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DE20107230U1 - Fugenabdichtung auf der Basis eines im beschichteten Bereich mindestens teilweise perforierten Vlies-Streifens - Google Patents

Fugenabdichtung auf der Basis eines im beschichteten Bereich mindestens teilweise perforierten Vlies-Streifens

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DE20107230U1
DE20107230U1 DE20107230U DE20107230U DE20107230U1 DE 20107230 U1 DE20107230 U1 DE 20107230U1 DE 20107230 U DE20107230 U DE 20107230U DE 20107230 U DE20107230 U DE 20107230U DE 20107230 U1 DE20107230 U1 DE 20107230U1
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DE
Germany
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joint sealing
strip
elastic material
fleece
perforations
Prior art date
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DE20107230U
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English (en)
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"dichtec" Gesellschaft Zur Herstellung Von Dic De
Original Assignee
DICHTEC GmbH
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Publication date
Application filed by DICHTEC GmbH filed Critical DICHTEC GmbH
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Publication of DE20107230U1 publication Critical patent/DE20107230U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/66Sealings
    • E04B1/68Sealings of joints, e.g. expansion joints
    • E04B1/6809Reverse side strips

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

K0012
Fugenabdichtung auf der Basis eines im beschichteten Bereich mindestens teilweise perforierten Vlies-Streifens
Die Erfindung betrifft eine Fugenabdichtung von Bauwerksfugen gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Fugenabdichtungen sind in Form von Dichtungsbändern und Abdichtungsfertigecken seit längerer Zeit in einer Vielfalt von Ausführungsformen bekannt. Sie bestehen überwiegend aus einem oder zwei Grundstreifen aus einem Vlies, einem Gewebe oder Gewirke und einem elastischen und wasserundurchlässigen Folienband, welches längsmittig auf der Fugenabdichtung verläuft und mit dem einen oder den beiden Grundstreifen verbunden ist. Falls nur ein Grundstreifen verwendet wird, so ist dieser mit der elastischen Folie auf einer oder beiden Oberflächen beschichtet, wobei zumeist unbeschichtete Randbereiche des Grundstreifens verbleiben, an denen die Fugenabdichtung auf dem Mauerwerk festgeklebt wird. Bei Verwendung von zwei Grundstreifen befindet sich zwischen diesen die längsmittige elastische Folie und ist an den Längskanten mit den beiden Grundstreifen verbunden. Die elastische Folie zwischen den beiden Grundstreifen hat in diesem Fall über ihre Abdichtungsfunktion hinaus die Funktion einer Dehnzone.
Das deutsche Gebrauchsmuster G 93 17 637.6 beschreibt ein Dichtungsband zum Überbrücken von Bauwerksfugen mit einem flexiblen Folienband aus einem elastischen Kunststoff-Material, in dessen Längsseiten Grundstreifen aus einem Vliesmaterial jeweils in die Oberfläche des Randbereichs des Folien-0 bands einvulkanisiert oder einkaschiert sind. Im Randbereich des Folienbands liegen die Vlies-Streifen an der Oberfläche und bilden somit zusammen mit den Randstreifen einen Haftgrund für die Anbringung des Dichtungsbands an dem Mauerwerk. In einem inneren Bereich des Folienbands sind die Vlies-5 Streifen auf beiden Seiten von dem elastischen Folienmaterial umgeben.
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In dem deutschen Gebrauchsmuster DE 299 08 603 Ul wird eine Fugenabdichtung vorgeschlagen, welche nur einen Grundstreifen (Stützkörper) aus einem Vlies, einem Gewebe oder Gewirke aufweist, welcher wahlweise entweder nur auf einer Seite oder auf seiner Vorderseite und seiner Rückseite mit einem elastischen Material beschichtet ist. Der Stützkörper kann dabei aus einem Vlies bestehen und weist an seinen quer zur Längsachse der Fugenabdichtung gegenüberliegenden Längsseiten jeweils unbeschichtete Randstreifen auf, welche der klebenden Befestigung an das Mauerwerk dienen.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE 297 16 477 Ul beschreibt wiederum ein Dichtband, welches einen einzigen, aus einem Spinnvlies gefertigten Grundstreifen aufweist, auf welchem auf einer Seite eine Beschichtung aus einem elastischen, kautschukartigen Material aufgebracht ist. Die unbeschichteten, der Verklebung mit dem Mauerwerk dienenden Randstreifen des Grundstreifens sind mit Perforationen versehen, durch die die Benetzung und Durchdringung der Randstreifen mit der Klebmasse verbessert werden kann.
