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DE20103997U1 - Laufbanddisplay - Google Patents

Laufbanddisplay

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DE20103997U1
DE20103997U1 DE20103997U DE20103997U DE20103997U1 DE 20103997 U1 DE20103997 U1 DE 20103997U1 DE 20103997 U DE20103997 U DE 20103997U DE 20103997 U DE20103997 U DE 20103997U DE 20103997 U1 DE20103997 U1 DE 20103997U1
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DE
Germany
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treadmill
plug
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support beams
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DE20103997U
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Gustav Stabernack GmbH
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Gustav Stabernack GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F11/00Indicating arrangements for variable information in which the complete information is permanently attached to a movable support which brings it to the display position
    • G09F11/24Indicating arrangements for variable information in which the complete information is permanently attached to a movable support which brings it to the display position the advertising or display material forming part of a moving band, e.g. in the form of perforations, prints, or transparencies
    • G09F11/26Indicating arrangements for variable information in which the complete information is permanently attached to a movable support which brings it to the display position the advertising or display material forming part of a moving band, e.g. in the form of perforations, prints, or transparencies of an endless band

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Devices For Indicating Variable Information By Combining Individual Elements (AREA)

Description

GRÜNECKER KINKELDEY'STbCKr^AiR.«
ANWALTSSOZIETÄT
GKS & S MAXIMIUANSTRASSE 58 D-80538 MÜNCHEN GERMANY
IHR ZEICHEN/YOUR REF.
RECHTSANWÄLTE PATENTANWÄLTE PATENTANWÄLTE
LAWYERS EUROPEAN PATENT ATTORNEYS EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
MÜNCHEN MÜNCHEN KÖLN
DR. HELMUT EICHMANN DR. HERMANN KINKELDEY DR. MARTIN DROPMANN
GERHARD BARTH PETER H. JAKOB
DR. ULRICH BLUMENRÖDER, LLM. WOLFHARD MEISTER CHEMNITZ
CHRISTA NIKLAS-FALTER HANS HILGERS MANFRED SCHNEIDER
DR. MAXIMILIAN KINKELDEY, LLM. DR. HENNING MEYER-PLATH
SONJA SCHÄFFLER ANNELIE EHNOLD BERLIN
DR. KARSTEN BRANDT THOMAS SCHUSTER DIETER JANDER
ANJA FRANKE, LL. M. DR. KLARA GOLDBACH
UTE STEPHANI MARTIN AUFENANGER
DR. BERND ALLEKOTTE, LL. M. GOHFRIED KLITZSCH
DR. ELVIRAPFRANG, LLM. DR. HEIKE VOGELSANG-WENKE OF COUNSEL
REINHARD KNAUER PATENTANWÄLTE
DIETMAR KUHL
DR. FRANZ-JOSEF ZIMMER AUGUST GRÜNECKER
BETTINA K. REICHELT DR. GUNTER BEZOLD
DR. ANTON K. PFAU DR. WALTER LANGHOFF
DR. UDO WEIGELT
RAINER BERTRAM
JENS KOCH, M.S. (U of PAI M.S.
BERND ROTHAEMEL DR. WILFRIED STOCKMAIR
DR. DANIELA KINKELDEY (-1996)
DR. MARIA ROSARIO VEGA LASO
THOMAS W. LAUBENTHAL
EN/OUR REF. DATUM / DATE
)-00142/cz 07.03.2001
Neue Gebrauchsmusteranmeldung "Laufbanddisplay "
Gustav Stabernack GmbH
Richard-Stabernack-Strasse
36341 Lauterbach
GRÜNECKER KlNKELDEY
STOCKMAIR & SCHWArJHAJSfff*
MAXI MILIAN STR. 58 J J J
D-80538 MÜNCHEN
GERMANY
. TEL.. ...+.49 8?.
I FA* m 3) .+'49 »9 2402 57 .*
I FAj (G* 4) +M9 89* J1 SS V2 $3
http://www.grunecker.de e-mail: postmaster@grunecker.de DEUTSCHE BANK MÜNCHEN No. 17 51734
BLZ 700 700 10
SWIFT: DEUT DE MM
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2
Laufbanddisplay
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Laufbanddisplay mit einem Rahmen und mit einem in dem Rahmen bewegbar angeordneten Laufband.
