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DE20021824U1 - Gebinde zum Transport von Münzgeld - Google Patents

Gebinde zum Transport von Münzgeld

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Publication number
DE20021824U1
DE20021824U1 DE20021824U DE20021824U DE20021824U1 DE 20021824 U1 DE20021824 U1 DE 20021824U1 DE 20021824 U DE20021824 U DE 20021824U DE 20021824 U DE20021824 U DE 20021824U DE 20021824 U1 DE20021824 U1 DE 20021824U1
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DE
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folded
container
carrying
sections
edge
Prior art date
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Application number
DE20021824U
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English (en)
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SCHULTE BECKMANN ANDREAS
Original Assignee
SCHULTE BECKMANN ANDREAS
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Publication date
Application filed by SCHULTE BECKMANN ANDREAS filed Critical SCHULTE BECKMANN ANDREAS
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

_JLi_
* . i · · · * '.. Bremen Hamburg
Patentanwälte
European Patent Attorneys
Patentanwalt
European Patent Attorney
Dipl.-Ing. Günther Eisenführ Dipl.-Phys. Frank Meier
Dipl.-Ing. Dieter K. Speiser
Dr.-Ing. Werner W. Rabus Rechtsanwälte
Dipl.-Ing. Jürgen Brügge Rainer Böhm
Dipl.-Ing. Jürgen Klinghardt Silja J.Greischel*
Dipl.-Ing. Klaus G. Göken *Maitre en Droit
Jochen Ehlers
Dipl.-Ing. Mark Andres München
Dipl.-Chem. Dr. Uwe Stilkenböhmer Patentanwälte
Dipl.-Ing. Stephan Keck European Patent Attorneys
Dipl.-Ing. Johannes M.B.Wasiljeff Dipl.-Wirt.-Ing. Rainer Fritsche
Patentanwalt Lbm.-Chem. Gabriele Leißler-Ge
Dr.-Ing. Stefan Sasse Dipl.-Ing. Olaf Ungerer
Patentanwalt
Rechtsanwälte Dipl.-Chem. Dr. Peter Schuler
Ulrich H. Sander
Bremen, 22. Dezember 2000 Christian Spintig
Sabine Richter
Berlin
Patentanwälte
European Patent Attorneys
Unser Zeichen: N 1853 DKS/SAS/cmu Martinistrasse 24 Dipl.-Ing. Henning Christiansen
D-28195 Bremen Dipl.-Ing. Joachim von Oppen
Tel. +49-10)421-36 35 0 Dipl.-Ing. Jutta Kaden
Anmelder/Inhaber SCHULTE-BECKMANN, Andreas Fax +49-10)421-337 8788 (G3)
Fax+49-10)421-328 8631 (G4)
Dipl.-Ing. Mathias Karlhuber
Amtsaktenzeichen: Neuanmeldung mail@eisenfuhr.com Alicante
http://www.eisenfuhr.com European Trademark Attorney
Dipl.-Ing. Jürgen Klinghardt
Andreas Schulte-Beckmann, Nieringstraße 6, 45659 Recklinghausen
Gebinde zum Transport von Münzgeld
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tragevorrichtung zum Transport von Münzgeld nach Anspruch 1.
Münzgeld hat in größeren Mengen ein hohes Gewicht. Zur Lieferung von Münzgeld z.B. als Wechselgeld an Geschäfte oder auch zum Transport von Münzgeld zu Banken sind Geldsäcke aus kunststoff-verstärktem Baumwollstoff bekannt. Diese widerstehen zwar dem großen Gewicht der Münzen, sind aber nicht stapelbar, mangels geeigneter Griffe schlecht zu tragen, teuer und als inhomogener Verbundwerkstoff nur schlecht recycling-fähig. Insbesondere im Zuge der Einführung des Euro als europäischer Währung wird es aber erforderlich, auch Münzgeld in großen Mengen möglichst schnell zu verteilen und insbesondere an Filialen von Banken und Geschäften als Wechselgeld in handlichen Sätzen - sogenannten "Starter-Sets" - zu liefern.
