DE20100382U1 - Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone, Lotterielose o.dgl. - Google Patents
Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone, Lotterielose o.dgl.Info
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Description
MOBIZZ International GmbH, 34117 Kassel
Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone. Lotterielose od. dgl.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Funktelefone (Handys) werden immer häufiger mit vielstelligen Codenummern freigeschaltet, die ein vorgewähltes Guthaben von z. B. DM 25,-, DM 50,- oder DM 100,- beim jeweiligen Netzanbieter (D 1, D 2 usw.) repräsentieren. Zu diesem Zweck ist es üblich, in Geschäften, Tankstellen oder Automaten Karten in Scheckkartengröße anzubieten, die auf ihrer Rückseite mit einem "Rubbelfeld" versehen sind, das eine Codenummer trägt, die durch mit einem Finger erfolgendes Abreiben (Rubbeln) eines sie bedeckenden Belags sichtbar gemacht werden kann. Diese Codenummer ist anschließend durch Betätigung vorgegebener Tasten des Funktelefons dem Netzanbieter mitzuteilen, woraufhin dieser das Funktelefon für eine Nutzungsperiode freischaltet, die dem von der Codenummer repräsentierten Geldbetrag entspricht.
Ein Problem bei der Beschaffung der beschriebenen Karten besteht darin, daß es bisher nur wenige frei zugängliche Verkaufsautomaten gibt und die Geschäfte, in denen die Karten verkauft werden, nicht immer geöffnet sind. Ein weiteres Problem besteht darin,
daß die in den Automaten, Geschäften usw. in körperlicher Form auf Vorrat gehaltenen Rubbelkarten einen erheblichen Wert repräsentieren, da sie bei den Netzbeanbietern gekauft und im voraus bezahlt werden müssen, so daß seitens der Erwerber besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz gegen Diebstahl, Vandalismus od. dgl. zweckmäßig sind.
Daneben sind bereits Vorrichtungen der eingangs bezeichneten Gattung bekannt, die über einen Rechner mit Internetanschluß verfügen. Es ist auf diese Weise möglich, eine neue Codenummer über das Internet zu bestellen und diese dann durch den Rechner ausdrucken zu lassen. Allerdings sind auch diese Vorrichtungen nicht permanent frei zugänglich und nur in Geschäften od. dgl. mit Internetanschluß installierbar. Außerdem müßte die Bezahlung im jeweiligen Geschäft od. dgl. oder bei Intemetznutzung über das persönliche Bankkonto erfolgen, was nicht immer erwünscht ist. Alternativ könnte zwar der Geschäftsinhaber selbst eine ausreichende Anzahl von beim Netzanbieter eingekauften Karten auf Vorrat halten und die durch Rubbeln erhaltenen Codenummern für das Internet verfügbar machen, doch ist auch eine solche Lösung für die Endverbraucher nicht optimal.
Demgegenüber liegt der Erfindung das technische Problem zugrunde, die Vorrichtung der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß sie für die Kunden jederzeit verfügbar ist und die Bevorratung von Codenummern vereinfacht wird.
Zur Lösung dieses Problems dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, im Verkaufsautomaten nicht wie bisher körperlich mit einer Codenummer versehene Rubbelkarten, sondern lediglich die Codenummern selbst zu speichern und diese im Verkaufsautomaten nach Zahlung des entsprechenden Betrags auszudrucken und auszugeben. Dadurch werden nicht nur die kostspieligen, für unterschiedliche Guthaben herzustellenden Rubbelkarten eingespart, sondern es besteht auch die Möglichkeit, eine Vielzahl von gleichartigen Verkaufsautomaten über eyj .Telefonnetz iß Abhängigkeit vom aktuellen Bec|ar$mit Codenummern : : :.. * .: j · *· : : : : ·. :**: .·' : : ^
zu versorgen. Dadurch sind erhebliche Kosteneinsparungen möglich.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beiliegenden Zeichnung, in der grob schematisch ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt ist, näher erläutert.
Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung dient zur Ausgabe von Codenummern, wie sie zur Freischaltung von Funktelefonen benötigt werden. Die Vorrichtung enthält einen insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichneten Verkaufsautomaten, der insbesondere mit einem z. B. nach Art eines Mikroprozessors ausgebildeten und eine Zentraleinheit (CPU) aufweisenden Rechner 2 versehen ist. Der Rechner 2 ist mit einem elektronischen Speicher versehen, in dem eine vorgewählte Anzahl von z. B. 14- oder mehrstelligen Codenummern speicherbar ist und der daher nachfolgend kurz als Codenummernspeicher bezeichnet wird. Ferner enthält der Verkaufsautomat 1 einen mit dem Rechner 2 verbundenen Betätigungsmechanismus 3, der über ein bei Automaten der hier interessierenden Art übliches Tastenfeld und sonstige Bedienelemente für die verschiedenen Funktionen sowie bei Bedarf über eine Digitalanzeige oder einen Display 4 verfügt, um Bedienungshinweise sichtbar zu machen oder den Benutzer durch das zur Ausgabe einer Codenummer bestimmte Funktionsprogramm zu führen. An den Rechner 2 ist außerdem ein Drucker 5 angeschlossen, der z. B. wie die Quittungsdrucker üblicher Parkautomaten ausgebildet sein kann und dem Zweck dient, die abgerufene Codenummer auf einem Papierstreifen od. dgl. zu drucken, der nach dem Druckvorgang in eine unter dem Drucker 5 befindliche Ausgabeeinrichtung 6 fällt, aus der er vom Kunden entnommen werden kann.
Den im Codenummernspeicher abgelegten Codenummern sind zweckmäßig unterschiedliche Kundenguthaben zugeordnet, die z. B. wie bei herkömmlichen Automaten DM 25,-, DM 50,- oder DM 100,- betragen.
Die Bezahlung der Codenummern erfolgt vorzugsweise mit Hilfe einer Geldzahlungsanordnung 7, die z. B. zur Annahme von Geldmünzen und Geldscheinen eingerichtet ist und in bei Verkaufsautomaten an sich bekannter Weise eine Einwurföffnung 8 für Münzen und/oder Geldscheine, einen Geldscheinprüfer 9, eine Geldscheinkasse 10, einen Münzprüfer 11, eine WechselgeldYprrichtung 12, eine Rüskgeldansga&e ·145&ohgr;&kgr;&Igr; eine Münz-
Dt :,iUlUU-.:=o,:: &ugr; .=.
kasse 15 enthält. Dabei sind &zgr;. B. der Geldscheinprüfer 9 und der Münzprüfer 11 mit dem Rechner 2 in der Weise verbunden, daß sie diesem den jeweils durch die Einwurfsöffnung 8 eingegebenen Geldbetrag signalisieren. Anhand dieses Signals wird dem Rechner 2 somit mitgeteilt, ob der Kunde den Geldbetrag, der für die mittels des Betätigungsmechnismus 3 angeforderte Codenummer repräsentativ ist, auch tatsächlich einbezahlt hat.
Die Betriebsweise des beschriebenen Verkaufsautomaten 1 unterscheidet sich von bekannten Verkaufsautomaten fur Rubbelkarten dadurch, daß er keine körperliche Karten, sondern nur im Codenummernspeicher gespeicherte, d. h. in digitaler Form vorliegende Codenummern enthält. Wird daher über den Betätigungsmechanismus 3 eine Codenummer angefordert und der entsprechende Geldbetrag der Geldzahlungsanordnung 7 zugeführt, dann wird eine dem betreffenden Betrag entsprechende Codenummer im Drucker 5 ausgedruckt und dann mittels der Ausgabeeinrichtung 6 ausgeben. Die Codenummer ist daher für den Kunden sofort verfügbar und kann ohne Rubbelvorgang in das Handy eingegeben werden.
Das Einladen der verfügbaren Codenummern in den Codenummernspeicher des Rechners 2 erfolgt erfindungsgemäß von einem entfernten Ort aus, wofür im Ausführungsbeispiel zwei Varianten beispielhaft angedeutet sind.
Bei der einen Variante ist der Rechner 2 über ein Modem 16, ein Festnetz-Telefon 17 und ein analoges Telefon-Festnetz 18 direkt mit einem Festnetz-Telefon 19 verbunden, das über ein weiteres Modem 20 an einen Zentralrechner 21 angeschlossen ist. In einem Hauptspeicher dieses Zentralrechners 21 sind die vom Betreiber des Verkaufsautomaten 1 erworbenen Codenummern in digitaler Form gespeichert und daher über das Telefon-Festnetz 18 einzeln, in Gruppen oder als ganzes Paket in den Rechner 2 des Verkaufsautomaten 1 übertragbar. Die Modems 16 und 20 besorgen dabei die erforderliche Digital-Analog- oder Analog-Digital-Wandlung. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß im Verkaufsautomaten 1 immer nur eine vergleichsweise kleine Anzahl von Codenummern gespeichert sein braucht und die üblichen Schäden durch Vandalismus, Diebstahl usw. in Grenzen gehalten werden können.
