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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Leuchtelement mit einem Gehäuse,
welches der Aufnahme einer Lichtquelle dient, der ein transparenter
Aufsatz zugeordnet ist.
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STAND DER TECHNIK
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Derartige Leuchtelemente sind bereits
in vielfältiger
Form und Ausführung
bekannt und gebräuchlich. Sie
sind beispielsweise unter der Bezeichnung „Taschenlampe" bekannt und
werden vor allem dazu verwendet, dunkle Stellen oder generell die
Dunkelheit zu beleuchten, um dort Gegenstände od. dgl. besser sehen zu können.
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Bei manchen Gelegenheiten ist jedoch
die Verwendung solch einer Taschenlampe oder eines derartigen Leuchtelementes
nicht zweckmässig.
So werden beispielsweise bei Konzerten od. dgl. gerne so genannte „Fan-Lichter"
verwendet, die in der Luft hin- und hergeschwenkt werden können. Sie
bilden kleine Leuchtpunkte aus, die vor allem im Dunkeln und bei
Verwendung vieler solcher Fan-Lichter eine Art Sternenhimmel entstehen
lassen. Eine Taschenlampe hingegen strahlt ihr Licht als Strahl
lediglich senkrecht nach oben in den Himmel. Sie bildet keinen einzelnen
Leuchtpunkt aus.
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Aufgrund dessen greifen die meisten
Besucher solch eines Konzerte od. dgl. zu einem Feuerzeug, dessen
Flamme sehr viel kleiner als der Lichtstrahl einer Taschenlampe
ist. Die Flamme bildet damit einen Lichtpunkt, wie oben beschrieben,
aus, der auch seitlich abstrahlt.
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Nachteil einer solchen Flamme ist,
dass sie zum einen sehr heiss ist und somit auch den Rand des Feuerzeuges
stark erhitzt. Hierdurch kann es passieren, dass sich der Benutzer
des Feuerzeuges die Finger verbrennt.
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Des weiteren kann es passieren, dass
beim Hin- und Herschwenken des Feuerzeuges umstehende Besucher durch
die Flamme verletzt werden.
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AUFGABE
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es daher, ein Leuchtelement zu schaffen, welches die oben genannten
Nachteile vermeidet und für
ein stimmungsvollen Hin- und Herschwenken geeignet ist.
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LÖSUNG DER AUFGABE
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Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass
der transparente Aufsatz aus dem Gehäuse herausschaut und Licht
auch seitlich austreten lässt.
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Hierzu weist der Aufsatz bevorzugt
einen Hohlraum auf, in welchen die Lichtquelle hineinragt. Die Lichtquelle
schaut somit, wie auch der transparente Aufsatz auch, aus dem Gehäuse heraus
und hat damit die Möglichkeit,
seitlich abzustrahlen. Der Hohlraum kann das gesamte Innere des
Kristalls bzw. des Aufsatzes einnehmen oder nur einen kleinen Teil.
Bei der Verwendung einer Photonenlampe, wie weiter unten ausgeführt, kann
der Aufsatz auch ohne Hohlraum ausgebildet sein. Die Photonenlampe
sitzt dann tiefer in dem Gehäuse,
strahlt jedoch aufgrund ihrer Intensität immer noch ausreichend Licht über den
Aufsatz nach aussen. Die Möglichkeiten
der Ausführung
solch eines Hohlraumes sollen von der vorliegenden Erfindung umfasst sein.
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Der Aufsatz ist bevorzugt ein gewöhnlicher
Kristall, entweder in seiner natürlich
vorkommenden Form oder geschliffen, d.h. regelmässig oder unregelmässig. Anstelle
eines echten Kristalls kann selbstverständlich auch ein künstlich
hergestellter Kristall oder ein anderweitiger Kunststoff verwendet
werden. Des weiteren ist es möglich,
anstelle eines Kristalls einen anderen Gegenstand in einer anderen
Ausgestaltung als Aufsatz auf das Gehäuse zu verwenden. Die unterschiedlichen
Möglichkeiten
der Form und Ausgestaltung des Kristalls bzw. des Aufsatzes sollen
von der vorliegenden Erfindung umfasst sein.
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Auch die Farbe des Kristalls bzw.
des Aufsatzes kann variabel sein, bevorzugt ist jedoch eine helle Farbe
zu verwenden, da dadurch das Licht von innen besser strahlen kann.
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Die Lichtquelle, welche für das Leuchtelement
gemäss
der vorliegenden Erfindung bevorzugt zu verwenden ist, ist eine
Photonenlampe. Sie kann, je nach Ausführung des Gehäuses und
des Aufsatzes, aus dem Gehäuse
herausschauen oder tiefer in das Gehäuse eingesetzt sein, wie oben
bereits aufgeführt.
Anstelle der Photonenlampe können
jedoch auch lichtemittierende Dioden oder gewöhnliche Lampen verwendet werden. Der
Vorteil von Photonenlampen ist jedoch der, dass ihr Licht sehr stark
ist und weit reicht. Bei einem Einsatz einer Photonenlampe in dem
Leuchtelement kann der Kristall bzw. der Aufsatz sehr stark ausgeleuchtet
werden und darüber
hinaus noch sehr viel Licht verbreiten. Die Möglichkeit der Verwendung anderer
Lichtquellen soll jedoch von der vorliegenden Erfindung umfasst
sein, ebenso wie die Möglichkeit
der Anordnung der Lichtquelle in dem Gehäuse.
