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DE10022442B4 - Leuchte - Google Patents

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DE10022442B4
DE10022442B4 DE10022442A DE10022442A DE10022442B4 DE 10022442 B4 DE10022442 B4 DE 10022442B4 DE 10022442 A DE10022442 A DE 10022442A DE 10022442 A DE10022442 A DE 10022442A DE 10022442 B4 DE10022442 B4 DE 10022442B4
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Niermann Ivo Dipl-Ing
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Abstract

Leuchte, bestehend aus einer Lichtquelle (11,12,16), einem diese umgebenden inneren Hohlkörper (2,22) aus lichtdurchlässigem Material sowie einem weiteren, äußeren, lichtdurchlässigen Hohlkörper (1,21), welcher den ersten lichtdurchlässigen Hohlkörper (2,22) umgibt, wobei beide Hohlkörper (1,21;2,22) an ihrem oberen Ende miteinander verbunden sind,
der innere Hohlkörper (2,22) kürzer als der äußere Hohlkörper (1,21) ist,
der innere Hohlkörper (2,22) eine nach innen gerichtete Krempe (3) trägt,
die Krempe (3) Träger der Lichtquelle (11,12,16) ist und
in den Zwischenraum (8) zwischen den beiden Hohlkörpern eine auswechselbare Dekoration in Form einer Einlage (9) einlegbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Leuchte, bestehend aus einer Lichtquelle und einem diese umgebenden Hohlkörper aus lichtdurchlässigem Material.
  • Leuchten dieser Art gibt es in großer Zahl sowohl für Teelichte, Kerzen und andere Lichtquellen mit offener Flamme als auch für elektrisch betriebenen Lichtquellen. Meist ist der Hohlkörper ein oben und unten offener Glaszylinder. Bei allen diesen Leuchten ist der Glasrylinder abnehmbar auf einen Sockel gesetzt oder gesteckt und dient bei den Leuchten mit offener Flamme als Windschutz und bei allen diesen Leuchten als Berührungsschutz sowie der Streuung des Lichtes.
  • Aus der DE 76 26 044 U1 ist eine Wohnzimmer-Standleuchte bekannt geworden, die aus zwei lichtdurchlässigen zylindrischen ineinanderstehenden Plastikkörpern unterschiedlichen Durchmessers, einem das Leuchtmittel tragenden Sockel und einem Deckel besteht. Aus Gründen der Stabilität und der Standsicherheit sind die Plastikkörper an ihrem unteren Ende in den Standsockel der Leuchte eingeklebt und an ihrem oberen Ende durch einen verklebten Deckel dauerhaft verschlossen. In den Raum zwischen den zwei ineinanderstehenden zylindrischen Plastikkörpern sind lose liegende Glassplitter eingestreut.
  • Diese Leuchten müssen schon wegen der Notwendigkeit eines Sockels aus mehreren Teilen bestehen, die eine gemeinsame mehrteilige Verpackung und vor Inbetriebnahme eine Montage erforderlich machen.
  • Bei diesen Leuchten kann der Glaszylinder auch aus Ornamentglas, Milchglas und gefärbtem Glas bestehen. An die Möglichkeit eines Austausches solcher Zylinder zur Änderung der Raumdekoration und Raumatmosphäre hat niemand gedacht.
  • Werden geeignete Leuchten dieser Art als Windlichte im Freien z.B. bei Gartenfesten eingesetzt, möchte man oftmals verschiedenfarbige Zylinder benutzen. Für den Händler bedeutet dieses, dass er ein umfangreiches Lager der verschiedenfarbigen Zylinder für diese Art von Leuchten unterhalten muss, soweit eine Änderung der Zylinder oder sonstiger Leuchtenschirme überhaupt vorgesehen ist.
