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DE19650867A1 - Feuchtbodenwischgerät - Google Patents

Feuchtbodenwischgerät

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DE19650867A1
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DE
Germany
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mop
wet floor
floor mopping
mopping device
holder
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Gernot Hirse
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Carl Freudenberg KG
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L13/00Implements for cleaning floors, carpets, furniture, walls, or wall coverings
    • A47L13/10Scrubbing; Scouring; Cleaning; Polishing
    • A47L13/20Mops
    • A47L13/24Frames for mops; Mop heads

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  • Cleaning Implements For Floors, Carpets, Furniture, Walls, And The Like (AREA)
  • Detergent Compositions (AREA)
  • Floor Finish (AREA)
  • Drying Of Solid Materials (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Feuchtbodenwischgerät mit einem Griffstiel, der an seinem unteren Ende mit einem sich beiderseits quer dazu erstreckenden, länglichen Mophalter verbunden ist, der einen flachen Mop trägt.
Derartige Feuchtbodenwischgeräte, die auch als Wischmop oder Putzmop bezeichnet werden, dienen dazu, einen Fußboden, Treppenstufen, Treppenabsätze und ähnliche Flächen feucht aufzuwischen. Nach jedem Wischvorgang wird der aus saugfähi­ gem Material bestehende Mop in einem Eimer mit Putzwasser ausgespült, wobei der Mop sich mit Wasser vollsaugt. Die überschüssige Wassermenge muß vor dem nachfolgenden Wischvorgang ausgepreßt werden.
Als Rundmops bezeichnete Feuchtbodenwischgeräte weisen einen im wesentlichen rotationssymmetrischen Mop auf. Wegen dieser Form kann der Mop in einfacher Weise in einem Preßkorb ausgepreßt werden, der auf einen Eimer aufgesetzt ist und die Form eines rotationssymmetrischen Siebkelches hat. Dieser Preßkorb ist verhältnismäßig leicht und einfach aufgebaut; wegen seiner geringen äußeren Abmessungen kann er auf herkömmliche runde Eimer, aber auch auf längliche Eimer aufgesetzt werden, die wegen ihrer Form und Abmessungen auch auf Treppenstufen sicher abgestellt werden können.
Solche Rundmops haben aber den Nachteil, daß sie nicht oder nur schwierig in Ecken oder Nischen geführt werden können und daß sie nur eine verhältnismäßig geringe Wischbreite aufweisen, die geringer als die übliche Tiefe einer Treppenstufe ist. Insbesondere ist die Breite, in der beim Wischvorgang ein Anpreßdruck ausgeübt werden kann, durch den verhältnismäßig geringen Durchmesser des Mophalters bestimmt, an dem der Rundmop befestigt ist.
Feuchtbodenwischgeräte der eingangs genannten Gattung mit einem länglichen Mophalter und einem flachen, sich über die gesamte breite des länglichen Mophalters erstreckenden Mop haben demgegenüber den Vorteil, daß sie eine große Wischbrei­ te aufweisen und daß ein Anpreßdruck über diese gesamte Wischbreite ausgeübt werden kann. Die flache Ausführung des Mops und die Verwendung eines länglichen Mophalters erleichtern auch die Führung des Mops in Ecken und Nischen.
