DE20110801U1 - Vorrichtung mit einer an ein Fluidsystem angeschlossenen Sitzschüssel - Google Patents
Vorrichtung mit einer an ein Fluidsystem angeschlossenen SitzschüsselInfo
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- E03D—WATER-CLOSETS OR URINALS WITH FLUSHING DEVICES; FLUSHING VALVES THEREFOR
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Description
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PATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters
Unser Zeichen: K230DE8 H/mü
(31) Prioritätsnummer/ Priority Application Number: 201 02 132.3
(32) Prioritätstag I Priority Date:
07.02.2001
(33) Prioritätsland I Priority Country:
DE
(54) Titel/Title:
Vorrichtung mit einer an ein Fluidsystem angeschlossenen Sitzschüssel
(71) Anmelder/in / Applicant:
Adolf Krischanetz Hardstr. 68
78239 Rielasingen-Worblingen Deutschland
(74) Vertreter / Agent:
Dipl.-Ing. Gerhard F. Hiebsch
Dipl.-Ing. Dr. oec. Niels Behrmann M.B.A. (NY)
Heinrich-Weber-Platz
78224 Singen
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K230DE8
Sitzschüssel
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einer an ein Fluidspülsystem angeschlossenen Sitzschüssel sowie einer auf einen etwa horizontalen Schüsselrand klappbaren, einen Schüsselinnenraum zumindest teilweise umgebenden Klobrille od.dgl. Sitzringeinrichtung; diese ist mit der Sitzschüssel durch Scharniereinheiten verbunden und von deren Unterfläche ragt eine Wascharmatur oder -garnitur ab, die an das Fluidspülsystem der Einrichtung -- oder an eine temperatureinstellbare Mischbatterie eines Warmwassersystems
angeschlossen ist und in einer Betriebsstellung des Sitzringes innerhalb der Sitzschüssel angeordnet ist.
angeschlossen ist und in einer Betriebsstellung des Sitzringes innerhalb der Sitzschüssel angeordnet ist.
Eine derartige Vorrichtung ist der Schrift zu DE 201 02 132 Ul des Anmelders zu entnehmen. Bei dieser liegt in Betriebsstellung der Sitzring dem Schüsselrand auf, um als übliche Toilette genutzt werden zu können. Dazu ist es vorgesehen, die -- im Heckbereich des Sitzringes festgelegte sowie mit dem Fluidsystem durch wenigstens einen Schlauch verbundene -- Wascharmatur oder -garnitur so in den Schüsselinnenraum ragen zu lassen, dass sie bei aufliegendem Sitzring von diesem überspannt und dadurch vom Zugriff geschützt wird. Jedoch ist es auch möglich, für die Wascharmatur eine Ausnehmung in der Sitzschüssel vorzusehen, in welche sie bei aufliegendem Sitzring eingesenkt wird.
In Kenntnis dieses Standes der Technik hat sich der Erfinder das Ziel gesetzt, solche Systeme zu verbessern und universeller einsetzbar zu machen. Insbesondere soll die Zuführung des Fluids zur Wascharmatur effektiver gestaltet werden.
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Zur Lösung dieser Aufgabe führt die Lehre des unabhängigen Anspruches; die Unteransprüche geben günstige Weiterbildungen an. Zudem fallen in den Rahmen der Erfindung alle Kombinationen aus zumindest zwei der in der Beschreibung, der Zeichnung und/oder den Ansprüchen offenbarten Merkmale.
Erfindungsgemäß ist die Wascharmatur mit dem Fluidsystem durch wasserführende Rohre verbunden, welche die Scharniereinheiten durchsetzen; durch diese Maßgaben ergibt sich ein verhältnismäßig wartungsfreies und betriebssicheres Fluidführungssystem. Vorteilhafterweise soll die Scharniereinheit mit einem Anschlussrohr an der Sitzschüssel festliegen und dessen freies Ende mit einem Strömungskanal für warmes oder kaltes Wasser verbindbar ausgebildet sein; es ergibt sich so eine — gegenüber Schlauchanschlüssen — sehr stabile Fluidführung. Die Verbindung des Anschlussrohres mit der Sitzschüssel soll so erfolgen, dass das Anschlussrohr einen Außenwulst der Sitzschüssel durchsetzt und die Scharniereinheit an diesem festgelegt ist.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung wird das Anschlussrohr mittels zumindest einer es umgebenden Klemmbüchse in einem Durchbruch der Sitzschüssel gehalten.
