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DE20316624U1 - Leuchtelement - Google Patents

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DE20316624U1
DE20316624U1 DE20316624U DE20316624U DE20316624U1 DE 20316624 U1 DE20316624 U1 DE 20316624U1 DE 20316624 U DE20316624 U DE 20316624U DE 20316624 U DE20316624 U DE 20316624U DE 20316624 U1 DE20316624 U1 DE 20316624U1
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DE
Germany
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light
housing
crystal
element according
lamp
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE20316624U
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English (en)
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Publication of DE20316624U1 publication Critical patent/DE20316624U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21LLIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF, BEING PORTABLE OR SPECIALLY ADAPTED FOR TRANSPORTATION
    • F21L4/00Electric lighting devices with self-contained electric batteries or cells

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Radiation-Therapy Devices (AREA)

Abstract

Leuchtelement mit einem Gehäuse (2), welches der Aufnahme einer Lichtquelle (5.1, 5.2) dient, der ein transparenter Aufsatz (3.1, 3.2) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der transparente Aufsatz (3.1, 3.2) aus dem Gehäuse (2) herausschaut und Licht auch seitlich austreten lässt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Leuchtelement mit einem Gehäuse, welches der Aufnahme einer Lichtquelle dient, der ein transparenter Aufsatz zugeordnet ist.
  • STAND DER TECHNIK
  • Derartige Leuchtelemente sind bereits in vielfältiger Form und Ausführung bekannt und gebräuchlich. Sie sind beispielsweise unter der Bezeichnung „Taschenlampe" bekannt und werden vor allem dazu verwendet, dunkle Stellen oder generell die Dunkelheit zu beleuchten, um dort Gegenstände od. dgl. besser sehen zu können.
  • Bei manchen Gelegenheiten ist jedoch die Verwendung solch einer Taschenlampe oder eines derartigen Leuchtelementes nicht zweckmässig. So werden beispielsweise bei Konzerten od. dgl. gerne so genannte „Fan-Lichter" verwendet, die in der Luft hin- und hergeschwenkt werden können. Sie bilden kleine Leuchtpunkte aus, die vor allem im Dunkeln und bei Verwendung vieler solcher Fan-Lichter eine Art Sternenhimmel entstehen lassen. Eine Taschenlampe hingegen strahlt ihr Licht als Strahl lediglich senkrecht nach oben in den Himmel. Sie bildet keinen einzelnen Leuchtpunkt aus.
  • Aufgrund dessen greifen die meisten Besucher solch eines Konzerte od. dgl. zu einem Feuerzeug, dessen Flamme sehr viel kleiner als der Lichtstrahl einer Taschenlampe ist. Die Flamme bildet damit einen Lichtpunkt, wie oben beschrieben, aus, der auch seitlich abstrahlt.
  • Nachteil einer solchen Flamme ist, dass sie zum einen sehr heiss ist und somit auch den Rand des Feuerzeuges stark erhitzt. Hierdurch kann es passieren, dass sich der Benutzer des Feuerzeuges die Finger verbrennt.
  • Des weiteren kann es passieren, dass beim Hin- und Herschwenken des Feuerzeuges umstehende Besucher durch die Flamme verletzt werden.
  • AUFGABE
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Leuchtelement zu schaffen, welches die oben genannten Nachteile vermeidet und für ein stimmungsvollen Hin- und Herschwenken geeignet ist.
  • LÖSUNG DER AUFGABE
  • Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass der transparente Aufsatz aus dem Gehäuse herausschaut und Licht auch seitlich austreten lässt.
  • Hierzu weist der Aufsatz bevorzugt einen Hohlraum auf, in welchen die Lichtquelle hineinragt. Die Lichtquelle schaut somit, wie auch der transparente Aufsatz auch, aus dem Gehäuse heraus und hat damit die Möglichkeit, seitlich abzustrahlen. Der Hohlraum kann das gesamte Innere des Kristalls bzw. des Aufsatzes einnehmen oder nur einen kleinen Teil. Bei der Verwendung einer Photonenlampe, wie weiter unten ausgeführt, kann der Aufsatz auch ohne Hohlraum ausgebildet sein. Die Photonenlampe sitzt dann tiefer in dem Gehäuse, strahlt jedoch aufgrund ihrer Intensität immer noch ausreichend Licht über den Aufsatz nach aussen. Die Möglichkeiten der Ausführung solch eines Hohlraumes sollen von der vorliegenden Erfindung umfasst sein.
  • Der Aufsatz ist bevorzugt ein gewöhnlicher Kristall, entweder in seiner natürlich vorkommenden Form oder geschliffen, d.h. regelmässig oder unregelmässig. Anstelle eines echten Kristalls kann selbstverständlich auch ein künstlich hergestellter Kristall oder ein anderweitiger Kunststoff verwendet werden. Des weiteren ist es möglich, anstelle eines Kristalls einen anderen Gegenstand in einer anderen Ausgestaltung als Aufsatz auf das Gehäuse zu verwenden. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Form und Ausgestaltung des Kristalls bzw. des Aufsatzes sollen von der vorliegenden Erfindung umfasst sein.
  • Auch die Farbe des Kristalls bzw. des Aufsatzes kann variabel sein, bevorzugt ist jedoch eine helle Farbe zu verwenden, da dadurch das Licht von innen besser strahlen kann.
