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DE20021600U1 - Wandbauelement - Google Patents

Wandbauelement

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Publication number
DE20021600U1
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DE20021600U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C2/00Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels
    • E04C2/44Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the purpose
    • E04C2/52Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the purpose with special adaptations for auxiliary purposes, e.g. serving for locating conduits
    • E04C2/521Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the purpose with special adaptations for auxiliary purposes, e.g. serving for locating conduits serving for locating conduits; for ventilating, heating or cooling

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Details Of Indoor Wiring (AREA)

Description

Patentanwälte Maryniok & Eich.s.tädt 4 Krorcach/Memrrwlsdeff
Anmelder: Bernd Sperber, Reckendorfer Weg 21, 96161 Gerach Titel: Wandbauelement Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Wandbauelement mit mindestens einem Kabelkanal.
Ein derartiges Wandbauelement ist aus der DE 198 48 887 Cl bekannt. In dieses Wandbauelement sind zwei große Kabelkanäle eingebracht, von denen kleinere Kabelkanäle abzweigen. In den großen Kabelkanälen können mehrere Kabel angeordnet sein, in den kleineren Kabelkanälen jeweils ein Kabel. In der genannten Schrift findet sich keine Aussage, wie die Kabel in den großen Kabelkanälen verlegt werden.
Bei dem Wandbauelement des Standes der Technik besteht beim nachträglichen Setzen von Abzweigdosen im Bereich der großen Kabelkanäle die Gefahr, beim Fräsen des Loches für die Abzweigdose die im betreffenden Kabelkanal verlegten Kabel zu beschädigen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Wandbauelement derart auszugestalten, dass ein im Kabelkanal verlegtes Kabel auch beim nachträglichen Setzen einer Abzweig- oder Anschlussdose mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht beschädigt wird.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der Kabelkanal mindestens einen Kanalabschnitt mit einem Abschnittsanfang und einem Abschnittsende aufweist, dass der Kanalabschnitt entlang eines Außenumfangs vom Abschnittsanfang zum Abschnittsende eine Außenumfangslänge aufweist, dass eine kürzestmögliche innerhalb des Kanalabschnitts verlaufende Verbindungslinie zwischen Abschnittsanfang und Abschnittsende eine Verbin-
Patentanwälte Maryniok & Eichstädt. Kroriach/Memmalsderf
dungslinienlänge aufweist und dass die Außenumfangslänge größer als die Verbindungslinienlänge ist.
Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Wandbauelements wird darüber hinaus zusätzlich erreicht, dass beim nachträglichen Setzen einer Dose eine hinreichende Kabellänge zum Herstellen der Verdrahtung in der nachträglich gesetzten Dose zur Verfügung steht.
Wenn der Abschnittsanfang und/oder das Abschnittsende als Klemmstelle zum Klemmen eines Kabels ausgebildet ist, bilden der Abschnittsanfang bzw. das Abschnittsende eine natürliche Begrenzung des Kabelabschnitts.
Der Kabelabschnitt kann beispielsweise derart ausgestaltet sein, dass der Außenumfang und die Verbindungslinie im wesentlichen ein Trapez mit zwei Parallelseiten bilden und dass die Verbindungslinie eine der Parallelseiten ist.
Wenn die Parallelseiten unterschiedlich lang sind und die Verbindungslinie die kürzere der Parallelseiten ist, ist die zum Verdrahten zur Verfügung stehende freie Kabellänge besonders groß. Alternativ kann das Trapez aber auch als Rechteck ausgebildet sein.
Alternativ zur Ausgestaltung als Trapez ist es auch möglich, dass der Außenumfang im wesentlichen ein Halbkreis und die Verbindungslinie im wesentlichen der Durchmesser des Halbkreises ist bzw. der Außenumfang eine Halbwelle einer Sinus-Schwingung beschreibt und die Verbindungslinie im wesentlichen der Nulllinie der Sinusschwingung entspricht.
Um Beschädigungen des Kabels mit Sicherheit zu vermeiden, sollte die Verbindungslinienlänge größer als 74 mm sein. Denn Lochfräser für Dosen weisen in der Regel einen Durchmesser von bis zu 74 mm auf. Insbesondere sollte die Verbindungsli-
