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DE20109468U1 - Kommunikationssystem, sowie zentraler Computer mit Registrier-Automatisierung - Google Patents

Kommunikationssystem, sowie zentraler Computer mit Registrier-Automatisierung

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Publication number
DE20109468U1
DE20109468U1 DE20109468U DE20109468U DE20109468U1 DE 20109468 U1 DE20109468 U1 DE 20109468U1 DE 20109468 U DE20109468 U DE 20109468U DE 20109468 U DE20109468 U DE 20109468U DE 20109468 U1 DE20109468 U1 DE 20109468U1
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DE
Germany
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identifier
central computer
telephone
computer
user
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20109468U
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English (en)
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SURFID COM AG
Original Assignee
SURFID COM AG
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Publication date
Application filed by SURFID COM AG filed Critical SURFID COM AG
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Publication of DE20109468U1 publication Critical patent/DE20109468U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

UNSER ZEICHEN/OUR REF DATUM/DATE
SU01B004DE
Anmelder: SurflD.com AG
Freisinger Landstrasse 21
D-80939 München
Kommunikationssystem, sowie zentraler Computer mit Registrier-Automatisierung
Die Erfindung betrifft ein Kommunikationssystem, sowie einen zentralen Computer zur Verwendung in einem derartigen System.
Insbesondere betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Erfassen und Abspeichern von URLs (Uniform Resource Lacator) und/oder elektronischen Postadressen, sowie von dazugehörigen Informationen.
Die Datenübertragung über das Internet nimmt weiter an Bedeutung zu. Hierbei kommunizieren i.a. ein zentraler Computer mit z.B. einem entfernt hiervon angeordneten Mobiltelefon, oder z.B. einem entfernt vom zentralen Computer angeordneten — stationären oder tragbaten - Computer, etc. Die Kommunikation erfolgt unter Verwendung von sog. Internetprotokollen, insbesondere dem Transmission Control Protocol (TCP) und dem Internet Protocol (IP), kurz TCP/IP. Hierzu ist z.B. auf dem entfernten Computer oder dem Mobiltelefon eine Software geladen, die das TCP/IP Protokoll verstehen und auswerten kann (Socket oder TCP/IP Stack).
Der am schnellsten wachsende Dienst des Internets beruht auf dem Hypertext Transfer Protocol (HTTP) und wird World Wide Web (WWW) genannt. Hierbei werden i.a. einzelne Dokumente, sog. Web-Seiten oder Web-Pages, übertragen. HTTP ist ein Client-Server-Protkoll. Beispielsweise kann der o.g. entfernte Computer ein (bei Bedarf) mit dem World Wide Web verbindbarer Clientrechner sein: Dabei ist als Clientsoftware auf dem entfernten Computer ein sog. Web-Browser geladen. Der zentrale Computer ist z.B. ein ständig mit dem World Wide Web verbundener Hostrechner, d.h. ein sog. Web-Host (unter einer großen Zahl weiterer Web-Hostrechner).
Die Internetverbindung zum zentralen Computer wird hergestellt, indem der entfernte Computer zunächst mit einem weiteren, ihm zugeordneten Web-Host verbunden wird. Auf diesem läuft die der Clientsoftware auf dem entfernten Computer entsprechende Serversoftware. Dann wird die zu der jeweils gewünschten Homepage bzw. Internetseite auf dem zentralen Computer gehörende Web-Adresse eingegeben. Dies geschieht in 0 Form eines Domainnamens bzw. einer URL- (Universal Resource Locator-) Adresse.
Diese ist aus mehreren Teilen aufgebaut: Der erste Teil bezeichnet das Internet-Protokoll (Zeichenfolge "http://"). Darauf folgt - optional - die Zeichenfolge "www" als Bezeichnung für das World Wide Web. Der dritte Teil der URL-Adresse kennzeichnet den jeweiligen zentralen Computer, auf dem die Homepage gespeichert ist. Mit dem vierten Teil kann - optional - der Pfad zu dem lokalen Verzeichnis bezeichnet werden, in dem die Homepage auf dem zentralen Computer gespeichert ist, und der letzte Teil kann den exakten Dateinamen der Homepage kennzeichnen.
Beispielsweise weist die Domain http: / /www.abc.com auf eine bestimmte Seite z.B. der Firma ABC. Wie erläutert, kann diese Domain noch weiter verzweigt sein, um z.B. zu ermöglichen, daß ein Benutzer direkt auf die Seite für einen bestimmten Produktbereich der Firma gelangen kann — so könnte man z.B. durch Eingeben der URL http://www.abc.com/telefone/ direkt auf eine Seite für den Produktbereich Telefone der Firma ABC gelangen. Auch eine weitere Verzweigung ist möglich, etwa mit der URL http://www.abc.com/telefone/mobiltelefone/. An diesem Beispiel ist zu erkennen, wie schwer es ist, sich diese URL zu merken bzw. zu notieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein neuartiges Kommunikationssystem, sowie einen neuartigen zentralen Computer zur Verwendung in einem derartigen System zur Verfügung zu stellen.
Die Erfindung löst die o.g. und weitere Aufgaben durch die Gegenstände der Ansprüche 1 und 15. Gemäß einem Grundgedanken der Erfindung wird ein System bereitgestellt, welches aufweist:
25
a) ein Eingabemittel zum Eingeben einer Kennung, die Element einer Menge von &eegr; vorbestimmten Kennungen ist, und zum Übertragen der Kennung;
b) einen zentralen Computer zum Empfangen der Kennung, und zum Zuordnen der Kennung zu einer von der Kennung verschiedenen, dieser
zugeordneten URL (Uniform Resource Locator) und/oder elektronischen Postadresse aus einer Menge von &eegr; vorbestimmten URLs und/oder elektronischen Postadressen, wobei die Zahl &eegr; kleiner ist als die Anzahl m existierender URLs und/oder elektronischer Postadressen.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Mit der Erfindung wird u.a. eine einfache Erfassung, Speicherung und Verwaltung von URLs und/oder elektronische Postadressen ermöglicht.
Besonders vorteilhaft wird gemäß der Erfindung ein Kommunikationssystem zum Zugriff auf Internetseiten bereitgestellt, welches von mehreren Benutzern gemeinsam verwendet werden kann, wobei die o.g. Kennung unter Zuordnung zum jeweiligen Benutzer in einer Datenbank abspeicherbar ist, und ein entfernt vom Eingabemittel angeordnetes Mittel vorgesehen ist zum späteren Abrufen der der Kennung zugeordneten Internetseite durch den jeweiligen Benutzer.
Im Prinzip besteht die Erfindung darin, daß ein Benutzer eine einer URL und/oder einer elektronischen Postadresse, z.B. einer e-mail Adresse eindeutig zugeordnete Kennung von einem Telefon, Mobiltelefon oder PC zu einer Vorrichtung, insbesondere einer zentralen Datenbank überträgt. Die Kennung kann allgemein eine beliebige Kombination aus Zahlen und Buchstaben sein, besonders bevorzugt eine Ziffernfolge. Vorteilhaft ist die Kennung z.B. in einem Printmedium, z.B. einer Zeitung, einer Zeitschrift, einem Katalog, oder auf einer Visitenkarte, etc. abgebildet, vorteilhaft in maschinenlesbarer Form, z.B. in Form eines Barcodes bzw. Strichcodes. Die Kennung kann z.B. auch über ein visuelles bzw. audiovisuelles Medium übertragen werden (z.B. Fernsehen, Homepage, Online-, Offline-Dienst, etc.), oder kann z.B. auf einem magnetischen Datenträger, z.B. einer Videokassette, einer Diskette, etc. gespeichert sein, und z.B. auf einem Computerbildschirm, einem Fernsehbildschirm, einem Display, etc., angezeigt werden — insbesondere auch in der o.g. maschinenlesbaren Form. Denkbar ist z.B. auch eine Übertragung der Kennung über ein Audiomedium, z.B. per Hörfunk.
Die Kennung kann bestimmten Daten zugeordnet sein, z.B. den Daten eines Textes und/oder eines Bildes, insbesondere den Daten eines in dem o.g. Printmedium abgedruckten Textes und/oder Bildes.
Die Übertragung mittels eines Mobiltelefons kann z.B. mit Hilfe einer SMS (short message service) erfolgen, wobei die Kennung in Form einer am Mobiltelefon generierten Textnachricht, z.B. einer Ziffernfolge, an die zentrale Datenbank geschickt wird.
