DE20108172U1 - Stuhl mit Rückenlehne, die zur Einstellung der Sitztiefe relativ gegenüber dem Sitzteil verstellbar ist - Google Patents
Stuhl mit Rückenlehne, die zur Einstellung der Sitztiefe relativ gegenüber dem Sitzteil verstellbar istInfo
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Description
Mayer Sitzmöbel GmbH & Co. KG G 22 01
Mannsgereuth 10.05.2001
96257 Redwitz
Stuhl mit Rückenlehne, die zur Einstellung der Sitztiefe relativ gegenüber dem Sitzteil verstellbar ist
Die Erfindung betrifft einen Stuhl aus mindestens einem Untergestell, einem hieran befestigtem Sitzteil, einer Rückenlehne, die mit mindestens einem Träger an dem Sitzteil oder dem Untergestell befestigt ist und in einem bestimmten Abstand mit der Unterkante oberhalb der Sitzfläche endet, seitlichen Armlehnen, die jeweils rückseitig an der Rückenlehne einerseits und vorderseitig an einem Stützträger andererseits mittels Drehgelenken mit horizontaler, quer zur Längsachse des Sitzteiles verlaufender Schwenkachse schwenkbeweglich befestigt sind, welche Stützträger mittels Drehgelenken mit entsprechend verlaufenden Schwenkachsen an dem Sit&zgr;teil oder dem Untergestell befestigt sind.
Ein Stuhl der gattungsgemäßen Art ist aus dem DE M 88 00 174.1, veröffentlicht im Geschmacksmusterblatt Heft 3 vom 10.11.1988, bekannt. Die schwenkbewegliche Anbringung der Armlehnen, sowohl an der Rückenlehne als auch an Stützträgern, die ihrerseits drehbeweglich am Sitzteil angelenkt sind, erfolgt zum Zwecke der Nachführung der Armlehne beim Zurücklehnen gegen die Rückenlehne, die über den Träger federelastisch gegenüber dem Sitzteil nach hinten abschwenkbar ist, um so aus einer Sitzstellung in eine Relaxstellung den Körper bewegen zu können. Die Rückenlehne ist hierzu mittels eines Trägers, der gegen die Kraft einer Feder nach hinten verschwenkbar ist, befestigt. Durch die schwenkbewegliche Befestigung
mittels Drehgelenken bleibt die waagerechte Stellung der Armlehnen auch in der Relaxstellung erhalten.
Aus der DE 33 48 491 C2 ist ein verstellbarer, an die Körpergröße anpassbarer Stuhl mit einstellbarer Höhe des Sitzteiles und der Rückenlehne bekannt, die von seitlich am Sitzteil angebrachten, nach oben weisenden Tragteilen gehalten ist, die eine Verstellung der Relativlage von Rückenlehne und Sitzteil zueinander gestatten. Dieser Stuhl zeichnet sich dadurch aus, dass die seitlichen Tragteile aus teleskopartig ineinander verschiebbaren Hohlprofilen bestehen, von denen die oberen einen U-förmigen Rückenlehnenbügel bilden, der mit seinen Schenkeln auf den unteren Tragteilen, in Bezug auf den Sitzteil, gleichzeitig höhen- oder tiefenverstellbar gehalten und mittels Verriegelungselemente aufweisenden Verstellvorrichtungen in unterschiedlichen Relativlagen der Rückenlehne und des Sitzteiles fixierbar ist.
Aus der DE-U-2 00 07 949 ist ein Stuhl mit in der Höhe verstellbarem Sitz bekannt, der über eine Haltevorrichtung an dem Kopf einer, in einem Standrohr eines Stuhlfußes ausfahrbar gelagerten Säule befestigt ist, der eine in Abhängigkeit von der Sitzhöhenverstellung verstellbare Rückenlehne, die an einer Rückenlehnenstütze befestigt ist, aufweist. Durch eine Kopplung der Rückenlehnenstütze mit der Höhenverstellvorrichtung kombinierten Hebelanordnung wird die Rückenlehne, zur Anpassung an die Körpergröße des Benutzers, automatisch gegenüber der Sitztiefe verstellt. In einer weiteren Ausgestaltung ist auch eine Mitkopplung einer Armlehne vorgesehen, die in einem Führungsrohr höhenverstellbar ist.
