DE29702781U1 - Regal - Google Patents
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Description
Stenger, Watzke & Ring. .··..··. .••.^atjer-Friedrich-Ring ?o
l .". .11 ,' . #..iDr*40547 DÜSSELDORF
PATENTANWÄLTE
DIPL.-ING. WOLFRAM WATZKE
DIPL.-ING. HEINZ J. RING
DIPL.-ING. ULRICH CHRISTOPHERSEN
Unser Zeichen: 97 0154 DIPL.-ING. MICHAEL RAUSCH
DIPL.-ING. WOLFGANG BRINGMANN
König Ladenbau-Innenausbau GmbH & Co. Patentanwälte
KG, Brakerstraße 32, 46238 Bottrop EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
Datum 17. Februar 1997
Die Erfindung betrifft ein Regal mit mindestens einer vertikalen Stütze sowie
mit Regalböden, die sich jeweils aus mindestens zwei an der Stütze befestigten Trägern, aus die Träger verbindenden, horizontalen Querprofilen sowie aus
einer Warenauflage zusammensetzen, wobei sich ein vorderes Querprofil im Abstand und parallel zum vorderen Rand der Warenauflage und ein hinteres
Querprofil entlang des hinteren Randes der Warenauflage erstreckt, und wobei in oder an dem vorderen Querprofil ein Leuchtmittel angeordnet ist.
Regelböden mit integrierter Beleuchtungseinrichtung sind in verschiedenen
Ausführungen bekannt. Beispielsweise ist es möglich, Leuchtmittel unterhalb eines transparenten Regalbodens anzuordnen, um auf diese Weise die auf dem
Regalboden aufliegenden Waren von unten her anzuleuchten. Jedoch führt die Brechung der Lichtstrahlen beim Hindurchtreten durch das Glas sowie die mit
Verwendung der Glasscheibe verbundene Streuwirkung zu einer Ausleuchtung, welche für einige Warenpräsentationen weniger geeignet ist. Nachteilig
ist ferner, daß oftmals die Leuchtmittel einschließlich der erforderlichen elektrischen
Installationseinrichtungen durch den Regalboden hindurch erkennbar sind.
Zur Verbesserung der Ausleuchtung sowie zur unauffälligen Unterbringung
des Leuchtmittels ist es aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift 295 15
221 bekannt, das Leuchtmittel in einem Profil anzuordnen, welches im Abstand und parallel zum vorderen Rand der Warenaufiage angeordnet ist. Auf
diese Weise erfolgt eine Ausleuchtung sowohl nach oben in Richtung auf die Warenauflagen als auch nach unten in Richtung auf die Warenauflage des je-
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weils unterhalb angeordneten Regaibodens. Das Leuchtmittel selbst ist jedoch
für den vor dem Regal stehenden Betrachter nicht sichtbar, insbesondere ist eine Blendwirkung ausgeschlossen. Die zum Betrieb der Leuchtmittel gemäß
der deutschen Gebrauchsmusterschrift 295 15 221 erforderlichen weiteren elektrischen Komponenten werden gesondert in einem Hohlraum untergebracht,
welcher sich hinter dem Regal befindet. Die einzelnen Regalböden sind daher in räumlicher Hinsicht nicht ohne weiteres austauschbar oder in der Höhe
beliebig verstellbar. Ferner geht durch den Hohlraum bei dem bekannten Regal ein Teil der Tiefe für die Warenpräsentation ungenutzt verloren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Regal mit Beleuchtungseinrichtung
zu schaffen, dessen Regalböden bei unauffälliger Unterbringung der einzelnen Beleuchtungskomponenten weitgehend autark ausgestattet
und damit beliebig austauschbar sind.
Zur Lösung wird bei einem Regal der eingangs genannten Art vorgeschlagen,
daß in oder an dem hinteren Querprofil ein elektronisches Vorschaltgerät zum Betrieb des Leuchtmittels angeordnet ist.
