DE3309114A1 - Putzprofilleiste - Google Patents
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Description
dr. ing. HEINRICH GEITZ Patentanwalt 7500 Karlsruhe 1, postfach 2708
832048/49
Anmelderin: Protektorwerk
Florenz Maisch GmbH & Co. KG Viktoriastraße 58
D-7560 Gaggenau
Putzprofilleiste
Die Erfindung bezieht sich auf eine Putzprofilleiste mit einer Abzugskante und wenigstens einem sich von
letzterer forterstreckenden, mit Ausnehmungen oder Lochungen versehenen Befestigungsschenkel zum Anbringen
an einer zu verputzenden Viand.
Putzprofilleisten werden bekanntlich an zu verputzenden
Bauwerkswänden lagerichtig so befestigt, beispielsweise angemörtelt, daß mittels sog. Richtscheite
auf die Bauwerkswand aufgebrachte Putzmasse über eine nach außen weisende Profilkante
als Abzugskante eben abgezogen werden kann. Insbesondere an Bauwerksecken und im Bereich von
Tür- bzw. Fensterlaibungen sind derartige, dann als Eckschutzleisten ausgebildete Putzprofilleisten
erforderlich, aber auch im Bereich ebener Wandflächen, wenn das Abstandsmaß zwischen benachbarten
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Eckschutzleisten größer ist als die Länge verfügbarer
Richtscheite. Auch kann es bei großen Putzflächen erforderlich sein, diese Flächen durch
Dehnungsfugen zu unterbrechen, in welchem Falle im Bereich der Dehnungsfuge wiederum mit Abzugskanten versehene Pützprofilleisten angebracht
werden müssen.
In Abhängigkeit von den Bedürfnissen des Einzelfalles kommen sehr unterschiedliche Putze und vor
allem sehr unterschiedliche Putzdicken zur Anwendung. Insbesondere kommen bei Dämmputzen
unterschiedlichste Dicken vor und zwar in Abhängigkeit von der jeweils geforderten Wärmedämmung
der Putze einerseits und den Dämmeigenschaften des Wandmaterials andererseits.
Die unterschiedlichsten Putze und vor allem die vorkommenden großen Putzdickenunterschiede haben
zur Entwicklung einer Vielzahl verschiedenartiger Putzprofilleisten geführt, die auf die jeweilige
Putzart und Putzdicke ausgelegt sind, aber angesichts ihrer Vielfalt sehr umfängliche und daher
kostenaufwendige Lagerhaltungen erforderlich machen. Demgemäß besteht die der Erfindung zugrundeliegende
Aufgabe in der Schaffung einer unter verschiedensten Bedingungen einsetzbaren Putzprofilleiste, die
in einfacher Weise auch an unterschiedliche Putzdicken anpaßbar sein soll.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch den Aufbau einer Putzprofilleiste dsr eingangs beschriebenen
Art aus einem Trägerprofil mit dem Befestigungs-
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schenkel und aus einem die Abzugskante aufweisenden Ergänzungsprofil gelöst, welches Ergänzungsprofil· zumindest abschnittsweise in Leistenlängsrichtung
mit dem Trägerprofil formschlüssig verbunden ist. Kennzeichnend für die erfindungsgemäße
Putzprofilleiste ist mithin, daß diese aus zwei Teilen zusammengesetzt ist. Naturgemäß können
bei einem derartigen Aufbau auch verschiedene Trägerprofile mit verschiedenen Putzprofilen kombiniert
werden, so daß in einfacher Weise bei unverändertem Grundaufbau eine Variation sowohl der Trägerprofile
als auch der Ergänzungsprofile möglich ist. Besondere Bedeutung kommt dieser Maßnahme insofern zu, als
beispielsweise ein bestimmtes Trägerprofil mit Ergänzungsprofilen unterschiedlicher Abmessungen ausgerüstet
werden kann, so daß innerhalb eines beträchtlichen Putzdickenbereichs eine unproblematische
Anpassung an die Bedürfnisse des jeweiligen Anwendungsfalles gelingt.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung ist durch die Ausbildung der formschlüssigen Verbindung
des Ergänzungsprofils mit dem Trägerprofil als Steckverbindung gekennzeichnet, so daß durch einfaches
Zusammenstecken eines Trägerprofils mit einem Er- ■
gänzungsprofil der Aufbau von Profilleisten gelingt, die den Bedürfnissen des Anwendungsfalles genügen.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht die Steckverbindung aus einem in Leistenlängsrichtung
im Abstand vom Befestigungsschenkel verlaufenden Verbindungsabschnitt des .Trägerprofils
und aus einem damit formschlüssig zusammenwirkenden, sich mit Abstand parallel zur Abzugskante erstrecken-
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den Verbindungsabschnitt des Ergänzungsprofils. Dabei kann der Verbindungsabschnitt des Trägerprofils
oder des Ergänzungsprofils aus einer nach der vom Befestigungsschenkel bzw. der Abzugskante entfernten
Seite offenen Längsnut bestehen, während der in dieser Längsnut aufgenommene Verbindungsabschnitt
des Ergänzungsprofils oder des Trägerprofils ein Leistenstreifen ist.
