DE20102938U1 - Geldbeutel - Google Patents
GeldbeutelInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A45—HAND OR TRAVELLING ARTICLES
- A45C—PURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
- A45C1/00—Purses; Money-bags; Wallets
- A45C1/08—Combinations of purses and wallets
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- Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Geldbeutel, vorzugsweise zur Verwendung in Verbindung mit wenigstens zwei unterscheidba- -ren Währungen, mit wenigstens zwei separaten Münzgeldfächern und wenigstens einem Geldscheinfach.
Eine derartige Geldbörse ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 298 158 56 bekannt. Es handelt sich dabei um eine Geldbörse mit wenigstens zwei Münzgeldfächern. Bei diesem gattungsgemäßen Geldbeutel soll durch das zweite Münzgeldfach eine Möglichkeit geschaffen werden, das Münzgeld unterschiedlicher Währungen einerseits gut im Geldbeutel unterbringen zu können und andererseits eine eindeutige Trennung der Münzgelder unterschiedlicher Währungen zu schaffen. In weiterer Ausgestaltung kann dieser vorbekannte Geldbeutel .auch ein zweites oder mehrere Geldscheinfächer aufweisen, um auch das Papiergeld entsprechend zu trennen.
In der Praxis hat sich gezeigt, daß derartige Mehrwährungsgeldbeutel in der Regel den gewünschten Zweck nicht erreichen. In der Eile des Bezahlens und Kassierens ist es leider unvermeidlich, daß Münzgeld der einen Währung in das
,Münzgeldfach gesteckt wird
der anderen Währung zugeordnete,. Münzgeld
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und umgekehrt. Dies gilt in ähnlicher Weise für die Geldscheinfächer. Die grundsätzlich mögliche Trennung der Währungen mit. einem derartigen Geldbeutel geht somit im Gebrauch zunehmend verloren. Je nach Sorgfalt des Benutzers verliert ein derartiger Geldbeutel somit nach und nach seinen Gebrauchswert.
Eine andere konstruktiv bemerkenswerte Lösung ist aus dem Gebrauchsmuster DE 298 143 88 Ul bekannt. Dabei wird das Problem, einen Geldbeutel für Zahlungsmittel unterschiedlicher Währungen zu schaffen, dadurch gelöst, daß der Geldbeutel mit einer Mittelzunge versehen ist, an der ein zur sätzliches Münzgeldfach angeordnet ist. Darüber hinaus erlaubt die Mittelzunge durch den Einzug einer entsprechenden Zwischenwandung im Geldscheinfach auch die Schaffung eines weiteren zusätzlichen Geldscheinfachs. Somit ist auch durch diese Mittelzunge ein Geldbeutel mit wenigstens zwei Geldscheinfächern und zwei Münzgeldfächern geschaffen, die grundsätzlich eine getrennte Aufbewahrung des Münzgeldes und Papiergeldes unterschiedlicher Währung gestattet. Das Problem, daß einmal falsch einsortiertes Papier- oder Münzgeld nach und nach die von dem neuartigen Geldbeutel bereitgestellte Trennungsmöglichkeit zerstört, besteht auch, bei diesem Geldbeutel. Ein weiteres Problem dieser Lösung besteht darin, daß die zur Schaffung der Trennungsmöglichkeit notwendige Mittelzunge den Geldbeutel zum Teil erheblich verbreitert. Der Tragekomfort eines derartigen Geldbeutels ist zumindest bei einem Transport in der Gesäßtasche beeinträchtigt.
In den letzten Jahren hat aufgrund der zunehmenden Reisetätigkeit der Bedarf an derartigen Mehrgeldwährungsgeldbeuteln erheblich zugenommen. Im Zuge der unmittelbar bevor-
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stehenden Einführung einer gemeinsamen europaweit gültigen Euro-Währung besteht zumindest für eine Übergangszeit in sämtlichen Ländern der EU ein zusätzlicher Bedarf an derartigen Mehrwährungsgeldbeuteln.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen mehrwährungsfähigen Geldbeutel zu schaffen, der bei möglichst hohem Bedien- und Tragekomfort eine verbesserte Trennung der unterschiedlichen Währungen bei möglichst hoher Bedien-Sicherheit geleistet.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Geldbeutel dadurch gelöst, daß wenigstens zwei der Münzgeldfächer jeweils mit ihren Rückwandungen an einander gegenüberliegenden Außenseitenwandungen wenigstens einer zwischen diesen Münzgeldfächern angeordneten Geldscheinfachs derart angeordnet sind, daß die Eingriffsöffnungen der wenigstens zwei Münzgeldfächern jeweils einander entgegengesetzt angeordnet sind.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich gemäß den Merkmalen der abhängigen Unteransprüche.
