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DE20101132U1 - Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem - Google Patents

Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem

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Publication number
DE20101132U1
DE20101132U1 DE20101132U DE20101132U DE20101132U1 DE 20101132 U1 DE20101132 U1 DE 20101132U1 DE 20101132 U DE20101132 U DE 20101132U DE 20101132 U DE20101132 U DE 20101132U DE 20101132 U1 DE20101132 U1 DE 20101132U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
communication system
data
location
based multimedia
multimedia communication
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20101132U
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English (en)
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THEUERKAUF CHRISTIAN
Original Assignee
THEUERKAUF CHRISTIAN
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Publication date
Application filed by THEUERKAUF CHRISTIAN filed Critical THEUERKAUF CHRISTIAN
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Publication of DE20101132U1 publication Critical patent/DE20101132U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N7/00Television systems
    • H04N7/14Systems for two-way working
    • H04N7/141Systems for two-way working between two video terminals, e.g. videophone
    • H04N7/142Constructional details of the terminal equipment, e.g. arrangements of the camera and the display
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F27/00Combined visual and audible advertising or displaying, e.g. for public address

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Facsimiles In General (AREA)

Description

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Ortsqebundenes multimediales Kommunikationssystem
Die Erfindung betrifft ein ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ortsgebundene multimediale Kommunikationssysteme bieten den Menschen heutzutage die Möglichkeit akustisch/sprachlich, schriftlich, grafisch und visuell/bildlich über Entfernungen hinweg miteinander zu kommunizieren und auf Daten lesend oder ändernd zuzugreifen. Solche Kommunikationssysteme sind vorrangig für die Verwendung in öffentlichen Bereichen vorgesehen und zum Beispiel als Multimediaterminals bekannt.
Aufgrund der Anschaffungs- Wartungs-, Aufstellungs- und Verbindungskosten sowie der kostenmäßige Abdeckung des Risikos von Vandalismus sind die bekannten ortsgebundenen multimedialen Kommunikationssystemen fast ausnahmslos mit Zahlungsvorrichtungen versehen, mittels derer für die Inanspruchnahme von Diensten in der Regel vom Benutzer ein Entgelt entrichtet werden muss. Nur in seltenen Fällen (z.B. Notruf oder Servicedienste) kann gebührenfrei auf Dienste zugegriffen werden. Die geringe Verbreitung solcher Kommunikationssysteme belegt, dass ein kostendeckender Betrieb auf diese Weise nur schwer möglich ist. Diese Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass mobile elektronische Endgeräte immer mehr der oben aufgeführten Dienste ermöglichen, deren Inanspruchnahme in der Regel zwar auch gebührenpflichtig ist, aber den Vorteil der Ortsungebundenheit bietet.
Ausgehend vom Stand der Technik liegt dieser Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem für die Verwendung in vorwiegend öffentlichen Bereichen zu schaffen, bei dem Werbeinhalte in die empfangenen und/oder zu versendenden und/oder bearbeiteten Daten und/oder Signale eingebunden werden.
Die Aufgabe wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass in öffentlichen Bereichen eine gebührenfreier oder gebührenreduzierter Zugriff auf multimediale Dienste ermöglicht wird und durch die eingebundenen Werbeinhalte ein Werbeeffekt für Werbetreibende entsteht. Der erzielte Werbeeffekt ist besonders groß, weil die Werbeinhalte zu einem Teil der persönlichen Kommunikation werden. Außerdem können Benutzer aufgrund ihres Zugangs zu einem solchen Kommunikationssystem einer bestimmten Zielgruppe zugeordnet werden. Es ist auch anzunehmen, dass deren Kommunikationspartner mit großer Wahrscheinlichkeit der selben Zielgruppe angehören, so dass bei zielgruppenspezifischen Werbebotschaften mit einer hohen Trefferquote zu rechnen ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Kommunikationssystems ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Bevorzug ist die Vorrichtung zur Ein- und/oder Ausgabe von Telekommunikationssignalen und/oder -daten als Fernsprech-Handapparat ausgebildet, wodurch eine gewisse Bewegungsfreiheit während des Sprechens und Hörens gewährleistet ist. Bei gleichzeitiger visueller und sprachlicher Kommunikation kann sich ein Benutzer so gut im Bildbereich positionieren, der von der Vorrichtung zur Eingabe von Bilddaten und/oder Bildsignalen erfasst wird. Weiterhin wird bei der sprachlichen Kommunikation eine gewisse Intimität gewährleistet, da ein Benutzer in das nah an seinem Mund befindliche Mikrofon im Handapparat nicht sehr laut hineinsprechen muss und der Lautsprecher im Handapparat nur für ihn hörbar durch sein Ohr abgedeckt wird.
Besonders Vorteilhaft ist die Verwendung eines Berührungssensitiven Bildschirms (Touch Screen) als Vorrichtung zur Eingabe und/oder Ausgabe der schriftlichen und/oder grafischen Informationen. Ein solcher Bildschirm bietet in einem Gerät die Möglichkeit schriftliche und grafische Informationen sowohl einzugeben als auch auszugeben sowie steuernde Informationen einzugeben. Außerdem besitzt ein Berührungssensitiver Bildschirm keine mechanischen Verschleißteile, die in der Regel wartungsintensiv sind. Eine Ausführung des Bildschirms mit Panzerglas bietet zudem Schutz vor Vandalismus.
Es ist aber auch denkbar, dass eine Eingabetastatur zur komfortableren Dateneingabe und -bearbeitung vorgesehen ist. Über einen Drucker könnten gelesenen oder bearbeitete Daten auf Papier ausgegeben werden.
Erfindungsgemäß ist das Kommunikationssystem mit einer Vorrichtung zur Ein- und/oder Ausgabe von Bilddaten und/oder Bildsignalen ausgestattet. Der Einsatz einer Videokamera hierfür ermöglicht die Aufnahme sowohl von einzelnen Bildern als auch einer Abfolge von Bildern (Bildsequenz). In bevorzugter Ausgestaltung handelt es sich um eine digitale Videokamera, da die digitalen Daten in der Regel besser von der Daten- und/oder Signalverarbeitungseinheit verarbeitet werden können. Vorteilhaft werden bei der visuellen Kommunikation die aufgenommenen Bilder auf dem oben beschriebenen berührungssensitivem Bildschirm angezeigt, damit ein Benutzer sich im Bildbereich richtig positionieren kann. Dabei ist es weiterhin vorteilhaft, wenn die Videokamera über einen Autofokus und/oder eine Optik mit großer Tiefenschärfe verfügt, so dass ein Benutzer keine Einstellungen vorzunehmen hat, um mit ausreichender Bildschärfe aufgenommen zu werden. In einer weiteren Funktion kann die Kamera zum Schutz vor Vandalismus dienen, indem in regelmäßigen Abständen und/oder bei einer durch Beschleunigungssensoren entdecken Erschütterung des Kommunikationssystems Bilder aufgenommen werden. Diese Bilder könnten gespeichert und/oder sofort versendet werden.
Erfindungsgemäß kann die Daten- und/oder Signalverarbeitungseinheit akustische und/oder schriftliche und/oder grafische und/oder bildliche Werbeinhalte in die empfangenen und/oder zu versendenden und/oder bearbeiteten Daten und/oder Signale einbinden. Besonders vorteilhaft ist die Ausführung der Daten- und/oder Signalverarbeitungseinheit mit einem Prozessor und einem elektronischen Speicher, womit eine Vielzahl unterschiedlicher Daten- und Signalformate verarbeitet werden können.
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Bei dem Kommunikationsnetz kann es sich sowohl um ein Festnetz (z.B. Telefonnetz oder Stromnetz) als auch um ein Funknetz (z.B. Mobiltelefonnetz) oder einer Kombination aus beiden Netztypen handeln.
Die Verbindung des Kommunikationssystems zu einem Kommunikationsnetz kann bei Bedarf aufgebaut oder permanent aufrecht erhalten werden.
Je nach angebundenem Netztyp könnte die Schnittstelle als Modem und/oder Mobilfunksender und -empfänger ausgebildet sein.
In vorteilhafter Ausgestaltung kann das Kommunikationssystem eine oder mehrere Schnittstellen zu externen elektronischen Geräten aufweisen. Eine Berührungslose Schnittstelle (z.B. Infrarot oder Bluetooth) hätte dabei den Vorteil, dass sie weniger witterungsempfindlich und wartungsintensiv ist und dem Vandalismus kaum Angriffspunkte bietet. Ein anzubindendes elektronisches Gerät könnte ein Laptop, ein PDA, ein Handy, ein MP3-Player oder eine digitale Kamera sein. Über die Schnittstelle können Daten in beide Richtungen übertragen werden.
In weiterer Ausgestaltung kann das Kommunikationssystem mit wenigstens eine Vorrichtung zur Beleuchtung eines Benutzers und/oder des Kommunikationssystems selbst ausgestattet sein, wodurch eine visuelle Kommunikation auch in dunkler Umgebung ermöglicht wird bzw. das Kommunikationssystem in seiner Umgebung stärker auffällt und somit leichter auffindbar ist. Die Beleuchtung des Kommunikationssystems und seiner Umgebung kann zudem Schutz vor Vandalismus bieten.
In vorteilhafter Ausführung kann das Kommunikationssystem mindestens eine Vorrichtung zum Einlesen und/oder Speichern von Daten und/oder Signalen von einem oder auf ein externes Speichermedium aufweisen. Dabei könnte das externe Speichermedium zum Beispiel ein Memory-Stick, eine CD (Compact Disk), eine DVD (Digital Versatile Disk) oder Chipkarte sein. Die Vorrichtung zum Einlesen und/oder Speichern von Daten und/oder Signalen wären dementsprechend ein Memory-Stick-Steckplatz, ein CD/DVD-Recorder oder ein Chipkartenleser. In weiterer Funktion kann die Vorrichtung zum Einlesen und/oder Speichern von Daten und/oder Signalen als Zugangseinrichtung und/oder Zahlungseinrichtung dienen. Über eine Zugangsvorrichtung könnte ein Benutzer die Legitimation für die Inanspruchnahme besonderer Dienste erhalten. Eine Zahlungsvorrichtung könnte dazu dienen, geschäftliche Transaktionen von dem Kommunikationsterminal aus zu tätigen.
Erfindungsgemäß sind die einzelnen Elemente des Kommunikationssystems zum Austausch von Daten und/oder Signalen miteinander gekoppelt oder koppelbar. Vorteilhaft ist diese Kopplung durch ein elektronisches Bussystem oder eine zentrale Recheneinheit, wie zum Beispiel der Daten- und/oder Signalverarbeitungseinheit realisiert. Die Kopplung der Elemente bietet den Vorteil, dass sowohl verschiedene Dienste gleichzeitig in Anspruch genommen werden als auch unterschiedliche Daten und/oder Signale in dem Kommunikationssystem bearbeitet und miteinander verknüpft werden können. So ist es zum Beispiel möglich eine E-Mail (Elektronische Nachricht) zu verfassen und ein gleichzeitig mit der oben beschriebenen Videokamera aufgenommenes Bild in die E-Mail einzubinden.
• ·*· · »·· · · ··«· ·* ·« ··· ·· ··· In vorteilhafter Ausführung werden einzelne oder alle Elemente des Kommunikationssystems von einer zentralen Recheneinheit, wie zum Beispiel der Daten- und/oder Signalverarbeitungseinheit gesteuert oder sind von dieser steuerbar. Dadurch kann zum Beispiel die Beleuchtungsvorrichtung in Abhängigkeit der Uhrzeit ein- und ausgeschaltet werden. Auch andere Elemente des Kommunikationssystem könnten so bei Bedarf von einer zentralen Recheneinheit aktiviert oder deaktiviert werden.
In weiterer Ausführung können einzelne oder alle Elemente des Kommunikationssystems Daten- und/oder Signalformaten konvertieren, da die ursprünglichen Formate oftmals nicht bearbeitet, miteinander verknüpft und/oder über ein angebundenes Kommunikationsnetz versendet werden können. Eng mit diesem Aspekt verbunden sind die vorteilhaften Ausführungen des Kommunikationssystems bei denen einzelne oder alle Elemente die Konvertierung von Daten- und/oder Signalübertragungsformaten und/oder -Protokollen sowie eine Daten- und/oder Signalkomprimierung und/oder -dekomprimierung ermöglichen können. So können zum Beispiel bei der Sprachübertragung über das Internet (VOIP: Voice over Internet Protocol) die akustischen Signale digitalisiert, komprimiert und in das Internet Protokoll überführt werden.
In weiterer Ausgestaltung können einzelne oder alle Elemente des Kommunikationssystems Programme ausführen. Besonders Vorteilhaft sind zum Beispiel Programme, die einem Benutzer auf einfache weise die Verwendung verschiedener Dienste ermöglichen. Dabei könnten einem Benutzer die Dienste grafisch und/oder schriftlich auf dem oben beschriebenen berührungssensitiven Bildschirm dargestellt werden, die er dann per Fingerdruck auf den Bildschirm auswählen kann. Auf weitere erforderliche Benutzeraktionen kann gleichermaßen hingewiesen werden. Neben einem Programm zur Benutzerführung wäre hierzu ein Programm zur Erzeugung einer grafischen Benutzeroberfläche, wie zum Beispiel ein Web-Browser von Vorteil.
Weiterhin könnte ein Programm zur Sprach- und/oder Zeichenerkennung einem Benutzer die Dateneingabe oder die Eingabe von Steuerungsbefehlen erleichtern. Ein Text, der als Fax (Facsimile) versendet werden soll, könnte zum Beispiel in den oben aufgeführten Fernsprech-Handapparat gesprochen werden und von dem Programm in einen Text umgewandelt werden. Auch könnten Steuerungsbefehle, wie zum Beispiel zum ein- und/oder ausschalten der oben aufgeführten Videokamera sprachgesteuert erfolgen. Ein Programm zur Texterkennung könnte mit dem Finger auf dem oben erwähnten berührungssensitiven Bildschirm gezeichnete grafische Zeichen in Textzeichen umwandeln.
Ein Ausführungsbeispiel wird unter Bezugnahme auf Figur 1, die schematisch die Elemente des Kommunikationssystems sowie deren Verknüpfung in einem Blockdiagramm darstellt, erläutert.
Das in Fig. 1 dargestellte Kommunikationssystem (10) besteht aus einem Fernsprech-Handapparat (11), einem berührungssensitiven Bildschirm (12), einer digitalen Videokamera (13), einer Bluetooth-Schnittstelle (16), einer Beleuchtung (17) und einem Chipkartenleser (18). Die aufgeführten Elemente sind über eine Datenverarbeitungseinheit (14) miteinander gekoppelt, die wiederum mit einem Modem (15) verbunden ist. Über das Modem (15) ist das Kommunikationssystem (10) mit einem Telefonnetz (20) gekoppelt.
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Nachfolgend wird anhand von Anwendungsbeispielen der Betrieb des dargestellten Kommunikationssystems (10) beschrieben.
Das Kommunikationssystem (10) sei im Konferenzbereich eines Hotels XY aufgestellt und permanent an das Internet angebunden. Ein Anwender wählt auf der grafischen Benutzeroberfläche, die von der Datenverarbeitungseinheit (14) auf dem berührungssensitiven Bildschirm (12) erzeugt wird, per Fingerdruck ein Symbol für Videotelefonie. Ein Programm zur Benutzerführung fordert den Benutzer anschließend auf, die URL-Adresse (Uniform Resource Locator) des entfernten Gesprächpartners in den Fernsprech-Handapparat (11) zu diktieren. Ein weiteres Programm zur Spracherkennung setzt die akustischen Signale in eine ASCII-Zeichenfolge um. Alle Programm werden auf der Datenverarbeitungseinheit (14) ausgeführt. Über das Modem (15) und das Telefonnetz (20) wird eine Verbindung zu dem entfernten Gesprächspartner aufgebaut, der seinerseits ein Gerät zur Videotelefonie besitzt. Bei erfolgreichem Aufbau der Verbindung wird von der Datenverarbeitungseinheit (14) zunächst eine kurze Videosequenz mit Ton an den entfernten Gesprächspartner gesendet, die auf die Vorzüge des Hotels XY hinweist.
Anschließend kommt das eigentliche Videotelefonat zustande wobei der Benutzer des Kommunikationssystems von der digitalen Videokamera (13) aufgenommen wird und in den Fernsprech-Handapparat (11) spricht. Seinen Gesprächspartner sieht er auf dem Bildschirm (12) und hört er mit dem Lautsprecher des Fernsprech-Handapparat (11). Die vom Benutzer in das Mikrofon des Fernsprech-Handapparat (11) gesprochenen Worte werden von der Datenverarbeitungseinheit (14) digitalisiert, mit den Bilddaten der Videokamera (13) verknüpft, in ein anderes komprimiertes Datenformat und das Internet-Protokoll überführt sowie vom Modem (15) in Telefonsignale umgewandelt. Die empfangenen Daten und/oder Signale werden umgekehrt verarbeitet. In die empfangenen und zu versendenden Bilddaten und/oder -signale wird von der Datenverarbeitungseinheit (14) zusätzlich in der linken oberen Bildecke ein werbendes Piktogramm eingebunden.
Im Anschluss an das Videotelefonat wählt der Benutzer auf der grafischen Benutzeroberfläche auf dem berührungssensitiven Bildschirm (12) per Fingerdruck ein Symbol für E-Mail. Auf dem berührungssensitiven Bildschirm (12) wird anschließend eine Tastatur und ein leeres Textfeld eingeblendet. Per Fingerdruck auf dem Bildschirm (12) schreibt der Benutzer die E-Mail-Adresse des Empfängers, die gleichzeitig in dem Textfeld angezeigt wird. Den Text der E-Mail spricht der Anwender in den Fernsprech-Handapparat (11). Die Umsetzung in einen Text erfolgt wie oben beschrieben mit Hilfe des Texterkennungsprogramms. Vor dem Versenden mittels Modem (15), bindet die Datenverarbeitungseinheit (14) einen elektronischen Briefkopf des Hotels XY mit einem Link (URL) zur Homepage des Hotels in die E-Mail ein, den der Empfänger dann sehen kann.
Zum Schluss wählt der Benutzer per Fingerdruck auf dem berührungssensitiven Bildschirm (12) ein Symbol für den Internetzugang. Zur Nutzung dieses Dienstes muss sich der Anwender authentifizieren. Dazu führt er eine Chipkarte in den Chipkartenleser (18) ein. Die Authentität wird von der Datenverarbeitungseinheit (14) geprüft. Der Benutzer gibt die Internet-Adresse (URL) wie oben beschrieben per Fingerdruck auf einer eingeblendeten Tastatur auf dem berührungssensitiven Bildschirm (12) ein. Mittels Web-Browser wird ihm die gewünschte Seite auf dem Bildschirm (12) angezeigt, wobei die Datenverarbeitungseinheit (14) eine Textlaufleiste im oberen Bildschirmbereich einbindet, in der auf besonders günstige Wochenendtarife im Hotel XY hingewiesen wird. Der Benutzer entscheidet sich einen Musiktitel im MP3-Format herunterzuladen. Hierzu führt er seinen mitgeführten MP3-
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Player an die Bluetooth-Schnittstelle (16). Der MP3-Player besitzt ebenfalls eine solche Schnittstelle. Die Signale und/oder Daten gelangen über das Telefonnetz (20) und das Modem (15) zur Datenverarbeitungseinheit (14). Bevor die Daten an die Bluetooth-Schnittstelle (16) weitergeleitet werden, wird von der Datenverarbeitungseinheit (14) in das MP3-File an dessen Anfang ein weiteres MP3-FiIe eingebunden, in dem sprachlich auf eine besondere Veranstaltung in dem Hotel XY hingewiesen wird. Nach der Übertragung der Daten auf den MP3-Player kann der Benutzer sich diesen Hinweis anhören.

Claims (14)

1. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem (10) insbesondere zur Bearbeitung und/oder Übertragung von Daten und/oder Signalen mit einer Vorrichtung (11) zur Ein- und/oder Ausgabe von Telekommunikationssignalen und/oder -daten, einer Vorrichtung (12) zur Ein- und/oder Ausgabe von schriftlichen und/oder grafischen Informationen, einer Vorrichtung (13) zur Ein- und/oder Ausgabe von Bilddaten und/oder Bildsignalen, einer Daten- und/oder Signalverarbeitungseinheit (14) zum Erzeugen und/oder Verarbeiten akustischer und/oder schriftlicher und/oder grafischer und/oder bildlicher Informationen und/oder Daten und/oder Signalen, einer Schnittstelle (15) zu mindestens einem Kommunikationsnetz (20) wobei einzelne Elemente des Kommunikationssystems (10) zum Austausch der Daten und/oder Signale miteinander gekoppelt oder koppelbar sind, dadurch gekennzeichnet dass die Daten- und/oder Signalverarbeitungseinheit (14) akustische und/oder schriftliche und/oder grafische und/oder bildliche Werbeinhalte in die empfangenen und/oder zu versendenden und/oder bearbeiteten Daten und/oder Signale einbindet.
2. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (11) zur Ein- und/oder Ausgabe von Telekommunikationssignalen und/oder -daten ein Mikrofon und/oder einen Lautsprecher, vorzugsweise in Form eines Fernsprech- Handapparates aufweist.
3. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (12) zur Ein- und/oder Ausgabe der schriftlichen und/oder grafischen Informationen einen berührungssensitiven Bildschirm und/oder eine Eingabetastatur und/oder einen Scanner und/oder ein Telefax-Gerät und/oder einen Drucker aufweist.
4. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (13) zur Ein- und/oder Ausgabe von Bilddaten und/oder Bildsignalen eine Videokamera aufweist, vorzugsweise in digitaler Ausführung.
5. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten- und/oder Signalverarbeitungseinheit (14) einen Prozessor und einen elektronischen Speicher aufweist.
6. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationssystem (10) wenigstens eine Schnittstelle (16) für ein externes elektronisches Gerät aufweist. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um eine berührungslose Schnittstelle unter Verwendung von Technologien wie Infrarot und/oder Bluetooth oder dergleichen.
7. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin wenigstens eine Vorrichtung (17) zur Beleuchtung eines Benutzers und/oder des Kommunikationssystems (10) vorgesehen ist.
8. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass außerdem wenigstens eine Vorrichtung (18) zum Einlesen und/oder Speichern von Daten und/oder Signalen von einem oder auf ein externes Speichermedium aufweist.
9. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne oder alle Elemente des Kommunikationssystems (10) mit Hilfe eines elektronischen Bussystems oder einer zentralen Recheneinheit derart gekoppelt oder koppelbar sind, dass zwischen den Elementen ein Datenaustausch stattfinden kann.
10. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne oder alle Elemente des Kommunikationssystems (10) von einer zentralen Recheneinheit gesteuert werden oder steuerbar sind.
11. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne oder alle Elemente des Kommunikationssystems (10) die Konvertierung von Daten- und/oder Signalformaten ermöglichen.
12. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne oder alle Elemente des Kommunikationssystems (10) die Konvertierung von Daten-, und/oder Signalübertragungsformaten und/oder -protokollen ermöglichen.
13. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne oder alle Elemente des Kommunikationssystems (10) eine Daten- und/oder Signalkomprimierung und/oder -dekomprimierung ermöglichen.
14. Ortsgebundenes multimediales Kommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne oder alle Elemente des Kommunikationssystems (10) weiterhin das Ausführen von Programmen ermöglichen, vorzugsweise zur Benutzerführung und/oder zur automatischen Sprach- und/oder Zeichenerkennung und/oder -ausgabe und/oder zur Erzeugung einer grafischen Benutzeroberfläche auf der Vorrichtung (12) zur Ein- und/oder Ausgabe von schriftlichen und/oder grafischen Informationen.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1376441A1 (de) * 2002-06-28 2004-01-02 Impaccio, Alberto Virtuelles Terminal-System zum Bearbeiten von Vorgängen über eine Datenübertragungsleitung

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP1376441A1 (de) * 2002-06-28 2004-01-02 Impaccio, Alberto Virtuelles Terminal-System zum Bearbeiten von Vorgängen über eine Datenübertragungsleitung

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