Bevorzugt ist die Kennung so gewählt, daß sie einer Telefonnummer entspricht, insbesondere der Telefonnummer eines dem Eingabemittel und/oder dem Übertragungsmittel zugeordneten Telefonanschlusses (besonders vorteilhaft eines
Mobütelefonanschlusses). Auch ist möglich, daß die gleiche Ziffernfolge sowohl als Kennung für eine URL, und als Telefonnummer des Betreibers der der URL zugeordneten Internetseite verwendet wird (d.h. als Telefonnummer eines weiteren Telefonanschlusses). Entsprechend dient vorteilhaft die gleiche Ziffernfolge außer als Kennung für eine E-mail Adresse auch als Telefonnummer des Benutzers, dem die E-mail Adresse gehört, insbesondere als Telefonnummer des dem Eingabemittel und/oder dem Übertragungsmittel zugeordneten Telefonanschlusses.
Besonders bevorzugt ist es, wenn eine identische Ziffernfolge sowohl als Kennung für eine E-mail Adresse eines Betreibers einer Intemetseite, als auch als Kennung für die der Seite zugeordnete URL, sowie als Telefonnummer des dem Betreiber zugeordneten Telefonanschlusses verwendet wird. Die Telefonnummer ist besonders bevorzugt eine Service-Nummer, z.B. eine 00800, oder eine 0800-Service-Nummer, und/oder eine Nummer, unter der ein Benutzer weltweit erreichbar ist (z.B. eine 0700-Nummer oder 00800-Nummer).
Das Eingabemittel und/oder das Übertragungsmittel kann z.B. Teil eines Telefons, insbesondere eines tragbaren Telefons sein, oder z.B. auch Teil eines Computers, insbesondere eines tragbaren Computers oder eines PCs.
Alternativ kann das Eingabemittel spezifisch und ausschließlich für die Speicherung — und spätere Anzeige - von Kennungen ausgelegt sein. Z.B. kann das Eingabemittel ein kleines, insbesondere scheckkartenförmiges, tragbares Gerät sein (kleiner als 4cm &khgr; lern (insbesondere 0,5cm) &khgr; 2cm), mit einem Halbleiterspeicher, in welchem ca. 20 - 30 Einträge zu jeweils weniger als 10, insbesondere 7 Ziffern gespeichert werden können, einem Display, und mit einer Tastatur, mit welcher Kennungs-Ziffern eingegeben (und später gelöscht) werden können. Wird das Gerät mit dem o.g. Eingabemittel verbunden, werden die Kennungen vorteilhaft automatisch zunächst zu diesem übertragen, und dann zum zentralen Computer.
Die Kennung kann z.B. von einem Telefon aus beispielsweise dadurch an den zentralen Computer übertragen werden, daß der Benuteer zunächst durch Betätigen entsprechender Wahltasten des Telefons die Telefonnummer des dem zentralen Computer zugeordneten Telefonanschlusses eingibt, woraufhin durch Senden der entsprechenden Telefonverbindungs-Wahlzeichen eine Telefonverbindung zum zentralen Computer hergestellt wird. Daraufhin gibt der Benutzer — wiederum durch Betätigen entsprechender
Telefonwahltasten — die Kennung in Form einer Ziffernfolge ein (und/oder in Form einer ·· ·· · ..... ·· ·· · j ;
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Folge von den Telefonwahltasten zusätzlich zugeordneten Buchstaben, und/oder in Form einer Ziffern/Buchstabenfolge). Die Kennung kann dann z.B. durch Senden der entsprechenden Telefonverbindungs-Wahlzeichen an den zentralen Computer übertragen werden. Eine entsprechende Übertragung der Kennung über eine herkömmliche Telefonverbindung, und mit Hilfe von Telefonverbindungswahlzeichen ist z.B. auch von einem Computer aus möglich.
Alternativ kann zur Kennungsübertragung — z.B. von einem Telefon, oder einem Computer aus - zunächst eine Internetverbindung zum zentralen Computer aufgebaut werden, insbesondere durch Eingabe von dessen URL-Adresse. Der Datenaustausch zwischen Telefon/Computer und zentralem Computer erfolgt dann unter Verwendung von Internetprotokollen, insbesondere gemäß dem TCP/IP-Protokoll.
Wie bereits oben erwähnt, kann die Kennung auch auf beliebige andere Weise, z.B. mittels einer SMS (short message service) an den zentralen Computer übertragen werden. Hierzu gibt der Benutzer z.B. durch Betätigen entsprechender Wahltasten eines Telefons die Kennung in Form einer Ziffemfolge ein (und/oder in Form einer Folge von den Telefonwahltasten zusätzlich zugeordneten Buchstaben, und/oder in Form einer Ziffern/Buchstaben-Folge), sowie die Telefonnummer des dem zentralen Computer zugeordneten Telefonanschlusses (oder einen beliebigen, den zentralen Computer kennzeichnenden Code). Die Kennung wird dann z.B. in Form einer Textdatei (die die eingegebene Ziffernfolge enthält) an einen weiteren zentralen Computer gesendet, besonders bevorzugt in Form einer SMS an den Rechner eines SMS-Serviceproviders.
Dieser überträgt die Kennung an den zentralen Computer. Hierzu baut der weitere zentrale Computer zunächst eine Verbindung zum zentralen Computer auf, z.B. eine Telefonverbindung (durch Wählen der Telefonnummer des Telefonanschlusses des zentralen Computers), und überträgt diesem dann die o.g. (SMS-) Textdatei.
Die Eingabe der URL-Adresse bzw. der Telefonnummer des zentralen Computers bzw. des den zentralen Computer kennzeichnenden Codes kann vorteilhaft dadurch automatisiert werden, daß eine spezielle Taste vorgesehen ist (bzw. bei Realisierung in Software ein spezieller Software-Button). Wird die Taste (bzw. der Software-Button) betätigt, wählt der Computer bzw. das Telefon automatisch die URL-Adresse bzw. die Telefonnummer des zentralen Computers an, bzw. sendet — über den weiteren zentralen Computer - eine Textdatei, insbesondere eine SMS an den zentralen Computer.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Eingabemittel und/oder das Übertragungsmittel ein Erkennungsmittel aufweist, welches die Eingabe einer Kennung von der Eingabe einer gewöhnlichen URL und/oder einer gewöhnlichen elektronischen Postadresse bzw. E-mail Adresse unterscheidet. Das Erkennungsmittel ist La. durch entsprechende Softwarekomponenten verwirklicht. Besonders vorteilhaft wird in Reaktion auf die Eingabe der Kennung automatisch deren Übertragung an einen vorbestimmten, zum Empfang von Kennungen bestimmten zentralen Computer veranlaßt. Dies kann z.B. dadurch geschehen, daß eine Telefonverbindung oder eine Internetverbindung zu diesem zentralen Computer aufgebaut wird. Hierzu wird - nachdem das Erkennungsmittel ermittelt hat, daß eine Kennung eingegeben wurde - die dem zentralen Computer zugeordnete Telefonnummer bzw. URL-Adresse aus einer Datenbank ausgelesen.
Beispielsweise kann das Eingabemittel und/oder das Übertragungsmittel ein mit dem Internet, insbesondere dem World Wide Web verbindbarer Clientrechner sein. Die o.g.
Funktionen des Eingabe-, Übertragungs-, und/oder des Erkennungsmittels werden dann mit Hilfe entsprechend zusammenwirkender Software-Komponenten erreicht, welche auf dem Clientrechner geladen sind. Als Clientrechner kann z.B. auch ein spezielles Telefon, insbesondere Mobiltelefon, beispielsweise ein WAP-Handy fungieren. Wie oben erläutert, ist auf dem Clientrechner als Clientsoftware ein Web-Browser geladen (oder eine beliebige andere Internet-Clientsoftware). Der Browser bzw. die Clientsoftware sorgt dafür, daß auf einem Anzeigemittel, z.B. einem Bildschirm, einem Display, etc. ein Eingabefeld für URL-Adressen (und/oder ein Eingabefeld für E-mail Adressen) dargestellt wird. Gibt ein Benutzer z.B. Maus-, Tasten-, sprach-, oder stiftgesteuert (d.h. an einem Display über eine dort dargestellte virtuelle Tastatur / Benutzeroberfläche, wie z.B. bei den o.g. Kleincomputern bzw. Personal Digital Assistents (PDAs), insbesondere Palm-Rechner, üblich) eine Zahlen/Buchstabenfolge ein, wird diese dem Benutzer am Eingabefeld dargestellt Anschließend wird — bei Eingabe einer herkömmlichen E-mail Adresse bzw. einer herkömmlichen URL-Adresse z.B. eine erstellte E-mail an die eingegebene E-mail Adresse geschickt, oder die zu der eingegebenen URL-Adresse gehörende Internetseite am 0 Anzeigemittel dargestellt — nach Aufbau einer entsprechenden Internetverbindung —.
