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Die Erfindung betrifft eine Mittelkonsole für ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Die
DE 600 14 487 T2 betrifft eine Konsolenarmlehne für einen Kraftfahrzeuginnenraum und bildet die Basis für den Oberbegriff des Anspruchs 1. Diese Druckschrift offenbart eine Konsole, die sich in Längsrichtung zwischen zwei Vordersitzen des Fahrzeugs erstreckt und einen Körper umfasst, der eine Armlehne für die Benutzer der Sitze trägt. Die Armlehne ist gelenkig um eine quer zu der Konsole liegende horizontale Achse derart angebracht, dass sie einen Verschlussdeckel für einen in dem Körper angeordneten Behälter bildet. Die Achse ist mit dem Körper verbunden und erstreckt sich im hinteren Bereich der Armlehne. Die Armlehne umfasst einen Befestigungssockel und zwei Auflageorgane für die Ellenbogen der Benutzer der Vordersitze, und zwar ein linkes und ein rechtes, die sich in Längsrichtung erstrecken. Die Armlehne umfasst weiter ein derart umgebogenes Blatt aus Federstahl, dass es zwei sich in Längsrichtung erstreckende Flügel, und zwar einen unteren und einen oberen aufweist. Die beiden Flügel sind miteinander durch ihr hinteres Ende verbunden und durch eine Federwirkung dieses Blattes elastisch in Abstand voneinander gespannt. Der untere Flügel ist einstückig mit dem Befestigungssockel ausgebildet. Der obere Flügel ist in Längsrichtung derart gespalten, dass er zwei längliche Arme aufweist. Jeder Arm ist durch die Federwirkung des Blattes elastisch in Abstand von dem unteren Flügel gespannt und trägt eines der beiden Auflageorgan. Das Blatt ist schwenkbar um die Achse mittels eines Lagers angebracht, welches in der Nähe der Verbindungsstelle der beiden Flügel angeordnet ist. Die Armlehne umfasst auch Vorrichtungen zur Einstellung des Abstands der beiden Flügel, und zwar derart, dass die Auflageorgane abgesenkt oder erhöht werden können, um die Armlehne an unterschiedliche Morphologien der Benutzer anzupassen. Ausgehend von einer horizontalen Position der Armlehne hebt der Benutzer, wenn er in den Behälter gelangen möchte, den Befestigungssockel an, indem er ihn beispielsweise an seinem vorderen Ende packt, so dass die gesamte Armlehne um die Achse nach hinten von der Konsole geschwenkt wird, bis eine vertikale Position dieser Armlehne erreicht ist. Dann ist der Behälter zugänglich.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, bei einer Mittelkonsole gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 eine alternative Verstellung der Armlehne zu ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird durch eine Mittelkonsole gemäß Anspruch 1 gelöst. Weitere Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die Erfindung schlägt eine Mittelkonsole, insbesondere für ein Fahrzeug, vor, die aufweist:
- – einen Konsolenkörper;
- – eine Armlehne, die beweglich mit dem Konsolenkörper verbunden ist und relativ zu dem Konsolenkörper zumindest eine erste Position und eine zweite Position einnehmen kann, in der sie zu der ersten Position um einen vorgegebenen Winkel verschwenkt ist;
- – eine Führungsvorrichtung, die die Armlehne mit dem Konsolenkörper verbindet;
wobei die Führungsvorrichtung derart ausgebildet ist, dass in einer ersten Phase die Armlehne ausgehend von der ersten Position bis in eine dritte Position bewegt werden kann, die zu der ersten Position in einer ersten Richtung versetzt ist; und in einer zweiten Phase die Armlehne ausgehend von der dritten Position bis in die zweite Position geschwenkt werden kann;
wobei die Führungsvorrichtung eine erste Führungsbahn und eine erste Eingriffsvorrichtung umfasst, die mit und/oder in der ersten Führungsbahn verschiebbar geführt ist;
wobei die erste Führungsbahn am Konsolenkörper ausgebildet ist und die erste Eingriffsvorrichtung an der Armlehne ortsfest angeordnet ist, oder umgekehrt;
wobei die Führungsvorrichtung eine zweite Führungsbahn und eine zweite Eingriffsvorrichtung umfasst, die an der zweiten Führungsbahn verschiebbar geführt ist;
wobei die zweite Führungsbahn an der Armlehne ausgebildet ist und die zweite Eingriffsvorrichtung am Konsolenkörper ortsfest angeordnet ist, oder umgekehrt.