  • Aus der DE 299 18 662 U1 ist eine weitere Leuchte bekannt geworden, die einstückig aus transparentem Material hergestellt ist. Die Leuchte weist einen geschlossenen äußeren Hohlkörper auf, der von seiner als Standfläche dienenden Unterseite einen nach oben in den Innenraum ragenden, das Leuchtmittel tragenden kürzeren Hohlkörper aufweist. Auch bei dieser Leuchte ist es nicht möglich, die Farbe oder Dekoration des Höhlkärpers zu verändern.
  • Die Erfindung vermeidet die Nachteile des Standes der Technik. Es ist die Aufgabe der Erfindung, mit einfachen Mitteln eine Leuchte der eingangs genannten Art zu schaffen, die sowohl für Lichtquellen mit offener Flamme als auch mit elektrischen Lichtquellen betreibbar ist und deren Leuchffarbe und Dekoration sich schnell und einfach ändern lässt. Weiterhin soll der äußere Glaszylinder dieser Leuchte auch bei langer Betriebsdauer kühl und mit der Hand anfassbar bleiben und ebenso die in den Ringhohlraum einlegbare Dekoration.
  • Die Erfindung besteht darin, dass die Lichtquelle von einem inneren Hohlkörper aus lichtdurchlässigem Material sowie von einem weiteren äußeren lichtdurchlässigen Hohlkörper umgebenden ist, welcher den ersten lichtdurchlässigen Hohlkörper umgibt, wobei beide Hohlkörper an ihrem oberen Ende miteinander verbunden sind, der innere Hohlkörper kürzer als der äußere Hohlkörper ist, der innere Hohlkörper eine nach innen gerichtete Krempe trägt, die Krempe Träger der Lichtquelle ist und in den Zwischenraum zwischen den beiden Hohlkörpern eine auswechselbare Dekoration in Form einer Einlage einlegbar ist.
  • In erster Linie wird man als lichtdurchlässige Hohlkörper Glaszylinder einsetzen, jedoch können auch andere Hohlkörperformen wie Kugelkalotten oder sonstige oben und unten offene Hohlkörper, bauchige Hohlkörper, auch Hohlkörper von drei- oder mehreckigem Querschnitt zum Einsatz kommen, sei es, daß er aus Glas, Kunststoff oder sonstigem lichtdurchlässigem Material besteht. Diese Hohlkörper weisen die Eigenart auf, auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit einem Loch versehen zu sein. Vornehmlich werden beide Hohlkörper Zylinder sein und aus einem Lichteffekte erzeugenden Zierglas oder aus innen und außen glattem, durchsichtigem Glas bestehen.
  • Die nach innen gerichtete Krempe des kürzeren inneren Hohlkörpers bildet ein Auflager für die Lichtquelle.
  • Der Clou dieser aus zwei zylindrischen Hohlkörpern aufgebauten Leuchte ist der kreisringförmige Hohlraum zwischen den beiden Hohlkörpern. Hierdurch ist es möglich, daß in den, Zwischenraum zwischen den beiden Hohlkörpern eine Dekoration eingelegt ist.
  • Die Dekoration kann z.B. ein bedrucktes oder bemaltes Papier oder eine Folie oder ein Textilstück und/oder eine Linse oder ein Linsenensemble, vorzugsweise in Form von Fresnellinsen und/oder ein Reflektor und/oder Reflektorenensenible und/oder eine mit Ausnehmungen versehene Fläche sein. Diese Dekoration kann jederzeit ausgewechselt werden.
  • Durch die Zusammensetzung von Papieren und/oder Folien unterschiedlicher Farbe und Lichtdurchlässigkeit lassen sich die erstaunlichsten Effekte erzielen.
  • Diese beiden Hohlkörper sind erfindungsgemäß zu einem einzigen Stück zusammengefügt, am einfachsten dadurch, daß die Verbindung zwischen den beiden Hohlkörpern an deren oberen Ende ein Ring aus lichtdurchlässigem Material ist. Dieser geht an seinen Rändern in die oberen Ränder der Hohlkörper über.