Wie die bereits aus dem Stand der Technik bekannten Mehr-Währungsgeldbeutel weist auch der erfindungsgemäße Geldbeutel die Möglichkeit einer zumindest sauberen Trennung des Münzgeldes dadurch auf, daß der Geldbeutel wenigstens zwei getrennte Münzgeldfächer besitzt. Im Unterschied zum Stand der Technik stehen diese Münzgeldfächer jedoch niemals bei-' de gleichzeitig im Zugriff des Benutzers. Dies wird zunächst dadurch erreicht, daß wenigstens ein Münzgeldfach auf der jeweils dem Benutzer zugewandten und wenigstens ein Münzgeldfach auf der dem Benutzer abgewandten Seite ange-
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ordnet ist. Hierdurch ist bereit eine erhebliche Fehlermöglichkeit ausgeschlossen, in dem bei normaler Bedienung jeweils nur eines der beiden Münzgeldfächer im Zugriff steht. Die Anordnung auf unterschiedlichen Seiten ist jedoch für sich im Sinne der Erfindung nicht ausreichend, da zumindest theoretisch auch beide Münzgeldfächer gleichzeitig geöffnet werden könnten und somit weiter eine mögliche Fehlbedienung gegeben wäre. Eine weitere sinnfällige praktische Trennung, die eine derartige Fehlbedienung notwendig ausschließt wird dadurch erreicht, daß die Eingriffsöffnungen der voneinander abgewandten Seiten des Geldbeutels angeordneten Münzgeldfächer einander entgegengesetzt angeordnet sind. Hierdurch wird zwingend erreicht, daß immer nur ein Münzgeldfach geöffnet werden kann. Eine gleichzeitige Öffnung beider Münzgeldfächer ist schon aus technischen Gründen nicht möglich, da ansonsten eines der beiden Münzgeldfächer zwingend entleert würde. Der Benutzer wird durch diese Form der Bedienung gezwungen, entweder sofort das richtige Münzgeldfach zu öffnen oder aber dieses wieder zu schließen, den Geldbeutel umzudrehen und dann das richtige Münzgeldfach zu öffnen. Diese Art der Bedienung wird dem Benutzer dazu zwingen, nach Möglichkeit sofort das korrekte Münzgeldfach zu öffnen, da er nur auf diese Weise Zugriff auf die jeweils richtigen Münzen gewinnt. Er wird daher normalerweise etwaiges Rück- oder Wechselgeld auch wiederum in das korrekte Münzfach einführen.
In vorteilhafter Ausgestaltung ist der Geldbeutel zusätzlich auch mit zwei Geldscheinfächern versehen, die jeweils zwischen den erwähnten Münzgeldfächern angeordnet sind. Auch die Eingriffsschlitze dieser Geldscheinfächer sind einander entgegengesetzt angeordnet. Dies bedeutet, daß dem Benutzer zumindest ein Geldscheinfach und ein Münzgeldfach
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in gleicher Ausrichtung für jeweils eine Währung zur Verfügung steht. Durch Umdrehen des Geldbeutels erhält er einen zweiten analog zu bedienenden Geldbeutel mit wiederum wenigstens einem Mühzgeldfach und einem Geldscheinfach. Die Vorteile hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Fehlbedienung bezüglich der Münzgeldfächer gelten somit gleichermaßen für das Papiergeld.
In einfachster Weise können Papiere und/oder Geldscheine in den Geldscheinfächern mit einander entgegengesetzten Öffnungen durch die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in dem jeweiligen Geldscheinfach herrschende Vorspannung bzw. Haftreibungskräfte gehalten sein.
Einzelne oder alle Geldscheinfächer können zusätzlich mit Zwischenunterteilungen versehen sein, um beispielsweise eine Trennung nach Stückelung für jede Währung in den Geldscheinfächern zu wahren.
