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DE20109342U1 - Behältnis, wie Tasse, Becher oder Kanne - Google Patents

Behältnis, wie Tasse, Becher oder Kanne

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Publication number
DE20109342U1
DE20109342U1 DE20109342U DE20109342U DE20109342U1 DE 20109342 U1 DE20109342 U1 DE 20109342U1 DE 20109342 U DE20109342 U DE 20109342U DE 20109342 U DE20109342 U DE 20109342U DE 20109342 U1 DE20109342 U1 DE 20109342U1
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DE
Germany
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container
light
shaped body
handle
side wall
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Expired - Lifetime
Application number
DE20109342U
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English (en)
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MORGENSTERN CHRISTIAN
Original Assignee
MORGENSTERN CHRISTIAN
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Publication date
Application filed by MORGENSTERN CHRISTIAN filed Critical MORGENSTERN CHRISTIAN
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Publication of DE20109342U1 publication Critical patent/DE20109342U1/de
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
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    • A47G19/22Drinking vessels or saucers used for table service
    • A47G19/2205Drinking glasses or vessels
    • A47G19/2227Drinking glasses or vessels with means for amusing or giving information to the user
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    • G02B6/00Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings
    • G02B6/0001Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings specially adapted for lighting devices or systems
    • G02B6/0005Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings specially adapted for lighting devices or systems the light guides being of the fibre type
    • G02B6/0008Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings specially adapted for lighting devices or systems the light guides being of the fibre type the light being emitted at the end of the fibre
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
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Description

EUROPEAN PATENT ATTORNEYS0 PATENTANWÄLTE EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS HAMBURG · BERLIN ■ MÜNCHEN DIPL.-ING. JOACHIM RICHTER0 ■ BERLIN DIPL.-ING. HANNES GERBAULET0 · HAMBURG DIPL.-ING. FRANZ WERDERMANN0 · - 1986 DIPL.-GEOL. MATTHIAS RICHTER · MÜNCHEN NEUER WALL 1O
2&Ogr;354 HAMBURG
@> (O4O) 34 OO 45/34 OO 56
TELEFAX (O4O) 35 24 15
Email: Richter@Pat-Richter.de
IHR ZEICHEN YOUR FILE
UNSER ZEICHEN OUR FILE
HAMBURG
B 01097 III 5436
01.06.2001
Anmelder:
1. BENKHARDT, Axel Willhöden 23 D-22587 Hamburg (DE)
2. HACK, Andreas Albert-Schweizer-Straße D-22844 Norderstedt (DE)
3. MORGENSTERN, Christian Im Dorfe 11
D-22946 Brunsbek/Kronshorst (DE) Bezeichnung: Behältnis, wie Tasse, Becher oder Kanne
Die Erfindung betrifft ein Behältnis gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
1.
BÜRO MUNCHEN1 Sendlinger Straße ^ JJ1 D-8O331 München J J «■ (&Ogr;89) 23 23 61 8(3** ** Telefax (&Ogr;89) 23 23 61 89
BÜRO BERLIN
«■ (&Ogr;3&Oacgr;5*2&Ogr;*&bgr;·**76 71 ·!.. Telefax (O3O) 2O 64 76 65
Linden
Aufgabe der Erfindung ist es, ein gattungsgemäßes Behältnis zur Erzeugung von besonders ansprechenden Lichteffekten auszubilden. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, dass Behältnis mit einer handgerechten Griffprofilierung zu versehen, die ein sicheres und rutschfestes Ergreifen des Behältnisses ermöglicht.
Gelöst wird die Aufgabe mit einem Behältnis mit den im Anspruch 1 und 2 angegebenen Merkmalen.
Das erfindungsgemäße Behältnis gemäß Anspruch 1 weist an seinem oberen umlaufenden Rand und/oder an oder in seiner Seitenwand und/oder in seiner Bodenplatte und/oder an seiner henkeiförmigen Handhabe mindestens ein Leuchtmittel auf, das mit einer in der Seitenwand oder an der oder in der Bodenplatte und/oder in der henkeiförmigen Handhabe des Behältnisses angeordneten Stromquelle unter Zwischenschaltung eines mechanischen, lichtoptischen oder druckgesteuerten Ein- und Ausschalters oder Sensors verbunden ist.