Ausgehend vom Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine einfache Lösung zur Körpergrößenanpassung der Sitztiefe durch relative Verschiebung der Rückenlehne zu erreichen, wobei gleichzeitig auch eine Höhenverstellung der Rückenlehne relativ zur Sitzfläche
in der Weise erfolgen soll, dass bei größter Sitztiefe die Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche hochgestellt und in der Stellung der geringsten Sitztiefe niedrig gestellt ist.
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Die Aufgabe löst die Erfindung durch die im Anspruch 1 angegebene technische Lehre.
Die Rückenlehne wird gemäß der Erfindung praktisch mittels eines Kräfteparallelogramms oberhalb des Sitzteiles aus einer hinteren Position nach vorne verschiebbar gehalten. Zwischen den beiden Extrempositionen, nämlich der hinteren Sitztiefenposition und der vorderen Sitztiefenposition, können selbstverständlich auch Zwischenpositionen eingenommen werden. Gemäß Anspruch 1 ist eine Fixierung in den verschiedenen Zwischenpositionen durch Arretierung eines der verschwenkbaren Träger oder Stützträger entweder an dem Unterteil oder an dem Sitzteil oder aber auch an der Armlehne oder der Rückenlehne möglich.
Hierbei kann der Verbund stabilisiert werden, wenn die Armlehnen an die Rückenlehne fest angeschraubt werden, also nicht über ein Drehgelenk angelenkt sind. Dem Fachmann eröffnen sich mannigfaltige Arretierungsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme bekannter mechanischer Verbindungen, die stets lösbar sein müssen, um in gewünschter Weise eine Verstellung der Sitztiefe zu erreichen. Dadurch dass die Rückenlehne durch eine Schwenkbewegung des Trägers und des Stützträgers nach vorne bzw. nach hinten verschwenkt wird, wird bei gleichzeitigem Vorschieben bzw. Zurückschieben auch der Höhenabstand der Unterkante der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche verändert. Es ist somit eine optimale Anpassung an die Körpergröße, z. B. eines Kindes, möglich.
Die Verstellmöglichkeit der Rückenlehne über die Armlehnen und die Stut&zgr;träger bietet darüber hinaus die Möglichkeit, dass durch Einwirken einer motorischen Kraft auf eines der Drehgelenke oder durch Einwirkung eines Fe-
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derantriebes, z.B. einer Gasdruckfeder, die einen verschieblichen Kolben aufweist, auf einen der Stützträger oder eine über das untere Drehgelenk hinausgeführte Verlängerung des Stützträgers eine Verschiebung ebenfalls möglich ist, wobei die Antriebe so auszubilden sind, dass sie in den verschiedenen Verstellpositionen eine Selbstarretierung vornehmen. Bei einem Getriebemotor wäre dies über das Schneckengetriebe selbst realisiert. Bei Verwendung einer Gasdruckfeder weist diese eine Feststelleinrichtung auf, die in den verschiedensten Ausfahrpositionen des Schiebekolbens betätigt werden kann, so dass hierüber ein gewünschtes Verschwenken der Teile ermöglicht wird. Selbstverständlich kann ein solcher Antrieb auch in Verbindung mit dem hinteren Träger vorgesehen sein. Grundsätzlich ist die Erfindung aber auch bei Ausführungen ohne hinteren Träger einsetzbar und auch dann, wenn die Armlehnen einteilig ausgebildet sind und beispielsweise mit einem Brückenteil die Rückenlehne hintergreifen. An dem Brückenteil kann die Rückenlehne befestigt und ggf. auch über eine Torsionsfeder hieran verschwenkbar angelenkt sein. In allen Ausführungen ist ein unmittelbares Vorziehen und Zurückschieben der Armlehnen durch Winkelverstellung der Stützträgerteile möglich.