  • Eine einfach herzustellende Ausführung besteht darin, daß der Ring aus lichtdurchlässigem Material als nach innen gerichtete Krempe am oberen Ende des äußeren Hohlkörpers oder als nach außen gerichtete Krempe am oberen Ende des inneren Hohlkörpers geformt ist.
  • Diese aus zwei Hohlkörpern aufgebaute Leuchte, bei der der kürzere innere Hohlkörper achsparallel oder achsgleich im äußeren Hohlkörper angeordnet ist, benötigt keinen Sockel, weil dessen Aufgabe vom unteren Teil des längeren äußeren Hohlkörpers übernommen wird. Die nach innen gerichtete Krempe des kürzeren inneren Hohlkörpers bildet ein Auflager für ein von oben eingesetztes Teelicht oder eine von oben eingesetzte Kerze.
  • Diese aus zwei Hohlkörpern aufgebaute Leuchte, bei der der kürzere innere Hohlkörper achsparallel oder achsgleich im äußeren Hohlkörper angeordnet ist, hat in der nach innen gerichteten Krempe des inneren Hohlkörpers auch ein Lager für den Sockel einer elektrisch betriebenen Glühbirne oder einer sonstigen elektrisch betriebenen Lichtquelle, nämlich dadurch, daß die elektrisch betriebene Lichtquelle einen Sockel mit einer Krempe und einem Federkranz aufweist, wobei die Krempe des Sockels an einer Seite der Krempe des inneren Glaszylinders und der Federkranz an der anderen Seite der Krempe des inneren Hohlkörpers anliegt.
  • Diese aus zwei Hohlkörpern aufgebaute Leuchte, bei der der kürzere innere Hohlkörper achsparallel oder achsgleich im äußeren Hohlkörper angeordnet ist, läßt sich einstückig z.B. aus Glas dadurch fertigen, daß am oberen Rand der innere Hohlkörper eine nach außen gerichtete Krempe oder der äußere Hohlkörper eine nach innen gerichtete Krempe aufweist, die mit dem jeweils anderen Hohlkörper fest verbunden (verschmolzen) ist.
  • Wird diese aus zwei Hohlkörpern aufgebaute Leuchte, bei der der kürzere innere Hohlkörper achsparallel oder achsgleich im äußeren Hohlkörper angeordnet ist, jedoch aus Kunststoff gefertigt, so kann sie mit einer sehr einfachen, nur aus Drehteilen aufgebauten Form einstükkig, z.B. im Spritzgußverfahren, hergestellt werden.
  • Gewerblich läßt sich diese Leuchte auch als Werbungsträger hervorragend einsetzen: Werbedrucke auf Papier und Folie lassen sich leicht in den Zwischenraum zwischen den Glaszylindern einschieben, Folien auch doppellagig, wobei die eine Folie z.B. ein Grundmuster ist, z.B. mit Firmenemblemen; die andere eine öfter zu wechselnde Folie, z.B. eine maschinengeschriebene Speisekarte. Da die Leuchte durch Einschub der Dekoration bzw. des Werbeträgers, so sehr leicht an die Wünsche des Besitzers anpaßbar ist, kann sie als Massenware hergestellt werden und dadurch dann auch sehr preiswert in den Mandel gebracht werden.
  • Zweckmäßigerweise werden als Einschub Papiere und/oder Folien eingesetzt, die durch inneres Formgedächtnis sich aus ihrer zylindrischen Form in eine ebene Form zurückrecken möchten. Diese liegen durch ihre innere Spannung gut an der Innenseite des äußeren Glaszylinders an und fallen beim Anheben der Leuchte nicht heraus. In jedem Falle ist es jedoch zweckmäßig, daß der äußere Glaszylinder an seinem unteren Ende eine nach innen gerichtete Verdickung oder Krempe als Halterung für die zwischen die beiden Glaszylinder eingeschobene Einlage aufweist.
  • Diese Leuchte ist so gestaltet, daß die nach innen gerichtete Krempe am unteren Ende des inneren Hohlkörpers Träger der Lichtquelle ist.