Bei dem Behältnis nach Anspruch 2 ist auf die Außenwandfläche des Behältnisses ein hüllenförmiger Körper aus einem elastischen Kunststoff mit einer der Formgebung des Behältnisses entsprechenden Formgebung aufgezogen bzw. aufgesteckt, der die Außenwandfläche des Behältnisses ummantelt, vermittels Press- und Klemmsitz durch Aufschrumpfung oder Verklebung auf dem Behältnis gehalten ist, wobei dieser hüllenförmige Körper an seinem oberen umlaufenden Rand und/oder an oder in seiner Seitenwand mindestens ein Leuchtmittel aufweist, das mit einer in der Seitenwand des hüllenförmigen Körpers angeordneten Stromquelle unter Zwischenschaltung eines mechanischen, lichtoptischen oder druckgesteuerten Ein- und Ausschalters oder Sensors verbunden ist. Mit einem derart erfindungsgemäß ausgebildeten Behältnisses ist es durch die an dem Behältnis angeordneten Leuchten möglich, eine indirekte Beleuch-
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tung zu erzielen; ferner zum einen den Inhalt des Behältnisses zu Beleuchten bzw. Auszuleuchten und zum anderen nach außen hin aufgrund besonderer Lichteffekte ein Behältnis mit werbender Wirkung zu schaffen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Als Leuchtmittel sind mehrere Leuchten oder Leuchtdioden z. B. am oberen umlaufenden Rand und/oder an oder in der Seitenwand des Behältnisses und/oder des hüllenförmigen Körpers und/oder in der Bodenplatte und/oder an seiner henkeiförmigen Handhabe des Behältnisses angeordnet. Die Leuchten oder Leuchtdioden können auch in mindestens einer Ringanordnung am oberen umlaufenden Rand und/oder an oder in der Seitenwand des Behältnisses und/oder des hüllenförmigen Körpers und/oder in oder an der Bodenplatte des Behältnisses vorgesehen sein.
Die Anordnung der Leuchten oder Leuchtdioden kann auch im Material des Behältnisses und/oder in seiner henkeiförmigen Handhabe und/oder im Material des hüllenförmigen Körpers angeordnet sein, was voraussetzt, dass das Behältnis und/oder der hüllenförmige Körper aus einem lichtdurchlässigem Material bestehen.
Die Seitenwand des Behältnisses oder des hüllenförmigen Körpers und/oder die Bodenplatte des Behältnisses sind nach einer weiteren Ausführungsform unter Ausbildung eines Zwischenraumes doppelwandig ausgebildet, wobei in dem Zwischenraum mindestens ein Leuchtmittel angeordnet ist. Es besteht auch die Möglichkeit, das Behältnis oder den hüllenförmigen Körper aus einem lichtleitenden Material herzustellen, wobei dann die Leuchtmittel z. B. im Verbindungsbereich der Seitenwand und der Bodenplatte des Behältnisses angeordnet sind, so dass eine Seitenwandausleuchtung und ein Lichtaustritt im oberen Kantenbereich des Be-
hältnisses erfolgt. Als Leuchtmittel können auch Lichtleitstäbe eingesetzt werden. Dieser Lichtleitstab ist dann in das Material des Behältnisses eingelassen; ist dagegen die Seitenwand des Behältnisses unter Ausbildung eines Zwischenraumes doppelwandig ausgebildet, dann ist der Lichtleitstab in dem Zwischenraum angeordnet. Die Lichtaustrittsfläche des Lichtleitstabes liegt dann im oberen umlaufenden Wandbereich des Behälters.
Das lichtdurchlässige Material des Behältnisses kann eingefärbt sein; auch kann das Leuchtmittel farbiges Licht ausstrahlen.
Nach einer weiteren Ausführungsform ist das Leuchtmittel in Form eines umlaufenden Lauflichtes bzw. Lichtlaufbandes aus einer Anzahl von Leuchten oder Leuchtdioden ausgebildet. Die Anordnung und Zuordnung der Leuchten oder der Leuchtdioden des Lauflichtes bzw. Laufbandes kann in Form von Buchstaben, Buchstabenkombinationen, Zahlen, Zahlenkombinationen, Buchstaben- und Zahlenkombinationen, Logos, Werbehinweisen, Namen, Motiven, Firmenemblemen oder Figuren erfolgen.
Um die Griffigkeit des Behältnisses zu erhöhen, wenn dieses nicht mit einer henkelartigen Handhabe versehen ist, ist das Behältnis mit einer Griffprofilierung in oder an seiner Seitenwand versehen. Diese Griffprofilierung ist derart ausgebildet, dass in der Seitenwand des Behältnisses als griffförmige Handhabe der Abdruck bzw. die Abdrücke als Negativform bzw. Negativformen, d. h. als Ausformungen mit erhabenen Abschnitten und mit vertieften Abschnitten von einer Hand oder von zwei das Behältnis umgreifenden menschlichen Händen ausgebildet ist. Diese Ausformungen entsprechen der Form einer menschlichen Hand und zwar bei Ausbildung nur einer griffförmigen Handhabe der linken oder der rechten Hand und bei der Ausbildung zweier griffförmiger Handhaben der linken und rechten Hand, so dass beim Ergreifen des Behältnisses beide Hände das Behältnis umgreifen und dabei in den Handabdrücken zu liegen kommen. Da-
durch, dass eine Hand oder beide Hände als Abdruck, d. h. als Negativform, in der Wand des Behältnisses oder in der Wand des hüllenförmigen Körpers ausgebildet ist, wird eine Griffprofilierung erhalten, die handtypisch ausgebildet ist und die durch Einsetzen der Hand bzw. der Hände in die Negativformen einen sicheren Halt des Behältnisses während des Gebrauches des Behältnisses gewährleistet. Die Negativformen in den Wänden des Formkörpers des Behältnisses bzw. des hüllenförmigen Körpers können dabei der Form der Hände mit ein einander angelegten Fingern entsprechen, jedoch besteht auch die Möglichkeit, die Negativformen so auszubilden, dass diese den Händen mit gespreizten Fingern entsprechen. Die Größe der Negativformen mit ihren den Händen entsprechenden Vertiefungen entspricht der Durchschnittshandgröße, so dass das Behältnis sicher auch von großen und auch kleinen Händen ergriffen werden kann.