Weniger aus Gründen der realen Transportsicherheit, sondern mehr aus Gründen des subjektiven Sicherheitsgefühls, können die. erwähnten Geldscheinfächer zum Teil oder insgesamt mit geeigneten Verschlußmitteln , wie etwa einem Klettverschluß, versehen sein. Hierdurch ist sichergestellt, daß bei Benutzung des Geldbeutels für eine Währung keine Geldscheine der anderen Währung aus dem entgegengesetzt geöffneten Geldscheinfach herausfallen können.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung ist auch der erfindungsgemäße Geldbeutel in der heute üblichen und verbreiterten Ausführung mit wenigstens zwei Klapphälften ausgestaltet. Dabei sind aus Gründen der Haptik und einer erleichterten sinnfälligen Bedienung mit zur Aufbewahrung
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unterschiedlichen Währungen vorgesehenen Münzgeldfächern an der jeweils gleichen Klapphälfte, vorzugsweise an der bei bestimmungsgemäßein Gebrauch rechten Klapphälfte angeordnet. Es stellt einen wichtigen Aspekt der Akzeptanz eines derartigen Geldbeutels dar, daß die Bedienung des Geldbeutels den üblichen Gewohnheiten entspricht. Dabei hat sich die Anordnung des Münzgeldfachs auf der rechten Seite insbesondere für Rechtshänder als vorteilhaft erwiesen. Selbstverständlich sind auch Linkshänderausführungen für ein Münzgeldfach auf der linken Seite vorstellbar. Es wird jedoch als vorteilhaft angesehen, wenn nach der Drehung des Geldbeutels zum Wechsel von einer Währung auf die andere, das Münzgeldfach sich immer auf der gleichen Seite befindet, um eine jeweils intuitiv richtige Bedienung des Geldbeutels zu ermöglichen.
Die Ausgestaltung des Geldbeutels mit mehreren, wenigstens zwei Klapphälften ermöglicht auch die Einbindung der beliebten und üblichen Kreditkartenfächer in einen derartigen Geldbeutel. Dabei können auch für unterschiedliche Währungen unterschiedliche Kreditkartenfächer mit entsprechend entgegengesetzt angeordneten Einschubschlitzen vorgesehen sein.
Die Kreditkartenfächer können von einer zusätzlichen Einschubtasche, beispielsweise zur Aufbewahrung eines Personalausweises, Firmenausweises oder von EURO-Schecks verse-. hen sein. In dieser Ausgestaltung steht somit zumindest für zwei Geldwährungen ein jeweils vollwertiger Geldbeutel zur Verfügung. Dadurch, daß ansonsten keine zusätzliche Mittelzunge benötigt wird, weist der Geldbeutel im übrigen im wesentlichen die gleichen Abmessungen wie ein herkömmlicher Geldbeutel auf. Die Verbreiterung des Geldbeutels ergibt
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sich höchstens aufgrund der Befüllung mit zwei Währungen und der insoweit erhöhten Geldmengen.
In vorteilhafter Ausgestaltung ist der Geldbeutel aus einem robusten und kostengünstig herzustellenden Nylonstoff gefertigt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung nur schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen mehrwährungsfähigen Geldbeutel in einer.stirnsei t igen Draufsicht und
Fig. 2 den in Fig. 1 dargestellten Geldbeutel im aufgeklappten Zustand in einer Seitenansicht.
Fig. 1 zeigt beispielhaft einen mehrwährungsfähigen Geldbeutel 1 mit zwei Münzgeldfächern 2 und 3 und zwei. GeIdscheinfächern 4 und 5. Die Münzgeldfächer 2 und 3 sind mit ihren jeweiligen Rückwandungen 6 und 7 an jeweils einander gegenüberliegenden Außenseitenwandungen 8 und 9 der Geldscheinfächer 4 und 5 angeordnet.
Der Geldbeutel 1 weist eine linke und eine rechte Klapphälfte 10 und 11 auf. Dabei sind die beiden Münzgeldfächer 2 und 3 voneinander abgewandt beide an derselben, nämlich der rechten Klapphälfte 11 des Geldbeutels 1 angeordnet. An der jeweils linken Klapphälfte des Geldbeutels 1 sind Kreditkartenfächer 12, 13 angeordnet.· Die Kreditkartenfächer 12, 13 sind von einem weiteren Einschubfach 14 hintergriffen.
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Sowohl die Münzgeldfächer 2 und 3 als auch die Geldscheinfächer 4 und 5 sind im vorliegenden Ausführungsbeispiel mit Verschlußmitteln versehen.
Die Münzgeldfächer 2.und 3 weisen jeweils eine Verschlußklappe 15 auf, die jeweils mit einem Druckknopf 16 verschlossen wird. Die Geldscheinfächer 4 und 5 sind mit Klettverschlüssen 17 gesichert.
Grundsätzlich kann der Geldbeutel 1 auch lediglich in Form einer Geldbörse ohne Klapphälften 10 und 11 derart ausgeführt sein, daß unter Zwischenlage eines gemeinsamen Geldscheinfachs 4 oder 5 zwei Münzgeldfächer 2 und 3 mit ihren jeweiligen Rückwandungen 6 und 7 voneinander abgewandt an den einander gegenüberliegenden Außenseitenwandungen 8 und 9 eines gemeinsamen Geldscheinfachs 4 oder 5 angeordnet sind.
