DE20104590U1 - Regal - Google Patents
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Description
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Regal wie Gondel, insbesondere Selbstbedienungsregal, zum Präsentieren und/oder Bevorraten von Waren, bestehend aus lösbar zusammengesetzten Standardelementen umfassend Säulen mit gegebenenfalls von diesen ausgehenden Fußteilen, zwischen den Säulen sich erstreckenden Fachböden zur Aufnahme der Waren sowie gegebenenfalls sich zwischen den Säulen erstreckenden Querträgern und/oder Rückwänden.
Entsprechende Regale werden z. B. in Supermärkten benutzt, um Waren einerseits zu präsentieren und andererseits auch eine Bevorratung zu ermöglichen. Die Regale bestehen üblicherweise aus aus Vierkantprofilen bestehenden Trägern mit in dessen Längsachse verlaufenden Langlöchern, in die Konsolen von Fachböden einsetzbar sind, die ihrerseits die Waren aufnehmen. Üblicherweise stehen die Säulen unmittelbar, also ohne Fußteile, auf einem Boden auf. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Säulen bodenseitig mit sogenannten Fußplatten zu versehen, die eine Ebene aufspannen, die parallel zur Bodenfläche verläuft. Insoweit wird beispielhaft auf das DE 87 10 440 Ul verwiesen.
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Entsprechende Regale haben eine hohe Funktionstüchtigkeit, zeigen jedoch häufig ein wenig ansprechendes Äußeres. Auch besteht grundsätzlich nicht die Möglichkeit, die Elemente gestalterisch zu verändern.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zu Grunde, ein Regal wie Gondel der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass dieses individuellen Ansprüchen genügt, ohne auf Standardelemente verzichten zu müssen. Auch soll bei einer hohen Trägfähigkeit ein ansprechendes Äußeres vermittelt werden. Ferner soll durch gestalterische Elemente selbst die Funktionstüchigkeit nicht beeinträchtigt werden.
Erfindungsgemäß wird das Problem im Wesentlichen dadurch gelöst, dass zumindest einige der Standardelemente des Regals durch deren Funktion übernehmende Designelemente ausgetauscht sind, wobei zumindest ein Designelement an zumindest einer Sichtfläche eine Durchbrechung aufweist.
Erfindungsgemäß wird ein Regal zur Verfügung gestellt, das nachträglich eine Designveränderung erfährt. Somit besteht auch die Möglichkeit, bereits vorhandene Regale optisch zu verändern, ohne dass deren Funktion beeinträchtigt wird. Durch das Austauschen von Standardelementen durch Designelemente gleicher Funktion erfolgt ein Tunen eines Regals, das ästhetischen Ansprüchen genügen kann, wobei ein Austausch von Standardelementen durch Designelemente nur in den Bereichen erfolgen muss, die optisch besonders hervortreten bzw. einen Blickfang bilden sollen.
Insbesondere ist vorgesehen, dass ein Designelement ein austauschbares flächiges Fußteil ist, das senkrecht zu einer zwischen benachbarten Säulen aufgespannten Ebene verläuft und zur Höhenverstellung des Regals zumindest einen Fußsteller aufweist. Ferner sollte das Fußteil zumindest einen hakenförmigen Vorsprung aufweisen, der in eine Aussparung wie Langloch der Säule einhängbar ist. Bevorzugterweise weist das Fußteil säulenseitig eine flächig an zugewandter Frontseite der Säule anlegbare Abstützung auf, wodurch das Fußteil eine eindeutige Fixierung zu der Säule mit der Folge erfährt, dass die Säule selbst und damit das Regal eindeutig positionierbar ist.
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Das Fußteil sollte ein plattenförmiges Element mit in Seitenansicht vorzugsweise dreieckförmiger, trapezförmiger oder rampenförmiger Geometrie sein. Dabei nimmt das Fußteil die Säule derart auf, dass diese beabstandet zur Abstützfläche des Fußteils verläuft. Somit ist eine einfache Höhenregulierung über den Fußsteller des Fußteils möglich.
Die zumindest eine Durchbrechung im Fußteil kann eine gewünschte Geometrie wie Kreis-, Dreieck- und/oder Viereckform aufweisen. Insbesondere weist das Fußteil zumindest drei kreisförmige Durchbrechungen auf.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass zwischen den Säulen und in Aussparungen wie Langlöcher dieser zumindest eine einsteckbare Rückwand verläuft, die ihrerseits Durchbrechungen insbesondere kreis-, dreieck-, oder viereckförmiger Geometrie aufweist. Ein entsprechendes Rückwandelement, das ebenfalls als Designelement ausgebildet sein kann, ist in Weiterbildung mit einem vorzugsweise transparenten Scheibenelement wie Acrylglasscheibe hinterlegt, um einerseits ungeachtet der vorhandenen Durchbrechungen eine geschlossene Fläche zur Verfügung zu stellen und andererseits eine besondere optische Wirkung zu erzielen. Diese kann dadurch verstärkt werden, dass die Rückwand hinterleuchtet ist.
