DE20107895U1 - Werbevorrichtung bzw. Anordnung von Werbefeldern und/oder -flächen - Google Patents
Werbevorrichtung bzw. Anordnung von Werbefeldern und/oder -flächenInfo
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Description
181 G 51
Werbevorrichtung bzw. Anordnung von Werbefeldern und/oder -flächen
Die Erfindung betrifft eine Werbevorrichtung bzw. Anordnung von Werbefeldern und/oder -flächen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In fast allen Sportstadien ist es üblich, benachbart zur Spiel oder Aktionsfläche, im Falle eines Fußballfeldes benachbart zum bespielbaren Rasen umlaufend Werbung anzuordnen. Dabei sind heute auch Vorrichtungen bekannt, mittels denen nicht nur permanent die gleiche Werbung gezeigt wird, sondern die mehrfache, unterschiedliche Werbung wiedergebende Werbeflächen umfassen, die jeweils nur für eine bestimmte Zeitfolge gezeigt wird, um dann zu einer nächsten Werbung zu wechseln.
Darüber hinaus ist es teilweise auch bekannt, auf den Sitzflächen oder auf den Rückenlehnen oder an den Vertikalseiten der in die Stadien herabführenden Treppen Wer-
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bung anzubringen. Abgesehen davon, dass die auf den Stühlen befindliche Werbung nicht gesehen werden kann, wenn die Plätze besetzt sind, ergibt sich als besonders störend und nachteilig, dass im Falle von leeren Stadien vom Spielfeld zu den Sitzplätzen blickend überall Werbung sichtbar ist. Dadurch wird die ästhetische Gesamtwirkung eines Stadions dadurch nachteilig beeinflusst.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es von daher, eine verbesserte Anordnung von Werbeflächen zu schaffen bzw. bereitzustellen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend den im Anspruch 1, 5 bzw. 10 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Gemäß einer erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass die Werbeflächen, so weit sie bereits bisher auch auf Sitzen, Sitzreihen oder auf der Bestuhlung sowie auf der Sitz- oder Rückenlehne vorgesehen oder angebracht waren, ersetzt werden durch eine Werbeanordnung, die auf der Rückseite der Rückenlehne vorgesehen ist, also die von dem Spielfeld bzw. der Aktionsfläche oder Bühne abweisend ausgerichtet ist. Dies bietet den entscheidenden Vorteil, dass auch im Falle eines besetzten Sitzplatzes die Werbung noch sichtbar ist, und zwar jeweils für die dahintersitzenden Zuschauer. Von einem Platz aus kann nicht nur die Werbung auf der Rücklehne des Vordermannes (auf der Rückenlehne des Vorsitzes), sondern auch noch die seitlich
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davon befindlichen Werbeflächen und der jeweiligen Werbung wahrgenommen werden. Dadurch kann sich eine derartige Werbung während eines Spiels durchaus dauerhaft einprägen.
Die gleiche verbesserte Anbringung der Werbung ist auch im Fall von Stehplätzen denkbar, wobei häufig bei terrassenförmig abgestuften Stehreihen, wie sie beispielsweise in Fußballstadien verwendet wird, in der Regel Abstützrelings vorgesehen sind, an denen beispielsweise ebenfalls spielplatzsseitig abgewandt liegend eine Werbefläche gebildet sein kann.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform können dabei die einzelnen Werbungen auf austausch- oder wechselbaren Trägerflächen angebracht sein, so dass beispielsweise von Spiel zu Spiel - auch wenn bestimmte Personen einen bestimmten Dauerplatz für eine Saison gemietet haben - jeweils eine andere Werbung vor sich wahrnehmen können. Dies kann beispielsweise durch ein fortlaufendes Band realisiert werden, auf welchem mehrere Werbefelder nebeneinander ausgebildet sind, so dass beispielsweise ein derartiges Band jeweils wegabhängig um die Länge eines Werbefeldes von links nach rechts weiter fortbewegt werden kann. So kommen zu bestimmten Zeiten unterschiedliche Werbungen bzw. Werbeflächen auf dem jeweiligen Rückenlehnenbereich in das jeweilige Sichtfeld der dahinter sitzenden Person. Das fortlaufende Band mit den mehreren nebeneinander ausgebildeten Werbeflächen kann dabei beispielsweise aus einem ersten Magazin auslaufend zu einem zweiten Magazin fortbewegt werden, wo es aufgewickelt wird. Später
kann es in umgekehrter Richtung kontinuierlich oder auch wiederum Schrittweise zurückbefördert werden, um die entsprechenden Werbeflächen in umgekehrter Richtung wieder an den dahinter sitzenden Personen vorbeizubewegen.
