DE20107249U1 - Transporteinrichtung für eine Sitzanordnung von Fahrzeugen - Google Patents
Transporteinrichtung für eine Sitzanordnung von FahrzeugenInfo
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Description
T T Patentanwälte
Dipl.-ing. Harald Ostriga* Dipl.-Ing. Bernd Sonnet* Dipl.-ing. Jochen-Peter Wirths * Zugelassen beim Europäischen Patentamt
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Anmelderin:
Peter Butz GmbH & Co.
Verwaltungs-KG
Kronprinzstr. 47-49
Verwaltungs-KG
Kronprinzstr. 47-49
40764 Langenfeld
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Bezeichnung der Erfindung:
Transporteinrichtung für eine Sitzanordnung von Fahrzeugen
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Die Erfindung betrifft eine Transporteinrichtung für eine Sitzanordnung von Fahrzeugen entsprechend dem Patentanspruch 1.
Eine solche Transporteinrichtung ist beispielsweise in der 35 DE 35 39 258 C2 beschrieben.
Bei der bekannten Transporteinrichtung ist eine Fondsitzlehne auf einem Teil ihrer Quererstreckung vom Laderaum her von einer Halterungsaussparung durchsetzt, an welche sich in Fahrtrichtung nach vorn eine Sitzleh- 40 nenaussparung anschließt. In der Sitzlehnenaussparung ist ein der Halte-
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rungsaussparung in Fahrtrichtung vorgeordnetes Ausstattungsteil, gemäß der DE 35 39 258 C2 eine schwenkbare Mittelarmlehne, untergebracht. Die Mittelarmlehne ist um eine sich parallel zur Sitzlehnenbreite erstreckende Schwenkachse einer Schwenkmechanik in die Sitzlehnenaussparung hineinschwenkbar und aus letzterer herausschwenkbar.
In ihrer herausgeschwenkten Lage ist die Mittelarmlehne mittels ihrer Schwenkachse innerhalb der Schwenkmechanik höhenverstellbar, um eine für die Fahrzeuginsassen angenehme Komfortstellung herbeizuführen.
In ihrer tiefsten Verstellposition gibt die Mittelarmlehne die eine Ladegutaufnahme, und zwar eine Durchladeaussparung definierende Halterungsaussparung völlig frei. Wenn die Mittelarmlehne hingegen die höhere Verstellposition, also die Komfortposition einnimmt, ist die Halterungsaussparung in ihrem unteren Teilbereich blockiert, so dass es nicht möglich ist, ein Ablagetablett aus der Halterungsaussparung nach vorn in die Gebrauchslage herauszuschwenken. Bei der in der Komfortposition befindlichen Mittelarmlehne ist es ebenfalls nicht möglich, eine Durchladeeinrichtung in Form eines Transportbehälters zur Aufnahme von Skiern zu benutzen.
Eine der Transporteinrichtung gemäß der DE 35 39 258 C2 ähnliche Anordnung ist von der DE 198 08 404 A1 bekannt. Auch bei jener bekannten Transporteinrichtung (s. insbesondere Fig. 9 der DE 198 08 404 A1) ist die Transporteinrichtung bei herausgeschwenkter Mittelarmlehne nur dann zugänglich, wenn letztere aus ihrer höheren Verstellposition in die tiefste Verstellposition versetzt wird.
Ausgehend von der Transporteinrichtung gemäß der DE 35 39 258 C2, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannte Transporteinrichtung universeller und vielseitiger nutzbar auszugestalten.
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Diese Aufgabe wird entsprechend der Gesamtheit der Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Unter anderem ist entsprechend der Erfindung in die Halterungsaussparung mindestens ein modulartiger Einsatz einsetzbar. Dieser gegebenenfalls lösbar einzusetzende modulartige Einsatz weist an seiner dem Ausstattungsteil zugewandten Seite mindestens eine der gesamten Ladegutaufnahme oder nur einem Teilbereich der Ladegutaufnahme entsprechende Zugangsöffnung auf.