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In der ersten Phase kann die Armlehne beispielsweise zur Anpassung an den jeweiligen Benutzer verstellt werden, und in der zweiten Phase kann die Armlehne beispielsweise bewegt werden, um mehr Freiraum oder Bewegungsfreiheit zu schaffen und/oder den Zugriff auf ein Staufach im Konsolenkörper zu ermöglichen.
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Die Bewegung der Armlehne in der ersten Phase kann nach Bedarf auf beliebige Art und Weise erfolgen, beispielsweise translatorisch oder geradlinig und/oder auf einer wenigstens einmal gekrümmten und/oder abgewinkelten Bahn. Alternativ oder zusätzlich kann diese Bewegung mit wenigstens einer weiteren beliebigen Bewegung überlagert sein, die beispielsweise translatorisch oder geradlinig und/oder auf einer wenigstens einmal gekrümmten und/oder abgewinkelten Bahn und/oder rotatorisch erfolgt.
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Vorzugsweise funktioniert die Führungsvorrichtung wie eine Kulissenführung oder Kulissensteuerung oder ein Führungsbahngetriebe.
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Vorzugsweise sind die Führungsbahnen und die Eingriffsvorrichtungen derart ausgebildet, dass sie die Bewegungen der Armlehne gemäß den Phasen ermöglichen.
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Die Führungsvorrichtung ermöglicht durch geeignete Ausgestaltung und Anordnung der Führungsbahnen und Eingriffsvorrichtungen die einfache Realisierung einer großen Vielfalt unterschiedlicher Verstellungen der Armlehne relativ zu dem Konsolenkörper, insbesondere gemäß den beiden Phasen.
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Die Führungsvorrichtung kann nach Bedarf auf beliebige Art und Weise ausgebildet sein, beispielsweise derart, dass die Armlehne in wenigstens einer weiteren Phase in wenigstens eine weitere Position bewegt werden kann.
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Die Führungsvorrichtung kann nach Bedarf wenigstens eine weitere Führungsbahn und/oder wenigstens eine weitere Eingriffsvorrichtung umfassen. Bevorzugt sind Führungsbahnen und Eingriffsvorrichtungen paarweise spiegelsymmetrisch zu der ersten Richtung an gegenüberliegenden Seiten des Konsolenkörpers und/oder der Armlehne ausgebildet beziehungsweise angeordnet. Hierdurch wird eine gleichmäßige und sichere Führung ohne unerwünschtes Verkanten oder Verkippen ermöglicht.
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Die erste Führungsbahn kann nach Bedarf auf beliebige Art und Weise ausgebildet sein. So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass
- – die erste Führungsbahn einen ersten Abschnitt, einen zweiten Abschnitt, der fluchtend an den ersten Abschnitt anschließt, einen dritten Abschnitt, der fluchtend an den zweiten Abschnitt anschließt, und einen vierten Abschnitt aufweist, der fluchtend an den dritten Abschnitt anschließt;
- – der erste Abschnitt geradlinig in der ersten Richtung verläuft;
- – der zweite Abschnitt in einem ersten Krümmungssinn gekrümmt verläuft oder ist;
- – der dritte Abschnitt gerade in einer zweiten Richtung verläuft, die spitzwinklig zur ersten Richtung liegt;
- – der vierte Abschnitt in einem zweiten Krümmungssinn gekrümmt verläuft oder ist, der zum ersten Krümmungssinn entgegengesetzt ist.
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Die zweite Führungsbahn kann nach Bedarf auf beliebige Art und Weise ausgebildet sein. So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die zweite Führungsbahn zumindest einen ersten Abschnitt aufweist, der gerade in der ersten Richtung verläuft.
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Jede Führungsbahn kann nach Bedarf wenigstens einen weiteren Abschnitt aufweisen.