Der Wasserdurchlauf von beispielsweise einem Wandanschluss zur Wascharmatur erfolgt erfindungsgemäß über das Anschlussrohr, das etwa radial zu einem Wasserrohr der Scharniereinheit verläuft und mit dessen Innenraum strömungstechnisch verbunden ist. Jenes Wasserrohr soll bevorzugt eine Drehachse für einen Gelenkkörper bilden, der -- als Teil der Scharniereinheit -- mit Befestigungslaschen für die Klobrille versehen ist, aber auch Befestigungslaschen für den Klodeckel enthalten kann. Diese Befestigungslaschen sind am Wasserrohr drehbar gelagert.
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Im übrigen soll beidseits des Anschlussrohres das Wasserrohr innerhalb des Gelenkkörpers von Dichtungselementen -insbesondere von O-Ringen -- umfangen sein, um unerwünschten Wasseraustritt hintanzuhalten.
Erfindungsgemäß durchsetzt das Wasserrohr den Gelenkkörper, und der Kopf einer dieses einends verschließenden Schraube liegt der äußeren Befestigungslasche der Scharniereinheit an. Zudem ist vorgesehen, dass die Wasserrohre beider Scharniereinheiten miteinander fluchten und einends in einem -- etwa in der Längsachse der Sitzschüssel verlaufenden -- Verschlusskörper festliegen. Letzterer dient also u.a. als Kupplungselement für die beiden miteinander fluchtenden Wasserrohre.
Als günstig hat es sich erwiesen, dem Innenraum eines jeden Wasserrohres im Verbindungskörper einen etwa radialen Kanal zuzuordnen, der andernends in der am Verbindungskörper festliegenden Wascharmatur siezt, diese also mit dem Fluidsystem verbindet.
Der erwähnte Verbindungskörper dient also zum einen der Befestigung der Wascharmatur, enthält aber auch zumindest eine Querlasche zur Befestigung der Klobrille an ihm. Diese Querlasche/n soll/en an einer Anschlagfläche für die Aufnahme der Wascharmatur aufragen.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung weist die Wascharmatur ein etwa rechtwinkelig von der Unterfläche des Sitzringes abragendes rohrartiges Mündungsstück sowie ein Betätigungsorgan -- beispielsweise einen Griffhebel -- auf. Dabei kann zumindest das Mündungsstück der Wascharmatur gegenüber der Unterfläche des Sitzringes verstellbar ausgebildet sein, um die Richtung des Waschstrahles an die jeweiligen Verhältnisse anpassen zu können.
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Als günstig hat sich zudem erwiesen, zur Aufnahme der Wascharmatur in die Oberfläche der Sitzschüssel eine Mulde einzuformen, die bevorzugt eine würfel- oder quaderartige -
- den Ausmaßen der aufzunehmenden Wascharmatur angepasste -
- Form anbietet oder napfartig gestaltet ist.
Um eine völlige Trennung von Sprühsystem und Waschsystem im Bereich der Sitzschüssel zu erreichen, ist die Mulde vom Schüsselinnenraum getrennt, wobei sich zwischen ihr und dem Schüsselinnenraum zumindest ein Ablaufkanal erstreckt, der bevorzugt vom Muldentiefsten nach außen abwärts geneigt verläuft. Dabei hat es sich als günstig erwiesen, dass die zur Längsachse der Sitzschüssel parallele Länge der Mulde etwa einem Drittel oder Viertel der entsprechenden Länge des Schüsselinnenraumes entspricht.
Die Mulde soll im Bereich der Schüssellängsachse vorgesehen werden sowie an eine Linearkontur im Heckbereich des Schüsselinnenraumes anschließen; diese Anordnung ist so gewählt, dass die Mulde im Schwenkbereich der am Sitzring festliegenden Wascharmatur liegt.
