DE20101819U1 - Kegeleinrichtung mit Werbetafeln - Google Patents
Kegeleinrichtung mit WerbetafelnInfo
- Publication number
- DE20101819U1 DE20101819U1 DE20101819U DE20101819U DE20101819U1 DE 20101819 U1 DE20101819 U1 DE 20101819U1 DE 20101819 U DE20101819 U DE 20101819U DE 20101819 U DE20101819 U DE 20101819U DE 20101819 U1 DE20101819 U1 DE 20101819U1
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- bowling
- gallows
- pin
- cone
- border
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Expired - Lifetime
Links
- 238000000926 separation method Methods 0.000 claims description 6
- 239000000725 suspension Substances 0.000 claims description 5
- 239000004033 plastic Substances 0.000 description 6
- 230000002860 competitive effect Effects 0.000 description 4
- 230000000694 effects Effects 0.000 description 3
- 238000004519 manufacturing process Methods 0.000 description 3
- 229910000831 Steel Inorganic materials 0.000 description 2
- XAGFODPZIPBFFR-UHFFFAOYSA-N aluminium Chemical compound [Al] XAGFODPZIPBFFR-UHFFFAOYSA-N 0.000 description 2
- 229910052782 aluminium Inorganic materials 0.000 description 2
- 239000010426 asphalt Substances 0.000 description 2
- 238000009434 installation Methods 0.000 description 2
- 239000010959 steel Substances 0.000 description 2
- 229910001018 Cast iron Inorganic materials 0.000 description 1
- 230000004888 barrier function Effects 0.000 description 1
- 244000309464 bull Species 0.000 description 1
- 238000010276 construction Methods 0.000 description 1
- 239000000463 material Substances 0.000 description 1
- 230000000284 resting effect Effects 0.000 description 1
- 238000005096 rolling process Methods 0.000 description 1
- 230000009182 swimming Effects 0.000 description 1
Classifications
-
- G—PHYSICS
- G09—EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
- G09F—DISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
- G09F23/00—Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes
- G09F23/14—Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes on toys, games, puzzles, or similar devices
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A63—SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
- A63D—BOWLING GAMES, e.g. SKITTLES, BOCCE OR BOWLS; INSTALLATIONS THEREFOR; BAGATELLE OR SIMILAR GAMES; BILLIARDS
- A63D7/00—Games of pins, e.g. ninepins, with tethered balls
Landscapes
- Physics & Mathematics (AREA)
- General Physics & Mathematics (AREA)
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Theoretical Computer Science (AREA)
- Refuge Islands, Traffic Blockers, Or Guard Fence (AREA)
Description
Rudolf Zifcak 01.02.2001
Rostocker Weg 5
68309 Mannheim
68309 Mannheim
Die Erfindung betrifft eine Kegeleinrichtung, bei der einige Bestandteile so konstruiert sind, dass sie die Anbringung von Werbetafeln ermöglichen.
Kegelspiele der Gattung, wie z. B. das alte russische Pendelkegelspiel, sind an sich als kleine Tischkegelspiele in verschiedenen Ausführungsformen bekannt. Sie dienen als Unterhaltungsspiele bei der Freizeitgestaltung. Sie können zerlegbar sein und in Kästen o. dgl. untergebracht bzw. transportiert werden. Sie können in unterschiedlichen Größen ausgeführt werden. Die übliche Bauart weist einen auf der Spielplatte angebrachten galgenartigen Träger auf, an dem mittels einer Schnur oder dgl. eine pendelbare Kegelkugel befestigt ist, mit der die Kegel umgeworfen werden. So gibt es zum Beispiel die DE 34 07 448 Al oder das GM 75 35 737.
Die Nachteile bei den bekannten Pendelkegelspielen bestehen vor allem darin, dass diese nur als Unterhaltungsspiele gedacht sind, die man jedoch nicht zum "echten" Kegeln anwenden kann, da diese entweder aufgrund der kleinen Ausführungsformen und zu unterschiedlichen Bauarten, oder aufgrund der nicht einheitlichen Größen der Kegel und der Kegelkugel, sowie der nicht einheitlichen Abstände zwischen den Kegelaufstellplätzen, die Erwartung eines sportlichen/wettbewerbsfähigen Kegeins mit regulären Spielresultaten nicht erfüllen können. So können z. B. bei organisierten Kegelturnieren an verschiedenen Orten mit verschiedenen Geräten keine vergleichbare Spielresultate erwartet werden.
Außerdem bestehen bei den bekannten Pendelkegelspielen die Nachteile darin, dass diese aufgrund deren Bauart zu kommerziellen Zwecken im Gewerbebereich wenig geeignet sind, so dass man sie auf öffentlichen Veranstaltungen nur bedingt anwenden kann.
