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Transport- und Lagervorrichtung für im Rahmen eines Fertigungsprozesses
anfallendes Lagergut Die Lagerung sowie der Transport von Lagergut, welches im Rahmen
eines Fertigungsprozesses anfällt, ist unter den Gesichtspunkten der Rationalisierung
und eines übersichtlichen und raschen Zugriffs von großer Bedeutung. In vielen Betrieben
werden Maschinenteile wie Zahnräder oder Getriebe, Halbfabrikate bzw.
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Zwischenerzeugnisse für die Endherstellung von Maschinen oder Textilien
usw. benötigt. Dieses Lagergut ist natürgemäß von unterschiedlicher Größe, was einer
gewünschten Standardisierung von Lagerung und Transport nachteilig entgegensteht.
Vor allem eine raumsparende Lagerung bei gleichzeitig schnellem und übersichtlichem
Zugriff bereitet Schwierigkeiten.
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Es ist weiterhin auch noch folgendes zu beachten. Im Laufe der Fertigung
können sich Gestalt und Größe des Lagergutes infolge der Bearbeitung oder Montage
ändern. Dies führt z.B. in einem System der zentralen Arbeitsverteilung zu erheblichen
Schwierigkeiten und Kosten, wenn das zurückfließende in seinen Abmessungen veränderte
Lager- oder Fertigungsgut in einem herkömmlichen Zentrallager mit diskreten Volumenssegmenten
zwischen gelagert werden soll. Das erwähnte System der zentralen Arbeitsverteilung
ist beispielsweise bekannt durch die Zeitung für industrielle Fertigung, 1973, Heft
Nr. 63, Seite 263 - 269, Aufj satz "Organisatorische Möglichkeiten von Arbeitsverteilungs-1
systemen" und Seite 745 - 751 der gleichen Zeitung, Aufsatz Förder- und lagertechnische
Ausführungen von Arbeitsverteilsystemen".
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Probleme treten beispielsweise auch bei der Herstellung und Weiterverarbeitung
von Kunststoffolien auf, die als Halbfertigware in Folienbahnen vorliegen und oftmals
zwischengelagert bzw. innerhalb des Produktionsablaufes zu unterschiedlichen Verarbeitungsstätten
transportiert werden müssen. Für die Zwischenlagerung werden bisher die Folienbahnen
auf Stangen zu Folienballen gewickelt, die dann innerhalb einer Halle auf dem Fußboden
abgelegt werden, wobei der Transport dorthin und für die Weiterverarbeitung von
dort weg mit Hilfe von Gabelstaplern vorgenommen werden kann. Wegen der freizuhaltenden
Zufahrtswege für die Gabelstapler kann nur eine äußerst geringe Belegungsdichte
des Fußbodens gewählt werden, was äußerst unwirtschaftlich ist.
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Eine rationellere Zwischenlagerung ist u.a. deshalb bisher nicht
möglich gewesen, weil die Abmessungen der Ballen bezüglich der Breite und des Durchmessers
von Ballen zu Ballen verschieden sind. Damit scheidet eine Lagerung aus, bei der
die Ballen an vorgegebenen, ggfs. übereinander liegenden Plätzen abgelegt werden.
Jeder Platz müßte dann nämlich für den größten, auftretenden Ballen ausgelegt sein
mit der Folge, daß bei kleineren Ballen zum Teil erheblicher Lagerraum verschenkt
wird.
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Es ist demnach Aufgabe der Erfindung, eine Transport-und Lagervorrichtung
zu schaffen, die eine raumsparende Lagerung und einen sicheren Transport von Lagergut
gestattet. Gleichzeitig soll ein rascher und übersichtlicher Zugriff zum Lagergut
ermöglicht werden.