  • Die Lichtquelle, welche für das Leuchtelement gemäss der vorliegenden Erfindung bevorzugt zu verwenden ist, ist eine Photonenlampe. Sie kann, je nach Ausführung des Gehäuses und des Aufsatzes, aus dem Gehäuse herausschauen oder tiefer in das Gehäuse eingesetzt sein, wie oben bereits aufgeführt. Anstelle der Photonenlampe können jedoch auch lichtemittierende Dioden oder gewöhnliche Lampen verwendet werden. Der Vorteil von Photonenlampen ist jedoch der, dass ihr Licht sehr stark ist und weit reicht. Bei einem Einsatz einer Photonenlampe in dem Leuchtelement kann der Kristall bzw. der Aufsatz sehr stark ausgeleuchtet werden und darüber hinaus noch sehr viel Licht verbreiten. Die Möglichkeit der Verwendung anderer Lichtquellen soll jedoch von der vorliegenden Erfindung umfasst sein, ebenso wie die Möglichkeit der Anordnung der Lichtquelle in dem Gehäuse.
  • Die die Photonenlampe bzw. die Lichtquelle antreibende Energiequelle, welche in das Gehäuse eingesetzt ist, kann ein einfacher oder auswechselbarer Akku sein. Ebenso ist es denkbar, anstelle eines Akkus herkömmliche Batterien od. dgl. zu verwenden. Ein Ladung des Akkus kann über Ladestation erfolgen, wie sie beispielsweise bei elektrischen Zahnbürsten oder Rasierapparaten u. dgl. verwendet wird. Denkbar ist jedoch auch eine Aufladung über Magnetinduktion. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Energiequelle für die Photonenlampe und auch die unterschiedlichen Möglichkeiten der Aufladung sollen ebenfalls von der vorliegenden Erfindung umfasst sein.
  • Als Betätigungselement für das An- und Ausschalten der Photonenlampe bzw. der Energiequelle kann ein herkömmlicher Schiebe- oder Druckschalter verwendet werden. Ebenso in Frage kommt beispielsweise ein Kontaktsensor. Auch die Möglichkeiten der Form und Ausgestaltung des Betätigungselementes sollen von der vorliegenden Erfindung umfasst sein.
  • Ferner von der Erfindung umfasst sein sollen die verschiedenen Möglichkeiten bei der Form und der Ausgestaltung des Gehäuses selbst. So kann es beispielsweise aus Kunststoff oder aus Aluminium oder aus einem sonstigen Material hergestellt sein. Es kann, je nach Wunsch des Benutzers, schlicht und einfach ausgestaltet sein. Es kann aber auch mit Werbung od. dgl. bedruckt, mit Spiegelelementen od. dgl. versehen sein oder Fingerabdrücke aufweisen, welche einen besseren Halt des Leuchtelementes in der Hand ermöglichen. Die Möglichkeiten hierzu sind vielfältigst.
  • Mit der vorliegenden Erfindung wurde ein Leuchtelement geschaffen, welches sehr einfach aufgebaut und damit einfach und kostengünstig herzustellen ist. Mit diesem Leuchtelement werden etwaige Gefährdungen des Benutzers selber oder seiner Mitmenschen vermieden und trotzdem stellt es ein ideales „Fan-Licht" dar.
  • FIGURENBESCHREIBUNG
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
  • 1 eine perspektivische Ansicht des Leuchtelementes gemäss der vorliegenden Erfindung;
  • 2 einen Teilaufriss des Leuchtelementes in 1; und
  • 3 einen Teilaufriss des Leuchtelementes gemäss eines weiteren Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
  • Gemäss den 1 und 2 setzt sich ein Leuchtelement 1.1 aus einem Gehäuse 2 und einem Aufsatz 3.1 zusammen. Der Aufsatz 3.1 ist ein Kristall und transparent ausgebildet.
  • Das Gehäuse 2.1 wiederum dient der Aufnahme einer Energiequelle 4.1, der eine Lichtquelle 5.1 zugeordnet ist. Als Lichtquelle 5.1 dient hierbei eine Lampe, welche auf einer Oberseite 6 der Energiequelle 4.1 so angeordnet ist, dass sie in einen Hohlraum 7 in dem Kristall 3.1 hineinragt, um diesen bei Betrieb der Lampe 5.1 von unten her ausleuchten zu können.
  • Um die Lampe 5.1 an- bzw. ausschalten zu können, weist das Gehäuse 2 auf seiner Aussenfläche 8 ein Betätigungselement 9 auf, welches bevorzugt ein Schiebeschalter od. dgl. ist.
  • Nach unten ist das Gehäuse 2 bevorzugt mit einem Drehverschluss 10 verschliessbar, wie das bei einer gewöhnlichen Taschenlampe der Fall ist.
  • Hierzu sind das Gehäuse 2 und der Drehverschluss 10 jeweils mit einem nicht näher gezeigten Gewinde versehen.
  • Nach oben hin ist das Gehäuse 2 mit einer Dichtmasse 11 versehen, welche verhindert, dass Flüssigkeit od. dgl. in das Gehäuse 2 und den Kristall 3.1 bzw. an die Lampe 5.1 und die Energiequelle 4.1 gelangt.
  • In 3 wird ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Leuchtelementes 1.2 gemäss der vorliegenden Erfindung gezeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird ein unregelmässiger, ebenfalls transparenter Kristall als Aufsatz 3.2 auf das Gehäuse 2 verwendet. In diesen Kristall 3.2 ist in diesem Fall kein Hohlraum eingelassen, in den eine Lichtquelle hineinragt. Stattdessen wird eine Lichtquelle 5.2 verwendet, welche viel tiefer in das Gehäuse 2 eingesetzt ist.
  • Bevorzugt wird hier eine Photonenlampe 5.2 verwendet, deren Licht sehr stark ist, so dass sie trotz des tiefen Einsatzes in dem Gehäuse 2 noch ausreichend Licht durch den Aufsatz 3.2 verbreiten kann.
  • Da die Photonenlampe 5.2 sehr wenig Energie verbraucht, kann die sie versorgende Energiequelle 4.2 kleiner ausgebildet sein.
  • Positionszahlenliste
    Figure 00080001