Der Vorteil der Neuerung besteht darin, daß an der Rückseite des Regals kein
die Tiefe der Präsentationsfläche schmälernder Hohlraum vorgesehen werden muß, um dort ein elektronisches Vorschaltgerät oder andere Komponenten der
Beleuchtungseinrichtung unterzubringen, Vielmehr werden die zum Betrieb des Leuchtmittels erforderlichen Komponenten baulich in das hintere Querprofil
integriert und damit an einem Ort innerhalb des Regalbodens untergebracht, der eine unauffällige Unterbringung ermöglicht. Diese Unterbringung innerhalb
des Regalbodens ermöglicht eine weitgehend autarke Ausstattung jedes einzelnen Regalbodens, so daß dieser beliebig gegen einen anderen Regalboden
austauschbar ist. Beim Wechsel eines Regalbodens müssen daher keine neuen Verschaltungen zwischen den Leuchtmitteln und den zugehörigen Vorschaltgeräten
oder anderen elektrischen Komponenten vorgenommen werden.
Mit dem Ziel einer baulichen Vereinfachung des Regals wird vorgeschlagen,
vorderes und hinteres Querprofil identisch zu gestalten. Vorzugsweise erfolgt
dies, indem das hintere Querprofil im Vergleich zum vorderen Querprofil mit
vertauschten Enden und zusätzlich um 90° um die eigene Längsachse verdreht
zwischen den Trägern angeordnet ist.
Um die zur Verfügung stehende Grundfläche der Warenauflage bestmöglich
auszunutzen, sollten in Übereinstimmung mit einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung die Warenauflage und das hintere Querprofil bündig miteinander abschließen.
Mit einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß das
vordere Querprofil zusätzlich zu seiner primären Leuchtaustrittsmögiichkeit an
seiner Rückseite eine nach vorne hin gerichtete Lichtaustrittsöffnung aufweist, und daß vor der Lichtaustrittsöffnung ein durchleuchtbarer Kennzeichnungsträger
angeordnet ist, Zu diesem Zweck kann sich vor dem vorderen Querprofil ein Zusatzprofil erstrecken, in das der Kennzeichnungsträger einsetzbar
ist.
Zur Erzielung einer möglichst weitgehenden baulichen Vereinfachung kann das
Zusatzprofil einen im wesentlichen L-förmigen Querschnitt aufweisen, wobei der Kennzeichnungsträger in den solcherart gebildeten Eckwinkel einsetzbar
sein sollte.
Um das Herausnehmen des Kennzeichnungsträgers zu vereinfachen, wird
weiterhin vorgeschlagen, eine Öffnung unterhalb des Kennzeichnungsträgers anzuordnen. Beim Hindurchgreifen durch diese Öffnung läßt sich der Kennzeichnungsträger
von unten her anheben.
Zu einer weiteren baulichen Vereinfachung des Regals trägt bei, wenn Zusatzprofil
und vorderes Querprofil getrennte Profile sind und die Öffnung durch den freien Abstand beider Profile gebildet ist.
Schließlich wird mit einer Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, daß das
aus der Lichtaustrittsöffnung heraustretende Licht des Leuchtmittels schräg auf die Innenseite des Kennzeichnungsträgers trifft. Auf diese Weise wird eine
Blendwirkung auf den vor dem Regal stehenden Betrachter ausgeschlossen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand
der Zeichnung erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 in einer Frontansicht ein Regal mit drei Regalböden;
Fig. 2 einen horizontalen Teilschnitt durch das Regal nach Fig. 1 und
Fig. 3 einen vertikalen Schnitt durch einen Regalboden des Regals entlang
der Linie H-Il in Fig. 2.
Das in Fig. 1 dargestellte Regal setzt sich aus zwei an der Wand befestigten
vertikalen Stützen 1 sowie drei darin eingehängten Regalböden 2 zusammen. Die Stützen 1 sind in handelsüblicher Weise mit Schützen 3 versehen, in die
sich vertikale Träger 4 in Gestalt von Trägerarmen der Regalböden 2 einhängen lassen. Infolge der Vielzahl der Schlitze 3 lassen sich die Regalböden 2 in
unterschiedlichen Höhen anbringen. Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel verfügt das Regal über insgesamt zwei Stützen 1. Selbstverständlich
kann die Zahl der Stützen und Träger beliebig erhöht werden, um beispielsweise besonders langgestreckte Warenauflagen sicher und ohne Durchbiegung
abzustützen. Andererseits können die beiden dargestellten Stützen 1 auch zu einer einzigen Stütze vereinigt werden, etwa in Gestalt einer Lochwand.