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In einer alternativen oder bevorzugten Ausführungsform kann ferner auch im Lehnenbereich eine Werbefläche vorgesehen sein, wobei auch diese Werbeflächen oder -feider für die einzelnen Spiele mit wechselnder Werbung versehen werden können.
Schließlich ist in einer weiteren ergänzenden und alternativen Ausführungsform vorgesehen, dass die insbesondere in den Stadien von oben nach unten führenden Wege, die üblicherweise mit Treppen versehen sind, als Werbeflächen genutzt werden. Im Gegensatz zum Stand der Technik werden aber nicht die vertikalen Stufenflächen, sondern die horizontalen Trittflächen als Werbeflächen genutzt. Wie sich gezeigt hat, werden die horizontalen Trittflächen aus 0 Sicherheitsgründen durch die einzelnen Personen vor allem beim Herabschreiten von oben nach unten betrachtet, wohingegen beim Treppaufsteigen üblicherweise nicht zu Boden geblickt wird.
Schließlich können aber die Sitz- und Standflächen zwischen den einzelnen Reihen überhaupt als Werbeflächen dienen, da es durchaus nicht unüblich ist, auch während des Spiels immer wieder zu Boden zu sehen.
Alle vorgeschlagenen Anordnungen für Werbefelder und/oder
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-flächen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie auch bei leerer Bestuhlung das optische Erscheinungsbild des gesamten Stadions nicht oder nur kaum beeinträchtigen. Denn ein Blick in die Runde beispielsweise eines Fußball-Stadions würde nur die leeren Sitzflächen zeigen, ohne dass die auf der jeweiligen rückwärtigen Fläche ausgebildete Werbung sichtbar wäre. Das gleiche gilt für die Standflächen zwischen den Sitzreihen. Auch ein Blick auf die jeweils gegenüberliegenden Treppen würde die auf den Trittflächen angebrachte Werbung nicht oder nur kaum sichtbar werden lassen, völlig anders, als wenn die horizontalen Trittflächen mit Werbung versehen worden wären.
In allen Fällen kann es sich um dauerhaft angebrachte Werbung auf den Werbeflächen oder -feldern handeln. Bevorzugt sind austauschbare Flächen oder Felder vorgesehen, in bzw. auf denen beispielsweise Täfelchen, Stoffbanderolen mit Werbung, etc. auswechselbar eingefügt werden können. Auch Mehrfach-Werbeträger sind, wie erwähnt, denkbar. Da-0 durch können also jeweils mehrere unterschiedliche Werbungen jeweils zu einer bestimmten Zeit dargeboten werden.
Bei den Trittflächen, Gehwegen etc. ist es aber genauso denkbar, dass diese beispielsweise zumindest teilweise durchsichtig gestaltet sind, und darunter befindliche Wechselwerbung auf Wechselmedien oder fortlaufenden Bandmedien dargestellt wird. Auch mittels Lichteffekten wiedergebbare Werbegestaltungen sind hier insbesondere auf den bevorzugt durchsichtigen Trittflächen denkbar.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich nachfolgend aus den gezeigten Ausführungsbeispielen. Dabei zeigen im einzelnen:
Figur 1 : eine auszugsweise Draufsicht auf zwei be-
abstandte Sitzreihen, wie sie beispielsweise in einem Stadion angeordnet sind;
Figur 2 : eine horizontale Querschnittsdarstellung zur Verdeutlichung zweier in unterschied
licher Niveauhöhe angeordneten Sitzreihen;
Figur 3 : eine rückwärtige Ansicht auf einen durchgängigen Werbeträger, wie er über mehrere Rückenlehnen hinweg verlaufend vorgesehen
ist ;
Figur 4 : eine zu Figur 3 entsprechende Darstellung, bei welcher der Werbeträger um eine Wer-0 beflache weiter nach rechts bewegt wurde,-
Figur 5 : eine schematische Seitenansicht auf eine
Sitzanordnung mit einer im Armlehnenbereich vorgesehenen Werbefläche; und
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Figur 6 : eine schematische Horizontalschnittdarstellung durch einen vom Stadionrand zu einer tiefer liegenden Spielfläche verlaufenden Gehweg mit auf den horizontalen Trittflächen vorgesehenen Werbeflächen.