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Die die Photonenlampe bzw. die Lichtquelle
antreibende Energiequelle, welche in das Gehäuse eingesetzt ist, kann ein
einfacher oder auswechselbarer Akku sein. Ebenso ist es denkbar,
anstelle eines Akkus herkömmliche
Batterien od. dgl. zu verwenden. Ein Ladung des Akkus kann über Ladestation
erfolgen, wie sie beispielsweise bei elektrischen Zahnbürsten oder
Rasierapparaten u. dgl. verwendet wird. Denkbar ist jedoch auch
eine Aufladung über
Magnetinduktion. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Energiequelle
für die Photonenlampe
und auch die unterschiedlichen Möglichkeiten
der Aufladung sollen ebenfalls von der vorliegenden Erfindung umfasst
sein.
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Als Betätigungselement für das An-
und Ausschalten der Photonenlampe bzw. der Energiequelle kann ein
herkömmlicher
Schiebe- oder Druckschalter verwendet werden. Ebenso in Frage kommt
beispielsweise ein Kontaktsensor. Auch die Möglichkeiten der Form und Ausgestaltung
des Betätigungselementes
sollen von der vorliegenden Erfindung umfasst sein.
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Ferner von der Erfindung umfasst
sein sollen die verschiedenen Möglichkeiten
bei der Form und der Ausgestaltung des Gehäuses selbst. So kann es beispielsweise
aus Kunststoff oder aus Aluminium oder aus einem sonstigen Material
hergestellt sein. Es kann, je nach Wunsch des Benutzers, schlicht
und einfach ausgestaltet sein. Es kann aber auch mit Werbung od.
dgl. bedruckt, mit Spiegelelementen od. dgl. versehen sein oder
Fingerabdrücke
aufweisen, welche einen besseren Halt des Leuchtelementes in der
Hand ermöglichen. Die
Möglichkeiten
hierzu sind vielfältigst.
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Mit der vorliegenden Erfindung wurde
ein Leuchtelement geschaffen, welches sehr einfach aufgebaut und
damit einfach und kostengünstig
herzustellen ist. Mit diesem Leuchtelement werden etwaige Gefährdungen
des Benutzers selber oder seiner Mitmenschen vermieden und trotzdem
stellt es ein ideales „Fan-Licht" dar.
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FIGURENBESCHREIBUNG
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
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1 eine
perspektivische Ansicht des Leuchtelementes gemäss der vorliegenden Erfindung;
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2 einen
Teilaufriss des Leuchtelementes in 1;
und
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3 einen
Teilaufriss des Leuchtelementes gemäss eines weiteren Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung.
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Gemäss den 1 und 2 setzt
sich ein Leuchtelement 1.1 aus einem Gehäuse 2 und
einem Aufsatz 3.1 zusammen. Der Aufsatz 3.1 ist
ein Kristall und transparent ausgebildet.
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Das Gehäuse 2.1 wiederum dient
der Aufnahme einer Energiequelle 4.1, der eine Lichtquelle 5.1 zugeordnet
ist. Als Lichtquelle 5.1 dient hierbei eine Lampe, welche
auf einer Oberseite 6 der Energiequelle 4.1 so
angeordnet ist, dass sie in einen Hohlraum 7 in dem Kristall 3.1 hineinragt,
um diesen bei Betrieb der Lampe 5.1 von unten her ausleuchten
zu können.
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Um die Lampe 5.1 an- bzw.
ausschalten zu können,
weist das Gehäuse 2 auf
seiner Aussenfläche 8 ein
Betätigungselement 9 auf,
welches bevorzugt ein Schiebeschalter od. dgl. ist.
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Nach unten ist das Gehäuse 2 bevorzugt
mit einem Drehverschluss 10 verschliessbar, wie das bei
einer gewöhnlichen
Taschenlampe der Fall ist.
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Hierzu sind das Gehäuse 2 und
der Drehverschluss 10 jeweils mit einem nicht näher gezeigten
Gewinde versehen.
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Nach oben hin ist das Gehäuse 2 mit
einer Dichtmasse 11 versehen, welche verhindert, dass Flüssigkeit
od. dgl. in das Gehäuse 2 und
den Kristall 3.1 bzw. an die Lampe 5.1 und die
Energiequelle 4.1 gelangt.
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In 3 wird
ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines Leuchtelementes 1.2 gemäss der vorliegenden Erfindung
gezeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel
wird ein unregelmässiger,
ebenfalls transparenter Kristall als Aufsatz 3.2 auf das
Gehäuse 2 verwendet.
In diesen Kristall 3.2 ist in diesem Fall kein Hohlraum
eingelassen, in den eine Lichtquelle hineinragt. Stattdessen wird
eine Lichtquelle 5.2 verwendet, welche viel tiefer in das
Gehäuse 2 eingesetzt
ist.
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Bevorzugt wird hier eine Photonenlampe 5.2 verwendet,
deren Licht sehr stark ist, so dass sie trotz des tiefen Einsatzes
in dem Gehäuse 2 noch
ausreichend Licht durch den Aufsatz 3.2 verbreiten kann.
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Da die Photonenlampe 5.2 sehr
wenig Energie verbraucht, kann die sie versorgende Energiequelle 4.2 kleiner
ausgebildet sein.
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