Bei der anderen in der Zeichnung dargestellten «Variante «ist'das Tjel^foij 19 &idiagr;
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über eine
Festleitung 22 und einen Sender 23 mit einem im Verkaufsautomaten 1 untergebrachten Funktelefon 24 verbunden, das seinerseits über das Modem 17 an den Rechner 2 angeschlossen ist. Die Betriebsweise entspricht daher bis auf die Übertragung der Codenummern über Funk der Betriebsweise der ersten Variante.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ergibt sich bei Anwendung einer Vielzahl von gleichartigen Verkaufsautomaten 1 der beschriebenen Art, deren Rechner 2 sämtlich an denselben, in einer Feststation angeordneten Zentralrechner 21 angeschlossen sind. In diesem Fall kann der Betreiber der Verkaufsautomaten 1 beim jeweiligen Netzanbieter eine Vielzahl von Codenummern erwerben und diese z. B. im Hauptspeicher des Zentralrechners 21 ablegen. In diesem Zusammenhang wäre es besonders vorteilhaft, wenn der Automatenbetreiber vom jeweiligen Netzanbieter durch Vertrag eine Vielzahl von Codenummern ohne die üblichen Rubbelkarten zugeteilt bekommt und diese Codenummern dann direkt auf elektronischem Wege in den Hauptspeicher eingibt oder via Internet od. dgl. vom Netzanbieter direkt in den Hauptspeicher einladen läßt. Von dem Ort, an dem der Zentralrechner 21 angeordnet ist, können dann über das Festnetz 18 oder über Funk die einzelnen Verkaufsautomaten 1 angewählt und ggf. mit einem Teil der im Hauptspeicher befindlichen Codenummern geladen werden. Dadurch können die im Hauptspeicher befindlichen Codenummern wahlweise und in Abhängigkeit vom aktuellen Bedarf auf die verschiedenen angeschlossenen Verkaufsautomaten 1 verteilt werden. Mit Hilfe der Telefonleitungen 18, 22 ist es dabei möglich, die Zahl der pro Verkaufsautomat 1 verkauften bzw. noch im jeweiligen Verkaufsautomaten 1 vorhandenen Codenummern abzufragen und anhand der so erhaltenen Daten den ermittelten Tagesbedarf an Codenummern zu laden. Dies braucht pro Tag nur einmal zu erfolgen, wodurch außerdem Kosten eingespart werden. Alternativ wäre es möglich, den Rechner 2 des Verkaufsautomaten 1 mit einem internen Arbeitsprogramm derart zu versehen, daß beim Erreichen eines vorgewählten kleinen Rests an Codenummern über das im Verkaufsautomaten 1 befindliche Telefon (z. B. 17, 24) automatisch der Zentralrechner 21 angewählt und eine vorgewählte Anzahl von Codenummern neu in den Codenummernspeicher überführt wird.
Eine alternative Ausführungsform der Erfindung kann ein vom Rechner 21 getrenntes
Funktelefon 25 voisehen, da&über d£n S.enjJ^23*tmd'das*F}inkiel$foiL 24 mit dem ··· *ii· · .··· · ··. . . · · : : i" · · · · · :: &iacgr; · ' · · · ·..· .:.
Rechner 22 verbunden ist und eine Statusüberprüfung des Rechners 2 ermöglicht. Außerdem könnten über das Funktelefon 25 auch durch Rubbeln od. dgl. erhaltene Codenummern in den Codenummernspeicher eingegeben werden.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist der in der Zeichnung dargestellte Verkaufsautomat 1 einen mit dem Rechner 2 verbundenen Bildschirm auf, der zur Anzeige weiterer zweckmäßiger Daten wie z. B. von Stadtplänen gegen Bezahlung benutzt werden kann.
Weiter kann vorgesehen sein, die Codenummern nicht in Forn von bedruckten Papierstreifen, sondern in Form von digitalen oder analogen Daten auszugeben, die direkt in ein Handy od. dgl. geladen werden. Hierzu kann die Ausgabeeinrichtung 6 eine an den Rechner 2 angeschlossene Schnittstelle enthalten, die z. B. als Infrarot-Schnittstelle ausgebildet und zum Einstecken eines betreffenden Teils des Handys eingerichtet ist.