Eine Arretierung in den jeweiligen Tiefenstellungen kann auch über die Drehgelenke selbst erfolgen. Beispielsweise können hier Drehgelenke verwendet werden, die durch eine Axialverspannung zweier aneinanderliegende Scheiben oder Gehäuseteile in den unterschiedlichen Drehpositionen fixiert werden. Hierzu wird über einen axialen Spannbolzen, z. B. einem Schraubbolzen mit einer Mutter, der notwendige Reibschluss hergestellt, um die Arretierung der Rückenlehne in der jeweiligen Sitztiefeneinstellung zu bewirken.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, die aus der Kinderwagentechnik bekannten Drehgelenke mit Rast-
kupplungen für diese Zwecke zu verwenden, die in bekannter Weise einen axial betätigbaren Betätigungsknopf oder einen Hebel aufweisen, durch den die Rasterkupplung auflösbar ist, so dass die beiden Gehäuseteile dieses. Drehgelenkes gegeneinander verschwenkbar sind. An den Gehäuseteilen sind die Aufnahmen befestigt, in die die Anschlussstücke der Armlehne bzw. des Stützträgers eingesetzt oder aufgeschoben und daran befestigt werden können. Solche Drehgelenke sind in verschiedensten Ausführungen bekannt. Beispielhaft wird auf die DE-U-200 07 948, auf die US-5, 056, 805, Figur 3, auf die DE-A-195 30 717, auf die DE-U-84 00 753, auf die US-5,358,352, verwiesen. Eine auf dem Grundprinzip eines Drehgelenkes mit Rastkupplung aufgebaute Arretierungsvorrichtung zur lösbaren Arretierung und veränderbaren Winkeleinstellung des ersten Teils einer Schwenkmechanik gegenüber einem zweiten Teil ist ferner aus der DE-A-195 3 0 43 7 bekannt. Auch diese Arretierungsvorrichtung lässt sich in Verbindung mit dem Drehgelenk, das erfindungsgemäß zum Einsatz kommt, verwenden. Insbesondere ist eine solche Arretierungsvorrichtung geeignet, um die Stützträger an dem Untergestell oder an der Unterseite des Sitzteiles zu befestigen bzw. den Träger.
Grundsätzlich ermöglicht die Erfindung eine Arretierung der Rückenlehne in der jeweiligen Stellung durch Anbringung nur eines entsprechenden Drehgelenkes mit Reibschluss oder Rastkupplungen. Besonders vorteilhaft ist jedoch, wenn das Drehgelenk, das die Armlehne mit dem Stützträger verbindet, ein solches Drehgelenk ist. Befindet sich ein solches Drehgelenk an beiden Armlehnen, und weist dieses darüber hinaus Betätigungsknöpfe zum Lösen der Rastkupplung auf, so ist ersichtlich, dass bei gleichzeitigem Druck auf das Betätigungselement die Verbindung auf einfache Weise lösbar ist und eine Verstellung bei gleichzeitigem Sitzen auf dem Sitzteil ermöglicht wird. Der Träger, der die Rückenlehne stützt, ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn auch das Drehge-
lenk, das die Stützträger an den Sitzteil oder an dem Untergestell bindet, als feststellbares Drehgelenk ausgebildet ist. Ferner ist es dann notwendig, dass die Rückenlehne fest an den Armlehnen angebunden bzw. auf einem gemeinsamen Verbindungsbrückenteil bzw. eine Einheit aufgesetzt ist, hiermit bildet. Es hat sich jedoch gezeigt, dass durch die Verwendung eines Trägers in der Rückenlehne eine wesentlich höhere Stabilität gegeben ist und dass dann auch die Armlehnen an der Rückenlehne angelenkt sein können, um eine gleichmäßige, horizontale Verschiebung der Armlehne bei der Rückenlehnenverstellung zu gewährleisten. Im Falle der festen Anbindung der Armlehne an der Rückenlehne wird mit dem Verschieben der Rückenlehne diese auch im Neigungswinkel verändert. Im Falle, dass dies gewünscht ist, ist es auch möglich, beispielsweise die Armlehne so auszuformen, z. B. bogenförmig, dass die Verbindungsgelenke zwischen Armlehne und Stützträger nicht notwendig sind, sondern nur an unteren Anlenkung spunk ten der Stut&zgr;träger solche Drehgelenke vorzusehen sind.