Zur Abdeckung der Rückseite des Regals ist eine Rückwand 5 vorgesehen, die
sich vorzugsweise über die gesamte Höhe des Regals erstreckt. In Öffnungen
oder Schlitzen der Rückwand 5 sind handelsübliche Steckanschlüsse 6 für die Stromversorgung der einzelnen Regalböden angeordnet.
Die Figuren 2 und 3 lassen erkennen, daß der Regalboden 2 mit einer als Warenauflage
21 dienenden Glasplatte versehen ist, die links und rechts durch die in die Stützen 1 eingehängten Träger 4 gehalten wird. Die Warenauflage 7
stützt sich im Bereich ihres hinteren Randes auf einem hinteren Querprofil 8
des Regalbodens ab, während die seitlichen Ränder der Warenauflage 7 durch entlang der Träger 4 angeordnete Kabelkanäle 9 gehalten werden können. Die
Kabelkanäle 9 sind zu diesem Zweck an den Innenseiten der Träger 4 befestigt. Der vordere Rand 10 der vorzugsweise gläsernen Warenauflage 7 wird
nicht gestützt, vielmehr liegt der vordere Rand 10 nahezu ganz frei. Lediglich
Zapfen 11 in den Trägern 4 stützen die Warenauflage 7 an deren vorderer
sowie hinterer Stirnfläche, so daß sich die Warenauflage 7 nicht auf dem Regalboden 2 verschieben kann.
In dem Kabelkanal 9 verläuft ein elektrisches Kabel 12, welches ein Leuchtmittel
13 des Regalbodens mit dem zugehörigen elektronischen Vorschaltgerät 14
verbindet, welches sich in dem hinteren Querprofil 8 befindet. Ein Anschlußkabel
15 wiederum führt von dem elektronischen Vorschaltgerät 14 durch eine
Öffnung des hinteren Querprofils 8 zu einem Stecker 16, welcher mit dem
Steckanschluß 6 verbindbar ist.
Zur unsichtbaren Unterbringung des Leuchtmittels 13 sind die Träger 4 des
Regalbodens 2 nach vorne hin über den vorderen Rand 10 der Warenauflage 7
hinaus verlängert. Im Bereich der Enden der Träger 4 sind diese über ein
vorderes Querprofil 17 miteinander verbunden, an bzw. in dem das langgestreckte Leuchtmittel 13 angeordnet ist. Hierbei erstreckt sich das
vordere Querprofil 17 parallel zu dem vorderen Rand 10 der gläsernen Warenauflage 7 und in einem gewissen Abstand zu dieser, so daß ein
rechteckiger Freiraum 18 verbleibt, auf dem sich keine Waren abstellen
lassen. Die Tiefe T dieses Freiraumes beträgt zwischen 3 und 10 cm. Noch vor dem vorderen Querprofil 17 befindet sich zwischen den Trägern 4 ein
Zusatzprofil 19, auf dem sich ein transparent durchscheinender Kennzeichnungsträger 20 abstützt. Der Kennzeichnungsträger 20 kann in
geeigneter Weise mit Hinweisen oder Marken betreffend die auf dem Regalboden angeordneten Waren versehen sein und besteht vorzugsweise aus
einem geeigneten transparenten Kunststoff. Der Kennzeichnungsträger 20 wird von dem Leuchtmittel 13 in nachfolgend noch näher beschriebener Art
und Weise mitbeleuchtet.
Fig. 3 läßt die Gestaltung der Querprofile 8, 17 und des Zusatzprofils 19 sowie
die räumliche Anordnung der gläsernen Warenauflage 7 erkennen. Das im Abstand zu dem vorderen Rand 10 der Warenauflage 7 angeordnete vordere
Querprofil 17 ist so gestaltet, daß es das Leuchtmittel 13 aufnimmt und in einer
zusätzlichen Funktion den Ausleuchtwinkel des langgestreckten Leuchtmittels 13 begrenzt. Zu diesem Zweck deckt das vordere Querprofil 17 das
Leuchtmittel 13 vollständig nach vorne hin sowie größtenteils nach oben hin
*
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ab. Die Abdeckung des Leuchtmittels durch das Querprofil 17 ist dergestalt,
daß sich ein auf die Warenauflage 7 bezogener oberer Ausleuchtwinkel &agr; von nicht mehr als 80° und ein unterer Ausleuchtwinkel &bgr; von mindestens 15°
einstellt. Dadurch ist ausgeschlossen, daß ein vor dem Regal stehender Betrachter
durch das Leuchtmittel 13 geblendet wird. Zugleich wird erreicht, daß
nicht nur die auf dem jeweiligen Regalboden 2 aufliegenden Waren angestrahlt werden, sondern auch die Waren auf dem darunter liegenden Regalboden.