  • Eine andere Gestaltungsmöglichkeit dieser Leuchte besteht darin, daß der äußere Hohlkörper eine bauchige oder kugelkalottenförmige Gestalt aufweist, daß der äußere Hohlkörper eine obere Öffnung aufweist, die einen kleineren Durchmesser als die untere Öffnung hat und daß der obere Rand des äußeren Hohlkörpers mit dem oberen Rand des inneren Hohlkörpers fest zu einem Stück verbunden ist.
  • Wenn die Bauteile dieser Leuchte aus Glas bestehen, sind sie miteinander zu einem Stück verschmolzen sind.
  • Bei dieser Leuchte kann die Lichtquelle nicht nur ein Teelicht oder eine Kerze sein, sondern auch eine flüssigen Brennstoff verbrennende Lichtquelle oder eine elektrisch betriebene Lichtquelle wie z.B. eine Glühlampe, Glimmlampe, Leuchtdiode oder Entladungslampe sein.
  • Wenn bei dieser Leuchte die Lichtquelle eine elektrisch betriebene Lichtquelle ist, die einen Sockel mit einer
  • Krempe und deinem Federkranz aufweist liegt die Krempe des Sockels an einer Seite der nach innen gerichteten Krempe am unteren Ende des inneren Hohlkörpers und der Federkranz an der anderen Seite der nach innen gerichteten Krempe des inneren Hohlkörpers an.
  • Für Leuchten, bei denen in den Zwischenraum zwischen den beiden Hohlkörpern eine Dekoration eingelegt ist, ist es zweckmäßig, wenn der äußere Hohhkörper an seinem unteren Ende eine nach innen gerichtete Verdickung oder Krempe als Hälterung für die zwischen die beiden Hohlkörper eingeschobene Einlage aufweist.
  • Wenn die Leuchte mit einer elektrischen Lichtquelle betrieben ist, ist es zweckmäßig, wenn der äußere Hohlkörper auf einem Sockel steht, durch den ein elektrisches Kabel geführt ist oder wenn der äußere Hohlkörper im unteren Bereich oder am unteren Rand eine Kerbe oder ein Loch für die Durchführung eines elektrischen Kabels aufweist.
  • Zur Halterung eingesetzter Dekorationen kann es bei dieser Leuchte auch zweckmäßig sein, wenn der untere offene Raum zwischen den beiden Hohlkörpern durch einen eingesezten Ring abgeschlossen ist. Die Herstellung dieser Leuchte erleichtert es, wenn am oberen Rand der innere Hohlkörper eine nach außen gerichtete Krempe oder der äußere Hohlkörper eine nach innen gerichtete Krempe aufweist, die mit dem jeweils anderen Hohlkörper fest verbunden (verschmolzen) ist oder wenn der innere Hohlkörper oben eine nach außen gerichtete Krempe und unten eine nach innen gerichtete Krempe trägt.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachtstehend anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen Schnitt durch eine mit einem Teelicht bestückte Leuchte,
  • 2 einen Schnitt durch eine mit einer Kerze bestückte Leuchte,
  • 3 einen Schnitt durch eine mit einer elektrisch betriebenen Lichtquelle bestückte Leuchte.