Auch kann erfindungsgemäß ein Designelement ein Fachboden mit Durchbrechungen sein, die ihrerseits insbesondere kreis-, dreieck- oder viereckförmiger Geometrie sind. Andere Formen sind gleichfalls möglich. Dabei können die Fachböden von von Säulen ausgehenden Konsolen abgestützt sein, die in die Säulen einsteckbar sind und als Designelement ausgebildet zumindest jeweils eine Durchbrechung aufweisen, wobei eine Optik gewählt werden kann, die der der Fußteile entspricht.
Wie die übrigen Designelemente selbst kann der Fachboden aus Materialien wie Metall, Draht, Holz, Kunststoff oder Acrylglas bestehen.
Ein besonders hervorzuhebender Fachboden als Designelement weist entlang zwischen den diesen ausnehmenden Säulen verlaufender Ebene einen wellenförmigen Verlauf und/oder eine Stufe auf. Auch kann der Fachboden als das Designelement von seiner Rückseite ausgehend
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sich zur Vorderseite hin muldenförmig erstrecken. Eine Wannen- bzw. Tablettgeometrie kann ebenfalls für den Fachboden als Designelement gewählt werden.
Bodenseitig kann das Regal als ein Designelement mit einem Sockelelement versehen sein, das Durchbrechungen, insbesondere kreis-, dreieck- oder viereckförmiger Geometrie aufweist. Dabei kann das Sockelelement vorzugsweise von einem transparenten Scheibenelement wie Acrylglasscheibe hinterlegt und gegebenenfalls hinterleuchtet sein.
Ein besonders ansprechendes optisches Erscheinungsbild bei gleichzeitiger Abdeckung von möglichen scharfen Kanten von Stirnabschnitten der Säulen ergibt sich dann, wenn das Regal kopfseitig zwischen benachbarten Säulen mit einer ersten Abdeckung versehen ist, die im Querschnitt z. B. einem Kreisabschnitt wie Halbkreis oder einer Dreieckgeometrie entsprechen kann. Dabei kann die erste Abdeckung hinterlegt und hinterleuchtet sein, wodurch gleichzeitig eine Beleuchtung des Regals selbst gegeben ist. Hierzu ist insbesondere vorgesehen, dass die erste Abdeckung eine Prismengeometrie aufweist, wobei im von die Durchbrechung aufweisenden Außenflächen begrenzten Innenraum eine Lichtquelle wie Leuchtröhre angeordnet sein kann.
Die Abdeckungen selbst sind in bevorzugter Weise mit einem zweiten Abdeckelement verkleidet, das ebenfalls hinterlegt sein und Durchbrechungen mit insbesondere kreisförmiger, dreick- oder viereckförmiger Geometrie aufweisen können. Die zweite Abdeckung kann wie die erste Abdeckung - die Geometrie eines Zylinderabschnittes oder eines Prismas zeigen.
Des Weiteren kann die zweite Abdeckung einen von der Säule bzw. seiner Außenfläche abgeschlossenen Raum begrenzen, innerhalb der eine Lichtquelle wie ein Leuchtrohr verläuft.
Zur Erhöhung der Stabilität kann zwischen den Säulen ein Verbindungselement als Designelement verlaufen, das gleichfalls Durchbrechungen insbesondere kreisförmiger, dreieck- oder viereckförmiger Geometrie aufweist.
Ferner kann sich zwischen den Säulen ein Regaleinlegerahmen und/oder Tragschienen wie
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Schwerlastschienen erstrecken, von denen ihrerseits insbesondere Durchbrechungen aufweisende Körbe ausgehen. Dabei weist ein Korb vorzugsweise eine einseitig offene Quaderoder Würfelgeometrie auf.
Von der Tragschiene kann des Weiteren auch entlang dieser verschiebbar ein U-förmiger Rahmen wie Rahmen für Textilien ausgehen, wodurch die Verwendungsweise des erfindungsgemäßen Regals erhöht wird.
Auch kann sich zwischen benachbarten Säulen zumindest eine Rückwand mit Aufnahmen erstrecken, in die insbesondere Böden einhängbar sind. Bei den Rückwänden kann es sich um sogenannte Lochblechwände handeln, die gegebenenfalls hinterlegt und hinterleuchtet sein können.
Sofern von entsprechenden Rückwänden Böden ausgehen, können diese über entlang dessen Seiten sich erstreckende Konsolen in die Aufnahmen eingehängt werden.