Diese bekannten Feuchtbodenwischgeräte können aber wegen ihrer größeren Breite nicht in den für Rundmops geeigneten und üblichen rotationssymmetrischen Preßkörben ausgepreßt werden. Für ein Feuchtbodenwischgerät der eingangs genannten Gattung ist deshalb ein besonders angepaßter Preßkorb entwickelt worden (DE 105 03 572 C1), der zwei sich diametral gegenüberliegende Einführschächte aufweist, die es ermögli­ chen, den länglichen Mophalter mit dem daran angebrachten Mop ausreichend tief in den Preßkorb einzudrücken, um den gewünschten Auspreßvorgang durchzuführen. Solche speziellen Preßkörbe machen aber die Verwendung von verhältnismäßig breiten, stabilen Eimern erforderlich, die nicht mehr oder nicht mehr ausreichend sicher auf Treppenstufen abgestellt werden können. Auch der Herstellungsaufwand für solche Preßkörbe ist im Vergleich zu einfachen Rundkörben verhält­ nismäßig hoch. Hierdurch ist wiederum die Mopbreite beschränkt, so daß solche Feuchtbodenwischgeräte in der Praxis mit verhältnismäßig geringer Breite ausgeführt werden, die eine verhältnismäßig geringe Wischbreite haben. Wegen der notwendigen großen Eintauchtiefe des Preßkorbes in den Eimer steht im Eimer nur eine verhältnismäßig geringe Höhe für die Wasseraufnahme zur Verfügung.
Das Auspressen von verhältnismäßig breiten, flachen Wischmops erfolgt üblicherweise durch gesonderte Auspreßvorrichtungen, die an dem mitgeführten Behälter angebracht sind. Diese Auspreßvorrichtungen sind aber verhältnismäßig schwer und aufwendig, so daß zur Erzielung der erforderlichen Standfe­ stigkeit auch der Behälter groß und schwer ausgeführt werden muß. Häufig sind deshalb diese Behälter zusammen mit der Auspreßvorrichtung als fahrbare Einheit ausgeführt. Diese fahrbaren Einheiten können aber nicht auf Treppenstufen abgestellt werden; sie finden nur in gewerblichem Bereich Anwendung, wo verhältnismäßig große Flächen und nur wenige Treppen zu reinigen sind.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, unter Beibehaltung der Vorteile der bekannten, einfachen runden Preßkörbe ein Feuchtbodenwischgerät mit großer Mopbreite zu schaffen, bei dem der Anpreßdruck über eine große Breite ausgeübt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Mop aus zwei Mophälften besteht, die jeweils von einer Moptragekante des Mophalters getragen werden, und daß die beiden Moptragekanten mindestens in einer angehobenen Stellung des Mophalters in entgegengesetzten Richtungen nach außen abfallend verlaufen.
Durch diese - zumindest in der angehobenen Stellung des Mophalters - schräg nach außen abfallende Anordnung der beiden Moptragekanten wird erreicht, daß die Fäden oder Streifen des Mops, die von den jeweils an den Moptragekanten aufgenommenen Kopfleisten der beiden Mophälften ausgehen, im angehobenen Zustand des Mops nicht senkrecht nach unten verlaufen, sondern nach unten hin konvergieren, so daß sich das Bündel von nassen Fäden oder Streifen im herabhängenden Zustand nach unten verjüngt. Dieses verjüngte Bündel kann in einen im Vergleich zur Mopbreite verhältnismäßig schmalen Preßkorb eingeführt und durch Drehen und Drücken ausgewrungen und ausgepreßt werden.
Wenn der auf diese Weise von überschüssigem Wasser befreite, feuchte Mop auf die zu reinigende Bodenfläche aufgesetzt wird, entfaltet er sich zu seiner vollen Breite, so daß damit ein Wischvorgang wie mit einem herkömmlichen flachen, breiten Mop ausgeführt werden kann. Der über den Mophalter ausgeübte Anpreßdruck wirkt im wesentlichen über die gesamte Breite des Mops.