um auch eine Rückfederung beim Anlehnen an die Rückenlehne zu ermöglichen, wie dies beispielsweise von Bürostühlen her bekannt ist, kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen sein, dass beispielweise das vordere untere Drehgelenk bzw. die Drehgelenke für die beiden Armlehnen mit einer Torsionsfeder zusammenwirken, so dass bei vorgeschobener Stellung der Rückenlehne gegen die Kraft dieser Torsionsfeder die Rückenlehne nach hinten um einen kurzen Weg verschiebbar ist. Unter Berücksichtigung der angreifenden Kräfte, z.B. die eines Kindes, ist der Weg jedoch sehr beschränkt. Darüber hinaus können aber auch Drehgelenke vorgesehen sein, die eine Winkelverstellung der Stützträger um einen definierten Winkel ab einer Grundeinstellung in gleicher Weise ermöglichen. Hier kann in dem Drehgelenk selbst eine Feder vorgesehen sein, gegen deren Kraft die Winkelversteilung möglich ist, oder aber auch eine Feder auf den Stützträ-
ger wirken. Hierdurch wird erreicht, dass ein elastisches Nachgeben der Rückenlehne um einen geringfügigen Tiefenhub auch bei den unterschiedlichen Grundverstellungen in der Sitztiefe gegeben ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen selbsterklärend detailliert angegeben. Die Erfindung kann grundsätzlich bei Bürostühlen, Kinderstühlen, höhenverstellbaren Stühlen und auch bei vierbeinigen oder dreibeinigen Stühlen zur Anwendung kommen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert.
In Figur 1 ist in schematischer Darstellung in der Seitenansicht ein vierbeiniger Stuhl mit einer Rückenlehnenanbindung nach der Erfindung dargestellt. Dieser Stuhl besteht aus einem Untergestell, das vier Stuhlbeine 19 aufweist und einem daran befestigten Sitzteil 2. An diesem Sitzteil 2 ist an der Unterseite hinten ein Drehgelenk 14 vorgesehen, an dem schwenkbeweglich ein Träger 4 angebracht ist, der mit seinem oberen Ende an einem Drehgelenk 13 an der Rückseite einer Rückenlehne 3 befestigt ist. Das Drehgelenk 13 kann auch unter einer Abdeckung vorgesehen sein. Die Rückenlehne 3 weist auf gleicher Höhe mit dem Drehgelenk 13 ein weiteres Drehgelenk 16 auf. Durch den seitlichen Versatz der beiden Drehgelenke ist die Rückenlehne 13 verdrehsicher gehalten. Dies kann auch durch Höhenversatz der beiden Drehgelenke 13, 16 gegeneinander zusätzlich noch verstärkt werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei den Bewegungsabläufen in Folge des Versatzes auch der Neigungswinkel der Rückenlehne beim Verschieben derselben in eine vordere Position, die gestrichelt dargestellt ist, verändert würde. Dies kann in Einzelfällen aus ergonomischen Gründen gewünscht sein. An den Drehgelenken 16, die beidsei-