Die Funktion eines vertikale Unterteilungen aufweisenden Fachregals ergibt sich dann, wenn dieses Gitterfachböden mit senkrecht zu der zwischen benachbarten Säulen verlaufenden Ebene sich erstreckende Zwischenräume aufweist, die ihrerseits von vertikale Unterteilungen des Regals bildenden Flächenelementen durchsetzt sind, die - wie die weiteren Designelemente - aus Holz, Lochblech, Glas, Doppelstegdraht und/oder Kunststoff oder Kombinationen dieser bestehen können.
Schließlich ergibt sich eine besonders ansprechende Gestaltung dann, wenn zwischen benachbarten Säulen zumindest eine Rückwand verläuft, die senkrecht zu der zwischen den Säulen verlaufenden Ebene eine äußere dreidimensionale Struktur aufweist, die sich innerhalb einer Umhüllenden erstreckt, deren Tiefe senkrecht zu der Ebene durch die Tiefe der Säule begrenzt ist. Dabei kann eine entsprechende Rückwand ebenfalls z. B. in zwischen Säulen sich erstreckenden Querstreben einhängbar sein.
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Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung eines Regals,
Fig. 2 ein Detail des Regals gemäß Fig. 1,
Fig. 3a - 3c Varianten von Fußteilen des Regals gemäß Fig. 1,
Fig. 4 die Prinzipdarstellung eines Regals,
Fig. 5 Details des Regals gemäß Fig. 4,
Fig. 6 eine Prinzipdarstellung eines Regals,
Fig. 7 Details des Regals gemäß Fig. 6,
Fig. 8 einen Ausschnitt des Regals gemäß Fig. 6 mit verschiedenen Ausgestaltungen
von Konsolen,
Fig. 9 eine Prinzipdarstellung eines Regals,
Fig. 10 Ausgestaltungen des Regals gemäß Fig. 9 in Bezug auf dessen Fachböden,
Fig. 11 eine Prinzipdarstellung eines Regals,
Fig. 12 Details des Regals gemäß Fig. 11,
Fig. 13 eine Prinzipdarstellung eines Regals,
Fig. 14 Details des Regals gemäß Fig. 13,
Fig. 15 Prinzipdarstellungen von Abdeckungen des Regals gemäß Fig. 13,
Fig. 16 eine Prinzipdarstellung eines Regals,
Fig. 17 Details des Regals gemäß Fig. 16,
Fig. 18 eine Prinzipdarstellung eines Regals,
Fig. 19 Details des Regals gemäß Fig. 18,
Fig. 20 eine Prinzipdarstellung eines Regals,
Fig. 21 Details des Regals gemäß Fig. 20,
Fig. 22 eine Prinzipdarstellung eines Regals,
Fig. 23 Details des Regals gemäß Fig. 22,
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Fig. 24 eine Prinzipdarstellung eines Regals,
Fig. 25 Details des Regals gemäß Fig. 24,
Fig. 26 eine weitere Ausfuhrungsform eines Regals,
Fig. 27 Details des Regals gemäß Fig. 26,
Fig. 28 eine Prinzipdarstellung eines Regals und
Fig. 29 Details des Regals gemäß Fig. 28.
Anhand der die Erfindung erläuternden Ausfuhrungsbeispiele werden Ausgestaltungen eines prinzipiell in den Fig. 1, 4, 6, 9, 11, 13, 16, 18, 20, 22, 24 und 28 dargestellten Regals wie Selbstbedienungsregals bzw. einer Gondel dargestellt, das bzw. die in den entsprechenden Figuren mit dem Bezugszeichen 10 gekennzeichnet ist und nachstehend vereinfacht nur als Regal bezeichnet wird. Dabei weist ein entsprechendes Regal 10 Standardelemente ersetzende Designelemente auf, wodurch ein sogenanntes Tuning vorhandener Regalsysteme erfolgt, ohne dass dessen Gesamtkonstruktion verändert werden muss. Gleichzeitig ergibt sich durch die Designelemente nicht nur ein ansprechendes Äußeres, sondern auch eine erhöhte Funktion z. B. in Bezug auf Beleuchtung, Materialeinsparung oder Präsentationsmöglichkeiten.
Dabei werden anhand der Figuren die wesentlichen Designelemente erläutert, die sich in austauschbaren mit Durchbrechungen verschiedener Geometrie versehenen Bodenträgern, Fachböden, Verbindungselementen oder Verkleidungen äußern, ohne eine abschließende Aufzählung vornehmen zu wollen.
Das der Fig. 1 zu entnehmende Regal 10 wird in Bezug auf dessen Fußteile getunt. Hierzu ist vorgesehen, dass in Säulen 12 des Regals 10 Fußteile 14 einsteckbar sind, die als Plattenelemente ausgebildet sind und im Ausführungsbeispiel der Fig. 2 und 3 eine Kreisgeometrie aufweisende Durchbrechungen 16, 18, 20 zeigen, deren Durchmesser von außen nach innen zunehmen. Entsprechend wird auch das Fußteil 14 in seiner Höhe verändert, weist folglich in Seitenansicht eine trapezförmige Geometrie auf, dessen größere Basis säulenartig verläuft.
