DE10120604C1 - Transporteinrichtung für eine Sitzanordnung von Fahrzeugen - Google Patents
Transporteinrichtung für eine Sitzanordnung von FahrzeugenInfo
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Abstract
Eine Transporteinrichtung (10) für eine Sitzanordnung (15) eines Fahrzeuges ist mit einer einer Sitzlehne (11) zugeordneten, etwa rahmenartig umgrenzten, eine Ladegutaufnahme (G), insbesondere eine Durchladeaussparung umgebenden Halterungsaussparung (16) versehen. Der Halterungsaussparung (16) ist in einer Sitzlehnenaussparung (19) ein Ausstattungsteil vorgeordnet, das in oder an der Sitzlehne (11) um eine sich parallel zur Sitzlehnenbreite (bei b) erstreckende Schwenkachse (S) einer Schwenkmechanik in die Sitzlehnenaussparung (19) hineinschwenkbar und aus letzterer herausschwenkbar ist. DOLLAR A Das Ausstattungsteil ist in seiner herausgeschwenkten Lage höhenverstellbar, derart, dass das Ausstattungsteil in seiner tiefsten Verstellposition die Halterungsaussparung (16) gänzlich freigibt und in einer davon abweichenden höheren Verstellposition die Halterungsaussparung (16) teilweise zustellt. DOLLAR A In die Halterungsaussparung (16) ist mindestens ein modulartiger Einsatz (M) einsetzbar, an dessen dem Ausstattungsteil zugewandten Seite eine der gesamten Ladegutaufnahme (G) oder nur einem Teilbereich der Ladegutaufnahme (G) entsprechende Zugangsöffnung gebildet ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Transporteinrichtung für eine Sitzanordnung
von Fahrzeugen entsprechend dem Patentanspruch 1.
Eine solche Transporteinrichtung ist beispielsweise in der
DE 35 39 258 C2 beschrieben.
Bei der bekannten Transporteinrichtung ist eine Fondsitzlehne auf ei
nem Teil ihrer Quererstreckung vom Laderaum her von einer Halterungsaus
sparung durchsetzt, an welche sich in Fahrtrichtung nach vorn eine Sitzleh
nenaussparung anschließt. In der Sitzlehnenaussparung ist ein der Halterungsaussparung
in Fahrtrichtung vorgeordnetes Ausstattungsteil, gemäß
der DE 35 39 258 C2 eine schwenkbare Mittelarmlehne, untergebracht. Die
Mittelarmlehne ist um eine sich parallel zur Sitzlehnenbreite erstreckende
Schwenkachse einer Schwenkmechanik in die Sitzlehnenaussparung hinein
schwenkbar und aus letzterer herausschwenkbar.
In ihrer herausgeschwenkten Lage ist die Mittelarmlehne mittels ihrer
Schwenkachse innerhalb der Schwenkmechanik höhenverstellbar, um eine
für die Fahrzeuginsassen angenehme Komfortstellung herbeizuführen.
In ihrer tiefsten Verstellposition gibt die Mittelarmlehne die eine Lade
gutaufnahme, und zwar eine Durchladeaussparung definierende Halterungs
aussparung völlig frei. Wenn die Mittelarmlehne hingegen die höhere Ver
stellposition, also die Komfortposition einnimmt, ist die Halterungsausspa
rung in ihrem unteren Teilbereich blockiert, so dass es nicht möglich ist, ein
Ablagetablett aus der Halterungsaussparung nach vorn in die Gebrauchslage
herauszuschwenken. Bei der in der Komfortposition befindlichen Mittelarm
lehne ist es ebenfalls nicht möglich, eine Durchladeeinrichtung in Form eines
Transportbehälters zur Aufnahme von Skiern zu benutzen.
Eine der Transporteinrichtung gemäß der DE 35 39 258 C2 ähnliche
Anordnung ist von der DE 198 08 404 A1 bekannt. Auch bei jener bekannten
Transporteinrichtung (s. insbesondere Fig. 9 der DE 198 08 404 A1) ist die
Transporteinrichtung bei herausgeschwenkter Mittelarmlehne nur dann zu
gänglich, wenn letztere aus ihrer höheren Verstellposition in die tiefste Ver
stellposition versetzt wird.