tig an der Rückenlehne 13 vorgesehen sind, sind die Armlehnen 5 angelenkt, die sich über einen Teilabschnitt oder im wesentlichen über die gesamte Tiefe des Sitzteiles 2 erstreckt. Die Erfindung ist an keine Ausführungsform der Armlehne gebunden. Sie darf nur keine Seitenwangen aufweisen, die beim Verschwenken der Anordnung auf die Oberfläche des Sitzteiles 2 aufgreifen könnten, um die Bewegung in den Zwischenstufen zu hemmen. Es ist weiterhin ersichtlich, dass an der Armlehne 5 ein weiteres Drehlager 9 vorgesehen ist, an dem ein Stützträger 7 drehbar befestigt ist. An der Rückseite befindet sich die gleiche Anordnung ebenfalls, die später anhand von Figur 2 noch erläutert wird. Der Stützträger 7 ist seinerseits an einem Drehgelenk 11 verschwenkbar befestigt, das an der Unterseite des Sitzteiles 2 angebracht ist. In den Stützträger 7 sind in einer Reihe Rastausnehmungen 18 in Form von Bohrungen eingebracht. In eine dieser Bohrungen greift das untere Ende einer Feststellvorrichtung 17 in Form einer Stange mit abgewinkeltem Ende ein, die an der Armlehne 2 ebenfalls schwenkbar befestigt ist. Es ist ersichtlich, dass durch diese Feststellvorrichtung 17 der Verbund aus Träger, Rückenlehne, Armlehne und Stützträgem in der aufgestellten Position gesichert am Sitzteil 2 oder Untergestellt gehalten ist. Durch Herausziehen des Endes der Stange, die die Vorstellvorrichtung 17 bildet, aus der Rastausnehmung 18 bzw. der Bohrung kann nun der gesamte Verbund entriegelt und nach hinten oder nach vorne verschwenkt werden. Hierdurch wird, wie aus der gestrichelten Darstellung ersichtlich, die Sitztiefe verändert und die Armlehne 5, 6 ebenfalls nach vorne oder hinten verschoben. Durch die Drehgelenkeanbindung über das Drehgelenk 16 an der Armlehne 5, 6 bleibt ihre horizontale Ausrichtung gewahrt. In der neuen Position kann nun die Feststellvorrichtung 17 wieder in eine Rastausnehmung 18' eingebracht werden, so dass nach der Sitztiefenverstellung durch Vorrücken der Rückenlehne 3 in die gestrichelte Position der Verbund gehalten ist und der Stuhl z. B. von einem Kind benutzt werden kann. Im Ausführungsbei-
spiel ist der Träger 4 bogenförmig ausgebildet. Es ist ersichtlich, dass die Bogenform gewählt wurde, um ein Hintergreifen des Endes des Sitzteiles 2 beim Verschwenken zu vermeiden. Andererseits kann hier auch eine andere abgestimmte Ausbildung erfolgen, um einen Endanschlag durch Untergreifen des Sitzteiles 2 sicherzustellen. Ferner ist auch eine geradlinige Lösung möglich. Dann muss allerdings, wie aus Figur 2 ersichtlich, eine Ausnehmung 15 in den Sitzteil eingebracht werden, um ein Vorschwenken zu ermöglichen. Träger, Armlehnen und Stützträger können aus profiliertem Metall oder Kunststoff bestehen.
Das Ausführungsbeispiel in Figur 2 unterscheidet sich von dem in Figur 1 zum einen durch eine photoperspektivische Darstellung, zum anderen aber auch dadurch, dass es sich hier um einen Drehstuhl handelt, der ein Untergestell 1 mit einer höhenverstellbaren Säule aufweist, auf der der Sitzteil 2 drehbar montiert ist. Es kann sich hierbei auch um einen höhenverstellbaren Stuhl handeln, der z. B.
