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Die
Erfindung betrifft eine Benutzerschnittstelle zur Herstellung einer
Kommunikations-Verbindung.
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Herkömmliche
Telefonie wurde ursprünglich über ein
eigenständiges,
verbindungsorientiertes Telefonie-Netzwerk abgewickelt. Mit der
Verbreitung des paketorientierten Internet ist auch eine Form der Übermittlung
von Telefongesprächen
entstanden, das so genannte Voice-over-IP (VoIP). Hierbei werden
Telefongespräche
nicht mehr über
das herkömmliche
Telefonie-Netzwerk
abgewickelt, sondern teilweise oder vollständig über das Internet. Die Attraktivität für Anbieter
von Voice-over-IP-Telefonie
resultiert aus der besseren Auslastung bereits vorhandener Netzwerkressourcen.
Die Attraktivität
wiederum für
die Benutzer von Voice-over-IP-Telefonie liegt darin begründet, dass
die Telefonkosten bei VoIP geringer ausfallen und unter Umständen sogar
völlig entfallen
können.
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Bekannte
VoIP-Telefonie-Systeme, die PC-gestützt sind, ermöglichen
es einem Benutzer, Telefonanrufe über das Internet von seinem
eigenen PC zu einem anderen Voice-over-IP-fähigen Gerät, beispielsweise einem anderen
PC oder einem Voice-over-IP-Telefon,
zu tätigen.
Im Hintergrund solcher VoIP-Telefonie-Systeme
stehen SIP oder ein Peer-to-Peer-System.
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Bekannte
PC-gestützte
VoIP-Telefonie-Systeme verwenden einen so genannten Client, das heißt eine
Software, die als Brücke
zum eigentlichen Voice-over-IP-Service dient. Ein Benutzer, der
ein Voice-over-IP-Telefonie-System nutzen möchte, d. h. der anrufen möchte oder
angerufen werden möchte, muss
sich dabei üblicherweise
beim VoIP-Telefonie-System registrieren. Diese Registrierung führt dazu,
dass das System den Benutzer kennt, und dass der Benutzer infolgedessen
Telefonanrufe er halten kann und selbst andere dem System bekannte Benutzer
anrufen kann.
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Die
bekannten VoIP-Telefonie-Systeme haben den Nachteil, dass sie inkompatibel
sind zu den Namensräumen,
die in weiteren internetbasierten Gruppen oder Services existieren,
wie zum Beispiel ebay oder Amazon. In diesen Services hat jeder
Benutzer eine Benutzerkennung. Diese dient zur Identifikation eines
Benutzers und wird anstelle seines realen Namens verwendet, der
i. A. vor öffentlichem Zugang
geschützt
werden soll. Zusammen mit einem geheimen Passwort wird die Benutzerkennung
auch dazu verwendet, dem Benutzer Zugang zu dem jeweiligen Service
zu gestatten. Die Benutzerkennungen der Benutzer eines Internetservice
bilden den Namensraum dieses Service. Bekannte VoIP-Telefonie-Systeme
können
jedoch nicht ohne Weiteres eine Verbindung zu einem Benutzer herstellen,
von dem lediglich die Benutzerkennung aus einem Internet-Service bekannt ist.
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Das
Dokument
US 6,455,694
B1 zeigt ein Internet-basiertes Telefonsystem, bei dem
mit Hilfe einer Webbrowser-Software auf einem Benutzercomputer eine
entsprechende Benutzerschnittstelle zu dem Telefonsystem geschaffen
wird. Über
die Benutzerschnittstelle können
Kommunikationsverbindungen aufgebaut werden sowie Kommunikationsdaten von
Benutzern aufgerufen und eingegeben werden.