Aus Gründen der Verbundfestigkeit kann es von Vorteil sein, den Grundstreifen oder Stützkörper beidseitig mit dem elastischen Material zu beschichten, unabhängig davon, ob ein einzelner Grundstreifen oder zwei durch eine Dehnzone getrennte Seitenstreifen verwendet werden.
Als weiterhin vorteilhaft hat sich die Verwendung von Vliesmaterial für den oder die Grundstreifen gezeigt, da dieses gute Eigenschaften hinsichtlich der Haltbarkeit und der Verklebbarkeit mit dem Mauerwerk zeigt. Jedoch sind die bisher angewandten Verfahren der Verbindung des Vliesmaterials mit dem elastischen Folienmaterial hinsichtlich der Festigkeit dieser Verbindung noch verbesserungsbedürftig, da das elastisehe Material nicht bei allen Arten von Vliesen gleichermaßen gut auf deren Oberfläche anhaftet.
K0012
Es ist demzufolge Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Fugenabdichtung anzugeben, welche mindestens einen Vlies-Streifen aufweist, welcher mit einem elastischen Material beschichtet ist, wobei die Festigkeit der Verbindung zwischen dem Vlies-Material und dem elastischen Material verbessert ist.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben. Die Fugenabdichtung kann in der Form eines langgestreckten Dichtungsbandes oder auch in der Form von Abdichtungsecken ausgebildet sein.
Der Erfindung liegt der wesentliche Gedanke zugrunde, die mit dem elastischen Material beschichteten Bereiche des mindestens einen Vlies-Streifens mindestens abschnittsweise mit Perforationen zu versehen, so dass das elastische Material sich mindestens teilweise in die Perforationen hinein erstreckt. Das elastische Material haftet somit nicht lediglich an der Oberfläche des mindestens einen Vlies-Streifens an, sondern durchdringt diesen an einer Mehrzahl von Stellen. Dadurch kann die Haftung zwischen dem als Folie ausgebildeten elastischen Material und dem mindestens einen Vlies-Streifen entscheidend verbessert werden.
Als ein weiterer Vorteil des im beschichteten Bereich perforierten Vlies-Streifens kann angesehen werden, dass die Elastizität durch die Perforationen gesteigert werden kann. 30
Die Erfindung kann sowohl bei ein- als auch bei beidseitig beschichteten Vlies-Streifen zur Anwendung kommen.
Bei einseitig beschichteten Vlies-Streifen müssen die Perforationen mindestens teilweise in den zu beschichtenden Abschnitt des mindestens einen Vlies-Streifens geformt werden.
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Auch bei beidseitig beschichteten Vlies-Streifen müssen die Perforationen mindestens teilweise in die zu beschichtenden Abschnitte des mindestens einen Vlies-Streifens geformt werden. Wenn das elastische Material auf beiden Seiten des Vlies-Streifens angeordnet ist, befinden sich die Perforationen in beidseitig beschichteten Abschnitten. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass sich die Beschichtung auf einer Seite über einen größeren Abschnitt erstreckt als auf der anderen Seite. Es gibt jedoch mindestens einen Abschnitt, in welchem die Beschichtung beidseitig ist, so dass sich auf diesem Abschnitt beschichtete Bereiche gegenüberstehen. Von Vorteil für die Haftung ist es hierbei, wenn die Perforationen sich mindestens teilweise in Abschnitten des mindestens einen Vlies-Streifens befinden, die beidseitig beschichtet sind, da sich das elastische Material an diesen Stellen ausgehend von beiden Oberflächen des Vlies-Streifens durch die Perforationen hindurch erstreckt und somit eine sehr gute Haftung zwischen den elastischen Materialfolien und dem zwischen ihnen befindlichen Vlies-Streifen besteht. Die Perforationen können jedoch bei beidseitig beschichteten Vlies-Streifen entweder zusätzlich oder ausschließlich in einseitig beschichteten Abschnitten des Vlies-Streifens angeordnet sein.