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nienlänge zwischen 100 mm und 200 mm, z. B. zwischen 140 mm und 170 mm, betragen.
Wenn das Wandbauelement aus einem thermisch isolierenden Material, z. B. Polystyrol, Polyurethanschaum oder Hartschaum, besteht, erfüllt es zusätzlich auch die Funktion eines Wärmeisoliermediums .
Zumindest im Endstand ist der Kabelkanal mittels einer Abdeckplatte einseitig abgedeckt. Um zu gewährleisten, dass ein Lochfräser an der richtigen Stelle angesetzt wird, sollte daher in der Abdeckplatte im Bereich des Kanalabschnitts mindestens eine Markierung für einen Lochfräser angeordnet sein.
Die Markierung kann auf unterschiedliche Art ausgebildet sein. Im einfachsten Fall ist sie als sichtbare Markierung ausgebildet.
Wenn die Markierung als fühlbare Markierung ausgebildet ist, ist die Markierung dann, wenn sie - z. B. mit einer Tapete verdeckt ist, erfühlbar.
Wenn die Markierung aus Metall besteht, ist sie auch im verdeckten Zustand mittels eines Detektors lokalisierbar.
Die Kombination, nämlich eine sichtbare, fühlbare und aus Metall bestehende Markierung, ist gegeben, wenn diese als Schraube, insbesondere als Linsenkopfschraube, ausgebildet ist.
Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. Dabei zeigen im Prinzipdarstellung
Figur 1 eine Draufsicht auf ein Wandbauelement und
Figur 2 eine perspektivische Darstellung des Wandbauelements von Figur 1.
Patentanwälte Maryniok & Eich&ädt.
Gemäß Figur 1 ist ein Wandbauelement 1 als großflächige, rechteckige Platte ausgebildet. Es weist eine Höhe h, eine Breite b und eine Dicke d (siehe Figur 2) auf. Die Höhe h beträgt zwischen 200 cm und 280 cm, z. B. 250 cm. Die Breite b beträgt zwischen 80 cm und 150 cm, insbesondere zwischen 100 cm und 125 cm. Die Dicke d ist erheblich kleiner. Sie beträgt in der Regel weniger als 10 cm.
Das Wandbauelement 1 weist zwei Kabelkanäle 2 auf. Die Kabelkanäle 2 sind in der Regel gleich ausgebildet und symmetrisch bezüglich der benachbarten Kanten des Wandbauelements 1 angeordnet. In. der Regel liegt der Abstand a von den Kanten zwischen 25 cm und 50 cm, z. B. bei 30 cm bis 40 cm.
Die Kabelkanäle 2 sind über Stichkanäle 3 miteinander verbunden. Die Stichkanäle 3 sind in einem regelmäßigen Rastermaß r angeordnet. Das Rastermaß r liegt in der Regel zwischen 10 cm und 20 cm, z. B. zwischen 14 cm und 17 cm. Die Stichkanäle 3 erstrecken sich dabei gemäß Figur 1 nicht nur zwischen dem Kabelkanälen 2, sondern auch über diese hinaus bis zu den Aussenkanten des Wandbauelements 1.
Die Kabelkanäle 2 weisen Kanalabschnitte 4 auf. Zwischen benachbarten Kanalabschnitten 4 befindet sich je ein Übergang
5. Die Übergänge 5 sind als Klemmstellen 5 zum Klemmen eines im jeweiligen Kabelkanal 2 verlegten Kabels 6 ausgebildet. Jeder Kabelabschnitt 4 weist somit einen Abschnittsanfang und ein Abschnittsende auf, die mit den Übergängen 5 bzw. den Klemmstellen 5 identisch sind.
Gemäß der Darstellung in der unteren Hälfte von Figur 1 ist der Kabelabschnitt 4 zwischen benachbarten Klemmstellen 5 als Halbkreis ausgebildet. Der Aussenumfang des Kanalabschnitts 4 bildet also im wesentlichen einen Halbkreis. Die kürzestmögliehe innerhalb des Kanalabschnittes 4 verlaufende Verbindungslinie zwischen den beiden Übergängen 5 entspricht somit im wesentlichen dem Durchmesser des Halbkreises. Aufgrund
Patentanwälte Maryniok & Eich&ädt. KronacWMemrnelsdwt
dieser Ausgestaltung des Kanalabschnitts 4 ist die Aussenumfangslänge, also die Länge entlang des Halbkreises, größer als die Verbindungslinienlänge, also der Durchmesser des Halbkreises.
5
Die Darstellung in der oberen Hälfte von Figur 1 unterscheidet sich von der Darstellung in der unteren Hälfte von Figur 1 lediglich dadurch, dass der entsprechende Kanalabschnitt 4 mehrere Teilabschnitte 7 aufweist, die durch einen Teilabschnittsübergang 8 voneinander getrennt sind. Der Teilabschnittsübergang 8 ist nicht als Klemmstelle ausgebildet. Gemäß der Darstellung in der oberen Hälfte von Figur 1 bilden je zwei Teilabschnitte 7 einen Kabelabschnitt 4. Ein Kabelabschnitt 4 kann aber auch aus mehr als zwei gleichartigen Teilabschnitten zusammengesetzt sein. Bei der Ausgestaltung gemäß der oberen Hälfte von Figur 1 gelten die Aussagen zur Ausgestaltung des Kabelabschnitts 4 jeweils für einen Teilabschnitt 7.