In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt und zwar zeigen:
Fig. 1 Eine Vorderansicht teils in senkrechtem Schnitt eines Behälters mit integrierten Leuchtmitteln in der Seitenwand des Behältnisses,
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Behältnis gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Vorderansicht des Behältnisses mit einem Namenszug
aus Leuchtmitteln in Verbindung mit der Schaltung für ein Lauflicht,
Fig. 4 eine Vorderansicht teils in senkrechtem Schnitt eines Behältnisses mit einer doppelwandig ausgebildeten Seitenwand und einer doppelwandig ausgebildeten Bodenplatte mit zwischen den beiden Wandteilen angeordneten Lichtleitstab,
Fig. 5 eine Vorderansicht, teils in einem senkrechten Schnitt eines
Behältnisses aus einem lichtleitenden Material und einem Leuchtmittel,
Fig. 6 eine Schaltung für ein Lauflicht,
Fig. 7 eine Vorderansicht teils in senkrechtem Schnitt eines Behältnisses mit aufgeschobenen hüllenförmigen Körper,
Fig. 8 eine schaubildliche Ansicht eines Behältnisses mit einer au-
ßenwandseitig ausgebildeten Griffprofilierung in Form der Negativformen von zwei das Behältnis umgreifenden Händen,
Fig. 9 eine Ansicht auf die in einer Ebene abgerollte Seitenwand
des Behältnisses nach Fig. 8 und
Fig. 10 eine schaubildliche Ansicht eines hüllenförmigen auf ein Behältnis aufziehbaren bzw. aufsteckbaren hüllenförmigen Körpers mit einer außenwandseitig ausgebildeten Griffprofilierung in Form der Negativformen von zwei das Behältnis umgreifenden Händen.
Das in Fig. 1 dargestellte Behältnis 100 besteht aus Ton, Keramik, Porzellan, Glas, Kunststoff, Holz oder Metall und ist bevorzugterweise als Tasse, Becher oder Kanne mit oder ohne einer henkeiförmigen Handhabe 104 ausgebildet; das Behältnis 100 besteht darüberhinaus auch aus einem lichtdurchlässigen Material oder aus glasklarem oder opaken lichtdurchlässigen Material, welches auch eingefärbt sein kann. Gemäß Fig. 1 ist das Behältnis 100 an seinem oberen umlaufenden Rand 101 mit Leuchtmitteln 10 in Form von Leuchten 20 oder Leuchtdioden 30 versehen. Die Anordnung der Leuchtmittel 10 kann an oder in der Seitenwand 102 im Bereich des oberen umlaufenden Randes 101 des Behältnisses abschnittsweise oder umlaufend vorgesehen sein. Des weiteren zeigt Fig. 1 die Anordnung von Leuchtmitteln 10 an oder in der Seitenwand 102 des Behältnisses 100. Darüberhinaus kann auch die Bodenplatte 103 des Be-
hältnisses 100 mit Leuchtmitteln 10 versehen sein, die bevorzugterweise in die Bodenplatte 103 selbst eingelassen sind, so dass eine indirekte Beleuchtung erzielbar ist. Die Anordnung der Leuchtmittel 10 in der Seitenwand 102 und in der Bodenplatte 103 ist derart, dass die Leuchtmittel 10 flüssigkeitsdicht gesichert sind, so dass die Leuchtmittel nicht mit den Inhalt des Behältnisses in Berührung kommen.
Ist das Behältnis 100 mit einer henkeiförmigen Handhabe 104 versehen, so kann auch in das Material der henkeiförmigen Handhabe 104 mindestens ein Leuchtmittel angeordnet sein, wobei die Anordnung des Leuchtmittels 10 direkt im Material der henkeiförmigen Handhabe oder in einem in der henkeiförmigen Handhabe ausgebildeten Hohlraum vorgenommen sein kann.
Die Leuchtmittel sind dabei mit einer Stromquelle 16 z. B. in Form einer Batterie oder einer wiederaufladbaren Batterie und zwar unter Zwischenschaltung eines mechanischen, lichtoptischen oder druckgesteuerten Ein- und Ausschalters 13 oder Sensors 14 verbunden (Fig. 1). Die Leuchtmittel 10 sind sowohl mit der Stromquelle 16 als auch mit dem Ein- und Ausschalter 13 bzw. des Sensors 14 über stromleitende in der Zeichnung nicht dargestellte Verbindungen verbunden.
