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DE4113018C1 - - Google Patents

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Publication number
DE4113018C1
DE4113018C1 DE4113018A DE4113018A DE4113018C1 DE 4113018 C1 DE4113018 C1 DE 4113018C1 DE 4113018 A DE4113018 A DE 4113018A DE 4113018 A DE4113018 A DE 4113018A DE 4113018 C1 DE4113018 C1 DE 4113018C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
arrangement according
fastening
velcro
money compartment
money
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE4113018A
Other languages
English (en)
Inventor
Michael 8000 Muenchen De Franke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deuter Sport und Leder GmbH
Original Assignee
Deuter Sport und Leder GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Deuter Sport und Leder GmbH filed Critical Deuter Sport und Leder GmbH
Priority to DE4113018A priority Critical patent/DE4113018C1/de
Priority to DE59207874T priority patent/DE59207874D1/de
Priority to EP92105489A priority patent/EP0510386B1/de
Priority to AT92105489T priority patent/ATE147597T1/de
Priority to JP4125510A priority patent/JPH0622805A/ja
Application granted granted Critical
Publication of DE4113018C1 publication Critical patent/DE4113018C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C1/00Purses; Money-bags; Wallets
    • A45C1/08Combinations of purses and wallets
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C1/00Purses; Money-bags; Wallets
    • A45C1/02Purses
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C1/00Purses; Money-bags; Wallets
    • A45C1/02Purses
    • A45C1/024Purses fitted in handbags or the like

Landscapes

  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
  • Credit Cards Or The Like (AREA)
  • Jet Pumps And Other Pumps (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Geldbörsenanordnung zur Auf­ nahme von Zahlungsmitteln verschiedener Währungen nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Es sind derartige Geldbörsenanordnungen bekannt, die im we­ sentlichen aus einem Geldbeutel bestehen, der mehrere über einen Reißverschluß zugängliche Fächer zum Einbringen von Zahlungsmitteln verschiedener Währungen umfaßt. Beispiels­ weise weist eine derartige Geldbörse ein Fach für "Deutsche Mark", ein Fach für "Österreichische Schilling", ein Fach für "Lira" und ein Fach für "Schweizer Franken" auf. Ein Nachteil einer derartigen Anordnung besteht darin, daß sie wegen der vielen Fächer relativ groß und zudem im bestückten Zustand auftragend und schwer ist.
Aus dem DE-GM 90 10 965 geht eine gattungsferne Herren­ börse hervor, die ein entlang einer Mittellinie buchartig faltbares Umschlagteil mit einem Vorderteil und einem Rückenteil aufweist. An der Innenseite eines dieser Teile, vorzugsweise des Rückenteiles, ist ein Hartgeldfach ange­ ordnet, während an der Innenseite des anderen Teiles Fächer zum Einstecken von Ausweisen, Kreditkarten und dergleichen vorgesehen sind. Das Hartgeldfach und/oder ein als Auswei­ stasche ausgebildetes Teil ist lösbar mit dem Umschlagteil verbunden. Der Zweck dieser lösbaren Anordnung besteht darin, eine Möglichkeit zu schaffen, die Geldbörse so klein und handlich wie möglich zu gestalten, wenn die Ausweista­ sche bzw. das Hartgeldfach überhaupt nicht benötigt werden.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine wie eingangs genannte Geldbörsenanordnung zur Aufnahme von Zahlungsmitteln verschiedener Währungen dahingehend zu ver­ bessern, daß sie vergleichsweise klein und daher sehr hand­ lich ist.
Diese Aufgabe wird durch eine wie eingangs bereits erwähnte Geldbörsenanordnung gelöst, die durch die in dem Kennzei­ chen des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmale gekenn­ zeichnet ist.
Der wesentliche Vorteil der erfindungsgemäßen Geldbörsenan­ ordnung besteht darin, daß sie einen Geldbeutel mit wenig­ stens einem lösbaren Geldfachteil sowie wenigstens ein wei­ teres Geldfachteil umfaßt, so daß sie zur Aufnahme wenig­ stens zweier verschiedener Währungen geeignet ist, wobei die gerade benötigte Währung sich in dem mit dem Geldbeutel verbundenen Geldfachteil befindet und die gerade nicht benötigte Währung an einem dafür geeigneten Ort aufbewahrt wird. Vorteilhafterweise ist es dadurch möglich verschie­ dene Währungen getrennt voneinander und geordnet in Geld­ fachteilen aufzubewahren und das Geldfachteil mit der ge­ rade benötigten Währung mit dem Geldbeutel zu verbinden. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weisen die Geldfachteile ein Hartgeldfach und/oder ein Fach für Geldscheine auf.
