DE10100784A1 - Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone, Lotterielose o. dgl. - Google Patents
Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone, Lotterielose o. dgl.Info
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone, Lotterielose o. dgl. beschrieben. Diese enthält wenigstens einen Verkaufsautomaten (1), der einen elektronischen, von einem entfertnten Ort aufladbaren Codenummernspeicher zur Speicherung einer vorgewählten Anzahl der Codenummern, einen Betätigungsmechanismus (3), eine Geldzahlungsanordnung (7) und eine Ausgabeeinrichtung (6) für die Codenummern derart aufweist, daß eine Codenummer nur nach vorheriger Einzahlung eines zugeordneten Geldbetrags ausgebbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
Gattung.
Funktelefone (Handys) werden immer häufiger mit vielstelligen Codenummern freigeschal
tet, die ein vorgewähltes Guthaben von z. B. DM 25,-, DM 50,- oder DM 100,- beim
jeweiligen Netzanbieter (D1, D2 usw.) repräsentieren. Zu diesem Zweck ist es üblich, in
Geschäften, Tankstellen oder Automaten Karten in Scheckkartengröße anzubieten, die auf
ihrer Rückseite mit einem "Rubbelfeld" versehen sind, das eine Codenummer trägt, die
durch mit einem Finger erfolgendes Abreiben (Rubbeln) eines sie bedeckenden Belags
sichtbar gemacht werden kann. Diese Codenummer ist anschließend durch Betätigung
vorgegebener Tasten des Funktelefons dem Netzanbieter mitzuteilen, woraufhin dieser das
Funktelefon für eine Nutzungsperiode freischaltet, die dem von der Codenummer re
präsentierten Geldbetrag entspricht.
Ein Problem bei der Beschaffung der beschriebenen Karten besteht darin, daß es bisher
nur wenige frei zugängliche Verkaufsautomaten gibt und die Geschäfte, in denen die
Karten verkauft werden, nicht immer geöffnet sind. Ein weiteres Problem besteht darin,
daß die in den Automaten, Geschäften usw. in körperlicher Form auf Vorrat gehaltenen
Rubbelkarten einen erheblichen Wert repräsentieren, da sie bei den Netzbeanbietern
gekauft und im voraus bezahlt werden müssen, so daß seitens der Erwerber besondere
Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz gegen Diebstahl, Vandalismus od. dgl. zweckmäßig
sind.
Daneben sind bereits Vorrichtungen der eingangs bezeichneten Gattung bekannt, die über
einen Rechner mit Internetanschluß verfügen. Es ist auf diese Weise möglich, eine neue
Codenummer über das Internet zu bestellen und diese dann durch den Rechner ausdrucken
zu lassen. Allerdings sind auch diese Vorrichtungen nicht permanent frei zugänglich und
nur in Geschäften od. dgl. mit Internetanschluß installierbar. Außerdem müßte die
Bezahlung im jeweiligen Geschäft od. dgl. oder bei Internetznutzung über das persönliche
Bankkonto erfolgen, was nicht immer erwünscht ist. Alternativ könnte zwar der Ge
schäftsinhaber selbst eine ausreichende Anzahl von beim Netzanbieter eingekauften Karten
auf Vorrat halten und die durch Rubbeln erhaltenen Codenummern für das Internet
verfügbar machen, doch ist auch eine solche Lösung für die Endverbraucher nicht
optimal.
Demgegenüber liegt der Erfindung das technische Problem zugrunde, die Vorrichtung der
eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß sie für die Kunden jederzeit verfügbar
ist und die Bevorratung von Codenummern vereinfacht wird.
Zur Lösung dieses Problems dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, im Verkaufsautomaten nicht wie bisher
körperlich mit einer Codenummer versehene Rubbelkarten, sondern lediglich die Code
nummern selbst zu speichern und diese im Verkaufsautomaten nach Zahlung des ent
sprechenden Betrags auszudrucken und auszugeben. Dadurch werden nicht nur die
kostspieligen, für unterschiedliche Guthaben herzustellenden Rubbelkarten eingespart,
sondern es besteht auch die Möglichkeit, eine Vielzahl von gleichartigen Verkaufs
automaten über ein Telefonnetz in Abhängigkeit vom aktuellen Bedarf mit Codenummern
zu versorgen. Dadurch sind erhebliche Kosteneinsparungen möglich.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beiliegenden Zeichnung, in der grob schema
tisch ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt ist, näher
erläutert.
Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung dient zur Ausgabe von Codenummern, wie
sie zur Freischaltung von Funktelefonen benötigt werden. Die Vorrichtung enthält einen
insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichneten Verkaufsautomaten, der insbesondere
mit einem z. B. nach Art eines Mikroprozessors ausgebildeten und eine Zentraleinheit
(CPU) aufweisenden Rechner 2 versehen ist. Der Rechner 2 ist mit einem elektronischen
Speicher versehen, in dem eine vorgewählte Anzahl von z. B. 14- oder mehrstelligen
Codenummern speicherbar ist und der daher nachfolgend kurz als Codenummernspeicher
bezeichnet wird. Ferner enthält der Verkaufsautomat 1 einen mit dem Rechner 2 ver
bundenen Betätigungsmechanismus 3, der über ein bei Automaten der hier interessieren
den Art übliches Tastenfeld und sonstige Bedienelemente für die verschiedenen Funktionen
sowie bei Bedarf über eine Digitalanzeige oder einen Display 4 verfügt, um Bedienungs
hinweise sichtbar zu machen oder den Benutzer durch das zur Ausgabe einer Codenummer
bestimmte Funktionsprogramm zu führen. An den Rechner 2 ist außerdem ein Drucker 5
angeschlossen, der z. B. wie die Quittungsdrucker üblicher Parkautomaten ausgebildet sein
kann und dem Zweck dient, die abgerufene Codenummer auf einem Papierstreifen od. dgl.
zu drucken, der nach dem Druckvorgang in eine unter dem Drucker 5 befindliche
Ausgabeeinrichtung 6 fällt, aus der er vom Kunden entnommen werden kann.
Den im Codenummernspeicher abgelegten Codenummern sind zweckmäßig unterschiedli
che Kundenguthaben zugeordnet, die z. B. wie bei herkömmlichen Automaten DM 25,-,
DM 50,- oder DM 100,- betragen.
Die Bezahlung der Codenummern erfolgt vorzugsweise mit Hilfe einer Geldzahlungs
anordnung 7, die z. B. zur Annahme von Geldmünzen und Geldscheinen eingerichtet ist
und in bei Verkaufsautomaten an sich bekannter Weise eine Einwurföffnung 8 für Münzen
und/oder Geldscheine, einen Geldscheinprüfer 9, eine Geldscheinkasse 10, einen Münz
prüfer 11, eine Wechselgeldvorrichtung 12, eine Rückgeldausgabe 14 und eine Münz
kasse 15 enthält. Dabei sind z. B. der Geldscheinprüfer 9 und der Münzprüfer 11 mit dem
Rechner 2 in der Weise verbunden, daß sie diesem den jeweils durch die Einwurfsöff
nung 8 eingegebenen Geldbetrag signalisieren. Anhand dieses Signals wird dem Rechner 2
somit mitgeteilt, ob der Kunde den Geldbetrag, der für die mittels des Betätigungsmechnismus
3 angeforderte Codenummer repräsentativ ist, auch tatsächlich einbezahlt hat.
Die Betriebsweise des beschriebenen Verkaufsautomaten 1 unterscheidet sich von bekann
ten Verkaufsautomaten für Rubbelkarten dadurch, daß er keine körperliche Karten,
sondern nur im Codenummernspeicher gespeicherte, d. h. in digitaler Form vorliegende
Codenummern enthält. Wird daher über den Betätigungsmechanismus 3 eine Codenummer
angefordert und der entsprechende Geldbetrag der Geldzahlungsanordnung 7 zugeführt,
dann wird eine dem betreffenden Betrag entsprechende Codenummer im Drucker 5
ausgedruckt und dann mittels der Ausgabeeinrichtung 6 ausgeben. Die Codenummer ist
daher für den Kunden sofort verfügbar und kann ohne Rubbelvorgang in das Handy
eingegeben werden.
Das Einladen der verfügbaren Codenummern in den Codenummernspeicher des Rechners
2 erfolgt erfindungsgemäß von einem entfernten Ort aus, wofür im Ausführungsbeispiel
zwei Varianten beispielhaft angedeutet sind.
Bei der einen Variante ist der Rechner 2 über ein Modem 16, ein Festnetz-Telefon 17 und
ein analoges Telefon-Festnetz 18 direkt mit einem Festnetz-Telefon 19 verbunden, das
über ein weiteres Modem 20 an einen Zentralrechner 21 angeschlossen ist. In einem
Hauptspeicher dieses Zentralrechners 21 sind die vom Betreiber des Verkaufsautomaten 1
erworbenen Codenummern in digitaler Form gespeichert und daher über das Telefon-
Festnetz 18 einzeln, in Gruppen oder als ganzes Paket in den Rechner 2 des Verkaufs
automaten 1 übertragbar. Die Modems 16 und 20 besorgen dabei die erforderliche Digital-
Analog- oder Analog-Digital-Wandlung. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß im Ver
kaufsautomaten 1 immer nur eine vergleichsweise kleine Anzahl von Codenummern
gespeichert sein braucht und die üblichen Schäden durch Vandalismus, Diebstahl usw. in
Grenzen gehalten werden können.
