DE20101133U1 - Multimediales Kommunikationsterminal - Google Patents
Multimediales KommunikationsterminalInfo
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Classifications
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- H—ELECTRICITY
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- H04N7/00—Television systems
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- H04N7/141—Systems for two-way working between two video terminals, e.g. videophone
- H04N7/147—Communication arrangements, e.g. identifying the communication as a video-communication, intermediate storage of the signals
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Description
• ·
Die Erfindung betrifft ein multimediales Kommunikationsterminal, vorzugsweise zur Verwendung in öffentlichen Bereichen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Multimediale Kommunikationsterminals bieten den Menschen heutzutage die Möglichkeit akustisch/sprachlich, schriftlich, grafisch und visuell/bildlich über Entfernungen hinweg miteinander zu kommunizieren sowie auf Daten lesend oder ändernd zuzugreifen. Solche Terminals sind häufig als Tisch-, Stand- oder Wandgeräte ausgeführt.
Zum Zweck der visuellen/bildlichen Kommunikation können diese Terminals sowohl Bilder aufnehmen als auch wiedergeben. Bei den bekannten Terminals übernimmt diese Funktionen nur in seltenen Fällen eine einzelne Vorrichtung. In der Regel sind die Geräte mit einer Bildaufnahme- und einer getrennten Bildwiedergabevorrichtung ausgeführt.
Um Personen mit unterschiedlicher Körpergröße die Benutzung solcher Einrichtungen zu ermöglichen, kann die Höhe und/oder der Betrachtungswinkel der Bildwiedergabevorrichtung verstellbar sein. Zumeist ist die Bildwiedergabevorrichtung allerdings unbeweglich angeordnet, in einer Höhe, die auch Personen mit kleinerer Körpergröße die Benutzung der Terminals gestattet. Es wird allgemein als vorteilhaft angesehen, wenn bei der visuellen/bildlichen Kommunikation - wie zum Beispiel der Videotelfonie - ein Gesprächsteilnehmer und dessen Partner Blickkontakt zueinander haben können. Aufgrund der meist getrennten Vorrichtungen für die Bildaufnahme und -wiedergabe und der damit verbundenen unterschiedlichen Blickwinkel des Gesprächsteilnehmers auf diese Vorrichtungen entsteht ein Parallaxefehler.
Bei allen bekannten Kommunikationsterminals wird auf konstruktive Weise dieser Parallaxefehler minimiert oder behoben. Dazu ist meistens die Vorrichtung zur Bildaufnahme sehr nah ober- oder unterhalb der Vorrichtung zur Bildwiedergabe angeordnet. In anderen Fällen wird ein halbdurchlässiger Spiegel oder eine einzige Vorrichtung zur Bildaufnahme und -wiedergabe verwendet.
Bei den bekannten multimedialen Kommunikationsterminals sind aufgrund der beschriebenen Anordnungen der Bildaufnahmevorrichtungen diese nur eingeschränkt zur bildlichen Aufnahme des Hintergrunds eines Gesprächsteilnehmers und/oder der Aufstellungsumgebung des multimedialen Kommunikationsterminals geeignet.
Ausgehend vom Stand der Technik liegt dieser Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein multimediales Kommunikationsterminal, vorzugsweise zur Verwendung in öffentlichen Bereichen, mit einer Bildaufnahmevorrichtung zu schaffen, deren Anbringungsposition insbesondere auch die Aufnahme der Aufstellungsumgebung des Kommunikationsterminal ermöglicht.
Die Aufgabe wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Die Aufgabe wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass multimediale Kommunikationsterminals besser zur Aufnahme von Bildern oder Bildabfolgen geeignet sind, die die Attraktivität der Aufstellungsumgebung vermitteln oder zu Überwachungszwecken dienen sollen.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen des Kommunikationsterminals ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Besonders Vorteilhaft ist die Verwendung eines berührungssensitiven Bildschirms (Touch Screen) als Vorrichtung zur Ein- und/oder Ausgabe der schriftlichen und/oder grafischen Informationen und/oder zur Ausgabe von Bilddaten und/oder-Signalen. Ein solcher Bildschirm bietet in einem Gerät die Möglichkeit schriftliche und grafische Informationen sowohl einzugeben als auch auszugeben. Weiterhin können steuernde Informationen eingegeben und Bilddaten und/oder -signale ausgegeben werden. Ferner besitzt ein Berührungssensitiver Bildschirm keine mechanischen Verschleißteile, die in der Regel wartungsintensiv sind. Eine Ausführung des Bildschirms mit Panzerglas bietet zudem Schutz vor Vandalismus. Es ist aber auch denkbar, dass eine Eingabetastatur zur komfortableren Dateneingabe und -bearbeitung vorgesehen ist. Über einen Drucker könnten gelesenen oder bearbeitete Daten auf Papier ausgegeben werden.
Erfindungsgemäß ist das Kommunikationsterminal mit einer Vorrichtung zur Eingabe von Bilddaten und/oder Bildsignalen ausgestattet. Der Einsatz einer Videokamera hierfür ermöglicht die Aufnahme sowohl von einzelnen Bildern als auch einer Abfolge von Bildern (Bildsequenz). In bevorzugter Ausgestaltung handelt es sich um eine digitale Videokamera, da die digitalen Daten in der Regel besser verarbeitet, gespeichert und übertragen werden können. Vorteilhaft verfügt die Videokamera über ein weitwinkliges Objektiv mit großer Tiefenschärfe, so dass ein Großteil der Aufstellungsumgebung aufgenommen werden kann und ein Benutzer keine Einstellungen vorzunehmen hat, um mit ausreichender Bildschärfe aufgenommen zu werden.
Die Kamera kann sowohl zur visuellen Kommunikation (z.B. zur Videotelefonie und für Videomails) als auch zu Überwachungszwecken (z.B. als Web-Kamera oder Live-Kamera) dienen. Der zweite Aspekt bietet zusätzlichen Schutz vor Vandalismus.
In vorteilhafter Ausgestaltung kann im und/oder am Gehäuse des multimedialen Kommunikationsterminals eine Vorrichtung zur Ein- und/oder Ausgabe von Telekommunikationssignalen und/oder-daten angebracht sein. Diese ist vorteilhaft als Fernsprech-Handapparat ausgebildet, wodurch eine gewisse Bewegungsfreiheit während des Sprechens und Hörens gewährleistet ist. Bei gleichzeitiger visueller und sprachlicher Kommunikation kann sich ein Benutzer so gut im Bildbereich positionieren, der von der Vorrichtung zur Eingabe von Bilddaten und/oder Bildsignalen erfasst wird. Weiterhin wird bei der sprachlichen Kommunikation eine gewisse Intimität gewährleistet, da ein Benutzer in das nah an seinem Mund befindliche Mikrofon im Handapparat nicht sehr laut hineinsprechen muss und der Lautsprecher im Handapparat nur für ihn hörbar durch sein Ohr abgedeckt wird.
In weiterer Ausgestaltung kann/können eine oder mehrere Schnittstellen zu externen elektronischen Geräten in das Gehäuse eingebaut und/oder am Gehäuse angebracht sein. Eine Berührungslose Schnittstelle (z.B. Infrarot oder Bluetooth) hätte dabei den Vorteil, dass sie weniger witterungsempfindlich und wartungsintensiv ist und dem Vandalismus kaum Angriffspunkte bietet. Ein anzubindendes elektronisches Gerät könnte ein Laptop, ein PDA, ein Handy, ein MP3-Player oder eine digitale Kamera sein.
In vorteilhafter Ausführung kann im und/oder am Gehäuse des Kommunikationsterminals wenigstens eine Vorrichtung zum Einlesen und/oder Speichern von Daten und/oder Signalen von einem oder auf ein externes Speichermedium angebracht sein. Dabei könnte das externe Speichermedium zum Beispiel ein Memory-Stick, eine CD (Compact Disk), eine DVD (Digital Versatile Disk) oder Chipkarte sein. Die Vorrichtung zum Einlesen und/oder Speichern von Daten und/oder Signalen wären dementsprechend ein Memory-Stick-Steckplatz, ein CD/DVD-Recorder oder ein Chipkartenleser.
In weiterer Funktion kann die Vorrichtung zum Einlesen und/oder Speichern von Daten und/oder Signalen als Zugangseinrichtung und/oder Zahlungseinrichtung dienen. Über eine Zugangsvorrichtung könnte ein Benutzer die Legitimation für die Inanspruchnahme besonderer Dienste erhalten. Eine Zahlungsvorrichtung könnte dazu dienen, geschäftliche Transaktionen von dem Kommunikationsterminal aus zu tätigen.
In weiterer Ausgestaltung kann im und/oder am Gehäuse mindestens eine Vorrichtung zur Beleuchtung eines Benutzers und/oder des Kommunikationsterminals selbst angebracht sein, wodurch eine visuelle Kommunikation auch in dunkler Umgebung ermöglicht wird bzw. das Kommunikationsterminal in seiner Umgebung stärker auffällt und somit leichter auffindbar ist. Die Beleuchtung des Kommunikationsterminals und seiner Umgebung kann zudem Schutz vor Vandalismus bieten.
In vorteilhafter Ausführung kann die Vorrichtung zur Ein- und/oder Ausgabe der schriftlichen und/oder grafischen Informationen und/oder zur Ausgabe von Bilddaten und/oder -Signalen mit einer Sicht- und/oder Blendschutzvorrichtung versehen sein. Eine solche Vorrichtung bietet einerseits den Vorteil, dass bei ungünstigen Lichtverhältnissen, wie zum Beispiel bei direkter Sonneneinstrahlung, die Daten und/oder Signale mit ausreichendem Kontrast dargestellt werden können - zum Beispiel auf dem oben erwähnten berührungssensitivem Bildschirm. Andererseits kann eine solche Vorrichtung verhindern, dass eingegebene und/oder angezeigte Daten und/oder Signale von Unbefugten eingesehen werden können.
Ein Ausführungsbeispiel wird unter Bezugnahme auf Figur 1, die ein multimediales Kommunikationsterminal in einer perspektivischen Vorderansicht zeigt, erläutert. Das in Fig. 1 dargestellte Kommunikationsterminal (10) besteht aus einem Standgehäuse (11), in dessen vordere Fläche ein berührungssensitiver Bildschirm (12), eine Infrarotschnittstelle (15), ein Chipkartenleser (16) sowie ein Halogenpunktstrahler (17) eingebaut sind. Weiterhin ist ein Fernsprech-Handapparat (14) an der Gehäusevorderseite angebracht. Als Sicht- und Blendschutz (18) dient ein um den berührungssensitiven Bildschirm (12) herum angebrachtes Blech mit nach oben hin zunehmender Tiefe in der Blickrichtung eines Benutzers. An den oberen Abschluss der Gehäuses (11) schließt sich ein gebogenes Rundprofil an, an dessem oberen Ende eine Kugelförmige Digitalkamera (13) starr aufgesetzt ist.
Claims (8)
1. Multimediales Kommunikationsterminal (10), vorzugsweise zur Verwendung in öffentlichen Bereichen, umfassend ein Gehäuse (11), eine Vorrichtung (12) zur Ein- und/oder Ausgabe von schriftlichen und/oder grafischen Informationen und/oder zur Ausgabe von Bilddaten und/oder -signalen, eine Vorrichtung (13) zur Eingabe von Bilddaten und/oder -signalen, wobei die Vorrichtung (12) zur Ein- und/oder Ausgabe von schriftlichen und/oder grafischen Informationen und/oder zur Ausgabe von Bilddaten und/oder -signalen in die vordere Fläche des Gehäuses (11) eingebaut ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (13) zur Eingabe von Bilddaten und/oder -signalen signifikant oberhalb des obersten Abschlusses der Vorrichtung (12) zur Ein- und/oder Ausgabe von schriftlichen und/oder grafischen Informationen und/oder zur Ausgabe von Bilddaten und/oder -signalen angebracht ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (12) zur Ein- und/oder Ausgabe der schriftlichen und/oder grafischen Informationen und/oder zur Ausgabe von Bilddaten und/oder -signalen einen Bildschirm und/oder eine Eingabetastatur und/oder einen berührungssensitiven Bildschirm und/oder einen Scanner und/oder einen Drucker aufweist.
3. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (13) zur Eingabe von Bilddaten und/oder -signalen ein weltwinkliges Objektiv mit großer Tiefenschärfe aufweist. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um eine digitale Videokamera mit einem weltwinkligen Objektiv und großer Tiefenschärfe.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin eine Vorrichtung (14) zur Ein- und/oder Ausgabe von Telekommunikationssignalen und/oder -daten in das Gehäuse (11) eingebaut und/oder am Gehäuse (11) angebracht ist. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um einen um einen Fernsprech-Handapparat.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin wenigstens eine Schnittstelle (15) für ein externes elektronisches Gerät in das Gehäuse (11) eingebaut und/oder am Gehäuse (11) angebracht ist. Vorzugsweise ist hierfür eine berührungslose Schnittstelle unter Verwendung von Technologien wie Infrarot und/oder Bluetooth oder dergleichen vorzusehen.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin wenigstens eine Vorrichtung (16) zum Einlesen und/oder Speichern von Daten und/oder Signalen von einem oder auf ein externes Speichermedium in das Gehäuse (11) eingebaut und/oder am Gehäuse (11) angebracht ist.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin wenigstens eine Vorrichtung (17) zur Beleuchtung eines Benutzers und/oder des Kommunikationsterminals (10) in das Gehäuse (11) eingebaut und/oder am Gehäuse (11) angebracht ist.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (12) zur Ein- und/oder Ausgabe der schriftlichen und/oder grafischen Informationen und/oder zur Ausgabe von Bilddaten und/oder -signalen mit einer Sicht- und/oder Blendschutzvorrichtung (18) versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20101133U DE20101133U1 (de) | 2001-01-23 | 2001-01-23 | Multimediales Kommunikationsterminal |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20101133U DE20101133U1 (de) | 2001-01-23 | 2001-01-23 | Multimediales Kommunikationsterminal |
Publications (1)
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| DE20101133U1 true DE20101133U1 (de) | 2001-04-05 |
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20101133U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1376441A1 (de) * | 2002-06-28 | 2004-01-02 | Impaccio, Alberto | Virtuelles Terminal-System zum Bearbeiten von Vorgängen über eine Datenübertragungsleitung |
| DE102006011073B3 (de) * | 2006-03-08 | 2007-06-28 | Interflex Datensysteme Gmbh & Co. Kg | Vandalismusgeschütztes Terminal |
-
2001
- 2001-01-23 DE DE20101133U patent/DE20101133U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
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|---|---|---|---|---|
| EP1376441A1 (de) * | 2002-06-28 | 2004-01-02 | Impaccio, Alberto | Virtuelles Terminal-System zum Bearbeiten von Vorgängen über eine Datenübertragungsleitung |
| DE102006011073B3 (de) * | 2006-03-08 | 2007-06-28 | Interflex Datensysteme Gmbh & Co. Kg | Vandalismusgeschütztes Terminal |
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