Obwohl Kegeln zu den beliebtesten Sportarten bei der Freizeitgestaltung gehört, ist es wiederum aufgrund der hohen Kosten, des großen technischen Aufwandes beim Aufbau sowie des großen Platzbedarfs durch die lange Bahn, fast unmöglich eine herkömmliche Bahnkegelbahn für den Eigenbedarf zu besitzen, geschweige denn eine solche transportabel zu machen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Kegelspiel zu entwickeln, das als Alternative zu herkömmlichen Bahnkegelbahnen keine lange Bahn benötigt, transportabel und auf kleinen Flächen aufbaubar ist, zu kommerziellen Zwecken im Gewerbebereich geeignet ist und mit welchem ein sportliches/wettbewerbsfähiges Kegeln ermöglicht wird.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß durch ein mobiles Kegelspiel mit pendelnder Kegelkugel, welches trotz der Anwendung von genormten Kegeln, genormten Kegelkugeln sowie der Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände zwischen den Kegelaufstellplätzen gemäß den Richtlinien des deutschen Keglerbundes keine lange Bahn braucht, sondern mit allen zum Spielablauf gehörenden Bestandteilen eine Kegeleinrichtung bildet, die nur einen Platzbedarf von max. 4x4 Meter benötigt. Dabei ist mit der Kegeleinrichtung sowohl ein vergnügliches Freizeitkegeln als auch sportliches/wettbewerbsfähiges Kegeln möglich. Außerdem ist die Kegeleinrichtung mit Werbetafeln versehen, wodurch sie gleichzeitig als Werbeträger für Gewerbebetriebe anwendbar ist.
Mit der vorliegenden Erfindung wurde eine Kegeleinrichtung mit den Vorteilen entwickelt, daß sie im Gegensatz zu herkömmlichen Bahnkegelbahnen für jedermann beschaffbar ist, auf kleinen Flächen problemlos auf- und abgebaut werden kann und auf verschiedenen gewerblichen Gebieten sowie zu Privatzwecken anwendbar ist. Mit der aufgrund der technischen Berechnungen entwickelten Spielweise ist ein anspruchsvolles Kegeln mit hohen Ansprüchen an die Präzision ermöglicht, das in der Durchführung im Wesentlichen den Regeln des deutschen Keglerbundes für Asphalt-Kegelnbahnen entspricht und dadurch die Voraussetzungen für sportliches/wettbewerbsfähiges Kegeln erfüllt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Kegeleinrichtung sind deren Bestandteile einerseits zerlegbar und mit praktischen Steckverbindungen versehen, wodurch ein rascher Auf- und Abbau, leichter Transport, problemloser Standortwechsel sowie platzsparende Lagerung der gesamten Kegeleinrichtung ermöglicht wird und andererseits justierbar, wodurch die Kegeleinrichtung ohne negative Auswirkungen auf das Spielgeschehen problemlos auf ebenem sowie leicht welligem Terrain, wie z. B. auf einer Wiese, aufgebaut werden kann.
Außerdem kann die erfindungsgemäße Kegeleinrichtung in einer anderen Ausfuhrungsvariante ausgebildet werden, und zwar so, dass sie fest zum Erdboden eingebaut wird, d. h. nicht zerlegbar bzw. nicht mobil ist. Diese Anordnung hat den Vorteil, dass vor dem Spielbeginn kein Aufrichten der Bestandteile bzw. deren Positionierung notwendig ist. Das Kegeln ist nach Aufhängen der Kegelkugel und Aufstellen der Kegel spielbereit.
Die Palette der Anwendungsgebiete ist sehr breit. Um einige zu nennen, kann die erfindungsgemäße Kegeleinrichtung gewerblich zur Benutzung für die Öffentlichkeit z. B. in Sporthallen, auf Sportanlagen, in Freibädern, in Freizeitsparks sowie auf Volksfesten, Jahrmärkten oder dgl. aufgebaut werden. Außerdem kann sie für den Privatbedarf z. B. auf Hausterrassen, in Gärten oder in größeren Räumen aufgebaut werden und bei der Freizeitgestaltung für die ganze Familie als sportliche Unterhaltung dienen.
Besonders vorteilhaft ist es, dass die erfindungsgemäße Kegeleinrichtung so konstruiert ist, dass sie mit Werbetafeln versehen ist. Dadurch kann sie außer zum sportlichen bzw. unterhaltsamen Gebrauch gleichzeitig als Werbeträger z. B. für Unternehmen, Vereine oder dgl. dienen. Die Werbetafeln sind auf dem galgenartigen Pendelträger und auf der Umrandung angeordnet, wobei die Umrandung günstigerweise in zwei Variationen ausgeführt werden kann.