Wird statt einer URL-Adresse eine Kennung in ein URL-Eingabefeld eingegeben, kann dies vom Erkennungsmittel z.B. dadurch ermittelt werden, daß die eingegebene Zeichenfolge keinen URL-spezifischen Bestandteil aufweist, z.B. nicht den Bestandteil "http://" (und/oder keinen Bestandteil "www", und/oder keinen Top-Level-Domain Bestandteil ".com", ".de", etc.). Alternativ oder zusätzlich kann das Erkennungsmittel die Kennung über einen kennunesspezifischen Bestandteil ermitteln, und/oder über eine sämtlichen
Kennungen gemeine Eigenschaft. Wie oben erläutert, kann die Kennung vorteilhaft eine reine Ziffernfolge sein — das Erkennungsmittel kann dann z.B. die Eingabe einer Kennung z.B. dadurch erkennen, daß in das URL-Eingabefeld ausschließlich Ziffern, d.h. keine Buchstaben eingegeben wurden.
5
Entsprechend kann das Erkennungsmittel die Eingabe einer Kennung anstelle einer E-mail Adresse in ein E-mail-Adreß-Eingabefeld z.B. dadurch ermitteln, daß die eingegebene Zeichenfolge keinen E-mail-spezifischen Bestandteil aufweist, z.B. nicht den Bestandteil "@" (und/oder keinen Top-Level-Domain Bestandteil ".com", ".de", etc.). Ebenso ist die Erkennung der Kennung über einen kennungsspezifischen Bestandteil, und/oder eine sämtlichen Kennungen zukommende Eigenschaft (nur aus Ziffern bestehend, bestimmte Quersumme, bestimmte Länge, etc.) möglich.
Alternativ ist denkbar, daß der Browser zunächst die Eingabe in das Eingabefeld als URL-Adresse ansieht, und versucht, die entsprechende Internetseite aufzurufen. Stellt er fest, daß eine Internetseite dieses Namens nicht existiert, ruft er stattdessen — wie im Stand der Technik bekannt — eine Internet-Suchmaschine auf (d.h. eine entsprechende, dieser zugeordnete Internetseite). Die Suchmaschine sucht dann nach dem in das Eingabefeld eingegebenen Begriff. Dies geschieht i.a. anhand eines oder mehrerer spezieller, einer Internetseite zugeordneten Datenfelder (sog. Metatags), z.B. einem Beschreibungsfeld, einem Keywordfeld, und einem Titelfeld einer Internetseite. Das Keywordfeld enthält ein Verzeichnis wichtiger in der Internetseite vorkommender Wörter, das Beschreibungsfeld eine Kurzbeschreibung der Intemetseite, und das Titelfeld den Seitentitel. (Das Keyword- und das Beschreibungsfeld sind beim "normalen" Aufruf der Internetseite nicht sichtbar).
Vorteilhaft ist vorgesehen, daß sämtliche spezielle Datenfelder der Intemetseite, insbesondere das Titel-, Keyword-, und Beschreibungsfeld die o.g. Kennung enthalten, besonders vorteilhaft mit dieser identisch sind. Alternativ kann die Kennung z.B. auch nur im Keyword- und/oder Beschreibungsfeld gespeichert sein. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Kennung in den speziellen Datenfeldern derjenigen Internetseite gespeichert ist, deren URL — z.B. in der Datenbank des zentralen Computers — eben dieser Kennung zugeordnet ist. Stellt die Suchmaschine Identität zwischen eingegebener Kennung und Titelfeld fest, kann sie z.B. automatisch die der Kennung zugeordnete Internetseite aufrufen (oder alternativ die URLs von Internetseiten anzeigen, deren spezielle Datenfelder die Kennung enthalten).
Denkbar ist auch, daß einer Kennung eine Internetseite zugeordnet wird, deren URL die Kennung enthält bzw. die bis auf den Top-Level-Domainnamen und/oder sonstige URL-
spezifische Elemente3 identisch mit der Kennung ist. Beispielsweise kann der Kennung "12345" eine Internetseite mit der URL "12345.com" oder "12345.de" (bzw. genauer "http://www.12345.com" oder "http://www.12345.de") zugeordnet werden).
Besonders von Vorteil ist es, wenn bereits vom Benutzer verwendeten Kennungen, sowie die zugehörigen (vom zentralen Computer zu den Eingabemitteln gesendeten) URLs in den Eingabemitteln abgespeichert werden. Das Erkennungsmittel ist vorteilhaft so ausgestaltet, daß es bei Eingabe einer URL abfragt, ob diese bereits — in Form einer Kennung — verwendet wurde. Ist dies der Fall, wird dies dem zentralen Computer gemeldet (z.B. zusammen mit einer Benutzerkennung, sodaß im zentralen Computer die unten erläuterten statistischen Auswertungen möglich sind).
Im zentralen Computer ist eine Datenbank gespeichert, in der jede Kennung mit einer zugehörigen URL-Adresse (bzw. E-mail Adresse) verknüpft ist. Bei Empfang einer Kennung kann der zentrale Computer vorteilhaft zunächst ermitteln, ob es sich um eine E-mail-Adreßkennung, oder um eine URL-Adreßkennung handelt (z.B. über ein der jeweiligen Kennung zugeordnetes, mit übertragenes Datenfeld, oder z.B. einen Bestandteil oder eine Eigenschaft, den alle E-mail- bzw. URL-Kennungen gemein haben).
Wird eine E-mail-Kennung empfangen, wird die zugehörige E-mail Adresse aus der Datenbank ausgelesen. Die ermittelte E-mail Adresse kann z.B. an das o.g. Eingabemittel und/oder das Übertragungsmittel rückübertragen werden, welches dann automatisch die Versendung der erstellten E-mail an diese E-mail Adresse veranlaßt. Alternativ kann das 5 Eingabemittel und/oder das Übertragungsmittel zusammen mit der Kennung auch die E-mail selbst an den zentralen Computer übertragen, der diese dann an die ermittelte E-mail Adresse überträgt.
Entsprechend liest der zentrale Computer bei Empfang einer URL-Kennung die zugehörige URL-Adresse aus der Datenbank aus. Er kann dann unmittelbar die Anzeige der zu der ermittelten URL-Adresse gehörenden Internetseite an einem Anzeigemittel veranlassen (durch Aufbau einer entsprechenden Internetverbindung zu dem zu der URL-Adresse zugeordneten Internet-Host). Alternativ kann der zentrale Computer auch die URL-Adresse an das o.g. Eingabemittel und/oder das Übertragungsmittel rückübertragen. Diese bauen dann eine Internetverbindung zu dem zu der Adresse gehörenden Web-Host auf, sodaß die entsprechende Internetseite am Anzeigemittel angezeigt werden kann.
Besonders bevorzugt ist einer Kennung — vom „Eigentümer" der jeweiligen Kennung, oder vom Systemadministrator definiert - ein Keyword (Schlagwort) zugeordnet, und in der o.g. Datenbank des zentralen Computers abgespeichert. Alternativ können einer Kennung vom Eigentümer oder Systemadministrator auch mehrere Keywords zugeordnet werden. Vorteilhaft existiert im gesamten System jedes Keyword nur ein einziges Mal (ebenso wie jede Kennung).
Vorteilhaft liest der zentrale Computer bei Empfang eines Keywords die zugehörige URL-Kennung aus der Datenbank aus, und/oder die der Kennung zugeordnete URL-Adresse. Er kann dann unmittelbar die Anzeige der zu der ermittelten URL-Adresse gehörenden Internetseite an dem o.g. Anzeigemittel veranlassen (durch Aufbau einer entsprechenden Internetverbindung zu dem zu der URL-Adresse zugeordneten Internet-Host). Besonders vorteilhaft kann der zentrale Computer die URL-Adresse an das o.g. Eingabemittel und/oder das Übertragungsmittel rückübertragen. Diese bauen dann eine Internetverbindung zu dem zu der Adresse gehörenden Web-Host auf, sodaß die entsprechende Internetseite am Anzeigemittel angezeigt werden kann.
