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DE19621117C2 - Spiegelanordnung mit Tiefenwirkung - Google Patents

Spiegelanordnung mit Tiefenwirkung

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DE19621117C2
DE19621117C2 DE1996121117 DE19621117A DE19621117C2 DE 19621117 C2 DE19621117 C2 DE 19621117C2 DE 1996121117 DE1996121117 DE 1996121117 DE 19621117 A DE19621117 A DE 19621117A DE 19621117 C2 DE19621117 C2 DE 19621117C2
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F11/00Arrangements in shop windows, shop floors or show cases
    • A47F11/04Special arrangements of mirrors or the like

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  • Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)
  • Freezers Or Refrigerated Showcases (AREA)
  • Optical Elements Other Than Lenses (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Spiegelanordnung mit Tiefenwirkung mit zur räumlichen Darstellung von Werbeschriften und -mustern.
Eine solche Spiegelanordnung war bisher noch nicht bekannt. Allerdings wurden bereits Spiegelanordnungen in Verbindung mit Spiegelvitrinen, Schaufenstergestaltungen, Schauräumen, Theaterkulissen oder dergleichen verwendet, solche sind z. B. in der DE 27 30 679 A1 wie auch der DE 38 10 520 C2 beschrieben. Diese Spiegelanordnungen sind dazu vorgesehen, einem durch den vorderen, teilweise lichtdurchlässigen Spiegel in den dahinterliegenden Raum schauenden Betrachter einen Eindruck unendlicher Tiefe zu vermitteln. Befinden sich zwischen beiden Spiegeln Gegenstände, so sieht der Betrachter diese in nahezu endloser Hintereinanderreihung, wobei sowohl Vorder- als auch Rückseite des Gegenstandes abgebildet werden und sich diese Abbildungen jeweils miteinander abwechseln. Sind vorderer und hinterer Spiegel planparallel zueinander angeordnet, werden die Lichtstrahlen in sich reflektiert, wodurch die spiegelbildlichen Abbildungen des Gegenstandes mit zunehmender vorgetäuschter Tiefe des Raumes verhältnismäßig schnell an Kontrast verlieren und dunkler werden, so daß die räumlich weiter hinten liegenden Abbildungen kaum noch zu erkennen sind.
Bekannt ist es aus diesen Druckschriften auch, entweder den vorderen oder aber den hinteren Spiegel zu dem jeweils anderen um einen bestimmten Winkel aus der Planparalielität herauszudrehen, dadurch erscheinen dem Betrachter die Spiegelbilder des Gegenstandes nicht mehr gradlinig hintereinander, sondern, je nach Winkelausbildung, in verschiedenen Richtungen.
Solche bekannten Spiegelanordnungen erfordern selbstverständlich eine verhältnismäßig große Tiefe, auch um zwischen den beiden Spiegelwänden Gegenstände anordnen zu können. Aus diesem Grunde sind sie nicht dazu geeignet, als Wandelemente für Räume oder auch als Tischplatten o. ä. zur räumlichen Darstellung von Werbeschriften und -mustern verwendet zu werden, sie würden zuviel Raum beanspruchen.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, die eingangs genannte Spiegelanordnung so auszubilden, daß sie mit einer geringen Bautiefe auskommt, andererseits aber die dekorative Tiefenwirkung beibehält und zu Werbezwecken eingesetzt werden kann.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß eine solche Spiegelanordnung im wesentlichen zwei, in einem Abstand mit ihren Spiegelflächen zueinander angeordneten Spiegeln umfaßt, wobei der die Einblickseite der Spiegelanordnung bildende vordere Spiegel teilweise lichtdurchlässig ist und die lichtundurchlässige Spiegelschicht des hinteren Spiegels mit den Werbeschriften und -mustern in Form von Gravuren bzw. Ausnehmungen versehen ist, in bzw. bei denen die Spiegelschicht fehlt und durch welche Licht hindurchtreten kann und wobei die Lichtquelle hinter dem hinteren Spiegel vorgesehen ist.
Dadurch, daß die zur Spiegelung vorgesehenen Gravuren bzw. Ausnehmungen unmittelbar in der Spiegelschicht des hinteren Spiegels, sozusagen in dessen Ebene, vorgesehen sind, wird die Spiegelung einer Vorder- und Hinteransicht vermieden, es ergibt sich ausschließlich eine Spiegelung der Vorderansicht der Gravuren bzw. Ausnehmungen, die sich ebenfalls scheinbar unendlich fortsetzen, allerdings beträgt die Anzahl der sich nach hinten wiederholenden Abbildungen nur die Hälfte der Anzahl der Abbildungen bei den bekannten und oben näher beschriebenen Spiegelanordnungen. Dadurch, daß die Gravuren bzw. Teilflächen nicht zwischen den beiden Spiegeln angeordnet, sondern unmittelbar in der Ebene des hinteren Spiegels vorgesehen sind, ist der Abstand der Abbildungen doppelt so groß und die absolute Tiefe ist die gleiche.
Die Abbildungen werden nach hinten in die Tiefe hinein immer dunkler, sie wiederholen sich ca. 10 mal, so daß die sichtbare Spiegeltiefe ca. dem 20-fachen des Abstandes der beiden Spiegel beträgt.
Vorteilhaft ist die erfindungsgemäße Spiegelanordnung in Form eines geschlossenen Kastens ausgebildet.
In dieser Form kann die Spiegelanordnung als einfach zu handhabender "Baustein" mit unterschiedlichen Abmessungen zur Ausstattung und zur Anordnung an den Wänden von Räumen benutzt werden.
Vorteilhaft ist die Lichtquelle als geschlossener, hinter dem hinteren Spiegel angeordneter Kasten ausgebildet, der dieselbe Länge und Breite wie die Spiegelanordung aufweist.
Diese Ausbildung gewährleistet insbesondere eine gleichmäßige Ausleuchtung der in dem hinteren Spiegel vorgesehenen Gravuren und Teilflächen.