Derartige Laufbanddisplays werden vorrangig eingesetzt, um eine oder mehrere Werbebotschaften "am laufenden Band" zu präsentieren. Bislang kennt man solche Laufbanddisplay z.B. als Laufband-Werbungen bei der Fußball- bzw. Stadionbandenwerbung. Im Innenbereich werden derartige Laufbänder auch im Schaufenster, auf Messen, in Verkaufsräumen an exponierten Stellen usw. eingesetzt. Allen diesen Systemen ist jedoch gemeinsam, dass sie aufgrund des verwendeten Aufbaus, Materials etc. relativ hoch im Preis sind, so dass für viele weniger potentielle Werbekunden solche Werbemöglichkeiten nicht in Frage kommen.
Der Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe zu Grunde, ein Laufbanddisplay der Eingangs genannten Art bereitzustellen, das zum einen kostengünstiger und zum anderen variabler ausgestaltet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Rahmen einen modularen Aufbau mit einem Stecksockel, mindestens zwei in den Stecksockel eingesteckten Tragholmen und eine auf ein oberes Ende der Tragholme aufgesteckten Kopftraverse aufweist. Dieses einfache Stecksystem, kann weitestgehend auf zusätzliche Verbindungselemente verzichten. Des weiteren bietet dieser modulare Aufbau die Möglichkeit, Laufbanddisplays unterschiedlicher Größe unter weitestgehender Beibehaltung gleicher Bauelemente auszugestalten. Vorrangig könnten die Tragholme in ihrer Länge variabel ausgestaltet sein. So besteht z.B. die Möglichkeit, diese auch nach Art eines Steckprinzips in ihrer Länge zu verändern oder in Abhängigkeit des verwendeten Tragholmmaterials diese in geeigneter Weise zu kürzen. Bevorzugt sind Steckaufnahmen im Stecksockel und in der Kopftraverse so ausgestaltet, dass die Tragholme sicher in ihrer Position gehalten sind.
Eine weitere Ausgestaltungsmöglichkeit bietet den Vorteil, die Kosten für ein solches Laufbanddisplay erheblich zu reduzieren, so dass Werbebotschaften in Laufbandform von nahezu allen Interessenten in Zukunft an die Kundschaft gebracht werden können. Hierzu ist
vorgesehen, dass der Stecksockel, die Tragholme und/oder die Kopftraverse aus einem Faltmaterial, vorzugsweise einen Kartonagenmaterial, herstellt sind. Aufgrund der Tatsache, dass solche preiswerten Laufbanddisplays in aller Regel im Innenbereich Anwendung finden, stellen derartige Materialien eine erhebliche Verbesserung hinsichtlich des Kostenaufwandes dar. Bislang wurden durchgängig Metallrahmen eingesetzt, wodurch entsprechend höhere Kosten vorhanden waren. Des weiteren handelt es sich bei den verwendeten Materialien in den meisten Fällen um umweltfreundliche Werkstoffkombinationen, so dass auch die Entsorgung eines solchen Laufbanddisplays zu einem späteren Zeitpunkt keine größeren Probleme aufwirft.
Günstigerweise kann auch das Laufband von einer Endlosbanderole aus einem Kartonagenmaterial gebildet sein. Hierdurch würde sich auch das Laufband im Zusammenspiel mit einer Kartonagenausbildung der restlichen Elemente in die Umweltverträglichkeit des gesamten Laufbanddisplays einreihen. Auch wird hierdurch eine Anzahl verwendeter Werkstoffe reduziert. Derartige Laufbänder lassen sich auch sehr einfach visuell ausgestalten, insbesondere durch Bedrucken und ähnliches.
Um einen besonders stabilen Aufbau zu erzielen, können bevorzugt der Stecksockel, die Tragholme und/oder die Kopftraverse aus einen stabilen Chrowellkarton herstellt sein. Chrowellmaterialien werden insbesondere von der Firma Stabernack GmbH eingesetzt und können von dieser bezogen werden. Dieses Material zeichnet sich durch seine hohe Stabilität und Festigkeit aus, so dass die gewünschten Trageigenschaften auch über längere Zeiträume zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist es sehr formstabil, so dass es auch äußeren Einflüssen sehr gut widersteht.
