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DE3810849A1 - Bodenausgleichskoerper oder -auflagekoerper - Google Patents

Bodenausgleichskoerper oder -auflagekoerper

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Publication number
DE3810849A1
DE3810849A1 DE3810849A DE3810849A DE3810849A1 DE 3810849 A1 DE3810849 A1 DE 3810849A1 DE 3810849 A DE3810849 A DE 3810849A DE 3810849 A DE3810849 A DE 3810849A DE 3810849 A1 DE3810849 A1 DE 3810849A1
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Christof Petri
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Hailo Werk Rudolf Loh GmbH and Co KG
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Hailo Werk Rudolf Loh GmbH and Co KG
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B91/00Feet for furniture in general
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F81/00Ironing boards 
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16MFRAMES, CASINGS OR BEDS OF ENGINES, MACHINES OR APPARATUS, NOT SPECIFIC TO ENGINES, MACHINES OR APPARATUS PROVIDED FOR ELSEWHERE; STANDS; SUPPORTS
    • F16M11/00Stands or trestles as supports for apparatus or articles placed thereon ; Stands for scientific apparatus such as gravitational force meters
    • F16M11/20Undercarriages with or without wheels
    • F16M11/24Undercarriages with or without wheels changeable in height or length of legs, also for transport only, e.g. by means of tubes screwed into each other
    • F16M11/38Undercarriages with or without wheels changeable in height or length of legs, also for transport only, e.g. by means of tubes screwed into each other by folding, e.g. pivoting or scissors tong mechanisms
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Description

Die Erfindung betrifft einen Bodenausgleichskörper oder -auflagekörper für Füße eines höhenverstellbaren Gebrauchs- oder Arbeitsgerätes, z.B. eines Bügeltisches, der mit den Füßen verbindbar und dessen dem Boden zugekehrte Seite z.B. profiliert ist.
Bei herkömmlichen Geräten der eingangs genannten Art ist es üblich, die dem Boden zugekehrten Enden der Füße mit Körpern aus hartem Kunststoff zu versehen, durch die eine unverrutschbare Arbeitsstellung des Gerätes erreichbar sein soll. Da diese Körper regelmäßig zylinder- oder kugelförmig sind, ist die effektive Auflagefläche der Körper gering, da er sich auf dem Boden regelmäßig punktuell abstützen kann. Bei zylinderförmigen Körpern ist die Abstützfläche zwar größer, eine unverrutschbare Arbeitsstellung des Gerätes ist gleichwohl nicht erreichbar, da nicht nur der Bodenausgleichs- oder -auflagekörper, sondern auch der Boden aus einem harten Werkstoff bestehen können.
Ausgehend von dem obigen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, den gattungsgemäßen Bodenausgleichs- oder -auflagekörper ohne unangemessenen konstruktiven Aufwand so weiterzubilden, daß eine unverrutschbare Verbindung zwischen den dem Boden zugekehrten Enden der Füße und dem Boden auch dann herstellbar ist, wenn der Boden aus einem harten Werkstoff, z.B. Stein oder Beton besteht.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Körper aus zwei Abschnitten gebildet ist, von denen der mit dem Fuß verbindbare Abschnitt aus einem harten, nicht verformbaren Werkstoff besteht, während der auf dem Boden aufliegende Abschnitt aus einem elastisch verformbaren Werkstoff besteht.
Man erkennt, daß die Erfindung jedenfalls dann verwirklicht ist, wenn der Bodenausgleichs- oder -auflagekörper aus zwei Werkstoffen besteht, von denen der harte Werkstoff zur Bildung einer festen Verbindung zwischen dem Körper und dem Fuß eingesetzt wird, während der weiche Werkstoff zur Bildung der dem Boden zugekehrten Partie des Körpers eingesetzt wird. Der Körper kann daher sowohl einstückig als auch aus mehreren, miteinander lösbar verbindbaren Teilen bestehen. Bei der Herstellung eines einstückigen Körpers kann dabei so vorgegangen werden, daß aus dem harten Werkstoff, Metall oder Kunststoff, ein Grundkörper gebildet wird, dessen dem Boden zugekehrter Abschnitt z.B. mit weichem Kunststoff oder Gummi umspritzt wird.