über Gasdruckfedern eine Höhenverstellung des Sitzteiles 2 und der damit gekoppelten Rückenlehne 3 ermöglicht. Das Ausführungsbeispiel in Figur 2 zeigt, wie anhand von Figur 1 schon kurz erläutert, auch eine Ausnehmung 15 im hinteren mittigen Bereich des Teiles 2, um ein ungehindertes Verschwenken des Trägers 4 zu ermöglichen. Das Drehlager 14 an der Unterseite des Sitzteiles 2 ist nicht sichtbar und nur durch einen Pfeil markiert. Abweichend von Figur 1 ist die Rückenlehne 3 auf einem Trägerbügel 22, der die beiden Armlehnen 5 und 6 verbindet, fest montiert. Der Neigungswinkel der Rückenlehne verändert sich also bei gleichzeitiger Verstellung der Sitztiefe, wenn der Verbund nach vorne verschwenkt oder zurückgeschwenkt wird. Diese Verstellung ist aber vernachlässigbar gering. Auch bei dieser Ausführung wird durch die vier schwenkbeweglichen Drehlager 13, 14, 9, 10 und 11, 12 (letzteres Drehlager befindet sich an der Rückseite unterhalb des Sitzteiles und ist nicht sichtbar) eine gewünschte Tiefenverstellung bewirkt. Die Armlehnen 5 und 6 sind leicht
gebogen. Diese Form braucht aber nicht vorgesehen zu sein. Es können darüber hinaus die Armlehnen 5, 6 auch über die Drehgelenke 9 und 10 hinaus verlängert sein. Die Drehgelenke 9, 10 bestehen aus zwei Gehäuseschalen, die gegeneinander verdrehbar miteinander verbunden sind. Sie weisen innenliegende Verzahnungen auf, die über einen verschiebbaren eingreifenden Zahnkranz, der eine Rastkupplung bildet, miteinander starr verbunden sind. Dieser Zahnkranz ist gegen die Kraft einer Feder durch ein Betätigungselement 21, beispielsweise einen vorstehenden Betätigungsknopf ausrückbar, so dass im ausgerückten Zustand die beiden Gehäusehälften, die Ansätze aufweisen, an denen die Armlehnen einerseits und die Stützträger 7 und 8 andererseits befestigt sind, verdreht werden können. Wird das Betätigungselement 21 losgelassen, so drückt die Feder automatisch den verschiebbaren Zahnkranz wieder in die Innenverzahnung beider Teile und verbindet diese starr miteinander, so dass eine Arretierung des Verbundes gegeben ist. Die Anschlussteile an den Gehäusehälften können entweder als Einsteckteile für die Armlehnen 5 und 6 oder Stützträger 7 und 8 ausgebildet sein. Es ist aber auch möglich, diese als Zapfen auszubilden und in entsprechende Aufnahmen der Armlehnen 5 und 6 bzw. der Stützträger 7 und 8 hineinzuschieben. Das untere Drehlager 11 bzw. auf der Rückseite 12 ist realisiert durch eine verschwenkbar gelagerte Brückenstange, wodurch eine stabile Bauausführung gewährleistet ist. Einzellager sind ebenfalls einsetzbar.
Bezugszeichenliste
| 1 | Untergestell |
| 2 | Sitzteil |
| 3 | Rückenlehne |
| 4 | Träger |
| 5 | Armlehne |
| 6 | Armlehne |
| 7 | Stützträger |
8 Stützträger
9 Drehgelenk (Stützträger Armlehne)
10 Drehgelenk (Stützträger Armlehne)
11 Drehgelenk (Stützträger/Sitzteil) 12 Drehgelenk (Stützträger/Sitzteil)
13 Drehgelenk (Träger/Rückenlehne)
14 Drehgelenk (Träger/Sitzteil)
15 Ausnehmung
16 Drehgelenk
17 Feststellvorrichtung
18 Rastausnehmung
19 Stuhlbein
20 Unterkante (Rückenlehne)
21 Betätigungselement 22 Bügel
Claims (23)
1. Stuhl aus mindestens einem Untergestell (1), einem hieran befestigten Sitzteil (2), einer Rückenlehne (3), die mit mindestens einem Träger (4) an dem Sitzteil (2) oder dem Untergestell (1) befestigt ist und in einem bestimmten Abstand mit der Unterkante (20) oberhalb der Sitzfläche endet, seitlichen Armlehnen (5, 6), die jeweils mit dem rückseitigen Ende an der Rückenlehne (3) einerseits und vorderseitig an einem Stützträger (7, 8) andererseits mittels Drehgelenken (16; 9, 10; ) mit horizontalen, quer zur Längsachse des Sitzteiles (2) verlaufenden Schwenkachsen schwenkbeweglich befestigt sind, welche Stützträger (7, 8) mittels Drehgelenken (11, 12) mit entsprechend verlaufenden Schwenkachsen an dem Sitzteil (2) oder dem Untergestell (1) befestigt sind, dadurch gekennzeichnet,