Von dem entsprechenden säulenseitig verlaufenden Rand geht eine Rechteckplatte 22 aus, über die das Fußteil 14 flächig an stirnseitiger Außenfläche 24 der Säule 12 anliegt, um ein
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Verkanten auszuschließen. Ferner gehen von dem Plattenelement 22 hakenförmige Abschnitte 26, 28 aus, die in entsprechende Langlöcher 30, 32 der Säule 12 einsteckbar sind, um das Fußteil 14 mit der Säule 12 zu verbinden.
Des Weiteren weist das Fußteil 14 in seinem vorderen Rand eine zylindrische Aufnahme 34 mit Innengewinde auf, um einen Fußsteller 36, 38 aufzunehmen und somit im gewünschtem Umfang die Säule 12 und damit das Regal 10 höhenmäßig verstellen zu können, um insbesondere auch Unebenheiten einer Standfläche ausgleichen zu können. Hierzu ist auch vorgesehen, dass das Fußteil 14 die Säule 12 und damit das Regal 10 derart aufnimmt, dass diese beabstandet zur Standfläche verläuft, wie die Detaildarstellungen der Fig. 3a bis 3c verdeutlichen.
Durch die Detaildarstellungen der Fig. 3a bis 3c wird des Weiteren erkennbar, dass anstelle des der Fig. 2 zu entnehmenden Fußteils 14 auch Fußteile 40, 42, 44 anderer Gestaltung zum Einsatz gelangen können, die eine dreieckförmige Geometrie (Fig. 3 a), eine in Seitenansicht rampenförmige Geometrie (Fig. 3b) oder eine rechteckförmige Geometrie mit vorderer abgeschrägter Ecke (Fig. 3c) aufweisen. Unabhängig hiervon sind Durchbrechungen 46, 48, 50 vorgesehen, die dreieckförmiger oder kreisförmiger Geometrie sein können, wie die Prinzipdarstellungen der Fig. 3a bis 3c ebenfalls vermitteln. Auch besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Fußteile 40, 42, 44 mit einem Fußsteller zur Höhenverstellung des Regals 10 oder mit zwei entsprechenden Fußstellern zu versehen, wie anhand der Fig. 3c erkennbar ist.
Zu dem Fußteil 40 ist noch anzumerken, dass dieses im Prinzip aus einem ein Dreieck bildenden Rahmen mit Versteifungen bildenden Streben besteht, wohingegen die Fußteile 14, 42, 44 Blechelemente mit kreisförmigen Durchbrechungen 16, 18, 20, 48, 50 sind.
Wie die Fig. 4 und 5 verdeutlichen, wird das Regal 10 durch spezielle Ausgestaltungen einer zwischen dessen Säulen 12 verlaufenden Rückwänden 52 getunt, das ein Lochblechelement mit z. B. kreisförmigen und/oder rechteck- oder quadratischen Durchbrechungen 54, 56 sein kann. Dabei weist die Rückwand 52 eine zwischen den Säulen 12 verlaufende Frontfläche 58 mit abgewinkeltem umlaufendem Rand 60 auf, wobei die Längsrandabschnitte 62 hakenför-
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mige Vorsprünge 64 aufweisen, die in entsprechende Langlöcher 66 der Säulen 12 zum Einhängen eingreifen. Des Weiteren kann die Rückwand 56 mit einem insbesondere transparenten Plattenelement 68 hinterlegt sein, das vorzugsweise aus Acrylglas besteht. Um ein entsprechend getuntes Regal zu beleuchten, kann sodann das Plattenelement 68 hinterleuchtet sein. Hierzu kann zwischen den Säulen 12 eine Leuchtröhre 70 angeordnet sein, die folglich von außen her nicht sichtbar ist.
Anhand der Fig. 6 bis 8 soll verdeutlicht werden, dass das Regal 10 in Bezug auf Fachböden 72 getunt wird, die ihrerseits von Konsolen 74 ausgehen, die in die Säulen 12 des Regals 10 einhängbar sind und eine Geometrie bzw. eine Optik zeigen können, die z. B. den Fußteilen wie dem Fußteil 14 gemäß Fig. 2 entspricht.
So ist die in Fig. 7 dargestellte Konsole 74 als Blechelement ausgebildet, das eine trapezförmige Geometrie mit Durchbrechungen 76, 78, 80 in Form von kreisförmigen Löchern zeigt, die in ihrem Durchmesser voneinander abweichen, wie dies auch bei dem Fußteil 14 gemäß Fig. 2 der Fall ist.
Die Konsolen 74 weisen ihrerseits im säulenseitigen Längsrand hakenförmige Abschnitte auf, um in entsprechende Aufnahmen wie Langlöcher 82 der Säule 12 eingehängt werden zu können. Auf den Konsolen 74 wird sodann der Fachboden 72 aufgelegt bzw. aufgehängt, der - ebenfalls als Designelement - Durchbrechungen 84, 86 aufweisen kann, die eine gewünschte Geometrie wie Kreisform oder Quadratform zeigen können. Des Weiteren weist der Fachboden frontseitig einen zum Boden abgewinkelten Längsrand 88 zur Aufnahme von z. B. Preisschildern auf.
Die Fig. 8 zeigt verschiedene weitere Ausgestaltungen von Konsolen 90, 92, 94, die zur Befestigung von entsprechenden Fachböden 72 dienen. Dabei weist die Konsole 90 einen ein Dreieck aufspannenden Rahmen mit Verstrebungen auf. Die Konsole 92 besteht aus einem trapezförmigen Element mit bogenförmig verlaufender Unterseite und weist eine Durchbrechung 96 in Form eines Kreises auf. Die Konsole 94 besteht aus einem stabförmigen Grundelement 98 mit einer eine Trapezform aufweisenden Wange 100.
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Weist der Fachboden 72 gemäß Fig. 4 dem Grunde nach eine glatte Aufnahmefläche für zu präsentierende bzw. zu bevorratende Waren auf, so kann ein als Designelement ausgebildeter Fachboden entsprechend der Fig. 9 und 10 durch andere Geometrien geprägt sein. So kann ein Fachboden 102 eine Tablett- oder Wannenform zeigen. Auch besteht die Möglichkeit, dass ein Fachboden 104 einen geschwungenen, also im Schnitt S-förmigen Verlauf zeigt, und zwar betrachtet zwischen den Säulen 12, über die der Fachboden 104 seinerseits - wie der Fachboden 102 - über Konsolen 106 verbunden ist.
Eine weitere Designgestaltung eines Fachbodens 108 weist eine Stufe 110 auf, d. h. der Fachboden 108 besteht aus zwei in einer Ebene verlaufenden Abschnitten 112, 114 und einem zwischen diesen verlaufenden Abschnitt 116, der sich in einer zu den Abschnitten 112, 114 beabstandeten Ebene erstreckt. Ferner besteht die Möglichkeit, einen Fachboden 118 muldenförmig zu gestalten, wie durch die Fig. 10 verdeutlicht ist.
Um das Regal 10 im Bodenbereich zu tunen, besteht die Möglichkeit, eine besonders gestaltete Sockelblende 120 zu verwenden, die aus einem abgekanteten Blechelement bestehen kann, das - wie entsprechende weitere Designelemente, wie die Rückwand 52 - mit Durchbrechungen 122, 124 kreisförmiger oder rechteckförmigem bzw. quadratischer Geometrie versehen sein kann. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Sockelblende 120 mit einem vorzugsweise transparenten Plattenelement 126 z. B. aus Acrylglas zu hinterlegen und über eine Lichtquelle 128 zu hinterleuchten, wie rein prinzipiell aus der Fig. 12 erkennbar ist.
Die Fig. 13 bis 15 sollen eine Umgestaltung des Regals 10 in Bezug auf eine im Kopfbereich verlaufende Abdeckung erläutern, die auch als Gondelabdeckung bezeichnet werden kann. Hierzu ist vorgesehen, dass entlang des Kopfbereichs der Gondel bzw. des Regals 10 eine Abdeckung 130 angeordnet wird, die sich zwischen den Säulen 12 erstreckt. Dabei weist die Abdeckung 130 Durchbrechungen 132 auf. Entlang der Innenflächen der Abdeckung 130, also dessen die Geometrie eines Daches bildenden Flächen 134, 136 können plattenförmige und insbesondere transparente Hinterlegungen 138 angeordnet sein. Des Weiteren kann im Innenraum 138 die Abdeckung 130 eine Lichtquelle wie Leuchtröhre 140 vorgesehen sein.
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Anstelle einer die Durchbrechung 132 aufweisenden Abdeckung 130 kann auch eine solche geschlossener Form benutzt werden. So besteht die Möglichkeit, den Kopfbereich der Gondel bzw. des Regals 10 über eine außenseitig geschlossene Abdeckung 142 zu verkleiden, die aus einem äußeren sichtbaren Zylinderabschnitt 144 mit vertikal verlaufenden abgewinkelten Abschnitten 146, 148 besteht, die bündig z. B. in Rückwandelemente übergehen oder von diesen abgedeckt werden.
In Fig. 15 werden noch einmal die Abdeckungen 130, 142 im Schnitt dargestellt. Des Weiteren ist eine Ausbildung prinzipiell wiedergegeben, die aus einem äußeren, einem im Schnitt einem Halbkreis folgenden Abschnitt 150 besteht, der das Regal 10 bzw. die Gondel kopfseitig überragt.
Auch besteht die Möglichkeit, eine Abdeckung 152 mit einem Längsschlitz 154 zu versehen, in dem z. B. ein Schild 156 einsetzbar ist, über die Waren, die von dem Regal 10 bzw. der Gondel präsentiert werden, zu bewerben.
Aber nicht nur der Kopfbereich des Regals 10 bzw. der Gondel, sondern auch dessen Säulen 12 können mit einer Verkleidung bzw. Abdeckung 158, 160 versehen sein, wie die Fig. 17 verdeutlicht. So kann von einer freien Säule 12 des Regals 10 die Abdeckung 158 ausgehen, die im Schnitt eine Dreieckgeometrie aufweist und in ihren Außenflächen mit Durchbrechungen 162 insbesondere kreisförmiger Geometrie versehen ist. Entlang der Innenseiten der entsprechenden Flächen können sodann insbesondere transparente Plattenelemente 164 insbesondere aus Acrylglas angeordnet werden. Ferner kann im von der Abdeckung 158 umgebenen Innenraum 164 eine Lichtquelle wie Leuchtröhre 166 verlaufen.
Anstelle der einem Prisma folgenden Geometrie der Abdeckung 158 kann auch eine einem Zylinderabschnitt entsprechende Geometrie gewählt sein, die nicht zwingend Durchbrechungen aufweisen muss, wie die Abdeckung 160 verdeutlicht.
Um das Regal 10 nicht nur z. B. in Bezug auf dessen Fußteile 14 besonders zu gestalten, sondern auch hinsichtlich seiner Querstreben, die dann sichtbar sind, wenn Rückwände nicht
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vorgesehen sind, werden die Säulen 12 verbindende Verbindungselemente 168 vorgeschlagen, die aus einem streifenförmigem sich zwischen den Säulen 12 erstreckendem Basiselement 176 sowie sich senkrecht zu diesem erstreckenden Abschlussblechelementen 172, 174 besteht, die mit den Säulen 12 verbunden wie verschraubt werden. Dabei weist das Basiselement 170 Durchbrechungen 176, 178 auf, die eine Rechteck- wie Quadratform oder Kreisform zeigen können, also optisch sowohl an die Fußteile 14 als auch an die Konsolen 74 angepasst sein können.
Von den Säulen 12 des Regals 10 bzw. der Gondel können auch Einhängerahmen 180 bzw. Tragschienen oder Schwerlastschienen 182 ausgehen, die mit Haken 184, 186 versehene Befestigungsabschnitte 188, 190 aufweisen, um in entsprechende Langlöcher der Säulen 12 eingehängt zu werden. Von dem Einhängerahmen 180 bzw. der Schiene 182 können sodann Körbe 192 ausgehen, die eine offene Quaderform und - wie weitere Designelemente - im gewünschten Umfang Durchbrechungen 194 z. B. kreisförmiger oder dreieck- oder viereckförmiger Geometrie zeigen können.
Von einer entsprechenden Schiene 182 kann entsprechend der Fig. 23 auch ein U-förmiger Rahmen 196 ausgehen, der entlang der Schiene 162 verschiebbar ist (Doppelpfeil 198). Von einem entsprechenden Rahmen können Textilwaren herabhängen.
Das Regal 10 kann auch mittels zwischen dessen Säulen 12 sich erstreckenden Rückwänden 200 mit Durchbrechungen 202 getunt werden, die vorzugsweise eine Quadratform oder eine Langlochform aufweisen, um Konsolen 204 einzuhängen, von denen Displayböden 206 ausgehen. Kopfseitig kann das Regal 10, d. h. der Bereich zwischen den benachbarten Säulen 12 über eine Verkleidung 208 abgedeckt sein, die im Ausführungsbeispiel der Fig. 25 als U-förmig gebogenes Element ausgebildet ist.
Anhand der Fig. 26 und 27 wird eine weitere Gestaltung des Regals 10 verdeutlicht, das zu einem solchen umgestaltet wird, dass sich Fächer 210 ergeben, die von horizontal und vertikal verlaufenden Elementen 212, 214 begrenzt sind. Bei den horizontal verlaufenden Elementen 212 handelt es sich um Gitterfachböden mit senkrecht zur zwischen den Säulen 12
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verlaufenden Ebene sich erstreckenden Zwischenräumen 216, die von den vertikal verlaufenden Elementen 214 durchsetzbar sind, die die Funktion von Trennwänden bilden. Hierdurch ergibt sich eine gewünschte Gestaltung und Aufteilung des Regals 10 bzw. der Gondel, wodurch einerseits Produkte getrennt voneinander gelagert bzw. präsentiert werden können und andererseits ein optisches Erscheinungsbild gegeben ist, dass das eines Regals vollständig abdeckt.