Ausgehend von der Transporteinrichtung gemäß der
DE 35 39 258 C2, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannte
Transporteinrichtung universeller und vielseitiger nutzbar auszugestalten.
Diese Aufgabe wird entsprechend der Gesamtheit der Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Unter anderem ist entsprechend der Erfindung in die Halterungsaus
sparung mindestens ein modulartiger Einsatz einsetzbar. Dieser gegebe
nenfalls lösbar einzusetzende modulartige Einsatz weist an seiner dem Aus
stattungsteil zugewandten Seite mindestens eine der gesamten Ladegutauf
nahme oder nur einem Teilbereich der Ladegutaufnahme entsprechende Zu
gangsöffnung auf.
Wenn sich also das Ausstattungsteil, beispielsweise eine Armlehne
oder ein schwenkbares Behältnis zur Aufnahme irgendwelcher Utensilien
bzw. zur Aufnahme von Telekommunikationsmitteln, in seiner tiefsten Ver
stellposition befindet, ist die gesamte Ladegutaufnahme zugänglich. Dem
nach kann also in der gesamten Halterungsaussparung ein modulartiger Ein
satz Aufnahme finden, dessen Zugangsöffnung an den Querschnitt der ge
samten Halterungsaussparung angepasst ist. Selbst für den Fall jedoch,
dass das Ausstattungsteil in einer höheren Verstellposition angeordnet ist,
hat die Erfindung eine Lösung gefunden. In dieser höheren Verstellposition
nämlich benutzt die Erfindung einen modulartigen Einsatz, dessen Zugangs
öffnung mit dem vom Ausstattungsteil nicht zugestellten verbliebenen Teilbe
reich der Halterungsaussparung ausgerichtet ist.
Um die Erfindung zu verwirklichen, kann dies beispielsweise auch da
durch geschehen, dass der gesamte modulartige Einsatz lediglich dem
Raumbedarf des von dem höher angeordneten Ausstattungsteil nicht zuge
stellten verbliebenen Teilbereichs der Halterungsaussparung entspricht.
Im einzelnen ist die Erfindung in weiterer Ausgestaltung dadurch ge
kennzeichnet, dass an der dem Ausstattungsteil zugewandten Seite des mo
dulartigen Einsatzes der obere Teilbereich der Ladegutaufnahme zugänglich
ist, welcher von dem in der höheren Verstellposition befindlichen Ausstat
tungsteil freigelassen ist. Dies kann auch bedeuten, dass der modulartige
Einsatz zwar die Halterungsaussparung insgesamt ausfüllt, dass er aber nur
in seinem oberen Teilbereich eine Zugangsöffnung bildet.
Andererseits sieht die Erfindung vor, dass an der dem Ausstattungsteil
zugewandten Seite des modulartigen Einsatzes nur ein unterer Teilbereich
der Ladegutaufnahme zugänglich ist, welcher von dem in seiner tiefsten Ver
stellposition befindlichen Ausstattungsteil freigelassen ist. Dies kann auch
bedeuten, dass ein modulartiger Einsatz zwar die gesamte Halterungsaus
sparung ausfüllt, dass aber für bestimmte Anwendungsfälle die Zugangsöff
nung erst dann freigelegt werden soll, wenn sich das Ausstattungsteil in sei
ner tiefsten Verstellposition befindet.
Die Halterungsaussparung kann unmittelbarer Bestandteil der Sitz
lehne sein. Es ist dabei nicht zwingend, dass die Halterungsaussparung, wie
es etwa bei einer Durchladeeinrichtung der Fall ist, die Sitzlehne quer durch
setzen muss. Eine Halterungsaussparung kann auch aus einer einseitig in
Ausschwenkrichtung des Ausstattungsteils nach vorn offenen Aussparung
bestehen und so ein Einbaufeld für einen modulartigen Einsatz, beispiels
weise für einen Kleinutensilienbehälter oder für einen Wertbehälter, bilden.