Vorteilhaft können in das o.g. Eingabemittel, z.B. den Browser, sowohl Keywords, URL-0 Kennungen, als auch URL-Adressen eingegeben werden. Beispielsweise ermittelt das o.g. Erkennungsmittel auf entsprechende Weise wie oben erEutert, ob eine URL-Adresse eingegeben wurde, oder nicht. Ist dies nicht der Fall, veranlasst sie die Übertragung des eingegebenen Keywords bzw. der eingegebenen URL-Kennung an den zentralen Computer. Alternativ kann das Erkennungsmittel auch automatisch zwischen Keywords und URL-Kennungen unterscheiden. Beispielsweise kann jede Kennung und/oder jedes Keyword über einen kennungs- bzw. keywordspezifischen Bestandteil, und/oder über eine sämtliche Kennungen bzw. Keywords zukommende Eigenschaft verfügen (z.B. können die Kennungen nur aus Ziffern, und die Keywords nur aus Buchstaben bestehen, die Kennungen können alle eine bestimmte Länge haben, etc.). Bei der Übertragung an den zentralen Computer wird dann vorteilhaft eine Kennung als Kennung, und ein Keyword als Keyword gekennzeichnet (z.B. durch ein entsprechendes, mitübertragenes Kennzeichenbit). Alternativ kann der Benutzer bei jeder Eingabe explizit eine Kennung als Kennung, ein Keyword als Keyword, und/oder eine URL-Adresse als URL-Adresse kennzeichnen. Wird eine Kennung und/oder ein Keyword eingegeben, wird wie oben erläutert deren Übertragung an den zentralen Computer veranlasst (zusammen mit dem o.g. Kennzeichenbit).
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Vorzugsweise werden — sofort oder eine vorbestimmte Zeitdauer nach dem Empfang der URL-Kennung durch den zentralen Computer — Daten an die Anzeigemittel übertragen, um z.B. den Empfang der URL-Kennung zu bestätigen, und/oder um einen Informations- oder Werbetext an die Anzeigemittel zu senden. Vorteilhaft kann es sich bei den Daten auch um die weiter unten näher erläuterten, einer Benutzerkennung zugeordneten, benutzerspezifischen Daten handeln, insbesondere um Daten, des unten erläuterten „Visitenkartenfelds" (z.B. Vorname, Nachname, Firma, Postfach, Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, Telefax, E-mail-Adresse, URL-Adresse, eines (fremden) Benutzers). Mit anderen Worten kann ein Benutzer an seinem Eingabemittel die URL-Kennung des (fremden) Benutzers eingeben, und an den zentralen Computer senden, woraufhin dieser die „elektronische Visitenkarte" des (fremden) Benutzers an das Anzeigemittel übermittelt. Alternativ werden nur bestimmte Datenelemente des o.g. Visitenkartenfelds übermittelt, insbesondere die der Kennung zugeordnete E-Mail-Adresse, und/oder URL-Adresse.
Alternativ kann das Eingabemittel auch unter Zwischenschaltung eines weiteren Rechners mit dem zentralen kommunizieren, insbesondere über eine auf dem weiteren Rechner laufende Internetseite, besonders vorteilhaft mit Hilfe einer (vorgefertigten) Softwarekomponente, welche vom zentralen Rechner heruntergeladen, und in die Internetseite integriert wurde. Dies Softwarekomponente sorgt für die Anzeige eines Eingabefelds am Eingabemittel, insbesondere PC oder Telefon, des Benutzers. Über das Eingabefeld kann der Benutzer eine Kennung eingeben, sowie eine Auswahl treffen, ob er die dieser Kennung zugeordnete „elektronische Visitenkarte" oder E-Mail-Adresse, oder URL angezeigt haben möchte. Daraufhin wird die Kennung, entsprechend der obigen Darstellung, vom weiteren Rechner an den zentralen Computer übertragen, sowie Steuerdaten, die angeben, ob die der Kennung zugeordnete „elektronische Visitenkarte", E-Mail-Adresse, oder URL-Adresse angezeigt werden soll.
Wie oben erwähnt, können erst nach Ablauf einer vorbestimmten Zeitdauer Daten vom zentralen Computer an das Anzeigemittel übermittelt werden (z.B. eine Werbebotschaft). Die vorbestimmte Zeitdauer kann z.B. länger als 10 Minuten dauern, insbesondere mehr als 1 Stunde. Vorzugsweise werden nach einer weiteren vorbestimmten Zeitdauer weitere Zusatzdaten übertragen (z.B. eine weitere Werbebotschaft). Vorteilhaft geschieht die Datenübertragung automatisch unter Steuerung des zentralen Computers.
35
Hierbei werden z.B. Anzeigemittel verwendet, die nahe bei, insbesondere weniger als 10m, besonders bevorzugt weniger als Im entfernt von den Hingabe- und/oder
Übertragungsmitteln angeordnet sind (beispielsweise kann es sich bei den Anzeigemitteln um einen über die Eingabe- und/oder Übertragungsmittel ansteuerbaren, diesen zugeordneten Bildschirm handeln) - insbesondere dann, wenn die o.g. „elektronische Visitenkarte" und/oder Werbebotschaften übertragen werden.
5
Besonders bevorzugt wird die ermittelte URL (oder die zugehörige Internetseite) an ein Anzeigemittel übertragen, welches entfernt, insbesondere mehr als 1 m, mehr als 10 m, mehr als 100 m, oder mehr als 1 km entfernt von den Eingabe- und/oder Übertragungsmitteln angeordnet ist Bei einem mobilen Eingabemittel - z.B. einem tragbaren Telefon - bezieht sich der Begriff "entfernt" auf den Standort des Eingabemittels im Moment der Kennungseingabe.
Das Anzeigemittel kann z.B. ein stationärer, einem bestimmten Benutzer zugeordneter Rechner sein (bzw. genauer: dessen Bildschirm), oder ein einem bestimmten Benutzer zugeordnetes Telefon, insbesondere Bildtelefon. Die Ermittlung des jeweils anzusprechenden Anzeigemittels (unter einer Vielzahl möglicher Anzeigemittel) erfolgt z.B. durch Übertragung einer benutzerspezifischen Kennung (zusammen mit der o.g. URL-Kennung). Zu dieser benutzerspezifischen Kennung ist in der Datenbank des zentralen Computers z.B. die Telefonnummer des dem jeweiligen Benutzer zugeordneten Rechners, oder z.B. dessen URL-Adresse, sowie weitere Daten (siehe unten) gespeichert. Vorteilhaft sind jedem Benutzer mehrere Anzeigemittel zugeordnet, insbesondere ein gemäß obiger Definition „entferntes", und ein weiteres, gemäß obiger Definition nahe bei dem Eingabe- und/oder Übertragungsmittel angeordnetes Anzeigemittel. Der zentrale Computer kann die o.g. Daten beispielsweise standardmäßig an das o.g.
„entfernte" Anzeigemittel übertragen (und an das „nahe" Anzeigemittel nur nach Übersendung eines entsprechenden, am Eingabemittel eingegebenen Steuerzeichens an den zentralen Computer - z.B. wenn die sofortige Übersendung einer „elektronischen Visitenkarte", oder einer Internetseite gewünscht ist).
Insbesondere bei einem „entfernt" von den Eingabe- und/oder Übertragungsmitteln angeordneten Anzeigemittel erfolgt die Übertragung der URL (bzw. der Internetseite oder der Daten) nicht unmittelbar nach Empfang der URL-Kennung, sondern dann, wenn der Benutzer das Anzeigemittel tatsächlich benutzt, insbesondere, nachdem er von dort aus eine Zusatzkennung an den zentralen Computer übertragen hat. Vorteilhaft entspricht diese der o.g. Benutzerkennung, und wird an weiteren, den „entfernten" Anzeigemitteln zugeordneten Eingabemitteln eingegeben.