Wenn sich also das Ausstattungsteil, beispielsweise eine Armlehne oder ein schwenkbares Behältnis zur Aufnahme irgendwelcher Utensilien bzw. zur Aufnahme von Telekommunikationsmitteln, in seiner tiefsten Ver-Stellposition befindet, ist die gesamte Ladegutaufnahme zugänglich. Demnach kann also in der gesamten Halterungsaussparung ein modulartiger Einsatz Aufnahme finden, dessen Zugangsöffnung an den Querschnitt der gesamten Halterungsaussparung angepasst ist. Selbst für den Fall jedoch, dass das Ausstattungsteil in einer höheren Verstellposition angeordnet ist, hat die Erfindung eine Lösung gefunden. In dieser höheren Verstellposition nämlich benutzt die Erfindung einen modulartigen Einsatz, dessen Zugangsöffnung mit dem vom Ausstattungsteil nicht zugestellten verbliebenen Teilbereich der Halterungsaussparung ausgerichtet ist.
Um die Erfindung zu verwirklichen, kann dies beispielsweise auch dadurch geschehen, dass der gesamte modulartige Einsatz lediglich dem Raumbedarf des von dem höher angeordneten Ausstattungsteil nicht zugestellten verbliebenen Teilbereichs der Halterungsaussparung entspricht.
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Im einzelnen ist die Erfindung in weiterer Ausgestaltung dadurch gekennzeichnet, dass an der dem Ausstattungsteil zugewandten Seite des modulartigen Einsatzes der obere Teilbereich der Ladegutaufnahme zugänglich ist, welcher von dem in der höheren Verstellposition befindlichen Ausstattungsteil freigelassen ist. Dies kann auch bedeuten, dass der modulartige Einsatz zwar die Halterungsaussparung insgesamt ausfüllt, dass er aber nur in seinem oberen Teilbereich eine Zugangsöffnung bildet.
Andererseits sieht die Erfindung vor, dass an der dem Ausstattungsteil zugewandten Seite des modulartigen Einsatzes nur ein unterer Teilbereich der Ladegutaufnahme zugänglich ist, welcher von dem in seiner tiefsten Verstellposition befindlichen Ausstattungsteil freigelassen ist. Dies kann auch bedeuten, dass ein modulartiger Einsatz zwar die gesamte Halterungsaussparung ausfüllt, dass aber für bestimmte Anwendungsfälle die Zugangsöffnung erst dann freigelegt werden soll, wenn sich das Ausstattungsteil in seiner tiefsten Verstellposition befindet.
Die Halterungsaussparung kann unmittelbarer Bestandteil der Sitzlehne sein. Es ist dabei nicht zwingend, dass die Halterungsaussparung, wie es etwa bei einer Durchladeeinrichtung der Fall ist, die Sitzlehne quer durchsetzen muss. Eine Halterungsaussparung kann auch aus einer einseitig in Ausschwenkrichtung des Ausstattungsteils nach vorn offenen Aussparung bestehen und so ein Einbaufeld für einen modulartigen Einsatz, beispielsweise für einen Kleinutensilienbehälter oder für einen Wertbehälter, bilden. Ein solcher modulartiger Einsatz könnte dann beispielsweise durch das in seine Ruhestellung nach oben geschwenkte Ausstattungsteil verborgen sein.
In weiterer Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, dass der modulartige Einsatz einen Halterahmen aufweist, der die Ladegutaufnahme rahmenartig umgrenzt.
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Für den Fall, dass der Halterahmen ohne weitere Zusatzbauteile lediglich einen Durchladekanal bilden soll, kann die Laibung des Halterahmens identisch sein mit der eine Durchladeaussparung bildenden Ladegutaufnähme.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass in Anpassung an Größe und Position der jeweiligen Zugangsöffnung unterschiedlich große und unterschiedlich positionierbare Vorrichtungsmodule in den Halterahmen einsetzbar sind. Bei dieser erfindungsgemäßen Variante bildet das jeweilige Vorrichtungsmodul, z.B. ein Skisack-Modul, ein Kühlmodul od.dgl., die Ladegutaufnahme.
