DE10020173A1 - Beleuchtungsvorrichtung für lichtdurchlässige Gegenstände - Google Patents
Beleuchtungsvorrichtung für lichtdurchlässige GegenständeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für lichtdurchlässige Gegenstände wie Pokale aus Glas oder Kunststoff, wonach der Gegenstand (1) mit einem Sockel (3) verbunden ist, der in seinem Inneren eine Leuchte (4) aufweist; und weiters betrifft die Erfindung einen Pokal aus lichtdurchlässigem Material wie Glas oder Kunststoff, der mit dieser Beleuchtungsvorrichtung versehen ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für lichtdurch
lässige Gegenstände wie Pokale aus Glas oder Kunststoff, sowie einen
Pokal.
Ziel der Erfindung ist es, eine Beleuchtungsvorrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, die billig in der Herstellung ist, den
sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht und leicht mit
lichtdurchlässigen Gegenständen, wie Pokalen der verschiedensten Form
gebung kombinierbar ist. Weiters soll die Vorrichtung eine einfache
Wartung wie z. B. Auswechslen der Leuchtmittel erlauben.
Die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung ist dadurch gekenn
zeichnet, daß der Gegenstand mit einem Sockel verbunden ist, der in
seinem Inneren eine Leuchte aufweist. Nach einen weiteren Merkmal der
Erfindung ist die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel
aus einer bevorzugt lichtundurchlässigen und von einer Bodenplatte
abgeschlossenen Hülse gebildet ist, der eine ringförmige Füllung mit
einer Ausnehmung zur Aufnahme der Leuchte aufweist und daß der Sockel
eine Aufnahmevorrichtung aufweist, in der der Gegenstand befestigbar
ist. Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind den Patent
ansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen zu
entnehmen.
Die Fig. 1 und 3 zeigen einen Schnitt durch einen erfindungsgemäßen
beleuchteten Pokal in zwei Ausführungen und Fig. 2 und 4 Schnitte durch
den Sockelbereich mit einer Ausführung des Pokals nach Fig. 1 und in
einer anderen Ausführung.
Gemäß Fig. 1 ist der lichtdurchlässige Gegenstand 1 in Form eines
gefäßförmigen Glaspokals an seinem Aufnahmeende 2 mit einen Sockel 3
verbunden, der in sich eine elektrische Leuchte 4 aufnimmt. Im dar
gestellten Ausführungsbeispiel wird das Aufnahmeende 2 durch eine
Abschlußplatte 5 gebildet, die mit dem Gegenstand einstückig ist.
Der Sockel 3 besteht aus einer bevorzugt lichtundurchlässigen Hülse 6,
die von einer Bodenplatte 7 nach unten abgeschlossen ist. Bevorzugt
ist die Bodenplatte 7 mit einem Aussengewinde 8 versehen, womit die
Bodenplatte in das Innengewinde 9 der Hülse 6 eingeschraubt werden
kann. Strichliert ist eine alternative Lage der Bodenplatte 7 ein
gezeichnet.
Im Inneren der Hülse 6 ist eine ringförmige Füllung 10 angeordnet, die
eine Ausnehmung 11 zur Aufnahme der Leuchte 4 aufweist. Die Ausnehmung
11 ist bevorzugt den Aussenabmessungen der Leuchte derart angepaßt,
daß die Leuchte leicht eingeschoben werden kann und doch einen festen
Halt darinnen hat. Die Füllung besteht bevorzugt aus einem thermisch
beständigen Material und kann in seinen Aussenabmessungen den Sockel
abmessungen leicht angepaßt werden. Die zylindrische Ausnehmung (11)
ist zur Aufname für den lichtdurchlässigen Gegenstand bei 18 konisch
erweitert, um ihn voll auszuleuchten. Die Füllung 10 ist als massiver
Körper eingezeichnet, kann aber auch innen hohl sein oder Öffnungen
haben, um Batterien oder Akkumulatoren aufzunehmen.
Die Leuchte 4 umfaßt eine Fassung 12, eine elektrische Lampe 13 und
das Stromkabel 14. Die Durchtrittsöffnung 15 in der Bodenplatte 7
dient zum Durchtritt des Stromkabels 14 und kann z. B. durch eine
Gummimanschette wasserdicht abgeschlossen sein.
Nach oben hin ist die Aufnahmevorrichtung 16 für das Aufnahmeende 2
des Gegenstandes einerseits durch ein überstehendes Ende 20 der Hülse
6 und andererseits durch eine Auflagefläche 17 der Füllung 10 ge
bildet. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 sitzt das Aufnahmeende
mit seiner Abschlußplatte 5 direkt in dieser Aufnahmevorrichtung 16.
Bei der Ausführung gemäß Fig. 2 weist der Pokal als lichtdurchlässiger
Gegenstand eine hülsenförmige Wandung auf, die in das vorstehende Ende
20 der Hülse 6 eingreift. Gegenüber der Leuchte 4 ist eine getrennte
Abschlußplatte 19 aus Glas oder lichtdurchlässigem Kunststoff vor
gesehen. Die Verbindung zwischen dem lichtdurchlässigen Gegenstand,
sowie gegebenenfalls der getrennten Abschlußplatte und der Aufnahme 16
kann durch Verkleben oder andere Haltemittel wie Klammern erfolgen.