Wie Fig. 2 zeigt, können die Leuchtmittel wie z. B. Leuchten 20 oder auch Leuchtdioden am oberen umlaufenden Rand 102a des Behältnisses 100 angeordnet sein.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 sind die Leuchten 20 bzw. die Leuchtdioden 30 in Form von Buchstaben, Buchstabenkombinationen, Zahlen, Zahlenkombinationen, Buchstaben- und Zahlenkombinationen, Logos, Werbehinweisen, Namen, Motiven, Firmenemblemen oder Figuren und zwar in Form eines Lauflichtes bzw. Laufbandes 160 angeordnet, wo-
bei für den Laufeffekt die in Fig. 6 dargestellte Schaltung beispielsweise eingesetzt werden kann. In Fig. 3 ist als Lauflicht bzw. Laufband 160 ein Name wiedergegeben, dessen einzelne Buchstaben in Form von Lichtbalken angeordnet sind, während bei 160' einzelne Leuchten 20 oder Leuchtdioden 30 zu einem Namen zusammengestellt sind. Sowohl die Leuchtbalken als auch die Leuchten 20 und die Leuchtdioden 30 stehen mit der Schaltung in Verbindung, um einen Effekt eines laufenden Lichtes oder Bandes zu erreichen.
Als Leuchtmittel 10 sind nähere Leuchten 20 oder 30 am oberen umlaufenden Rand 101 und/oder an oder in der Seitenwand 102 und/oder in der Bodenplatte 103 des Behältnisses 100 vorgesehen. Die Anordnung der Leuchten 20 bzw. Leuchtdioden 30 kann in Form einer Ringanordnung 19 am oberen umlaufenden Rand 101 oder an oder in der Seitenwand 102 angeordnet sein. Sind die Leuchten 20 oder Leuchtdioden 30 in der Seitenwand angeordnet, z. B. im Material der Seitenwand 102, dann besteht die Seitenwand bevorzugterweise aus einem lichtdurchlässigen Material, wobei auch eine Seitenwandausgestaltung vorgesehen sein kann, aufgrund der die Außenwandfläche der Seitenwand 102 undurchlässig ist und die Innenwandfläche der Seitenwand 102 des Behältnisses 100 lichtdurchlässig ist, so dass bei dieser Ausführungsform die in dem Behältnis vorhandene Flüssigkeit von innen heraus beleuchtbar ist.
Die Leuchten 20 oder Leuchtdioden 30 sind nach einer weiteren Ausführungsform im Material des Behältnisses 100 und/oder in seiner henkeiförmigen Handhabe 104 angeordnet. Ist das Behältnis 100 mit einem Dekkelteil versehen, dann kann in gleicher Weise auch das Deckelteil mit Leuchtmittel 10 versehen sein.
Bei der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform ist die Seitenwand 102 und/oder die Bodenplatte 103 des Behältnisses unter Ausbildung eines
Zwischenraumes 105 doppelwandig ausgebildet. In dem Zwischenraum 105 ist dann mindestens ein Leuchtmittel 10 angeordnet. Anstelle eines Leuchtmittels 10 in Form von Leuchten 20 oder Leuchtdioden 30 kann in dem Zwischenraum 105 der Seitenwand 102 des Behältnisses 100 ein Lichtleitstab 70 vorgesehen sein, der sich bis zum oberen umlaufenden Rand des Behältnisses 100 erstreckt, wobei die Lichtaustrittsfläche 70b des Lichtleitstabes 70 in der oberen Wandfläche 102a des umlaufenden Randes 101 des Behälters 100 liegt. Der Lichtleitstab 70 steht mit einem Leuchtmittel 10 in Verbindung, das bevorzugterweise in der Bodenplatte 103 angeordnet sein kann (Fig. 4).
Nach einer weiteren Ausführungsform gemäß Fig. 5 ist der Lichtleitstab 70 in das Material des Behältnisses 100 eingelassen. Auch die Bodenplatte 103 kann als Lichtleitstab ausgebildet sein. Im Verbindungsbereich der Seitenwand 102 und der Bodenplatte 103 ist dann bevorzugterweise das Leuchtmittel 10 angeordnet. Bei dieser Ausgestaltung besteht die Möglichkeit einer Wandausleuchtung bzw. einem Lichtaustritt bei 70a im oberen Kantenbereich der Seitenwand 102.
Das Leuchtmittel 10 besteht aus mindestens einer Leuchte 20 oder mindestens einer Leuchtdiode 30, wobei das Leuchtmittel 10 auch farbiges Licht ausstrahlen kann. Das für die Herstellung des Behältnisses verwendete lichtdurchlässige Material kann auch eingefärbt sein.