Ein solcher modulartiger Einsatz könnte dann beispielsweise durch das in
seine Ruhestellung nach oben geschwenkte Ausstattungsteil verborgen sein.
In weiterer Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, dass der modular
tige Einsatz einen Halterahmen aufweist, der die Ladegutaufnahme rahmen
artig umgrenzt.
Für den Fall, dass der Halterahmen ohne weitere Zusatzbauteile le
diglich einen Durchladekanal bilden soll, kann die Laibung des Halterahmens
identisch sein mit der eine Durchladeaussparung bildenden Ladegutauf
nahme.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass in
Anpassung an Größe und Position der jeweiligen Zugangsöffnung unter
schiedlich große und unterschiedlich positionierbare Vorrichtungsmodule in
den Halterahmen einsetzbar sind. Bei dieser erfindungsgemäßen Variante
bildet das jeweilige Vorrichtungsmodul, z. B. ein Skisack-Modul, ein Kühlmo
dul od. dgl., die Ladegutaufnahme.
Weitere Ausgestaltungen entsprechend der Erfindung sind zusätzli
chen Unteransprüchen zu entnehmen.
Insgesamt gesehen, befasst sich die Erfindung damit, eine
gattungsgemäße Transporteinrichtung so auszugestalten, dass die Ladegut
aufnahme in vielfältiger Weise mit der Funktion eines schwenkbaren Aus
stattungsteils verknüpft ist und dadurch viele zusätzliche Anwendungsmög
lichkeiten gestattet.
In den Zeichnungen sind vorteilhafte Ausführungsbeispiele entspre
chend der Erfindung näher dargestellt, es zeigen,
Fig. 1-3 unterschiedliche Funktionszustände einer Transporteinrich
tung, jeweils ohne unmittelbarem Zusammenhang mit einer Sitzanordnung,
Fig. 4 eine Fondsitz-Anordnung mit wesentlichen Bauteilen einer
Transporteinrichtung und
Fig. 5-6 jeweils eine vergrößerte Darstellung entsprechend den Fig.
1-3.
In den Zeichnungen ist die jeweilige Transporteinrichtung mit der Be
zugsziffer 10 bezeichnet.
Gemäß Fig. 4 ist die mittlere Sitzlehne 11 einer drei Sitze 12, 13, 14
aufweisenden Fondsitz-Anordnung 15 mit einer zum Laderaum K hin offenen
Halterungsaussparung 16 versehen. Die Halterungsaussparung 16 ist umge
ben von einer Sitzstruktur 17.
In die Halterungsaussparung 16 wird ein modulartiger Einsatz M gege
benenfalls lösbar eingesetzt. Der modulartige Einsatz M weist einen Halte
rahmen H auf, dessen rahmenförmig geschlossene Laibung L eine Befesti
gungsaufnahme 18 für ein Vorrichtungsmodul begrenzt. Derartige Vorrich
tungsmodule VG und VT, welche jeweils eine Ladegutaufnahme G bilden,
sind in Fig. 4 schematisch dargestellt. Die Ladegutaufnahme G kann eine nur
einseitig in Ausschwenkrichtung a nach vorn offene Aufnahme oder eine
Durchladeaussparung, z. B. in Verbindung mit einer Skisack-Anordnung,
bilden.
Für den Fall, dass in den Halterahmen H kein Vorrichtungsmodul VG
oder VT eingesetzt wird, kann, z. B. im Falle einer Durchladeeinrichtung, die
Befestigungsaufnahme 18 unmittelbar die Ladegutaufnahme G bilden.
Die Anordnung ist zweckmäßig so getroffen, dass der Halterahmen H,
und damit die von ihm definierte Befestigungsaufnahme 18, den Querschnitt
der sitzlehnenseitigen Halterungsaussparung 16 möglichst völlig ausnutzt.