Die beschichteten Abschnitte des Vlies-Streifens sind mindestens teilweise, vorzugsweise jedoch vollständig mit den Perforationen versehen. Dabei kann auch vorgesehen sein, dass sich die Perforationen auf andere nicht mit dem elastischen Material beschichtete Abschnitte des Vlies-Streifens erstrec-0 ken. Insbesondere können die Perforationen zusätzlich auf den Randabschnitten des Vlies-Streifens angeordnet sein. Dies hat den Vorteil, dass sie wirksamer mit dem Mauerwerk verbunden werden können, da sie von dem Haftmaterial besser durchtränkt werden.
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Das elastische Material wird bei der Abscheidung auf den mindestens einen Vlies-Streifen in die Perforationen eingebracht .
Es gibt im wesentlichen vier Ausführungsformen der Erfindung. Diese unterscheiden sich zum einen darin, dass entweder ein einzelner durchgängiger und beschichteter Vlies-Streifen vorgesehen ist oder zwei parallele Grundstreifen vorhanden sind, von denen mindestens einer ein Vlies-Streifen ist, wobei sich zwischen den Grundstreifen ein Folienstreifen aus elastischem Material als Dehnzone befindet und mit den Längskanten der beiden Grundstreifen verbunden ist. Zum anderen können sich die Ausführungsformen darin unterscheiden, dass der eine Vlies-Streifen oder die beiden Grundstreifen ein- oder beidseitig beschichtet sind.
Eine erste Ausführungsform bezieht sich somit auf eine Fugenabdichtung mit genau einem Vlies-Streifen, welcher auf beiden Seiten jeweils auf längsmittigen Bereichen mit dem elastisehen Material beschichtet ist. Im Normalfall werden dabei die längsmittigen Bereiche flächenmäßig identisch und exakt spiegelbildlich zur Ebene des Vlies-Streifens auf dessen beiden Seiten angeordnet sein. Seitlich von den beschichteten Bereichen befinden sich Randstreifen des Vlies-Streifens, an denen das Dichtungsband an das Mauerwerk angeklebt werden soll. In diesem Fall ist der Vlies-Streifen vorzugsweise auf seinem doppelseitig beschichteten Abschnitt vollständig mit Perforationen versehen. Er kann darüber hinaus auch auf den Randstreifen mit Perforationen versehen sein.
Bezüglich dieser ersten Ausführungsform kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der längsmittige Bereich auf einer Seite des Vlies-Streifens breiter ist als derjenige auf der anderen Seite, so dass es mindestens einen streifenförmigen Abschnitt des Vlies-Streifens gibt, welcher nur einseitig beschichtet ist. Falls beide längsmittige Bereiche symmetrisch zu einer Längsmittelachse des Dichtungsbandes angeordnet sind, befin-
den sich beidseits dieser Achse zwei einseitig beschichtete Streifen des Vlies-Streifens. Die Perforationen können dann ebenfalls vorzugsweise auf dem doppelseitig beschichteten Abschnitt angeordnet sein und diesen vollständig bedecken. Sie können sich jedoch auch bei dieser Variante über den gesamten Vlies-Streifen erstrecken.
Eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fugenabdichtung enthält zwei parallele Grundstreifen, von denen mindestens einer ein Vlies-Streifen ist, und welche in einem Abstand voneinander verlaufen und durch eine aus dem elastischen Material gebildete Folie miteinander verbunden sind, wobei das elastische Material jeweils mit Randabschnitten der beiden Grundstreifen verbunden ist und auf diesen Randabschnitten jeweils beide Seiten der Grundstreifen bedeckt. In der Mitte zwischen den beiden Grundstreifen verbleibt somit ein mittiger streifenförmiger Bereich, der nur aus dem elastischen Material gebildet ist und eine Dehnzone der Fugenabdichtung bildet.
Bei dieser zweiten Ausführungsform können beide Grundstreifen durch Vlies-Streifen gebildet sein. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass nur ein Grundstreifen durch einen Vlies-Streifen gebildet ist, der andere Grundstreifen jedoch aus einem anderen Material, insbesondere ein Gewebe oder Gewirke gebildet ist.
Eine dritte und eine vierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fugenabdichtung entsprechen jeweils der ersten und 0 zweiten Ausführungsform, wobei die Beschichtung des einen Vlies-Streifens oder der beiden Grundstreifen mit dem elastischen Material jeweils nur einseitig erfolgt.