Da sich das untere Ende des aus Fäden oder Streifen bestehenden Bündels des Mops im angehobenen, nassen Zustand nach unten verjüngt, läßt sich der Mop für den Auspreßvorgang annähernd wie ein Rundmop handhaben, d. h. der Mop kann in einem herkömmlichen, rotationssymmetrischen Preßkorb von geringer Breite ausgepreßt werden, der auf einen schmalen Eimer aufgesetzt werden kann, der auch auf Treppenstufen abgestellt werden kann. Die rotationssymmetrische Form des Preßkorbes ermöglicht es, den Mop vollständig zusammenzudre­ hen und dadurch weitestgehend auszuwringen, wobei nur noch ein verhältnismäßig geringer Auspreßdruck ausgeübt werden muß. Dabei ist es nicht erforderlich, eine bestimmte, vorgegebene Zahl von Umdrehungen auszuführen und/oder eine bestimmte, durch einen Einführschlitz vorgegebene Drehstel­ lung des Mops einzuhalten. Diese als einfache Rundsiebe ausgeführten Preßkörbe haben nur eine verhältnismäßig geringe Tiefe und können daher auch auf einem kleinen und daher leichten, gut zu handhabenden Eimer aufgesetzt werden.
Der Mophalter ist von einfachem Aufbau und daher leicht und kostengünstig herzustellen; sein Gewicht ist gering.
Die beiden einander zugekehrten Enden der Moptragekanten können im Abstand zueinander angeordnet sein. Vorzugsweise sind die beiden Mophälften voneinander getrennt, und ihre Kopfleisten sind im Abstand zueinander angeordnet. Dadurch wird der sich nach unten verjüngende Verlauf der Fäden oder Streifen der beiden Mophälften unterstützt. Außerdem wird das Auswechseln des Mops erleichtert, weil zwei gesonderte Mophälften ausgewechselt werden. Trotz der Unterteilung des Mops in zwei Mophälften, deren Kopfleisten im Abstand zueinander angeordnet sind, tritt beim Wischen keine Lücke zwischen den beiden Mophälften auf.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die beiden Moptragekanten an Mophalterschen­ keln ausgebildet sind, die jeweils um eine quer zur Stiellängsrichtung verlaufende Schwenkachse zwischen einer horizontalen Stellung und einer nach außen abfallenden Stellung schwenkbar sind. Diese Mophalterschenkel nehmen im angehobenen Zustand des Feuchtbodenwischgeräts ihre nach außen abfallende schräge Stellung ein und schwenken dabei die beiden daran befestigten Mophälften gegeneinander, so daß sich das von den beiden Mophälften herabhängende Bündel von Fäden oder Streifen nach unten verjüngt. Sobald der Mop auf den Boden aufgesetzt wird, schwenken die beiden Mophalter­ schenkel in ihre horizontale Stellung und bilden gemeinsam einen geraden, horizontalen Mophalter, an dem die beiden Mophälften mit horizontalen Kopfleisten angebracht sind, von denen die Fäden oder Streifen senkrecht nach unten herabhän­ gen.
Vorzugsweise haben die beiden Mophalterschenkel jeweils zwei Anschlagflächen, die in den beiden Schwenkstellungen der Mophalterschenkel jeweils an einer Gegenfläche eines am Griffteil angebrachten Mopträger-Mittelstücks zur Anlage kommen. Dadurch werden die beiden Mophalterschenkel für den Wischvorgang in einfacher Weise in ihrer horizontalen Stellung festgelegt, so daß der erforderliche Anpreßdruck für den Wischvorgang ausgeübt werden kann.
Die beiden Mophalterschenkel können frei schwenkbar am Mopträger-Mittelstück gelagert sein, wobei sie in ihre beiden Schwenkendstellungen entweder durch den beim Wischen ausgeübten Druck bzw. durch die Schwerkraft gebracht werden.
Anstelle einer Ausführung mit schwenkbaren Mophalterschenkeln kann auch vorgesehen sein, daß die beiden nach außen abfallenden Moptragekanten an einem einteiligen Mophalter ausgebildet sind und daher ihre schräg nach außen abfallende Lage ständig beibehalten. Beim Wischvorgang nimmt das aus den Fäden oder Streifen der beiden Mophälften bestehende Bündel gleichwohl eine ausreichend große Breite ein.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigt:
Fig. 1 ein Feuchtbodenwischgerät in einer Vorderansicht in seiner betriebsbereiten Stellung,
Fig. 2 das Feuchtbodenwischgerät nach Fig. 1 in angehobener Stellung, wobei ein Preßkorb, in den der Mop mit seinem unteren Ende eingeführt wird, mit strichpunktierten Linien angedeutet ist,
Fig. 3 in einer Darstellung entsprechend der Fig. 2 eine abgewandelte Ausführungsform des Feuchtbodenwischgeräts und
Fig. 4 in einer Darstellung entsprechend Fig. 2 eine weitere abgewandelte Ausführungsform eines Feuchtbodenwischgeräts.
Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Feuchtbodenwischgerät weist einen Griffstiel 1 auf, an dessen unterem Ende ein Mophalter 2 angebracht ist, der sich in der in Fig. 1 gezeigten Stellung nach beiden Seiten quer zur Grifflängs­ richtung erstreckt. Der Mophalter 2 weist zwei Mophalter­ schenkel 3 auf, die um eine quer zur Stiellängsrichtung verlaufende Schwenkachse 4 zwischen einer in Fig. 1 gezeigten horizontalen Stellung und einer in Fig. 2 gezeigten Stellung schwenkbar sind, in der die beiden Mophalterschenkel 3 schräg nach außen und unten abfallen.
Die beiden Mophalterschenkel 3 sind frei schwenkbar an einem Mophalter-Mittelstück 5 gelagert, das am Griffstiel 1 vorzugsweise auswechselbar angebracht ist.
Jeder Mophalterschenkel 3 weist zwei Anschlagflächen 6 und 7 auf. Das Mopträger-Mittelstück 5 ist mit einer durchgehenden, horizontalen Gegenfläche 8 versehen, an der in der horizonta­ len Schenkelstellung (Fig. 1) die Anschlagflächen 7 und in der schräg abfallenden Schenkelstellung (Fig. 2) die Anschlagflächen 6 der Mophalterschenkel 3 zur Anlage kommen.
Jeder Mophalterschenkel 3 weist einen nach außen offenen Einschubschlitz 9 auf, in den der obere Abschnitt einer Kopfleiste 10 einer Mophälfte 11 eingeschoben ist. Die beiden Mophälften 11 bilden gemeinsam einen Mop 12. Von jeder Kopfleiste 10 hängen Fäden oder Streifen 13 herab, die aus saugfähigem Material bestehen. Statt dessen kann der Mop auch Lappen aufweisen.
Die Unterkante des Einschubschlitzes 9 bildet eine Moptrage­ kante 14 und ist ebenso wie die ihr im Abstand gegenüberlie­ gende Schlitzoberkante 15 mit nach innen gerichteten Haltezähnen 16 versehen. Die Haltezähne 16 dienen dazu, die von außen in den Einschubschlitz 9 eingeschobene Kopfleiste 10 der Mophälfte 11 zu halten.
Wenn das Feuchtbodenwischgerät angehoben wird, nehmen die beiden Mophalterschenkel 3 die in Fig. 2 gezeigte, nach außen abfallende Stellung ein. Die beiden Mophälften 11 werden gegeneinander geschwenkt, und das aus den Fäden oder Streifen 13 bestehende Bündel nimmt die in Fig. 2 gezeigte, sich nach unten verjüngende Gestalt an. In diesem Zustand kann der Mop 12 nicht nur leichter in einen verhältnismäßig schmalen Eimer zum Auswaschen eingeführt werden; vor allem läßt sich der Mop 12, der nach dem Auswaschvorgang mit Wasser vollgesogen ist, durch seine nach unten verjüngte Form in einen verhältnismä­ ßig kleinen, runden Preßkorb 17 einführen, dessen Kontur in Fig. 2 mit strichpunktierten Linien nur angedeutet ist. Durch Drehen und senkrechten Druck wird der Mop 12 ausgewrungen und ausgepreßt, so daß er die überschüssige Wassermenge abgibt. Wenn der feuchte Mop 12 anschließend auf die zu reinigende Fläche aufgesetzt wird, schwenken die beiden Mophalterschen­ kel 3 in die in Fig. 1 gezeigte horizontale Stellung. Der Mop 12 entfaltet sich zu seiner ganzen Breite und kann in dieser Weise mit ausreichendem Anpreßdruck über die zu wischende Fläche geführt werden. Die höhere, steife Kopfleiste 10 bewirkt eine bessere Führung des Mops auch in dem über die Mophalterschenkel 3 seitlich hinausragenden Bereich.