Daher liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Transport von Münzgeld
lünzgeld zu schaffen, welche preiswert und einfa.ch.zu handhaben
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Tragevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die erfindungsgemäße Tragevorrichtung zum Transport von Münzgeld weist einen geschlossenen Behälter zur Aufnahme des Münzgeldes sowie eine Tragehülle mit einem Tragegriff auf, in die der Behälter passend steckbar ist. Dazu hat die Tragehülle die Gestalt eines geradzylindrischen Rohres mit einem Rohr-Innenprofil, das zu einer Außenkontur des Behälters passt. Der Behälter ist aus eigenstabilem Flachmaterial - und zwar vorzugsweise aus Pappkarton, insbesondere Schichtkarton mit einer Schicht aus Wellpappe als besonders leichtem, preiswertem, recycling-fähigem und strapazierbarem Werkstoff - gefaltet, und auch die Tragehülle besteht aus einem Flachmaterial, und zwar vorzugsweise demselben, wie der Behälter. Der Behälter ist geschlossen, nicht nur um zu verhindern, dass das Münzgeld nicht zufällig herausfällt, sondern auch, um es gegen unberechtigten Eingriff zu sichern. Zum Einfüllen und Entnehmen des Münzgeldes hat der Behälter eine Einfüllöffnung und einen Deckel zum Verschließen der Einfüllöffnung, der vorzugsweise an der Einfüllöffnung angelenkt ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung lässt sich z.B. mittels eines Klebesiegels über mindestens einem Abschnitt des Deckelrandspaltes über der Einfüllöffnung versiegeln, und stellt als geschlossener, stabiler Behälter mit Tragegriff eine sichere und preiswerte Möglichkeit zum Münzgeld-Transport dar, woran unberechtigter Eingriff - insbesondere wegen der Eigenstabilität des Behälter-Materials - leicht erkennbar ist. Einer spurlosen und dann nur schwierig beweisbaren Entnahme von Münzgeld beugt die erfindungsgemäße Tragevorrichtung also vorteilhaft vor.
Eine in diesem Sinne zusätzliche Sicherung bewirkt eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung, bei der die Tragehülle den Deckel möglichst vollflächig überdeckt, wenn der Behälter in die Tragehülle gesteckt ist. Um den Behälter gegen versehentliches Herausrutschen und unberechtigte Entnahme aus der Tragehülle zu sichern,
kann die Tragehülle eine Sicherungseinstülpung im Bereich einer Öffnung, durch die sich der Behälter in die Tragehülle stecken lässt, aufweisen, die den Behälter in der Tragehülle verriegelt und die sich zum Beispiel durch ein Klebesiegel zusätzlich sichern lässt. Die Sicherungseinstülpung kann z.B. als nach innen gefalteter Abschnitt im Bereich einer Längskante der Tragehülle ausgebildet sein und wird später mit Blick auf die beigefügten Zeichnungen genauer beschrieben.