Gemäß Fig. 1 ist ein schwenkbares Ausstattungsteil, im vorliegenden
Fall eine Mittelarmlehne A, in seine Ruheposition entsprechend dem haupt
sächlichen Einschwenkpfeil e hochgeschwenkt. In dieser Ruheposition ist
das Raumausstattungsteil von der in der Sitzlehne 11 gebildeten Sitzleh
nenaussparung 19 aufgenommen.
Gemäß Fig. 2 ist das Ausstattungsteil A entsprechend dem
hauptsächlichen Ausschwenkpfeil a zwar aus der Sitzlehnenaussparung 19
heraus nach vorn geschwenkt, jedoch befindet sich das Ausstattungsteil A in
einer angehobenen Verstellposition, in welcher das Ausstattungsteil A mit
seiner rückwärtigen Stirnseite 20 den unteren Bereich der Befestigungsauf
nahme 18 blockiert mithin nur eine Teilbereichs-Zugangsöffnung TZ zuläßt.
Die Teilbereichs-Zugangsöffnung TZ genügt indessen dem Raumbe
darf des weniger hohen Vorrichtungsmoduls VT, welches demnach in Höhe
der Teilbereichs-Zugangsöffnung TZ in die Befestigungsaufnahme 18 einge
setzt werden kann.
Die an die Funktion der Transportvorrichtung 10 angepaßte Schwenk
mechanik 21 ermöglicht es außerdem, das Ausstattungsteil A in seine tiefste
und darüber hinaus nach vorn gestreckte Lage vor einen stufenartigen An
satz 22 zu versetzen. Der stufenartige Ansatz 22 ist unterhalb des Halterah
mens H an letzterem befestigt, insbesondere einstückig mit dem Halterah
men H verbunden.
In der tiefsten Verstellposition des Ausstattungsteils A gemäß Fig. 3 ist
der Halterahmen H, also auch dessen Gesamtzugangsöffnung GZ, freige
legt, so dass das mit der Gesamtzugangsöffnung GZ korrespondierende hö
here Vorrichtungsmodul VG in die Befestigungsaufnahme 18 des Halterahmens
H eingesetzt und dort in nicht näher gezeigter Weise gegebenenfalls
lösbar befestigt werden kann.
Das höhere Vorrichtungsmodul VG bietet entsprechend einer
besonderen Ausgestaltung indessen auch die Möglichkeit, gleichermaßen in
der Funktionsposition der Transporteinrichtung 10 gemäß Fig. 3 als auch in
der Funktionsposition gemäß Fig. 2 verwandt zu werden.
Das höhere Vorrichtungsmodul VG weist nämlich eine insgesamt mit
23 bezeichnete Verschlussklappe auf, deren Kontur mit Strichlinien ange
deutet ist. Die Verschlussklappe 23 ist mittels einer sich parallel zur Breiten
achse b der Sitzlehne 11 erstreckenden strichpunktiert angedeuteten Schar
nierachse 24 unten am Vorrichtungsmodul VG angelenkt.
Die Verschlussklappe 23 ist etwa in Höhe der mit einer Strichlinie an
gedeuteten Unterkante 25 der oberen Teilbereichs-Zugangsöffnung TZ mit
tels einer zur Scharnierachse 24 parallelen zusätzlichen Scharnierachse 26
(mit einer Kreuzlinie angedeutet) eines Scharniers in zwei klappbar aneinan
der angelenkte Teilklappen 27, 28 unterteilt. Auf diese Weise ist die Lade
gutaufnahme G des höheren Vorrichtungsmoduls VG bei der Funktionsposi
tion gemäß Fig. 2 über die obere Teilklappe 27 und bei der Funktionsposition
gemäß Fig. 3 über beide Teilklappen 27, 28 zugänglich.
Aufbau und Funktion der Schwenkmechanik 21 sind anhand der Fig.
