DE19621117C2 - Spiegelanordnung mit Tiefenwirkung - Google Patents
Spiegelanordnung mit TiefenwirkungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Spiegelanordnung mit Tiefenwirkung mit zur
räumlichen Darstellung von Werbeschriften und -mustern.
Eine solche Spiegelanordnung war bisher noch nicht bekannt. Allerdings wurden
bereits Spiegelanordnungen in Verbindung mit Spiegelvitrinen,
Schaufenstergestaltungen, Schauräumen, Theaterkulissen oder dergleichen
verwendet, solche sind z. B. in der DE 27 30 679 A1 wie auch der DE 38 10 520 C2
beschrieben. Diese Spiegelanordnungen sind dazu vorgesehen, einem durch den
vorderen, teilweise lichtdurchlässigen Spiegel in den dahinterliegenden Raum
schauenden Betrachter einen Eindruck unendlicher Tiefe zu vermitteln. Befinden
sich zwischen beiden Spiegeln Gegenstände, so sieht der Betrachter diese in
nahezu endloser Hintereinanderreihung, wobei sowohl Vorder- als auch Rückseite
des Gegenstandes abgebildet werden und sich diese Abbildungen jeweils
miteinander abwechseln. Sind vorderer und hinterer Spiegel planparallel zueinander
angeordnet, werden die Lichtstrahlen in sich reflektiert, wodurch die spiegelbildlichen
Abbildungen des Gegenstandes mit zunehmender vorgetäuschter Tiefe des Raumes
verhältnismäßig schnell an Kontrast verlieren und dunkler werden, so daß die
räumlich weiter hinten liegenden Abbildungen kaum noch zu erkennen sind.
Bekannt ist es aus diesen Druckschriften auch, entweder den vorderen oder aber
den hinteren Spiegel zu dem jeweils anderen um einen bestimmten Winkel aus der
Planparalielität herauszudrehen, dadurch erscheinen dem Betrachter die
Spiegelbilder des Gegenstandes nicht mehr gradlinig hintereinander, sondern, je
nach Winkelausbildung, in verschiedenen Richtungen.
Solche bekannten Spiegelanordnungen erfordern selbstverständlich eine
verhältnismäßig große Tiefe, auch um zwischen den beiden Spiegelwänden
Gegenstände anordnen zu können. Aus diesem Grunde sind sie nicht dazu geeignet,
als Wandelemente für Räume oder auch als Tischplatten o. ä. zur räumlichen
Darstellung von Werbeschriften und -mustern verwendet zu werden, sie würden
zuviel Raum beanspruchen.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, die eingangs genannte Spiegelanordnung so
auszubilden, daß sie mit einer geringen Bautiefe auskommt, andererseits aber die
dekorative Tiefenwirkung beibehält und zu Werbezwecken eingesetzt werden kann.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß eine solche Spiegelanordnung im
wesentlichen zwei, in einem Abstand mit ihren Spiegelflächen zueinander
angeordneten Spiegeln umfaßt, wobei der die Einblickseite der Spiegelanordnung
bildende vordere Spiegel teilweise lichtdurchlässig ist und die lichtundurchlässige
Spiegelschicht des hinteren Spiegels mit den Werbeschriften und -mustern in Form
von Gravuren bzw. Ausnehmungen versehen ist, in bzw. bei denen die
Spiegelschicht fehlt und durch welche Licht hindurchtreten kann und wobei die
Lichtquelle hinter dem hinteren Spiegel vorgesehen ist.
Dadurch, daß die zur Spiegelung vorgesehenen Gravuren bzw. Ausnehmungen
unmittelbar in der Spiegelschicht des hinteren Spiegels, sozusagen in dessen
Ebene, vorgesehen sind, wird die Spiegelung einer Vorder- und Hinteransicht
vermieden, es ergibt sich ausschließlich eine Spiegelung der Vorderansicht der
Gravuren bzw. Ausnehmungen, die sich ebenfalls scheinbar unendlich fortsetzen,
allerdings beträgt die Anzahl der sich nach hinten wiederholenden Abbildungen nur
die Hälfte der Anzahl der Abbildungen bei den bekannten und oben näher
beschriebenen Spiegelanordnungen. Dadurch, daß die Gravuren bzw. Teilflächen
nicht zwischen den beiden Spiegeln angeordnet, sondern unmittelbar in der Ebene
des hinteren Spiegels vorgesehen sind, ist der Abstand der Abbildungen doppelt so
groß und die absolute Tiefe ist die gleiche.
Die Abbildungen werden nach hinten in die Tiefe hinein immer dunkler, sie
wiederholen sich ca. 10 mal, so daß die sichtbare Spiegeltiefe ca. dem 20-fachen
des Abstandes der beiden Spiegel beträgt.