Weitere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Abschnitte miteinander lösbar verbindbar sind, wobei der eine Abschnitt als Steckteil, während der andere Abschnitt als Stützkörper ausgebildet ist. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn das Steckteil aus einem zylinderförmigen Einsteckzapfen und einer haubenförmigen Tragpartie besteht, die mit dem Stützkörper lösbar verbindbar ist. Der Vorteil dieser Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß der einem Verschleiß unterliegende, auf dem Boden aufliegende Stützkörper ohne weiteres ausgewechselt und durch einen neuen ersetzt werden kann.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Einsteckzapfen sich zu seinem freien Ende hin verjüngt und daß seine Außenseite angeformte Rippen geringer Höhe besitzt, die sich in Richtung des Einsteckzapfens erstrecken. Durch diese Maßnahmen ist einerseits eine einfache und andererseits eine sichere Verbindung zwischen dem Steckteil und dem Fuß des Arbeitsgerätes herstellbar. Die Rippen sind hierbei so geformt, daß sie im Querschnitt z.B. dreieckförmig sind, wobei sie vom Einsteckzapfen radialseitig abstehen und sich zu ihrem freien Ende hin verjüngen können. Beim Einstecken des Einsteckzapfens in die Aufnahme eines Fußes, die etwa komplementär zum Einsteckzapfen ausgebildet ist, kann es dann zu einer Druckverbindung zwischen den Rippen und dem Fuß kommen.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung sieht vor, daß die Tragpartie als ein Hohlkörper ausgebildet ist, in dessen Innenraum zum Boden hin vorstehende Rastkörper angeformt sind, die mit dem Stützkörper lösbar verbindbar sind. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn die dem Boden zugekehrte Seite des Stützkörpers konvex ausgebildet ist. Im Rahmen dieses Erfindungsgedankens sieht eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der Stützkörper die Form eines Zylinder- bzw. Hohlzylindersegmentes besitzt. Durch ein obiges Steckteil und ein solches Stützteil kann ein Hohlkörper gebildet werden, der die Festigkeit eines einstückigen Körpers besitzt, sich auf dem Boden optimal abstützen und eine unverschiebbare Verbindung zwischen dem Körper und dem Boden herstellen kann.
Für einen Bügeltisch, dessen Gestell aus zwei gegeneinander verschwenkbaren und hierbei feststellbaren Füßen besteht, deren freies Ende mit Körpern bestückt sind, sieht eine zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der Krümmungsradius der konvexen Seite des Stützkörpers etwa dem Krümmungsradius eines Zylinders entspricht, dessen Radius dem Abstand der Körper von der Dreh- bzw. Schwenkachse des Gestelles entspricht. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn die konvexe Seite des Stützkörpers sich etwa parallel zur Schwenk- bzw. Drehachse des Gestelles erstreckt. Dadurch erhält man einen Körper, dessen Stützkörper in Arbeitsstellung des Bügeltisches auf dem Boden satt aufliegen kann, und zwar unabhängig davon, welchen Winkel die Füße des Gestelles einschließen.
Der vorgeschlagene Bodenausgleichkörper oder -auflagekörper kann z.B. ein Spritzgußteil aus Kunststoff sein, wobei das Steckteil aus einem harten und schlagfesten Kunststoff bestehen kann, während der Stützkörper aus einem weichen, leicht verformbaren und elastischen Kunststoff oder Gummi gebildet sein kann.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 in perspektivischer Seitenansicht einen Bügeltisch,
Fig. 2 einen Bodenausgleichs- oder -auflagekörper in Seitenansicht,
Fig. 3 einen Vertikalschnitt durch einen Teil des in Fig. 2 dargestellten Körpers,
Fig. 4 einen weiteren Vertikalschnitt durch den in Fig. 2 dargestellten Körper,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V-V nach Fig. 4,
Fig. 6 eine Draufsicht auf den in Fig. 4 dargestellten Körper in Richtung des Pfeiles VI,
Fig. 7 einen Vertikalschnitt durch einen anderen Körper,
Fig. 8 einen Schnitt entlang der Linie VIII-VIII nach Fig. 7,
Fig. 9 einen Vertikalschnitt durch einen Stützkörper,
Fig. 10 einen Schnitt entlang der Linie X-X nach Fig. 9 und
Fig. 11 eine vertikale Draufsicht auf den in Fig. 7 dargestellten Körper in Richtung des Pfeiles XI.