Die Designelemente wie Fachböden oder Rückwände können aus gewünschten Materialien wie Metall, Glas, Kunststoff, Draht oder Holz bestehen. Auch andere Materialien wie Draht sind geeignet. Auch nicht tragende Materialien kommen in Frage, insbesondere dann, wenn Rückwände ausgebildet werden sollen, die einen besonderen optischen Effekt durch eine dreidimensionale Gestaltung vermitteln sollen, wie dies die Fig. 28 und 29 zeigen. So soll das Regal 10 in Bezug auf seine Rückwand durch 3D-Elemente 216 gestaltet werden, deren Tiefenerstreckung durch die Tiefe der Säulen 12 begrenzt wird, so dass unabhängig von der Tiefenstruktur der Rückwandelemente 216 diese nicht die Säulen seitlich überragen, so dass infolgedessen der Nutzraum des entsprechenden Regals 10 nicht vermindert wird.
Durch die erfindungsgemäße Lehre kann nachträglich ein Regal eine Designveränderung erfahren, um eine Anpassung an eine gewünschte Umgebung bzw. Einrichtung zu ermöglichen, ohne dass die Grundstruktur des Regals selbst verändert werden muss. Dabei ist es nicht erforderlich, dass sämtliche Grundelemente des Regals 10 ausgetauscht werden. Vielmehr kann eine Beschränkung auf optisch sichtbare oder solche erfolgen, die zur Hervorhebung von zu präsentierenden Waren einbezogen werden.
14. März 2001 -41128b/hk
Claims (40)
1. Regal wie Gondel, insbesondere Selbstbedienungsregal, zum Präsentieren und/oder Bevorraten von Waren, bestehend aus lösbar zusammengesetzten Standardelementen umfassend Säulen mit gegebenenfalls von diesen ausgehenden Fußteilen, zwischen den Säulen sich erstreckenden Fachböden zur Aufnahme der Waren sowie gegebenenfalls sich zwischen den Säulen erstreckenden Querträgern und/oder Rückwänden, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Standardelemente durch deren Funktion ausübende Designelemente (14, 40, 42, 44, 52, 72, 74, 102, 104, 108, 118, 120, 130, 158, 168, 180, 182, 200, 212, 214) ausgetauscht sind, wobei zumindest ein Designelement an zumindest einer Sichtfläche eine Durchbrechung (16, 18, 20, 46, 48, 50, 54, 84, 86, 122, 124, 132, 176, 178, 194, 202, 216) aufweist.
2. Regal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Designelement ein austauschbares flächiges Fußteil (14, 40, 42, 44) ist, das senkrecht zu einer zwischen benachbarten Säulen (12) des Regals bzw. der Gondel (10) aufgespannten Ebene verläuft und zur Höhenverstellung des Regals bzw. der Gondel zumindest einen Fußsteller (36, 38) aufweist.
3. Regal nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußteil (14, 40, 42, 44) zumindest einen hakenförmigen Vorsprung (26, 28) aufweist, der in einer Aussparung wie Langloch (30, 32) der Säule (12) einhäng- bzw. - steckbar ist.
4. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußteil (14) säulenseitig eine an zugewandter Frontfläche (24) der Säule flächig anlegbare Abstützung (22) aufweist.
5. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußteil (14, 42, 44) ein plattenförmiges Element mit in Seitenansicht dreieck/trapez- oder rampenförmiger Geometrie ist.
6. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Säule (12) des Regals bzw. der Gondel (10) beabstandet zur Abstützfläche des Fußteils (14) verläuft.
7. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrechung (16, 18, 20, 46, 48, 50) in dem Fußteil (14, 40, 42, 44) eine kreis-, dreieck- und/oder viereckförmige Geometrie aufweist.
8. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußteil (14) vorzugsweise drei kreisförmige Durchbrechungen (16, 18, 20) aufweist, deren Durchmesser in Richtung der Säule (12) zunimmt.
9. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Säulen (12) des Regals bzw. der Gondel (10) und in Aussparungen wie Langlöcher (62) dieser zumindest eine in diese einsteckbare Rückwand (52) verläuft, die ihrerseits Durchbrechungen (54, 56) insbesondere kreis-, dreieck- oder viereckförmiger Geometrie aufweist.
10. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand (52) mit einem vorzugsweise transparenten Scheibenelement (68) wie Acrylglasscheibe hinterlegt ist.
11. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand (52) hinterleuchtet ist.
12. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Designelement ein Fachboden (72) mit Durchbrechungen (84, 86) ist, die insbesondere kreis-, dreieck- oder viereckförmige Geometrien aufweisen.
13. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fachboden (72) von von den Säulen (12) des Regals bzw. der Gondel (10) ausgehenden Konsolen (74) abgestützt ist, die in die Säulen (12) einsteckbar sind und als Designelement ausgebildet zumindest jeweils eine Durchbrechung (76, 78, 80) aufweisen.
14. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fachboden (72) aus Metall, Draht, Holz und/oder Kunststoff besteht.
15. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fachboden (102, 104, 108, 118) als Designelement zwischen den diesen aufnehmenden Säulen (12) des Regals bzw. der Gondel (10) einen wellenförmigen Verlauf und/oder eine Stufe (110) aufweist.
16. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fachboden (102) eine wannenförmige Geometrie aufweist.
17. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fachboden (118) als das Designelement von seiner Rückseite ausgehend sich zu seiner. Vorderseite hin muldenförmig erstreckt.
18. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Designelement eine Sockelblende (120) ist, die Durchbrechungen (122, 124) insbesondere kreis-, dreieck- oder viereckförmiger Geometrie aufweist.
19. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sockelblende (120) mit einem vorzugsweise transparenten Scheibenelement wie eine Acrylglasscheibe (126) hinterlegt ist.
20. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sockelelement (120) hinterleuchtet ist.
21. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass kopfseitig zwischen benachbarten Säulen (12) des Regals bzw. der Gondel (10) eine erste Abdeckung (130, 142, 150) verläuft.
22. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Abdeckung (130, 142, 150) im Querschnitt einen Kreisabschnitt wie Halbkreisgeometrie oder Dreieckgeometrie aufweist.
23. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Abdeckung (130) vorzugsweise hinterlegte Durchbrechungen (132) insbesondere kreisförmiger Geometrie aufweist.
24. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrechungen (132) der ersten Abdeckung (130) in entlang zwischen zwei Säulen (12) aufgespannter Ebene verlaufenden Flächen (134, 136) vorgesehen sind.
25. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Abdeckung (130) eine Prismengeometrie aufweist, wobei innerhalb von von der ersten Abdeckung umgebenem Innenraum eine Lichtquelle (140) wie Leuchtröhre angeordnet ist.
26. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Säule (12) des Regals bzw. der Gondel (10) über eine zweite Abdeckung (158, 160) abgedeckt ist.
27. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Abdeckung (148) vorzugsweise hinterlegte Durchbrechungen (162) insbesondere kreis-, dreieck- oder viereckförmiger Geometrie aufweist.
28. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Abdeckung (158) eine Geometrie eines Zylinderabschnitts oder eines Prismas aufweist.
29. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in von der zweiten Abdeckung (158) umgebenem Innenraum eine Lichtquelle wie Leuchtröhre (166) angeordnet ist.
30. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Innenflächen der die Durchbrechungen (162) aufweisenden Seiten der zweiten Abdeckung von einem insbesondere durchscheinenden Element hinterlegt sind.
31. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Säulen (12) des Regals bzw. der Gondel (10) Verbindungselemente (168) als Designelemente verlaufen, die Durchbrechungen (176, 178) insbesondere kreis-, dreieck- oder viereckförmiger Geometrie aufweisen.
32. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen benachbarten Säulen (12) des Regals bzw. der Gondel (10) zumindest ein Hängerahrnen (118) und/oder eine Tragschiene wie Schwerlastschiene (182) verlaufen, von denen ihrerseits insbesondere Durchbrechungen (194) aufweisende Körbe (192) ausgehen.
33. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Korb (192) eine einseitig offenen Quader- oder Würfelgeometrie aufweist.
34. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von der Tragschiene (182) und entlang dieser verschiebbar ein U-förmiger Rahmen (196) für insbesondere Textilwaren ausgeht.
35. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen benachbarten Säulen (12) des Regals bzw. der Gondel (10) zumindest eine Rückwand (200) verläuft, in die Böden wie Display-Böden (206) einhängbar sind.
36. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (206) über entlang dessen Seiten sich erstreckende Konsolen (204) in die Aufnahmen (202) einhängbar ist.
37. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Regal Gitterfachböden (212) mit senkrecht zu der zwischen benachbarten Säulen (12) verlaufenden Ebene sich erstreckenden Zwischenräumen (216) aufweist, die ihrerseits von vertikale Unterteilungen des Regals bzw. der Gondel (10) bildenden flächigen Elementen (214) durchsetzt sind.
38. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die vertikalen Unterteilungen bildenden flächigen Elemente (214) aus Holz, Lochblech, Glas, Doppelstegdraht und/oder Kunststoff oder Kombinationen dieser bestehen.
39. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen benachbarten Säulen (12) des Regals bzw. der Gondel (10) zumindest eine Rückwand (216) verläuft, die senkrecht zu der zwischen den Säulen verlaufenden Ebene eine dreidimensionale Struktur aufweist, deren Tiefe gleich oder geringer als Tiefe jeweiliger Säule ist.
40. Regal nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Designelement (14, 40, 42, 44, 52, 72, 74, 102, 104, 108, 118, 120, 130, 158, 168, 180, 182, 200, 212, 214) aus Metall, Holz, Draht, Drahtgewebe, Gitter, Kunststoff Glas und/oder Acrylglas und/oder Kombinationen dieser Materialien besteht.
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