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Das
Dokument
US 6,990,094
B1 offenbart ein Kommunikationssystem zur Sprachkommunikation über ein
Datennetz, umfassend Schnittstellen zu einem Webserver. Über die
Schnittstellen können durch
einen Benutzer Kommunikationsverbindungen hergestellt werden und
Kontaktinformationen von Teilnehmern eingegeben und bearbeitet werden.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist es, eine Benutzerschnittstelle
zur Herstellung einer Kommunikations-Verbindung anzugeben, die die Integration
bestehender Namens räume
ermöglicht
und somit mit vermindertem Aufwand die Herstellung einer Kommunikations-Verbindung
zu einem Benutzer mit einer Benutzerkennung aus einem bestehenden
Namensraum erlaubt.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Benutzerschnittstelle zur Herstellung einer
Kommunikationsverbindung gemäß Anspruch
1 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Benutzerschnittstelle ist
ausgestaltet als Plug-In für
einen Browser. Sie weist eine Datenbank mit Identifikationstiteln
von Benutzern, eine erste Eingabemöglichkeit zur Auswahl eines
Benutzers, zu dem die Kommunikationsverbindung hergestellt wird,
anhand seines Identifikationstitels aus der Datenbank und eine zweite
Eingabemöglich keit
zur Aufnahme des Identifikationstitels eines Benutzers in die Datenbank
auf.
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Gemäß der Erfindung
enthält
die Datenbank zusätzlich
für die
Identifikationstitel auch einen oder mehrere diesen zugeordnete
Internet-Adressbereiche. Die erste Eingabemöglichkeit ist dabei derart ausgestaltet,
dass nur solche Identifikationstitel berücksichtigt werden, bei denen
wenigstens einer der ihnen zugeordneten Internet-Adressbereiche
mit dem Internet-Adressbereich eines im Browser dargestellten Dokuments übereinstimmt.
Hierdurch kann vorteilhaft eine falsche Auswahl eines Identifikationstitels
vermieden werden.
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Als
Identifikationstitel kommen Zeichenfolgen in Frage. Diese Zeichenfolgen
können
beispielsweise dem realen Namen eines Benutzers entsprechen. Es
ist aber auch möglich,
dass eine der Zeichenfolgen einer Benutzerkennung für ein Netzwerk oder
einen Internet-Service entspricht. Dabei kann die Zeichenfolge jede
Art von Zeichen enthalten, das heißt neben Buchstaben auch Zahlen
oder Sonderzeichen. Es ist daher auch möglich, dass als Identifikationstitel
eine reine Zahlenfolge dient. Dies kann beispielsweise eine Personalnummer
oder Telefonnummer sein.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
bietet somit die Möglichkeit,
Namen oder anderweitige Identifikationstitel aus bereits bestehenden
Internetservices wie ebay oder Amazon oder Newsgroups in eine Kommunikationslösung zu
integrieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob beliebige Benutzerkennungen
oder reale Namen oder auch beides gemeinsam verwendet wird. Durch
die bereitgestellte erste Eingabemöglichkeit ist es leicht möglich, eine
Kommunikationsverbindung herzustellen.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung liegt in ihrer größeren Flexibilität. Da nach
bekannten Identifikationstiteln gesucht wird, ist es nicht notwendig,
dass eine exakte oder richtige Adresse wie bspw. eine Telefonnummer
bekannt ist.
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Als
Kommunikationsverbindung kommen hierbei bevorzugt bspw. VoIP-, SMS-
oder Instant-Messaging-Verbindungen und andere vergleichbare Verbindungen
in Frage. Diese werden als Verbindungen bezeichnet, auch wenn im
Falle bspw. der SMS-Verbindung
diese üblicherweise
einseitig ist und lediglich aus der Versendung eines Datenpaketes
besteht.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung enthält die Datenbank
zusätzlich
den Identifikationstiteln zugeordnete Telefon-Adressen und/oder SMS-Adressen
und/oder Instant-Messaging-Adressen.