Als zweckmäßig hat es sich insoweit erwiesen, das Ergänzungsprofil als Rechteckquerschnitt aufweisende
Leiste auszubilden, während das Trägerprofil in Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck
ausgelegt sein kann, etwa für die Verwendung als Eckschutzleiste.
Wenn nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung das Ergänzungsprofil eine Kunststoff-Profilleiste
ist, führt dies zu einem äußerst kostengünstigen und einfach handhabbaren Aufbau,
darüber hinaus aber auch dazu, daß die zumeist aus metallischen Werkstoffen, etwa verzinktem
Stahlblech, bestehenden Teile der Trägerprofile von starken Putzschichten überdeckt werden, und
zwar in Abhängigkeit von den Abmessungen der Ergänzungsprofile. Dadurch ist die Gefahr von Rißbildungen
im Putz im Bereich derartiger Abzugskanten merklich reduziert, vor allem aber auch
die Gefahr des Durchschlagens von Rostbildungen, die an mit herkömmlichen Putzprofilleisten hergestellten
Putzflächen immer wieder zu beobachten sind, vermieden. Zwar sind auch bei Putzprofilleisten,
die dem Stande der Technik angehören, die als Ab-
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zugskanten dienenden Profilkanten häufig von Kunststoff
häubchen überzogen, aber angesichts des nur begrenzten Vorstehens der Abzugskanten über die
sich von diesen forterstreckenden Befestigungsschenkel kommt es häufig zu nur begrenzten überdeckungen,
die keine hinreichende Sicherheit gegen das Durchschlagen von Rostbildungen gewährleisten.
Insbesondere gilt dies dann, wenn eine einwandfreie Hinterfüllung der vielfach als zu der zu
verputzenden Bauwerkswand hin offene U-förmige Abschnitte ausgebildeten Abzugskanten nicht sichergestellt
ist. Vornehmlich bei Eckschutzprofilen mit sich im wesentlichen divergierend von der Abzugskante
forterstreckenden Befestigungsschenkeln tritt dieses Problem auf.
Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung können sich von dem als U-förmige Längsnut ausgebildeten
Verbindungsabschnitt des Trägerprofils divergierend zueinander auch zwei Befestigungsschenkel in der bei herkömmlichen Eckschutzprofilen
bekannten Art forterstrecken, ohne daß derartige Hinterfüllungsprobleme im Bereich der Abzugskante
auftreten. Durch die in den Innenraum zwischen den divergierend zueinander verlaufenden Schenkeln
hineingeformten, die Längsnut bildenden Abschnitte des Trägerprofils ist vielmehr eine unproblematische
Hinterfüllung dieser Bereiche durch in den Befestigungsschenkeln vorgesehene Ausnehmungen oder
Lochungen hindurch gewährleistet.
Eine andere zweckmäßige Ausgestaltung ist dadurch gekennzeichnet, daß die von der U-förmigen Längs-
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nut entfernten Längskanten des Trägerprofils in eine im wesentlichen senkrecht ai einer Symmetrieebene durch das Trägerprofil verlaufende Ebene abgebogen
sind. Derartige Putzprofilleisten eignen
sich zur Anbringung an ebenen Wänden zwecks Einstellung der Putzdicke. Sie können als Innen- oder
Außenputzprofile Verwendung finden.
Anhand der beigefügten Zeichnung sollen nachstehend einige Ausführungsmöglichkeiten der Erfindung erläutert
werden. In schematischen Ansichten zeigen:
Fig. 1 eine aus einem Trägerprofil und einer mit diesem verbundenen Ergänzungsprofil bestehende
Eckschutzleiste in einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 2 das Trägerprofil und das Ergänzungsprofil nach Fig. 1 in einer stirnseitigen Explosivdarstellung
vor dem Verbinden,
Fig. 3 eine zu der Ausführungsform nach Fig. 1 alternative Eckschutzleiste, ebenfalls
in einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 4 eine zu Fig. 3 alternative Verbindung eines Trägerprofils mit einem Ergänzungsprofil und
Fig. 5 eine der PutζdickenbeStimmung dienende
Einputzleiste in einer perspektivischen Ansicht, die ebenfalls aus einem Trägerprofil
und einem damit verbundenen Ergänzungsprofil besteht.