Die Perforationen können durch Nadeln hervorgerufen werden, die auf eine Temperatur gebracht werden, welche oberhalb der Schmelztemperatur des Vliesmaterials oder des Bindemittels des Vliesmaterials liegt. Anschließend kann dann das elasti-
K0012 . &idigr;·*. . : :
sehe Material durch Kaschieren, Kalandrieren oder Vulkanisieren auf die hierfür vorbestimmten Abschnitte des Vlies-Streifens aufgebracht werden. Das elastische Material kann ein Gummi, ein Synthesekautschuk wie ein Butylkautschuk, ein EIastomer wie EPDM oder ein Anderes geeignetes Material sein.
Die Fugenabdichtung kann in der Form eines langgestreckten Dichtungsbandes ausgebildet sein.
Die Fugenabdichtung kann jedoch auch in der Form einer Abdichtungsecke wie einem 90°- oder 270°-Eckstück ausgebildet sein. Derartige Eckstücke bestehen im wesentlichen aus zwei oder drei rechtwinklig zueinander verlaufenden Dichtungsbändern, die jeweils entlang einer im mittleren Bereich längs verlaufenden Linie um 90° gefaltet sind. Diesbezüglich wird auf das deutsche Gebrauchsmuster G 91 09 504.2 verwiesen, welches hiermit vollständig in den Offenbarungsgehalt der vorliegenden Anmeldung einbezogen wird.
Im folgenden werden die erste und die zweite Ausführungsform anhand der Zeichnungen naher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fugenabdichtung mit einem Vlies-Streifen;
Fig. 2 eine Querschnittsansicht der durch die Linie
II-II angedeuteten Ebene der Fugenabdichtung der
Fig. 1;
30
Fig. 3 eine Draufsicht auf die zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Fugenabdichtung mit zwei
Grundstreifen;
Fig. 4 eine Querschnittsansicht der durch die Linie
IV-IV angedeuteten Ebene der Fugenabdichtung der Fig. 3.
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Die Fugenabdichtung der Fig. 1 besteht im wesentlichen aus dem flächigen, bandförmigen Vlies-Streifen 2, welcher in einem längsmittigen Abschnitt mit einem elastischen Material 3 auf beiden Seiten beschichtet ist.
Die Beschichtung erfolgt derart, dass im Randbereich des Vlies-Streifens 2 zwei unbeschichtete Randstreifen 2a von vorzugsweise gleicher Breite verbleiben. An diesen Randstreifen 2a wird die Fugenabdichtung im Gebrauch durch eine Klebmasse mit dem Mauerwerk verklebt.
Das elastische Material 3 ist wasserundurchlässig und kann aus einem Gummi, einem Kunststoff, einem Natur- oder Synthesekautschuk wie einem Butylkautschuk (wie beispielsweise HR = Isopren-Isobutyl-Rubber), einem Elastomer wie EPDM (Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymere) oder anderen Elastomer-Typen wie NBR, HSM oder CER geformt sein. Das elastische Material 3 kann ferner durch verschiedene Verfahren wie Einkaschieren, Einkalandrieren oder Vulkanisieren auf den Vlies-Streifen 2 aufgebracht werden.
Vor dem Aufbringen des elastischen Materials 3 werden in den Vlies-Streifen 2 Perforationen 2.1 eingebracht. Das nachfolgende Aufbringen des elastischen Materials 3 wird dann so durchgeführt, dass wenigstens der überwiegende Teil der Perforationen 2.1 ebenfalls von dem elastischen Material 3 durchdrungen wird, so dass das auf beiden Seiten des Vlies-Streifens 2 aufgebrachte elastische Material 3 durch das in den Perforationen 2.1 abgeschiedene elastische Material 3 miteinander in Verbindung steht.
In der Fig. 1 sind die Perforationen in dem Vlies-Streifen 2 ebenfalls dargestellt, obwohl sie in dieser Draufsicht durch das abgeschiedene elastische Material 3 verdeckt sind. Die Darstellung zeigt, dass die Perforationen 2.1 in einer Mehrzahl unregelmäßig neben- und übereinander in einen Abschnitt
K0012
des Vlies-Streifens 2 geformt werden, der mit einer doppelseitigen Beschichtung des elastischen Materials 3 versehen werden soll. Die Perforationen 2.1 können jedoch abweichend davon entweder lediglich auf einem Teilbereich dieses Abschnitts geformt werden und/oder zusätzlich in den Randstreifen 2a vorgesehen werden. Anstelle einer unregelmäßigen Anordnung der Perforationen 2.1 kann auch eine regelmäßige, beispielsweise matrixförmige Anordnung von Perforationen in den Vlies-Streifen 2 geformt werden.