Besonders bevorzugt, ist die erfindungsgemäße Tragevorrichtung stapelbar, indem ihre äußere Form planparallele Außenflächen aufweist, zwischen denen der Schwerpunkt der Vorrichtung (auch in gefülltem Zustand) liegt. Dies ist z.B. bei einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Tragevorrichtung mit einem quaderförmigen Behälter gewährleistet, der aus einem Stück Flachmaterial mit vier rechteckigen aneinandergereihten, rechtwinklig voneinander abgefalteten Wandungsabschnitten gefaltet ist, deren vierter mit dem ersten über eine Verbindungslasche verbunden (z.B. geklebt oder geklammert) ist. Diese vier Wandungsabschnitte bilden folglich die Seitenwände des Quaders, und ein rechteckiger Bodenabschnitt ist dann von der unteren Kante eines der Wandungsabschnitte rechtwinklig gefaltet und mit den unteren Kanten der übrigen Wandungsabschnitte über jeweils eine Verbindungslasche verbunden (ebenfalls z.B. geklebt oder geklammert). Insbesondere wenn dann die Verbindungslaschen an den Wandungsabschnitten angelenkt und von unten gegen den als Bodenfläche nach innen gefalteten Bodenabschnitt unterseitig befestigt sind, bewirkt diese Ausgestaltung eine große Sicherung gegen spurlose unberechtigte Entnahme, weil ohne Zerstörung der Verbindung oder des Materials ein Eingriff in den Behälter hier kaum möglich ist. Diese Ausgestaltung lässt sich besonders vorteilhaft aus Karton herstellen.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der rohrförmigen Tragehülle ist aus ebenfalls einem Stück Flachmaterial, vorzugsweise Karton, gefaltet. Die Ausgestaltung hat entlang paralleler Kanten voneinander abgefaltete Abschnitte, und zwar drei aneinandergereihte, imwesentlichen rechtwinklig voneinander abgefaltete Wandungsabschnitte, deren mittlerer einen Standboden bildet, und jeweils an den Enden der Reihe der
Wandungsabschnitte jeweils einen dort stumpfwinklig abgefalteten Deckabschnitt. Die beiden Deckabschnitte, die also sozusagen die Reihe der Wandungsabschnitte an deren beiden Enden fortsetzen, stoßen mit ihren der Faltkante gegenüberliegenden Kanten aneinander und schließen so die Rohrform zur Gestalt eines Hauses mit einem Satteldach, wobei der mittlere der Wandungsabschnitte den Boden, die beiden äußeren Wandungsabschnitte die zwei Längsseitenwände des Hauses und schließlich die daran angrenzenden Deckabschnitte das Satteldach des Hauses bilden. Außerdem hat diese Ausgestaltung der Erfindung Trageabschnitte, die an den aneinanderstoßenden Kanten der Deckabschnitte sozusagen vom "First" des Satteldaches nach oben (also vom Innenraum der Rohrform weg) gefaltet aufeinander liegen - und zwar vorzugsweise insgesamt dreilagig. Dort ist dann der Tragegriff ausgebildet, und zwar vorzugsweise als Ausschnitt, der durch die aufeinander gefalteten Lagen zum Hindurchgreifen hindurch führt.
Damit die aufeinander liegenden Trageabschnitte sich nicht auseinanderfalten, kann durch sie hindurch zusätzlich mindestens eine Sicherungsbohrung z.B. in Gestalt einer länglichen Öffnung hindurchführen, durch die sich eine Sicherungslasche stecken lässt, welche z.B. an einem der Trageabschnitte angelenkt ist.
Auch der Deckel weist vorzugsweise eine Stecklasche auf, die sich als Verschluss in einen Steckschlitz im komplementären Rand der Einfüllöffnung stecken lässt. Die Stecklasche kann ihrerseits zur Sicherung von einer Sicherungslasche gehalten sein, die sich, an den komplementären Rand der Einfüllöffnung angelenkt, in einen Sicherungsschlitz in der Stecklasche stecken lässt. Insbesondere im Bereich der Sicherungs- und/oder Stecklasche kann der Verschluss der Einfüllöffnung durch den Deckel vorzugsweise mittels eines Klebesiegels gesichert sein, welches mindestens über einem Abschnitt des Spaltes zwischen dem Rand des geschlossenen Deckels und dem Öffnungsrand angebracht ist.
Um den unberechtigten spurlosen Eingriff in den Behälter zusätzlich zu sichern, ist entlang des Randes der Einfüllöffnung vorzugsweise ein Kragen angelenkt, der sich
unter dem Deckel nach innen falten lässt. Um den Eingriff auch im Bereich von Ecken der Einfüllöffnung zu verhindern, ist der Kragen vorzugsweise auch über Eck fortlaufend ausgebildet und hat von der Ecke ausgehende, am Kragenrand verlaufende Faltkanten, um das nach innen Falten zu erleichtern.