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Die Erfindung besteht bei der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
Transport- und Lagervorrichtung darin, daß zur Aufnahme des Lagergutes ein rechteckiger
Rahmen oder eine Plattform vorgesehen ist, dessen Abmessungen so gewählt sind, daß
das
größte vorgegebene Lagergut in den Rahmen einsetzbar oder auf die Plattform auflegbar
ist, und daß ein Lagergerüst vorgesehen ist, in das die Rahmen oder die Plattformen
mit solchen wählbaren Abständen einschiebbar sind, daß minimale Rahmenabstände oder
Plattformabstände in Anpassung an die unterschiedlichen Größen des Lagergutes erreichbar
sind.
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Der aus Längsholmen und Querholmen bestehende Rahmen weist an mindestens
zwei gegenüber liegenden Holmen an das Lagergut angepaßte Aufnahme- oder Haltemittel
auf.
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Eine bevorzugte Anwendung der Erfindung ergibt sich bei Verwendung
von auf Stangen aufgewickelten Ballen als Lagergut, insbesondere bei Folienballen,
wobei die Ballenbreite und der Ballendurchmesser innerhalb vorgegebener Grenzen
variieren.
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Hier weist jede Stange unabhängig von der Ballengröße eine gleiche,
die größte Ballenbreite überragende Länge auf. Die in Richtung der Stangen verlaufenden
Längsholme des rechteckigen Rahmens sind; in einem Abstand voneinander angeordnet,
der den maximalen Ballen durchmesser übertrifft. Die die Enden der Stange bzw. der
Stange tragenden Querholme sind jeweils mit einer Reihe von Taschen zur Festlegung
der Stangenenden versehen. Die Rahmen sind in horizontaler, vertikaler oder schräger
Lage in Führungen des Lagergerüsts einschiebbar.
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Jeder erfindungsgemäß gestaltete Rahmen kann mehrere Ballen Ballen
oder anderes Lagergut zur Lagerung aufnehmen, wobei im Falle der größtmöglichen
Abmessungen eines Ballens nur dieser eine innerhalb des Rahmens Platz findet. Bei
mehreren, beispielsweise drei in dem Rahmen abgelegten Ballen bleibt die Zugänglichkeit
wegen des als Einheit gehandhabten Rahmens der hinteren Ballen erhalten, ohne Zuwegungen
von dort schaffen zu müssen.
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Auf Auf diese Weise ergibt sich eine wesentlich höhere Belegungsdichte
einer
vorhandenen Lagerfläche.
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Da die Rahmenabstände sowohl bei den horizontal als auch bei den
vertikal gehandhabten Rahmen frei gewählt werden können, ergibt sich eine weitere
Verbesserung der Belegungsdichte eines Lagers. Die Rahmen werden dabei vorzugsweise
in Abständen in die Führungen des Lagergerüstes geschoben, die zu einem minimalen
Abstand zweier benachbarter, in unterschiedlichen Rahmen eingehängter Ballen führen.
Jeder Rahmen hat also nicht seinen festen Platz, sondern er wird nach dem Platzbedarf
der oder des darin untergebrachten Ballen in das Lagergerüst geschoben. Dabei ist
es zweckmäßig, jeweils Ballen bzw. Lagergüter gleicher Qualität und Breite innerhalb
ein und desselben Rahmens unterzubringen, damit bei der Weiterverarbeitung nach
dem Verbrauch des einen Ballens bzw. des einen Lagergutes ohne Produktionsunterbrechung
der nächste Ballen bzw. das nächste Lagergut weiterverarbeitet werden kann.
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Vorzugsweise sind auf den Außenseiten der Querholme Nischen für die
Zinken des den Rahmen transportierenden Gabelstaplers vorgesehen, wodurch eine außerordentlich
sichere Handhabung der Ballen gewährleistet ist, wobei eine Mehrfachbelegung des
Rahmens unerheblich ist.
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Die Erfindung sieht vor, entweder die Rahmen in horizontaler, schräger
oder in vertikaler Lage in entsprechende Führungen innerhalb von Lagergerüsten einzuschieben.