Vorteilhafterweise wird die vorliegende Geldbörsenanordnung als Set vertrieben, der neben dem Geldbeutel mehrere Geld­ fachteile für verschiedene Währungen und gegebenenfalls ein Aufbewahrungsteil bzw. eine Halteeinrichtung für die gerade nicht benötigten Geld­ beutelteile umfaßt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Im folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Ausführungsform einer erfindungs­ gemäßen Geldbörsenanordnung, die aus einem Geldbeutel, einem daran be­ festigten Geldfachteil und einem weite­ ren Geldfachteil besteht;
Fig. 2 den Geldbeutel der Fig. 1, wobei das Geldfachteil von dem Geldbeutel abge­ nommen ist, und die Ansicht des abge­ nommenen Geldfachteiles von hinten;
Fig. 3 eine Halteeinrichtung für verschie­ dene Geldfachteile, die gerade nicht benötigt werden und daher nicht an dem Geldbeutel befestigt sind und
Fig. 4 bis 7 Weiterbildungen der Erfindung.
Gemäß Fig. 1 umfaßt die vorliegende Geldbörsenanordnung einen Geldbeutel 2, an dem mit der Hilfe später näher erläuterten Befestigungen ein Geldfachteil 3 lös­ bar befestigbar ist, und wenigstens ein weiteres Geldfach­ teil 3′,3′′,3′′′. Vorzugsweise besteht der Geldbeutel 2 aus einem entlang einer Mittellinie 4 buchartig zusammenfaltbaren Um­ schlagteil 5, wobei an der Innenseite der einen Hälfte des Umschlagteiles 5 das Geldfachteil 3 mit der Hilfe der er­ wähnten Befestigungen lösbar befestigbar ist und wobei an der Innenseite der anderen Hälfte des Um­ schlagteiles 5 beispielsweise wenigstens ein Fach zum Ein­ stecken von Ausweisen, Bildern, Kreditkarten oder derglei­ chen vorgesehen sein kann. Beispielsweise handelt es sich bei diesem Fach um ein Klarsichtfach 6. Neben dem Klar­ sichtfach 6 können auch weitere Fächer vorgesehen sein. Entlang des oberen Randes kann das Umschlagteil 5 Öffnungen 7, 8 aufweisen, die in an sich bekannter Weise zu Geld­ scheinfächern oder dergleichen führen, die am Umschlagteil 5 durch verschiedene hintereinander angeordnete Trennwände 9 und 10 gebildet sind.
In der aus der Fig. 2 ersichtlichen Weise weist eine erste Befestigung I der erwähnten Befestigungen, mit deren Hilfe die Geldfachteile 3, 3′, 3′′, 3′′′ an der Innenseite der einen Hälfte des Umschlagteiles 5 befestigbar sind, wenigstens eine vorzugsweise streifenförmige Klettverschlußeinrichtung 12 auf, die an der Innenseite der einen Hälfte des Umschlagteiles 5 befestigt, beispielsweise vernäht ist. Vorzugsweise sind an der genannten Innenseite der einen Hälfte des Umschlagteiles 5 voneinander beabstandet zwei Klettverschlußeinrichtungen, nämlich eine obere Klettverschlußeinrichtung 12 und eine untere Klettverschlußeinrichtung 13 vorgesehen. In der ebenfalls aus der Fig. 2 ersichtlichen Weise befinden sich als zweite Befestigung an der Rückseite des Geldfachteiles 3 und als weitere Befestigung an der Rückseite des Geldfachteiles 3′ usw. den Klettverschlußeinrichtungen 12, 13 zugeordnete weitere Klettverschlußeinrichtungen 14 und 15, die beim Befestigen eines Geldfachteiles 3 bzw. 3′ an dem Geldbeutel 2 gegen die Klettverschlußeinrichtungen 12 und 13 gedrückt und an diesen verriegelt werden. Beispielsweise handelt es sich bei den Klettverschlußeinrichtungen 12 und 13 um sogenannte weiche Klettverschlußteile und bei den weiteren Klettverschlußeinrichtungen 14 und 15 um sogenannte harte Klettverschlußteile oder umgekehrt. Die Klettverschlußeinrichtungen 12 und 13 bilden zusammen mit den Klettverschlußeinrichtungen 14 und 15 eine Befestigungseinrichtung.
Es ist auch denkbar an der Stelle der Klettverschlußeinrichtungen 12 bis 15 Druckknopfelemente oder andere Befestigungen vorzusehen. Beispielsweise ist es denkbar, an der Rückseite der Geldfachteile 3, 3′ sogenannte Einstecklaschen 16 vorzusehen, wie sie in der Fig. 2 durch strichlierte Linien dargestellt sind. Diese Einstecklaschen 16 sind an ihrer oberen Kante an der Rückseite der Geldfachteile befestigt, vorzugsweise vernäht. An der Innenseite der einen Hälfte des Umschlagteiles 5 des Gelbeutels 2 befindet sich eine durch einen Einsteckschlitz 17 zugängliche Tasche, in die zur Befestigung des Geldfachteiles 3 bzw. 3′ die Einstecklasche 16 eingeschoben wird. Es ist auch denkbar, den Einsteckschlitz am unteren Ende einer nach oben weisenden Einstecklasche an der Rückseite der Geldfachteile 3, 3′ und eine nach oben weisende Einstecklasche an der Innenseite der einen Hälfte des Umschlagteiles 5 vorzusehen.
Durch gepunktete Linien sind in der Fig. 2 als Befestigungen dienende Druckknopfelemente 18 und 19 dargestellt, die an der Innenfläche der einen Hälfte des Umschlagteiles 5 und entsprechend auch an der Rückseite der Geldfachteile 3, 3′ vorgesehen sind und beim Befestigen eines Geldfachteiles 3 an dem Geldbeutel 2 ineinander eingeschnappt werden. Beispielsweise sind derartige Druckknopfelemente 18, 19 etwa in den Eckbereichen der Geldfachteile 3 und in entsprechenden Bereichen der Innenseite der einen Hälfte des Umschlagteiles 5 vorgesehen. Es ist jedoch auch denkbar mittig an der Rückseite der Geldfachteile 3 ein einziges Druckknopfelement 19 und mittig an der Innenseite der einen Hälfte des Umschlagteiles 5 ein einziges entsprechendes Druckknopfelement 18 vorzusehen.
Im folgenden wird im Zusammenhang mit der Fig. 3 eine erste Halteeinrichtung 20 zur Aufbewahrung der gerade nicht benutzten Geldfachteile 3′, 3′′, 3′′′ beschrieben. In der ersichtlichen Weise besteht diese Halteeinrichtung aus einem Streifen, der Befestigungen II zum Festhalten der Geldfachteile 3′, 3′′, 3′′′ aufweist. Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der der Streifen ein auf einer Seite mit Klettverschlußteilen 21 als Befestigung versehener Kunststoff-, Textil- oder Metallstreifen ist, wobei die Klettverschlußteile 21 entweder vonein­ ander beabstandet an dem Streifen oder diesen ganzflä­ chig bedeckend (Fig. 3) ausgebildet sind. Zur Befestigung der gerade nicht benötigten Geldfachteile 3′, 3′′ und 3′′′ und zur Aufbewahrung derselben ist es lediglich erforder­ lich diese mit ihren Klettverschlußeinrichtungen 14, 15 gegen die oder das entsprechende Klettverschlußteil 21 der ersten Halteeinrichtung 20 zu drücken.
In der entsprechenden Weise können an der streifenförmigen ersten Halteeinrichtung 20 auch entsprechend der Ausgestaltung der Geldfachteile 3, 3′′, 3′′′ mit Einstecklaschen 16 oder Druckknopfelemente 19 Einsteckspalte zum Hindurchführen der Einstecklaschen 16 bzw. Druckknopfelemente zur Aufnahme der Druckknopfelemente 19 als Befestigung II vorgesehen sein.
Die Ausgestaltung der streifenförmigen ersten Halteeinrichtung 20 mit Einsteckspalten 22 ist in der Fig. 4 dargestellt. Hierzu werden vorzugsweise zwei deckungsgleiche Textilstreifen miteinander randseitig vernäht, wobei in einem Textilstreifen in Querrichtung die Einsteckspalte 22 voneinander beabstandet vorgesehen werden. Gemäß Fig. 5 werden die Druckknopfelemente 18 entsprechend dem Muster der Druckknopfelemente 19 an der Rückseite der Geldfachteile 3, 3′, 3′′, 3′′′ vorzugsweise an einem die erste Halteeinrichtung 20 bildenden Textilstreifen 23 voneinander beabstandet vorgesehen.