In einer weiteren Ausführung ist vorgesehen, dass eine obere Laufspindel und eine untere Laufspindel für das Laufband vorhanden ist und die obere Laufspindel am Rahmen angebracht ist und die untere Laufspindel als Laufgewicht in das Laufband eingelegt und von diesem gehalten ist. Das bedeutet, dass das Laufband von der oberen Spindel alleine getragen wird, während das untere Laufband nur als Gewicht zum Straffziehen des Laufbandes agiert. Man könnte in diesem Zusammenhang auch von einer freihängenden Konstruktion des Laufbandes sprechen. Die obere Spindel ist in geeigneterweise am Rahmen, be-
vorzugt drehbar, angeordnet und das Laufband läuft um diese um. Die untere Laufspindel muss nur so ausgestaltet werden, dass sie aus der Umschlingung des unteren Ende des Laufbandes nicht herausläuft. In aller Regel sorgen jedoch schon der Sockelaufbau bzw. der Tragholmaufbau für eine geeignet Begrenzung der seitlichen Verschiebung der unteren Spindel. Ein solcher freihängender Lauf bei einem Laufbanddisplay ist bislang im Stand der Technik nicht bekannt, weshalb die grundlegende Idee des Anspruches 5 auch unabhängig vom Anspruch 1 im Rahmen einer Teilungsanmeldung beansprucht werden könnte.
Bevorzugt kann die obere Laufspindel im traversen Bereich am Rahmen angebracht sein und die untere Laufspindel im Sockelbereich angeordnet sein. Hierdurch lässt sich sowohl das obere als auch das untere umlaufende Ende des Laufbandes innerhalb des Rahmens von außen nicht sichtbar verstecken. Demnach kann die Ausgestaltung des Laufbandes so erfolgen, dass nur die geraden Seitenflanken des Laufbandes zu sehen sind, während die Umlaufbereiche jeweils vom Rahmen verdeckt angeordnet sind.
Bevorzugt kann ein Antriebsmotor für die obere Laufspindel vorgesehen sein. In diesem Zusammenhang können die unterschiedlichen Antriebsmotoren eingesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit durch Umsetzen des Motors auf eine andere Seite oder durch Umpolen auch die Laufrichtung zu ändern, so dass auch äußerst preiswerte Antriebsmotoren eingesetzt werden können. Auch muss nicht unbedingt ein stetiger Antrieb erfolgen, sondern es können auch Stillstandzeiten vorhanden sein, wie dies bei Laufbanddisplays bekannt ist. Für autarke Laufbanddisplays besteht auch die Möglichkeit eines Batteriebetriebes des Antriebsmotors.
Eine besonders einfache Variante sieht zur Vermeidung zusätzlicher Verbindungselemente vor, dass der Antriebsmotor an zumindest einen der Tragholme angeklebt ist. Aufgrund der Tatsache, dass die Tragholme an sich gleich aufgebaut sind, kann der Motor sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite des Laufbanddisplays angeordnet sein. Je nach Gehäuseausformung des Motors, lässt sich eine relativ großflächige Verklebung mit einem Tragholm erzielen, so dass eine äußerst stabile Verbindung gegeben ist, durch die auch die gesamte Spindel zumindest einseitig am Rahmen angebracht ist.
Gemäß einer weiteren Variante kann die Laufspindel aus einem Kartonagenrohr mit seitlichen aufgesteckten Stopfenelementen, bevorzugt aus Holz, gebildet sein. In diesem Zusammenhang wird wieder auf die Umweltverträglichkeit der Materialien Einfluss genommen. Durch einfache Kartonagenrohre wird der Hauptteil der Spindel erzeugt, wohingegen zumindest für die untere Laufspindel das nötige Gewicht durch die Holzstopfen bereitgestellt werden kann. Zusätzlich können aus Umweltverträglichkeitsgründen die Verbindung zwischen den Holzstopfen und den Kartonagenrohren über eine stabile Pressverbindung erfolgen.