Mit der Festlegung der Ablegelage liegt die spätere Handhabungslage fest, die in
der Regel nur beim Zusammenbringen des Rahmens mit der Verarbeitungsmaschine aufgegeben
wird. Entsprechend müssen die Taschen zur Aufnahme der Stangenenden für jede Rahmentype
jeweils so ausgeführt sein, daß sie die Stangen entweder nur in der horizontalen
oder nur in der vertikalen oder schrägen Lage des
Rahmens sicher
halten.
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Für die horizontal gehandhabten Rahmen ist es zweckmäßig, die Querholme
aus zwei übereinander liegenden, mit Hilfe eines Steges verbundenen Metallstreifen
zu bilden, wobei jeweils der obere Metallstreifen auf der Innenseite mit bis zu
dem Steg reichenden Ausnehmungen zur Bildung der Taschen versehen ist.
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Der Zwischenraum zwischen den Streifen auf der 9uenseite des Steges
kann dann als Nische für die Zinken des Gabelstaplers dienen. Der so gebildete Rahmen
kann mit geringem Aufwand hergestellt werden, außerdem kann er leichtgewichtig ausgeführt
sein, da er wegen der annähernd identischen Lage der Stangenenden und der Nischen
für die Gabelstapler-Zinken kaum Kräfte aufnehmen muß.
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Bei den in der vertikalen Lage gehandhabten Rahmen bestehen die Taschen
vorzugsweise aus Winkelprofilabschnitten, deren Schenkel einen spitzen Winkel einschließen
und die hintereinander entlang der Querholme befestigt sind. Die so ausgebildeten
Taschen ermöglichen auch eine schräge Lage des Rahmens in entsprechende Führungen
innerhalb des Lagergerüsts, sowie auch eine schräge Handhabung. Gegebenenfalls können
die Winkelprofile so angeordnet sein, daß die Ballen von beiden Seiten des Rahmens
aus in diesen hineingelegt und herausgenommen werden können. Wenn der obere Längsholm
eines derartigen Rahmens beispielsweise als Vierkanthohlprofil ausgebildet ist,
kann auch dieser Rahmen sehr leicht mit Hilfe eines Gabelstaplers transportiert
werden, wobei dann nur eine Zinke zum Einschieben in das Hohlprofil erforderlich
ist.
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In Weiterbildung der Erfindung kann das Lagergerüst in kleinere Einheiten
aufgeteilt sein, wobei dann jede Einheit als fahrbarer Wagen ausgebildet ist. Diese
Wagen können als
Ergänzung zu stationären Lagergerüsten oder ausschließlich
verwendet werden. Sie können auf Schienen laufen oder frei lenkbar bewegt werden.
Je nach der Lagersituation können mit Hilfe der Wagen Wege verkürzt und ggfs. auch
eingespart werden.
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Bei einer rechnergesteuerten bzw. rechnergestützten Fertigung und
Lagerung ist der Rahmen oder die Plattform vorzugsweise mit von dem Rechner verwertbaren
Informationen versehen, die das Lagergut und Fertigungsgut, den Ort der Lagerung
sowie den Fertignngsdurchlauf und Transport betreffen. In Weiterbildung der Erfindung
kann der Rahmen und/oder die Plattform Zusatzflächen oder -vorrichtungen aufweisen,
die zur Aufnahme von Werkzeugen oder Halbzeugen usw. geeignet sind.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen,
die in der Zeichnung dargestellt sind, näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine isometrische
Ansicht des erfindungsgemäßen Rahmens in einem ersten Ausführungsbeispiel, Fig.