5-7 wie folgt zu beschreiben:
Der stufenartige Ansatz 22 bildet zwei miteinander korrespondierende,
entlang einer Schwenkachse S im Parallelabstand voneinander angeordnete,
in Ausschwenkrichtung a etwa nach vorn weisende Haltefortsätze 29. An
jedem Haltefortsatz 29 ist jeweils eine Gelenklasche 30 um den in der
Schwenkachse S liegenden Schwenkzapfen 31 drehgelagert.
Der untere bzw. innere Bereich 32 des Ausstattungsteils A ist zwi
schen den von der Schwenkachse S wegweisenden freien Endbereichen 33
der beiden Gelenklaschen 30 aufgenommen und dort befestigt.
Der untere bzw. innere Bereich 32 des Ausstattungsteils A ist an einer
beide freien Endbereiche 33 der beiden Gelenktaschen 30 durchsetzenden
zusätzlichen Schwenkachse SZ schwenkgelagert, welche sich parallel zur
Schwenkachse S erstreckt. In der zusätzlichen Schwenkachse SZ ist beid
seitig des Ausstattungsteils A je ein Gelenkzapfen 35 angeordnet, welcher
jeweils in einem oberen freien Endbereich 33 der jeweiligen Gelenklasche 30
gehalten ist.
Aus beiden Breitseiten 34 ragt aus dem unteren bzw. inneren Bereich
des Ausstattungsteils A je ein sich parallel zur zusätzlichen Gelenkachse SZ
erstreckender Kulissenzapfen 36 vor, welcher jeweils in einem im freien
Endbereich 33 der ihm zugeordneten Gelenklasche 30 eingearbeiteten teil
kreisförmigen Kulissenschlitz 37 bewegbar ist. Der Kulissenschlitz 37 dient
der Begrenzung der Schwenkbewegung des Ausstattungsteils A um die zu
sätzliche Schwenkachse SZ.
An zumindest einem freien Endbereich 33 einer Gelenklasche 30 ist
ein Riegelelement 38 translatorisch geführt, welches die Schwenkbewegung
des Ausstattungsteils A um die Schwenkachse S sperren kann.
Das Riegelelement 38 weist einen sich in Richtung Schwenkachse S
erstreckenden hakenförmigen Riegelfortsatz 39 auf, welcher in Ruhestellung
des Ausstattungsteils A (s. Fig. 5) mit seiner zur zusätzlichen Schwenkachse
SZ hin offenen Hakenöffnung 40 einen am benachbarten Haltefortsatz 29
festen Sperrzapfen 41 untergreift. Der hakenförmige Riegelfortsatz 39 ist
gemeinsam mit dem gesamten Riegelelement 38 durch eine translatorische
Bewegung entgegen der Rückstellkraft einer Blattfeder 42 in Richtung
Schwenkachse S außer Eingriff mit dem Sperrzapfen 41 versetzbar.
Aus der Ruhestellung des Ausstattungsteils A (s. Fig. 5) kann durch
Druck auf eine Bedienungshandhabe 43 in Richtung P eine translatorische
Verschiebung des Riegelelements 38 in Richtung Schwenkachse S bewirkt
werden. Dabei übergreift ein geradliniger Kulissenschlitz 44, welcher zum
benachbarten Kulissenzapfen 36 hin einseitig geöffnet ist, den Kulissenzap
fen 36 sperrend (vgl. Fig. 7), während der Sperrzapfen 41 zugleich außer
Eingriff mit der Hakenöffnung 40 gerät. Auf diese Weise kann das Ausstat
tungsteil A in seine gestreckte tiefste Lage gemäß Fig. 7 in Ausschwenk
richtung a heruntergeschwenkt werden. Sobald der Druck P nicht mehr auf
die Bedienungshandhabe 43 einwirkt, wandert letztere aus ihrer in Fig. 7 ge
zeigten Position nach links, so dass der Kulissenzapfen 36 wieder außer
Eingriff mit dem sich geradlinig erstreckenden Kulissenschlitz 44 gerät.