Zur Unterteilung und Aussteifung ist in den Innenraum des Behälters vorzugsweise ein aus Flachmaterial meanderförmig gefalteter Einsatz so einsetzbar, dass Flächenabschnitte des Einsatzes an den Innenwänden des Behälters anliegen, während andere Flächenabschnitte des Einsatzes quer durch den Innenraum verlaufen.
Um z.B. den Bodenbereich oder Verbindungskanten im Bereich der seitlichen Wandungen des Behälters oder auch die Sicherungseinstülpungen gegen spurlosen unberechtigten Eingriff zu sichern, können über mindestens einen Abschnitt eines Spaltes oder auch einer Faltkante Klebesiegel angebracht sein.
Die Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Figur 1 zeigt eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Tragevorrichtung,
Figur 2 zeigt eine räumliche Ansicht des Behälters der Tragevorrichtung nach
Figur 1,
Figur 3 zeigt eine Draufsicht auf ein durch Schnitt und Rillen vorbereitetes
Stück Schichtkarton zum Falten des Behälters gemäß Figur 2,
Figur 4 zeigt ein durch Schnitt und Rillen vorbereitetes Stück Schichtkarton
zum Falten der Tragehülle der Tragevorrichtung gemäß Figur 1.
In Figur 1 ist eine Tragevorrichtung 2 zum Transport von Münzgeld mit einem quaderförmigen Behälter 4 und einer rohrförmigen Tragehülle 6 erkennbar.
Die Oberseite 8 des quaderförmigen Behälters 4 ist als Deckel 8 ausgebildet, der an einer oberen Kante 10 eines seitlichen Wandungsabschnittes 12 des Behälters 4 durch eine Faltung angelenkt ist.
Die Tragehülle 6 hat drei aneinandergereihte Wandungsabschnitte 14, 16, 18, die im wesentlichen rechtwinklig voneinander abgefaltet sind und deren mittlerer 16 einen Standboden bildet. Jeweils an den Endkanten der Reihe der Wandungsabschnitte 14, 16,18 sind Eckabschnitte 20, 22 stumpfwinklig nach oben gefaltet und bilden mit ihrer den Faltkanten 24, 26 gegenüberliegenden aneinanderstoßenden Kanten 28 die Form eines Satteldaches. Insgesamt bilden die Wandungsabschnitte 14, 16, 18 und die Deckabschnitte 20, 22 aneinandergereiht das zylindrische Rohrprofil der Tragehülle 6, in das der quaderförmige Behälter hineingesteckt ist. Der quaderförmige Behälter 4 ruht dabei auf dem Wandungsabschnitt 16, der den Standboden bildet und ist seitlich von den Wandungsabschnitten 14 und 18 gehalten, gegen die der Behälter 4 vollflächig anliegt. Gegen ein Herausrutschen aus der Tragehülle 6 ist der Behälter durch Sicherungseinstülpungen 30 gesichert, die mit Blick auf Figur 4 später erklärt werden.
Zum Tragen ist die Tragehülle 6 an den Kanten 28 der Deckabschnitte 20, 22 durch Trageabschnitte 34, 36, 38 verlängert, die von der Satteldachform der Deckabschnitte 20, 22 nach oben aufeinandergefaltet sind. Der Trageabschnitt 36 ist dabei von dem Deckabschnitt 20 nach oben gefaltet, während sich die Trageabschnitte 34 und 38 an den Deckabschnitt 22 angliedern, von denen der Trageabschnitt 34 von einer Seite gegen den Trageabschnitt 36 an dem Deckabschnitt 20 und der Trageabschnitt 38 von der anderen Seite gegen den Trageabschnitt 36 gefaltet ist. So entsteht entlang der Firstkante zwischen den Deckabschnitten 20, 22 nach oben ragend ein dreilagiger Tragebereich aus Trageabschnitten 34, 36, 38, durch die hindurch ein Ausschnitt 40 als Tragegriff ausgebildet ist. Damit sich die drei Trageabschnitte 34, 36, 38 nicht auseinander falten, ist eine Sicherungslasche 42 durch eine Öffnung, die durch alle drei fluchtend hindurchführt, hindurch gesteckt.