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Mit
Telefon-Adressen ist hierbei eine Telefonnummer eines herkömmlichen
Telefonie-Netzwerks, bspw. PSTN = Public Switched Telephone Network, oder
eines alternativen nummernbasierten Netzwerks, eine Internet-Adresse,
eine URI = Universal Resource Identifier oder eine vergleichbare
Information über
einen Benutzer gemeint, die dazu dient, eine VoIP-Verbindung mit diesem
Benutzer herzustellen. Die Begriffe SMS-Adresse und Instant-Messaging-Adresse
bezeichnen analog Adressen, die zur Herstellung einer solchen Verbindung
bzw. zur Versendung einer Nachricht auf die entsprechende Art und
Weise notwendig ist.
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Beispielsweise
kann jeder Telefon-Adresse, die in der Datenbank gespeichert ist,
ein oder mehrere Identifikationstitel zugeordnet sein. Hierdurch
ist es möglich,
anhand eines Identifikationstitels eine Telefon-Adresse zu ermitteln.
Dies ist auch analog für die
anderen Typen von Adressen möglich.
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Bevorzugt
ist die Datenbank auf einem Server gespeichert. Alternativ ist die
Datenbank in einem Peer-to-Peer-System gespeichert. Eine Speicherung auf
einem Server hat den Vorteil, einen einfachen und direkten zugriff
auf die Datenbank zu erlauben. Eine dezentrale Speicherung, bspw.
in einem Peer-to-Peer-System
hingegen hat den Vorteil, die Last der Speicherung sowie die Last,
die durch das Versenden der Inhalte der Datenbank entsteht, auf mehrere
Rechner bzw. Peer-to-Peer-Knoten
zu verteilen.
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Bevorzugt
besteht die erste Eingabemöglichkeit
aus einem Texteingabefeld und/oder aus einem Auswahlfeld.
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Bevorzugt
erlaubt die erste Eingabemöglichkeit
zusätzlich
eine Auswahl der Art der Kommunikationsverbindung.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die erste Eingabemöglichkeit
zusätzlich oder
ausschließlich
derart ausgestaltet, dass für
wenigstens einen in der Datenbank enthaltenen Identifikationstitel
wenigstens ein Eingabeelement in einem im Browser dargestellten
Dokument bereitgestellt wird.
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Beispiele
für ein
solches Dokument sind Internetseiten oder Intranetseiten. Hierbei
kann es sich um HTML-Seiten oder aber auch um eine anderweitig erzeugte
Informationsseiten oder ein anderweitiges Dokument handeln, Beispiele
hierfür
sind Flash-Seiten
oder durch serverseitiges Skripting wie PHP bzw. clientseitiges
Skripting wie Javascript erzeugte HTML-Seiten oder auch PDF- oder
reine Text-Dokumente.
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Die
Darstellung und die Bereitstellung des Eingabeelements kann dabei
dergestalt gleichzeitig erfolgen, dass die Eingabeelemente in der
Darstellung eingebettet sind.
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Bevorzugt
wird das Eingabeelement an einer Stelle im Dokument dargestellt,
an der der Identifikationstitel im Dokument enthalten ist. In einer
bevorzugten Ausgestaltung und Weiterbildung der Erfindung besteht
das Eingabeelement aus einem Icon. Dieses Icon kann beispielsweise
ein kleines Symbol wie ein Telefonsymbol sein. Bevorzugt wird das
Icon folgend auf den bekannten Identifikationstitel dargestellt,
d. h. dahinter. Es ist aber auch möglich, das Icon darüber, darunter
oder davor darzustellen. In einer alternativen oder zusätzlichen
Ausführungsform ist
es auch möglich,
dass als Eingabeelement eine festlegbare Darstellungsart des bekannten
Identifikationstitels verwendet wird. Beispielsweise kann ein bekannter
Identifikationstitel als Hyperlink dargestellt werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung und Weiterbildung der Erfindung
erfolgt die Bereitstellung des Eingabeelements basierend auf den
Adressen, die zu dem Identifikationstitel in der Liste gespeichert sind.