Wie in der Zeichnung dargestellt ist, stehen die beiden Mophälften 11 über die äußeren Enden der Moptragekanten 14 der Mophalterschenkel 3 über. Die wirksame Breite des Mops 12 ist somit wesentlich größer als der Abstand der Enden der Mophalterschenkel 3; gleichwohl wirkt der von diesem ausgeübte Anpreßdruck über die gesamte Mopbreite. Die Flexibilität der überstehenden Mopteile erleichtert das Eindrehen in den Preßkorb.
Das in Fig. 3 in einer der Fig. 2 entsprechenden Stellung dargestellte abgewandelte Ausführungsbeispiel eines Feuchtbodenwischgeräts unterscheidet sich von der Ausführung nach den Fig. 1 und 2 nur dadurch, daß die beiden schwenkbar gelagerten Mophalterschenkel 3 jeweils über ein Zugglied 18, beispielsweise einen Draht, gelenkig mit einem längs des Griffstiels 1 verschiebbaren Stellschieber 19 verbunden sind, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Schiebehül­ se ausgebildet ist. Dadurch können die beiden Mophalterschen­ kel 3 auch schon im angehobenen Zustand, d. h. vor dem Aufsetzen des Mops 12 auf den Boden, in ihre horizontale, gespreizte Stellung gebracht und in dieser Stellung gehalten werden, so daß die Mophalterschenkel 3 auch bei einem kurzzeitigen Anheben des Mops 12 nicht nach unten schwenken.
Das in Fig. 4 dargestellte Ausführungsbeispiel eines Feuchtbodenwischgeräts unterscheidet sich von den vorher beschriebenen Ausführungen im wesentlichen dadurch, daß die beiden jeweils eine Mophälfte 11 aufnehmenden Einschubschlit­ ze 9 und insbesondere deren nach außen abfallende Moptrage­ kanten 14 an einem einteiligen, starren Mophalter 2' ausgebildet sind, der am Griffstiel 1 befestigt ist.
Im angehobenen Zustand entspricht die Anordnung der Einschubschlitze 9 und der Moptragekanten 14 der in Fig. 2 gezeigten Stellung. Wird das Feuchtbodenwischgerät nach Fig. 4 auf den Boden aufgesetzt, so breiten sich die Fäden oder Streifen 13 der beiden Mophälften 4 aus, obwohl die beiden Moptragekanten 14 weiterhin nach außen abfallend verlaufen. Dies wird besonders durch den überstehenden Teil der höheren Kopfleiste 10 bewirkt. Eine Unterkante 20 des Mophalters 2' dient dazu, gegen eine Innenkante 21 jeder Mophälfte 11 zu drücken, um den Mop 12 beim Wischvorgang gegen den Boden zu drücken.
Eine Ansatznaht 22, an der die Streifen 13, Fäden oder Lappen des Mops 12 an der Kopfleiste 10 anschließen, verläuft in jeder der beiden Mophälften 11 schräg nach außen abfallend. Bei den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 1 bis 3 nimmt die Höhe h der Kopfleiste 10 jeder Mophälfte 11 von der Innenseite zur Außenseite zu, so daß die Ansatznaht 22 auch schon bei horizontaler Stellung der beiden Mophalterschenkel 3 schräg nach außen abfallend verläuft. Im Beispiel nach Fig. 4 ist die Höhe h der Kopfleiste 10 über die gesamte Breite gleichbleibend. Wegen der festen Anordnung der abfallenden Moptragekanten 14 fallen auch hierbei die Ansatznähte 22 schräg nach außen ab. Insbesondere bei der Verwendung von Streifen 13 oder Lappen und von kräftigeren Material führt der schräge Verlauf der Ansatznähte 22 bei der Ausführung nach Fig. 4 ersichtlich dazu, daß sich das Bündel von Streifen 13 nach unten verjüngt, wodurch das Einführen in den Treffkorb 17 erleichtert wird.