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Die in Fig. 1 veranschaulichte Eckschutzleiste
besteht aus einem Trägerprofil 11 und aus einem Ergänzungsprofil 12. Das Trägerprofil 11 besitzt
zwei etwa unter 90° zueinander divergierend verlaufende Befestigungsschenkel 13, 14, die mit Ausnehmungen 15 versehen sind. Im Bereich dieser Ausnehmungen
sind aus den Befestigungsschenkeln 13, Zungen 16 ausgeschnitten und auf den einander zugekehrten
Seiten der Befestigungsschenkel um die vom Ergänzungsprofil 12 entfernten Ausnehmungsränder
in Parallellagen zu diesen Befestigungsschenkeln abgebogen. Es handelt sich mithin um ein dachfirstähnlich
ausgebildetes Profil, wobei im Bereich der Firstlinie zwischen den divergierend zueinander ver
laufenden Befestigungsschenkeln 13, 14 als Verbindungsabschnitt eine ü-förmige Längsnut 18 hinein
geformt ist, wie insbesondere Fig. 2 zeigt.
Bei dem Ergänzungsprofil 12 handelt es sich um einen langgestreckten Leistenstreifen aus Kunststoff
mit rechteckigem Querschnitt, der längs seiner einen Kante 20 mit im Abstand voneinander
angeordneten Lochungen 21 versehen ist. Wie Fig. zeigt, wird zwecks Herstellung der erfindungsgemäßen
Putzprofilleiste 10 die von den Lochungen entfernte Längskante 22 des Ergänzungsprofils,
dessen Dicke etwa der Breitenerstreckung der Längsnut 18 im Trägerprofil' 11 entspricht, in die
genannte Längsnut eingesteckt. Die Lochungen 21 im Ergänzungsprofil befinden sich dann außerhalb
der Längsnut 18 und die vom Trägerprofil 11 entfernte
Längskante des Ergänzungsprofils bildet im Anwendungsfalle die Abzugskante 20 der Putzprofilleiste.
'
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832048/49 .j -2A--
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 handelt es sich ebenfalls um eine Eckschutzleiste 30, die aus einem
Trägerprofil 31 und einem Ergänzungsprofil 32 besteht. Das Trägerprofil 31 besitzt jedoch nur einen im Anwendungsfalle an einer zu verputzenden Wand anliegenden
Befestigungsschenkel 33, von dem sich ein Mittelteil 34 bogenförmig forterstreckt, dessen vom Befestigungsschenkel
entfernte Längskante 35 mit einer U-förmigen Längsnut 36 als Verbindungsabschnitt
für das Ergänzungsprofil 32 ausgebildet ist. Bei dem Ergänzungsprofil handelt es sich um
einen flachen Leistenstreifen, der mit dem Ergänzungsprofil nach Fig. 2 identisch ist. Das Ergänzungsprofil
ist mit einem von der Abzugskante 40 entfernten Randstreifen fest, aber austauschbar, in der U-förmigen
Längsnut 36 des Trägerprofils 31 aufgenommen.
Im Bereich des mit hier nicht weiter interessieren den Verstärkungsrippen 3 8 versehenen Befestigungsschenkels 33 und des sich daran anschließenden
Mittelteils sind Lochungen 37 beispielsweise zum Anmörteln der Putzprofilleiste vorgesehen.
Während bei den Putzprofilleisten 10, 30 nach den Fig. 1 bis 3 die Offenseite der U-förmigen Längsnut
18, 36 jeweils nach der von den Befestigungsschenkeln 13, 14 bzw. 33 entfernten Seite weist, ist bei der
in Fig. 4 veranschaulichten Alternativausbildung zu Fig. 3 der Verbindungsabschnitt des Trägerprofils
31' als in Profillängsrichtung verlaufender Leistenstreifen 42 ausgebildet,während
das eingesetzte Ergänzungsprofü 32' im Abstand von
der Abzugskante eine mit ihrer Offenseite zu dem -in Fig. 4 nicht gezeigten- Befestigungsschenkel
hinweisende Längsnut 43 besitzt und mit dieser den
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als Leistenstreifen ausgebildeten Verbindungsabschnitt
des Trägerprofils übergreift. Auch bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ist das Ergänzungsprofil mit Lochungen versehen.