In Figur 1 ist in schematischer Draufsicht ein Ausschnitt zweier Sitz- oder Stuhlreihen 1 gezeigt, wie sie üblicherweise um eine Spiel- oder Aktionsfläche oder Bühne 3 aufgebaut sind. Bei Fußballstadien sind üblicherweise diese Reihen ovalförmig oder dergleichen gestaltet, was jedoch für die folgenden Erläuterungen ohne Bedeutung ist. Die Blickrichtung bei den in ausschnittsweiser schematischer Draufsicht gezeigten beiden Sitz- oder Stuhlreihen 1 in Figur 1 ist also auf die in Pfeilrichtung 5 näher oder weit vor der betrachtenden Person liegendes Spiel- oder Aktionsfeld ausgerichtet.
In Figur 2 ist in schematischer auszugsweiser vertikaler Querschnittdarstellung gezeigt, dass die einzelnen Sitzreihen 1 zur Spielfläche 3 hin auch auf unterschiedlichem, jeweils tiefer liegendem Niveau angeordnet sein können, um die vielleicht freie Blickrichtung zur Spiel- oder Aktionsfläche 3 zu verbessern. Schließlich können die benachbarten Sitzreihen auch jeweils um eine halbe Sitzbreite versetzt zueinander angeordnet sein, um den Blick von einer hinteren Reihe zwischen zwei Sitze 1 ■ einer vorderen Reihe hindurch zu verbessern.
Im Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 1 bis 4 sind nunmehr auf den Rückenlehnen 6 oder im Bereich der Rückenlehnen 6 auf der zu der Spiel- oder Aktionsfläche 3 abgewandt liegenden Rückseite 7 Werbefelder oder -flächen 9 0 ausgebildet, an denen Werbung vorgesehen sein kann.
Dabei kann die Werbung dauerhaft als rückseitigen Werbeflächen auf der rückwärtigen Seite der Rückenlehnen 6 ausgebildet sein. Mit anderen Worten kann die Werbung direkt an der Rückseite der Lehne 5 aufgebracht sein.
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Bevorzugt ist jedoch vorgesehen, die jeweilige Werbung auf einem Werbeträger 13 vorzusehen, der auswechselbar als Rückenlehne verwendbar oder an der Rückseite 7 der Lehnen 6 zusätzlich anbringbar ist. Dies eröffnet die Möglichkeit beispielsweise von Spiel zu Spiel die einzelnen Werbefelder so zu wechseln, dass vor allem bei gemieteten Dauerplätzen der jeweilige Betrachter bei den verschiedenen Spielen unterschiedliche Werbung unmittelbar vor sich und benachbart links und rechts davon auf den jeweiligen im Sichtfeld liegenden Rückenlehnen wahrnehmen kann.
Anhand der Figuren 3 und 4 ist gezeigt, dass mehrere unterschiedliche Werbeflächen 9, die nachfolgend auch als Werbeflächen Achskörper-Abschnitte, B, C, D etc. zur Identifizierung gekennzeichnet sind, beispielsweise auf einem gemeinsamen Werbeträger 13' angebracht sein können. Es kann sich dabei um einen gewebe- oder stoffbahnähnlichen Werbeträger 13' handeln, auf dem beispielsweise entsprechend der Breite der Sitze oder Rücklehnen nebeneinander unterschiedliche Werbung aufgebracht ist. Diese kann beispielsweise durch entsprechende nicht näher gezeigte Führungseinrichtungen geführt sein, wobei das eine Ende des flexiblen, beispielsweise aufwickelbaren und damit bahnförmigen Werbeträgers 13 ' aus einem ersten Magazin 17 beispielsweise mit einer innenliegenden Magazintrommel
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herausgewickelt wird. Das andere in Figur 3 gezeigte rechtsliegende Ende der Werbebahn kann in einem weiteren entsprechenden Magazin 19 beispielsweise mit einer Wickeltrommel aufgewickelt werden. Dadurch kann auch während eines Spieles beispielsweise manuell durch Betätigen einer Kurbel an der jeweils aufzuwickelnden Trommel, im gezeigten Ausführungsbeispiel beispielsweise bei der rechtsliegenden Magazintrommel 19, jeweils der gemeinsame Werbeträger 13 um zumindest eine Breite eines einzelnen Werbefeldes aufgewickelt und dadurch weitertransportier werden, so dass nach einem Verstellschritt von Figur 3 zu Figur 4 nunmehr die betreffenden Werbefelder B, C, D und E um ein Feld nach rechts gewandert sind. Nach einer gewissen Zeitdauer kann dann z. B. eine weitere schrittweise Verstellung vorgenommen werden, so dass während eines Spiels jeweils unmittelbar im Blickfeld des jeweiligen Betrachters auf der vor ihm liegenden Rücklehnenfläche die verschiedenste Werbung vorbei wandert.
Abgesehen von einer bevorzugt schrittweisen Verstellung um z.B. ein oder zwei Längen entsprechend der Breite eines Sitzfeldes kann natürlich auch eine insbesondere langsame und kontinuierliche Verstellbewegung vorgesehen sein, so dass quasi die Werbung langsam vor einem permanent vorbei wandert. Ist der gesamte Werbeträger 13 von dem abzuwickelnden Magazin 17 abgewickelt und bei der entsprechenden bevorzugt vorgesehenen Wickeltrommel im Magazin 19 aufgewickelt, kann eine Umsteuerung derart vorgenommen werden, dass der gemeinsame Werbeträger wieder langsam vom Magazin 19 zum Magazin 17 zurückgewickelt wird. Verspan-
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&iacgr;&ogr;
nung und Wickeltechnik: ist vergleichbar den Filmspulen beim Aufspulen eines Fotofilms in einer Kamera oder eines Videofilms in einer Videocassette etc.
Um den gemeinsamen bevorzugt bahnenförmigen Werbeträger 13 ' entsprechend zu führen, können an den einzelnen Sitzen bevorzugt in der Trennebene von dem einen zum nächsten Sitz, jeweils vertikale Führungseinrichtungen vorgesehen sein, die z.B. eine innere Vertikalschlitzausnehmung umfassen, durch die hindurch der bahnförmige Werbeträger 13' hindurch wandern kann.
Anhand von Figur 1 ist auch gezeigt, dass beispielsweise die jeweilige Lauf- und Stehfläche 31 zwischen zwei Steh- oder Sitzreihen ebenfalls als Werbefläche 33 oder Werbefeld dienen kann. Hier kann eine dauerhafte Werbung aufgebracht sein. Ebenso kann auf dieser Lauffläche 31 ein auswechselbarer und damit begehbarer Werbeträger vorgesehen sein. Dabei kann es sich um unterschiedliche Werbefelder oder Werbung handeln, wie dies vereinfacht durch die Buchstaben X, Y, Zentralachskörper, Achskörper-Abschnitte etc. in Figur 1 wiedergegeben ist.
Handelt es sich um eine durchsichtige Lauf- oder Stehflä-5 ehe 31, so können darunter liegend, also geschützt, entsprechende und gegebenenfalls auch beleuchtete (beispielsweise auf der Rückseite beleuchtete) Werbeflächen vorgesehen sein. Wird mit optischen Systemen gearbeitet, so kann auf diese Weise die unterschiedlichste Werbung auf die Lauf- und Stehfläche 31 projiziert werden. Ansonsten
werden bevorzugt wieder verfahrbare Werbeträger eingesetzt, um bezogen auf einen Stand- oder Sitzplatz unterschiedliche Werbung sichtbar wiederzugeben.
Anhand von Figur 5 ist gezeigt, dass beispielsweise auch im Armlehnenbereich oder darunter, also in einem Seitenbereich 37 eines Sitzes jeweils eine Werbefläche oder ein Werbefeld ausgebildet sein kann. Dies eignet sich insbesondere zu Beginn oder zu Ende einer jeweiligen Sitzreihen, also benachbart zu den Zuführpassagen bzw. Fluchtwegen.
Anhand der Figur 6 ist gezeigt, dass entsprechende Werbung auch auf den zu den Sitzreihen führenden Wegen und Passagen 41 vorgesehen sein kann. In der Regel handelt es sich hierbei um treppenförmige Wege, die vom Stadionrand in Richtung Spielfeld 3 herunterführen. Die Werbung wird hierbei bevorzugt nicht an vertikalen Stufenflächen, sondern an den horizontalen oder im wesentlichen horizontalen Lauf- und Trittflächen 43 ausgebildet. Sie kann dort wieder dauerhaft ausgebildet sein. Auswechselbare begehbare Laufflächen 31 können hier vorgesehen sein, so dass grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten einsetzbar sind, wie sie bereits oben anhand des vorausgegangenen Ausführungsbeispieles für die Lauf- bzw. Stehflächen zwischen zwei Sitzreihen beschrieben wurden.
Auch die zuletzt genannte Ausbildung der Werbung auf den horizontalen Trittflächen 43 bietet den Vorteil, dass die betreffende Person bei Herabsteigen der Treppe üblicher-
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weise stets nach unten sieht und damit die Werbung wahrnimmt. Die Werbung ist bevorzugt deshalb so ausgerichtet, dass sie bei Begehen der Wege in Richtung Spielfläche 3, also beim Herabsteigen der Treppe lesbar ist. Beim Hochsteigen einer Treppe wird üblicherweise weniger auf den Boden gesehen. Zudem bietet sich der wesentliche Vorteil, dass die horizontalen Begrenzungswände der Stufen der einzelnen zur Spielfläche führenden Passagen und Wege werbefrei gestaltet sein können, so dass beim Blick ins Stadion das Gesamtbild dadurch also viel weniger gestört wird.
Claims (7)
1. Werbevorrichtung oder Anordnung von Werbefelder und/oder -flächen, wobei die Werbefelder und/oder -flächen an Veranstaltungsorten vorgesehen sind, die mehrere hintereinander angeordnete Bestuhlungs- oder Sitz- und/oder Stehreihen umfasst, insbesondere für Stadien, dadurch gekennzeichnet, dass die Werbefelder und/oder -flächen an der Rückseite (7) der Rückenlehnen (5) der Bestuhlungs- und/oder Sitzreihen (1) vorgesehen und/oder ausgebildet sind.
2. Werbevorrichtung oder Anordnung von Werbefelder und/oder -flächen, wobei die Werbefelder und/oder -flächen an Veranstaltungsorten vorgesehen sind, die mehrere hintereinander angeordnete Bestuhlungs- oder Sitz- und/oder Stehreihen umfasst, insbesondere für Stadien, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Seitenlehnenbereich (37) auf der der zugehörigen Sitzfläche abgewandt liegenden Seite jeweils ein Werbefeld und/oder -fläche vorgesehen oder ausgebildet ist.
3. Werbevorrichtung oder Anordnung von Werbefelder und/oder -flächen, wobei die Werbefelder und/oder -flächen an Veranstaltungsorten vorgesehen sind, die mehrere hintereinander angeordnete Bestuhlungs- oder Sitz- und/oder Stehreihen umfasst, insbesondere für Stadien, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei Bestuhlungs- oder Sitz- und/oder Stehreihen (1) auf der Bodenfläche Werbefelder und/oder -flächen vorgesehen oder ausgebildet sind.
4. Werbevorrichtung oder Anordnung von Werbefelder und/oder -flächen, wobei die Werbefelder und/oder -flächen an Veranstaltungsorten vorgesehen sind, die mehrere hintereinander angeordnete Bestuhlungs- oder Sitz- und/oder Stehreihen umfasst, insbesondere für Stadien, dadurch gekennzeichnet, dass bei treppenfrömig herabführenden Wegen insbesondere zu einem tiefer liegenden Aktions- oder Spielfeld (3) auf den Trittflächen (43) Werbefelder und/oder -flächen vorgesehen oder ausgebildet sind.
5. Werbevorrichtung oder Anordnung von Werbefelder und/oder -flächen, dadurch gekennzeichnet, dass die Werbefelder und/oder -flächen auswechselbar sind.
6. Werbevorrichtung oder Anordnung von Werbefelder und/oder -flächen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Werbefelder und/oder -flächen auf einem fortbewegbaren bzw. verfahrbaren und/oder veränderbaren Werbeträger, vorzugsweise in Form eines fortbewegbaren Bahnmaterials vorgesehen ist.
7. Werbevorrichtung oder Anordnung von Werbefelder und/oder -flächen nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die fortbewegte Materialbahn zwischen zwei Magazinen (17, 19) in beiden Richtungen vorzugsweise motorisch verfahrbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20107895U DE20107895U1 (de) | 2001-05-10 | 2001-05-10 | Werbevorrichtung bzw. Anordnung von Werbefeldern und/oder -flächen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20107895U DE20107895U1 (de) | 2001-05-10 | 2001-05-10 | Werbevorrichtung bzw. Anordnung von Werbefeldern und/oder -flächen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20107895U1 true DE20107895U1 (de) | 2001-08-30 |
Family
ID=7956719
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20107895U Expired - Lifetime DE20107895U1 (de) | 2001-05-10 | 2001-05-10 | Werbevorrichtung bzw. Anordnung von Werbefeldern und/oder -flächen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20107895U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20116707U1 (de) * | 2001-10-11 | 2002-08-22 | Keller AG für Druckmeßtechnik, Winterthur | Werbefläche oder Werbepaneel |
-
2001
- 2001-05-10 DE DE20107895U patent/DE20107895U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20116707U1 (de) * | 2001-10-11 | 2002-08-22 | Keller AG für Druckmeßtechnik, Winterthur | Werbefläche oder Werbepaneel |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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Effective date: 20011004 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R071 | Expiry of right |