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DE20103359U1 - 2-Währungsgeldbeutel - Google Patents

2-Währungsgeldbeutel

Info

Publication number
DE20103359U1
DE20103359U1 DE20103359U DE20103359U DE20103359U1 DE 20103359 U1 DE20103359 U1 DE 20103359U1 DE 20103359 U DE20103359 U DE 20103359U DE 20103359 U DE20103359 U DE 20103359U DE 20103359 U1 DE20103359 U1 DE 20103359U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pockets
compartments
wallet
purse
wallet according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20103359U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SCHWAB SONJA
Original Assignee
SCHWAB SONJA
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Filing date
Publication date
Application filed by SCHWAB SONJA filed Critical SCHWAB SONJA
Priority to DE20103359U priority Critical patent/DE20103359U1/de
Publication of DE20103359U1 publication Critical patent/DE20103359U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C1/00Purses; Money-bags; Wallets
    • A45C1/08Combinations of purses and wallets

Landscapes

  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

MEISSNER, BOLTE & FArTNTER
Anwaltssozietät GbR
Postfach 860624 81633 München
Sonja Schwab Datum: 23. Februar 2001
Paracelsusstraße 12 Unser Zeichen: R/SWB-011-DE/G
90431 Nürnberg RU/RU/KM/sb
2-Währungsgeldbeutel Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Geldbeutel, mit voneinander getrennten Fächern und/oder Taschen zur Aufbewahrung von Bargeld wie Münzen und Scheinen.
Geldbeutel der in Rede stehenden Art sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt und werden regelmäßig zur Aufbewahrung und Mitnahme von Bargeld einer Währung verwendet. In einer über Landesgrenzen hinweg mobiler werdenden Gesellschaft wird jedoch in zunehmendem Maße, insbesondere an Reiseorten, wo keine unmittelbare Barabhebung auf elektronischem Wege z. B. mittels Euroscheck oder Visakarten möglich ist, die Mitnahme von Bargeld entsprechend der Landeswährung des Reiseortes notwendig. Üblicherweise bleibt dem Reisenden dabei nur die Möglichkeit, zur Aufbewahrung der Fremdwährung ein zusätzliches Behältnis mitzuführen oder aber die Heimatwährung aus seinem Geldbeutel zu entnehmen und durch die Fremdwährung des Reisezieles auszutauschen. Dies kann insbesondere für Geschäftsreisende, welche aus Effizienzgründen nicht nur ein einziges Land einer Region bereisen, sondern gleichzeitig versuchen werden, dabei Termine in angrenzenden Ländern wahrzunehmen bisweilen recht unpraktikabel sein. Da Geldbeutel üblicherweise mit Taschen und Fächern - meist in einfacher Ausführung - zur Aufnahme einer einzigen Währung ausgelegt sind, führt die Benutzung des Papiergeldfaches im Extremfall nur zu einer verwirrenden Vielfalt verschiedener Landeswährungen. Wird jedoch auch
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die Münzgeldtasche als Aufbewahrungsort für Münzen verschiedener Währungen benutzt, kann die Dicke des Geldbeutels in einem Maße zunehmen, der ein tragen am Körper z. B. in einer Gesäßtasche, Jacketinnentasche, Manteltasche oder ähnlichem unangenehm werden läßt. Diese Art an Schwierigkeiten werden in naher Zukunft an Aktualität gewinnen, da die Umstellung der nationalen Währung von Staaten der Europäischen Gemeinschaft auf die Währungseinheit des Euro zumindest für ein nicht zu vernachlässigende Zeitspanne das Mitführen der ursprünglichen nationalen Währung zusammen mit dem Euro für viele Menschen vorläufigen Alltag werden läßt. Die Unterbringung von wenigstens zwei unterschiedlichen Währungen in Münz- bzw. Papiergeld läßt sich aber momentan nur „Zweckentfremdung" herkömmlicher Weise im Handel erhältlicher Geldbeutel erreichen. Dabei werden, mit den geschilderten Nachteilen der zunehmenden Dicke und des schlechten Tragekomforts, in nahe liegender Weise entweder zwei Währungen miteinander vermischt oder für eine Währungsaufnahme nicht vorgesehene Fächer-, Taschen-, oder Steckplätze zur Aufnahme einer zweiten Währung „zweckentfremdet". Ein leichter Verlust des Geldes oder ein entsprechend schnelles Verlegen eines Geldbeutels dadurch, daß dieser nicht gerne am Körper getragen wird, können die Folge sein.