  • 4 einen Schnitt durch eine Leuchte mit einem bauchigem äußeren Hohlkörper,
  • 5 einen Schnitt durch eine Leuchte mit einem bauchigem inneren Hohlkörper,
  • In dem äußeren Glaszylinder 1 ist ein weiterer Glaszylinder 2 eingesetzt, welcher am unteren Ende eine nach innen gerichtete Krempe 3 aufweist, die ein Loch 4 umschließt, und am oberen Ende eine nach außen gerichtete Krempe 5 aufweist, die mit dem äußeren Glaszylinder 1 an dessen oberen Ende verschmolzen ist. Dieser Glaskörper weist einen nach oben offenen zentralen Innenraum 6 oberhalb der Krempe 3 auf, einen nach unten offenen zentralen Innenraum 7 unterhalb der Krempe 3 und einen nach unten in den Innenraum 7 führenden Ringhohlraum 8 zwischen den Glaszylindern 1 und 2. In diesen Ringhohlraum 8 ist eine bedruckte lichtdurchlässige Folie 9 eingelegt, die durch die in ihr innewohnenden Rückstellkräfte gegen die Innenfläche des äußeren Glaszylinders 1 gedrückt wird. Dieser äußere Glaszylinder 1 weist an seiner Unterkante eine nach innen gerichtete Verdickung 10 auf, die die eingelegte Folie 9 an einem Herausrutschen nach unten hindert, wenn die Leuchte einmal angehoben wird. Die Krempe 3 trägt als Lichtquelle ein Teelicht 11.
  • Die Leuchte der 2 ist ähnlich aufgebaut. Sie nimmt eine Kerze 12 auf. Die Krempe 3 ist tiefer angeordnet. Ein in den Ringhohlraum 8 eingeschobenes Lichtleitersystem 13, aus glasklarem Kunststoff hergestellt, verteilt das von der Kerze erzeugte Licht auf die Folie 9. Um den Leuchtkörper im Spritzgußverfahren aus Kunststoff herstellen zu können, ist am unteren Ende des Zylinders 1 ein Ring 14 eingesetzt.
  • Die Leuchte der 3 ist mit einer elektrischen Lichtquelle bestückt, die aus einem Sockel 15 und einer Glühlampe 16 besteht und so aufgebaut ist, daß die elektrisch betriebene Lichtquelle einen Sockel 15 mit einer Krempe 18 und einem Federkranz 17 aufweist, wobei die Krempe 18 des Sockels 15 an einer Seite der Krempe 3 des inneren Glaszylinders 2 und der Federkranz 17 an der anderen Seite der Krempe 3 des inneren Glaszylinders ? anliegt und daß der äußere Glaszylinder 1 im unteren Bereich oder am unteren Rand eine Kerbe 19 oder ein Loch für die Durchführung eines elektrischen Kabels 20 aufweist.
  • 4 zeigt eine andere Ausführungsform der Leuchte, bei der der äußere Hohlkörper 21 eine bauchige oder kugelkalottenförmige Gestalt und eine obere Öffnung aufweist, die einen kleineren Durchmesser als die untere Öffnung hat und bei der der obere Rand des äußeren Hohlkörpers 21 mit dem oberen Rand des inneren Hohlkörpers 2 fest zu einem Stück verbunden ist.
  • 5 zeigt eine weitere Ausführungsform der Leuchte, bei der innere Hohlkörper 22 eine bauchige Form aufweist.
  • Die doppelschalige Konstruktion dieser Leuchhte weist noch den Vorteil auf, daß der äußere Glaszylinder auch bei langer Betriebsdauer kühl und mit der Hand anfaßbar bleibt und ebenso die in den Ringhohlraum eingelegte Dekoration.
  • 1
    äusserer Hohlkörper (Glaszylinder)
    2
    innerer Hohlkörper (Glaszylinder)
    3
    Krempe
    4
    Loch
    5
    Krempe
    6
    oberer zentraler Innenraum
    7
    unterer zentraler Innenraum
    8
    Hohlraum zwischen den Hohlkörpern (Glaszylindern)
    9
    lichtdurchlässige Folie
    10
    Verdickung
    11
    Teelicht
    12
    Kerze
    13
    Lichtleitersystem
    14
    Ring
    15
    Sockel
    16
    Glühlampe
    17
    Federkranz
    18
    Krempe
    19
    Ausnehmung
    20
    Kabel
    21
    äusserer bauchiger Hohlkörper (Glaszylinder)
    22
    innerer bauchiger Hohlkörper (Glaszylinder)

Claims (14)

  1. Leuchte, bestehend aus einer Lichtquelle (11,12,16), einem diese umgebenden inneren Hohlkörper (2,22) aus lichtdurchlässigem Material sowie einem weiteren, äußeren, lichtdurchlässigen Hohlkörper (1,21), welcher den ersten lichtdurchlässigen Hohlkörper (2,22) umgibt, wobei beide Hohlkörper (1,21;2,22) an ihrem oberen Ende miteinander verbunden sind, der innere Hohlkörper (2,22) kürzer als der äußere Hohlkörper (1,21) ist, der innere Hohlkörper (2,22) eine nach innen gerichtete Krempe (3) trägt, die Krempe (3) Träger der Lichtquelle (11,12,16) ist und in den Zwischenraum (8) zwischen den beiden Hohlkörpern eine auswechselbare Dekoration in Form einer Einlage (9) einlegbar ist.