Bei der anderen in der Zeichnung dargestellten Variante ist das Telefon 19 über eine
Festleitung 22 und einen Sender 23 mit einem im Verkaufsautomaten 1 untergebrachten
Funktelefon 24 verbunden, das seinerseits über das Modem 17 an den Rechner 2 ange
schlossen ist. Die Betriebsweise entspricht daher bis auf die Übertragung der Codenum
mern über Funk der Betriebsweise der ersten Variante.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ergibt sich bei Anwendung
einer Vielzahl von gleichartigen Verkaufsautomaten 1 der beschriebenen Art, deren
Rechner 2 sämtlich an denselben, in einer Feststation angeordneten Zentralrechner 21
angeschlossen sind. In diesem Fall kann der Betreiber der Verkaufsautomaten 1 beim
jeweiligen Netzanbieter eine Vielzahl von Codenummern erwerben und diese z. B. im
Hauptspeicher des Zentralrechners 21 ablegen. In diesem Zusammenhang wäre es
besonders vorteilhaft, wenn der Automatenbetreiber vom jeweiligen Netzanbieter durch
Vertrag eine Vielzahl von Codenummern ohne die üblichen Rubbelkarten zugeteilt
bekommt und diese Codenummern dann direkt auf elektronischem Wege in den Haupt
speicher eingibt oder via Internet od. dgl. vom Netzanbieter direkt in den Hauptspeicher
einladen läßt. Von dem Ort, an dem der Zentralrechner 21 angeordnet ist, können dann
über das Festnetz 18 oder über Funk die einzelnen Verkaufsautomaten 1 angewählt und
ggf. mit einem Teil der im Hauptspeicher befindlichen Codenummern geladen werden.
Dadurch können die im Hauptspeicher befindlichen Codenummern wahlweise und in
Abhängigkeit vom aktuellen Bedarf auf die verschiedenen angeschlossenen Verkaufs
automaten 1 verteilt werden. Mit Hilfe der Telefonleitungen 18, 22 ist es dabei möglich,
die Zahl der pro Verkaufsautomat 1 verkauften bzw. noch im jeweiligen Verkaufs
automaten 1 vorhandenen Codenummern abzufragen und anhand der so erhaltenen Daten
den ermittelten Tagesbedarf an Codenummern zu laden. Dies braucht pro Tag nur einmal
zu erfolgen, wodurch außerdem Kosten eingespart werden. Alternativ wäre es möglich,
den Rechner 2 des Verkaufsautomaten 1 mit einem internen Arbeitsprogramm derart zu
versehen, daß beim Erreichen eines vorgewählten kleinen Rests an Codenummern über
das im Verkaufsautomaten 1 befindliche Telefon (z. B. 17, 24) automatisch der Zentral
rechner 21 angewählt und eine vorgewählte Anzahl von Codenummern neu in den Code
nummernspeicher überführt wird.
Eine alternative Ausführungsform der Erfindung kann ein vom Rechner 21 getrenntes
Funktelefon 25 vorsehen, das über den Sender 23 und das Funktelefon 24 mit dem
Rechner 22 verbunden ist und eine Statusüberprüfung des Rechners 2 ermöglicht.
Außerdem könnten über das Funktelefon 25 auch durch Rubbeln od. dgl. erhaltene
Codenummern in den Codenummernspeicher eingegeben werden.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist der in der Zeichnung dargestell
te Verkaufsautomat 1 einen mit dem Rechner 2 verbundenen Bildschirm auf, der zur
Anzeige weiterer zweckmäßiger Daten wie z. B. von Stadtplänen gegen Bezahlung benutzt
werden kann.
Weiter kann vorgesehen sein, die Codenummern nicht in Forn von bedruckten Papier
streifen, sondern in Form von digitalen oder analogen Daten auszugeben, die direkt in ein
Handy od. dgl. geladen werden. Hierzu kann die Ausgabeeinrichtung 6 eine an den
Rechner 2 angeschlossene Schnittstelle enthalten, die z. B. als Infrarot-Schnittstelle
ausgebildet und zum Einstecken eines betreffenden Teils des Handys eingerichtet ist.
Alternativ kann es sich aber auch um Schnittstellen in Form von Anschlußsteckern oder
Anschlußbuchsen handeln, die an entsprechende, an Handys vorhandene Anschlußstecker
bzw. Anschlußbuchsen angepaßt sind und direkt mit diesen verbunden werden können.