In weiterer erfindungsgemäßer Ausbildung der Spiegelanordnung ist der hintere Spiegel 2teilig ausgebildet, wobei die beiden Teile in der vertikalen Mittelachse der Spiegelanordnung aneinanderliegen, jedoch mit ihren Flächen nicht planparallel zueinander ausgerichtet sind, sondern gegeneinander jeweils unter einem Winkel α nach vorn zum vorderen Spiegel versetzt sind.
Diese Ausbildung der Spiegelanordnung gewährleistet, daß die von Gravuren bzw. Ausnehmungen freigehaltene Mittelfläche der Spiegelanordnung gegenüber der planparallelen Anordnung vergrößert wird, dadurch kann eine solche erfindungsgemäße Spiegelanordnung beispielsweise sehr gut als Garderobenspiegel oder als Spiegel in Bekleidungsgeschäften verwendet werden.
Ein die Erfindung nicht beschränkendes Ausführungsbeispiel wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1a: Eine perspektivische Ansicht der Spiegelanordnung,
Fig. 1b: eine Ansicht des hinteren Spiegels, bei welchem in der Spiegelschicht links und rechts Blumen und am oberen Rand das Wort "WERBUNG" eingraviert sind,
Fig. 2: eine graphische Darstellung der Spiegelwirkung der Spiegelanordnung bei planparalleler Anordnung des hinteren Spiegels zum vorderen Spiegel und
Fig. 3: eine graphische Darstellung der Spiegelwirkung bei einer Spiegelanordnung mit einem zweiteiligen hinteren Spiegel, dessen beide Teile gegenüber der planparallelen Spiegelebene versetzt sind.
Die im nachfolgenden näher beschriebene Spiegelanordnung 1 besteht im wesentlichen aus zwei in einem Abstand a zueinander angeordneten Spiegeln 2 bzw. 3, die bei der in Fig. 1a gezeigten Spiegelanordnung 1 planparallel zueinander angeordnet sind. Der die Einblickseite der Spiegelanordnung 1 bildende vordere Spiegel 2 ist teilweise lichtdurchlässig ausgebildet, d. h. er läßt dem Betrachter freien Blick auf den Spiegel 3, der eine lichtundurchlässige Spiegelfläche 4 aufweist. Blickt der Betrachter in die Spiegelanordnung 1, wird er sich selbst klar und deutlich erkennen können, wobei sich die durch diese Spiegelanordnung hervorgerufenen Mehrfachabbildungen seiner Person hinter der ersten Abbildung zumindest teilweise verbergen und damit das Hauptspiegelbild klar und deutlich erkennbar ist.
Zur lösungsgemäßen Ausstattung dieser Spiegelanordnung 1 weist die Spiegelschicht 4 des hinteren Spiegels 3 Gravuren bzw. Ausnehmungen 5 auf, in bzw. bei denen der Spiegeleffekt nicht gegeben ist, vielmehr sind diese Gravuren bzw. Ausnehmungen 5 lichtdurchlässig. Besonders geeignet zur Herstellung solcher Ausnehmungen ist das Sandstrahlen mit Hilfe von Schablonen. Die durch diese Behandlung herbeigeführte gebrochene Oberfläche des Glases reflektiert das Licht besonders gut und die dargestellten Figuren leuchten sehr intensiv und präzise.
Diese Applikationen 5 sollten, wie in Fig. 1b dargestellt, seitlich von der Mittelfläche des Spiegels 3 vorgesehen sein, so daß eine nutzbare Mittelfläche verbleibt. Damit nun diese Applikationen 5 gut erkennbar sind, ist hinter dem Spiegel 3 ein dessen Abmessungen in Länge und Breite entsprechender Kasten 6 vorgesehen, in dem in den Figuren nicht dargestellte Lichtquellen vorgesehen sind. Diese können in ihrer Anordnung der Anordnung der Applikationen 5 im hinteren Spiegel 3 entsprechen und dienen dazu, diese hell zu erleuchten, so daß sie auch von dem vorderen Spiegel 2 reflektiert werden.
Nachdem diese Applikationen, also die Gravuren bzw. Ausnehmungen stets nur eine Vorderseite aufweisen, es also keine Abbildung einer Rückseite dieser Applikationen gibt, wiederholen sie sich stets nur in richtiger, originaler Wiedergabe, also nicht in spiegelbildlicher Form.
Dadurch können die Applikationen 5 z. B. auch ausschließlich aus Schriften bestehen, die auch in der sich ca. zehn mal wiederholenden Wiedergabe lesbar bleiben.
Dadurch, daß zwischen vorderem und hinterem Spiegel 2 bzw. 3 keine Gegenstände vorgesehen sind, kann der Abstand a zwischen beiden Spiegeln verhältnismäßig gering gehalten werden, so daß sich diese erfindungsgemäße Spiegelanordnung 1 besonders zur dekorativen Ausstattung von Bädern, Garderoben, Bekleidungsgeschäften o. ä. eignet, weiterhin aber auch zur Verwendung als Werbeträger, denn die im hinteren Spiegel 3 bzw. dessen Spiegelschicht 4 vorgesehenen Werbeschriften können bei Einblick in den Spiegel ohne weiteres gelesen werden.
In Fig. 2 ist die Spiegelwirkung der in Fig. 1a gezeigten Spiegelanordnung 1 mit planparallel zueinander angeordneten Spiegeln 2 und 3 graphisch dargestellt, es ergibt sich für den vor dem Spiegel stehenden Betrachter eine von Gravuren bzw. Ausnehmungen etc. freie nutzbare Spiegelfläche X.
Um diese nutzbare Spiegelfläche X gegebenenfalls zu vergrößern, ist bei einer anderen Ausführungsform, wie in Fig. 3 dargestellt, der hintere Spiegel 3 in seiner vertikalen Mittelachse geteilt ausgebildet, wobei die beiden Spiegelteile 3' jeweils unter einem Winkel α aus der Ebene der vertikalen Mittelachse nach vorn zum vorderen Spiegel 2 hin versetzt sind. Durch diese Anordnung der beiden Teile 3' des hinteren Spiegels ergibt sich eine Verbreiterung der nutzbaren Spiegelfläche X, in der die am Rande c angebrachten Applikationen nicht wiedergegeben werden.
Diese Wirkung ergibt sich dadurch, daß die in Fig. 2 dargestellten Linien b bei der in Fig. 3 dargestellten Anordnung der Teile 3' des hinteren Spiegels nicht gradlinig, sondern kurvenförmig b' verlaufen.
Der Winkel α ist dabei in Abhängigkeit vom Abstand a der beiden Spiegel 2 bzw. 3 und dem meistgenutzten Abstand des Betrachters von der gesamten Spiegelanordnung zu wählen, wobei der Winkel α zwischen 0° bis 5° betragen sollte.

