DE20111325U1 - Stecker zur Herstellung einer elektrischen Steckverbindung - Google Patents
Stecker zur Herstellung einer elektrischen SteckverbindungInfo
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Description
R. 40634
26.06.2001 Gf/Hl
Robert BOSCH GmbH
Postfach 30 02 20
Postfach 30 02 20
70442 Stuttgart
Die Erfindung bezieht sich auf einen Stecker zur Herstellung einer elektrischen Steckverbindung mit einem weiteren Stecker, bestehend aus einem Gehäuse und einer in das Gerätegehäuse einfügbaren Steckerleiste, wobei zwischen dem Gerätegehäuse und der Steckerleiste eine Auflagefläche vorgesehen ist, die einen Dichtstoff umfasst, die Auflagefläche sich mindestens zum Teil um den Umfang der Steckerleiste erstreckt und die Auflagefläche sich von der Steckerleiste wegerstreckt und rampenartig zu den Enden hin ausläuft.
Stand der Technik
Stecker der vorstehenden Art sind bekannt. Sie werden in der Regel dazu verwendet, mit einem weiteren Stecker, beispielsweise einem Kabelbaumstecker, eine elektrische wieder lösbare Steckverbindung herzustellen. Die Steckerleiste ist in das Gerätegehäuse einsetzbar, wobei im Gerätegehäuse eine Ausnehmung vorgesehen ist, die derart bemessen ist, dass die Steckerleiste in die Ausnehmung einfügbar ist. Seitlich von der Steckerleiste wegführende Halteelemente greifen dabei in auf der Gehäuseseite vorgesehenen Ausnehmungen.
Abhängig von dem Einsatz ist vorgesehen, zwischen dem Gerätegehäuse und der Steckerleisten, einen Dichtstoff einzusetzen, damit das Gerät auch im
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Nassbereich einsetzbar ist. Hierfür ist vorgesehen, dass eine nasse Dichtschnur auf eine um die Steckerleiste führende Auflagefläche gelegt wird, mit der zusammen dann die Steckerleiste in der Ausnehmung des Gerätegehäuses plaziert wird. Um zu verhindern, dass beim Einfügevorgang der Steckerleiste in das Gerätegehäuse die Dichtschnur beschädigt oder abgestreift wird, sind die von der Steckerleiste wegweisenden Dichtstoffauflageflächen und die im Gerätegehäuse vorgesehenen Dichtstoffauflageflachen, die mit denen der Steckerleiste zusammenwirken, rampenartig ausgebildet.
Nachteile des Standes der Technik
Aufgrund der von der Steckerleiste wegweisenden und rampenartig ausgebildeten Auflageflächen, weisen die vorstehende Art von Steckern eine deutlich verbreiterte Einbaubreite auf.
Aufgabe der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Stecker der vorstehenden Art derart weiterzubilden, dass dieser eine vergleichsweise geringe Einbaubreite aufweist.
Lösung der Aufgabe
Die Lösung der Aufgabe besteht darin, dass zumindest eine Seite der von der Steckerleiste.sich wegerstreckenden Dichtstoffauflagefläche in einem Winkel zwischen 0 und 90 Grad zur Steckrichtung der Steckerleiste hin ausgebildet ist.
Vorteile der Erfindung
Durch das "Abklappen" der an sich seitlich von der Steckerleiste wegweisenden Auflageflächen, kann die Breite eines solchen Steckers wesentlich geringer ausgelegt werden, ohne dass die Dichtungstechnik geändert werden muss. Dies bringt damit den Vorteil mit sich, dass Stecker der vorstehenden Art an räumlich begrenzten Stellen einsetzbar sind, wobei der Einsatz von Nassdichtungen zum Abdichten der Steckerleiste gegenüber dem Gerätegehäuse und damit die Erstellung eines fluiddichten Geräts beibehalten werden kann.
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Vorteilhafterweise sind beide von der Steckerleiste wegweisenden Auflageflächen in einem Winkel zur Steckrichtung des Steckers angeordnet, der zwischen 0 und 90 Grad liegt.
Eine weitere vorteilhafte Ausführung eines erfindungsgemässen Steckers ist derart gestaltet, dass eine von der Steckerleiste wegführende Auflagefläche senkrecht zur Steckrichtung der Steckerleiste und die weitere von der Steckerleiste wegführende Auflagefläche parallel zur Steckrichtung des Steckers ausgebildet sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen gehen aus der nachstehenden Beschreibung, den Ansprüchen sowie den Zeichnungen hervor.
Zeichnungen
Es zeigen:
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf eine erfindungsgemässe Steckerleiste;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht auf ein Gerätegehäuseteil eines
erfindungsgemässen Steckers;
erfindungsgemässen Steckers;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht auf ein teilweise geöffnetes
Gerät, wobei dieses sowohl die Steckerleiste gemäss Fig. 1
als auch das Gerätegehäuseteil gemäss Fig. 2 umfasst.
Gerät, wobei dieses sowohl die Steckerleiste gemäss Fig. 1
als auch das Gerätegehäuseteil gemäss Fig. 2 umfasst.