Im Sockel 3 kann zur Stromversorgung der Leuchte auch eine Batterie
oder ein Akkumulator angeordnet sein, wozu das Volumen der Füllung 10
ausreichend Platz bietet. Am Sockel können auch entsprechende Schal
ter, Stecker oder Ladeklappen vorgesehen sein, um die Leuchte zu
schalten, Ladekabel anschließen oder Batterien leicht auswechseln zu
können.
Die Ausführung nach Fig. 3 sieht als Leuchte eine stabförmige Leucht
röhre 21 vor, die sich vom Sockel 3 durch das Aufnahmeende 2 des
Pokals hindurch in das Innere des Pokals erstreckt. Das Aufnahmeende 2
ist ringförmig, sodaß die Öffnung 22 das Einstecken der Leuchtröhre 21
in die Fassung 12 von oben her erlaubt. Die Fassung 12 sitzt auch hier
fest in der Ausnehmung 11 der ringförmigen Füllung 10. Die konische
Erweiterung 18 der Ausnehmung 11 erleichtert das Einstecken der
Leuchtröhre und stellt sicher, daß der Pokal vollflächig von unten am
Aufnahmeende 2 angestrahlt wird. Das Stromkabel 14 ist seitlich durch
die Hülse 6 herausgeführt.
Die Ausführung nach Fig. 4 weist einen lichtdurchlässigen Gegenstand 1
gemäß Fig. 1 mit Abschlußplatte 5 auf. Zur Beleuchtung sitzt in der
Ausnehmung 11 ein Batteriegehäuse 23 mit innenliegender Batterie 24
und aufgesetzter Lampe 13 als Batterie-Lampeneinheit 25. Auf einfache
Weise kann z. B. bei einer Preisverleihung für die Übergabe des Pokals
die Batterie-Lampeneinheit eingesetzt werden, und für eine nach
folgende längere Beleuchtungsdauer wird durch einen einfachen Steck
vorgang die Fassung 12 mit Lampe 13 und Stromkabel 14 eingesetzt.
Der Pokal oder sonstige lichtdurchlässige Gegenstand kann aus
jeglichem geeigneten Material wie Glas oder Kunststoff sein. Die Hülse
des Sockels ist bevorzugt aus Materialien wie Keramik, Glas, Metall
oder Kunststoff. Für die Füllung 10 wird bevorzugt Kunststoff z. B. im
Spritzgußverfahren verarbeitet.
Claims (11)
1. Beleuchtungsvorrichtung für lichtdurchlässige Gegenstände wie
Pokale aus Glas oder Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, daß der
Gegenstand (1) mit einem Sockel (3) verbunden ist, der in seinem
Inneren eine Leuchte (4) aufweist.
2. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sockel (3) aus einer bevorzugt lichtundurchlässigen und von
einer Bodenplatte (7) abgeschlossenen Hülse (6) gebildet ist, der eine
ringförmige Füllung (10) mit einer Ausnehmung (11) zur Aufnahme der
Leuchte (4) aufweist, und daß der Sockel (3) eine Aufnahmevorrichtung
(16) aufweist, in der der Gegenstand (1) befestigbar ist.
3. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leuchte (4) eine in die Ausnehmung (11) der Füllung (10)
einschiebbare Fassung (12) für eine elektrische Lampe (13) umfaßt.
4. Beleuchtungsvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (7) mit der Hülse (6) ver
schraubbar ist und eine Durchtrittsöffnung (15) für das Stromkabel
(14) aufweist.
5. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (14) zur Aufnahme der Leuchte (4)
zylindrisch ist und sich zur Aufnahmevorrichtung (16) hin konisch (18)
erweitert.
6. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung (16) eine lichtdurch
lässige Platte (19) aufweist.
7. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Anspruche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Gegenstand (1) an seinem Aufnahmeende (2) eine
Abschlußplatte (5) aufweist, die mit dem Gegenstand (1) einstückig
ist.
8. Beleuchtungsvorrichtung nach einen der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Stromversorgung der Leuchte (4) im Sockel (3)
in der Füllung (10) eine Batterie oder ein Akkumulator vorgesehen ist.
9. Beleuchtungsvorrichtung nach einen der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leuchte (4) eine Leuchtröhre (21) ist, deren
Fassung (12) in der Ausnehmung (11) der Füllung (10) sitzt, und daß
das Aufnahmeende (2) des lichtdurchlässigen Gegenstandes (1) eine
Öffnung (22) für den Durchtritt der Leuchtröhre (21) aufweist.
10. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Ausnehmung (11) eine Batterie-Lampeneinheit
(25) eingeschoben ist, die eine Batterie (24), ein Batteriegehäuse
(23) und eine Lampe (13) aufweist.
11. Pokal aus lichtdurchlässigem Material wie Glas oder Kunststoff,
dadurch gekennzeichnet, daß er mit einer Beleuchtungsvorrichtung nach
einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10 versehen ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| AT73599 | 1999-04-26 |
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Family
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|---|---|---|---|
| DE2000120173 Ceased DE10020173A1 (de) | 1999-04-26 | 2000-04-25 | Beleuchtungsvorrichtung für lichtdurchlässige Gegenstände |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE10020173A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20115263U1 (de) | 2001-09-15 | 2001-12-20 | Roither, Claudia, 32130 Enger | Elektrisches Teelicht |
| FR2865020A1 (fr) * | 2004-01-12 | 2005-07-15 | Financ Veron Sofive Soc | Luminaire destine a etre fixe a une surface de support avec une alimentation, electrique en surface |
-
2000
- 2000-04-25 DE DE2000120173 patent/DE10020173A1/de not_active Ceased
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