Beispielsweise kann bei Vorhandensein eines Adresstyps ein entsprechendes
Symbol bereitgestellt werden, während
kein Symbol in die Information eingefügt wird, wenn ein Adresstyp
nicht gespeichert ist. Dies hat den Vorteil, dass ein Benutzer sofort
erkennen kann, welche Kommunikations-Verbindungen zu einem anderen
Benutzer möglich
sind.
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Das
Computerprogramm weist Mittel auf, um das Verfahren auf einem Computer
auszuführen, wenn
es in den Arbeitsspeicher des Computers geladen und ausgeführt wird.
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Auf
dem computerlesbaren Speichermedium ist ein Computerprogramm gespeichert,
das Mittel aufweist, um das Verfahren auf einem Computer auszuführen, wenn
das Computerprogramm in den Arbeitsspeicher des Computers geladen
und ausgeführt
wird.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand von einem
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert. Dabei
zeigt:
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1 schematisch
eine Ansicht einer Benutzerschnittstelle
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2 schematisch
den Aufbau einer Benutzerschnittstelle
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3 schematisch
einen Verfahrensablauf
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1 zeigt
eine beispielhafte erste Ausführungsform
der Benutzerschnittstelle, die als Browser-Plug-In funktioniert.
Dazu zeigt 1 schematisiert eine Bildschirmansicht,
die von einem Browserfenster ausgefüllt wird. Der Browser zeigt hierbei
eine von Browsern bekannte Adress- und Informationsleiste A, in
der beispielsweise die Adresse eines augenblicklich im Dokumentenbereich
angezeigten Dokuments D angeführt
ist.
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Zwischen
der Adress- und Informationsleiste A und dem Dokument D befindet
sich eine Eingabemöglichkeit
in Form eines Texteingabefeldes E. Neben dem Texteingabefeld E befinden
sich eine erste und zweite Schaltfläche SF1, 2. Die erste Schaltfläche SF1
dient der Herstellung einer Kommunikationsverbindung. Die zweite
Schaltfläche
SF2 dient dem Eintrag eines neuen Identifikationstitels in die Datenbank
DB, die in 2 schematisch dargestellt ist.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
wird davon ausgegangen, dass die Benutzerschnittstelle auf drei Rechnern
PC1...3, die in 2 zusammen mit der Datenbank
DB schematisch dargestellt sind, zur Verfügung steht.
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Wird
die zweite Schaltfläche
SF2 betätigt, bspw.
mit einer Maus, so wird ein Eintrag in die Datenbank DB vorgenommen.
Hierbei wird ein in das Texteingabefeld E eingetragener Identifikationstitel zur
Datenbank DB übertragen
und dort gespeichert. Dabei wird auch der Internet-Adressbereich,
bspw. die aktuelle Domain, des im Browser dargestellten Dokuments
D mitübertragen
und in der Datenbank DB dem Identifikationstitel zugeordnet gespeichert.
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Die
Domain kann bspw. eine IP-Adresse sein, bspw. 192.168.0.0 oder eine
Zeichenkette, die einer IP-Adresse entspricht, bspw. „www.ebay.de”.
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Durch
die Betätigung
der zweiten Schaltfläche
SF2 ist nun ein Eintrag in der Datenbank erfolgt. In diesem Ausführungsbeispiel
soll der Identifikationstitel „soaxly” sein und
die ihm zugeordnet gespeicherte Domain „www.ebay.de”. Der Eintrag
wird in diesem Beispiel ausgehend vom ersten Rechner PC1 vorgenommen.
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In
diesem Beispiel wird nun auf dem zweiten Rechner PC2 der Identifikationstitel „soaxly” in das Texteingabefeld
E eingegeben und die erste Schaltfläche SF1 betätigt. Beispielsweise wird die
Betätigung
hier durch das Drücken
der Return-Taste erreicht, die in diesem Beispiel standardgemäß zu einer
Betätigung
der ersten Schaltfläche
SF1 führt.