Vorzugsweise wird die Höhe h der Kopfleiste 10 des Mops 12 größer als bei herkömmlichen Mops gewählt, vorzugsweise mindestens 2 cm oder mehr. Dies führt dazu, daß durch die schräg nach außen abfallende Anordnung der Kopfleisten 10 (zumindest im angehobenen Zustand des Feuchtbodenwischgeräts) die äußersten Ansatzpunkte der Streifen 13 oder Fäden nach innen verlagert werden, obwohl die äußeren Ecken der Kopfleisten 10 weiter nach außen vorragen und deshalb beim Wischvorgang einen Anpreßdruck über eine größere Breite ermöglichen.

Claims (15)

1. Feuchtbodenwischgerät mit einem Griffstiel, der an seinem unteren Ende mit einem sich beiderseits quer dazu erstrecken­ den, länglichen Mophalter verbunden ist, der einen flachen Mop trägt, dadurch gekennzeichnet, daß der Mop (12) aus zwei Mophälften (11) besteht, die jeweils von einer Moptragekante (14) des Mophalters (2, 2') getragen werden, und daß die beiden Moptragekanten (14) mindestens in einer angehobenen Stellung des Mophalters (2, 2') in entgegengesetzten Richtungen nach außen abfallend verlaufen.
2. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden einander zugekehrten Enden der Moptragekanten (14) im Abstand zueinander angeordnet sind.
3. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Mophälften (11) voneinander getrennt sind.
4. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Kopfleisten (10) der beiden Mophälften (11) im Abstand zueinander angeordnet sind.
5. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Mophälften (11) über die äußeren Enden der Moptragekanten (14) überstehen.
6. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Moptragekanten (14) an Mophalter­ schenkeln (3) ausgebildet sind, die jeweils um eine quer zur Stiellängsrichtung verlaufende Schwenkachse (4) zwischen einer horizontalen Stellung und einer nach außen abfallenden Stellung schwenkbar sind.
7. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Mophalterschenkel (3) jeweils zwei Anschlagflächen (6, 7) aufweisen, die in den beiden Schenkelstellungen der Mophalterschenkel (3) jeweils an einer Gegenfläche (8) eines am Griffstiel (1) angebrachten Mopträger-Mittelstücks (5) zur Anlage kommen.
8. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Mophalterschenkel (3) frei schwenkbar am Mopträger-Mittelstück (5) gelagert sind.
9. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Mophalterschenkel (3) jeweils über ein Zugglied (18) mit einem längs des Griffstiels (1) verschiebbaren Stellschieber (19) verbunden sind.
10. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden nach außen abfallenden Moptragekan­ ten (14) an einem einteiligen Mophalter (2') ausgebildet sind.
11. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Moptragekanten (14) jeweils eine Unterkante eines nach außen offenen Einschubschlitzes (9) bilden.
12. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Moptragekanten (14) und/oder die ihr im Abstand gegenüberliegende Stützoberkante (15) mit nach innen gerichteten Haltezähnen (16) versehen ist bzw. sind.
13. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Ansatznaht (22) der Streifen (13) oder Fäden des Mops (12) an der Kopfleiste (10) schräg nach außen abfallend verläuft.
14. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Höhe (h) der Kopfleiste (10) des Mops (12) mindestens 2 cm beträgt.
15. Feuchtbodenwischgerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Höhe (h) der Kopfleiste (10) jeder Mophälfte (11) von der Innenseite zur Außenseite zunimmt.
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