Dabei kann die Anordnung z. B. so getroffen werden, daß nach dem Herstellen dieser
Verbindung beim Anwählen des Netzanbieters automatisch die Telefonnummer des
Handys abgefragt, nach Zahlung des entsprechenden Betrags die Codenummer übermittelt
und das Handy dann freigeschaltet wird.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das auf
vielfache Weise abgewandelt werden könnte. Dies gilt insbesondere für die verschiedenen
Möglichkeiten zum Nachladen des Codenummernspeichers des Rechners 2 nach der
Ausgabe der darin gespeicherten Codenummern, den automatischen Datentransfer
zwischen einer den Zentralrechner 21 aufweisenden Feststation und die Art der Status
überwachung, wofür auch alle zweckmäßigen Einrichtungen und Verfahren genutzt
werden können, die das Internet bietet. Auch die Geldzahlungsanordnung 7 kann anders
als dargestellt ausgebildet sein und z. B. Mittel aufweisen, die eine Bezahlung durch die
Einführung von Scheckkarten, wieder aufladbaren Geldkarten od. dgl. ermöglichen.
Außerdem ist es möglich, die beschriebene Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern
zu verwenden, die für andere Zwecke als zur Freischaltung von Funktelefonen bestimmt
sind. Ein analoger Anwendungfall betrifft z. B. die Ausgabe von Lotterielosen nach
Eingabe eines bestimmten Geldbetrags, wobei die Codenummer der jeweiligen Losnum
mer entsprechen würde. Über die Statusüberwachung kann dann leicht festgestellt werden,
welche Losnummern im Einzelfall von den verschiedenen vorhandenen Verkaufsautomaten
1 vergeben wurden. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale
auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen angewendet
werden können.
Claims (12)
1. Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone, Lotterielose od. dgl.,
dadurch gekennzeichnet, daß sie wenigstens einen Verkaufsautomaten (1) enthält, der
einen elektronischen, von einem entfernten Ort aufladbaren Codenummernspeicher zur
Speicherung einer vorgewählten Anzahl der Codenummern, einen Betätigungsmechanis
mus (3), eine Geldzahlungsanordnung (7) und eine Ausgabeeinrichtung (6) für die
Codenummern derart aufweist, daß eine Codenummer nur nach vorheriger Einzahlung
eines zugeordneten Geldbetrags ausgebbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Codenummernspeicher
als Bestandteil eines im Verkaufsautomaten (1) angeordneten Rechners (2) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Aufladung des
Codenummernspeichers mit Codenummern ein an einem entfernten Ort aufgestellter
Zentralrechner (21) vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rechner (2) und der
Zentralrechner (21) über ein Telefon-Festnetz (18) miteinander verbunden sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rechner (2) und der
Zentralrechner (21) über ein Funktelefonnetz miteinander verbunden sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausgabeeinrichtung (6) einem an den Rechner (2) angeschlossenen Drucker (5) zugeordnet
ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausgabeeinrichtung (6) eine an den Rechner (2) angeschlossene Schnittstelle enthält, die
als eine zur direkten Übertragung einer Codenummer in ein Funktelefon bestimmte
Schnittstelle eingerichtet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle als
Infrarot-Schnittstelle ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle als
Stecker/Buchse ausgebildet und zum direkten Anschluß an ein Funktelefon eingerichtet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine
Vielzahl von nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9 ausgebildeten und mit
demselben Zentralrechner (21) verbundenen Verkaufsautomaten (1) enthält.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentralrechner (21)
einen Hauptspeicher für eine Vielzahl von Codenummern enthält, die über das Telefon-
Festnetz (18) und/oder das Funktelefonnetz wahlweise auf die Codenummernspeicher der
Verkaufsautomaten (1) verteilbar sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit
Mitteln zur Statusüberprüfung versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001100784 DE10100784A1 (de) | 2001-01-10 | 2001-01-10 | Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone, Lotterielose o. dgl. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001100784 DE10100784A1 (de) | 2001-01-10 | 2001-01-10 | Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone, Lotterielose o. dgl. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10100784A1 true DE10100784A1 (de) | 2002-07-11 |
Family
ID=7670115
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2001100784 Withdrawn DE10100784A1 (de) | 2001-01-10 | 2001-01-10 | Vorrichtung zur Ausgabe von Codenummern für Funktelefone, Lotterielose o. dgl. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10100784A1 (de) |
-
2001
- 2001-01-10 DE DE2001100784 patent/DE10100784A1/de not_active Withdrawn
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