Wie in Fig. 3 dargestellt ist das Leuchtmittel 10 in Form eines umlaufenden Lauflichtes bzw. Lichtlaufbandes 160 aus einer Anzahl von Leuchten 20 oder Leuchtdioden 30 ausgebildet. Für das eingesetzte Lauflicht 160 kann beispielsweise die in Fig. 6 dargestellte Schaltung eingesetzt werden. Bei dem Schaltungsbeispiel liegen z. B. acht Leuchtdioden an den Q-Ausgängen von 4 Data-Flipflops. Es leuchten somit immer 4 LEDs, die anderen sind ausgeschaltet.
Ändern sich dabei die Steuerbefehle an den Informationseingängen der Flipflops, so verlöschen die Leuchten der an den Ausgängen angeschlossenen LEDs. Die Steuerung der Flipflops erfolgt derart, dass beim Wechsel des Leuchtzustandes von einer „Viererkonstellation zur nächsten" ein sehr schöner Wandereffekt entsteht. Mit Hinweis auf die Schaltung gemäß Fig. 6 wird mit S1 die Schaltung gestartet. Beim Einschalten der Speisespannung muss dieser Schalter in Stellung 1 stehen; auf den Data-Eingang des ersten Flipflops gelangt dann eine „1". Der Schalter bleibt in Stellung 1, bis die zu Anfang eingegebene „1" durch die gesamte Kette gelaufen ist; dann bringt man den Schalter in Stellung „2'. Der Q-Ausgang des letzten Flipflops ist dann mit den Data-Eingang des ersten Flipflops verbunden. Die weiteren Zyklen laufen nun automatisch ab. Für die Frequenz der Steuerimpulse ist die Auf- und Endladezeit des Kondensators C1 maßgebend. Da beide Zeiten u. a. vom Widerstandswert im Basisstromkreis P1 und R10 abhängen, kann man mit 1 die Frequenz der Steuerimpulse und damit die Lauflichtfrequenz einstellen. Die acht LEDs geben relativ wenig Licht ab, deshalb ist die Schaltung in der angegebenen Ausführung z. B. für den Hausgebrauch geeignet. Ersetzt man die LEDs durch Optokoppler, so können über geeignete Leistungsstufen anderweitige Leuchten wie z. B. kleine Glühlampen gesteuert werden. Neben Leuchten 20, Leuchtdioden 30 und dem Lauflicht 130 mit weißer Lichtausstrahlung kann diese auch so ausgestaltet sein, dass farbiges Licht ausgesandt wird.
Bei der in Fig. 7 gezeigten Ausführungsform eines Behältnisses 100 ist auf die Außenwandfläche des Behältnisses 100 ein hüllenförmiger Körper 90 aus einem elastischen Kunststoff mit einer der Formgebung des Behältnisses 100 entsprechenden Formgebung aufgezogen bzw. aufgesteckt, der die Außenwandfläche des Behältnisses 100 ummantelt, vermittels Press- und Klemmsitz durch Aufschrumpfung oder Verklebung auf dem
Behältnis 100 gehalten ist. Der hüllenförmige Körper 90 weist an seinem oberen umlaufenden Rand 91 und/oder an oder in seiner Seitenwand 92 mindestens ein Leuchtmittel 10 auf, das mit einer in der Seitenwand 92 des hüllenförmigen Körpers 90 angeordneten Stromquelle 16 unter Zwischenschaltung eines mechanischen, lichtoptischen oder druckgesteuerten Ein- und Ausschalters 13 oder Sensors 14 verbunden ist. Die Anordnung und Zuordnung der Leuchtmittel 10, d. h. der Leuchten 20 und der Leuchtdioden 30 erfolgt auch bei dem hüllenförmigen Körper 90 in gleicher Weise wie bei dem vorangehend beschriebenen Behältnis 100, bei dem die Leuchtmittel 10 in dessen Seitenwand oder an dessen Seitenwand 102 angeordnet sind. Auch die Anordnung von Leuchten 20 und Leuchtdioden 30 in Form eines Lauflichtes 160 ist möglich. Des weiteren kann der hüllenförmige Körper 30 aus den verschiedensten Materialien bestehen; bevorzugterweise besteht der hüllenförmige Körper 90 aus lichtdurchlässigem Material oder aus glasklarem oder opaken lichtdurchlässigem Material. Jedoch auch andere Materialien können für die Herstellung des hüllenförmigen Körpers 90 vorgesehen sein.
Das Behältnis 100 kann jedmögliche geometrische Form aufweisen, so z. B. eine konisch sich zur Bodenplatte erstreckende Formgebung. Des weiteren kann das Behältnis 100 die verschiedensten geometrischen Querschnittsformen aufweisen.
In gleicherweise wie bei dem Behältnis 100 können die Leuchten 20 oder die Leuchtdioden 30 des hüllenförmigen Körpers 90 in Form von Buchstaben, Buchstabenkombinationen, Zahlen, Zahlenkombinationen, Buchstaben- und Zahlenkombinationen, Logos, Werbehinweisen, Namen, Motiven, Firmenemblemen oder Figuren angeordnet und in Verbindung als Lauflicht bzw. Laufband 160 ausgebildet sein.