Ferner wird die vordere Stirnseite der Warenauflage 7 angestrahlt, wodurch sich in der gläsernen Warenauflage 7 interessante optische Effekte ergeben
können.
Wie Fig. 3 weiterhin erkennen läßt, besteht das einstückig gestaltete vordere
Querprofil 17 aus einem im wesentlichen horizontalen unteren Abschnitt 21, einem im wesentlichen vertikalen vorderen Abschnitt 22 sowie weiteren Abschnitten
23, welche die Oberseite des Leuchtmittels abdecken, dabei jedoch den Ausleuchtwinkel &agr; freilassen. Vor dem vorderen Querprofil 17 befindet
sich das an denselben beiden Trägern 4 befestigte, L-förmige Zusatzprofil 19. Beim Ausführungsbeispiel ist daher das Zusatzprofil 19 getrennt von dem vorderen
Querprofil 17. Beide Elemente können jedoch auch in einem einzigen und damit einstückigen Profil verwirklicht sein.
Der transparente Kennzeichnungsträger 20 wird von oben her in den Eckwinkel
des L-förmigen Zusatzprofils 19 eingesetzt, wobei sich die eine Längskante
des streifenförmigen Kennzeichnungsträgers 20 in diesem Eckwinkel abstützt, während sich der Kennzeichnungsträger 20 mit seiner anderen Längskante an
der Vorderseite des vorderen Querprofils 17 abstützt. Dabei nimmt der Kennzeichnungsträger
20 die in Fig. 3 erkennbare, zur Horizontalen geneigte Lage ein, in der das über eine Lichtaustrittsöffnung 24 im vorderen Abschnitt 22
des vorderen Querprofils 17 austretende Licht schräg auf die Innenseite des
Kennzeichnungsträgers 20 trifft und diesen beleuchtet. Zusatzprofil 19 und
vorderes Querprofil 17 sind über den Abstand A räumlich voneinander getrennt, wodurch sich eine langgestreckte Öffnung 25 ergibt. Durch die Öffnung
25 hindurch kann der Kennzeichnungsträger 20 von Hand angehoben werden, um ihn bei Bedarf auszutauschen.
Das hintere Querprofil 8 ist identisch zu dem vorderen Querprofil 17 gestaltet,
ist allerdings im Vergleich zum vorderen Querprofil mit vertauschten Enden und zusätzlich um 90° um die eigene Längsachse verdreht, zwischen den beiden
Trägern 4 angeordnet. Beim hinteren Querprofil 8 befindet sich daher der untere Abschnitt 21 rückwärtig und die weiteren Abschnitte 23 vorne. Der
vordere Abschnitt 22 liegt oben und dient zugleich als Auflage für den hinteren Rand der Warenauflage 7. Die Warenauflage 7 und das hintere Querprofil
8 schließen bündig miteinander ab.
Die freie Öffnung von vorderem Querprofi! 17 und hinterem Querprofil 8 kann
mit einer Abdeckung 26 versehen sein, wobei diese im Fall des vorderen Querprofils 17 zum Zwecke des freien Lichtaustritts transparent sein muß. Die
Abdeckung 26 kann an dem jeweiligen Profil mitteis geeigneter Rastelemente aufgesteckt werden.
Das elektronische Vorschaltgerät 14 ist in dem hinteren Querprofi! 8 sehr unauffällig
untergebracht. Da sich andererseits sowohl Leuchtmittel als auch das dazugehörige elektronische Vorschaltgerät innerhalb desselben Regalbodens
befinden, ist dieser weitgehend autark und damit beliebig gegen einen anderen Regalboden, auch einen solchen ohne Beleuchtungseinrichtung, austauschbar.