Weitere Ausgestaltungen entsprechend der Erfindung sind zusätzlichen Unteransprüchen zu entnehmen.
Insgesamt gesehen, befasst sich die Erfindung damit, eine gattungsgemäße Transporteinrichtung so auszugestalten, dass die Ladegutaufnahme in vielfältiger Weise mit der Funktion eines schwenkbaren Ausstattungsteils verknüpft ist und dadurch viele zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten gestattet.
In den Zeichnungen sind vorteilhafte Ausführungsbeispiele entsprechend der Erfindung näher dargestellt, es zeigen,
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Fig. 1-3 unterschiedliche Funktionszustände einer Transporteinrichtung, jeweils ohne unmittelbarem Zusammenhang mit einer Sitzanordnung,
Fig. 4 eine Fondsitz-Anordnung mit wesentlichen Bauteilen einer Transporteinrichtung und
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Fig. 5-6 jeweils eine vergrößerte Darstellung entsprechend den Fig. 1-3.
In den Zeichnungen ist die jeweilige Transporteinrichtung mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Gemäß Fig. 4 ist die mittlere Sitzlehne 11 einer drei Sitze 12, 13, 14 aufweisenden Fondsitz-Anordnung 15 mit einer zum Laderaum K hin offenen Halterungsaussparung 16 versehen. Die Halterungsaussparung 16 ist umgeben von einer Sitzstruktur 17.
In die Halterungsaussparung 16 wird ein modulartiger Einsatz M gegebenenfalls lösbar eingesetzt. Der modulartige Einsatz M weist einen Halterahmen H auf, dessen rahmenförmig geschlossene Laibung L eine Befestigungsaufnahme 18 für ein Vorrichtungsmodul begrenzt. Derartige Vorrichtungsmodule VG und VT, welche jeweils eine Ladegutaufnahme G bilden, sind in Fig. 4 schematisch dargestellt. Die Ladegutaufnahme G kann eine nur einseitig in Ausschwenkrichtung a nach vorn offene Aufnahme oder eine Durchladeaussparung, z.B. in Verbindung mit einer Skisack-Anordnung, bilden.
Für den Fall, dass in den Halterahmen H kein Vorrichtungsmodul VG oder VT eingesetzt wird, kann, z.B. im Falle einer Durchladeeinrichtung, die Befestigungsaufnahme 18 unmittelbar die Ladegutaufnahme G bilden.
Die Anordnung ist zweckmäßig so getroffen, dass der Halterahmen H, und damit die von ihm definierte Befestigungsaufnahme 18, den Querschnitt der sitzlehnenseitigen Halterungsaussparung 16 möglichst völlig ausnutzt.
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Gemäß Fig. 1 ist ein schwenkbares Ausstattungsteil, im vorliegenden Fall eine Mittelarmlehne A, in seine Ruheposition entsprechend dem hauptsächlichen Einschwenkpfeil e hochgeschwenkt. In dieser Ruheposition ist das Raumausstattungsteil S von der in der Sitzlehne 11 gebildeten Sitzlehnenaussparung 19 aufgenommen.
Gemäß Fig. 2 ist das Ausstattungsteil A entsprechend dem hauptsächlichen Ausschwenkpfeil a zwar aus der Sitzlehnenaussparung 19 heraus nach vorn geschwenkt, jedoch befindet sich das Ausstattungsteil A in einer angehobenen Verstellposition, in welcher das Ausstattungsteil A mit seiner rückwärtigen Stirnseite 20 den unteren Bereich der Befestigungsaufnahme 18 blockiert mithin nur eine Teilbereichs-Zugangsöffnung TZ zuläßt.