Vorteilhaft werden die Anzeigemittel vom zentralen Computer so gesteuert, daß sie zusammen mit der URL weitere, der URL zugeordnete Informationen anzeigen, z.B. eine Inhaltsangabe der zu der URL gehörenden Internetseite. Besonders bevorzugt werden die URL und/oder die zugehörigen Informationen nicht sofort angezeigt, sondern vorher in einem den Anzeigemitteln zugeordneten Speichermittel gespeichert, z.B. in einem Speicher eines Computers und/oder Telefons. Vorteilhaft werden dort - auf die o.g. Weise vom Benutzer veranlaßt — mehrere, verschiedene URL abgespeichert (und die diesen jeweils zugeordneten Informationen, insbesondere Internetseiten-Inhaltsangaben). An den Anzeigemitteln, insbesondere einem Bildschirm, werden die verschiedenen URLs und die zugehörigen Informationen bevorzugt in Listen- bzw. Tabellenform dargestellt.
Durch Anklicken der angezeigten URL wird automatisch eine Internetverbindung zu dem zu der Adresse gehörenden Web-Host aufgebaut, sodaß die entsprechende Internetseite am Anzeigemittel angezeigt werden kann.
15
Vorteilhaft enthält die Internetseite genau identische Daten wie die o.g., der Kennung zugeordneten, in einem Printmedium wiedergegebenen Daten, z.B. den gesamten dort abgedruckten Text und /oder das dort abgebildete Bild, bzw. wesentliche Teile hiervon.
Wie bereits erläutert, ist im zentralen Computer eine Datenbank gespeichert, in der jede Kennung mit einer zugehörigen URL-Adresse (bzw. E-mail Adresse) verknüpft ist.
Vorteilhaft kann eine neue Kennung von einem entfernten Computer und/oder Telefon aus generiert werden, z.B. indem dort - nach entsprechender Authentifizierung des Benutzers — eine beliebige, gewünschte Kennung eingegeben, und an den zentralen Computer übertragen wird. Dieser kontrolliert, ob die Kennung bereits vergeben ist, und/oder ob sie in der Menge erlaubter Kennungen enthalten ist (z.B. nur aus Ziffern besteht, eine bestimmte Länge hat, eine bestimmte maximale Länge nicht überschreitet, etc.). Ist die Kennung eine erlaubte Kennung, und noch nicht vergeben, wird dieser eine ebenfalls am Computer bzw. Telefon eingegebene (und an den zentralen Computer übertragene) URL- bzw. E-mail Adresse zugeordnet Mit anderen Worten wird in der o.g. Datenbank des zentralen Computers eine entsprechende Verknüpfung zwischen Kennung und URL- bzw. E-mail Adresse hergestellt
Denkbat ist auch, daß der zentrale Computer zunächst ermittelt, ob die am Computer bzw. Telefon eingegebene Kennung in einer (vorbestimmten Teilmenge der Menge erlaubter Kennungen enthalten ist. Diese Teilmenge kann z.B. leicht zu merkende Kennungen
enthalten (wie etwa die Kennungen "111111", "123456"), d.h. z.B. Kennungen mit lauter gleichen Ziffern, etc. In dieser Teilmenge enthaltene Kennungen können z.B. für das o.g. (automatische) Vergabeverfahren gesperrt sein, d.h. vom Betreiber des zentralen Computers separat verkauft oder versteigert werden.
5
Besonders bevorzugt wird zwischen temporären und dauerhaften Kennungen unterschieden. Eine temporäre Kennung gibt der zentrale Computer nach einer vorbestimmten Zeitdauer, insbesondere weniger als zwei Tagen, insbesondere weniger als 1 Tag, automatisch wieder frei; sie kann dann einer neuen URL zugeordnet werden. Die temporäre Kennung wird z.B. erzeugt, indem zunächst eine URL in das o.g. URL-Eingabefeld des Eingabemittels eingegeben wird, und diese dann an den zentralen Computer übermittelt wird (z.B. gekennzeichnet mit einem Datenfeld, welches anzeigt, daß für diese URL eine Kennung, insbesondere eine temporäre Kennung kreiert werden soll, z.B. durch Betätigen einer speziellen Taste bzw. Software-Buttons). Der zentrale Computer ordnet nach Empfang einer derartigen URL dieser eine freie (temporäre) Kennung zu.
Eine temporäre Kennung erfüllt z.B. folgenden Zweck: Ein Nutzer kann vorübergehend eine Kennung für eine URL erzeugen, um diese (auf einfache Weise) z.B. mündlich, insbesondere per Telefon, einem weiteren Nutzer zu übermitteln. Der weitere Nutzer kann dann unmittelbar die zugehörige Intemetseite laden, woraufhin die Kennung - automatisch nach der o.g. vorbestimmten Zeitdauer - wieder freigegeben werden kann.
Bevor ein Nutzer eine Zugangsberechtigung zum erfindungsgemäßen System erhält, wird seine Benutzerkennung im o.g. zentralen Computer registriert. Dabei werden vorteilhaft noch weitere, dieser Benutzerkennung zugeordnete, benutzerspezifische Daten im zentralen Computer abgespeichert: Geschlecht und/oder Wohnsitz bzw. Firmensitz und/oder Geburtsjahr und/oder Beruf und/oder Einkommen und/oder Telefonnummer und/oder E-mail-Adresse und/oder URL-Adresse, etc., des Benutzers. Außerdem kann der Benutzer das o.g., einer Kennung zugeordnete Keyword (oder mehrere Keywords) im zentralen Computer registrieren. Außer einer direkten Registrierung durch entsprechende (direkte) Dateneingaben in den zentralen Computer kann die Registrierung z.B. auch indirekt erfolgen, z.B. mit Hilfe einer Softwarekomponente, welche in eine beliebige, auf einem weiteren Rechner laufende Internetseite integrierbar ist, und welche für eine entsprechende Kommunikation zwischen dem weiteren Rechner und dem zentralen Computer sorgt, in deren Verlauf die Benutzerregistrierung erfolgt. Die Softwarekomponente kann vorteilhaft vom zentralen Computer auf einen beliebigen, weiteren Rechner heruntergeladen werden. Die auf
diesem laufende Internetseite, insbesondere die in diese integrierte Registrierungs-Softwarekomponente, wird vom Benutzer über das Internet von einem dritten, entfernten Rechner aus angesteuert.
Ein Teil der o.g. Daten (und ggf. zusätzliche, weitere Daten) kann im zentralen Computer als zu der Benutzerkennung gehöriges ''Visitenkartenfeld" abgespeichert sein (z.B. Vorname, Nachname, Firma, Postfach, Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, Telefax, E-mail-Adresse, URL-Adresse, etc.). Möchte ein Dritter Zugriff auf diese Daten haben, muß er die zu diesen Daten gehörende Benutzerkennung an den zentralen Computer übertragen. Da Übertragen kann z.B. auch indirekt geschehen, z.B. dadurch, dass der Benutzer die Benutzerkennung auf einer an seinem Rechner dargestellten weiteren Internetseite eingibt, woraufhin eine spezielle Programmkomponente der Internetseite die Übertragung der Benutzerkennung an den zentralen Computer, und daraufhin die Darstellung der im o.g. Visitenkartenfeld enthaltenen Daten auf der weiteren Internetseite veranlasst. Besonders vorteilhaft entspricht die Benutzerkennung der o.g. Kennung.
Jeder Zugriff eines Benutzers auf eine Kennung (bzw. auf eine dieser Kennung zugeordneten URL) wird im zentralen Computer dokumentiert Mit anderen Worten 0 führt der zentrale Rechner eine Statistik darüber, wie oft und von welchem Benutzer mit welcher Benutzerkennung auf eine bestimmte Kennung zugegriffen wurde. Aufgrund der o.g. zusätzlichen benutzerspezifischen Daten kann der zentrale Computer dann weitere Statistiken generieren, z.B. dahingehend, welcher Personenkreis (welchen Geschlechts / mit welchem Beruf, etc.) häufig auf eine bestimmte URL zugreift Es können dann benutzerspezifisch ausgewählte Informationen (z.B. Werbeeinblendungen) an das dem Benutzer zugeordnete.Eingabemittel und/oder Anzeigemittel gesendet werden.