Claims (4)

1. Spiegelanordnung mit Tiefenwirkung zur räumlichen Darstellung von Werbeschriften und -mustern, umfassend im wesentlichen zwei, in einem Abstand mit ihren Spiegelflächen zueinander angeordneten Spiegeln, wobei der die Einblickseite der Spiegelanordnung bildende vordere Spiegel teilweise lichtdurchlässig ist und die lichtundurchlässige Spiegelschicht (4) des hinteren Spiegels (3) mit den Werbeschriften und -mustern in Form von Gravuren bzw. Ausnehmungen versehen ist, in bzw. bei denen die Spiegelschicht (4) fehlt und durch welche Licht hindurchtreten kann und wobei die Lichtquelle hinter dem hinteren Spiegel (3) vorgesehen ist.
2. Spiegelanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spiegelanordnung (1) in Form eines geschlossenen Kastens ausgebildet ist.
3. Spiegelanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle als geschlossener, hinter dem hinteren Spiegel (3) angeordneter Kasten (5) ausgebildet ist, der dieselbe Länge und Breite wie die Spiegelanordnung (1) aufweist.
4. Spiegelanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Spiegel (3) 2-teilig ausgebildet ist, wobei die beiden Teile (3') in der vertikalen Mittelachse der Spiegelanordnung (1) aneinanderliegen, jedoch mit ihren Flächen nicht planparallel zueinander ausgerichtet sind, sondern gegeneinander jeweils unter einem Winkel α nach vorn zum vorderen Spiegel (2) versetzt sind.
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