Das Kabel 6 ist gemäß Figur 1 entlang des Aussenumfangs in den Kanalabschnitten 4 verlegt. Es ist daher möglich, konzentrisch zu den Mittelpunkten 9 der Halbkreise einen Lochfräser anzusetzen und ein Loch in eine Abdeckplatte 10 (siehe Figur 2) zu fräsen, mittels derer die Kabelkanäle 2 im Endzustand einseitig abgedeckt sind. Nach dem Fräsen eines solchen Loches (in Figur 1 gestrichelt angedeutet) kann dann das Kabel 6z. B. mittels eines entsprechend ausgebildeten Greifhakens aus dem jeweiligen Kabelabschnitt 4 herausgezogen, aufgetrennt und in einer zu setzenden Dose (Steckdose, Schalterdose oder Abzweigdose) verdrahtet werden.
Pro Kanalabschnitt 4 kann genau eine Dose gesetzt werden. Bei der Darstellung in der unteren Hälfte von Figur 1 ist dabei pro Kabelabschnitt 4 ein einziger Setzpunkt vorhanden. Bei der Darstellung in der oberen Hälfte von Figur 1 ist pro Teilabschnitt 7 ein Setzpunkt vorhanden.
Patentanwälte Maryniok & Eich^tädt. KrogachiMemraelsdorf
Um den Lochfräser ggf. an der richtigen Stelle anzusetzen, sind in der Abdeckplatte 10 im Bereich der Kanalabschnitte 4 für den Lochfräser Markierungen 11 angeordnet. Die Markierungen 11 können dabei sichtbar sein, fühlbar sein oder aus Metall bestehen. Im letztgenannten Fall ist beispielsweise ein Detektieren der Markierungen 11 mittels eines handelsüblichen Metalldetektors möglich. Bei Ausbildung der Markierung 11 als Schraube ist es möglich, die Schraube vor dem Ansetzen des Lochfräsers zu entfernen und somit sofort einen Sollansetzpunkt zu erhalten. Bei Ausbildung der Schraube als Linsenkopfschraube ist es sogar möglich, alle Vorteile zu kombinieren, nämlich eine sichtbare Markierung, die auch im verdeckten Zustand zwar unauffällig, aber noch fühlbar ist und auch mittels eines Metalldetektors lokalisierbar ist.
Lochfräser für Dosen weisen üblicherweise einen Fräsdurchmesser von 68 mm oder 74 mm auf. Der Durchmesser der Halbkreise der Kabelabschnitte 4 bzw. der Teilabschnitte 7 sollte daher größer als 74 mm sein. Als geeignet haben sich Verbindungslinienlängen zwischen 10 cm und 20 cm, insbesondere zwischen 14 cm und 17 cm, erwiesen.
Das Wandbauelement 1 kann prinzipiell aus beliebigen Material bestehen, z. B. aus Pressspan, Hartfaser oder Karton. Vorzugsweise aber besteht es aus Polystyrol, Polyurethanschaum oder Hartschaum. Denn diese Materialien sind leicht bearbeitbar und thermisch isolierend.
Gemäß Figur 3 können in die Stichkanäle 3 Dichtschnüre 3-eingesetzt sein. Die Dichtschnüre 3' bestehen vorzugsweise ebenso wie das Wandbauelement 1 selbst aus einem thermisch isolierenden Material. Dadurch bleibt die wirksame dämmende Dicke des Wandbauelements 1 im Bereich der Stichkanäle 3 erhalten. Die Dichtschnüre 3' erstrecken sich bis in die Kabelabschnitte 4. Sie sind nach dem Fräsen eines Loches für eine zu setzende Dose aus dem jeweiligen Stichkanal 3 ausziehbar.
Patentanwälte Maryniok & Eictistädt. KroaacbäVlemrnelsdorf
G 4800 .&Sgr;». ·&Sgr;· ·*··*
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die Ausbildung der Kanalabschnitte 4 bzw. Teilabschnitte 7 in Halbkreisform beschränkt. Alternativ könnte der Aussenumfang eines Kanalabschnitts 4 bzw. eines Teilabschnitts 7 auch eine Halbwelle einer Sinusschwingung beschreiben und die Verbindungslinie im wesentlichen der Nulllinie dieser Sinusschwingung entsprechen. Auch wäre es möglich, dass der Aussenumf ang und die Verbindungslinie im wesentlichen ein Trapez mit zwei Parallelseiten bilden. Die Verbindungslinie wäre in diesem Fall eine der Parallelseiten des Trapezes. Das Trapez kann als echtes Trapez ausgebildet sein, dessen Parallelseiten unterschiedlich lang sind. In diesem Fall ist die Verbindungslinie vorzugsweise die kürzere der beiden Parallelseiten. Im Alternativfall der Ausbildung als unechtes Trapez liegt der Spezialfall eines Rechtecks vor. Auch eine solche Ausgestaltung ist möglich und liegt im Rahmen der vorliegenden Erfindung.