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Es kann vorgesehen sein, dass wenigstens eine der Führungsbahnn eine Nut und/oder wenigstens eine Schiene und/oder wenigstens eine der Eingriffsvorrichtungen wenigstens einen Zapfen und/oder wenigstens ein Rad umfasst.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Zapfen in die entsprechenden Nuten ragen und die Räder in den entsprechenden Nuten oder Schienen laufen. Hierdurch wird ein Abheben oder Lösen oder Entfernen der Eingriffsvorrichtung von der Führungsbahn verhindert.
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Jede Eingriffsvorrichtung kann nach Bedarf auf beliebige Art und Weise ausgebildet sein und beispielsweise wenigstens zwei Zapfen oder Räder umfassen. Hierdurch können die Freiheitsgrade der Bewegung der Armlehne relativ zum Konsolenkörper nach Bedarf eingeschränkt werden.
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Jeder Zapfen kann nach Bedarf auf beliebige Art und Weise ausgebildet sein und beispielsweise einen kreisförmigen oder elliptischen oder ovalen oder rechteckigen oder quadratischen oder dreieckigen Querschnitt haben.
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Jede Nut kann nach Bedarf auf beliebige Art und Weise ausgebildet sein und beispielsweise einen rechtwinkligen oder schwalbenschwanzförmigen Querschnitt haben.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Führungsbahnen in wenigstens einer Ebene liegen, die im Wesentlichen parallel zur ersten Richtung liegt.
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Der Konsolenkörper kann nach Bedarf auf beliebige Art und Weise ausgebildet sein. So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass
der Konsolenkörper ein Staufach mit einer nach oben weisenden Öffnung aufweist;
die Armlehne zumindest in der ersten Position die Öffnung zumindest teilweise bedeckt und zumindest in der zweiten Position zumindest teilweise freigibt.
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Der Winkel kann nach Bedarf beliebig gewählt werden und beispielsweise größer gleich 45° und/oder kleiner gleich 270° sein oder 45° oder 60° oder 90° oder 120° oder 150° oder 180° oder 225° oder 270° betragen.
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Es kann vorgesehen sein, dass
der Winkel größer gleich 150° und/oder kleiner gleich 210° ist oder 180° beträgt;
die Armlehne eine Unterseite aufweist, die in der ersten Position nach unten weist und wenigstens eine Vertiefung aufweist.
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Es kann vorgesehen sein, dass der Winkel eingestellt werden kann.
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Die Bezeichnung ”nach unten” bedeutet erfindungsgemäß in einer Richtung, die in das Staufach hineinführt, also im bestimmungsgemäß eingebauten Zustand der Mittelkonsole in Schwerkraftrichtung.
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Im Folgenden werden Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert werden. Die daraus hervorgehenden einzelnen Merkmale sind jedoch nicht auf die einzelnen Ausführungsformen beschränkt, sondern können mit weiter oben beschriebenen einzelnen Merkmalen und/oder mit einzelnen Merkmalen anderer Ausführungsformen verbunden werden. Die Einzelheiten in den Zeichnungen sind nur erläuternd, nicht aber beschränkend auszulegen. Die in den Ansprüchen enthaltenen Bezugszeichen sollen den Schutzbereich der Erfindung in keiner Weise beschränken, sondern verweisen lediglich auf die in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsformen.
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Die Zeichnungen zeigen in:
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1: eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer Mittelkonsole in einer vorderen, horizontalen Endposition;
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2: eine Seitenansicht der Mittelkonsole in einer hinteren horizontalen Zwischenposition;
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3: eine Seitenansicht der Mittelkonsole in einer hinteren leicht verschwenkten Zwischenposition;
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4: eine Seitenansicht der Mittelkonsole in einer hinteren, vertikalen Endposition;
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5: einen Querschnitt der Mittelkonsole längs der Linie V-V der 1.