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Geldbeutel bereit zu stellen, welcher zur getrennten Aufbewahrung von Bargeld wie Münzen und Scheinen mindestens zweier verschiedener Währungen so ausgestaltet Ißt, daß seine Dicke im Vergleich zu einem 1-Währungsgeldbeutel bei Füllung mit Bargeld im Wesentlichen gleich ist.
Diese Aufgabe wird durch einen Geldbeutel gelöst, bei dem jedes der Fächer und/oder jede der Taschen in zweifacher Ausführung vorhanden und so versetzt zueinander angeordnet ist, daß die Dicke des Geldbeutels im Wesentlichen nur im Rahmen der Füllung
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eines Faches und/oder einer Tasche mit Bargeld schwanken kann. Ein wesentlicher Punkt der Erfindung ist der, daß dabei nicht nur die Trennung der Währung in einzelne Fächer bzw. Taschen erfolgt, sondern daß diese wiederum erfindungsgemäß so angeordnet sind, daß insbesondere bei der problematischen Aufbewahrung des Münzgeldes die Füllungen der Taschen in der Tiefe des Geldbeutels nie aufeinander, sondern immer nur nebeneinander zu liegen kommen. Dadurch kann die Dicke des Geldbeutels nur im Rahmen der Aufnahme einer Währung oder der anderen Währung schwanken.
Bevorzugte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Geldbeutels sind in den folgenden Unteransprüchen angegeben.
Bevorzugter Weise ist jedes der Fächer des Geldbeutel und/oder jede der Taschen einzeln mittels Knopf, Reißverschluß, Klettverschluß oder ähnlichem verschließbar. Dadurch wird insbesondere bei der Aufbewahrung von Münzgeld verschiedener Währungen ein leichtes Herausfallen bei der Verwendung des Geldbeutels vermieden.
Zur Verbesserung der Handhabung beim Herausnehmen und Hereinstecken in die Taschen von Kleidungsstücken ist jedes der Fächer eines Geldbeutels auf einer Vorderseite und jede der Tasehen auf einer Rückseite des Geldbeutels angebracht. Da die Fächer üblicherweise zur Aufbewahrung von Papiergeld verwendet werden und damit keine starken Wölbungen aufweisen, bleibt die mit den Fächern versehende Vorderseite gegenüber der mit den Taschen versehenden Rückseite des Geldbeutels eher glatt und läßt sich ohne Verhacken in die Taschen von Kleidungsstücken einführen oder herausziehen.
Eine besonders handliche Form eines Geldbeutels gemäß der vorliegenden Erfindung wird dadurch erreicht, daß zwei Seitenteile, die um eine Achse, welche durch die Stoßkante eines Ran-
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des des einen Seitenteiles mit einem Rand des anderen Seitenteiles gebildet wird, klappbar miteinander verbunden sind. Diese erfindungsgemäße Ausprägung eines Geldbeutels läßt in bevorzugter Weise die versetzte Anbringung von Fächern und/oder Taschen auf beiden Seitenteile so zu, daß auch beim Zusammenklappen beider Seitenteile die Fächer und/oder Taschen nicht aufeinander, sondern nebeneinander zu liegen kommen. Dabei wird die Füllungsdicke des Geldbeutels im Rahmen der Füllung eines Faches und/oder einer Tasche im Vergleich zu einem 1-Währungsgeldbeutel nicht wesentlich vergrößert.