Dadurch ergeben sich die Vorteile, dass je nach der Lage des Spielortes sowohl zur mobilen als auch zur fest eingebauten Variante der erfindungsgemäßen Kegeleinrichtung je nach Bedarf die besser geeignete Variante der Umrandung verwendet werden kann.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von mehreren in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der gesamten Kegeleinrichtung, wobei ein Kegel als umgeworfen dargestellt ist, um deutlicher die Position der hängenden Kegelkugel zu zeigen,
Fig. 2 eine Explosionsdarstellung des galgenartigen Pendelträgers mit Ständer incl. der zum Teil dargestellten Kegelaufstellfläche unterhalb der Kegelkugel,
Fig. 3 eine Vorderansicht des Pendelträgers mit der Darstellung eines Elementes zur Befestigung der Werbetafeln,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der Kegelaufstellfläche, und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsvariante der Kegeleinrichtung und der Umrandung, wobei auch schematisch die Spielweise gezeigt ist.
Die in Fig. 1 dargestellte erfindungsgemäße Kegeleinrichtung besteht aus einem galgenartigen Pendelträger, der hier als Galgen 1 bezeichnet wird, zu dessen Abstützung ein Ständer 2 angeordnet ist und auf dessen horizontalem Holm 3 eine als Haken o. dgl. geformte Hängevorrichtung 4 angebracht ist, auf der mittels eines Seiles 5 oder dgl. eine frei pendelbare genormte Kegelkugel 6 befestigt ist; einer Kegelauf steilfläche 7; einem Kegelsatz von neun genormten Kegeln 8; einer Umrandung 9 und einem das ganze Spielfeld bedeckendem Bodenbelag 10.
Der in Fig. 2 dargestellte Galgen 1 ist zu einer Rundung 11 gebogen und mit einer Strebe 12 abgestützt. Mit dieser Anordnung wird bessere Stabilität und schönere Form des Galgens 1 erzielt, wobei der entstandene Zwischenraum 13 gleichzeitig als Platz für die Werbung verwendet werden kann. Zur Herstellung des Galgens 1 kommen z. B. Hohlprofile aus Stahl oder Aluminium zum Einsatz.
Der aus Winkelprofilen 21 gefertigte quadratische Ständer 2 ist innen mit verschweißten T-Profüen 22 verstärkt, in deren Mitte ein Stift 23 zur Aufnahme des Galgens 1 angeordnet ist. Zur besseren Standfestigkeit des Ständers 2 sind in die vier gebildeten Zwischenräume 24 Gewichtsplatten 25 (vgl. Fig. 1) z. B. Pflastersteine, Gußplatten oder dgl. eingelegt. Außerdem ist der Ständer 2 mit justierbaren Füßen 26 versehen, die es ermöglichen, den Galgen 1 auf unebenem Untergrund senkrecht auszurichten.
Um einen leichteren Transport bzw. bessere Lagerung des Galgens 1 zu ermöglichen, ist dieser vom Ständer 2 trennbar sowie in einer Höhe von ca. 140 cm in zwei Teile teilbar, die hier als oberer Teil 15 und unterer Teil 16 bezeichnet werden.
Der untere Teil 16 ist an der oberen Trennstelle mit einem fest eingepreßten Stift 17 versehen, der zum Zweck der Aufnahme des oberen Teiles 15 dient und auf dem eine Feder 18 angebracht ist. Der obere Teil 15 ist an der Trennstelle mit einer Nut 19 versehen, die der Größe der Feder 18 entspricht. Außerdem ist der untere Teil 16 an der unteren Trennstelle zum Ständer 2 mit vier Aussparungen 20 versehen.
• ♦ » \. &iacgr;
Nach dem Aufsetzen des unteren Teiles 16 auf den Stift 23 rasten die T-Profile 22 in die Aussparungen 20 ein. Nach dem Aufsetzen des oberen Teiles 15 auf den Stift 17 rastet die Feder 18 in die Nut 19 ein. Mit diesen Maßnahmen wird ein rasches und einfaches Zusammenbauen bzw. Zerlegen des Galgens 1 ermöglicht und außerdem ein unerwünschtes Verdrehen des Galgens 1 am Ständer 2 bzw. zwischen den Teilen 15 und 16 vermieden und so eine stabile Lage des Galgens 1 gesichert.
Damit die herabhängende Kegelkugel 6 das Aufstellen der Kegel 8 nicht beeinträchtigt, ist auf dem oberen Galgenteil 15 zum Einhängen des Seiles 5 ein Haken 14 vorgesehen.