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In den 1 bis 5 ist eine bevorzugte Ausführungsform einer Mittelkonsole 10 eines nicht weiter dargestellten Kraftfahrzeugs schematisch dargestellt, dessen Längsachse L in den 1 bis 4 von rechts nach links und in der 5 von hinten nach vorn verläuft. Diese Mittelkonsole 10 umfasst einen Konsolenkörper 11, eine Armlehne 12 und eine Führungsvorrichtung 13. Die Armlehne 12 ist über die Führungsvorrichtung 13 beweglich mit dem Konsolenkörper 11 verbunden und kann relativ zu ihm eine erste Position und eine zweite Position einnehmen, in der sie zu der ersten Position um einen vorgegebenen Winkel verschwenkt ist. Diese erste Position ist in der 1 dargestellt und wird hier auch als vordere oder horizontale Endposition bezeichnet. Diese zweite Position ist in der 4 dargestellt und wird hier auch als hintere oder vertikale Endposition bezeichnet. Dieser Winkel beträgt hier 90°.
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Bei dieser bevorzugten Ausführungsform ist die Führungsvorrichtung 13 derart ausgebildet, dass die Armlehne 12 in einer ersten Phase ausgehend von der vorderen Endposition in einer ersten Richtung bis in eine dritte Position relativ zum Konsolenkörper 11 bewegt werden kann und in einer zweiten Phase ausgehend von der dritten Position bis in die vertikale Endposition relativ zum Konsolenkörper 11 geschwenkt werden kann. Diese erste Richtung verläuft in den 1 bis 4 von links nach rechts, also antiparallel oder entgegen zur Längsachse L im Kraftfahrzeug horizontal nach hinten. Diese dritte Position ist in der 2 dargestellt und wird hier auch als hintere horizontale Zwischenposition bezeichnet. Während dieser zweiten Phase erreicht die Armlehne 12 die in der 3 dargestellte hintere leicht verschwenkte Zwischenposition und wird dann in einem ersten Drehsinn weiter bis in die vertikale Endposition geschwenkt. Dieser erste Drehsinn ist in den 1 bis 4 der Uhrzeigersinn.
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Bei dieser bevorzugten Ausführungsform umfasst die Führungsvorrichtung 13 eine erste Nut 14, die eine erste Führungsbahn bildet, einen ersten Zapfen 15, der eine erste Eingriffsvorrichtung bildet, eine zweite Nut 16, die eine zweite Führungsbahn bildet, und einen zweiten Zapfen 17, der eine zweite Eingriffsvorrichtung bildet. In der 5 ist gut zu erkennen, dass die Armlehne 12 breiter als der Konsolenkörper 11 ist und an ihrer Unterseite einen Kanal 18 aufweist, in dem ein oberer Teil des Konsolenkörpers 11 liegt. Diese Unterseite liegt in den 1, 2 und 5 unten und in der 4 rechts und weist in der 3 nach links unten. Dieser Kanal 18 verläuft in der vorderen Endposition parallel zur Längsachse L. Dieser obere Teil des Konsolenkörpers 11 liegt bezogen auf die Längsachse L und in den 1 bis 5 oben.
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Dieser Kanal 18 wird durch eine, bezogen auf die Längsachse L, linke und eine rechte senkrechte Innenwand begrenzt, und dieser obere Konsolenkörperteil wird durch eine, bezogen auf die Längsachse L, linke und eine rechte senkrechte Außenwand begrenzt, die zu der linken beziehungsweise rechten Innenwand weisen. Diese linke und diese rechte Innenwand liegen in den 1 bis 4 vorne beziehungsweise hinten und in der 5 rechts beziehungsweise links. Diese linke und diese rechte Außenwand liegen in den 1 bis 4 vorne beziehungsweise hinten und in der 5 rechts beziehungsweise links. Die erste Nut 14 ist in der linken Innenwand ausgebildet, die zweite Nut 16 in der linken Außenwand. Der erste Zapfen 15 ist an der linken Außenwand von dieser abstehend ortsfest angeordnet und ragt in die erste Nut 14, der zweite Zapfen 17 ist an der linken Innenwand von dieser abstehend ortsfest angeordnet und ragt in die zweite Nut 16. Die Zapfen 15, 17 sind also verschiebbar in den entsprechenden Führungsbahnn 14, 16 geführt.