Die Seitenwand 102 des Behältnisses 100 ist gemäß Fig. 8 mit einer griffartigen Handhabe 215 versehen, die als Negativformen 220, 220', d. h. Ausformungen oder Abdrücke mit erhabenen Abschnitten 121 und vertieften Abschnitten 122 von zwei das Behältnis 100 umgreifenden menschlichen Händen 230, 230' ausgebildet ist. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, als griffartige Handhabe nur eine Handabformung in oder an der Seitenwand 102 vorzusehen.
Die in der Seitenwand 102 des Behältnisses 100 ausgebildeten Negativformen 220, 220' sind wie Fig. 8 und 9 zeigen, so in der Wand bzw. in der Außenwandfläche des Behältnisses 100 ausgebildet, dass beide die Handvertiefungen wiedergebenden Negativformen 220, 220' das Behältnis 100 umgreifen und zwar in einer Weise, in der auch ein Behältnis, wie Trinkbecher, Trinkglas o. dgl. beim Gebrauch mit den Händen umgriffen wird. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, auf die Seitenwand 102 des Behältnisses 100 einen Handabdruck aufzusetzen und diesen mit der Außenwandfläche der Seitenwand 102 unlösbar, z. B. durch eine Klebeverbindung, zu befestigen. Es wird dann so vorgegangen, dass in einem geeigneten Material, insbesondere einem flexiblen Material, ein Handabdruck oder der Abdruck von beiden Händen vorgenommen wird. Anschließend wird dann der Materialabschnitt auf der Außenwandfläche der Seitenwand 102 des Behältnisses 100 befestigt. Dieser Materialabschnitt kann auch als Klebefolie ausgebildet sein und kann nachträglich aufgeklebt werden.
Bei der in Fig. 10 gezeigten Ausführungsform handelt es sich um den hüllenförmigen Körper 90, wie dieser in Fig. 7 dargestellt ist. Dieser hüllenförmige Körper 90 der als hohlzylindrischer Körper beidseitig offen ausgebildet ist, ist auf das Behältnis 100 aufschiebbar, so dass das Behältnis 100 von diesem hüllenförmigen Körper 90 umgriffen wird. Dieser hüllenförmige Körper 90 besteht aus einem elastischen Kunststoff und ist mit
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einer der Formgebung des Behältnisses 100 entsprechenden Formgebung versehen, d. h. der hüllenförmige Körper 90 entspricht der äußeren Formgebung des Behältnisses 100. In der Seitenwand 92 des hüllenförmigen Körpers 90 sind die Negativformen 220, 220' als griffförmige Handhabe 215 mit erhabenen Abschnitten 221 und vertieften Abschnitten 222 von zwei menschlichen Händen 230, 230' ausgebildet, wobei die Anordnung der die Hände wiedergebenden Vertiefungen in der Seitenwand 92 des hüllenförmigen Körpers 90 derart ist, dass die handförmigen Vertiefungen den hüllenförmigen Körper 90 umgreifen. Dieser hüllenförmige Körper 90 wird auf das Behältnis 100 aufgezogen bzw. aufgesteckt, so dass der hüllenförmige Körper 90 vermittels Press- und Klemmsitz auf dem Behältnis 100 gehalten ist. Auch eine Verklebung ist möglich. Die handförmige Griffprofilierung kann auch in das jeweilige Material eingearbeitet sein.
Der hüllenförmige Körper 90 kann des weiteren aus einem die Wärme nicht leitendem Material bestehen, so dass die Wärme eines sich in dem Behältnis 100 befindenden heißen Getränkes nicht in den Bereich der griffartigen Handhaben geleitet wird. Der Handabdruck bzw. die Handabdrücke in oder an der Wand des Behältnisses 100 oder des hüllenförmigen Körpers 90 kann zur Isolierung gegen Wärme mit einem Wärme nicht leitendem Material ausgekleidet sein.
Trotz der Ausgestaltung der Außenwand 102 des Behältnisses 100 oder der Seitenwand 92 des hüllenförmigen Körpers 90 mit einer derartigen griffartigen Handhabe können dessen ungeachtet auch Leuchtmittel 10 in gleicher Weise wie vorangehend beschrieben eingesetzt und angeordnet werden, ohne dass dabei eine Beeinträchtigung der Griffigkeit erfolgt. Die Leuchtmittel 10 sind dann im Bereich der griffartig ausgebildeten Handhabe so angeordnet, dass diese aus der Außenfläche und den verformten Flächen nicht herausragen, damit bei der Handhabung des Behältnisses
keine Verletzungen eintreten. Auch besteht die Möglichkeit, eine Ausgestaltung vorzunehmen, aufgrund der die wiedergegebene Handfläche oder beide Handflächen oder die handförmige Griffprofilierung auf dem Behältnis leuchten.