2 eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-B in Figur 1, Fig. 3 eine isometrische
Ansicht des stationären Lagergerüstes,
Fig. 4 eine Seitenansicht
eines als Wagen ausgebildeten Lagergerüstes, Fig. 5 A-C Einzelansichten des Wagens
gemäß Fig. 4, Fig. 6 eine Seitenansicht eines weiteren Lagergerüstes mit einem zugehörigen
Rahmen in einem weiteren Ausführungsbeispiel und Fig. 7 eine Frontansicht eines
weiteren Wagens unter Verwendung des Rahmens gemäß Fig. 6.
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In Fig. 1 ist ein Rahmen 1 dargestellt, der aus zwei Querholmen 2
und zwei Längsholmen 4 besteht. Die Querholme 2 sind mit Hilfe von zwei Metallstreifen
6 und einem dazwischen angeordneten Steg 9 (Fig. 2) gebildet, so daß gewissermaßen
zwei im Querschnitt U-förmige, voneinander abgewandte Profile vorhanden sind. Der
obere Metallstreifen 6 ist in Form von Ausnehmungen mit einer Reihe von Taschen
14 versehen, die von der Innenseite her zu dem Steg 9 reichen. Sie dienen zur Aufnahme
von Stangen 17 (Fig. 7), auf die z.B. Folienbahnen zu einem Ballen 15 aufgewickelt
sind. Die Taschen 14 an den beiden Querholmen 2 sind-jeweils so angeordnet, daß
sie sich paarweise gegenüberliegen.
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Bei Verwendung von anderem, nicht mit Stangen versehenen Lagergut
können die Taschen 14 andersartig ausgebildet werden. Entsprechend ihrer Funktion
zur Aufnahme und Halterung des Lagergutes werden sie dem jeweiligen Lagergut angepaßt,
Wenn das
Lagergut z.B. aus Zahnrädern besteht, können die Taschen
als entsprechende Rundung ausgebildet sein. Die Aufnahmemittel können beispielsweise
auch durch auf den Querholmen angebrachte Winkeleisen oder dergleichen gebildet
werden.
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Die Längsholme 4 bestehen aus im Querschnitt U-förmigen Profilen,
die an der Verbindungsstelle zu den Querholmen 2 mit Hilfe von Eckblechen 12 abgestützt
sind. Außerhalb der Stege 9 befinden sich durch eine Schraffur hervorgehobene Nischen
10, in die die Zinken eines von der Längsholmseite operierenden Gabelstaplers hineingreifen.
Im übrigen dient die Unterseite des unteren Metallstreifens 6 eines jeden Querholmes
2 zur Auflage innerhalb eines Lagergerüstes 16 (Fig. 3), das an entsprechenden Stellen
mit Führungen 20, die an Pfosten 18 befestigt sind, ausgestattet ist.
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Die Abmessungen des Rahmens 1 sind so gewählt, daß gerade ein Ballen
mit maximaler Abmessung, also mit der größten Breite und dem größten Durchmesser
in der inneren Öffnung Platz findet. Bei Stangen 17, die einen kleineren Ballen
15 tragen, ist das Einhängen von mehreren Stangen in ein- und denselben Rahmen 1
möglich, wobei die Ballenbreite keinen Einfluß auf die Zahl der innerhalb eines
Rahmens unterzubringenden Stangen hat.
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Bei der Erfindung kann anstelle des Rahmens 1 auch eine Plattform
angewandt werden, wenn das Lagergut oder Fertigungsgut so beschaffen ist, daß eine
Auflage auf einer Fläche geboten erscheint. Die in der Zeichnung nicht dargestellte
Plattform kann in vorteilhafter Weise an ihrer Unterseite mit Rollen oder Rädern
versehen werden. In entsprechender Weise wie bei dem Rahmen 1, kann die Plattform
mit Ausnehmungen für die Gabeln eines Aufnahme- und Transportgerätes, z.B. ein Gabelstapler,versehen
werden.