  2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen den beiden Hohlkörpern (1,2) an deren oberen Ende ein Ring (5) aus lichtdurchlässigem Material ist.
  3. Leuchte nach, Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Ring (5) aus lichtdurchlässigem Material als nach innen gerichtete Krempe am oberen Ende des äußeren Hohlkörpers (1) oder als nach außen gerichtete Krempe am oberen Ende des innen Hohlkörpers (2) geformt ist.
  4. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere Hohlkörper (21) eine bauchige oder kugelkalottenförmige Gestalt aufweist, dass der äußere Hohlkörper (21) eine obere Öffnung aufweist, die einen kleineren Durchmesser als die untere Öffnung hat und dass der obere Rand des äußeren Hohlkörpers (21) mit dem oberen Rand des inneren Hohlkörpers (2) fest zu einem Stück verbunden ist.
  5. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauteile der Leuchte aus Glas bestehen und miteinander zu einem Stück verschmolzen sind.
  6. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle ein Teelicht (11) oder eine Kerze (12) oder eine flüssigen Brennstoff verbrennende Lichtquelle oder eine elektrisch betriebene Lichtquelle, insbesondere eine Glühlampe (16), Glimmlampe, Leuchtdiode oder Entladungslampe ist.
  7. Leuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrisch betriebenen Lichtquelle einen Sockel (15) mit einer Krempe (18) und einem Federkranz (17) aufweist, wobei die Krempe (18) des Sockels (15) an einer Seite der nach innen gerichteten Krempe (3) am unteren Ende des inneren Hohlkörpers (2) und der Federkranz (17) an der anderen Seite der nach innen gerichteten Krempe (3) des inneren. Hohlkörpers (2) anliegt.
  8. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlage (9) ein. bedrucktes oder bemaltes Papier oder eine Folie oder ein Textilstück und/oder eine Linse oder ein Linsenensemble, insbesondere in Form von Fresnellinsen, und/oder ein Reflektor oder Reflektorenensenble und/oder eine mit Ausnehmungen versehene Fläche ist.
  9. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere Hohlkörper (1) an seinem unteren Ende eine nach innen gerichtete Verdickung (10) oder Krempe als Halterung für die zwischen die beiden Hohlkörper (1,2) eingeschobene Einlage (9) aufweist.
  10. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere Hohlkörper (1) auf einem Sockel steht, durch den ein elektrisches Kabel (20) geführt ist.
  11. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der untere offene Raum (7) zwischen den beiden Hohlkörpern (1,2) durch einen eingesetzten Ring (14) abgeschlossen ist.
  12. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass am oberen Rand der innere Hohlkörper (2) eine nach außen gerichtete Krempe (5) oder der äußere Hohlkörper (1) einen nach innen gerichtete Krempe aufweist, die mit dem jeweils anderen Hohlkörper (2) fest verbunden, insbesondere verschmolzen ist.
  13. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlkörper (1,2) aus unterschiedlichem Glasmaterial gefertigt sind.
  14. Leuchte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere Hohlkörper (1) im unteren Bereich oder am unteren Rand eine Kerbe (19) oder ein Loch für die Durchführung eines elektrischen Kabels (20) aufweist.
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