Die Außenwandfläche der Seitenwand 102 und 92 des Behältnisses 100 und/oder des hüllenförmigen Körpers 90 kann eine mehrdimensionale, plastische Flächenausgestaltung z. B. in Form eines Logos, Motivs, Bildgestaltung u. dgl. aufweisen. Die gesamte Ausgestaltung des Behältnisses 100 mit oder ohne hüllenförmigen Körper 90 ist derart, dass eine wasserdichte und spülmaschinenfeste Ausgestaltung erreicht wird.
Die griffförmige Handhabe 215 bzw. die Handfläche der handförmigen Profilierung ist unter Verwendung der Leuchtmittel 10 bzw. der Leuchtdioden 30 so beleuchtet, dass beispielsweise nur der Bereich der griffförmigen Handhabe z. B. durch Hintergrundbeleuchtung ausgeleuchtet ist. In und/oder an dem Behältnis 100 kann die Anordnung des Leuchtmittels 10 bzw. der Leuchtmittel derart sein, dass eine indirekte Beleuchtung der griffförmigen Handhabe bzw. der Handfläche der handförmigen Profilierung erfolgt. Das Leuchtmittel 10 bzw. die Leuchtmittel zur Erzeugung einer indirekten Beleuchtung können mit dem Lichtkranz aus Leuchtmittel 10 oder Leuchtdioden 30 im oberen Randabschnitt bzw. oberen umlaufenden Rand 101 des Behältnisses 100 mit einer Umschaltvorrichtung in Verbindung stehen.

Claims (19)

1. Behältnis, wie Tasse, Becher oder Kanne mit oder ohne henkelförmige Handhabe und/oder mit oder ohne Deckelteil aus lichtundurchlässigem Material oder aus glasklarem oder opaken lichtdurchlässigem Material, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (100)
- an seinem oberen umlaufenden Rand (101) und/oder
- an oder in seiner Seitenwand (102) und/oder
- in seiner Bodenplatte (103) und/oder
- an oder in seiner henkelförmigen Handhabe (104)
mindestens ein Leuchtmittel (10) aufweist, das mit einer in der Seitenwand (102) oder an der oder in der Bodenplatte (103) und/oder in der henkelförmigen Handhabe (104) des Behältnisses (100) angeordneten Stromquelle (16) unter Zwischenschaltung eines mechanischen, lichtoptischen oder druckgesteuerten Ein- und Ausschalters (13) oder Sensors (14) verbunden ist.
2. Behältnis, wie Tasse, Becher oder Kanne mit oder ohne henkelförmige Handhabe und/oder mit oder ohne Deckelteil aus lichtundurchlässigem Material oder aus glasklarem oder opaken lichtdurchlässigem Material, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Außenwandfläche des Behältnisses (100) ein hüllenförmiger Körper (90) aus einem elastischen Kunststoff mit einer der Formgebung des Behältnisses (100) entsprechenden Formgebung aufgezogen bzw. aufgesteckt ist, der die Außenwandfläche des Behältnisses (100) ummantelt, vermittels Press- und Klemmsitz durch Aufschrumpfung oder Verklebung auch in Form einer nachträglich aufklebbaren Klebefolie auf dem Behältnis (100) gehalten ist, wobei der hüllenförmige Körper (90)
- an seinem oberen umlaufenden Rand (91) und/oder
- an oder in seiner Seitenwand (92)
mindestens ein Leuchtmittel (10) aufweist, das mit einer in der Seitenwand (92) des hüllenförmigen Körpers (90) angeordneten Stromquelle (16) unter Zwischenschaltung eines mechanischen, lichtoptischen oder druckgesteuerten Ein- und Ausschalter (13) oder Sensor (14) verbunden ist.
3. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Leuchtmittel (10) mehrere Leuchten (20) oder Leuchtdioden (30) am oberen umlaufenden Rand (101; 91) und/oder an oder in der Seitenwand (102; 92) des Behältnisses (100) und/oder des hüllenförmigen Körpers (90) und/oder in der Bodenplatte (103) und/oder an seiner henkelförmigen Handhabe (104) des Behältnisses (100) angeordnet sind.
4. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchten (20) oder Leuchtdioden (30) in mindestens einer Ringanordnung (19) am oberen umlaufenden Rand (101; 91) und/oder an oder in der Seitenwand (102; 92) des Behältnisses (100) und/oder des hüllenförmigen Körpers (90) und/oder in oder an der Bodenplatte (103) des Behältnisses (100) vorgesehen sind.
5. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchten (20) oder Leuchtdioden (30) im Material des Behältnisses (100) und/oder in seiner henkelförmigen Handhabe (104) und/oder im Material des hüllenförmigen Körpers (90) angeordnet sind.
6. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwand (102) des Behältnisses (100) und/oder des hüllenförmigen Körpers (90) und/oder die Bodenplatte (103) des Behältnisses (100) unter Ausbildung eines Zwischenraumes (105) doppelwandig, wobei auch eine Wand der Doppelwand aus einem lichtdurchlässigen Material und die andere Wand aus einem lichtdurchlässigen Material besteht, ausgebildet ist, und dass in dem Zwischenraum (105) mindestens ein Leuchtmittel (10) z. B. als indirekte Beleuchtung angeordnet ist.
7. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (100) oder der hüllenförmige Körper (90) aus einem lichtleitenden Material besteht, das mit einem Leuchtmittel (10) in Verbindung steht, und dass die Leuchtmittel (10) im Verbindungsbereich der Seitenwand (102) und der Bodenplatte (103) des Behältnisses (100) angeordnet sind.
8. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in der Seitenwand (102; 92) des Behältnisses (100) bzw. des hüllenförmigen Körpers (90) mindestens ein sich vom unteren Bereich des Behältnisses (100) bzw. des hüllenförmigen Körpers (90) bis zum oberen umlaufenden Rand (101) erstreckender Lichtleitstab (70) mit einem Leuchtmittel (10) und mit einer in der oberen Wandfläche (102a) des umlaufenden Randes (101) liegenden Lichtaustrittsfläche (70b) angeordnet ist.
9. Behältnis nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleitstab (70) in das Material des Behältnisses (100) oder in das Material des hüllenförmigen Körpers (90) eingelassen ist.
10. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (10) aus mindestens einer Leuchte (20) oder mindestens einer Leuchtdiode (30) besteht, wobei das Leuchtmittel (10) ein- oder mehrfarbiges Licht ausstrahlt.
11. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das lichtdurchlässige Material des Behältnisses (100) bzw. des hüllenförmigen Körpers (90) eingefärbt ist.
12. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (10) in Form eines umlaufenden Lauflichtes bzw. Lichtlaufbandes (160) aus einer Anzahl von Leuchten (20) oder Leuchtdioden (30) ausgebildet ist.
13. Behältnis nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchten (20) oder die Leuchtdioden (30) des Lauflichtes bzw. Laufbandes (160) in Form von Buchstaben, Buchstabenkombinationen, Zahlen, Zahlenkombinationen, Buchstaben- und Zahlenkombinationen, Logos, Werbehinweisen, Namen, Motiven, Firmenemblemen oder Figuren als Lauflicht bzw. Laufband (160) einander zugeordnet sind.
14. Behältnis nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Leuchtmittel (10) oder mindestens eine Leuchte (20) oder mindestens eine Leuchtdiode (30) oder ein Lichtlaufband (160) aus einer Anzahl von Leuchten (20) oder Leuchtdioden (30) an der Außenwandfläche der Seitenwand (102; 92) des Behältnisses (100) und/oder des hüllenförmigen Körpers (90) angeordnet oder in die Wandung des Behältnisses integriert ist.
15. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in oder an der Seitenwand (102; 92) des Behältnisses (100) und/oder des hüllenförmigen Körpers (90) als griffförmige Handhabe (215) der Abdruck bzw. die Abdrücke z. B. als Negativform bzw. Negativformen (220, 220') mit erhabenen Abschnitten (221) und vertieften Abschnitten (222) von einer Hand oder zwei das Behältnis (100) und/oder den hüllenförmigen Körper (90) umgreifenden menschlichen Händen (230, 230') ausgebildet sind.
16. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenwandfläche der Seitenwand (102; 92) des Behältnisses (100) bzw. des hüllenförmigen Körpers (90) eine mehrdimensionale, plastische Flächenausgestaltung z. B. in Form eines Logos, Motivs, Bildnisses, Figur o. dgl. aufweist.
17. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die griffförmige Handhabe (215) bzw. die Handfläche der handförmigen Profilierung beleuchtet ist oder mit einer Hintergrundbeleuchtung versehen ist.
18. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass in und/oder an dem Behältnis (100) die Anordnung des Leuchtmittels (10) oder der Leuchtmittel derart ist, dass eine indirekte Beleuchtung erhalten wird.
19. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (10) bzw. die Leuchtmittel zur Erzeugung einer indirekten Beleuchtung mit dem Lichtkranz aus Leuchtmitteln (10) im oberen Randabschnitt bzw. oberen umlaufenden Rand (101) des Behältnisses (100) mit einer Umschaltvorrichtung in Verbindung steht.
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102005006046A1 (de) * 2005-02-10 2006-08-24 Wladimir Belski Multifunktionale Vorrichtung zur dekorativen Beleuchtung durchsichtiger und halbdurchsichtiger Objekte
DE102007058569A1 (de) * 2007-12-05 2009-10-08 Felina Gerst Lichtobjekt
WO2014063268A1 (zh) * 2012-10-23 2014-05-01 Jin Lili 一种杯子
CN104337329A (zh) * 2013-07-31 2015-02-11 张丽敏 一种趣味杯

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