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Die Abstände in vertikaler Richtung der Führungen 20 innerhalb des
Lagergerüstes 16 sind sehr eng gewählt, damit die die Ballen 15 tragenden Rahmen
1 möglichst dicht übereinander abgelegt werden können. Ausschlaggebend ist dabei
der von den Ballen nach oben und unten hin beanspruchte Platz. Bei großen Ballen
innerhalb einer Gerüstsäule können also beispielsweise drei Rahmen untergebracht
werden, während in einer Gerüstsäule, in der nur Rahmen mit Ballen kleinerer Durchmesser
gelagert werden, beispielsweise sieben oder neun Rahmen untergebracht werden können.
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Es ist ohne weiteres möglich, das Lagergerüst 16 in Einheiten zu
zergliedern und einige oder alle dieser Einheiten als fahrbare Wagen 22 auszubilden,
wobei dann die jeweils vordere und hintere Wand 24 als ein Pfostenpaar dient, an
der die Führungen 20 angebracht sind. Bei schienengeführten Wagen 22 können die
Räder 26 starr und mit Spurkränzen ausgerüstet sein, während für einen Flurbetrieb
zumindest ein Radpaar lenkbar ausgebildet ist.
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Die Verfahrbarkeit der Wagen 22 kann für die verschiedensten Zwecke
ausgenutzt werden. Z.B. kann auf den Einsatz von Gabelstaplern vollständig verzichtet
werden, wenn die Wagen ausser als Lagerstelle im Lager auch noch als Transportmittel
für den Weg bis zu der weiterverarbeitenden Maschine herangezogen werden. Ebenso
können die Wagen in dichtester Packung zusammengeschoben werden und nur zum Ablegen
oder Herausholen eines Rahmens aus der Parkstellung herausgeholt und anschließend
wieder dorthin zurückgeschoben werden. Der eigentliche Transport findet dann in
einem Gabelstapler oder einem anderen Fahrzeug statt.
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Zur Erleichterung des Einschiebens der Rahmen 1 in die Führung 20
sind letztere mit Teflon, Polyamid oder einem anderen, die Gleitfähigkeit unterstützenden
Kunststoff belegt.
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Es ist dann zweckmäßig, für die Fahrperioden eine Transportsicherung
anzubringen, damit die Rahmen 1 nicht unbeabsichtigt aus den Führungen 20 herausgleiten.
Eine solche Sicherung ist in den Figuren 5 A-C dargestellt. Dabei zeigt die Figur
5 A einen Ausschnitt der rechten oberen Ecke des Wagens 22 gemäß Fig. 4, wobei ein
in die Führungen 20 eingelegter Rahmen 1 teilweise sichtbar ist. Vor die Seite ist
eine im Querschnitt winkelförmige Sperre 28 mit Hilfe eines vertikalen Scharniers
geklappt, die an ihrem oberen Ende mit Hilfe eines Verschlusses 30 gesichert ist.
Die Fig. 5 B zeigt die Sperre 28 in der Draufsicht in ihrer geschlossenen Lage,
während die Fig. 5 C die geöffnete, von dem Verschluß 30 freigegebene Lage der Sperre
28 zeigt.
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In Fig. 6 ist eine weitere Ausführungsform des Rahmens 1' dargestellt.
Im Gegensatz zu dem Rahmen gemäß der Fig. 1, der immer nur in seiner horizontalen
Lage gehandhabt wird, wird der Rahmen 1' ausschlieBlich in seiner vertikalen Lage
gehandhabt, wenn man einmal von einer Schwenkbewegung um eine horizontale Achse
zum Einlegen der Stangen 17 beispielsweise mit Hilfe eines Kranes absieht. Entsprechend
der unterschiedlichen Handhabungslage ist das zugehörige Lagergerüst 16' mit vertikalen
Führungen 20' versehen, die auf ihrer Innenseite zur Erleichterung des Gleitens
mit Kunststoff belegt sind.
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Ebenfalls zur Erleichterung des Einschiebens ruht der Rahmen 1' auf
Rollen 32, die mit Hilfe von Stegen 33 gehalten sind.