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Wenn nun der Behälter 4 mit schwerem Münzgeld gefüllt ist und ein Träger die Tragevorrichtung 2 durch die Grifföffnung 40 greift und anhebt, fließt die Gewichtskraft des Behälters 4 materialgerecht durch die schrägen Deckabschnitte 20, 22 der Tragehülle 6 in den stabilen dreilagigen Griffbereich aus den auf einandergefalteten Trageabschnitten 34, 36, 38, während die Tragehülle mit den drei Wandungsabschnitten 14, 16, 18 den Behälter 4 sicher umhüllt und hält. Durch sein Gewicht ist der Behälter 4 dabei zwischen den seitlichen Wandungsabschnitten 14, 18 eingeklemmt, während ein nicht dargestellter Einsatz in den Behälter 4 mit Aussteifungsabschnitten quer in dessen Innenraum zwischen den Seitenwänden des Behälters dafür sorgt, dass dieser sich nicht einbeult.
Mit Blick auf Figur 2 ist der Behälter 4 geöffnet dargestellt. Deutlich erkennbar ist ein Kragen 44, der entlang des Randes 46 der Einfüllöffnung 48 an den die Einfüllöffnung 48 umgrenzenden Wandungsabschnitten 50, 52 und 54 angelenkt ist. Der Kragen 44 ist auch über Eck der Wandungen 50, 52, 54 fortlaufend mit von der jeweiligen Ecke ausgehenden, zum Kragenrand verlaufenden Faltkanten 56. Der Deckel 8 ist an dem vierten 1 2 der seitlichen Wandungsabschnitte 1 2, 50, 52, 54 angelenkt und überdeckt die gesamte obere Fläche des quaderförmigen Behälters 4 und damit die Einfüllöffnung 48. Der Kragen 44 lässt sich unter dem Deckel 8 nach innen falten, um spurlosen unberechtigten Eingriff in den Behälter 4 bei geschlossenem Deckel 8 zu verhindern.
Zur Sicherung ist an den Deckel 8 eine Stecklasche 58 angelenkt, die sich bei geschlossenem Deckel 8 als Verschluss in einen Steckschlitz 60 im komplementären Rand 46 der Einfüllöffnung 48 befindet. Zur Sicherung dieses Steckverschlusses 58, 60 ist im Bereich des Steckschlitzes 60 eine Sicherungslasche 62 ausgebildet, die sich bei geschlossenem Verschluss 58, 60 in einen Sicherungsschlitz 64 in der Stecklasche 58 stecken lässt.
Mit Blick auf das ungefaltete, aber durch Schnitte und Rillen vorbereitete Stück Karton gemäß Figur 3 zum Falten des Behälters 4 gemäß Figur 1 und 2 sowie das
Stück Karton gemäß Figur 4 zum Falten der Tragehülle 6 gemäß Figur 1 lässt sich auch die räumliche Ausbildung von Behälter 4 und Tragehülle 6 noch weiter verdeutlichen und vor Augen führen.