Bei der Putzprofilleiste 50 nach Fig. 5 erstrecken sich in ähnlicher Weise wie bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 von einer ein Ergänzungsprofil 52 in Form eines flachen Leistenstreifens
aufnehmenden U-förmigen Längsnut 53 eines Trägerprofils
51 zvei Befestigungsschenkel 54, 55 divergierend
zueinander fort, deren von dem Ergänzungsprofil 5 2 entfernte Längskanten 56, 57 in eine Ebene
abgebogen sind, die im wesentlichen rechtwinklig zu der von dem Ergänzungsprofil 52 mit der Abzugskante
58 aufgespannten Ebene verläuft. Auch bei dieser Ausführungsform sind die Befestigungsschenkel des
Trägerprofils und das Ergänzungsprofil mit Lochungen versehen. Es handelt sich um ein an ebenen Wandflächen
anzubringendes Putzprofil zur Putzdickeneinstellung.
Es ist ersichtlich, daß die in der Zeichnung veranschaulichten
Trägerprofile mit Ergänzungsprofilen unterschiedlicher Abmessungen ausgerüstet werden
können, so daß unter Verwendung jeweils gleicher Trägerprofile, aber verschiedener Ergänzungsprofile,
eine Anpassung an unterschiedliche Putzdicken gelingt.
Claims (8)
- or. ing. HEINRICH GEITZ Patentanwalt 7500 Karlsruhe 1. postfach 2708 832048/49Anmelderin: Firma ProtektorwerkFlorenz Maisch GmbH & Co. KG Viktoriastraße 58D-7560 GaggenauPatentansprüche'Iy Putzprofilleiste mit einer Abzugskante und wenigstens einem sich von letzterer forterstreckenden, mit Ausnehmungen oder Lochungen versehenen Befestigungsschenkel zum Anbringen an einer zu verputzenden Wand,
geke nn ζ e i chne tdurch den Aufbau aus einem Trägerprofil (11, 31, 31", 51) mit dem Befestigungsschenkel (13, 14; 33; 54, 55) und aus einem die Abzugskante (20, 40, 58) aufweisenden Ergänzungsprofil (12, 32, 32',52), das zumindest abschnittsweise in Leistenlängsrichtung mit dem Trägerprofil formschlüssig verbunden ist. - 2. Putzprofilleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die formschlüssige Verbindung des Ergänzungsprofils (12, 32, 32', 52) mit dem Trägerprofil (11, 31, 31', 51) eine Steckverbindung is,t.-2-832CK8/49 ' 2-
- 3. Putzprofilleiste nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckverbindung aus einem in Leistenlängsrichtung im Abstand vom Befestigungsschenkel (13, 14; 33, 54, 53) verlaufenden Verbindungsabschnitt (18, 36, 43, 55) des Trägerprofils und aus einem damit formschlüssig zusammenwirkenden, sich mit Abstand parallel zur Abzugskante erstreckenden Verbindungsabschnitt des Ergänzungsprofils (12, 32, 32", 52) besteht.
- 4. Putzprofilleiste nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsabschnitt des Trägerprofils (11, 31, 31', 51) oder des Ergänzungsprofils (12, 32, 32', 52) aus einer nach der vom Befestigungsschenkel bzw. der Abzugskante entfernten Seite offenen Längsnut (18, 36, 43, 53) besteht, während der in dieser Längsnut aufgenommene Verbindungsabschnitt des Ergänzungsprofils oder des Trägerprofils ein Leistenstreifen ist.
- 5. Putzprofilleiste nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Ergänzungsprofil (12, 32, 52) eine Leiste mit rechteckigem Querschnitt ist.
- 6. Putzprofilleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Ergänzungsprofil (12, 32, 32', 52) eine Kunststoff-Profilleiste ist.
- 7. Putzprofilleiste nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich von dem als U-förmige Längsnut (18, 36, 43, 53) ausgebildeten Verbindungsabschnitt-3-832048/49 ^-4^ ' 'des Trägerprofils (11, 51) divergierend zueinander zwei Befestigungsschenkel (13, 14; 54, 55) forterstrecken.
- 8. Putzprofilleiste nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die von der U-förmigen Längsnut (53) entfernten Längskanten (56, 57) des Trägerprofils (51) in eine im wesentlichen senkrecht zu einer Syiranetrxeebene durch das Trägerprofil (52) verlaufende Ebene abgebogen sind.-4-
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