Ist bei einem derart gestalteten Geldbeutel jedes der Fächer auf einer Innenseite und jede der Taschen auf einer Außenseite des Geldbeutels angebracht, ist eine besonders leichte Handhabung für den Benutzer gewährleistet (Münzen immer und leicht zugänglich auf der Außenseite, Papiergeld durch Aufklappen des Geldbeutels auf der Innenseite). Die Handhabbarkeit des Geldbeutels, insbesondere bei den auf der Außenseite angebrachten Münztaschen, kann auch dadurch erhöht werden, daß dieser über eine Öffnung aus jeweils entgegengesetzter Richtung zugänglich sind. Dadurch wird die jeweilige Tasche für Münzwährung durch einfaches drehen des geschlossenen Geldbeutels um eine Querachse möglich.
Durch die bevorzugte Anbringung jedes der Fächer eines Geldbeutels auf einer Außenseite und jeder der Taschen auf einer Innenseite wird wieder eine besonders glatte Fläche erzeugt, über die der Geldbeutel besonders leicht in Taschen von Kleidungsstücken untergebracht werden kann.
In bevorzugter Weise sind bei dem erfindungsgemäßen Geldbeutel Steckplätze zur Aufnahme von Ausweisen in Scheckkartenformat, insbesondere Magnetstreifenkarten und/oder Chipkarten oder ähnlichem vorgesehen. Eine Mitnahme dieser Art von Ausweisen ist bei dem heutigen Verbreitungsg^rad^fas^ unerläßlich geworden,
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wodurch die Integration von entsprechenden Steckplätzen in einem Geldbeutel der in Rede stehenden Art, insbesondere durch die versetzte Anordnung der getrennten Fächer und/oder Taschen und den dadurch entstehenden Freiflächen anbietet. 5
Das selbe gilt für einen Geldbeutel, der zusätzlich ein Sichtfenster zur Aufnahme von Ausweispapieren, insbesondere Perso- · nalausweis, Führerschein, Fahrtausweis oder ähnlichem vorsieht.
Durch die versetzte Anordnung der Fächer und/oder der Taschen eines Geldbeutels durch eine quer zur Achse verlaufende Naht ist eine besonders einfache Trennung der Fächer und/oder der Taschen in einer horizontalen Mittelachse des Geldbeutels möglich, ohne daß die Fächer und/oder Taschen auf den Grundkörper des Geldbeutels aufgesetzt werden müssen. Die Füllung des Geldbeutels geschieht sozusagen von innen heraus, wodurch eine im Wesentlichen glatte Oberfläche im Bereich der Fächer und/oder Taschen gewährleistet ist. Damit werden schon benannten Vorteile einer im Wesentlichen glatten Oberfläche zum leichten Hineinstecken und Herausziehen aus Kleidungsstücken erzielt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einiger Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
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Figur 1 eine Draufsicht auf einen Geldbeutel mit einer Anordnung von Fächern und Taschen, Steckplätzen und einem Sichtfenster,
Figur 2 eine Draufsicht auf einen Geldbeutel mit einer
weiteren Anordnung von Fächern und Taschen, Steckplätzen und einem Sichtfenster,
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Figur 3 a eine perspektivische Ansicht der Außenseite
eines klappbaren Geldbeutels von schräg oben, und
Figur 3 b eine Draufsicht auf die Innenseite des selben
Geldbeutels wie in Figur 3 a.
Gleiche oder gleichwirkende Teile werden im folgenden mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
In Figur 1 ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Geldbeutels in einer Draufsicht zu erkennen, dessen Seitenteile (30, 30') um die Achse (32) zusammengeklappt werden können. Am oberen Ende des Geldbeutels sind Taschen, (10, 10') zur Aufnähme von Papiergeld zweier verschiedener Währungen zu erkennen. Auf dem Seitenteil (30) sind übereinander zwei getrennte Taschen (20, 20') angeordnet, welche durch einen Verschluß (22, 22') verschließbar sind. Das Seitenteil (30') zeigt verschiedene Steckplätze (40, 40') zur Aufnahme von Ausweisen im Scheckkartenformat sowie ein darunter angeordnetes Sichtfenster (50), was z. B. zur Aufnahme von Fahrtausweisen dienen kann. Wie aus der Abbildung ersichtlich ist, kann die Dicke des Geldbeutels im Wesentlichen nur im Rahmen der Füllung einer Tasche (20, 20') durch die Aufnahme von Münzgeld der einen oder der anderen Währung zunehmen.