Um eine möglichst gute Zentrierung des Laufbandes zu erzielen, können die Stopfenelemente im wesentlichen angrenzend an das Kartonagenrohr jeweils einen sich gegenüber dem Kartonagenrohr erweiternden Konusabschnitt aufweisen. In aller Regel wird das Laufband nur auf dem Kartonagenrohr laufen, weshalb dies eine Länge aufweist, die im wesentlichen der Breite des Laufbandes entspricht. Die Zentrierung erfolgt dann an die sich daran anschließenden konischen Bereiche der Stopfenelemente. Insbesondere bei der unteren Laufrolle ist hier durch eine stetige zentrierte Halterung innerhalb der unteren Laufbandschlaufe gegeben.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform können die Tragholme einen U-förmigen Querschnitt aufweisen und die Endbereiche der U-Schenkel der beiden Tragholme aufeinander zuweisen, wobei der kleinste Abstand zwischen den Endbereichen der U-Schenkel der beiden Tragholme kleiner ist als eine Breite des Laufbandes und der Innenabstand von zwei U-Schenkeln eines Tragholmes kann größer sein als der größte Außendurchmesser der Laufspindel. Hierdurch werden auch die Seitenbereiche des Laufbandes von dem Rahmen abgedeckt, so dass die äußeren Seitengrenzen des Laufbandes nicht sichtbar innerhalb des Rahmenaufbaus verdeckt angeordnet werden können. Durch den inneren Abstand der zwei U-Schenkel, insbesondere für die untere Laufrolle eine Art Führungsfunktion bereitgestellt werden. Allerdings muss diese Führungsfunktion nicht allzu eng ausfallen. Es soll lediglich verhindert werden, dass sich das Laufband übermäßig um seine Längsachse verdreht. Im wesentlichen soll die untere Laufspindel weiter frei hängend ihre Funktion erfüllen.
Aufgrund der Tatsache, dass das erfindungsgemäße Laufbanddisplay auch für weniger potentielle Kunden interrasant ist und an nahezu jedem Ort in Einfacherweise aufgestellt werden kann, kann weiter vorgesehen werden, dass der Stecksockel, die Tragholme und/oder Kopftraverse jeweils aus einem Faltmaterialzuschnitt gebildet sind, der von einer flachen Nichtgebrauchsstellung in eine aufgerichtete Gebrauchsstellung überführbar ist. Hierdurch besteht die Möglichkeit, sämtliche Bestandteile des Laufbanddisplays flachliegend in einem stabilen Umkarton bzw. einer Verpackung, dem Kunden zu zusenden. Durch die Einfachheit des modularen Aufbaus kann dieser dann das Laufbanddisplay selbst zusammenstecken. Faltmaterialzuschnitte, die aus einer flachen Nichtgebrauchsstellung in eine aufrechte Gebrauchsstellung überführbar sind, sind im Stand der Technik im hinreichenden Maße bekannt. Jedoch wurden sie niemals für den Aufbau eines Laufbanddisplays herangezogen. Die verwendeten Formen für den Stecksockel, die Tragholme und Kopftraverse, können aber auf einfache Weise durch einen Faltmaterialspezialisten mit einer entsprechenden Funktion ausgestattet werden. Aus einen flachen, platzsparenden Paket lässt sich daher ein ansehnliches und sehr repräsentatives Laufbanddisplay errichten.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert:. Es zeigen:
Figur 1: ein Laufbanddisplay in Modulbauweise in einer perspektivischen Vorderansicht,
Figur 2: das Laufbanddisplay aus Figur 1 in einer schematisch dargestellten Seitenansicht und
Figur 3: eine schematische Darstellung der Laufbandanordnung, in einer Seitenansicht, wobei die Laufspinnen in Explosionsdarstellung eingezeichnet sind.
Das in Figur 1 dargestellte Laufbanddisplay 1 umfasst im wesentlichen einen Stecksockel 2, zwei in diesen Stecksockel 2 eingesteckte, im parallelen Abstand und vertikal sich erstreckende Tragholme 3 und 4 und einer auf den oberen Endbereich der Tragholme 3 und 4 aufgesteckte Traverse 5. Der Stecksockel 2, die beiden Tragholme 3 und 4 und die Kopftraverse 5 spannen einen Rahmen auf, innerhalb dessen im wesentlichen rechteckförmige
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Öffnung ein Laufband 6 angeordnet ist. Das Laufband 6 ist in Form einer endlosen Banderole aus Karton (bevorzugt 230 g/m2) ausgebildet. Hierdurch ist sowohl eine in Figur 1 dargestellt Vorderseite 7 als auch eine auf der gegenüberliegenden Seite vorhandene Rückseite sichtbar angeordnet, so dass von beiden Seiten des Laufbanddisplays 1 Informationen wiedergebbar sind. An der Kopftraverse 5 kann auch ein zusätzliches Plakatelement 8 für Zusatzinformationen angebracht sein.
Der Stecksockel 2 ist prismenförmig ausgestaltet mit einem in der Seitenansicht trapezförmigen Querschnitt. Auf der Oberseite 9 des Stecksockels 2 befinden sich jeweils am Rand eine Steckaufnahme 10 und eine Steckaufnahme 11, in die jeweils ein Tragholm 3 oder 4 von oben eingesteckt ist. Bevorzug ist die Steckaufnahme 10 und 11 an die Außenkontur des Tragholms angepasst und erstreckt sich im inneren des Stecksockels 2 über dessen gesamte Höhe. Hier können geeignete Faltzuschnitte vorhanden sein, die eine gute Führung der Tragholme 3 und 4 gewährleisten. Der Stecksockel 2 besteht aus einem hochfesten Chrowellkarton und ebenso sind die Tragholme 3 und 4 sowie die Kopftraverse 5 aus einem Chrowellwellkarton hergestellt. Dieses Material zeichnet sich durch seine für einen Kartonwerkstoff äußerst hohe Festigkeit und Stabilität aus. Des weiteren weist die Oberseite 9 des Stecksockels 2 einen Schlitz 12 auf in dem das untere Ende des Laufbandes 6 verschwindet. Die Kopftraverse 5 kann in ähnlicher Weise Steckaufnahmen, die nicht näher dargestellt sind, zur Aufnahme der oberen Endabschnitte der Tragholme 3 und 4 aufweisen. In seiner einfachsten Form könnte die Kopftraverse 5 auch einen einfachen Deckel mit umlaufendem Rand und rechteckförmiger Grundfläche darstellen.
Anhand der Figuren 2 und 3 ist nunmehr zu erkennen, dass das umlaufende Laufband 6 um eine obere Umlenkspindel oder Laufspindel 13 umläuft und von dieser getragen wird. Die obere Laufspindel 13 ist an dem Rahmen und den hier gezeigten Ausführungsbeispielen insbesondere durch die Tragholme 3 und 4 im Kopftraversenbereich abgestützt. In die untere Umschlingung 14 des Laufbandes ist eine als Laufgewicht dienende Laufspindel eingelegt. Anhand der Figur 2 ist zu erkennen, dass sich die obere Laufspindel 13 im Bereich der Kopftraverse 5 befindet und die untere Laufspindel 15 im Bereich des Stecksockels 2 unterhalb der Oberseite 9 befindet. Hierdurch sind nur die gerade Vorderseite 7 und die Rückseite des Laufbandes 6 sichtbar angeordnet, wogegen die Umschlingungsbereiche
um die Spindel 13 und 15 verdeckt im Rahmen angeordnet sind. Die untere Laufrolle 15 muss ein solches Gewicht haben, dass sie die Vorderseite 7 und die Rückseite des Laufbandes 6 möglichst für den Anwendungszweck straff zieht.
Die Tragholme 3 und 4 sind im Querschnitt U-förmig und ihre U-Schenkel sind so ausgestaltet, dass sie die Seitenränder des Laufbandes 6 umgreifen, so dass auch diese von außen nicht direkt sichtbar sind. Der Abstand der U-Stege ist so gewählt, dass das Laufband 6 von seiner Breite her dazwischen frei sich bewegen kann. Der Endabstand der U-Stege der gegenüberliegenden Tragholme 3 und 4 ist so gewählt, dass er kleiner ist, als die Breite des Laufbandes 6.