Zur näheren Erläuterung der Erfindung werden im folgenden mehrere Ausfuhrungsbeispiele beschrieben. Es zeigen:
30
Figur 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Erfassen und Abspeichern von
URLs mittels eines herkömmlichen Telefons;
Figur 2 eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung zum Erfassen und
Abspeichern von URLs mittels eines herkömmlichen Mobiltelefons;
Figur 3 eine weitere erfinduneseemäße Vorrichtung zum
Erfassen und
Abspeichetn von URLs mittels eines herkömmlichen PC und einer Zusatzvorrichtung;
Figur 4 eine Zuordnungstabelle zwischen den Anrufkennungen und den
dazugehörigen Ziffernfolgen in der zentralen Datenbank;
5
Figur 5 eine Zuordnungstabelle zwischen den Ziffernfolgen und den
dazugehörigen Informationen und URLs in der zentralen Datenbank; und
Figur 6 eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung zum Erfassen und
Abspeichern von URLs mittels eines Mobiltelefons.
Figur 1 stellt ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung dar.
Block 1 symbolisiert ein Telefon welches über eine Telefonleitung direkt eine Verbindung mit einem Modem (2) aufbauen kann. Das Telefon (1) kann die Ziffernfolgen über die Telefonverbindung und das Modem (2) direkt an die zentrale Datenbank (3) übermitteln und dort speichern. Die Zuordnung erfolgt dabei über die Anruferkennung (Call-ID) des Telefons (1). Wird z.B. vom Telefon (1) mit der Anruferkennung +4989123456 die Ziffernfolge 87654321 übermittelt wird diese im Datensatz der Anruferkennung +4989123456 und dem dieser zugeordneten Benutzer (z.B. Müller) abgespeichert. Ein Beispiel dieser Zuordnungstabelle ist in Figur 4 dargestellt. Der mit der Datenbank (3) verbundene Webserver (4) stellt nun in einem speziellen nur für den Benutzer des Telefon (1) durch ein Passwort zugänglichen Bereich einer Internetwebseite die den von diesem Benutzer abgespeicherten Ziffernfolgen zugeordneten Informationen dar. Die Zuordnung der Informationen zu den abgespeicherten Ziffernfolgen erfolgt in der zentralen Datenbank über eine in Figur 5 dargestellten Tabelle welche für jede Ziffernfolge die dieser zugeordnete Informationen enthält. Diese zugeordnete Informationen bestehen vorzugsweise mindestens aus der URL der Webseite sowie einer Beschreibung dieser Webseite. Somit kann von jedem, mit dem Internet verbundenen, Computer (5 bis 7) die den übermittelten und gespeicherten Ziffernfolgen zugeordneten Informationen über die Internetwebseite abgerufen werden. Dadurch kann der Benutzer durch Übermittlung einer oder mehrerer Ziffernfolgen z.B. per Telefon eine URL unabhängig von seinem Aufenthaltsort weltweit abspeichern und diese an einem beliebigen mit dem Internet verbundenen Computer wieder abrufen und dadurch z.B. direkt auf die Internetseite (z.B. http://www.abc.com) der der Ziffernfolge (z.B. 87654321) zugeordneten Firma (z.B. ABC) gelangen.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der Eingabe sog. WAP (wireless application protocol) Domains (z.B. http://wap.abc.com). diese Domains werden z.B. in WAP-fähige Mobiltelefone zum Aufruf spezieller WAP-Seiten eingegeben. Da das Eingeben solcher Domains mittels einer Mobiltelefontastatur recht schwierig ist, ist es von Vorteil lediglich eine Ziffernfolge einzugeben, welche der WAP-Domain zugeordnet ist.
Ein weiterer Anwendungsbereich ergäbe sich beim Abspeichern von Adressen, welche z.B. auf Visitenkarten angegeben sind. Ist auf der Visitenkarte eine solche Ziffernfolge (z.B. 555666) angegeben, kann, anstatt die Adresse der Visitenkarte z.B. in ein Adressverwaltungsprogramm auf einem PC einzugeben, dort lediglich diese Ziffernfolge eingeben werden; der PC kann sich dann mit der Datenbank verbinden und die unter der Ziffernfolge (z.B. 555666) gespeicherte Information abrufen und im Adressverwaltungsprogramm abspeichern.
Figur 2 stellt ein weiteres Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung dar.
Block 8 symbolisiert ein Mobiltelefon welches über eine Mobilfunkverbindung direkt eine Verbindung mit einem Mobilfunkgateway (9) aufbauen kann. Das Mobiltelefon (8) kann die Ziffernfolgen über die Mobilfunkverbindung vorzugsweise durch die Übermittlung einer SMS (short-message-service) über den Mobilfunkgateway (9) direkt an die zentrale Datenbank (3) übermitteln und dort speichern, wobei der Inhalt der SMS eine oder mehrere Ziffernfolgen sind. Die Zuordnung erfolgt dabei über die Anruferkennung (Call-ID) des Mobiltelefons (8). Wird z.B. vom Mobiltelefon (8) mit der Anruferkennung +49172123456 die Ziffernfolge 555666 übermittelt wird diese im Datensatz der Anruferkennung +49172123456 und dem dieser zugeordneten Benutzer (z.B. Müller) abgespeichert. Ein Beispiel dieser Zuordnungstabelle ist in Figur 4 dargestellt. Der mit der Datenbank (3) verbundene Webserver (4) stellt nun in einem speziellen nur für den Benutzer des Mobiltelefons (8) durch ein Passwort zugänglichen Bereich einer Internetwebseite die den von diesem Benutzer abgespeicherten Ziffernfolgen zugeordneten Informationen dar. Die Zuordnung der Informationen zu den abgespeicherten Ziffernfolgen erfolgt in der zentralen Datenbank über eine in Figur 5 dargestellten Tabelle welche für jede Ziffernfolge die dieser zugeordnete Informationen enthält. Diese zugeordnete Informationen bestehen vorzugsweise mindestens aus der URL der Webseite sowie einer Beschreibung dieser Webseite. Somit kann von jedem, mit dem Internet verbundenen, Computer (5 bis T) die den übermittelten und gespeicherten Ziffernfolgep, zugeordneten Informationen über die Internetwebseite abgerufen werden.
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Dadurch kann der Benutzer durch Übermittlung einer oder mehrerer Ziffernfolgen z.B. per Telefon eine URL unabhängig von seinem Aufenthaltsort weltweit abspeichern und diese an einem beliebigen mit dem Internet verbundenen Computer wieder abrufen und dadurch z.B. direkt auf die Internetseite (z.B. http://www.123.com) der der Ziffernfolge (z.B. 555666) zugeordneten Firma (z.B. 123) gelangen.
Figur 3 stellt ein zusätzliches Ausführungsbeispiel der Erfindung dar.
Block 10 symbolisiert eine Vorrichtung zur Eingabe und Zwischenspeicherung von Ziffernfolgen welche zur Übertragung mit einem PC (11) verbunden ist. Der PC (11) kann z.B. über eine Telefonleitung eine Verbindung mit einem Internetserviceprovider (12) herstellen. Der PC (11) kann die aus der Vorrichtung zur Eingabe und Zwischenspeicherung von Ziffernfolgen (10) ausgelesenen Ziffernfolgen über die Telefonleitung und den Internetserviceprovider (12) direkt an die zentrale Datenbank (3) übermitteln und dort speichern. Die Zuordnung erfolgt dabei über die User-ID des PCs (11). Wird z.B. vom PC (11) mit der User-ID USER die Ziffernfolge 333777 übermittelt wird diese im Datensatz der User-ID USER und dem dieser zugeordneten Benutzer (z.B. Müller) abgespeichert. Ein Beispiel dieser Zuordnungstabelle ist in Figur 4 dargestellt. Der mit der Datenbank (3) verbundene Webserver (4) stellt nun in einem speziellen nur für den Benutzer des Computers (11) durch ein Passwort zugänglichen Bereich einer Internetwebseite die den von diesem Benutzer abgespeicherten Ziffernfolgen zugeordneten Informationen dar. Die Zuordnung der Informationen zu den abgespeicherten Ziffernfolgen erfolgt in der zentralen Datenbank über eine in Figur 5 dargestellten Tabelle welche für jede Ziffernfolge die dieser zugeordnete Informationen enthält. Diese zugeordnete Informationen bestehen vorzugsweise mindestens aus der URL der Webseite sowie einer Beschreibung dieser Webseite. Somit kann von jedem, mit dem Internet verbundenen, Computer (5 bis 7) die den übermittelten und gespeicherten Ziffernfolgen zugeordneten Informationen über die Internetwebseite abgerufen werden. Dadurch kann der Benutzer durch Übermittlung einer oder mehrerer Ziffernfolgen z.B.
per Telefon eine URL unabhängig von seinem Aufenthaltsort weltweit abspeichern und diese an einem beliebigen mit dem Internet verbundenen Computer wieder abrufen und dadurch z.B. direkt auf die Internetseite (z.B. http://www.xyz.com) der der Ziffernfolge (z.B. 333777) zugeordneten Firma (z.B. XYZ) gelangen.