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
In den Fig. 1 bis 3 ist ein Ausführungsbeispiel eines erf indungsgemässen Steckers 1 dargestellt. Dieser Stecker 1 besteht aus einer in Fig. 1 dargestellten Steckerleiste 2 und zwei in Fig. 2 dargestellten Gerätegehäuseteilen 3.
Die Steckerleiste 2 (Fig. 1) weist eine Steckeinrichtung 4 auf, in die beispielsweise ein Kabelbaumstecker, der in den Zeichnungen nicht dargestellt ist, einfügbar ist. Die Steckeinrichtung 4 weist zu den Seiten hin Befestigungs- und Stützelemente 5 auf, die ein Befestigen der Steckerleiste 2 innerhalb eines Gerätegehäuses 3 ermöglichen. Die Befestigungs- und Stütz-
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elemente 5 sind als einstückiges Teil mit der Steckeinrichtung 4 ausgebildet.
Die Steckerleiste 2 weist vollständig um den Umfang führend eine Auflagefläche 6 auf, die die Funktion einer Dichtfläche zwischen der Steckerleiste 2 und der in Fig. 3 dargestellten Gerätegehäuseteile 3 übernimmt. Um eine Dichtigkeit zwischen diesen beiden Bauteilen zu bewirken, ist zusätzlich ein Dichtstoff 7 vorgesehen.
Von der Steckerleiste 2 wegweisend sind die Auflageflächen 6 rampenartig ausgebildet, um zu verhindern, dass während des Einfügevorgangs der Steckerleiste in das Gerätegehäuse 3 der Dichtstoff durch die auf ihn wirkenden Scherkräfte beschädigt wird.
Erfindungsgemäss ist zumindest eine von der Steckerleiste 2 wegweisende Auflagefläche 6 "abgeklappt". Dies bedeutet, dass sich die Auflagefläche 6 nicht senkrecht zur Steckrichtung (Pfeil 9) erstreckt, sondern einen Winkel 10 zwischen der Steckrichtung und der Erstreckung der Auflagefläche von mehr als 0 Grad und gleich oder weniger als 90 Grad einnimmt. Bei dem in den Fig. dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt der Winkel 10 90 Grad.
Dass durch diese Anordnung das Baumass, nämlich die Breite 11 eines Steckers bzw. eines Gehäuses 3 deutlich verringert wird, zeigt Fig. 2.
Das in Fig. 2 dargestellte Gerätegehäuseteil 3 weist eine Ausnehmung 12 auf, in die die in Fig. 1 dargestellte Steckerleiste 2 einfügbar ist. Um eine ausreichende Dichtigkeit zwischen dem Gerätegehäuse 2 und der Steckerleiste 3 zu erreichen und um während des Einfügevorgangs ein Beschädigen des Dichtstoffs 7 zu vermeiden, weist auch das Gerätegehäuse entsprechende rampenartige Auflageflächen 13 auf. Diese Auflageflachen 13 sind entsprechend der Auflageflächen 12 des Steckerteils 2 angeordnet, um ein Zusammenfügen der einzelnen Bauteile, wie es in Fig. 3 dargestellt ist, zu ermöglichen.
Durch eine einfache Massnahme ist erreicht worden, dass die Breite 11 des hier zu verbessernden Steckers im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungen geringer geworden ist, ohne die übrigen
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Ausführungen, insbesondere im Hinblick auf die Herstellung der Dichtigkeit zwischen dem Steckerteil· 2 und dem Gerätegehäuse 3 zu verändern.
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Claims (3)
1. Stecker zur Herstellung einer elektrischen Steckverbindung mit einem weiteren Stecker, bestehend aus einer in das Gehäuse einfügbaren Steckerleiste, wobei zwischen dem Gerätegehäuse und der Steckerleiste eine Auflagefläche vorgesehen ist, die einen Dichtstoff aufnimmt, die Auflagefläche sich mindestens zum Teil um den Umfang der Steckerleiste erstreckt und die Auflagefläche sich von der Steckerleiste wegerstreckt und rampenartig zu den Enden hin ausläuft, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Seite der von der Steckerleiste (2) sich wegerstreckenden Auflagefläche (6) in einem Winkel (10) zwischen 0 und 90 Grad zur Steckrichtung (Pfeil 9) der Steckerleiste (2) hin ausgebildet ist.
2. Stecker nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steigungswinkel der sich von der Steckerleiste (2) wegerstreckenden Auflagefläche (6) zwischen 0 und 90 Grad vorgesehen ist.
3. Stecker nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die rampenartige Ausbildung der Auflagefläche (6) auf mindestens einer Seite der Steckerleiste (2) vorgesehen ist.
Priority Applications (3)
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE20111325U DE20111325U1 (de) | 2001-07-07 | 2001-07-07 | Stecker zur Herstellung einer elektrischen Steckverbindung |
Publications (1)
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Family Applications (1)
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- 2002-07-08 JP JP2002198685A patent/JP2003036945A/ja active Pending
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20021219 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20071009 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20091007 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |