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Stand der
Technik
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Die
Erfindung betrifft ein vandalismusgeschütztes Terminal nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Ein solches Terminal ist beispielsweise am Eingang
von Stadien, Gebäuden
und dergleichen vorgesehen und ermöglicht insbesondere eine Zugangskontrolle.
Darüber
hinaus kann das Terminal aber auch beispielsweise zur Erfassung
von Arbeitszeitkonten und dergleichen eingesetzt werden.
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Um
insbesondere bei öffentlich
zugänglichen Terminals
unbeabsichtigte oder gar mutwillige Beschädigungen weitestgehend zu verhindern,
müssen derartige
Terminals, insbesondere dann, wenn beispielsweise Tastaturen und
dergleichen vorgesehen sind, eine äußerst robuste Bauart aufweisen,
die mit einem erheblichen Herstellungs- und Installationsaufwand
verbunden ist. Ein multimediales Kommunikationsterminal ist aus
der
DE 201 01 133
U1 bekannt geworden. Bei diesem Terminal ist zum Schutz vor
Vandalismus der berührungssensitive
Bildschirm mit Panzerglas versehen. Darüber hinaus weist dieses Kommunikationsterminal
eine Mehrzahl von weiteren Eingabe möglichkeiten, beispielsweise
einen Chipkartenleser, eine Infrarotschnittstelle sowie einen Fernsprech-Handapparat
auf, die schlecht gegen Vandalismus zu schützen sind.
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Aus
der
DE 20 2004
011 984 U1 ist ein Sicherheitsgehäuse mit einer eine Gehäuseöffnung vandalensicher
verschließenden
Schutzglasscheibe bekannt geworden, wobei die Schutzglasscheibe
einen inneren, im Wesentlichen transparenten, eine Gehäuseöffnung verschließenden Abdeckbereich und
einen äußeren, an
den Abdeckbereich anschließenden
Randbereich aufweist. Der Randbereich ist an einem an die Gehäuseöffnung anschließenden gehäusefesten
Rahmenbereich befestigt und es sind Federmittel vorhanden, die erlauben,
dass bei einer mittels eines Schlaggegenstandes ausgeführten, eine
Grenzbelastung überschreitenden
Krafteinwirkung der Abdeckbereich der Schutzglasscheibe in Richtung
gegen das Gehäuseinnere
zurückgedrängt wird.
Die Gehäuseöffnung weist
eine rechteckige Gestalt auf, welche von der ebenfalls rechteckförmig ausgebildeten
Schutzglasscheibe verschlossen wird.
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Ein
solches Sicherheitsgehäuse
bietet bereits einen sehr guten Schutz gegen Vandalismus. Problematisch
ist jedoch die rechteckige Ausbildung der Öffnung sowie der Schutzglasscheibe,
welche diese Öffnung
verschließt.
Eine solche rechteckförmige
Ausbildung ermöglicht
den Ansatz von Werkzeugen oder anderen Gegenständen, durch welche erhebliche
Hebelkräfte
aufgebracht werden können. So
kann beispielsweise ein Hebelarm an einer Rechteckseite der Öffnung,
insbesondere im Bereich einer Ecke angesetzt werden, wobei bei einer
großen
Hebelkraft die Gefahr besteht, dass die Scheibe aus der Öffnung „herausgehebelt" wird.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesen Nachteil zu beseitigen
und ein vandalismusgeschütztes
Termin derart weiterzubilden, dass der Angriff eines Werkzeugs oder
eines Hebels weitestgehend unmöglich
wird.
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Offenbarung der Erfindung
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Vorteile der Erfindung
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Diese
Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen vandalismusgeschützten Terminal
dadurch gelöst,
dass das Metallgehäuse
kreisringförmig
und die bruchsichere Scheibe kreisscheibenförmig ausgebildet sind.
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Eine
solche Ausführungsform
ist nicht nur hinsichtlich ihrer ästhetischen Ausgestaltung zu
bevorzugen. Sie bietet auch einen besonders guten Schutz gegen Vandalismus.
Durch die kreisringförmige
Ausbildung des Metallgehäuses
und die kreisscheibenförmige
Ausbildung der bruchsicheren Scheibe entstehen nirgends Kanten,
an die Werkzeuge oder andere zur Beschädigung verwendete Gegenstände angesetzt
werden können.
Darüber
hinaus ist eine solche Ausführungsform
auch hinsichtlich der Krafteinleitung und – weiterleitung und der Absorption
von Kräften
sehr vorteilhaft.
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Vorteilhafterweise
ist das Metallgehäuse
von außen
nicht demontierbar an einer Wand oder beispielsweise auch auf dem
Boden befestigt.
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Was
die bruchsichere Scheibe betrifft, so kommen hier rein prinzipiell
die unterschiedlichsten Varianten in Betracht. Eine vorteilhafte
Ausführungsform
sieht vor, dass die bruchsichere Scheibe eine nicht leitende Kunststoffscheibe
ist. Eine solche Kunststoffscheibe weist nicht nur eine hohe Stabilität gegenüber Beschädigungen
auf, sie ermöglicht
auch die Ausbreitung elektromagnetischer Felder außerhalb
des Metallgehäuses.
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Um
eine optische Kommunikation mit beispielsweise einer Person, welche
Zugang zu einem Bereich oder einem Gebäude sucht, vermitteln zu können, ist
bei einer vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen,
dass die Kunststoffscheibe aus einem transparenten Kunststoff besteht.
In diesem Falle können
beispielsweise Leuchtdioden oder optische Signaleinrichtungen der
in dem Terminal angeordneten Sende- und/oder Empfangseinrichtung
von außerhalb
des Terminals beobachtet werden.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass die Kunststoffscheibe aus einem
transluzenten Kunststoff besteht.
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Die
Kunststoffscheibe besteht vorzugsweise aus einem elektrisch nicht
leitenden, schlagzähen und/oder
schwer entflammbaren und/oder Chemikalienresistenten Kunststoff,
um so vor Vandalismus mit Hilfe beispielsweise von Feuer, aggressiven
Säuren und
dergleichen zu schützen.
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Bei
einer wiederum anderen Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die bruchsichere Scheibe aus Panzerglas oder
einem anderen bruchsicheren, nichtleitenden Material besteht, welches
auch mit erheblichem Zerstörungsaufwand
nicht zerstört
werden kann.
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Im
Hinblick auf eine einfache Herstellung und Montage aber auch im
Hinblick auf eine möglichst
optimale Absorption von Aufprallenergie ist die bruchsichere Scheibe
freiliegend und/oder eingepresst und/oder verklebt in dem Metallgehäuse angeordnet.
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Bevorzugt
ist die bruchsichere Scheibe im Schnitt im Wesentlichen U-förmig abgewinkelt
ausgebildet, wobei ihre U-Schenkel unter Ausbildung eines Hohlraums
auf einem Träger,
der beispielsweise an einer Wand oder Bodenfläche befestigt ist, oder unmittelbar
auf der Wand oder auf dem Boden aufliegen. In diesem Hohlraum ist
gemäß einer
Ausführungsform
die elektrische Sende- und/oder
Empfangseinrichtung angeordnet. Auf diese Weise ist die Sende- und Empfangseinrichtung
komplett von der bruchsicheren Scheibe umschlossen, wobei diese wiederum
freiliegend in das Metallgehäuse
eingebettet ist.
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Statt
der im Schnitt im Wesentlichen U-förmig abgewinkelt ausgebildeten
bruchsicheren Scheibe kann auch eine plane bruchsichere Scheibe
vorgese hen sein, die beispielsweise direkt auf einer Gehäusewand
oder einer entsprechenden Trägerplatte aufliegt.
In diesem Falle muss dann in der Wand oder in einer Konsole oder
dergleichen ein Hohlraum vorgesehen sein.
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Die
portable Sende-/Empfangseinrichtung kann beispielsweise eine Karte
sein, die einen Transponder enthält,
eine sogenannte passive Karte oder auch eine Karte, welche Sender
und Empfänger
aufweist, eine sogenannte aktive Karte. Im Falle der passiven Karte
mit Transponder ist vorgesehen, dass die Sende- und/oder Empfangseinrichtung
des Terminals den Transponder zur Aussendung einer Erkennungssequenz
anregt. Bei einer Ausführungsform
kann vorgesehen sein, dass das Terminal Schalteinrichtungen aufweist.
Diese Schalter können beispielsweise
im Hinblick auf Schutz vor Vandalismus besonders vorteilhaft als
Druckschalter ausgebildet sein oder als Berührungsschalter oder dergleichen.
Eine Ausführungsform
sieht vor, dass die Schalteinrichtungen durch einen Touch-Screen,
also einen berührungsempfindlichen
Bildschirm realisiert ist, der hinter der bruchsicheren Scheibe
angeordnet ist.
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Die
Sende- und/oder Empfangseinrichtung des Terminals kann mit einer
insbesondere auch an einer anderen Stelle angeordneten Schaltungseinrichtung
zum Betätigen
von Türkontakten
und dergleichen kommunizieren. In diesem Falle wird beispielsweise
ein Zugang ermöglicht,
wenn die von der passiven oder aktiven Karte ausgesendeten Erkennungssequenzen
von der Schalteinrichtung zum Betätigen von Türkontanten und dergleichen
erkannt wird.
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Kurze
Beschreibung der Zeichnung
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1a)
bis e) schematisch geschnitten den Aufbau eines vandalismusgeschützten Terminals
gemäß der Erfindung;
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2a),
b) eine Schnittdarstellung sowie eine Draufsicht eines an einer
Wand oder Bodenfläche
montierten vandalismusgeschützten
Terminals und
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3 die
Anordnung einer ein elektromagnetisches Feld ausstrahlenden Antenne
einer Sende-/Empfangseinrichtung in einem vandalismusgeschützten Terminal
gemäß der Erfindung.
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Ausführungsformen
der Erfindung
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In 1 und 2 ist
ein vandalismusgeschütztes
Terminal, beispielsweise ein Zugangsterminal, wie es beispielsweise
an Stadioneingängen,
an Gebäudeeingängen und
dergleichen vorgesehen ist, dargestellt. Das Terminal ist beispielsweise
an einer Wand 100 befestigt. Es weist eine Grundplatte 110 auf,
die beispielsweise durch Schrauben 111 oder andere geeignete
Befestigungsmittel an der Wand 100 befestigt ist. Auf dieser
Grundplatte 110 liegt eine bruchsichere Scheibe 120 auf,
welche im Schnitt im Wesentlichen eine U-förmige Gestalt mit zur Grundplatte 110 abgewinkelten
U-Schenkeln 121 aufweist. Die Scheibe 120 liegt
dabei freiliegend auf der Grundplatte 110 auf. Die Scheibe 120 kann
auch eingepresst und/oder eingeklebt oder auf eine andere, eine
abdichtende Befestigung ermöglichende
Weise auf der Grundplatte angeordnet sein. Sie wird durch einen
Metallgehäusering
gehalten, der die Scheibe 120 mittels eines entsprechenden
ringförmigen
Vorsprungs 132 teilweise umschließt. Die Scheibe 120 weist
an ihrer dem Metallgehäusering 130 zugewandten
Seite eine kreisförmige,
an den Vorsprung 132 angepasste Ausnehmung 124 auf.
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Das
Metallgehäuse 130 selbst
ist ebenfalls an der Wand 100 und/oder an der Grundplatte 110 befestigt,
wie es in 2a) dargestellt ist.
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Im
montierten Zustand bildet sich zwischen der Grundplatte 110 und
der bruchsicheren Scheibe 120 ein Hohlraum 150 aus,
in dem bevorzugt eine Sende-/Empfangseinrichtung angeordnet ist,
die in 3 schematisch vereinfacht durch eine Antenne 160 dargestellt
ist, welche zur Ausbreitung eines elektromagnetischen Feldes 162 vorgesehen
ist.
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Statt
einer im Schnitt U-förmig
abgewinkelten Scheibe 120 kann auch eine flache, nicht
abgewinkelte Scheibe 120 vorgesehen sein, die auf der Grund- oder Trägerplatte 110 oder
auf der Gebäudewand 100 aufliegt.
In diesem Falle ist dann in dem Gebäude selbst ein Hohlraum (nicht
dargestellt) vorgesehen. Die Erfindung ist ferner nicht auf die
Anordnung an einer Gebäudewand
beschränkt,
das Terminal kann vielmehr auch an einer Konsolenwand oder dergleichen
angeordnet werden.