In Figur 6 ist ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Demnach weist ein Datenkommunikationssystem 13 einen zentralen Rechner 14 (Web-Host) auf, der an das Internet 15 angeschlossen ist. Bei einem alternativen, hier nicht gezeigten
Ausführungsbeispiel werden statt des zentralen Rechners 14 mehrere zentrale und/oder dezentrale Rechner verwendet, die gemeinsam die gleiche Funktionalität wie der zentrale Rechner 14 erfüllen.
Ein einem ersten Nutzer C zugeordneter erster Computer 16a kann (z.B. unter
Zwischenschaltung eines — nicht dargestellten — Modems z.B. über eine herkömmliche
Telefonverbindung (POTS bzw. Plain Old Telephone Service), oder alternativ z.B. über
eine ISDN- (Integrated Services Digital Network-) oder z.B. über eine DSL- (Digital
Subscriber line-) Verbindung) über einen Rechner 17a eines ISPs (ISP=Internet Service
Provider) an das Internet 15 angeschlossen werden. Auf entsprechende Weise können
auch ein einem zweiten Nutzer D zugeordneter zweiter Computer 16b (sowie eine
Vielzahl weiterer, nicht dargestellter Computer) über einen ISP-Rechner 17b (oder über
weitere, nicht dargestellte ISP-Rechner) mit dem Internet 15 verbunden werden.
Wie in Figur 6 weiter gezeigt ist, sind beim erfindungsgemäßen System 13 ein (dem
ersten Nutzer C zugeordnetes) Mobiltelefon 18a, ein (dem zweiten Nutzer D
zugeordnetes) zweites Mobiltelefon 18b (und weitere, nicht dargestellte Mobiltelefone)
über entsprechende Mobilfunknetz-Basisstationen 21a, 21b an ein Mobilfunknetz 19
angeschlossen, welches über einen zentralen Rechner 20 (Gateway-Computer) mit dem
zentralen Rechner 14 bzw. dem Internet 15 verbunden ist.
Dem Mobiltelefon 18a ist z.B. die Teilnehmeranschluß-Telefonnummer "0171-777777" (Telefonnummer Al) zugeordnet, und dem Mobiltelefon 18b die Teilnehmeranschluß-Telefonnummer "0171-999999" (Telefonnummer A2), unter denen eine 5 Telefonverbindung mit den jeweiligen Telefonen 18a, 18b hergestellt werden kann
Des weiteren ist in Figur 6 ein Werbeplakat 21 gezeigt, in dem ein Unternehmen (hier: das Unternehmen XYZ) von ihm angebotene Waren/Dienstleistungen bewirbt Auf dem Werbeplakat 21 ist die Website des Unternehmens angegeben, sowie eine erfindungsgemäße Kennung 22 (hier: die Ziffernfolge "333777"), und eine Telefonnummer 23 (hier: die für verschiedene Mobilfunknetze mit jeweils verschiedenen Vorwahlen universell gültige Kurzwahl-Nummer "72900", oder z.B. eine Mobilfunk-Telefonnummer eines bestimmten Mobilfunknetzbetreibers, z.B. die Nummer "0171-72900"). Statt über Werbeplakate 21 können den o.g. Informationen entsprechende Informationen (die Kennung 22, die Telefonnummer 23, etc.) z.B. auch über Zeitschriften- oder Zeitungsannoncen, über Rundfunk- oder Fernsehwerbung, etc. übermittelt werden.
Interessiert sich z.B. der Nutzer C für die beworbenen Waren/Dienstleistungen des Unternehmens XYZ, kann er unter der o.g. Kurzwahl-Telefonnummer 23 (d.h. der Telefonnummer "72900") übet das Mobiltelefon 18a auf an sich bekannte Weise die o.g. Kennung 22 (hier: die Ziffernfolge "333777") als SMS-Textnachricht - unter Zwischenschaltung des zentralen Rechners 20 - an den zentralen Rechner 14 verschicken.
Der zentrale Rechner 20 leitet sämtliche unter der Telefonnummer 23 versendeten SMS-Textnachrichten (bzw. sämtliche unter einer bestimmten Vorwahl, oder sämtliche unter einer bestimmten Vorwahl, zuzüglich einer bestimmten auf die Vorwahl folgenden Anfangs-Nummernfolge versendeten SMS-Textnachrichten) an den zentralen Rechner 14 weiter. Vor der Weiterleitung der Daten wird im zentralen Rechner 20 das zunächst bei der Datenübermittlung verwendete Protokoll (z.B. SMS) in ein geeignetes anderes Datenübertragungsprotokoll umgesetzt (z.B. ein Internetprotokoll (z.B. TCP/IP)).
Zusammen mit der Textnachricht wird auch die dem Mobiltelefon 18a zugeordnete Teilnehmeranschluß-Telefonnummer Al bzw. "0171-777777" (d.h. die CaU-ID des Mobiltelefons 18a ) (und z.B. die SIMM-Nummer und/oder MIN (Mobile Identification Number) des Mobiltelefons 18a) an den zentralen Rechner 20 übermittelt, und von diesem an den zentralen Rechner 14 weitergeleitet.
In einer in einer Speichereinrichtung 24 des zentralen Rechners 14 gespeicherten Datenbank wird mittels einer Zuordnungstabelle gemäß Figur 4 die empfangene Teilnehmeranschluß-Telefonnummer Al ("0171-777777") (bzw. die SIMM-Nummer oder die MIN), sowie - unter Zuordnung zur jeweiligen Telefonnummer Al — die empfangene Kennung 22 (hier: die Ziffernfolge "333777") abgespeichert.
Durch den zentralen Rechner 14 wird dann überprüft, ob der Nutzer C bereits zur Nutzung des Datenkommunikationssystems 13 registriert ist, oder nicht. Hierzu wird überprüft, ob in der Zuordnungstabelle gemäß Figur 4 - unter Zuordnung zur Telefonnummer Al (bzw. der SIMM-Nummer oder MIN) - bereits zusätzliche Daten wie z.B. Benutzername und/oder USER-ID und/oder E-mail-Adresse, etc. abgespeichert sind. Ist dies nicht der Fall, wird vom zentralen Rechner 20 unter der o.g. Telefonnummer Al ("0171-777777") eine in der Speichereinrichtung 24 des zentralen Rechners 20 gespeicherte SMS-Textnachricht an den Nutzer C gesendet, die z.B. den folgenden Inhalt hat: "Die von Ihnen gewünschten Informationen sind abgespeichert worden. Zum Abruf bitte auf der Website www.surfid.com registrieren lassen".
Greift der Nutzer C später unter der o.g. Internetadresse "www.surfid.com" z.B. von seinem Computer 16a (oder z.B. von einem UMTS-Telefon, z.B. seinem Mobiltelefon 18a) auf die entsprechende, in der Speichereinrichtung 24 des zentralen Rechners 14 gespeicherte Website zu, kann er sich für die Nutzung des Datenkommunikationssystems 13 registrieren lassen (z.B. durch Eingabe der o.g. Telefonnummer Al ("0171-777777") (Call-ID) seines Mobiltelefons 18a, sowie zusätzlicher Daten wie z.B. einer von ihm gewünschten Identifikationsnummer bzw. USER-ID (für den Zugriff auf die jeweiligen für ihn in der Datenbank gespeicherten Informationen), und/oder seiner E-Mail Adresse, und/oder seines Benutzer-Namens, seiner Adresse, etc.).
Die zusätzlichen Daten (USER-ID (hier: USER), E-Mail-Adresse (hier: m@surfid.de), Benutzer-Name (hier: Müller)) werden gemäß Figur 4 — zusätzlich zur bereits abgespeicherten Kennung 22 - unter Zuordnung zur Teilnehmeranschluß-Telefonnummer A1 ("0171 -777777") (Call-ID) in der o.g. in der Datenbank des zentralen Rechners 14 gespeicherten Zuordnungstabelle abgespeichert.
Der Nutzer C kann dann in einem speziellen, durch Eingabe eines Passworts, und zwar der o.g. Identifikationsnummer bzw. USER-ID zugänglichen, Bereich der unter der o.g.