Um die Atmosphäre beim Kegeln unterhaltsamer zu machen, ist auf dem unteren Galgenteil 16 ein Halter 27 angeordnet, an dem eine Glocke 28 oder dgl. hängt, die bei einem besonders gelungenen Wurf betätigt wird. Bei einer nicht dargestellten Ausführungsvariante kann der Halter 27 z. B. als Winkel-Rahmen angefertigt werden an dem ein von Batterien getriebenes elektronisches Gerät angebracht ist, von dem ( z. B. einer Glocke ähnliche ) akustische Töne erzeugt werden.
In weiterer Ausgestaltung des Galgens 1 ist der obere Teil 15 mit Tafeln 29 versehen, die der Anbringung der Werbung per Beschriftung und/oder Aufkleben dienen. Sie sind bevorzugt aus Kunststoff oder dgl. angefertigt und weisen eine Stärke von ca. 3-10 mm auf.
Die Befestigung der Werbetafeln 29 erfolgt durch mehrere Befestigungselemente 30, die je nach Bedarf an verschiedenen Stellen des oberen Galgenteiles 15 angebracht sind, wobei diese aufgrund der unterschiedlich geformten Werbetafeln 29 untereinander abweichen können.
Ein gemäß Fig. 3 als Beispiel dargestelltes Befestigungselement 30 weist eine auf dem horizontalen Holm 3 des Galgens 1 fest fixierte Aumahme-Plattforrn 31 auf, an welche die Werbetafel 29 angelegt und mit einem losen Andruck-Plättchen 32 angedrückt ist, nachdem die Teile 32, 29, 31 mittels in die Bohrungen 33 eingelegte Schrauben 34 angezogen wurden. Auf diese Weise können vorteilhafterweise verschieden starke Werbetafeln 29 problemlos und sicher befestigt werden.
Die Befestigungselemente 30' (vgl. Fig. 2) sind als jeweils zwei lose Verbindungs-Plättchen ausgebildet, welche die Stabilität der Werbetafeln 29 im oberen Bereich gewährleisten.
Die in Fig. 4 gezeigte Kegelaufstellfläche 7 ist teilbar und besteht aus einer Stellplatte 35 und einem Gestell 36.
Die Stellplatte 35 ist aus hartgepreßtem Gummi bzw. Kunststoff hergestellt. Sie ist an der Oberfläche mit Vertiefungen versehen, in welche flache, runde Füllkörper aus Kunststoff in einer Ebene mit der Oberfläche eingelegt und befestigt sind. Sie dienen als Kegelaufstellplätze 37 zum Aufstellen der Kegel 8, wobei deren jeweilige Abstände C exakt denen entsprechen, welche vom deutschen Keglerbund vorgegeben sind.
Außerdem ist die Stellplatte 35 mit einem markierten Punkt P versehen, der sich auf der Längsmittellinie L zwischen dem rechten Kegelaufstellplatz 37 und der rechten Ecke der Stellplatte 35 befindet. Durch den markierten Punkt P ist genau die Stelle markiert, über die beim Aufbau des Galgens 1 der lotrechte Mittelpunkt der Kegelkugel 6 platziert wird.
Das Gestell 36 dient im Fall eines unebenen Terrains zur Aufnahme der Stellplatte 35. Es weist einen Rahmen 38 und einen Unterboden 39 auf und ist mit Justierfüßen 40 versehen. Zu seiner Herstellung wird Material aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff verwendet.
Dank der Teilungs-Möglichkeit der Kegelaufstellfläche 7 kann so zum Aufstellen der Kegel 8 im Fall eines ebenen Bodens einerseits nur die Stellplatte 35 verwendet werden oder andererseits wird die Stellplatte 35 ins Gestell 36 eingelegt und eventuelle Unebenheiten werden mit den Justierfüßen 40 ausgeglichen und damit die Kegelaufstellfläche 7 in eine waagerechte Position gebracht.
Außerdem ist es möglich (vgl. Fig. 2), dass das Gestell 36 und der Ständer 2 zum Erdboden fest fixiert werden können, wobei die Justierfüße 40 und 26 demontiert werden und in die entstandenen Öffnungen Schrauben, Stifte oder dgl. eingelegt werden, mit denen die Befestigung zum Erdboden vorgenommen werden kann. Mit diesen Maßnahmen wird erreicht, dass bei mehrtägiger bzw. ständiger Nutzung der Kegeleinrichtung auf dem gleichen Platz nach dem Abbau und beim Wiederaufbau die Position des Galgens 1 bzw. der Kegelaufstellfläche 7 nicht mehr eingestellt werden muß, sondern es wird lediglich die Stellplatte 35 ins Gestell 36 eingelegt bzw. die Teile 15 und 16 zusammengesteckt und auf den Ständer 2 gesteckt.