Anhand der Figur 3 ist zu erkennen, dass die obere Laufspindel 13 aus einem Kartonagenrohr 16 und zwei Stopfenelementen 17 und 18 besteht. Die Stopfenelemente 17 und 18 bestehen bevorzugt aus Holz und weisen einen vorderen Zapfen 19 auf, der in die freien Enden des Kartonagenrohrs 16 eingesteckt ist. Bevorzugt erfolgt dieses Einstecken mittels eines Presssitzes. Auch eine Verklebung kann erfolgen. Das Einschieben der Zapfen 19 erfolgt soweit, bis ein sich daran anschließender konischer Abschnitt 20 an die jeweiligen Stirnseitenenden des Kartonagenrohrs 16 anschließt. Gemäß der Figur 3 werden also die Stopfenelemente 17 und 18 noch aufeinander zubewegt, so dass die Zapfen 19 in die Endbereiche eingeführt werden. Die Länge des Kartonagenrohrs 16 entspricht im wesentlichen der Breite des Laufbandes 6, so dass Kartonagenmaterial auf Kartonagenmaterial läuft. Die konischen Abschnitte 20, bewirken eine Zentrierung des Laufbandes 6 auf der Laufspindel 13.
Das linke Stopfenelement 17 ist an einem Antriebsmotor 21 angeordnet. Der Antriebsmotor kann über eine Stromzuführung oder über einen Batteriebetrieb mit Strom versorgt werden. Der Antriebsmotor 21 treibt die Laufspindel 13 an, so dass sich das Laufband 6 bewegt. Diese Bewegung kann stetig oder intermittierend erfolgen. Durch Umpolung des Antriebsmotors 21 oder durch Anordnen auf der rechten Seite, kann die Drehrichtung geändert werden, ohne das komplizierte Maßnahmen am Antriebsmotor 21 vorgesehen werden müssen. Die Montageseite 22 des Antriebsmotors 21 ist mit der Innenseite des U-Schenkels des
Tragholms 3 verklebt, so dass eine feste Verbindung des Antriebsmotors 21 mit dem Stopfenelement 16 in dem Tragholm 3 gegeben ist.
Das gegenüberliegende Stopfenelement 18 ist mit einem Laufdorn 23 ausgestattet. Dieser Laufdorn 23 steckt in einer nicht näher dargestellten Laufaufnahme im Tragholm, so dass die gesamte Spindel 13 an beiden Seiten am Rahmen abgestützt ist. Diese Dornaufnahme am Tragholm 4 kann durch ein einfaches Loch oder von einem oben offenen Schlitz gebildet sein. Diese Aufnahme kann auch noch durch ein zusätzliches Kunststoffelement (z.B. eine Laufbuchse oder eine U-förmige Dornaufnahme etc.) verstärkt werden.
Die untere Laufspindel 15 besteht ebenfalls aus einem Kartonagenrohr 16 sowie zwei gleich ausgebildeten Stopfenelementen 24 aus Holz, die jeweils in die Endbereiche des Kartonagenrohrs 16 eingesteckt sind. Der Aufbau der Stopfenelemente 24 unter Bereitstellung des Zapfens 19 und des Konusbereichs 20 ist ähnlich wie bei der oberen Laufspindel 13, nur dass keine Anbringungsvorkehrungen zum Abstützen an den Tragholmen 3 und 4 vorgesehen sind, da diese Laufspindel 15 freihängend ausgestaltet ist und vom Laufband 6 über die obere Laufspindel 13 getragen wird. Der größte Außendurchmesser der Stopfenelemente 17,18 und 24 ist so gewählt, dass er zwischen die U-Schenkel der Tragholme 3 und 4 passt und noch eine gewisse Führungsfunktion bereitgestellt ist.