Die Lage der Wascharmatur soll auch nahe dem Schüsselinnenraum sein und damit nahe einer durch Scharniere bestimmten Scharnierachse; letztere wird bevorzugt von den oben näher erörterten Wasserrohren bestimmt. Die Scharniere verbinden den Sitzring und/oder den Klodeckel schwenkbar mit der Sitzschüssel. In einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist zumindest eines der Scharniere mit einem Rastsystem ausgestattet, dank dessen der Sitzring in seiner etwa vertikalen Waschstellung einrastet, d.h. nicht ungewollt in die Horizontale klappen kann. Rastscharniere ähnlicher Art werden an Schranktüren eingesetzt, um deren ungewolltes Zuklappen zu verhindern. Die Verwendung solcher Rastscharniere an Klodeckeln oder Sitzringen liegt im Rahmen dieser Erfindung.
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Anstelle der beschriebenen Rastscharniere können auch einends -- am Sitzring oder der Wascharmatur -- angelenkte Bügel zum Einsatz kommen, die in Waschstellung andernends in entsprechende Randeinformungen der Sitzschüssel eingesetzt zu werden vermögen.
Um allen Erfordernissen der Hygiene optimal nachzukommen, kann zwischen dem Schüsselrand einerseits und der Unterfläche des Sitzringes anderseits ein an beide anlegbarer sowie gegenüber beiden lageveränderbarer weiterer Sitzring angebracht sein; dieser bietet während der Nutzung der Vorrichtung als Bidet einen zusätzlichen Schutz im Bereich des Schüsselrandes. Statt des Sitzringes ist auch eine gesonderte -- hautfreundliche -- Beschichtung des Schüsselrandes denkbar.
Insgesamt ergibt sich eine neuartige Anlage für zwei unterschiedliche Hygienevorgänge, die den Platzbedarf gegenüber bisher bekannten Installationen von Toilettenschüsseln und benachbartem Bidet erheblich vermindert.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
Fig. 1, 2: jeweils eine geschnittene Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Toiletten- und Bidetvorrichtung mit Wascharmatur in geöffnetem sowie in geschlossenem Zustand der Vorrichtung;
Fig. 3: einen gegenüber Fig. 1, 2 vergrößerten Ausschnitt aus einer Seitenansicht ohne Wascharmatur;
Fig. 4: die Draufsicht auf die Toiletten- und Bidetvorrichtung der Fig. 1;
Fig. 5: eine vergrößerte Draufsicht auf einen geschnittenen Teil der Toiletten- und Bidetvorrichtung mit Wascharmatur;
Fig. 6, 7: vergrößerte Ausschnitte aus Fig. 5 nach deren Pfeilen VI, VII;;
Fig. 8: einen vergrößerten Teilschnitt durch Fig. 5 nach deren Linie VIII.
Eine Toiletten- und Bidetvorrichtung 10 weist gemäß Fig. 1 eine in üblicher Weise aus Keramikwerkstoff geformte und mittels eines Sockelteils 12 über einem Boden B verlaufende Sitzschüssel 14 der beispielsweisen Länge a von hier etwa 740 mm, einer Breite b von etwa 400 mm und einer dieser entsprechenden Höhe h auf; deren -- sich nach oben öffnender -- Innenraum 16 ist von einem Schüsselrand 18 der Breite e von etwa 50 mm umgeben. Die in Längsachse A der
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Sitzschüssel 14 gemessene Länge f des Innenraumes 16 entspricht etwa der halben Schüssellänge a.
Wie vor allem die Draufsicht nach Fig. 4 verdeutlicht, endet der im vorderen Bereich der Sitzschüssel 14 -- wie diese und der Schüsselrand 18 -- durch eine Teiloval- oder Teilkreiskontur K bestimmte Innenraum 16 heckwärts an einem die Längsachse A querenden linearen Konturabschnitt Ki, der eine -- in einem Winkel w von etwa 70° zum Schüsselrand 18 nach vorn geneigte -- Rückenfläche 20 des Innenraumes 16 bestimmt.