Die in Fig. 1 gezeigte Umrandung 9 ist ca. 50 cm hoch und zerlegbar. Sie besteht aus Kunststofftafeln 41 oder dgl., die auf trapezförmigen Unterkonstruktionen (nicht dargestellt) angebracht sind. Die Umrandung 9 schließt mit Abstand vom Spielgeschehen das Spielfeld ein,
:'V
wobei zum Kegeln bzw. zum Aufstellen der Kegel 8 ein Durchgang frei bleibt. Sie dient als Sperre, um die Zuschauer vor der pendelnden Kegelkugel 6 zu schützen, sowie als Fang für zu heftig umgestoßene Kegel 8. Außerdem sind die Tafeln 41 der Umrandung 9 zum Anbringen der Werbung vorgesehen.
Um beim Kegeln vergleichbare Spielresultate zu erzielen, ist gegenüber der Kegelaufstellfläche 7 eine Abwurfstelle 42 markiert, die vom Spieler beim Werfen der Kegelkugel 6 nicht übertreten werden darf.
Der Bodenbelag 10 besteht aus Kunstrasen oder dgl. und bedeckt das gesamte Spielfeld innerhalb der Umrandung 9. Er dient zur Dämpfung der fallenden Kegel 8 sowie zum angenehmen Laufen auf dem Spielfeld, wobei dadurch gleichzeitig die allgemeine Erscheinung der gesamten Kegeleinrichtung ästhetischer wirkt.
In Fig. 5 ist eine alternative Ausführungsvariante der Umrandung mit dem Bezugszeichen 9a dargestellt. Außerdem zeigt Fig. 5 eine alternative Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Kegeleinrichtung, die nicht zerlegbar bzw. nicht mobil ist, sondern für die feste Installation vorgesehen ist.
Bei dieser Ausführungsvariante ist der Galgen la nicht zerlegbar, sondern aus einem Stück angefertigt. Sein vertikaler Holm 16a ist im unteren Bereich um ca. 60 cm verlängert (nicht dargestellt), um im Erdreich einbetoniert zu werden. Alle weiteren Details entsprechen den bereits beschriebenen Konstruktionsmerkmalen des Galgens 1.
Die Kegelaufstellfläche 7a besteht ausschließlich aus der Stellplatte 35 die an der entsprechenden Stelle unterhalb der Kegelkugel 6 zum Erdboden fest fixiert ist.
Das ganze Spielfeld innerhalb der Umrandung 9a ist mit einem Bodenbelag 10a bedeckt, der aus stabilen wetterfesten rutschfreien Gummi-Fallschutzplatten oder dgl. besteht und der in einer Ebene mit der Kegelaufstellfläche 7a verlegt und zum Erdboden fest fixiert ist.
Die Umrandung 9a besteht aus vier klappbaren Böcken 43 , die allseitig vom Spielgeschehen in ausreichendem Abstand von der Reichweite der pendelnden Kegelkugel 6 aufgestellt sind und zwei Pfosten 44, die sich links und rechts der Abwurfstelle 42 befinden. Die Böcke 43 und die Pfosten 44 sind untereinander mit Ketten 45 oder dgl. verbunden, wobei zwischen den Pfosten 44 ein Durchgang zum Spielgeschehen frei bleibt. Die Ketten 45 und die Böcke 43 sind mit Tafeln 41a aus Kunststoff oder dgl. versehen, die zum Anbringen der Werbung dienen.
Die nachfolgend beschriebenen Anordnungen sind für beide Ausführungsvarianten der erfindungsgemäßen Kegeleinrichtung gedacht, wobei der Deutlichkeit halber überwiegend auf die in Fig. 1 dargestellte zerlegbare Kegeleinrichtung Bezug genommen wird.
Vor Spielbeginn werden die Bestandteile so aufgestellt, dass sich der Galgen 1 aus der Sicht des Spielers auf der rechten Seite befindet, wobei sein horizontaler Holm 3 nach links zeigt. Die Kegelaufstellfläche 7 ist in Bezug auf den Galgen 1 bzw. auf die Abwurfstelle 42 diagonal positioniert, so dass der horizontale Hohn 3 des Galgens 1 und die Längsmittellinie L der Kegelaufstellfläche 7 eine Linie bilden. Die Kegelkugel 6 bzw. deren lotrechter Mittelpunkt ist exakt über dem markierten Punkt P der Kegelaufstellfläche 7 platziert. Nun können die Kegel 8 aufgestellt werden.