Vorteilhaft ist die erfindungsgemäße Spiegelanordnung in Form eines
geschlossenen Kastens ausgebildet.
In dieser Form kann die Spiegelanordnung als einfach zu handhabender "Baustein"
mit unterschiedlichen Abmessungen zur Ausstattung und zur Anordnung an den
Wänden von Räumen benutzt werden.
Vorteilhaft ist die Lichtquelle als geschlossener, hinter dem hinteren Spiegel
angeordneter Kasten ausgebildet, der dieselbe Länge und Breite wie die
Spiegelanordung aufweist.
Diese Ausbildung gewährleistet insbesondere eine gleichmäßige Ausleuchtung der
in dem hinteren Spiegel vorgesehenen Gravuren und Teilflächen.
In weiterer erfindungsgemäßer Ausbildung der Spiegelanordnung ist der hintere
Spiegel 2teilig ausgebildet, wobei die beiden Teile in der vertikalen Mittelachse der
Spiegelanordnung aneinanderliegen, jedoch mit ihren Flächen nicht planparallel
zueinander ausgerichtet sind, sondern gegeneinander jeweils unter einem Winkel α
nach vorn zum vorderen Spiegel versetzt sind.
Diese Ausbildung der Spiegelanordnung gewährleistet, daß die von Gravuren bzw.
Ausnehmungen freigehaltene Mittelfläche der Spiegelanordnung gegenüber der
planparallelen Anordnung vergrößert wird, dadurch kann eine solche
erfindungsgemäße Spiegelanordnung beispielsweise sehr gut als
Garderobenspiegel oder als Spiegel in Bekleidungsgeschäften verwendet werden.
Ein die Erfindung nicht beschränkendes Ausführungsbeispiel wird nachfolgend
anhand der Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1a: Eine perspektivische Ansicht der Spiegelanordnung,
Fig. 1b: eine Ansicht des hinteren Spiegels, bei welchem in der Spiegelschicht
links und rechts Blumen und am oberen Rand das Wort "WERBUNG"
eingraviert sind,
Fig. 2: eine graphische Darstellung der Spiegelwirkung der Spiegelanordnung
bei planparalleler Anordnung des hinteren Spiegels zum vorderen
Spiegel und
Fig. 3: eine graphische Darstellung der Spiegelwirkung bei einer
Spiegelanordnung mit einem zweiteiligen hinteren Spiegel, dessen beide
Teile gegenüber der planparallelen Spiegelebene versetzt sind.
Die im nachfolgenden näher beschriebene Spiegelanordnung 1 besteht im
wesentlichen aus zwei in einem Abstand a zueinander angeordneten Spiegeln 2
bzw. 3, die bei der in Fig. 1a gezeigten Spiegelanordnung 1 planparallel zueinander
angeordnet sind. Der die Einblickseite der Spiegelanordnung 1 bildende vordere
Spiegel 2 ist teilweise lichtdurchlässig ausgebildet, d. h. er läßt dem Betrachter freien
Blick auf den Spiegel 3, der eine lichtundurchlässige Spiegelfläche 4 aufweist. Blickt
der Betrachter in die Spiegelanordnung 1, wird er sich selbst klar und deutlich
erkennen können, wobei sich die durch diese Spiegelanordnung hervorgerufenen
Mehrfachabbildungen seiner Person hinter der ersten Abbildung zumindest teilweise
verbergen und damit das Hauptspiegelbild klar und deutlich erkennbar ist.
Zur lösungsgemäßen Ausstattung dieser Spiegelanordnung 1 weist die
Spiegelschicht 4 des hinteren Spiegels 3 Gravuren bzw. Ausnehmungen 5 auf, in
bzw. bei denen der Spiegeleffekt nicht gegeben ist, vielmehr sind diese Gravuren
bzw. Ausnehmungen 5 lichtdurchlässig. Besonders geeignet zur Herstellung solcher
Ausnehmungen ist das Sandstrahlen mit Hilfe von Schablonen. Die durch diese
Behandlung herbeigeführte gebrochene Oberfläche des Glases reflektiert das Licht
besonders gut und die dargestellten Figuren leuchten sehr intensiv und präzise.
Diese Applikationen 5 sollten, wie in Fig. 1b dargestellt, seitlich von der Mittelfläche
des Spiegels 3 vorgesehen sein, so daß eine nutzbare Mittelfläche verbleibt. Damit
nun diese Applikationen 5 gut erkennbar sind, ist hinter dem Spiegel 3 ein dessen
Abmessungen in Länge und Breite entsprechender Kasten 6 vorgesehen, in dem in
den Figuren nicht dargestellte Lichtquellen vorgesehen sind. Diese können in ihrer
Anordnung der Anordnung der Applikationen 5 im hinteren Spiegel 3 entsprechen
und dienen dazu, diese hell zu erleuchten, so daß sie auch von dem vorderen
Spiegel 2 reflektiert werden.