Durch den modularen Aufbau des Laufbanddisplays 1 sind schnelle Umbauten, insbesondere unter Auswechslung des Laufbandes 6 möglich. Durch Abnahme der Kopftraverse 5, leichtes seitliches Aufbiegen des Tragholms 4, lässt sich der Laufdorn 23 aus seiner Aufnahme herausnehmen und nach Entfernen der unteren Laufspindel 15 das Laufband 6 durch einen so gebildeten Spalt zwischen oberer Laufspindel 13 und Tragholm 4 herausziehen. In umgekehrter Weise kann ein neues Laufband 6 eingesetzt werden. Die Arretierung erfolgt dann wieder durch das Einführen des Laufbandes 23 in seine Aufnahme, das Zusammendrücken der Tragholme 3 und 4 und Aufsetzen der Kopftraverse 4 und 5. Es besteht die Möglichkeit, eine oder mehrere Werbeaussagen auf dem Laufband 6 zu platzieren. Durch die Verwendung der erwähnten Materialien wird ein Laufbanddisplay für ein bislang nicht gekanntes Preissegment bereitgestellt. Von Vorteil ist es insbesondere, wenn die Kartonagenteile (z.B. Stecksockel 2, Tragholme 3 und 4 und Kopftraverse 5 sowie das Lauf-
band 6) flachliegend in einem stabilen Umkarton angeliefert werden. Hierzu können der Stecksockel 2, die Tragholme 3 und 4 und die Kopftraverse 5 aus einem Faltzuschnitt geformt sein, der aus einer flachen Nichtgebrauchstellung in die in Figur 1 gezeigte Gebrauchsstellung überführt werden kann. Zum Beispiel können die Tragholme 3 und 4 rechteckförmige Kartonagenzuschnitte sein, die zwei längsparallele Faltlinien aufweisen. Die Arretierung erfolgt dann durch die Einfügung in die Steckaufnahmen 10 und 11 im Stecksockel 2. Selbstaufrichtende Sockelelemente, wie der Stecksockel 2 (oder Podest) können von einem Faltspezialisten nach bislang gängigen Methoden entwickelt werden. Insbesondere die Umweltverträglichkeit der verwendeten Materialien für das Laufbanddisplay 1 stattet dieses mit einem großen Innovationsschub aus.

Claims (12)

1. Laufbanddisplay mit einem Rahmen und einem in dem Rahmen bewegbar angeordneten Laufband (6), dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen einen modularen Aufbau mit einem Stecksockel (2), mindestens zwei in den Stecksockel (2) eingesteckten Tragholme (3, 4) und eine auf ein oberes Ende der Tragholme (3, 4) aufgesteckten Kopftraverse (5) aufweist.
2. Laufbanddisplay nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecksockel (2), die Tragholme (3, 4) und/oder die Kopftraverse (5) aus einem Faltmaterial, vorzugsweise Kartonagenmaterial, hergestellt sind.
3. Laufbanddisplay nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufband (6) von einer Endlosbanderole aus einem Kartonagenmaterial gebildet ist.
4. Laufbanddisplay nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecksockel (2), die Tragholme (3, 4) und/oder die Kopftraverse (5) aus einem stabilen Chrowellkarton bestehen.
5. Laufbanddisplay nach einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine obere Laufspindel (13) und eine untere Laufspindel (15) für das Laufband (16) vorgesehen sind und die obere Laufspindel (13) am Rahmen angebracht ist und die untere Laufspindel (15) als Laufgewicht in das Laufband (6) eingelegt und von diesem gehalten ist.
6. Laufbanddisplay nach einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Laufspindel (13) im Traversenbereich am Rahmen angebracht ist und die untere Laufspindel (15) im Sockelbereich angeordnet ist.
7. Laufbanddisplay nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Antriebsmotor (21) für die obere Laufspindel (13) vorgesehen ist.
8. Laufbanddisplay nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (21) an zumindest einen der Tragholme (3, 4) angeklebt ist.
9. Laufbanddisplay nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufspindel (13, 15) aus einem Kartonagenrohr (16) mit seitlich aufgesteckten Stopfenelementen (17, 18, 24) bevorzugt aus Holz, gebildet ist.
10. Laufbanddisplay nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Stopfelemente (14, 18, 24) angrenzend an das Kartonagenrohr (16) jeweils eine sich gegenüber dem Kartonagenrohr (16) erweiternden Konusabschnitt (20) aufweisen.
11. Laufbanddisplay nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragholme (3, 4) einen U-förmigen Querschnitt aufweisen und die Endbereiche der U-Schenkel der beiden Tragholme (3, 4) aufeinander zuweisen, wobei der kleinste Abstand zwischen den Endbereichen der U-Schenkel der beiden Tragholme (3, 4) kleiner ist als eine Breite des Laufbandes (6) und der Innenabstand von zwei U- Schenkeln eines Tragholms (3, 4) größer ist als der größte Außendurchmesser der Laufspindel (13, 15).
12. Laufbanddisplay nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecksockel (2), die Tragholme (3, 4) und/oder die Kopftraverse (15) jeweils aus einem Faltmaterialzuschnitt gebildet sind, der von einer flachen Nichtgebrauchstellung in eine aufgerichtete Gebrauchsstellung überführbar ist.
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