Der eigentliche Spielverlauf erfolgt so, dass der Spieler die Kegelkugel 6 in die Hand nimmt und sich vor die markierte Abwurfstelle 42 stellt. Die Kegelkugel 6 wird zuerst in eine gezielte Kreisbahn zwischen Galgen 1 und Kegel 8 geschwungen ohne diese zu berühren, um dann von hinten im Rückschwung die Kegel 8 zu treffen. Anschließend wird sie vom Spieler abgefangen, bevor sie wieder zurückschwingt. Sollte von der Kegelkugel 6 der Galgen 1 berührt werden oder die Kegel 8 von vorn und nicht im Rückschwung getroffen werden, wird die Spielrunde gemäß den niedergelegten Regeln annulliert.
Um mit der erfindungsgemäßen Kegeleinrichtung eine reguläre und anspruchsvolle Spielweise zu ermöglichen, war es notwendig einige technische Berechnungen auszuführen, die sich insbesondere auf die Anforderungen bezogen, die Maße des Galgens 1 bzw. die Position der Aufhängung 4, sowie die Länge des Seiles 5 und die Maße und die Position der Kegelaufstellfläche 7 exakt aufeinander abzustimmen.
Der Galgen 1 ist 240 cm hoch, wobei sein horizontaler Hohn 3 120 cm lang ist. Die Länge des Seiles 5 ist so abgestimmt, dass der Abstand zwischen dem unteren Punkt der Kegelkugel 6 und der Oberfläche der Kegelaufstellfläche 7 der Höhe eines liegenden genormten Kegels 8 in seinem dicksten Bereich entspricht, wobei sich der Abstand mittels der höhenverstellbaren Aufhängung 4 (vgl. Fig. 3) exakt einstellen läßt.
Die Aufhängung 4 auf dem horizontalen Holm 3 des Galgens 1 ist so platziert, (vgl. Fig. 1) dass der Abstand A zwischen dem Seil 5 und dem unteren Galgenteil 16 um 10% größer ist, als der Abstand B zwischen den Mittelpunkten der äußeren Kegelaufstellplätze 37 (vgl. Fig. 4).
02-02-01
Wie in Fig. 5 schematisch gezeigt ist, wird dadurch erreicht, dass beim Versuch, den linken Kegel 8' zu treffen, mit der Kegelkugel 6 nicht wie bei den bisher bekannten Pendelkegelspielen beliebig große Aktionsradien ausgeübt werden können, da der untere Galgenteil 16a dies verhindert; d. h. die (mit gestrichelter Linie dargestellte) Kegelkugel 6' muß mit präzisem Wurf am unteren Galgenteil 16a ganz nah vorbei geschwungen werden. Andernfalls wird der Kegel 8' von der Kegelkugel nicht getroffen oder es wird der untere Galgenteil 16a berührt, was zum Annullieren der Spielrunde führt.
Die in Fig. 2 zum Teil dargestellte Kegelaufstellfläche 7 ist unter der Kegelkugel 6 so platziert, daß sich der lotrechte Mittelpunkt der in Ruhelage hängenden Kegelkugel 6 über dem markierten Punkt P befindet. Das Maß D zwischen dem Punkt P und der Mitte des rechten Kegelaufstellplatzes 37 entspricht 1/3 des Durchmessers eines genormten Kegels 8 in seinem dicksten Bereich.
Wie in Fig. 5 schematisch gezeigt ist, wird dadurch erreicht, dass beim Versuch, den rechten Kegel 8" zu treffen, die Kegelkugel 6 so nah an diesem vorbei zu schwingen ist, dass der Abstand der (mit gestrichelter Linie dargestellten) Kegelkugel 6" zum Kegel 8" kleiner als 1/3 des Kegeldurchmessers ist. Falls der Abstand größer ist, dann wird der Kegel 8" von der Kegelkugel bei ihrem Rückschwung nicht getroffen sondern Umschwüngen.
Die in dieser Beschreibung angegebenen Maße bzw. Positionen der Bestandteile haben bereits in der Praxis des Antragsstellers bewiesen, dass mit der erfindungsgemäßen Kegeleinrichtung ein anspruchsvolles Kegeln mit regulären Spielresultaten ermöglicht ist, das mit Anspruch auf sportliche Vergleichbarkeit betrieben werden kann. Das Kegeln entspricht somit im Wesentlichen aufgrund der Verwendung von genormten Kegeln und genormten Kegelkugeln sowie dank der Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände zwischen den Kegelaufstellplätzen den Regeln des deutschen Keglerbundes für Asphalt-Kegelbahnen. Das Abräumen der Kegel erfolgt allerdings anstatt durch eine auf einer Bahn rollende Kegelkugel durch eine pendelnde Kegelkugel.
Selbstverständlich ist es auch möglich die erfindungsgemäße Kegeleinrichtung in verhältnismäßig kleineren Maßen herzustellen, oder so auszustatten, daß damit Bowling gespielt werden kann.