Im vorliegenden Falle sind die beiden Klapphälften 10 und 11 um eine Faltachse 20 zusammenklappbar und über einen weiteren Druckknopf 21 verschließbar. Die Geldscheinfächer 4, 5 können jeweils durch Zwischenwandungen 22 weiter unterteilt sein. Das Geldscheinfach 4 ist von dem entgegengesetzt geöffneten Geldscheinfach 5 durch eine gemeinsame Innenseitenwandung (18) voneinander getrennt.
Nächstehend wird die Funktion des beispielgemäßen Geldbeutels' 1 näher erläutert:
Der Geldbeutel 1 ist durch die zwei Münzgeldfächer 2, 3 und zwei Geldscheinfächer4, 5 mehrwährungsfähig. Dabei sind die von den Verschlußkappen 15 markierten Einschuböffnungen der Münzgeldfächer 2, 3 einander entgegengesetzt angeord-
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net. Dies gilt auch für die.Eingriffsschlitze der Geldscheinfächer 4, 5. In Fig. 1 ist somit der Unterboden des Geldscheinfachs 4 und der Eingriffsschlitz des Geldscheinfachs 5 nebeneinander liegend dargestellt. Dies führt dazu, daß jeweils eine Seite des Geldbeutels 1, wie in Fig. 2 dargestellt, einer Währung zugeordnet ist. Dabei sind sämtliche dieser Währung zugeordneten Öffnungen, hier des Geldscheinfachs 4, des Münzgeldfachs 2 und der Kreditkartenfächer 12 in eine Richtung weisend angeordnet. Dadurch, daß der Geldbeutel um eine gedachte horizontale Drehachse gedreht wird, wird die Seite des Geldbeutels 1 und damit die Währung gewechselt.. Danach bietet sich erneut das gleiche Bild wie in Fig. 2 bei der erneut alle Öffnungen in dem Fall des Münzgeldfachs 3, des Geldscheinfachs 5 und der Kreditkartenfächer 13 in die gleiche Richtung weisen. Gemäß der in Fig. 1 dargestellten Anordnung sind nach dem Drehen des Geldbeutels um die gedachte horizontale Drehachse erneut die Münzgeldfächer 3 auf der rechten Seite, die Kreditkartenfächer 13 auf der linken Seite und das Geldscheinfach 5 dahinterliegend angeordnet.
Sobald der Geldbeutel 1 um die gedachte horizontale Drehachse gedreht ist, steht somit für die jeweils andere Währung ein in der Bedienung identischer Geldbeutel zur Verfügung. Dies ist insbesondere wichtig, da der Zugriff auf die Geldscheinfächer 4, 5 und Münzgeldfächer 2, 3 mehr oder minder intuitiv erfolgt. Bei entsprechende Beschriftung und Bezeichnung kann auf den ersten Blick erkannt werden, ob die der jeweils gewünschten Währung zugeordnete Seite ge-" wählt wurde. Vor dem Bezahlen oder Entgegennehmen von Geld muß also lediglich die richtige Währungsseite durch entsprechendes Drehen des Geldbeutels 1 gewählt.werden. Anschließend ist ein Vergreifen oder Falsch-Einsortieren hin-
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sichtlich des entgegengenommenen oder zu bezahlenden Geldes wirksam unterbunden.
Der vorstehend nur beispielhaft beschriebene Geldbeutel bietet somit hinsichtlich wenigstens zweier Währungen den in Verbindung mit herkömmlichen Geldbeuteln gewohnten Bedienkomfort. Dabei ist der Bedienkomfort für beide Währungen gleichartig. Insbesondere ist auch die Bedienung für beide Währungen gleichartig. Gleichzeitig ist ein Vermisehen oder Fehlsortieren der zu unterscheidenden Währungen ausgeschlossen.