Die Teilbereichs-Zugangsöffnung TZ genügt indessen dem Raumbedarf des weniger hohen Vorrichtungsmoduls VT, welches demnach in Höhe der Teilbereichs-Zugangsöffnung TZ in die Befestigungsaufnahme 18 eingesetzt werden kann.
Die an die Funktion der Transportvorrichtung 10 angepaßte Schwenkmechanik 21 ermöglicht es außerdem, das Ausstattungsteil A in seine tiefste und darüber hinaus nach vorn gestreckte Lage vor einen stufenartigen Ansatz 22 zu versetzen. Der stufenartige Ansatz 22 ist unterhalb des Halterahmens H an letzterem befestigt, insbesondere einstückig mit dem Halterahmen H verbunden.
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In der tiefsten Verstellposition des Ausstattungsteils A gemäß Fig. 3 ist der Halterahmen H, also auch dessen Gesamtzugangsöffnung GZ, freigelegt, so dass das mit der Gesamtzugangsöffnung GZ korrespondierende höhere Vorrichtungsmodul VG in die Befestigungsaufnahme 18 des Halterah-
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mens H eingesetzt und dort in nicht näher gezeigter Weise gegebenenfalls lösbar befestigt werden kann.
Das höhere Vorrichtungsmodul VG bietet entsprechend einer besonderen Ausgestaltung indessen auch die Möglichkeit, gleichermaßen in der Funktionsposition der Transporteinrichtung 10 gemäß Fig. 3 als auch in der Funktionsposition gemäß Fig. 2 verwandt zu werden.
Das höhere Vorrichtungsmodul VG weist nämlich eine insgesamt mit 23 bezeichnete Verschlussklappe auf, deren Kontur mit Strichlinien angedeutet ist. Die Verschlussklappe 23 ist mittels einer sich parallel zur Breitenachse b der Sitzlehne 11 erstreckenden strichpunktiert angedeuteten Scharnierachse 24 unten am Vorrichtungsmodul VG angelenkt.
Die Verschlussklappe 23 ist etwa in Höhe der mit einer Strichlinie angedeuteten Unterkante 25 der oberen Teilbereichs-Zugangsöffnung TZ mittels einer zur Scharnierachse 24 parallelen zusätzlichen Scharnierachse 26 (mit einer Kreuzlinie angedeutet) eines Scharniers in zwei klappbar aneinander angelenkte Teilklappen 27, 28 unterteilt. Auf diese Weise ist die Ladegutaufnahme G des höheren Vorrichtungsmoduls VG bei der Funktionsposition gemäß Fig. 2 über die obere Teilklappe 27 und bei der Funktionsposition gemäß Fig. 3 über beide Teilklappen 27, 28 zugänglich.
Aufbau und Funktion der Schwenkmechanik 21 sind anhand der Fig. 5-7 wie folgt zu beschreiben:
Der stufenartige Ansatz 22 bildet zwei miteinander korrespondierende, entlang einer Schwenkachse S im Parallelabstand voneinander angeordnete, in Ausschwenkrichtung a etwa nach vorn weisende Haltefortsätze 29. An
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jedem Haltefortsatz 29 ist jeweils eine Gelenklasche 30 um den in der Schwenkachse S liegenden Schwenkzapfen 31 drehgelagert.
Der untere bzw. innere Bereich 32 des Ausstattungsteils A ist zwisehen den von der Schwenkachse S wegweisenden freien Endbereichen 33 der beiden Gelenklaschen 30 aufgenommen und dort befestigt.
Der untere bzw. innere Bereich 32 des Ausstattungsteils A ist an einer beide freien Endbereiche 33 der beiden Gelenklaschen 30 durchsetzenden zusätzlichen Schwenkachse SZ schwenkgelagert, welche sich parallel zur Schwenkachse S erstreckt. In der zusätzlichen Schwenkachse SZ ist beidseitig des Ausstattungsteils A je ein Gelenkzapfen 35 angeordnet, welcher jeweils in einem oberen freien Endbereich 33 der jeweiligen Gelenklasche 30 gehalten ist.