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Die
bruchsichere Scheibe 120 kann beispielsweise eine nicht
leitende Kunststoffscheibe aus einem schlagzähen und/oder schwer entflammbaren und/oder
extrem Chemikalien-resistenten Kunststoff oder eine Panzerglasscheibe
sein. Sichergestellt muss hierbei lediglich sein, dass sie die Ausbreitung elektromagnetischer
Felder ermöglicht,
wie es in 3 anhand von Feldlinien 162 schematisch
dargestellt ist. Die in 3 dargestellten punktierten
Feldlinien würden
so verlaufen, wenn kein Metallring 132 des Gehäuses vorgesehen
wäre. Durch
den Metallring 132 werden sie abgelenkt und gedämpft und können nur
einen kleinen oder überhaupt
keinen Beitrag zum elektrischen Feld außerhalb des Gehäuses beitragen.
Die dagegen durchgezogenen Feldlinien 162 breiten sich
frei außerhalb
des Terminals aus.
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Bei
den in den Figuren dargestellten Ausführungsformen liegt die bruchsichere
Scheibe 120 auf einer Trägerplatte 110 auf.
Es versteht sich, dass es auch möglich
ist, die Scheibe 120 direkt auf einer Gehäusewand
aufliegen zu lassen oder auf einem sonstigen Lager, welches insbesondere
die Aufprallenergie absorbiert oder weiterleitet.
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Wie
insbesondere in 2b) dargestellt ist, weisen
sowohl das Gehäuse 130 als
auch die Scheibe 120 eine kreisförmige Gestalt auf, wobei die Scheibe 120 eine
Kreisscheibe und das Gehäuse 130 einen
Kreisring bilden. Eine solche Ausführungsform bietet keinerlei
Ecken und dergleichen, an die Werkzeuge, Hebel und dergleichen zur
Zerstörung des
Terminals angreifen können.
Die runde Ausbildung bietet insoweit einen besonderen Vandalismusschutz.
Darüber
hinaus ist sie aber auch besonders gut geeignet, auf das Terminal
ausgeübte
Kräfte
aufzunehmen und weiterzuleiten. Außerdem kann durch die runde
Ausbildung das Gehäuse 130 besonders einfach
mittels eines Gewindes an der Trägerplatte 110 befestigt
werden.
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Die
bruchsichere Scheibe 120 selbst ist transparent oder opak
ausgebildet. Hinter ihr können beispielsweise
Leuchtdioden angeordnet sein, die durch Farbwechsel einem Benutzer,
der beispielsweise eine in 2b dargestellte
Karte 500 an dem Terminal vorbeiführt, eine Zugangsmöglichkeit
oder eine Verweigerung des Zugangs signalisieren, beispielsweise
durch grüne
Leuchtdioden (Zutritt gewährt)
oder rote Leuchtdioden (Zutritt verweigert). Die Sende-/Empfangseinrichtung
kann mit einer in der Karte angeordneten Sende-/Empfangseinrichtung 510' kommunizieren.
Statt einer aktiven Sende-/Empfangseinrichtung 510' kann aber auch
vorgesehen sein, dass die Karte 500 lediglich einen Transponder 510 aufweist,
der durch die Sende- und/oder Empfangseinrichtung 160 in
dem Terminal zur Aussendung einer Erkennungssequenz angeregt wird.
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Das
vorstehend beschriebene Terminal weist eine kreisrunde Gestalt auf.
Rein prinzipiell könnte das
metallische Gehäuse
auch eine vier- oder mehreckige oder ovale oder andere Gestalt aufweisen,
in dem dann eine runde bruchsichere Scheibe auf die vorbeschriebene
Art gelagert ist. Wichtig ist die Gestalt und Lagerung der bruchsicheren
Scheibe, also die Ausbildung der Scheibe als Kreisscheibe und Lagerung
in einer entsprechenden kreisringförmigen Aufnahme.
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Das
Terminal kann Schaltelemente aufweisen, beispielsweise Berührungsschalter
(nicht dargestellt) oder andere Schaltelemente, die beispielsweise
betätigt
werden, um die Sende-/Empfangseinrichtung 160 zum Aussenden
von elektromagnetischen Feldern 162 zu veranlassen. Diese
Schaltelemente 305 können
auch durch einen berührungsempfindlichen
sogenannten Touch-Screen-Bildschirm 300 realisiert
sein, der in dem Hohlraum 150 angeordnet ist (vergl. 2).
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Das
Metallgehäuse
besteht vorzugsweise aus einer Aluminiumlegierung, aus Titan, aus
Edelstahl oder einem anderen hochfesten korrosionsunempfindlichen
Metall.