In den Fig. 2 bis 11 sind Bodenausgleichs- oder -auflagekörper bzw. deren Teile dargestellt. Solche Körper sind z.B. für Füße 10, 11, 12 eines höhenverstellbaren Bügeltisches (Fig. 1) vorgesehen.
Der in den Fig. 2 bis 5 dargestellte Körper 20 besteht aus zwei Abschnitten 23 und 25, von denen der eine, z.B. mit dem Fuß 11 verbindbare Abschnitt 23, aus einem harten, nicht verformbaren Werkstoff besteht, während der andere, auf dem Boden aufliegende Abschnitt 25, aus einem elastisch verformbaren Werkstoff besteht. Die Abschnitte 23 und 25 sind miteinander lösbar verbindbar, wobei der eine Abschnitt 23 als Steckteil und der andere Abschnitt 25 als Stützkörper ausgebildet ist. Das Steckteil 25 besteht aus einem im Querschnitt etwa rechteckförmigen Einsteckzapfen 28 und aus einer haubenförmigen Tragpartie 30. Die Tragpartie 30 ist mit dem Stützkörper 25 lösbar verbindbar. Der Einsteckzapfen 28 verjüngt sich zu seinem freien Ende hin. Seine Außenseite besitzt angeformte Rippen 33 und 35, die sich in Richtung des Einsteckzapfens 28 erstrecken. Die Tragpartie 30 des Steckteiles 25 ist als ein Hohlkörper ausgebildet (vgl. auch Fig. 4), in dessen Innenraum zum Boden hin vorstehende Rastkörper 40 und 41 angeformt sind, die mit Rastkörpern 44 und 46 des Stützkörpers 25 lösbar verbindbar sind. Eine weitere Verbindung zwischen dem Stützkörper 25 und dem Steckteil 23 ist mittels Rastkörpern 48 und 49, die sich im oberen Bereich des Stützkörpers 25 befinden, hergestellt. Die dem Boden zugekehrte Seite des Stützkörpers 25 ist konvex ausgebildet (vgl. Fig. 3). Der Stützkörper 25 hat die Form eines Hohlzylindersegmentes. Fig. 2 und 4 lassen erkennen, daß der Körper 28 etwa L-förmig ist. Die konvexe Außenseite des Stützkörpers 25 besitzt längsgestreckte Rippen 50, 51 und 52. Die Starrheit und Festigkeit des Steckteiles 23 ist durch zwei quer verlaufende Rippen 55 und 56 erhöht.
Fig. 6 läßt erkennen, daß im Innenraum des Einsteckzapfens 28 Rippenverstärkungen 60 und 61 vorgesehen sind, die eine Unverformbarkeit des Einsteckzapfen 28 gewährleisten.
Der in den Fig. 7 bis 11 dargestellte Körper 70 unterscheidet sich von dem in den Fig. 2 bis 6 dargestellten Körper 20 im wesentlichen dadurch, daß der Stützkörper 27 (Fig. 9 und 10) nach oben vorstehende Zapfen 74 bis 77 mit axialen Schlitzen 80 bis 83 besitzt, in die Vorsprünge des Steckteiles 90 einsteckbar sind. Die oberen, parallel zueinander verlaufenden Ränder 92 und 93 besitzen Rastkörper, die mit Rastvorsprüngen 95 und 96 des Besteckteiles 90 kraft- und formschlüssig verbindbar sind.
Der Vorteil des in den Fig. 7 bis 11 dargestellten Körpers besteht auch darin, daß er mit einem größeren Gewicht als der in den Fig. 2 bis 6 dargestellte Körper belastbar ist.