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Bei dieser bevorzugten Ausführungsform weist die erste Nut 14 einen ersten Abschnitt 14.1, einen zweiten Abschnitt 14.2, einen dritten Abschnitt 14.3 und einen vierten Abschnitt 14.4 auf, die in dieser Reihenfolge jeweils fluchtend aneinander anschließen, und die zweite Nut 16 lediglich einen Abschnitt. Der erste Abschnitt 14.1 verläuft in der vorderen Endposition gerade in der ersten Richtung, also, bezogen auf die Längsachse L, von hinten nach vorn und in den 1 und 2 von rechts nach links. Der zweite Abschnitt 14.2 verläuft in der vorderen Endposition in einem ersten Krümmungssinn, der dem ersten Drehsinn entspricht, um ungefähr 30° gekrümmt, also in den 1 und 2 im Uhrzeigersinn nach oben. Der dritte Abschnitt 14.3 verläuft in der vorderen Endposition gerade in einer zweiten Richtung, die spitzwinklig unter ungefähr 30° zur ersten Richtung liegt, also, bezogen auf die Längsachse 1, schräg von hinten unten nach vorn oben und in den 1 und 2 schräg von rechts unten nach links oben. Der vierte Abschnitt 14.4 verläuft in der vorderen Endposition in einem zweiten, zum ersten Krümmungssinn entgegengesetzten Krümmungssinn um ungefähr 20° gekrümmt, also in den 1 und 2 im Gegenuhrzeigersinn nach unten. Der einzige Abschnitt der zweiten Nut 16 verläuft gerade und in der vorderen Endposition in der ersten Richtung auf Höhe des ersten Abschnitts 14.1. Außerdem überlappt sein hinteres Ende in der vorderen Endposition mit dem vorderen Ende des ersten Abschnitts 14.1. Auch die beiden Zapfen 15, 17 liegen in der vorderen Endposition auf Höhe des ersten Abschnitts 14.1, jedoch liegt der erste Zapfen 15 am hintern Ende des ersten Abschnitts 14.1 und der zweite Zapfen 17 am vorderen Ende der zweiten Nut 16, sodass der zweite Zapfen 17, bezogen auf die Längsachse L, mit großem Abstand vor dem ersten Zapfen 15 liegt.
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In der hinteren horizontalen Zwischenposition der 2 überlappt das hintere Ende der zweiten Nut 16 nicht mehr mit dem vorderen Ende des ersten Abschnitts 14.1, da die erste Nut 14 zusammen mit der Armlehne 12 nach hinten geschoben ist. Der erste Zapfen 15 liegt nun am vorderen Ende des ersten Abschnitts 14.1 beim Übergang zum zweiten Abschnitt 14.2 und der zweite Zapfen 17 näher am hinteren Ende der zweiten Nut 16, sodass der zweite Zapfen 17 im Vergleich zu der vorderen Endposition mit kleinerem Abstand vor dem ersten Zapfen 15 liegt.
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Während des nun beginnenden Schwenkens der Armlehne 12 in der zweiten Phase wird der erste Zapfen 15 zunächst in dem zweiten Abschnitt 14.2 geführt, und dabei durchläuft die Armlehne 12 unter anderem die hintere leicht verschwenkte Zwischenposition der 3. Dann wird er weiter in dem dritten Abschnitt 14.3 geführt und schließlich in dem vierten Abschnitt 14.4. Während der zweiten Phase schwenkt die Armlehne 12 um den zweiten Zapfen 17 und verringert sich der Abstand zwischen den Zapfen 15, 17 immer mehr, bis er in der vertikalen Endposition der 4 ein Minimum erreicht und der erste Zapfen 15 am oberen Ende des vierten Abschnitts 14.4, das in der vorderen Endposition der 1 dem vorderen Ende des vierten Abschnitts 14.4 entspricht, liegt und der zweite Zapfen 17 am hinteren Ende der zweiten Nut 16.
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In der vertikalen Endposition der 4 steht die Armlehne 12 stabil vertikal aufgerichtet, da die beiden Zapfen 15, 17 mit Abstand horizontal voreinander liegen, und kann folglich nicht unerwünscht von selbst nach vorne unten zurückschwenken.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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