dass der Träger (4) sowohl an der Rückenlehne (3) als auch am Sitzteil (2) oder dem Untergestell (1) über Drehgelenke (13, 14) mit horizontalen, quer zur Längsachse des Sitzteiles (2) verlaufenden Schwenkachsen schenkbeweglich befestigt ist,
dass der Träger (4) derart ausgeformt und/oder in einer in Längsrichtung des Sitzteiles (2) in diesem rückseitig vorgesehenen Ausnehmung (15) bei der Schwenkbewegung geführt ist, dass die Rückenlehne (3) aus einer hinteren Stellung mit größerer Sitztiefe des Sitzteils (2) und größtem Abstand der Unterkante (20) der Rückenlehne (3) zur Sitzfläche in mindestens eine vordere Stellung mit kleinster Sitztiefe und kleinstem Abstand der Unterkante (20) der Rückenlehne und zur Sitzfläche verstellbar ist,
dass der Träger (4) oder mindestens ein Stützträger (7, 8) in der jeweiligen Sitztiefenstellung der Rückenlehne arretiert ist.
dass der Träger (4) sowohl an der Rückenlehne (3) als auch am Sitzteil (2) oder dem Untergestell (1) über Drehgelenke (13, 14) mit horizontalen, quer zur Längsachse des Sitzteiles (2) verlaufenden Schwenkachsen schenkbeweglich befestigt ist,
dass der Träger (4) derart ausgeformt und/oder in einer in Längsrichtung des Sitzteiles (2) in diesem rückseitig vorgesehenen Ausnehmung (15) bei der Schwenkbewegung geführt ist, dass die Rückenlehne (3) aus einer hinteren Stellung mit größerer Sitztiefe des Sitzteils (2) und größtem Abstand der Unterkante (20) der Rückenlehne (3) zur Sitzfläche in mindestens eine vordere Stellung mit kleinster Sitztiefe und kleinstem Abstand der Unterkante (20) der Rückenlehne und zur Sitzfläche verstellbar ist,
dass der Träger (4) oder mindestens ein Stützträger (7, 8) in der jeweiligen Sitztiefenstellung der Rückenlehne arretiert ist.
2. Stuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Armlehne (5, 6) und Stützträger (7, 8) mindestens eine Feststellvorrichtung (17) angeordnet ist.
3. Stuhl nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststellvorrichtung (17) eine Arretierungsstange (17) ist, die an der Armlehne (5, 6) angelenkt und in Rastausnehmungen (18, 181) mit dem anderen Ende lösbar einsteckbar ist oder an dem Stützträger (7, 8) angelenkt und in Rastausnehmungen in der Armlehne einsteckbar ist.
4. Stuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens mit einem Drehgelenk ein motorischer Antrieb gekoppelt ist, bei dessen Betätigung der Neigungswinkel des Trägers (4) oder der Stützträger (7, 8), die an dem betreffenden Drehgelenk befestigt sind, veränderbar ist, wobei der Antrieb den Träger (4) oder die Stützträger (7, 8) in jeder Stellung arretiert.
5. Stuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Träger (4) oder mit mindestens einem der Stützträger (7, 8) ein Federantrieb, insbesondere eine Gasdruckfeder, gekoppelt ist, die am Untergestell oder an der Unterseite des Sitzteils (2) befestigt und in jeder Verstellposition feststellbar ist.
6. Stuhl nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet dass der Federantrieb an einer Über das Drehgelenk (11, 12) der Stützträger (7, 8) hinausgehenden Verlängerung angekoppelt ist.
7. Stuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Drehgelenk (13, 14) des Trägers (4) oder mindestens ein Drehgelenk (9, 10; 11, 12) eines Stützträgers (7, 8) als feststellbares Drehgelenk oder als Drehgelenk mit einer Rastkupplung ausgebildet ist und hierüber die Rückenlehne (3) in der jeweiligen Sitztiefenstellung arretiert ist.
8. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehgelenke (16) der Armlehne (4) an der Rückenlehne (3) in gleicher Höhe wie das Drehgelenk (13) des Trägers (4) an der Armlehne (4) angebracht sind oder eine gemeinsame Drehachse aufweisen.
9. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Armlehnen (5, 6) an der Rückenlehne (3) unbeweglich befestigt sind.
10. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Armlehnen (5, 6) vorne nach unten gebogen ausgeführt sind und die Drehgelenke (9, 10) im vorderen Bereich tiefer gelegt sind als das Drehgelenk (13) des Trägers (4) an der Rückenlehne (3).
11. Stuhl nach Anspruch 7 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das die Armlehne (5, 6) mit dem Stützträger (7, 8) verbindende Drehgelenk (9, 10) eine Rastkupplung aufweist.
12. Stuhl nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass beidseitig an den Armlehnen (5, 6) Drehgelenke (9, 10) mit Rastkupplungen vorgesehen sind.
13. Stuhl nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass Drehgelenke mit Rastkupplungen am Sitzteil (2) oder am Untergestell (1) vorgesehen sind und dass an dem verdrehbaren Teil die Stützträger (7, 8) befestigt sind.
14. Stuhl nach Anspruch 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehgelenk (9, 10; 11, 12; 13, 14) zur Betätigung der Rastkupplung ein axial wirkendes Betätigungselement (21) aufweist, das einen innenliegenden Zahnkranz bei Betätigung axial gegen die Kraft einer Feder und aus einer Innenverzahnung in der einen Hälfte des Drehgelenkgehäuses in die Innenverzahnung in der zweiten anderen Hälfte des Druckgelenkgehäuses verschiebt, so dass die eine Drehgelenkgehäusehälfte gegenüber der anderen verdrehbar ist und dass beim Loslassen des Betätigungselementes (21) der Zahnkranz durch Federwirkung in die Innenverzahnung in der freigegebenen Gehäusehälfte wieder eingreift und beide Innenverzahnungen verdrehsicher verbindet.
15. Stuhl nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Stuhl im Untergestell oder an den Stuhlbeinen (19) eine Höhenverstellvorrichtung für den Sitzteil (2) aufweist und dass die Höhenverstellvorrichtung über ein Mitnahmegestänge mit dem Federantrieb oder einer Verschwenkvorrichtung des Trägers (4) oder der Stützträger (7, 8) gekoppelt ist.
16. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (4) nicht, vorgesehen ist und dass die Stützträger (7, 8) über arretierbare Drehgelenke oder motorische oder Federantriebe an der Unterseite des Sitzteiles (2) oder am Untergestell befestigt sind.
17. Stuhl nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Armlehnen als einteilige Armlehnen mit angeformten Stützträgern ausgebildet ist und nur feststellbare Drehgelenke oder solche mit Rastkupplungen zur Befestigung der Stützträger am Sitzteil (2) oder Untergestell vorgesehen sind.
18. Stuhl nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass nur ein Träger (4) für die Anbindung und für die Abstützung der Rückenlehne in den verschiedenen Sitztiefenpositionen vorgesehen und dass beide Drehgelenke feststellbare und/oder solche mit Rastkupplungen sind.
19. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehgelenke derart ausgebildet sind, dass sie aus einer Verstellposition um ein definiertes Winkelmaß verschwenkbar sind, und dass die Bewegung durch Zurücklehnen gegen die Rückenlehne gegen die Kraft einer Federanordnung, die auf den Träger oder die Stützträger wirkt, oder gegen die Kraft einer mit einem Gelenk zusammenwirkenden Torsionsfeder erfolgt.
20. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stuhl ein Kinderstuhl ist.
21. Stuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Stuhl ein Bürostuhl ist.
22. Stuhl nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Stuhl ein Drehstuhl ist.
23. Stuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Stuhl ein drei- oder vierbeiniger Stuhl mit Stuhlbeinen (19) ist.
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