Die Außenseite des Stützkörpers 72 ist ebenfalls konkav ausgebildet und besitzt mehrere in Richtung des Stützkörpers 72 sich erstreckende Rippen 98 und 99. Dieser Körper 70 kann für den in Fig. 1 dargestellten Bügeltisch vorgesehen sein. Das Gestell des Bügeltisches besteht aus gegeneinander verschwenkbaren und hierbei feststellbaren Füßen 10, 11 und 12, deren freien Enden mit Körpern 70 bestückt sind. Der Krümmungsradius der konvexen Seite des Stützkörpers 72 entspricht etwa dem Krümmungsradius eines Zylinders, dessen Radius dem Abstand der Körper 70 von der Dreh- bzw. Schwenkachse 100 des Gestelles entspricht. Die konvexe Außenseite des Stützkörpers 72 erstreckt sich etwa parallel zur Schwenk- bzw. Drehachse 100 des Gestelles.
Der in den Fig. 2 bis 11 beschriebene Körper kann aus gespritzen Kunststoffteilen bestehen, die nicht nur einfach und kostengünstig, sondern auch schnell herstellbar sind.
Der einem Verschleiß unterliegende Stützkörper 25 bzw. 72 kann ohne weiteres durch einen neuen ersetzt werden. Ein sattes Aufliegen und somit gutes Abstützen auf dem Boden ist dadurch gewährleistet, daß der Stützkörper 25 bzw. 72 als eine Knautschzone des Körpers 20 bzw. 70 ausgebildet ist, die mit dem Boden über eine relativ große Fläche in Berührung steht.

Claims (11)

1. Bodenausgleichskörper oder -auflagekörper für Füße eines höhenverstellbaren Gebrauchs- oder Arbeitsgerätes, z.B. eines Bügeltisches, der mit den Füßen verbindbar und dessen dem Boden zugekehrte Seite z.B. profiliert ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (20) aus zwei Abschnitten (23, 25) gebildet ist, von denen der mit dem Fuß (11) verbindbare Abschnitt (23) aus einem harten, nicht verformbaren Werkstoff besteht, während der auf dem Boden aufliegende Abschnitt (25) aus einem elastisch verformbaren Werkstoff besteht.
2. Körper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschnitte (23, 25) miteinander lösbar verbindbar sind, wobei der eine Abschnitt (23) als Steckteil und der anderen Abschnitt (25) als Stützkörper ausgebildet ist.
3. Körper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckteil (25) aus einem z.B. zylinderförmigen Einsteckzapfen (28) und einer haubenförmigen Tragpartie (30) besteht, die mit dem Stützkörper (25) lösbar verbindbar ist.
4. Körper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsteckzapfen (28) sich zu seinem freien Ende hin verjüngt und
daß seine Außenseite angeformte Rippen (33) geringer Höhe besitzt, die sich in Richtung des Einsteckzapfens (28) erstrecken.
5. Körper nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragpartie (30) als ein Hohlkörper ausgebildet ist, in dessen Innenraum zum Boden hin vorstehende Rastkörper angeformt sind, die mit dem Stützkörper (25) lösbar verbindbar sind.
6. Körper nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Boden zugekehrte Seite des Stützkörpers (25) konvex ausgebildet ist.
7. Körper nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützkörper (25) die Form eines Zylinder- bzw. Hohlzylindersegmentes besitzt.
8. Körper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenumriß eines vertikalen Querschnittes des Körpers etwa L-förmig ist.
9. Körper nach einem der Ansprüche 1 bis 8 für einen Bügeltisch, dessen Gestell aus zwei gegeneinander verschwenkbaren und hierbei feststellbaren Füßen besteht, deren freien Enden mit den Körpern bestückt sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Krümmungsradius der konvexen Seite des Stützkörpers (72) etwa dem Krümmungsradius eines Zylinders entspricht, dessen Radius dem Abstand der Körper (70) von der Dreh- bzw. Schwenkachse (100) des Gestelles entspricht.
10. Körper nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die konvexe Seite des Stützkörpers (72) sich etwa parallel zur Schwenk- bzw. Drehachse (10) des Gestelles erstreckt.
11. Körper nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil der konvexen Seite des Stützkörpers sich parallel zur Schwenk- bzw. Drehachse des Gestelles erstreckt.
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