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Die
Benutzerschnittstelle führt
eine Suche des Identifikationstitels in der Datenbank DB durch und
findet einen entsprechenden Eintrag. Sie löst daraufhin die Herstellung
einer Kommunikationsverbindung, in diesem Fall einer VoIP-Verbindung zwischen erstem
und zweitem Rechner PC1, 2 aus, wenn die nachfolgend dargelegte
Bedingung von übereinstimmenden
Domains erfüllt
ist.
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Bei
der Betätigung
der ersten Schaltfläche SF1
wird zusätzlich
geprüft,
ob die Domain des augenblicklich im Browser des zweiten Rechners
PC2 angezeigten Dokuments dem „soaxly” zugeordneten Eintrag
in der Datenbank DB entspricht. Besucht der Nutzer des zweiten Rechners
PC2 bspw. gerade die Seite „www.spiegel.de”, so entspricht
die Domain nicht dem „soaxly” zugeordneten
Eintrag in der Datenbank DB. Dies führt dazu, dass auch die Betätigung der
ersten Schaltfläche
SF1 beim zweiten Rechner PC2 nicht zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung
führt.
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Wechselt
der Benutzer des zweiten Rechners PC2 in der Folge zu „spielzeug.ebay.de”, so stimmt
die Domain mit der gespeicherten Domain überein, und die Kommunikationsverbindung
wird bei Betätigung
der ersten Schaltfläche
SF1 beim zweiten Rechner PC2 hergestellt.
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Eine
weitere Ausführungsform,
die mit der ersten Ausführungsform
kombinierbar ist, fügt
einem im Browser angezeigt Dokument Eingabeelemente SY1...3 hinzu.
Das Verfahren hierzu wird im Folgenden anhand von 3 beschrieben.
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In
einem ersten Schritt S1 empfängt
der Browser ein Dokument D aus dem Internet, in diesem Beispiel
ein Seite einer Newsgroup. Das Plug-In sucht nun in einem zweiten
Schritt S2 der empfangenen Internetseite nach Identifikationstiteln,
wie zum Beispiel Benutzerkennungen I1...3. Dazu vergleicht es im
Dokument D auftauchende Zeichenfolgen mit in der Datenbank DB gespeicherten
Identifikationstiteln. Die Datenbank DB enthält neben den Identifikationstiteln
auch Telefon-Adressen.
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Dabei
ist jeder Telefon-Adresse zumindest ein Identifikationstitel zugeordnet,
so dass von einem Identifikationstitel in der Newsgroup bspw. auf
eine Telefon-Adresse geschlossen werden kann. In diesem Beispiel
ist die Datenbank DB in einem externen, dedizierten Server gespeichert.
In einer alternativen Ausführungsform
kann die Datenbank DB jedoch auch in einem Peer-to-Peer-System dezentral gespeichert
sein.
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In
einem dritten Schritt S3 fügt
das Plug-In bei Benutzerkennungen I1...3, die in der Datenbank DB
gefunden werden, ein Eingabeelement SY1...3 zu. Dieses soll hier
beispielhaft ein Telefonsymbol sein. Schematisch ist das Ergebnis
in 3 durch das veränderte Dokument DE dargestellt,
das nun durch den Browser angezeigt wird. Hierbei befinden sich
die eingefügten
Eingabeelemente SY1...3 direkt hinter den jeweiligen Benutzerkennungen
I1...3.
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In
alternativen Ausführungsformen
wird die Internetseite nach Benutzerkennungen I1...3 abgesucht,
denen eine beliebige Adresse zugeordnet werden kann, also auch eine
SMS-Adresse oder Instant-Messaging-Adresse. Wird ein solcher Identifikationstitel
gefunden, wird ein Eingabeelement SY1...3 bereitgestellt, wenn die
Adresse eine Telefon-Adresse ist, ein SMS-Symbol, wenn die Adresse eine SMS-Adresse
ist und ein Instant-Messaging-Symbol, falls die Adresse eine Instant-Messaging-Adresse
ist.
