäß Figur 4b der Randbereich 10a des Dichtstreifens 1, welcher mit dem Klebestreifen 13 zur Verbindung mit der Laibung 4 ausgerüstet ist, umgefalzt und von daher der Randbereich 10a doppellagig ausgebildet, d. h. die Verbundbahn 10 ist hier zweifach übereinanderliegend angeordnet. Diese Umfalzung des Randbereiches 10a des Dichtstreifens bewirkt eine Versteifung desselben, so daß ein solchermaßen ausgebildeter Dichtstreifen 1 eine höhere Formstabilität aufweist und sich nochmals besser verarbeiten läßt. Darüber hinaus ist durch die Umfalzung des Randbereiches 10a die Schnittkante S des Randbereiches nicht mehr entlang der Außenkante der Verbundbahn 10 angeordnet, so daß gegebenenfalls aus dem Schnittrand S hervorstehende Enden des Drahtgewebes der plastisch verformbaren Schicht 103 beim Andrücken des Dichtstreifens 1 an die Laibung 4 zur Herstellung der Klebeverbindung mittels des Klebestreifens 13 nicht mehr scharfkantig hervorstehen und zu Verletzungen beispielsweise an den Fingern eines diese Arbeit verrichtenden Monteurs führen können.
Schließlich kann der Dichtstreifen 1 gemäß Darstellung in der Figur 4a bzw. Figur 4b auch zumindest bereichsweise wellenförmig verformt sein, um diesem in Richtung seiner Längserstreckung eine höhere Verformbarkeit zu verleihen, was die Verlegung des Dichtstreifens 1 im Eckbereichs des Blendrahmens 2 und der Laibung 4 erleichtert.
Selbstverständlich kann der vorangehend beschriebene Dichtstreifen 1 auch aus Verbundbahnen 10 mit einer abweichenden Schichtenanzahl und -Zusammensetzung gebildet sein, in jedem Falle gewährleistet jedoch das Einsteckprofil 14 mit seinem im Querschnitt betrachtet U-förmigen Aufnahmeteil 141 und integral angeformtem Einsteckteil 140 eine wesentlich verbesserte Verbindung zur Verbundbahn 10 sowie einen größeren Schutz vor Verletzungen eines Monteurs einerseits wie auch der Verbundbahn während der Montage andererseits.
Das Einsteckprofil 14 ist zur Schaffung einer bevorzugt integralen Ausbildung von Einsteckteil 140 und Aufnahmeteil 141 aus einem geeigneten thermoplastischen Kunststoff oder gummiartigen Material hergestellt, beispielhaft sei hierzu die Ausbildung aus PMMA genannt.
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Claims (18)

1. Dichtstreifen zur abdichtenden Überbrückung eines Spaltes (40) zwischen einem in eine Laibung (4) eines Gebäudes eingesetzten Rahmen (2) und der Laibung (4), wobei der Dichtstreifen (1) entlang eines ersten, in Längserstreckung desselben verlaufenden Randbereiches (10a) einen Klebestreifen (13) zum Verbinden mit der Laibung (4) und entlang eines gegenüberliegenden zweiten Randbereiches (10b) ein Einsteckprofil (14) zum Verbinden mit dem Rahmen (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsteckprofil (14) ein Einsteckteil (140) zum verrastenden Einstecken in einer entsprechend ausgebildeten Einstecknut (20) am Rahmen (2) sowie ein im Querschnitt betrachtet U-förmiges Aufnahmeteil (141) umfaßt, in welchem der Randbereich (10b) des Dichtstreifens unter randseitiger Umfassung aufgenommen ist.
2. Dichtstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsteckprofil (14) einstückig mit Einsteckteil (140) und Aufnahmeteil (141) aus einem thermoplastischen Kunststoff oder gummiartigen Material hergestellt ist.
3. Dichtstreifen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei Planlage des Dichtstreifens (1) das Einsteckteil (140) gegenüber dem Dichtstreifen (1) rechtwinklig von einer Seite desselben absteht.
4. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (10a) doppellagig umgefalzt ausgebildet ist und der Klebestreifen (13) im Bereich der doppellagigen Umfalzung aufgebracht ist.
5. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtstreifen (1) aus einer mehrschichtigen Verbundbahn (10) gebildet ist, welche wasserdicht und winddicht sowie dampfdiffusionsoffen oder dampfdiffusionsdicht ausgebildet ist.
6. Dichtstreifen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundbahn (10) eine zwischen zwei Schichten (100, 102) aus Vliesen auf Basis thermoplastischer Kunststoffe angeordnete und haftfest mit diesen verbundene Mittelschicht (101) aus einer kompakten Folie aufweist.
7. Dichtstreifen nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundbahn (10) zumindest bereichsweise mit einer plastisch verformbaren Schicht (103) ausgerüstet ist.
8. Dichtstreifen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die plastisch verformbare Schicht (103) aus einem plastisch verformbaren Metall in Form einer Folie, eines Gewebes, Geleges, Gewirkes, Drähten oder dergleichen gebildet ist.
9. Dichtstreifen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die plastisch verformbare Schicht (103) aus einem plastisch verformbaren Kunststoff in Form einer Folie, eines Flächengebildes oder Kunststoffdrähten gebildet ist.
10. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die plastisch verformbare Schicht (103) vollflächig auf einer die Mittelschicht (101) abdeckenden Schicht (102) aus einem Vlies aufgebracht ist.
11. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die plastisch verformbare Schicht (103) der Verbundbahn (10) mit einer Abdeckschicht (104) aus einem Vlies auf Basis thermoplastischer Kunststoffe außenseitig abgedeckt und haftfest mit dieser verbunden ist.
12. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß alle Schichten der Verbundbahn (10), soweit sie thermoplastische Kunststoffe enthalten, auf Basis gleicher, gleichartiger oder miteinander kompatibler und unter Einwirkung von Druck und Wärme miteinander durch Kaschieren oder Laminieren haftfest verbindbarer Kunststoffe ausgebildet sind.
13. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die aus Vlies gebildeten Schichten (100, 102, 104) der Verbundbahn (10) aus Vliesen aus Endlosfilamenten und/oder schmelzgeblasenen Mikrofasern auf Basis von Polyolefinen, wie Polyethylen oder Polypropylen oder eines Polyesters, wie Polyethylenterephthalat oder eines Polyamids gebildet sind.
14. Dichtstreifen nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schichten (100, 102, 104) der Verbundbahn (10) ein Flächengewicht von 10 bis 150 g/m2, vorzugsweise 20 bis 60 g/m2 aufweisen.
15. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 5 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelschicht (101) der Verbundbahn (10) aus einer kompakten Folie auf Basis von Polyolefinen, wie Polyethylen oder Polypropylen oder eines Copolyesters in einer Dicke von 10 bis 50 µm, vorzugsweise etwa 25 µm ausgebildet ist, wobei der Dichtstreifen (1) eine Wasserdampfdiffusionsstromdichte von 500 bis 2000 g/m2 24 h, vorzugsweise etwa 1200 g/m2 24 h aufweist.
16. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 5 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelschicht (101) der Verbundbahn (10) aus einer kompakten Folie auf Basis von Polyolefinen oder einer Aluminiumdünnfolie in einer Dicke von 10 bis 250 µm, vorzugsweise 20 bis 100 µm ausgebildet ist und die gegenüber Wasserdampfdiffusion äquivalente Luftschichtdicke des Dichtstreifens (1) mindestens 2 m, vorzugsweise bis zu 5 m beträgt.
17. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der entlang des Randbereiches (10a) aufgebrachte Klebestreifen (13) mit einem abziehbaren Abdeckband (13a) abgedeckt ist.
18. Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß er zumindest bereichsweise wellenförmig verformt ist.
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