In Figur 2 ist eine Draufsicht auf einen Geldbeutel dargestellt, welcher eine andere Aufteilung der Fächer (10'', 10''') und Taschen (20'', 20'''), sowie Steckplätzen (40'', 40''') und eines Sichtfensters (50') aufweist. Die Seitenteile (30'', 30''') des erfindungsgemäßen Geldbeutels lassen sich auch hier über eine Achse (32') aufeinander klappen. Die versetzte Anordnung der Taschen (20'', 20''') auf dem jeweiligen Seitenteil (30'', 30''') läßt dabei die Dicke des Geldbeutels im Wesentlichen ebenfalls nur im Rahmen der Füllung einer der Taschen
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(20'', 20'''), deren Öffnung mit einem Verschluß (22'', 22''') gesichert ist, zu. Die sich entgegengesetzt bildenden Freiflächen werden nutzbringend durch Steckplätze (40'', AO''') zur Aufnahme von Ausweisen in Scheckkartenformat und ein Sichtfenster (50') belegt. Fächer zur Aufnahme von Geldscheinen (10'', 10''') sind am oberen Ende des Geldbeutels zu erkennen und erstrecken sich, wie in Figur 1 über die gesamte Höhe der Rückseite des Geldbeutels.
In Figur 3 a ist ein halb zugeklappter Geldbeutel aus einer perspektivischen Ansicht von schräg oben dargestellt. Auf der Außenseite (36) beider Seitenteile (30 , 30 ) des Geldbeutels sind Taschen (20'''', 20 ) zur Aufnahme von Münzgeld zweierlei Währungen zu erkennen, welche durch zwei quer zur Achse (32''') verlaufende Nähte (38, 38') begrenzt werden. Die Öffnungen der Taschen (20'''', 20''''') sind durch einen
Verschluß (22'''', 22 ) (Reißverschluß) gesichert. Durch
die innen liegende und durch die Nähte (38, 38') begrenzete Ausführungsform der Taschen (20'''', 20 ) entsteht auf der
Außenseite (36) des Geldbeutels eine weitgehend glatte Oberfläche, welche ein einfaches Einstecken und Herausnehmen des Geldbeutels aus Taschen von Kleidungsstücken oder aus z. B. einem Handgepäck ermöglicht. Ein weiterer Vorteil entsteht dadurch, daß durch einfache Drehung des Geldbeutels um eine Querachse senkrecht zur Achse (32''') die Öffnung der jeweiligen Währungstasche immer oben liegt und auch hier die Dicke des Geldbeutels im Wesentlichen nur im Rahmen der Füllung einer Tasche (20'''', 20 ) schwanken kann.
In Figur 3 b ist die Innenseite (34) des gleichen Geldbeutels wie in Figur 3 a in einer Draufsicht gezeigt. Zu erkennen sind
wieder Fächer (IO'''', 10 ) zur Aufnahme von Papiergeld
zweier Währungen am oberen Ende des Geldbeutels. Auf einem Seitenteil (30 ) sind darunter angeordnet Steckplätze (40'''',
40 ) zur Aufnahme von Ausweisen im Scheckkartenformat und
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auf einem gegenüberliegenden Seitenteil (30'"') ein Sichtfenster (50"), welches beim Zusammenklappen beider Seitenteile
(30 , 30 ) um die Achse (32 ) auf den Deckplätzen
(40"", 40'"") zu liegen kommt.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß alle oben beschriebenen Teile für sich alleine gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellten Details als erfindungswesentlich beansprucht werden. Abänderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig.
Bezugszeichenliste
10,10' ,10' MO" MO' '",10 Fächer
20,20' ,20' ',20" ',20' " ',20 Taschen
22,22' ,22' ',22" ' ,22' ' " ,22 Verschluß
30,30' ,30' ',30" ',30' " ',30 Seitenteile
32,32' ,32' ',32" ',32' ' ' ' Achse
34 Innenseite
36 Außenseite
38,38' Naht
50,50' ,50' Sichtfenster