Das Herausschwenken des Ausstattungsteils A aus seiner in Fig. 5
gezeigten Position in die Position gemäß Fig. 6 geschieht in einfacher Weise
so, dass man das Ausstattungsteil A an seiner oben befindlichen freien Stirn
seite 45 ergreift und in Richtung des Ausschwenkpfeils a nach unten ver
schwenkt, wobei der Kulissenzapfen 36 sich innerhalb des Kulissenschlitzes
37 nach oben bewegt.
Claims (17)
1. Transporteinrichtung (10) für eine Sitzanordnung (15) von Fahrzeu
gen, mit einer mindestens einer Sitzlehne (11) zugeordneten, etwa rahmen
artig umgrenzten, eine Ladegutaufnahme (G), insbesondere eine Durchla
deaussparung umgebenden Halterungsaussparung (16), welcher in einer
Sitzlehnenaussparung (19) ein Ausstattungsteil (A) vorgeordnet ist, das in
oder an der Sitzlehne (11) um eine sich parallel zur Sitzlehnenbreite (bei b)
erstreckende Schwenkachse (S) einer Schwenkmechanik (21) in die Sitzleh
nenaussparung (19) hineinschwenkbar und aus letzterer herausschwenkbar
ist und das in seiner herausgeschwenkten Lage höhenverstellbar ist, derart,
dass das Ausstattungsteil (A) in seiner tiefsten Verstellposition die Halte
rungsaussparung (16) gänzlich freigibt und in einer davon abweichenden
höheren Verstellposition die Halterungsaussparung (16) teilweise zustellt,
und wobei in die Halterungsaussparung (16) mindestens ein modulartiger
Einsatz (M) einsetzbar ist, an dessen dem Ausstattungsteil (A) zugewandten
Seite eine der gesamten Ladegutaufnahme (G) oder nur einen Teilbereich
der Ladegutaufnahme (G) entsprechende Zugangsöffnung (GZ, TZ) gebildet
ist.
2. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
an der dem Ausstattungsteil (A) zugewandten Seite des modulartigen Ein
satzes (M) oberer Teilbereich (bei TZ) der Ladegutaufnahme (G) zugänglich
ist, welcher von dem in einer höheren Verstellposition befindlichen Ausstat
tungsteil (A) freigelassen ist.
3. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
an der dem Ausstattungsteil (A) zugewandten Seite des modulartigen Ein
satzes (M) nur ein unterer Teilbereich der Ladegutaufnahme (G) zugänglich
ist, welcher von dem in seiner tiefsten Verstellposition befindlichen Ausstat
tungsteil freigelassen ist.
4. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der modulartige Einsatz (M) einen Halterahmen (H)
aufweist, der die Ladegutaufnahme (G) rahmenartig umgrenzt.
5. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass in Anpassung an Größe und Position der jeweiligen
Zugangsöffnung (GZ, TZ) unterschiedlich große und unterschiedlich positio
nierbare Vorrichtungsmodule (VG, VT) in den Halterahmen (H) einsetzbar
sind.
6. Transporteinrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch ein
Vorrichtungsmodul (VG), welches an seiner dem Ausstattungsteil (A) zuge
wandten Seite mindestens ein den Innenraum des Vorrichtungsmoduls (VG)
lösbar verschließendes Verschlusselement (23) aufweist, dessen Erstrec
kung an Größe und Position der jeweiligen Zugangsöffnung (GZ, TZ) ange
passt ist.
7. Transporteinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass jedes Verschlusselement (23) eine um eine Scharnierachse (24)
schwenkbare Klappe (23) bildet.
8. Transporteinrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eine
Verschlussklappe (23), welche mittels einer sich parallel zur Sitzlehnenbreite
(bei b) erstreckenden Scharnierachse (24) unten am Vorrichtungsmodul (VG)
angelenkt ist und welche etwa in Höhe der Unterkante (25) einer oberen
Teilbereichs-Zugangsöffnung (TZ) mittels einer zur Scharnierachse (24) parallelen
zusätzlichen Scharnierachse (26) in zwei klappbar aneinander an
gelenkte Teilklappen (27, 28) unterteilt ist.
9. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schwenkmechanik (21) dem unteren Bereich des
Halterahmens (H) zugeordnet ist.
10. Transporteinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schwenkmechanik (21) unterhalb des Halterahmens (H) an diesem
befestigt ist.
11. Transporteinrichtung nach Anspruch 9 oder nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen (H) einen etwa in Aus
schwenkrichtung (a) des Ausstattungsteils (A) nach vorn zeigenden stufenar
tigen Ansatz (22) zur Aufnahme der Schwenkmechanik (21) aufweist.
12. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der stufenartige Ansatz (22) zwei miteinander korres
pondierende, entlang der Schwenkachse (S) im Parallelabstand voneinander
angeordnete, in Ausschwenkrichtung (a) etwa nach vorn weisende Haltefort
sätze (29) bildet, an welchen jeweils eine Gelenklasche (30) um die
Schwenkachse (S) drehgelagert ist, wobei der untere bzw. innere Bereich
(32) des Ausstattungsteils (A) zwischen den von der Schwenkachse (S) weg
weisenden freien Endbereichen (33) der beiden Gelenklaschen (30) aufge
nommen ist.
13. Transporteinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
dass der untere bzw. innere Bereich (32) des Ausstattungsteils (A) an einer
beide freien Endbereiche (33) der beiden Gelenklaschen (30) durchsetzenden
zusätzlichen Schwenkachse (SZ) gelagert ist, welche sich parallel zur
Schwenkachse (S) erstreckt.
14. Transporteinrichtung nach Anspruch 12 oder nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, dass aus beiden Breitseiten (34) des unteren bzw.
am inneren Bereich (32) des Ausstattungsteils (A) je ein sich parallel zur zu
sätzlichen Schwenkachse (SZ) erstreckender Kulissenzapfen (36) vorragt,
welcher jeweils in einem in den freien Endbereich (33) der ihm zugeordneten
Gelenklasche (30) eingearbeiteten teilkreisförmigen Kulissenschlitz (37) be
wegbar ist, der einer Begrenzung der Schwenkbewegung des Ausstattungs
teils (A) um die zusätzliche Schwenkachse (SZ) dient.
15. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, da
durch gekennzeichnet, dass zumindest an einem freien Endbereich (33) ei
ner Gelenklasche (30) ein Riegelelement (38) translatorisch geführt ist, wel
ches die Schwenkbewegung des Ausstattungsteils (A) um die Schwenk
achse (S) sperrt.
16. Transporteinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
dass das Riegelelement (38) einen sich in Richtung Schwenkachse (S)
erstreckenden hakenförmigen Riegelfortsatz (39) aufweist, welcher in Ruhe
stellung des Ausstattungsteils (A) mit seiner zur zusätzlichen Schwenkachse
(SZ) hin offenen Hakenöffnung (40) einen am benachbarten Haltefortsatz
(29) festen Sperrzapfen (41) untergreift und welcher durch eine translatori
sche Bewegung entgegen Federrückstellkraft (bei 42) in Richtung Schwenk
achse (S) außer Eingriff mit dem Sperrzapfen (41) versetzbar ist.
17. Transporteinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
dass in Ruhestellung des Ausstattungsteils (A) durch translatorische Ver
schiebung des Riegelelements (38) ein vom letzteren gebildeter, an einer
Stirnseite zum benachbarten Kulissenzapfen (36) offener geradliniger Kulis
senschlitz (44) den Kulissenzapfen (36) sperrend aufnimmt, derart, dass das
Ausstattungsteil (A) an einer Schwenkbewegung um die zusätzliche
Schwenkachse (SZ) gehindert ist.
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| DE10120604A DE10120604C1 (de) | 2001-04-26 | 2001-04-26 | Transporteinrichtung für eine Sitzanordnung von Fahrzeugen |
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2001
- 2001-04-26 DE DE10120604A patent/DE10120604C1/de not_active Expired - Fee Related
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