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Eine
Betätigung
des Eingabeelements SY1...3, bspw. ein Klick oder Doppelklick auf
das Eingabeelement SY1...3 bewirkt nun, dass die Benutzerschnittstelle
die zum jeweiligen bekannten Identifikationstitel gehörige Telefon-Adresse
ermittelt und eine VoIP-Verbindung zu dem entsprechenden Benutzer herstellt.
Eine Betätigung
eines anderen Symbols, bspw. eines SMS-Symbols bewirkt eine Verbindung des
entsprechenden Typs.
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Anstelle
oder zusätzlich
zu dem verwendeten Telefonsymbol SY1...3 kann in einem alternativen Ausführungsbeispiel
das Eingabeelement auch dadurch erzeugt werden, dass der bekannte
Identifikationstitel in seiner Darstellung verändert wird. Beispielsweise
könnte
der Identifikationstitel, also in dem Beispiel gemäß 2 die
jeweilige Benutzerkennung I1...3, als Hyperlink dargestellt werden.
Um hierbei eine Unterscheidung von anderen Hyperlinks zu ermöglichen,
ist es zweckmäßig, hier
zusätzlich das
Eingabeelement SY1...3 darzustellen, oder beispielsweise den Hyperlink
in einer speziellen Farbe einzufärben.
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In
einer alternativen Ausführungsform
ist es auch möglich,
dass die Eingabeelemente örtlich
nicht mit den Identifikationstiteln verbunden sind. So könnte bspw.
ein eigenes Fenster erstellt werden, in dem alle gefundenen Identifikationstitel
als Hyperlink dargestellt werden, wobei ein Klick auf den Hyperlink
die Herstellung der VoIP-Verbindung bewirkt.
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Es
ist zweckmäßig, dass
die Erstellung der Liste von den jeweiligen Benutzern durchgeführt wird.
So kann jeder Benutzer neben seiner Telefonnummer, die zur Verbindung über Voiceover-IP
notwendig ist, den oder die Benutzerkennungen eingeben, unter denen
er in verschiedenen Internetservices oder Newsgroups oder ähnlichen
Gruppen registriert ist.
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In
einer weiteren alternativen Ausführungsmöglichkeit
ist die Software als http-Proxy realisiert, der angeforderte Internetseiten
nach bekannten Identifizierungselementen durchsucht und entsprechende
Eingabeelemente hinzufügt,
bevor er die Internetseite an den Client weitergibt.
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In
einer weiteren Ausführungsmöglichkeit kann
zusätzlich
oder alternativ zu den Eingabeelementen Sy1...3 ein Anwesenheitssymbol
bei einem bekannten Identifikationstitel eingeblendet werden. Dieses
Anwesenheitssymbol gibt Auskunft darüber, ob der entsprechende Benutzer
momentan erreichbar ist, also online.
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In
jeder der beschriebenen Ausführungsvarianten
kann jeder Nutzer eines der Rechner PC1...3 verschiedene Identifikationstitel
der Datenbank DB hinzufügen.
Dabei stellt er auch die jeweilige Domain ein, so dass zu jedem
der Identifikationstitel auch die richtige zugehörige Domain gespeichert wird.
Beispielsweise könnte
ein Nutzer des ersten Rechners PC1 die Identifikationstitel „eosguy” für www.dpreview.com”, „soaxly” für „www.ebay.de” und „iknowlots” für „www.ciao.de” eingeben.
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Dies
würde dazu
führen,
dass bspw. ein Eingabeelement SY1...3 nur dann neben einem der Identifikationstitel
angezeigt wird, wenn die Domain des augenblicklich angezeigten Dokuments
D mit der zum Identifikationstitel gespeicherten Domain übereinstimmt.