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Entsprechend der vertikalen Handhabungslage sind die Taschen bei
dem Rahmen 1' mit Hilfe von Winkelprofilabschnitten gebildet, deren Schenkel miteinander
einen spitzen Winkel einschließen und die hintereinanderliegend an den Querholmen
2' befestigt sind. Bei dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine
Beschickung des Rahmens 1' mit Stangen 17 nur von
der rechten Seite
her vorgesehen. Falls eine Beschickung von beiden Seiten vorgenommen werden soll,
ist es zweckmäßig, die Taschen 14' mit Hilfe von gleichschenkligen Winkelprofilen
zu bilden, deren Schenkel spiegelsymmetrisch zu der vertikalen Mittelachse ausgerichtet
sind. Ebenfalls abweichend von der Darstellung gemäß Fig. 6 kann der obere Längsholm
des Rahmens 1' statt mit einem nach unten offenen U-Profil mit einem hohlen Vierkantprofil
gebildet sein, in das die Zinke eines Gabelstaplers hineinsteckbar ist. Der vertikal
gehandhabte Rahmen 1' ist dann ebenfalls sehr leicht mit Hilfe eines Gabelstaplers
transportierbar, wobei diese Transportmöglichkeit besonders sicher ist, da das Abrutschen
des Vierkantprofils von der Zinke so gut wie ausgeschlossen ist.
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In Anlehnung an den Wagen 22 gemäß Fig. 4 ist in Fig. 7 ein ähnlicher
Wagen 22' dargestellt. Er dient zur Aufnahme des vertikal gehandhabten Rahmens 1',
in den gemäß der Darstellung drei Stangen 17 einschließlich der darauf gewickelten
Ballen 15 eingehängt sind. Zur Erleichterung der Überführung eines Rahmens 1' von
einem stationären Lagergerüst 16' auf den Wagen 22' sind bei letzterem die unteren
Führungen ebenfalls mit Rollen 32 versehen, die in Stegen 33 gehalten sind. Im übrigen
gilt für diesen Wagen bezüglich der Verwendbarkeit dasselbe wie für den Wagen gemäß
Fig. 4.
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Wegen der Rollen 32 ist bei dem Wagen 22 eine Transport sicherung
noch wichtiger als bei dem Wagen gemäß Fig. 4. Entsprechend sind als Winkelprofil
ausgebildete Sperren 28' vor die Seiten klappbar, wobei der zugehörige Verschluß
nicht dargestellt ist.
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Ein besonderer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß die organisatorischen
und kostenmäßigen Vorzüge des eingangs erwähnten Systems nach der zentralen Arbeitsverteilung
nun auch bei solchem Lager-und Fertigungsgut zur Geltung kommen können, dessen Abmessungen
infolge der Zwischen- oder Weiterverarbeitung sich stark ändern. Im Rahmen einer
rechnergesteuerten bzw.
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rechnergestützten Fertigung und Lagerung können die Rahmen bzw.
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die Plattformen mit Informationen versehen werden, welche das Lagergut
und Fertigungsgut, den Ort der Lagerung sowie den Fertigungsdurchlauf und Transport
betreffen. Somit läßt sich die erfindungsgemäße Transport- und Lagervorrichtung
vorteilhaft in ein rechnergesteuertes System integrieren.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind der Rahmen bzw. die
Plattform mit Zusatzflächen oder -vorrichtungen versehen, die Werkzeuge oder Halbzeuge
usw. aufnehmen können.
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Solche Werkzeuge oder Halbzeuge werden oft zur Weiterverarbeitung
des zwischengelagerten Lagergutes benötigt. Da z.B. die in der erwähnten Vorrichtung
vorhandenen Werkzeuge für die Weiterverarbeitung gleich zur Hand sind, lassen sich
unnütze Stapelvorgänge und zusätzliche Transportwege einsparen.
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