Claims (9)

1. Geldbeutel, mit voneinander getrennten Fächern (10, 10'; 10",10'''; 10"",10''''') und/oder Taschen (20, 20'; 20", 20'''; 20"", 20''''') zur Aufbewahrung von Bargeld wie Münzen und Scheinen, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Fächer (10, 10'; 10", 10'''; 10"", 10''''') und/oder jede der Taschen (20, 20'; 20", 20''''', 20"", 20''''') in zweifacher Ausführung vorhanden und so versetzt zueinander angeordnet ist, dass die Dicke des Geldbeutels im wesentlichen nur im Rahmen der Füllung eines Faches (10, 10'; 10", 10'''; 10"", 10''''') und/oder einer Tasche (20, 20'; 20", 20'''; 20"", 20''''') mit Bargeld schwanken kann.
2. Geldbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Fächer (10, 10'; 10", 10'''; 10"", 10''''') und/oder jede der Taschen (20, 20'; 20",20''''', 20"", 20''''') einzeln mittels Knopf, Reißverschluss, Klettverschluss oder ähnlichem verschließbar sind.
3. Geldbeutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Fächer (10, 10'; 10', 10'''; 10"", 10''''') auf einer Vorderseite und jede der Taschen (20, 20'; 20",20'''; 20"", 20''''') auf einer Rückseite des Geldbeutels angebracht sind.
4. Geldbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zwei Seitenteile (30, 30'; 30", 30'''; 30"", 30'''''), die um eine Achse (32; 32'; 32'''; 32""), welche durch die Stoßkante eines Randes des einen Seitenteiles (30; 30", 30"") mit einem Rand des anderen Seitenteiles (30'; 30'''; 30''''') gebildet wird, klappbar miteinander verbunden sind.
5. Geldbeutel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Fächer (10, 10'; 10", 10'''; 10"", 10''''') auf einer Innenseite (34) und jede der Taschen (20, 20'; 20", 20'''; 20"", 20''''') auf einer Außenseite (36) des Geldbeutels angebracht sind.
6. Geldbeutel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Fächer (10, 10'; 10",10'''; 10"", 10''''') auf einer Außenseite (36) und jede der Taschen (20, 20'; 20", 20'''; 20"", 20''''') auf einer Innenseite (34) des Geldbeutels angebracht sind.
7. Geldbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Steckplätze (40, 40'; 40",40'''; 40"", 40''''') zur Aufnahme von Ausweisen in Scheckkartenformat, insbesondere Magnetstreifenkarten und/oder Chipkarten oder ähnlichem.
8. Geldbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Sichtfenster (50; 50'; 50 ") zur Aufnahme von Ausweispapieren, insbesondere Personalausweis, Führerschein, Fahrtausweis oder ähnlichem.
9. Geldbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die versetzte Anordnung der Fächer (10, 10'; 10", 10'''; 10"", 10'''''), und/oder der Taschen (20, 20'; 20", 20'''; 20"", 20''''') durch eine quer zur Achse (32; 32'; 32'''; 32"") verlaufende Naht (38, 38') gebildet ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10250656A1 (de) * 2002-10-30 2004-05-19 Lauerer, Friedrich, Dipl.-Phys. Geldbörse mit Bereitstellungstaschen für Kleingeldmünzen

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE10250656A1 (de) * 2002-10-30 2004-05-19 Lauerer, Friedrich, Dipl.-Phys. Geldbörse mit Bereitstellungstaschen für Kleingeldmünzen
DE10250656B4 (de) * 2002-10-30 2005-07-07 Lauerer, Friedrich, Dipl.-Phys. Geldbörse mit Bereitstellungstaschen für Kleingeldmünzen

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