Mit Blick auf Figur 3 lässt sich der Behälter 4 gemäß Figur 1 und Figur 2 aus einem Stück Karton 66 falten. Dort sind die vier rechteckigen seitlichen Wandungsabschnitte 12, 50, 52 und 54 durch parallele Faltkanten 68, 70, 72 miteinander verbunden, und der vierte Wandungsabschnitt 54 lässt sich mit dem ersten Wandungsabschnitt 12 über eine Verbindungslasche 74 z.B. verkleben oder klammern. Der Deckel 8 mit Stecklasche 58 und Sicherungsschlitz 64 sowie der Kragen 44 sind entlang des Randes 46 an den Wandungen 12, 50, 52 und 54 angelenkt. Dabei gehen die Faltkanten 56 im Kragen 44 von den Ecken des Randes 48 aus. Der Steckschlitz 60 mit der Sicherungslasche 62 ist in dem zum Deckel 8 komplementären Bereich des Randes 48 des Wandungsabschnittes 52 ausgebildet. Der Boden 76 des Behälters 4 ist von einem rechteckigen Bodenabschnitt 76 der Größe der gesamten Bodenfläche des quaderförmigen Behälters 4 an der unteren Kante 78 des Wandungsabschnitts 12 angelenkt. Wenn beim Aufbau des Behälters 4 zunächst die Wandungen 12, 50, 52 und 54 über die Verbindungslasche 74 zu einem Ring zusammengefügt werden, wird zunächst der Bodenabschnitt 76 rechtwinklig in den Bodenbereich des Innenraums des so entstehenden Behälters 4 gefaltet, und die Bodenlaschen 80 werden dann unterseitig von außen gegen den Bodenabschnitt 76 gefaltet. Nur an den durch Bodenfaltkanten 82 abgetrennten Klebebereichen 84 der Bodenlaschen 80 mit dem Bodenabschnitt 76 verklebt, lässt sich der erfindungsgemäße Behälter 4 zur Bereitstellung äußerst platzsparend flach zusammenlegen.
Mit Blick auf Figur 4 lässt sich die Tragehülle gemäß Figur 1 aus einem Stück Karton 86 falten, welches durch parallele Kanten in drei Wandungsabschnitte 14, 16, 18, zwei Deckabschnitte 20, 22 sowie drei Trageabschnitte 34, 36, 38 unterteilt ist. Aus den der Reihe nach gefalteten Abschnitten 20, 18, 16, 14, 22 bildet sich der rohrförmige Bereich der Tragehülle 6, die sich gemäß Figur 1 der Behälter
4 stecken lässt, wobei die Deckflächen 20, 22 die satteldachartige Gestalt einnehmen, und die von dem "First" des Satteldaches nach oben gefalteten und dann aufeinanderliegenden Trageabschnitte 34, 36, 38 (wobei die Trageabschnitte 34, 38 an dem Deckabschnitt 22 um den Trageabschnitt 36 an dem Deckabschnitt 20 herumliegen) bilden den dreilagigen Tragebereich, durch den die Grifföffnung 40 hindurchgeht. Auch die Sicherungslaschen 42, die an dem äußersten Trageabschnitt 38 angelenkt sind, sind durch Öffnungen 88 durch den Trageabschnitt hindurchgefädelt, um dessen Auseinanderfalten zu verhindern. Die Sicherungseinstülpungen 30 sind hier als Flächenabschnitte erkennbar, die im Bereich der unteren Längskanten 90 der Tragehülle 6 an rechtwinklig durch die Längskanten 90 verlaufenden Schnitten 92 begrenzt sind. Der Abstand zwischen den Schnitten 92 und damit zwischen den Ausstülpungen 30 entlang einer unteren Längskante 90 der Tragehülle 4 ist gerade etwas größer als die Länge des quaderförmigen Behälters 4 in diesem Bereich {also als die Breite der seitlichen Wandungen 12, 52), und so wird der quaderförmige Behälter 4 durch die Sicherungseinstülpungen 30 am Herausrutschen aus der Tragehülle 4 gehindert.