Aus beiden Breitseiten 34 ragt aus dem unteren bzw. inneren Bereich des Ausstattungsteils A je ein sich parallel zur zusätzlichen Gelenkachse SZ erstreckender Kulissenzapfen 36 vor, welcher jeweils in einem im freien Endbereich 33 der ihm zugeordneten Gelenklasche 30 eingearbeiteten teilkreisförmigen Kulissenschlitz 37 bewegbar ist. Der Kulissenschlitz 37 dient der Begrenzung der Schwenkbewegung des Ausstattungsteils A um die zusätzliche Schwenkachse SZ.
An zumindest einem freien Endbereich 33 einer Gelenklasche 30 ist ein Riegelelement 38 translatorisch geführt, welches die Schwenkbewegung des Ausstattungsteils A um die Schwenkachse S sperren kann.
Das Riegelelement 38 weist einen sich in Richtung Schwenkachse S
erstreckenden hakenförmigen Riegelfortsatz 39 auf, welcher in Ruhestellung des Ausstattungsteils A (s. Fig. 5) mit seiner zur zusätzlichen Schwenkachse
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SZ hin offenen Hakenöffnung 40 einen am benachbarten Haltefortsatz 29 festen Sperrzapfen 41 untergreift. Der hakenförmige Riegelfortsatz 39 ist gemeinsam mit dem gesamten Riegelelement 38 durch eine translatorische Bewegung entgegen der Rückstellkraft einer Blattfeder 42 in Richtung Schwenkachse S außer Eingriff mit dem Sperrzapfen 41 versetzbar.
Aus der Ruhestellung des Ausstattungsteils A (s. Fig. 5) kann durch Druck auf eine Bedienungshandhabe 43 in Richtung P eine translatorische Verschiebung des Riegelelements 38 in Richtung Schwenkachse S bewirkt werden. Dabei übergreift ein geradliniger Kulissenschlitz 44, welcher zum benachbarten Kulissenzapfen 36 hin einseitig geöffnet ist, den Kulissenzapfen 36 sperrend (vgl. Fig. 7), während der Sperrzapfen 41 zugleich außer Eingriff mit der Hakenöffnung 40 gerät. Auf diese Weise kann das Ausstattungsteil A in seine gestreckte tiefste Lage gemäß Fig. 7 in Ausschwenkrichtung a heruntergeschwenkt werden. Sobald der Druck P nicht mehr auf die Bedienungshandhabe 43 einwirkt, wandert letztere aus ihrer in Fig. 7 gezeigten Position nach links, so dass der Kulissenzapfen 36 wieder außer Eingriff mit dem sich geradlinig erstreckenden Kulissenschlitz 44 gerät.
Das Herausschwenken des Ausstattungsteils A aus seiner in Fig. 5 gezeigten Position in die Position gemäß Fig. 6 geschieht in einfacher Weise so, dass man das Ausstattungsteil A an seiner oben befindlichen freien Stirnseite 45 ergreift und in Richtung des Ausschwenkpfeils a nach unten verschwenkt, wobei der Kulissenzapfen 36 sich innerhalb des Kulissenschlitzes 37 nach oben bewegt.