Die pultartig ebene Rückenfläche 20 endet unter einer -durch die Kontur eines rückwärtigen und horizontalen Austragskanals 22 des Durchmessers d von etwa 100 mm bestimmten -- Niveaulinie N, unterhalb deren eine vom Austragskanal 22 ausgehende, zur Niveaulinie N in einem Winkel W1 von etwa 15° abwärts geneigte Bodenlinie 17 eines Längskanals 24 verläuft. Dieser gegenüber ist eine zu ihr parallele Firstlinie 17f zu erkennen, die an der Rückenfläche 20 endet. Die Bodenlinie 17 geht in die aufwärts gekrümmte Innenkontur des Frontbereiches 15 der Sitzschüssel 14 über. Zwischen letzterem und der Rückenfläche 20 besteht eine -besonders in Fig. 4 verdeutlichte -- nahezu rechteckige Abflussöffnung 26 für den Innenraum 16; von dieser Abflussöffnung 26 erstreckt sich eine nach unten von jener Bodenlinie 17 begrenzte Siphonausformung 28 als freies Ende jenes Längskanals 24.
An der vom Innenraum 16 abgekehrten Seite der Rückenfläche 20 ist in einen Heckteil 30 der Sitzschüssel 14 eine von der Heckteiloberfläche 32 der Breite &eegr; ausgehende Mulde 34 napfartiger Ausgestaltung der -- zur Längsachse A der Sitzschüssel 14 parallelen -- Länge i von etwa 200 mm eingeformt. Das Muldentiefste 36 ist durch einen von diesem weg geneigten -- etwa parallel zur Firstlinie 17f verlaufenden Ablaufkanal 38 mit dem Schüsselinnenraum 16 verbunden.
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Die Mulde 34 dient der Aufnahme einer Wascharmatur 40 mit Sprührohr 42 und Betätigungshebel 44. Diese Wascharmatur 40 ragt von der Unterfläche 48 einer -- bevorzugt aus Kunststoff bestehenden -- sog. Klobrille bzw. eines Sitzringes 50 mit mittigem Brillen- oder Deckeldurchbruch 52 ab und greift in der/des letzteren Betriebsstellung -- nämlich beim Aufliegen auf dem Schüsselrand 18 nach Fig. 2 --in jene Mulde 34 ein. Der Sitzring bzw. die Klobrille 50 der Dicke t von 20 mm -- dessen/deren Heckkante mit 51 bezeichnet sei -- ist gegebenenfalls an seiner/ihrer Unterfläche 48 mit elastischen Pufferscheiben 47 versehen sowie einem ihm/ihr in Betriebsstellung aufliegenden Klodeckel 54 der Dicke ti von 30 mm klappbar zugeordnet; beide Teile 50, 54 sind mittels zweier Scharniereinheiten 60 am Heckteil 30 der Sitzschüssel 14 festgelegt und um deren -- parallel zum Konturabschnitt Kl gerichtete -- Scharnierachse Q schwenkbar. Der seitliche Abstand &tgr;&idiagr;&khgr; zweier jeweils einen Sockelstift 62 von einer der Scharniereinheiten 60 aufnehmender - in einem von der Sitzschüssel 14 abstehenden Außenwulst 13 der Höhe hi von 40 mm vorgesehener -- Durchbrüche 58 zur Mulde 34 misst hier etwa 70 mm, ihr Durchmesser g hier 23 mm.
Beidseits des Innenraumes 16 sind in Fig. 4 gestrichelt -an einem Spülkasten 56 angeschlossene -- Spülkanäle 57 angedeutet, für welche die Längsachse A Symmetriegerade ist.