Claims (11)

  1. Leuchtelement mit einem Gehäuse (2), welches der Aufnahme einer Lichtquelle (5.1, 5.2) dient, der ein transparenter Aufsatz (3.1, 3.2) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der transparente Aufsatz (3.1, 3.2) aus dem Gehäuse (2) herausschaut und Licht auch seitlich austreten lässt.
  2. Leuchtelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der transparente Aufsatz ein Kristall (3.1, 3.2) ist.
  3. Leuchtelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle eine Lampe (5.1) ist.
  4. Leuchtelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle eine Photonenlampe (5.2) ist.
  5. Leuchtelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kristall (3.1) in seinem Inneren einen Hohlraum (7) aufweist.
  6. Leuchtelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lampe (5.1) in den Hohlraum (7) hineinragt.
  7. Leuchtelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Photonenlampe (5.2) tief in das Gehäuse (2) eingesetzt ist.
  8. Leuchtelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Lampe (5.1) bzw. der Photonenlampe (5.2) eine Energiequelle (4.1, 4.2) zugeordnet ist.
  9. Leuchtelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass dem Gehäuse (2) auf einer Aussenfläche (8) ein Betätigungsschalter (9) zum An- bzw. Ausschalten der Photonenlampe (5.1, 5.2) zugeordnet ist.
  10. Leuchtelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) nach unten mit einem Drehverschluss (10) verschliessbar ist.
  11. Leuchtelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) nach oben hin mit einer Dichtmasse (11) versehen ist.
DE20316624U 2003-10-28 2003-10-28 Leuchtelement Expired - Lifetime DE20316624U1 (de)

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