Internetadresse "www.surfid.com" abgespeicherten Website die den von ihm abgespeicherten Kennungen 22 zugeordneten Informationen abrufen. Hierzu sind in einer in der in der Speichereinrichtung 24 gespeicherten Datenbank abgespeicherten, in Figur 5 dargestellten Tabelle unter Zuordnung zur jeweiligen Kennung 22 die jeweiligen dieser zugeordneten Informationen abgespeichert. Diese zugeordneten Informationen bestehen vorzugsweise mindestens aus der URL der Website des werbenden Unternehmens XYZ, sowie einer Beschreibung dieser Website, und sind vorab vom jeweiligen Unternehmen z.B. vom Computer 16b aus über das Internet 15 an den zentralen Rechner 14 übertragen worden.
Somit können später von jedem, mit dem Internet verbundenen Computer 16a die den übermittelten und gespeicherten Ziffernfolgen bzw. Kennungen 22 zugeordneten Informationen über die Internetwebsite "surfid.com" abgerufen werden. Dadurch kann der Nutzer C durch Übermittlung einer oder mehrerer Ziffernfolgen z.B. per Telefon eine URL unabhängig von seinem Aufenthaltsort weltweit abspeichern und diese an einem beliebigen mit dem Internet verbundenen Computer wieder abrufen und dadurch z.B. direkt auf die Internetseite (z.B. http: //www.xyz.com) der der Ziffernfolge (z.B. 333777) zugeordneten Firma (z.B. XYZ) gelangen.
Alternativ oder zusätzlich werden die Informationen (URL der Website des werbenden Unternehmens XYZ, sowie eine Beschreibung dieser Website) vom zentralen Rechner 14 über das Internet 15 in Form einer E-mail an die E-mail-Adresse des jeweiligen Nutzers C gesendet (z.B. an dessen Computer 16a), die aus der o.g. Zuordnungstabelle gemäß Figur 4 ausgelesen wurde.
Stellt der zentrale Rechner 14 fest, dass ein Nutzern (z.B. der Nutzer D) bereits zur Nutzung des Systems 13 registriert ist, wird dem jeweiligen Nutzer D - unmittelbar nach Übersendung einer die jeweils gewünschte Kennung 22 enthaltenden SMS-Textnachricht unter der Telefonnummer 23 (d.h. der Kurzwahl-Telefonnummer "72900") vom jeweiligen Mobiltelefon 18b des Nutzers D aus an den zentralen Rechner 14 - unter der dem Mobiltelefon 18b zugeordneten Teilnehmeranschluß-Telefonnummer "0171-999999" (Telefonnummer A2) vom zentralen Rechner 20 eine in der Speichereinrichtung 24 des zentralen Rechners 20 gespeicherte weitere SMS-Textnachricht an den Nutzer D gesendet. Diese hat z.B. den folgenden Inhalt: "Danke für Ihr Interesse an den Produkten / Dienstleistungen des Unternehmens XYZ. Die von Ihnen gewünschten Informationen werden Ihnen per E-Mail zugesendet, oder können von Ihnen unter der Website www.surfid.com abgerufen werden". Daraufhin werden vom zentralen Rechner 14 über das Internet 15 in Form einer E-mail die aus der entsprechenden Tabelle gemäß Figur 5 ausgelesenen, der jeweils übertragenen Kennung 22 zugeordneten Informationen an die aus der Zuordnungstabelle gemäß Figur 4 ermittelte E-mail-Adresse (d.h. die der jeweiligen Teilnehmeranschluß-Telefonnummer "0171-999999" (Telefonnummer A2) zugeordnete E-mail-Adresse) des jeweiligen Nutzers D gesendet (z.B. an dessen Computer 16b).

Claims (15)

1. Kommunikationssystem (13), welches von mehreren Benutzern gemeinsam verwendet werden kann, und welches aufweist
a) ein Eingabemittel, insbesondere Mobiltelefon (18a) zum Eingeben einer Kennung (22), die Element einer Menge von n vorbestimmten Kennungen ist, und zum Übertragen der Kennung (22) zusammen mit einer weiteren Kennung;
b) einen zentralen Computer (14) zum Empfangen der Kennung (22) und der weiteren Kennung, und zum Zuordnen der Kennung (22) zu einer von der Kennung verschiedenen, dieser zugeordneten URL (Uniform Resource Locator) aus einer Menge von n vorbestimmten URLs, wobei die Zahl n kleiner ist als die Anzahl m existierender URLs, wobei die Kennung (22) unter Zuordnung zum jeweiligen Benutzer in einer Datenbank abspeicherbar ist, und die Kennung (22), eine der Kennung (22) zugeordnete Internetseite, oder der Kennung (22) zugeordnete Informationen später vom Eingabemittel, insbesondere dem Mobiltelefon (18a), von einem weiteren Telefon (18b) oder einem Computer (16a) durch den jeweiligen Benutzer abrufbar sind, und wobei der zentrale Computer (14) so ausgestaltet ist, dass er nach Empfang der Kennung (22) überprüft, ob der jeweilige Benutzer zur Nutzung des Kommunikationssystem (13) registriert ist, indem er die weitere Kennung mit bereits im zentralen Computer (14) abgespeicherten Kennungen vergleicht.
2. System nach Anspruch 1, bei welchem die weitere Kennung eine das Eingabemittel kennzeichnende Kennung ist, welche automatisch, ohne vorherige Eingabe der weiteren Kennung durch den Benutzer an den zentralen Computer (14) übertragen wird.
3. System nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem das Eingabemittel ein Mobiltelefon (18a) ist, und die weitere Kennung eine dem Mobiltelefon zugeordnete Telefonnummer.
4. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem der zentrale Computer (14) so ausgestaltet ist, dass er dann, wenn der jeweilige Benutzer zur Nutzung des Kommunikationssystem (13) registriert ist, eine erste Nachricht an das Eingabemittel versendet, und dann, wenn der jeweilige Benutzer nicht zur Nutzung des Kommunikationssystem (13) registriert ist, eine zweite, von der ersten Nachricht verschiedene Nachricht.
5. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem der zentrale Computer (14) so ausgestaltet ist, dass er dann, wenn der jeweilige Benutzer nicht zur Nutzung des Kommunikationssystem (13) registriert ist, die Kennung, sowie die weitere Kennung unter Zuordnung zur Kennung in der Datenbank abspeichert.
6. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Kennung eine Ziffernfolge ist.
7. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Kennung eine Ziffernfolge ist, die aus weniger als 20, insbesondere weniger als 15, insbesondere weniger als 10 Ziffern besteht.
8. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Kennung ein Barcode ist.
9. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem der zentrale Computer die einer bestimmten URL zugeordnete Kennung nach einer vorbestimmten Zeitdauer, insbesondere weniger als einem Tag, insbesondere weniger als 3 Stunden, automatisch wieder freigibt.
10. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem das Eingabemittel entfernt, insbesondere mehr als 1 km entfernt vom zentralen Computer angeordnet sind.
11. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem das Eingabemittel ein Erkennungsmittel aufweist, welches die Eingabe einer Kennung von der Eingabe einer URL unterscheidet, und in Reaktion auf die Eingabe einer Kennung automatisch deren Übertragung an einen vorbestimmten, zum Empfang von Kennungen bestimmten zentralen Computer veranlaßt.
12. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Kennung in Form einer Folge von Telephonverbindungs-Wahlzeichen, oder in Form einer Textnachricht an den zentralen Computer übertragen wird.
13. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem das weitere Telefon (18b) oder der Computer (16a) entfernt, insbesondere mehr als 1 km entfernt vom zentralen Computer angeordnet sind, und von diesem über eine Internetverbindung gesteuert werden.
14. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem das Eingabemittel im Moment der Kennungseingabe entfernt, insbesondere mehr als 1 m, mehr als 10 m, mehr als 100 m, oder mehr als 1 km entfernt von dem weiteren Telefon (18b) oder dem Computer (16a) angeordnet sind.
15. Zentraler Computer, welcher so ausgestaltet ist, dass er als zentraler Computer (14) in einem System (13) nach einem der Anspruche 1 bis 14 verwendbar ist.
DE20109468U 2001-06-07 2001-06-07 Kommunikationssystem, sowie zentraler Computer mit Registrier-Automatisierung Expired - Lifetime DE20109468U1 (de)

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