Gemäß Fig. 5 bis 7 sind die als Anschlussrohre mit Außendurchmesser di von 13 mm ausgebildeten Sockelstifte 62 beider Scharniereinheiten 60 parallel in einem Abstand c von 250 mm zueinander angebracht und werden von Klemmhülsen 64 in den beschriebenen Durchbrüchen 58 gehalten. Sie sind dank eines Außengewindes 63 beidends durch Muttern 66, 66 gegebenenfalls unter Zwischenschaltung von Unterlegscheiben 67 -- festgelegt. Das obere Ende des Anschlussrohres 62 sitzt in einem Gelenkkörper 68, der -- unter Einschluss von £>.-IiJ,ngen 69 -- ein in der Scharnierachse Q ver-
von £>.-IiJ,ngen 69 -- ein in der Sc:
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laufendes Wasserrohr 70 umfängt. Dessen Außendurchmesser di entspricht jenem des radial dazu stehenden Anschlussrohres 62, das in seinen Innenraum 72 mündet. Nicht gezeigt ist, dass die unteren freien Enden der Anschlussrohre 62 an einen Strömungskanal für warmes bzw. für kaltes Wasser angeschlossen sind und dieses dem Wasserrohr 70 zuführen.
Oberhalb des Wasserrohres 70 ist -- zu diesem parallel -im Gelenkkörper 68 der axialen Länge q von 36 mm eine Arretierungsschraube 74 mit einer Feder vorgesehen, beidseits deren Befestigungslaschen 76, 77 der Klobrille 50 bzw. des Klodeckels 54 verlaufen; diese Befestigungslaschen 76, 77 sind mit Plastikbüchsen 78 versehen, die das Wasserrohr 70 umfangen. Den Stirnkanten der Plastikbüchsen 78 liegen Unterlegscheiben 67a an. Der in Fig. 7 linken -- also äußeren -- Unterlegscheibe 67a des Außendurchmessers d2 von 22 mm ist der Kopf einer in das Wasserrohr 70 eingedrehten Schraube 73 zugeordnet.
Von jedem der beiden Scharniereinheiten 60 bzw. von deren Anschlussrohren 62 ragt eines der Wasserrohre 70 ab. Diese sind andernends -- miteinander fluchtend -- in einem mittig angeordneten Verbindungskörper 80 festgelegt, der zwei zueinander und zu den Anschlussrohren 62 parallele Kanäle 82, 82a aufweist, die einerseits jeweils an den Innenraum 72 eines der Wasserrohre 70 angeschlossen sind und andernends mit einer Radialbohrung 84 in die an eine Anschlagfläche 86 des Verbindungskörpers 80 angebaute Wascharmatur 40 münden, wie Fig. 8 an einem Querschnitt des Verbindungskörpers 80 zeigt.
Diese Anschlagfläche 86 wird endwärts von einer angeformten Querlasche 88 begrenzt, welche zur Montage der Klobrille 50 dient.
Claims (22)
1. Vorrichtung mit einer an ein Fluidspülsystem (50, 57; 70) angeschlossenen Sitzschüssel (14) sowie einer auf einen etwa horizontalen Schüsselrand (18) klappbaren, einen Schüsselinnenraum (16) zumindest teilweise umgebenden Klobrille (50) od. dgl. Sitzringeinrichtung, die mit der Sitzschüssel durch Scharniereinheiten (60) verbunden ist und von deren Unterfläche (48) eine Wascharmatur oder -garnitur (40) abragt, die an das Fluidspülsystem der Vorrichtung (10) oder an eine temperatureinstellbare Mischbatterie eines Wassersystems angeschlossen ist und eine Toiletten- und Bidetvorrichtung bildet sowie in einer Betriebsstellung des Sitzringes (50), in welcher dieser dem Schüsselrand (18) aufliegt, innerhalb der Sitzschüssel (14) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Wascharmatur oder -garnitur (40) mit dem Fluidspülsystem durch Wasser führende Rohre (62, 70) verbunden ist, welche die Scharniereinheiten (60) durchsetzen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharniereinheit (60) mit einem Anschlussrohr (62) an der Sitzschüssel (40) festliegt und dessen freies Ende mit einem Strömungskanal für warmes oder kaltes Wasser verbindbar ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussrohr (62) einen Außenwulst (13) der Sitzschüssel (14) durchsetzt und an diesem die Scharniereinheit (60) festgelegt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussrohr (62) mittels zumindest einer es umgebenden Klemmbüchse (64) in einem Durchbruch (58) der Sitzschüssel (14) gehalten ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussrohr (62) etwa radial zu einem Wasserrohr (70) der Scharniereinheit (60) verläuft und mit dessen Innenraum (72) strömungstechnisch verbunden ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Wasserrohr (70) eine Drehachse für einen Gelenkkörper (68) bestimmt, der mit Befestigungslaschen (76) für die Klobrille (50) versehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass beidseits des Anschlussrohres (62) innerhalb des Gelenkkörpers (68) das Wasser rohr (70) von Dichtungselementen, insbesondere Von O-Ringen (69), umfangen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenkkörper (68) Befestigungslaschen (77) für den Klodeckel (54) enthält.