Claims (23)
1. Kegeleinrichtung, bei der einige Bestandteile so konstruiert sind, dass sie die Anbringung von Werbetafeln ermöglichen, gekennzeichnet durch
- einen Galgen (1, 1a),
- eine am Galgen (1, 1a) an einem Seil (5) oder dgl. hängende Kegelkugel (6),
- einen zur Abstützung des Galgens (1) angeordneten Ständer (2),
- eine Kegelaufstellfläche (7, 7a),
- einen Kegelsatz von neun Kegeln (8),
- eine Umrandung (9, 9a),
- einen das ganze Spielfeld bedeckenden Bodenbelag (10, 10a).
2. Kegeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, dass der Galgen (1, 1a) mit Tafeln (29) versehen ist, die mittels der Bindeelemente (30) befestigt sind und die zum Anbringen der Werbung dienen.
3. Kegeleinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekenzeichnet, dass der Galgen (1, 1a) zu einer Rundung (11) gebogen ist und mit einer Strebe (12) zur Abstützung des horizontalen Holmes (3) versehen ist.
4. Kegeleinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenzeichnet, dass der Galgen (1, 1a) mit einem Haken (14) zum Einhängen des Seiles (5) versehen ist.
5. Kegeleinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenzeichnet, dass der Galgen (1, 1a) mit einem Halter (27) versehen ist, an dem eine Glocke (28) oder dgl. hängt.
6. Kegeleinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenzeichnet, dass am horizontalen Holm (3) des Galgens (1, 1a) eine höhenverstellbare Aufhängung (4) angebracht ist.
7. Kegeleinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenzeichnet, dass die Aufhängung (4) so positioniert ist, dass der Abstand (A) zwischen dem Seil (5) und dem unteren Galgenteil (16, 16a) um 10% größer ist, als der Abstand (B) zwischen den Mittelpunkten der äußeren Kegelaufstellplätze (37) auf der diagonalen Kegelaufstellfläche (7, 7a).
8. Kegeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, dass der Galgen (1a) aus einem Stück gefertigt ist, wobei sein vertikaler Holm (16a) im unteren Bereich verlängert ist.
9. Kegeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, dass der Galgen (1) vom Ständer (2) trennbar sowie in einer Höhe von ca. 140 cm in zwei Teile teilbar ist.
10. Kegeleinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekenzeichnet, dass der obere Galgenteil (15) an der Trennstelle mit einer Nut (19) versehen ist.
11. Kegeleinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekenzeichnet, dass der untere Galgenteil (16) an der oberen Trennstelle einen Stift (17) zur Aufnahme des oberen Galgenteiles (15) aufweist, auf dem eine Feder (18) angebracht ist, und dass er an der unteren Trennstelle zum Ständer (2) mit vier Aussparungen (20) versehen ist.
12. Kegeleinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekenzeichnet, dass der Ständer (2) aus Winkelprofilen (21) gefertigt ist und eine quadratische Form aufweist, und dass er innen mit T-Profilen (22) verstärkt ist, in deren Mitte sich ein Stift (23) zur Aufnahme des unteren Galgenteiles (16) befindet.
13. Kegeleinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenzeichnet, dass der Ständer (2) mit demontierbaren Justierfüßen (26) ausgestattet ist und dass er mit in den Zwischenräumen (24) eingelegten Gewichtsplatten (25) versehen ist.
14. Kegeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, dass die Kegelaufstellfläche (7) teilbar ist, wobei sie aus einer Stellplatte (35) und einem Gestell (36) besteht.
15. Kegeleinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekenzeichnet, dass das Gestell (36) einen Rahmen (38) mit Unterboden (39) aufweist und mit demontierbaren Justierfüßen (40) versehen ist.
16. Kegeleinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekenzeichnet, dass die Stellplatte (35) mit Kegelaufstellplätzen (37) versehen ist, deren jeweilige Abstände (C) exakt den Vorgaben des deutschen Keglerbundes entsprechen.
17. Kegeleinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekenzeichnet, dass die Stellplatte (35) auf deren Längsmittellinie (L) einen markierten Punkt (P) aufweist, dessen Abstand von der Mitte des rechten Kegelaufstellplatzes (37) ein Maß (D) bildet, welches 1/3 des Durchmessers eines genormten Kegels (8) in seinem dicksten Bereich entspricht.
18. Kegeleinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekenzeichnet, dass die Kegelaufstellfläche (7, 7a) unter der in Ruhelage hängenden Kegelkugel (6) SO platziert ist, dass sich der lotrechte Mittelpunkt der Kegelkugel (6) über dem markierten Punkt (P) befindet.
19. Kegeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, dass die Umrandung (9) aus Tafeln (41) besteht, die zum Anbringen der Werbung dienen und die auf trapezförmigen Unterkonstruktionen montiert sind.
20. Kegeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, dass die Umrandung (9a) aus klappbaren Böcken (43) und Pfosten (44) besteht, die untereinander mit Ketten (45) oder dgl. verbunden sind, wobei die Böcke (43) und die Ketten (45) mit Tafeln (41a) versehen sind, die zum Anbringen der Werbung dienen.
21. Kegeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, dass der Bodenbelag (10) aus Kunstrasen oder dgl. besteht und auf dem gesamten Spielfeld innerhalb der Umrandung (9, 9a) verlegt ist.
22. Kegeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, dass der Bodenbelag (10a) aus Gummi-Fallschutzplatten oder dgl. besteht, die innerhalb der Umrandung (9, 9a) in einer Ebene mit der Stellplatte (35) verlegt sind.
23. Kegeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, daß die verwendete Kegelkugel (6) und die verwendeten Kegel (8) genormt sind und exakt den Richtlinien des deutschen Keglerbundes entsprechen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20101819U DE20101819U1 (de) | 2001-02-02 | 2001-02-02 | Kegeleinrichtung mit Werbetafeln |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20101819U DE20101819U1 (de) | 2001-02-02 | 2001-02-02 | Kegeleinrichtung mit Werbetafeln |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20101819U1 true DE20101819U1 (de) | 2001-05-10 |
Family
ID=7952431
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20101819U Expired - Lifetime DE20101819U1 (de) | 2001-02-02 | 2001-02-02 | Kegeleinrichtung mit Werbetafeln |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20101819U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US20220288477A1 (en) * | 2021-03-09 | 2022-09-15 | Chase Payne | Pendulum Game Apparatus |
-
2001
- 2001-02-02 DE DE20101819U patent/DE20101819U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US20220288477A1 (en) * | 2021-03-09 | 2022-09-15 | Chase Payne | Pendulum Game Apparatus |
| US12318675B2 (en) * | 2021-03-09 | 2025-06-03 | Chase Payne | Pendulum game apparatus |
Similar Documents
| Publication | Publication Date | Title |
|---|---|---|
| DE69612005T2 (de) | Spielbrett,insbesondere tischbrett für ballspiele | |
| DE3526956A1 (de) | Geraet fuer ballspiele | |
| DE202007009204U1 (de) | Ball-Spiel-Arena | |
| DE20101819U1 (de) | Kegeleinrichtung mit Werbetafeln | |
| EP2885057B1 (de) | TRAMPOLINBAHN FÜR DEN AUßENBEREICH | |
| DE102011117147B4 (de) | Ballsportgerät und Trainingsanlage | |
| DE102010019639B4 (de) | Ballspielarena | |
| DE4403424C2 (de) | Trainingsgerät für Tennisspieler | |
| DE102015002240A1 (de) | Ball-Prallwandverbund als Schusswand für Fußballtraining | |
| EP1682235B1 (de) | Transportables spieltor | |
| DE3722200A1 (de) | Fussballtor | |
| DE2209329A1 (de) | Vorrichtung zu einem Spiel mit einer springenden Kugel | |
| DE3416184A1 (de) | Trimmfussball | |
| DE10337303B3 (de) | Kletterwand für Sporthallen | |
| DE69301354T2 (de) | Mehrzweckstruktur für das gleichzeitige spielen mindestens einer sportart | |
| DE3239249A1 (de) | Trainingswand, an der fuer die verschiedenen ballspiele ein individuelles schusstraining durchgefuehrt werden kann | |
| DE19803773C2 (de) | Mobiles, zusammenlegbares Ballspielgerät | |
| EP0325995B1 (de) | Stützfuss für Netzpfosten auf Tennisplätzen | |
| WO2009115929A2 (de) | Tor für feldsportarten | |
| GB2319188A (en) | Golf practice range | |
| DE102006057355B4 (de) | Miniatur-Wettkampf-Ballspiel, insbesondere Tischtennisspiel, mit einer Spielfläche in Form eines runden Tischs und einer hohlzylindrisch gewölbten Rückprallwand | |
| DE29701102U1 (de) | Tragbares Spielgerät | |
| DE10023042A1 (de) | Golfplatzanlage | |
| DE20003658U1 (de) | Vorrichtung zum Versehen eines Geländes mit einer umlaufenden seitlichen Netzbegrenzung mit abfedernder Rückprallwirkung | |
| AT6314U1 (de) | Transportable bausteinminigolfanlage |
Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R086 | Non-binding declaration of licensing interest | ||
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010613 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20040901 |