Claims (17)

1. Tragevorrichtung zum Transport von Münzgeld, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (2) aufweist
- einen geschlossenen Behälter (4) zur Aufnahme des Münzgeldes, der aus eigenstabilem Flachmaterial (66) gefaltet ist mit einer Einfüllöffnung (48) mit einem Deckel (8) zum Verschließen der Einfüllöffnung (48), sowie
- eine Tragehülle (6) aus einem Flachmaterial (86) in Gestalt eines geradzylindrischen Rohres mit einem Rohr-Innenprofil, in den der geschlossene Behälter (4) passend steckbar ist, und mit einem Tragegriff (40).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auch die Tragehülle (6) aus dem eigenstabilen Flachmaterial (86) gefaltet ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das eigenstabile Flachmaterial (66, 86) Pappkarton, insbesondere Schichtkarton mit einer Schicht aus Wellpappe, ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine äußere Form mit planparallelen Außenflächen (14, 18), zwischen denen der Schwerpunkt der Vorrichtung (2) liegt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (4) quaderförmig gefaltet ist aus einem Stück Flachmaterial (66) mit
- vierrechteckigen, aneinandergereihten, rechtwinklig voneinander abgefalteten Wandungsabschnitten (12, 50, 52, 54), deren vierter (54) mit dem ersten (12) über eine Verbindungslasche (74) verbunden ist und mit
- einem rechteckigen Bodenabschnitt (76) in der Größe der gesamten Bodenfläche, der von der unteren Kante (78) eines (12) der Wandungsabschnitte rechtwinklig abgefaltet und mit den unteren Kanten der übrigen Wandungsabschnitte (50, 52, 54) über jeweils eine Verbindungs-Bodenlasche (80) verbunden ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die rohrförmige Tragehülle (6) aus einem Stück Flachmaterial (86) gefaltet ist mit entlang paralleler Kanten voneinander abgefalteten
- drei aneinandergereihten, im wesentlichen rechtwinklig voneinander abgefalteten Wandungsabschnitten (14, 16, 18), deren mittlerer (16) einen Standboden bildet,
- zwei jeweils an den Enden (24, 261 der Reihe der Wandungsabschnitte (14, 16, 18) stumpfwinklig abgefalteten Deckabschnitten (20, 22), die mit ihrer der Faltkante 124, 26) gegenüberliegenden Kante (28) aneinander stoßend die Rohrform schließen und dabei die Form eines Satteldaches bilden, und
- Trageabschnitten (34, 36, 38), die an den der Faltkante (24, 26) gegenüberliegenden Kanten (28) der Deckabschnitte (20, 22) vom First (28) des Satteldaches nach oben gefaltet aufeinander liegen und an denen der Tragegriff (40) ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragegriff als Ausschnitt (40) in einem Bereich der Tragehülle (6) ausgebildet ist, wo mehreren Lagen (34, 36, 38) Flachmaterial aufeinander liegen.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragehülle (6) den Deckel (8) des in die Tragehülle gesteckten Behälters (4) überdeckt.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Steckrichtung des Behälters (4) die Tragehülle (6) länger ist als der Behälter mit jeweils mindestens einer Sicherungseinstülpung (30) an einer Stecköffnung der Tragehülle (6).
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (8) an der Einfüllöffnung (48) angelenkt ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (8) als Verschluss eine Stecklasche (58) und der komplementäre Rand (46) der Einfüllöffnung (48) einen Steckschlitz (60) für die Stecklasche (58) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Kragen (44) entlang des Randes (46) der Einfüllöffnung (48).
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragen (44) an der die Einfüllöffnung (48) umgrenzenden Wandung (50, 52, 54) angelenkt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragen (44) entlang der Wandung (50, 52, 54) auch über Eck fortlaufend ist mit von der Ecke ausgehenden zum Kragenrand verlaufenden Faltkanten (56).
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen aus dem Flachmaterial meanderförmig gefalteten Einsatz mit flächig an den Innenwänden des Behälters liegenden Abschnitten zur Aussteifung und Unterteilung des Behälters.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Klebesiegel über mindestens einem Abschnitt des Spaltes zwischen dem Rand des geschlossenen Deckels und der komplementären Wandung, insbesondere im Bereich der Stecklasche.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Klebesiegel über mindestens einem Abschnitt eines Spaltes zwischen Flächen des Flachmaterials.
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