Eine weitere Aufbewahrungsvorrichtung bzw. zweite Halteeinrichtung 40 für die nicht benö­ tigten Geldbeutelteile 3′, 3′′, 3′′′ kann auch eine Tasche mit mehreren hintereinander angeordneten Fächern sein (Fig. 7).
Während der im Zusammenhang mit den Fig. 3 bis 5 beschriebene Streifen 23 der ersten Halteeinrichtung 20 vorzugsweise eine Aufhängeeinrichtung 24 zum Aufhängen der ersten Halteeinrichtung 20 an einer Wand oder dergleichen aufweist, die beispielsweise die Form eines Aufhängeloches besitzt, durch das ein Bolzen oder Nagel hindurchgeführt werden kann, ist es gemäß Fig. 6 denkbar, die erste Halteeinrichtung 20 in einem Reisebehältnis, beispielsweise einem Koffer 25 an einer In­ nenfläche, beispielsweise an einer Seitenfläche oder an der Bodenfläche zu befestigen, vorzugsweise zu vernähen, so daß die einzelnen, gerade nicht benötigten Geldfachteile 3′, 3′′ und 3′′′ im Falle einer Reise durch mehrere Länder in dem Reisebehältnis mitgeführt werden können. Der in der Fig. 6 dargestellte Koffer 25 ist ohne Deckel gezeichnet, so daß sein Inneres sichtbar ist.
Wie dies in der Fig. 1 dargestellt ist, können die Geld­ fachteile 3, 3′ die Form von an sich bekannten Hartgeldfä­ chern aufweisen, die aus einem Vorderteil 30, einem Rücken­ teil 31, die um eine Linie 32 deckungsgleich zueinander ge­ faltet sind, derart, daß das Vorderteil 30 gleich groß oder kleiner als das Rückenteil 31 ist, und Seitenteilen 33, 34 bestehen, die beim Zusammenfalten des Vorderteiles 30 und des Rückenteiles 31 in den von diesen umschlossenen Raum eingefaltet werden. Mit der Oberkante des Rückenteiles 31 ist ein Deckelteil 35 verbunden, das beim Schließen des Geldfaches an der Außenseite des Vorderteiles 30 durch eine geeignete Verriegelungseinrichtung, die vorzugsweise die Form von Druckknopfelementen 36, 36′ oder Klettverschlußteilen aufweist, befestigt wird. An der Innenseite des Deckelteiles 35 kann entsprechend der Bestimmung des jeweiligen Geldfachteiles eine Währungstabelle angeordnet werden, die beispielsweise in ein mit einer Klarsichtfolie 37 gebildetes Fach in der Richtung des Pfeiles 38 eingeschoben wird. An der Außenseite des Vorderteiles 30 oder des Deckelteiles 35 kann ein Bezeichnungsschild 39 für die jeweilige Währung angebracht sein.
Entsprechend der Fig. 1 kann das Geldfachteil 3, 3′, 3′′ bzw. 3′′′ auch wenigstens ein Fach für Geldscheine besitzen, das vorzugsweise dadurch gebildet ist, daß eine parallel zum Rücken 31 angeordnete Wand 45 derart mit dem Rückenteil 31 randseitig verbunden, z. B. vernäht ist, daß im Bereich der Oberkante des Hinterteils 31 ein Schlitz 41 zum Einstecken von Geldscheinen gebildet ist. Ein Schlitz 41 für die Geldscheine kann auch in einem Seitenteil 33 angeordnet sein, wie dies in der Fig. 1 durch eine gepunktete Linie dargestellt ist.
Vorzugsweise bestehen der Geldbeutel 2 und die Geldfach­ teile 3, 3′, 3′′ und 3′′′ in an sich bekannter Weise aus Le­ der, Kunststoff oder einem Textilgewebe.

Claims (22)

1. Geldbörsenanordnung mit einem Geldbeutel (2), an dem ein Geldfachteil (3) lösbar mit der Hilfe einer am Geldbeutel (2) vorgesehenen ersten Befestigung (I) und einer am Geldfachteil (3) vorgesehenen zweiten Befestigung befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß sie wenigstens ein weiteres Geldfachteil (3′, 3′′, 3′′′) umfaßt, das eine weitere Befestigung (II) aufweist, die an der ersten Befestigung (I) lösbar befestigbar ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Geldbeutel (2) die Form eines um eine Mittellinie (4) buchartig zusammenfaltbaren Umschlagteiles (5) aufweist, an dessen einer Innenseite die erste Befestigung (I) vorgesehen ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Befestigung (I) die Form einer Klettverschlußeinrichtung (12, 13) aufweist, die mit einer die zweite und/oder weitere (II) Befestigung bildenden weiteren Klettverschlußeinrichtung (14, 15) zusammenwirkt.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Klettverschlußeinrichtung (12, 13) und die weitere Klettverschlußeinrichtung (14, 15) jeweils zwei voneinander beabstandete Klettverschlußteile aufweist.