Nachdem diese Applikationen, also die Gravuren bzw. Ausnehmungen stets nur eine
Vorderseite aufweisen, es also keine Abbildung einer Rückseite dieser Applikationen
gibt, wiederholen sie sich stets nur in richtiger, originaler Wiedergabe, also nicht in
spiegelbildlicher Form.
Dadurch können die Applikationen 5 z. B. auch ausschließlich aus Schriften
bestehen, die auch in der sich ca. zehn mal wiederholenden Wiedergabe lesbar
bleiben.
Dadurch, daß zwischen vorderem und hinterem Spiegel 2 bzw. 3 keine Gegenstände
vorgesehen sind, kann der Abstand a zwischen beiden Spiegeln verhältnismäßig
gering gehalten werden, so daß sich diese erfindungsgemäße Spiegelanordnung 1
besonders zur dekorativen Ausstattung von Bädern, Garderoben,
Bekleidungsgeschäften o. ä. eignet, weiterhin aber auch zur Verwendung als
Werbeträger, denn die im hinteren Spiegel 3 bzw. dessen Spiegelschicht 4
vorgesehenen Werbeschriften können bei Einblick in den Spiegel ohne weiteres
gelesen werden.
In Fig. 2 ist die Spiegelwirkung der in Fig. 1a gezeigten Spiegelanordnung 1 mit
planparallel zueinander angeordneten Spiegeln 2 und 3 graphisch dargestellt, es
ergibt sich für den vor dem Spiegel stehenden Betrachter eine von Gravuren bzw.
Ausnehmungen etc. freie nutzbare Spiegelfläche X.
Um diese nutzbare Spiegelfläche X gegebenenfalls zu vergrößern, ist bei einer
anderen Ausführungsform, wie in Fig. 3 dargestellt, der hintere Spiegel 3 in seiner
vertikalen Mittelachse geteilt ausgebildet, wobei die beiden Spiegelteile 3' jeweils
unter einem Winkel α aus der Ebene der vertikalen Mittelachse nach vorn zum
vorderen Spiegel 2 hin versetzt sind. Durch diese Anordnung der beiden Teile 3' des
hinteren Spiegels ergibt sich eine Verbreiterung der nutzbaren Spiegelfläche X, in
der die am Rande c angebrachten Applikationen nicht wiedergegeben werden.
Diese Wirkung ergibt sich dadurch, daß die in Fig. 2 dargestellten Linien b bei der in
Fig. 3 dargestellten Anordnung der Teile 3' des hinteren Spiegels nicht gradlinig,
sondern kurvenförmig b' verlaufen.
Der Winkel α ist dabei in Abhängigkeit vom Abstand a der beiden Spiegel 2 bzw. 3
und dem meistgenutzten Abstand des Betrachters von der gesamten
Spiegelanordnung zu wählen, wobei der Winkel α zwischen 0° bis 5° betragen sollte.
Claims (4)
1. Spiegelanordnung mit Tiefenwirkung zur räumlichen Darstellung von
Werbeschriften und -mustern, umfassend im wesentlichen zwei, in einem Abstand
mit ihren Spiegelflächen zueinander angeordneten Spiegeln, wobei der die
Einblickseite der Spiegelanordnung bildende vordere Spiegel teilweise
lichtdurchlässig ist und die lichtundurchlässige Spiegelschicht (4) des hinteren
Spiegels (3) mit den Werbeschriften und -mustern in Form von Gravuren bzw.
Ausnehmungen versehen ist, in bzw. bei denen die Spiegelschicht (4) fehlt und
durch welche Licht hindurchtreten kann und wobei die Lichtquelle hinter dem
hinteren Spiegel (3) vorgesehen ist.
2. Spiegelanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spiegelanordnung (1) in Form eines geschlossenen Kastens ausgebildet ist.
3. Spiegelanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle
als geschlossener, hinter dem hinteren Spiegel (3) angeordneter Kasten (5)
ausgebildet ist, der dieselbe Länge und Breite wie die Spiegelanordnung (1)
aufweist.
4. Spiegelanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere
Spiegel (3) 2-teilig ausgebildet ist, wobei die beiden Teile (3') in der vertikalen
Mittelachse der Spiegelanordnung (1) aneinanderliegen, jedoch mit ihren Flächen
nicht planparallel zueinander ausgerichtet sind, sondern gegeneinander jeweils unter
einem Winkel α nach vorn zum vorderen Spiegel (2) versetzt sind.
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