Das vordere Querprofil 17 dient demgegenüber ausschließlich der Aufnahme des langgestreckten Leuchtmittels 13, wodurch sich eine besonders gleichmäßige
Ausleuchtung ohne Unterbrechungen über die gesamte Breite des Regalbodens erzielen läßt.
B e z uqszeicheniiste
| 1 | Stütze |
| 2 | Regalboden |
| 3 | Schlitz |
| 4 | Träger |
| 5 | Rückwand |
| 6 | Steckanschluß |
| 7 | Warenauflage |
| 8 | hinteres Querprofil |
| 9 | Kabelkanal |
| 10 | vorderer Rand der Warenauflage |
| 11 | Zapfen |
| 12 | elektrisches Kabel |
| 13 | Leuchtmittel |
| 14 | elektronisches Vorschaltgerät |
| 15 | Anschlußkabel |
| 16 | Stecker |
| 17 | vorderes Querprofil |
| 18 | Freiraum |
| 19 | Zusatzprofil |
| 20 | Kennzeichnungsträger |
| 21 | unterer Abschnitt des Profils |
| 22 | vorderer Abschnitt des Profils |
| 23 | weitere Abschnitte des Profils |
| 24 | Lichtaustrittsöffnung |
| 25 | Öffnung |
| 26 | Abdeckung |
| A | Abstand |
| T | Tiefe des Freiraums |
| &agr; | Ausleuchtwinkel |
| &bgr; | Ausleuchtwinkei |
Claims (11)
1. Regal mit mindestens einer vertikalen Stütze (1) sowie mit Regalböden
(2), die sich jeweils aus mindestens zwei an der Stütze (1) befestigten Trägern (4), aus die Träger (4) verbindenden, horizontalen Querprofilen
(8, 17) sowie aus einer Warenauflage (7) zusammensetzen, wobei sich
ein vorderes Querprofil (17) im Abstand und parallel zum vorderen Rand (10) der Warenauflage (7) und ein hinteres Querprofil (8) entlang des
hinteren Randes der Warenauflage (7) erstreckt, und wobei in oder an dem vorderen Querprofil (17) ein Leuchtmittel (13) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß in oder an dem hinteren Querprofil (8) ein elektronisches Vorschaltgerät
(14) zum Betrieb des Leuchtmittels (13) angeordnet ist.
2. Regal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vorderes und hinteres
Querprofil (17 bzw. 8) identisch gestaltet sind.
3. Regal nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das hintere Querprofil
(8) im Vergleich zum vorderen Querprofil (17) mit vertauschten Enden
und zusätzlich um 90° um die eigene Längsachse verdreht zwischen den Trägern (4) angeordnet ist.
4. Regal nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Warenauflage (7) und das hintere Querprofil (8) bündig miteinander abschließen.
5. Regal nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das vordere Querprofil (17) zusätzlich zu seiner primären Lichtaustrittsmöglichkeit
an seiner Rückseite eine nach vorne hin gerichtete Lichtaustrittsöffnung (24) aufweist, und daß vor der Lichtaustrittsöffnung
(24) ein durchleuchtbarer Kennzeichnungsträger (20) angeordnet ist.
6. Regal nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich vor dem vorderen
Querprofil (17) ein Zusatzprofil (19) erstreckt, in das der Kennzeichnungsträger
(20) einsetzbar ist.
7. Regal nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Zusatzprofil
(19) einen im wesentlichen L-förmigen Querschnitt aufweist, und daß der
Kennzeichnungsträger (20) in den solcherart gebildeten Eckwinkel einsetzbar ist.
8. Regal nach Anspruch 5 oder Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
sich der in das Zusatzprofil (19) eingesetzte Kennzeichnungsträger (20)
an dem vorderen Querprofil (17) abstützt.
9. Regal nach einem der Ansprüche 5 bis 8, gekennzeichnet durch eine Öffnung
(25) unterhalb des Kennzeichnungsträgers (20).
10. Regal nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß Zusatzprofil (19)
und vorderes Querprofii (17) getrennte Profile sind und die Öffnung (25)
durch den freien Abstand (A) beider Profile (19, 17) gebildet ist.
11. Regal nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
das aus der Lichtaustrittsöffnung (24) heraustretende Licht des Leuchtmittels (13) schräg auf die Innenseite des Kennzeichnungsträgers (20)
trifft.
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970515 |
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Effective date: 20000524 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
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