Claims (17)
1. Transporteinrichtung (10) für eine Sitzanordnung (15) von Fahrzeugen, mit einer mindestens einer Sitzlehne (11) zugeordneten, etwa rahmenartig umgrenzten, eine Ladegutaufnahme (G), insbesondere eine Durchladeaussparung umgebenden Halterungsaussparung (16), welcher in einer Sitzlehnenaussparung (19) ein Ausstattungsteil (A) vorgeordnet ist, das in oder an der Sitzlehne (11) um eine sich parallel zur Sitzlehnenbreite (bei b) erstreckende Schwenkachse (S) einer Schwenkmechanik (21) in die Sitzlehnenaussparung (19) hineinschwenkbar und aus letzterer herausschwenkbar ist und das in seiner herausgeschwenkten Lage höhenverstellbar ist, derart, dass das Ausstattungsteil (A) in seiner tiefsten Verstellposition die Halterungsaussparung (16) gänzlich freigibt und in einer davon abweichenden höheren Verstellposition die Halterungsaussparung (16) teilweise zustellt, und wobei in die Halterungsaussparung (16) mindestens ein modulartiger Einsatz (M) einsetzbar ist, an dessen dem Ausstattungsteil (A) zugewandten Seite eine der gesamten Ladegutaufnahme (G) oder nur einen Teilbereich der Ladegutaufnahme (G) entsprechende Zugangsöffnung (GZ, TZ) gebildet ist.
2. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der dem Ausstattungsteil (A) zugewandten Seite des modulartigen Einsatzes (M) oberer Teilbereich (bei TZ) der Ladegutaufnahme (G) zugänglich ist, welcher von dem in einer höheren Verstellposition befindlichen Ausstattungsteil (A) freigelassen ist.
3. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der dem Ausstattungsteil (A) zugewandten Seite des modulartigen Einsatzes (M) nur ein unterer Teilbereich der Ladegutaufnahme (G) zugänglich ist, welcher von dem in seiner tiefsten Verstellposition befindlichen Ausstattungsteil freigelassen ist.
4. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der modulartige Einsatz (M) einen Halterahmen (H) aufweist, der die Ladegutaufnahme (G) rahmenartig umgrenzt.
5. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in Anpassung an Größe und Position der jeweiligen Zugangsöffnung (GZ, TZ) unterschiedlich große und unterschiedlich positionierbare Vorrichtungsmodufe (VG, VT) in den Halterahmen (H) einsetzbar sind.
6. Transporteinrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch ein Vorrichtungsmodul (VG), welches an seiner dem Ausstattungsteil (A) zugewandten Seite mindestens ein den Innenraum des Vorrichtungsmoduls (VG) lösbar verschließendes Verschlusselement (23) aufweist, dessen Erstreckung an Größe und Position der jeweiligen Zugangsöffnung (GZ, TZ) angepasst ist.
7. Transporteinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Verschlusselement (23) eine um eine Scharnierachse (24) schwenkbare Klappe (23) bildet.
8. Transporteinrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eine Verschlussklappe (23), welche mittels einer sich parallel zur Sitzlehnenbreite (bei b) erstreckenden Scharnierachse (24) unten am Vorrichtungsmodul (VG) angelenkt ist und welche etwa in Höhe der Unterkante (25) einer oberen Teilbereichs-Zugangsöffnung (TZ) mittels einer zur Scharnierachse (24) parallelen zusätzlichen Scharnierachse (26) in zwei klappbar aneinander angelenkte Teilklappen (27, 28) unterteilt ist.
9. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkmechanik (21) dem unteren Bereich des Halterahmens (H) zugeordnet ist.
10. Transporteinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkmechanik (21) unterhalb des Halterahmens (H) an diesem befestigt ist.
11. Transporteinrichtung nach Anspruch 9 oder nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen (H) einen etwa in Ausschwenkrichtung (a) des Ausstattungsteils (A) nach vorn zeigenden stufenartigen Ansatz (22) zur Aufnahme der Schwenkmechanik (21) aufweist.
12. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der stufenartige Ansatz (22) zwei miteinander korrespondierende, entlang der Schwenkachse (S) im Parallelabstand voneinander angeordnete, in Ausschwenkrichtung (a) etwa nach vorn weisende Haltefortsätze (29) bildet, an welchen jeweils eine Gelenklasche (30) um die Schwenkachse (S) drehgelagert ist, wobei der untere bzw. innere Bereich (32) des Ausstattungsteils (A) zwischen den von der Schwenkachse (S) weg weisenden freien Endbereichen (33) der beiden Gelenklaschen (30) aufgenommen ist.
13. Transporteinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der untere bzw. innere Bereich (32) des Ausstattungsteils (A) an einer beide freien Endbereiche (33) der beiden Gelenklaschen (30) durchsetzenden zusätzlichen Schwenkachse (SZ) gelagert ist, welche sich parallel zur Schwenkachse (S) erstreckt.
14. Transporteinrichtung nach Anspruch 12 oder nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass aus beiden Breitseiten (34) das unteren bzw. am inneren Bereich (32) des Ausstattungsteils (A) je ein sich parallel zur zusätzlichen Schwenkachse (SZ) erstreckender Kulissenzapfen (36) vorragt, welcher jeweils in einem in den freien Endbereich (33) der ihm zugeordneten Gelenklasche (30) eingearbeiteten teilkreisförmigen Kulissenschlitz (37) bewegbar ist, der einer Begrenzung der Schwenkbewegung des Ausstattungsteils (A) um die zusätzliche Schwenkachse (SZ) dient.
15. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an einem freien Endbereich (33) einer Gelenklasche (30) ein Riegelelement (38) translatorisch geführt ist, welches die Schwenkbewegung des Ausstattungsteils (A) um die Schwenkachse (S) sperrt.
16. Transporteinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement (38) einen sich in Richtung Schwenkachse (S) erstreckenden hakenförmigen Riegelfortsatz (39) aufweist, welcher in Ruhestellung des Ausstattungsteils (A) mit seiner zur zusätzlichen Schwenkachse (SZ) hin offenen Hakenöffnung (40) einen am benachbarten Haltefortsatz (29) festen Sperrzapfen (41) untergreift und welcher durch eine translatorische Bewegung entgegen Federrückstellkraft (bei 42) in Richtung Schwenkachse (S) außer Eingriff mit dem Sperrzapfen (41) versetzbar ist.
17. Transporteinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass in Ruhestellung des Ausstattungsteils (A) durch translatorische Verschiebung des Riegelelements (38) ein vom letzteren gebildeter, an einer Stirnseite zum benachbarten Kulissenzapfen (36) offener geradliniger Kulissenschlitz (44) den Kulissenzapfen (36) sperrend aufnimmt, derart, dass das Ausstattungsteil (A) an einer Schwenkbewegung um die zusätzliche Schwenkachse (SZ) gehindert ist.
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|---|---|---|---|
| DE20107249U DE20107249U1 (de) | 2001-04-26 | 2001-04-26 | Transporteinrichtung für eine Sitzanordnung von Fahrzeugen |
Applications Claiming Priority (1)
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ID=7956265
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| DE20107249U Expired - Lifetime DE20107249U1 (de) | 2001-04-26 | 2001-04-26 | Transporteinrichtung für eine Sitzanordnung von Fahrzeugen |
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Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2887192A1 (fr) * | 2005-06-21 | 2006-12-22 | Peugeot Citroen Automobiles Sa | Dispositif ameliore qui integre un accoudoir rabattable dissimulant une trappe de mise en relation entre le coffre et l'habitacle d'un vehicule automobile |
| DE102007049763A1 (de) * | 2007-10-16 | 2009-04-23 | F.S. Fehrer Automotive Gmbh | Armlehne zur Anordnung in einem Fahrzeug |
| DE102007049760A1 (de) * | 2007-10-16 | 2009-04-23 | F.S. Fehrer Automotive Gmbh | Sitzbank zur Anordnung in einem Fahrzeug und Zusatzmodul zur Bildung einer Sitzbank |
| DE102011118599A1 (de) * | 2011-11-15 | 2013-05-16 | Faurecia Innenraum Systeme Gmbh | Mittelkonsole für ein Kraftfahrzeug |
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2001
- 2001-04-26 DE DE20107249U patent/DE20107249U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20021002 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20041103 |