Beim Aufbringen des elastischen Materials 3 auf den oder die Vlies-Streifen ist darauf zu achten, dass mindestens ein Teil der Perforationen 2.1 von dem elastischen Material durchdrungen wird.
Die Perforationen 2.1 werden vorzugsweise durch Nadeln in das Vliesmaterial geformt und weisen einen kreisrunden Querschnitt von 0,3 bis 1,0 mm, vorzugsweise etwa 0,5 mm, auf. Um den Formvorgang zu erleichtern, können die Nadeln erwärmt werden. Vorzugsweise wird hierfür eine Temperatur gewählt, die oberhalb der Schmelztemperatur des Vliesmaterials oder des Bindemittels des Vliesmaterials liegt, so dass der Randbereich der solchermaßen geformten Durchgangslöcher durch Aufschmelzen und nachfolgende Aushärtung versteift. Dadurch wird vermieden, dass die geformten Perforationen 2.1 als Ausgang für Rissbildungen in dem Vlies-Streifen 2 wirken können.
Die zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fugenabdichtung gemäß den Figuren 3 und 4 unterscheidet sich von der 0 ersten Ausführungsform im Grunde lediglich dadurch, dass kein über die Breite der durch das elastische Material 3 gebildeten Folie durchgängiger Vlies-Streifen vorhanden ist, sondern in einem zentralen, längsmittigen Abschnitt 3a des elastischen Materials 3 kein Vliesmaterial vorhanden ist. Dieser Abschnitt 3a bildet eine sogenannte Dehnzone, da in diesem Bereich die Elastizität der Fugenabdichtung allein durch die Elastizität des elastischen Materials 3 gegeben ist. Beid-
seits dieser Dehnzone finden sich zwei parallele Grundstreifen 21 und 22, die jeweils auf der Dehnzone benachbarten Randstreifen 2b mit dem elastischen Material 3 beidseitig, d.h. auf ihrer Oberseite und ihrer Unterseite, verbunden sind. Die Grundstreifen können beide aus einem Vliesmaterial gebildet sein. Alternativ dazu kann jedoch auch vorgesehen sein, dass nur ein Grundstreifen aus Vliesmaterial gebildet ist, während der andere Grundstreifen aus einem Gewebe oder Gewirke oder einem anderen geeigneten Material gebildet ist.
In die Randstreifen 2b der Grundstreifen 21 und 22 sind Perforationen 2.1 geformt. Wie auch bei der ersten Ausführungsform können die Perforationen 2.1 entweder nur teilweise in den Randstreifen 2b vorhanden sein und/oder sich in die äußeren Randstreifen 2a hinaus ausdehnen.
Wie bereits erwähnt, werden eine dritte und eine vierte Ausführungsform jeweils aus der ersten und zweiten Ausführungsform dadurch gebildet, dass der eine Vlies-Streifen 2 oder die beiden Grundstreifen 21 und 22 nur auf einer Seite mit dem elastischen Material 3 beschichtet sind. Das elastische Material 3 erstreckt sich dabei mindestens teilweise in die Perforationen 2.1 bis zur gegenüberliegenden unbeschichteten Oberfläche des einen Vlies-Streifens 2 oder der beiden Grundstreifen 21 und 22. Sämtliche im Zusammenhang mit der ersten und zweiten Ausführungsform beschriebenen Ausführungsmerkmale können auch bei den einseitig beschichteten Vlies- und Grundstreifen der dritten und der vierten Ausführungsform zur Anwendung kommen. Insbesondere können auch bei den einseitig beschichteten Vlies- und Grundstreifen die Perforationen sich in die unbeschichteten Randabschnitte erstrecken, mit denen sie am Mauerwerk verklebt werden, wobei diese Randabschnitte infolge der Perforationen besser von dem verwendeten Haftmaterial wie Klebstoff oder dergleichen durchtränkt werden.