Claims (17)

1. Wandbauelement mit mindestens einem Kabelkanal (2),
- wobei der Kabelkanal (2) mindestens einen Kanalabschnitt (4) mit einem Abschnittsanfang (5) und einem Abschnittsende (5) aufweist,
- wobei der Kanalabschnitt (4) entlang eines Außenumfangs vom Abschnittsanfang (5) zum Abschnittsende (5) eine Außenumfangslänge aufweist,
- wobei eine kürzestmögliche innerhalb des Kanalabschnitts (4) verlaufende Verbindungslinie zwischen Abschnittsanfang (5) und Abschnittsende (5) eine Verbindungslinienlänge aufweist,
- wobei die Außenumfangslänge größer als die Verbindungslinienlänge ist.
2. Wandbauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnittsanfang (5) und/oder das Abschnittsende (5) als Klemmstelle (5) zum Klemmen eines Kabels (6) ausgebildet ist.
3. Wandbauelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenumfang und die Verbindungslinie im wesentlichen ein Trapez mit zwei Parallelseiten bilden und dass die Verbindungslinie eine der Parallelseiten ist.
4. Wandbauelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Parallelseiten unterschiedlich lang sind und dass die Verbindungslinie die kürzere der Parallelseiten ist.
5. Wandbauelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Trapez als Rechteck ausgebildet ist.
6. Wandbauelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenumfang im wesentlichen ein Halbkreis und die Verbindungslinie im wesentlichen der Durchmesser des Halbkreises ist.
7. Wandbauelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenumfang eine Halbwelle einer Sinusschwingung beschreibt und die Verbindungslinie im wesentlichen der Nulllinie der Sinusschwingung entspricht.
8. Wandbauelement nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungslinienlänge größer als 74 mm ist.
9. Wandbauelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungslinienlänge zwischen 100 mm und 200 mm beträgt, insbesondere zwischen 140 mm und 170 mm.
10. Wandbauelement nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es aus einem thermisch isolierenden Material, z. B. Polystyrol, Polyurethanschaum oder Hartschaum, besteht.
11. Wandbauelement nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelkanal (2) mittels einer Abdeckplatte (10) einseitig abgedeckt ist und dass in der Abdeckplatte (10) im Bereich des Kanalabschnitts (4) mindestens eine Markierung (11) für einen Lochfräser angeordnet ist.
12. Wandbauelement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (11) als sichtbare Markierung (11) ausgebildet ist.
13. Wandbauelement nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (11) als fühlbare Markierung (11) ausgebildet ist.
14. Wandbauelement nach Anspruch 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (11) aus Metall besteht.
15. Wandbauelement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (11) als Schraube (11) ausgebildet ist.
16. Wandbauelement nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Kanalabschnitt (4) entlang des Außenumfangs ein Kabel (6) verlegt ist.
17. Wandbauelement nach einem der obigen Anspüche, dadurch gekennzeichnet, dass vom Kabelkanal (2) mindestens ein Stichkanal (3) abzweigt und dass in den Stichkanal (3) eine Dichtschnur (3') eingesetzt ist, die sich bis in den Kabelkanal (2) hinein erstreckt.
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Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE7010190U (de) 1970-03-19 1970-08-20 Mero Ag Verbundbauplatte, insbesondere fuer motagebauten wie z.b. ausstellungsbauten, verkaufsstaende usw.
DE3720554A1 (de) 1987-06-22 1989-01-05 Gerhard Herzog Plattenfoermiges bauelement
DE19848426A1 (de) 1998-02-12 1999-09-16 Volkmuth Dagmar Dämmplatte mit integriertem Wärmeboden
DE19922259A1 (de) 1999-05-15 2000-11-23 Stephan Wedi Verfahren zur Herstellung einer Flächenheizung und Heizelementträgerplatte zur Durchführung des Verfahrens

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