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslaschen (76, 77) am Wasserrohr (70) drehbar gelagert sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Wasserrohr (70) den Gelenkkörper (68) durchsetzt und der Kopf einer dieses einends verschließenden Schraube (73) der äußeren Befestigungslasche (76) der Scharniereinheit (60) anliegt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserrohre (70) beider Scharniereinheiten (60) miteinander fluchten und durch einen etwa in der Längsachse (A) der Sitzschüssel (14) verlaufenden Verschlusskörper (80) einends festliegen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass dem Innenraum (72) von jedem Wasserrohr (70) im Verbindungskörper (80) ein etwa radialer Kanal (82) zugeordnet ist, der andernends in die am Verbindungskörper festliegende Wascharmatur (40) mündet.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungskörper (80) zumindest eine Querlasche (88) zur Befestigung der Klobrille (50) aufweist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Querlasche/n (88) an einer Anschlagfläche (86) für die Aufnahme der Wascharmatur (40) aufragt/aufragen.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Wascharmatur (40) ein etwa rechtwinkelig von der Unterfläche (48) des Sitzringes (50) abragendes Mündungsstück (42) sowie ein Betätigungsorgan (44) aufweist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest das Mündungsstück (42) der Wascharmatur (40) gegenüber der Unterfläche (48) des Sitzringes (50) verstellbar ausgebildet ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Wascharmatur (40) in eine in die Oberfläche (32) der Sitzschüssel (14) eingeformte Mulde (34) eingreift.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Mulde (34) vom Schüsselinnenraum (16) getrennt ist, wobei sich zwischen letzterem und der Mulde zumindest ein Ablaufkanal (38) erstreckt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Mulde (34) im Bereich der Schüssellängsachse (A) vorgesehen ist sowie an eine Linearkontur (K1) im Heckbereich des Schüsselinnenraumes (16) anschließt.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung oder Mulde (34) von etwa würfelartiger oder quaderartiger Form ist und der Ablaufkanal (38) vom Muldentiefsten (36) ausgeht.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Schüsselrand (18) einerseits und der Unterfläche (48) des Sitzringes (50) anderseits ein an beide anlegbarer sowie gegenüber beiden lageveränderbarer weiterer Sitzring angebracht ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Schüsselrand (18) mit einer für die Haut eines Benutzers freundlichen Beschichtung versehen ist.
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| DE20110801U DE20110801U1 (de) | 2001-02-07 | 2001-06-29 | Vorrichtung mit einer an ein Fluidsystem angeschlossenen Sitzschüssel |
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| DE20110801U DE20110801U1 (de) | 2001-02-07 | 2001-06-29 | Vorrichtung mit einer an ein Fluidsystem angeschlossenen Sitzschüssel |
Publications (1)
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| DE20110801U Expired - Lifetime DE20110801U1 (de) | 2001-02-07 | 2001-06-29 | Vorrichtung mit einer an ein Fluidsystem angeschlossenen Sitzschüssel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20110801U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2011010908A3 (fr) * | 2009-07-22 | 2011-05-19 | Anas Belabbes | Installation sanitaire pour position accroupie contrôlable |
-
2001
- 2001-06-29 DE DE20110801U patent/DE20110801U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2011010908A3 (fr) * | 2009-07-22 | 2011-05-19 | Anas Belabbes | Installation sanitaire pour position accroupie contrôlable |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20011122 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040722 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
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