Die vorstehend beschriebenen vier Ausführungsformen von erfindungsgemäßen Fugenabdichtungen betrafen langgestreckte
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Dichtungsbänder, wie sie zur Abdichtung von geraden Fugenabschnitten verwendet werden können. Es können aus diesen langgestreckten Dichtungsbändern jedoch auch zusammengesetzte Abdichtungselemente wie Abdichtungsecken gefertigt werden, wie sie beispielsweise in dem deutschen Gebrauchsmuster G 91 09 504.2 beschrieben worden sind. Diese können als Innen-(90°) oder auch als Außenecken (270°) aus zwei oder drei rechtwinklig zueinander verlaufenden Dichtungsbändern geformt werden, die jeweils entlang einer im mittleren Bereich längs verlaufenden Linie um 90° gefaltet sind.
Generell können bei einfachen Dichtungsbändern wie auch bei zusammengesetzten Abdichtungselementen wie Abdichtungsecken die verschiedenen beschriebenen Ausfuhrungsformen auch abschnittsweise miteinander kombiniert werden.

Claims (14)

1. Fugenabdichtung mit mindestens einem Vlies-Streifen (2; 21; 22), welcher ein- oder beidseitig mit einem elastischen Material (3) beschichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass
- die beschichteten Abschnitte des Vlies-Streifens (2; 21, 22) teilweise oder vollständig mit Perforationen (2.1) versehen sind, die mindestens teilweise mit dem elastischen Material (3) gefüllt sind.
2. Fugenabdichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
- genau einen Vlies-Streifen (2), welcher ein- oder beidseitig jeweils auf längsmittigen Bereichen davon mit dem elastischen Material (3) beschichtet ist.
3. Fugenabdichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
- zwei parallele Grundstreifen (21, 22), von denen mindestens einer ein Vlies-Streifen ist, und
- welche in einem Abstand zueinander verlaufen und durch eine aus dem elastischen Material (3) gebildete Folie miteinander verbunden sind, wobei
- das elastische Material (3) jeweils auf Randabschnitten (2b) der Grundstreifen (21, 22) deren eine Seite oder deren beide Seiten bedeckt.
4. Fugenabdichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
- beide Grundstreifen (21, 22) Vlies-Streifen sind.
5. Fugenabdichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
- einer der beiden Grundstreifen (21, 22) ein Vlies-Streifen ist und der andere aus einem anderen Material, insbesondere aus einem Gewebe oder Gewirke gefertigt ist.
6. Fugenabdichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Perforationen (2.1) mindestens teilweise in unbeschichteten Randstreifen (2a) des mindestens einen Vlies-Streifens (2; 21, 22) geformt sind.
7. Fugenabdichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Perforationen (2.1) durch kreisrunde Löcher gebildet sind, deren Durchmesser in einem Bereich zwischen 0,3 und 1 mm, insbesondere bei etwa 0,5 mm liegt.
8. Fugenabdichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Perforationen (2.1) durch Nadeln geformt sind, wobei insbesondere
- die Temperatur der Nadeln oberhalb der Schmelztemperatur des Vliesmaterials oder des Bindemittels des Vliesmaterials liegt.
9. Fugenabdichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Perforationen (2.1) in einer regelmäßigen oder unregelmäßigen Anordnung mehrfach nebeneinander angeordnet sind,
10. Fugenabdichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- das elastische Material (3) durch Kaschieren, Kalandrieren oder Vulkanisieren auf den oder die Vlies-Streifen (2; 21, 22) aufgebracht und mindestens teilweise in die Perforationen (2.1) eingebracht ist.
11. Fugenabdichtung nach einer der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- das elastische Material (3) ein Gummi, ein Natur- oder Synthesekautschuk wie ein Butylkautschuk (beispielsweise IIR), oder ein Elastomer wie EPDM, HSM oder CER ist.
12. Fugenabdichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welche als langgestrecktes Dichtungsband ausgebildet ist.
13. Fugenabdichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, welche als Abdichtungsecke, insbesondere als 90°- oder 270°-Eckstück ausgebildet ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102005054236A1 (de) * 2005-11-14 2007-05-24 Silu Verwaltung Ag Montageband mit Perforation und Dehnungsreserve
US7445828B2 (en) 2003-08-18 2008-11-04 Silu Verwaltung Ag Assembly tape with sectional protective film

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