Alternativ kann es sich aber auch um Schnittstellen in Form von Anschlußsteckern oder Anschlußbuchsen handeln, die an entsprechende, an Handys vorhandene Anschlußstecker bzw. Anschlußbuchsen angepaßt sind und direkt mit diesen verbunden werden können. Dabei kann die Anordnung z. B. so getroffen werden, daß nach dem Herstellen dieser Verbindung beim Anwählen des Netzanbieters automatisch die Telefonnummer des Handys abgefragt, nach Zahlung des entsprechenden Betrags die Codenummer übermittelt und das Handy dann freigeschaltet wird.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das auf vielfache Weise abgewandelt werden könnte. Dies gilt insbesondere für die verschiedenen Möglichkeiten zum Nachladen des Codenummernspeichers des Rechners 2 nach der Ausgabe der darin gespeicherten Codenummern, den automatischen Datentransfer zwischen einer den Zentralrechner 21 aufweisenden Feststation und die Art der Statusüberwachung, wofür auch alle zweckmäßigen Einrichtungen und Verfahren genutzt werden können, die das Internet bietet. Auch die Geldzahlungsanordnung 7 kann anders als dargestellt ausgebildet sein und z. B. Mittel aufweisen, die eine Bezahlung durch die Einführung von Scheckkarten, wieder aufladbaren Geldkarten od. dgl. ermöglichen. Außerdem ist es möglich, die beschriebene Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern
zu verwenden, die für, andere..Z\yecke als.zu^«Fjeiecha>tung*voniFi|nkfelefonen bestimmt :"::.. * '· '· · *: : :: : '·:": .·* : : : IM :::: : ···· '·· "
-7-
sind. Ein analoger Anwendungfall betrifft z. B. die Ausgabe von Lotterielosen nach Eingabe eines bestimmten Geldbetrags, wobei die Codenummer der jeweiligen Losnummer entsprechen würde. Über die Statusüberwachung kann darin leicht festgestellt werden, welche Losnummern im Einzelfall von den verschiedenen vorhandenen Verkaufsautomaten 1 vergeben wurden. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen angewendet werden können.
Claims (12)
1. Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone, Lotterielose od. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß sie wenigstens einen Verkaufsautomaten (1) enthält, der einen elektronischen, von einem entfernten Ort aufladbaren Codenummernspeicher zur Speicherung einer vorgewählten Anzahl der Codenummern, einen Betätigungsmechanismus (3), eine Geldzahlungsanordnung (7) und eine Ausgabeeinrichtung (6) für die Codenummern derart aufweist, daß eine Codenummer nur nach vorheriger Einzahlung eines zugeordneten Geldbetrags ausgebbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Codenummernspeicher als Bestandteil eines im Verkaufsautomaten (1) angeordneten Rechners (2) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Aufladung des Codenummernspeichers mit Codenummern ein an einem entfernten Ort aufgestellter Zentralrechner (21) vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rechner (2) und der Zentralrechner (2I) über ein Telefon-Festnetz (18) miteinander verbunden sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rechner (2) und der Zentralrechner (21) über ein Funktelefonnetz miteinander verbunden sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung (6) einem an den Rechner (2) angeschlossenen Drucker (5) zugeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinrichtung (6) eine an den Rechner (2) angeschlossene Schnittstelle enthält, die als eine zur direkten Übertragung einer Codenummer in ein Funktelefon bestimmte Schnittstelle eingerichtet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle als Infrarot-Schnittstelle ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle als Stecker/Buchse ausgebildet und zum direkten Anschluß an ein Funktelefon eingerichtet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Vielzahl von nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9 ausgebildeten und mit demselben Zentralrechner (21) verbundenen Verkaufsautomaten (1) enthält.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentralrechner (21) einen Hauptspeicher für eine Vielzahl von Codenummern enthält, die über das Telefon- Festnetz (18) und/oder das Funktelefonnetz wahlweise auf die Codenummernspeicher der Verkaufsautomaten (1) verteilbar sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit Mitteln zur Statusüberprüfung versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20100382U DE20100382U1 (de) | 2001-01-10 | 2001-01-10 | Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone, Lotterielose o.dgl. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20100382U DE20100382U1 (de) | 2001-01-10 | 2001-01-10 | Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone, Lotterielose o.dgl. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20100382U1 true DE20100382U1 (de) | 2001-04-05 |
Family
ID=7951415
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20100382U Expired - Lifetime DE20100382U1 (de) | 2001-01-10 | 2001-01-10 | Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone, Lotterielose o.dgl. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20100382U1 (de) |
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| DE10132380A1 (de) * | 2001-07-06 | 2003-01-16 | T Mobile Deutschland Gmbh | Verkaufsautomat für Mobiltelefone und/oder SIM-Karten und Verfahren zum Betrieb desselben |
| NL1025408C2 (nl) * | 2004-02-05 | 2005-08-08 | Gouden Vermeer B V | Werkwijze voor het verwerven van een tegoed en inrichting voor distributie van tegoeden. |
Citations (1)
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|---|---|---|---|---|
| DE20011602U1 (de) | 2000-07-04 | 2000-11-09 | Leicher GmbH & Co., 85774 Unterföhring | Ladeterminal für Vorausbezahl-Karten |
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2001
- 2001-01-10 DE DE20100382U patent/DE20100382U1/de not_active Expired - Lifetime
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