5. Anordnung nach Anspruch 4 in Verbindung mit Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Klettverschlußeinrichtung (12, 13) und/oder die weitere Klettverschlußeinrichtung (14, 15) in der Richtung der Mittellinie (4) voneinander beabstandet sind.
6. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Befestigung (I) die Form wenigstens eines Druckknopfelementes (18) aufweist, das mit wenigstens einem weiteren, die zweite und/oder weitere (II) Befestigung darstellenden weiteren Druckknopfelement (19) zusammenwirkt.
7. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Befestigung (I) die Form eines Einsteckschlitzes (17) oder einer Einstecklasche aufweist, in den eine am Geldfachteil (3) und/oder am weiteren Geldfachteil (3′, 3′′, 3′′′) als weitere Befestigung (II) befestigte Einstecklasche (16) oder die in einen am Geldfachteil (3) und/oder am weiteren Geldfachteil (3′, 3′′, 3′′′) als weitere Befestigung (II) angeordneten Einsteckschlitz einsteckbar ist.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie ferner eine erste oder zweite Halteeinrichtung (20, 40) zum Aufbewahren des wenigstens einen nicht am Geldbeutel (2) befestigten weiteren Geldfachteiles (3′, 3′′, 3′′′) aufweist.
9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Halteeinrichtung (20) die Form eines Streifens aufweist, an dem der ersten Befestigung (I) entsprechende weitere Befestigungen (II) angeordnet sind.
10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Befestigungen (II) durch ein den Streifen einseitig bedeckendes oder den Streifen bildendes Klettverschlußteil (21) gebildet sind.
11. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die der ersten Befestigung (I) entsprechenden weiteren Befestigungen (II) durch an der ersten Halteeinrichtung (20) voneinander beabstandete Klettverschlußteile gebildet sind.
12. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die der ersten Befestigung (I) entsprechenden weiteren Befestigungen (II) durch an der ersten Halteeinrichtung (20) voneinander beabstandete Druckknopfelemente (18) oder an der ersten Halteeinrichtung (20) voneinander beabstandete Einsteckspalte (22) bzw. Einsteckteile gebildet sind.
13. Anordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Halteeinrichtung (20) an einer Fläche eines Reisebehältnisses befestigt ist.
14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Halteeinrichtung (20) an einer Innenfläche eines Koffers (25) angeordnet ist.
15. Anordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Halteeinrichtung (20) eine Aufhängeeinrichtung (24) zum Aufhängen an einer Wand aufweist.
16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängeeinrichtung (24) ein Loch im oberen Endbereich des Streifens ist.
17. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Halteeinrichtung (40) die Form einer Tasche aufweist, die mehrere Fächer zur Aufnahme des Geldbeutelteiles (3) und/oder des weiteren Geldbeutelteiles (3′, 3′′, 3′′′) aufweist.
18. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen aus Kunststoff, Metall, Leder oder einem Textilgewebe besteht.
19. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Geldfachteil (3) und/oder das weitere Geldfachteil (3′, 3′′, 3′′′) ein Vorderteil (30) und ein deckungsgleiches Rückenteil (31) aufweist.
20. Anordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorderteil (30) und das Rückenteil (31) entlang einer Linie (32) deckungsgleich zueinander gefaltet sind und daß Seitenteile (33, 34) vorgesehen sind, die beim Zusammenfalten des Vorderteiles (30) und des Hinterteiles (31) in den von diesen umschlossenen Raum eingefaltet werden.
21. Anordnung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der vom Vorderteil (30) und vom Rückenteil (31) umschlossene Raum zur Aufbewahrung von Hartgeld dient und daß ein durch einen Schlitz (41) zugängliches Geldscheinfach vorgesehen ist.
22. Anordnung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Geldscheinfach zwischen dem Rückenteil (31) und einer dazu parallel verlaufenden Wand (45) gebildet ist und daß der Schlitz (41) sich am oberen Rand des Rückenteiles (31) befindet oder entlang einer Seitenkante des Rückenteiles (31) verläuft.
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