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Geitz & Truckenmüller
Patentanwälte Kriegsstraße 234 · D-76135 Karlsruhe
Anwaltsakte: 20014532 Anmelder:- Peter Holzamer Rheinstraße 11 D-63128 Dietzenbach
BEZUGSZEICHENLISTE
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| 1 | Geldbeutel | |
| 2, | 3 | Münzgeldfächer |
| 4, | 5 | Geldscheinfächer |
| 6, | 7 | Rückwandungen der Münzgeldfächer |
| 8, | 9 | Außenseitenwandungen der Geldscheinfächer |
| 10 | linke Klapphälfte | |
| 11 | rechte Klapphälfte | |
| 12, | 13 | Kreditkartenfächer |
| 14 | Einschubfach | |
| 15 | Verschlußklappe | |
| 16 | Druckknopf | |
| 17 | Klettverschluß | |
| 18 | Innenseitenwandung | |
| 20 | Faltachse | |
| 21 | weiterer Druckknopf | |
| 22 | Zwischenwandung der Geldscheinfächer |
Claims (9)
1. Geldbeutel, vorzugsweise zur Verwendung in Verbindung mit wenigstens zwei unterscheidbaren Währungen, mit wenigstens zwei separaten Münzgeldfächern (2, 3) und wenigstens einem Geldscheinfach (4 oder 5), dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei der Münzgeldfächer (2, 3) jeweils mit ihren Rückwandungen (6, 7) aneinander gegenüberliegenden Außenseitenwandungen (8, 9) wenigstens eines zwischen diesen Münzgeldfächern angeordneten Geldscheinfachs (4 oder 5) derart angeordnet sind, daß die Eingriffsöffnungen der wenigstens zwei Münzgeldfächer (2, 3) jeweils einander entgegengesetzt angeordnet sind.
2. Geldbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Münzgeldfächern (2, 3) wenigstens zwei Geldscheinfächer (4, 5) unter Zwischenlage einer gemeinsamen Innenseitenwandung (18) derart angeordnet sind, daß die Eingriffsschlitze von wenigstens zwei Geldscheinfächer (4, 5) einander entgegengesetzt angeordnet sind.
3. Geldbeutel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Geldscheinfächer (4, 5) jeweils derart bemessen sind, daß etwaig eingesteckte Papiere und/oder Geldscheine mittels einer Vorspannung und/oder Haftreibung innerhalb innerhalb eines jeden Geldscheinfachs (4, 5) gegen ein Herausfallen gesichert sind.
4. Geldbeutel nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einzelne Geldscheinfächer (4, 5) eine Zwischenwandung (22) zur weiteren Unterteilung aufweisen.
5. Geldbeutel nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß dem Eingriffsschlitz zumindest eines Geldscheinfachs (4 oder 5) wenigstens ein Verschlußmittel, vorzugsweise ein Klettverschluß (17), zugeordnet ist.
6. Geldbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Geldbeutel (1) wenigstens zwei zumindest annähernd gleich große Klapphälften (10, 11) aufweist, die unter Ausbildung einer Faltachse (20) miteinander verbunden sind, wobei die Münzgeldfächer (2 und 3) jeweils an derselben, vorzugsweise an der bei bestimmungsgemäßem Gebrauch rechten Klapphälfte (11) des Geldbeutels (1), angeordnet sind.
7. Geldbeutel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einer Klapphälfte, vorzugsweise an der bei bestimmungsgemäßem Gebrauch linken Klapphälfte (10) des Geldbeutels (1), Kreditkartenfächer (12, 13) derart angeordnet sind, daß die Einschubschlitze der Kreditkartenfächer (12, 13) jeweils in dieselbe Richtung weisen wie eine jeweilige Eingriffsöffnung des jeweils an der bei bestimmungsgemäßem Gebrauch rechten Klapphälfte (11) angeordneten entsprechenden Münzgeldfachs (2 oder 3) an derselben Geldbeutelseite.
8. Geldbeutel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch vorzugsweise linke, Klapphälfte (10) des Geldbeutels (1) mit wenigstens einem weiteren Einschubfach (14) versehen ist, das die jeweiligen Kreditkartenfächer (12, 13) hintergreift.
9. Geldbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Geldbeutel (1) im wesentlichen aus Nylonstoff gefertigt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20102938U DE20102938U1 (de) | 2001-02-19 | 2001-02-19 | Geldbeutel |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20102938U DE20102938U1 (de) | 2001-02-19 | 2001-02-19 | Geldbeutel |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20102938U1 true DE20102938U1 (de) | 2001-06-21 |
Family
ID=7953223
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20102938U Expired - Lifetime DE20102938U1 (de) | 2001-02-19 | 2001-02-19 | Geldbeutel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20102938U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2005092141A1 (de) * | 2004-03-22 | 2005-10-06 | Peter Holzamer | Transportbehältnis |
-
2001
- 2001-02-19 DE DE20102938U patent/DE20102938U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2005092141A1 (de) * | 2004-03-22 | 2005-10-06 | Peter Holzamer | Transportbehältnis |
| DE102004013943A1 (de) * | 2004-03-22 | 2005-10-13 | Peter Holzamer | Transportbehältnis |
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