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Leitungskanal für elektrische Leitungen und Kabel Die Erfindung betrifft
einen Leitungskanal für elektrische Leitungen und Kabel zur unsichtbaren Montage
im Fußboden mit einer im Querschnitt U-förmigen, oben offenen Rinne aus Metallblech,
einem auf der Rinne angeordneten Abdeckstreifen aus polymerem Kunststoff und einer
am Boden der Rinne befestigten Profilschiene, die den Leitungskanal in zwei nebeneinander
verlaufende Räume trennt und eine Stütze für den Mittelteil des Abdeckstreifens
bildet.
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Solche Leitungskanäle gewinnen mit der ständig zunehmenden Elektrifizierung
in Geschäfts-, Verwaltungs- und Fabrikgebäuden bzw. -hallen immer mehr an Bedeutung,
da sie die Möglichkeit bieten, die elektischen Leitungen in den Fußböden unter dem
Bodenbelag zu verlegen, ohne daß diese Leitungen in den Räumen irgendwie hinderlich
in Erscheinung treten. Dabei wird dann allerdings eine möglichst große Anpassungsfähigkeit
der Installationen an die jeweiligen Verhältnisse gewünscht, und zwar so, daß mehrere
Leitungsstränge in einem oder mehreren Kanälen verlegt und in diese ganz nach Bedarf
auch noch nachträglich eingezogen werden können, wobei aber auch die Möglichkeit
gegeben sein soll, die erforderlichen Anschlußstellen für Stark- und Schwachstromverbraucher
an denjenigen Stellen im Fußboden anzubringen, die die günstigste Lage zu dem jeweiligen
Stromverbraucher haben, ohne daß dabei der Fußboden, in dem die Leitungskanäle verlegt
sind, in nennenswertem Umfang beschädigt werden muß. Dabei ist es dann auch wesentlich,
daß die verwendeten Anschlußköpfe eine gute Abstützung an der Kanalkonstruktion
finden, damit die Kabelanschlüsse nicht durch unnötige mechanische Beanspruchung
in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden.
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Es sind bereits verschiedene Arten von Leitungskanälen bekanntgeworden,
darunter solche mit einer im Querschnitt U-förmigen, oben offenen Rinne aus Metallblech
und einem auf der Rinne angeordneten Abdeckstreifen. Bei einer bekannten Ausführungsform
eines solchen Leitungskanals ist am Boden der U-förmigen Rinne eine Profilschiene
befestigt, die den Leitungskanal in zwei nebeneinander verlaufende Räume trennt
und zugleich eine Stütze für den Mittelteil des Abdeckstreifens bildet. Die beiden
getrennten Räume können, falls gewünscht, zum getrennten Einlegen von elektrischen
Leitungen und Kabeln verschiedener Spannung oder verschiedener Installationssysteme
benutzt werden. Es ist auch bekannt, den Abdeckstreifen an Leitungskanälen aus polymerem
Kunststoff zu bilden, so daß er bei Bedarf an beliebigen Stellen durch Schneidmittel
mit Öffnungen versehen werden kann, um Leitungsdrähte oder Kabel herauszuführen
und gegebenenfalls mit Anschlußköpfen für Starkstrom, Schwachstrom und/ oder Telefon
verbinden zu können. Solche Anschlußköpfe sind ebenfalls bekannt. Sie werden zweckmäßig
über den ausgeschnittenen Öffnungen des Abdeckstreifens auf dem Fußboden befestigt.
Bekannt ist in diesem Zusammenhang eine Befestigung der Anschlußköpfe unmittelbar
an der oberen Abdeckung des Leitungskanals, was aber insofern nachteilig ist, als
dann die Abdeckung äußerst stabil sein muß, um den auftretenden Beanspruchungen
standhalten zu können, ohne daß dadurch das oberhalb der Abdeckung vorhandene Fußbodenmaterial
in Mitleidenschaft gezogen wird. Ferner ist es bekannt, an Stelle eines nicht benötigten
Anschlußkopfes einen Blinddeckel anzubringen, wobei jedoch die Sicherung der Blinddeckel
an der oberen Abdeckung des Leitungskanals bisher mit gewissen Schwierigkeiten verbunden
war. Teilweise waren zu diesem Zweck gesonderte Befestigungsrahmen an der Kanalabdeckung
erforderlich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine besonders einfache
und zweckmäßige Befestigungsmöglichkeit für die Anschlußköpfe oder sonstigen Anschlußteile
und Blinddeckel an der Oberseite von Leitungskanälen mit einer im Querschnitt U-förmigen
und mit einer oberen Abdeckung versehenen Rinne zu schaffen, wobei die gesamte Anordnung
den unterschiedlichsten Anforderungen hinsichtlich Lage der Anschlußköpfe schnell
und ohne großen
Arbeitsaufwand anpaßbar sein soll. Die Leitungskanäle
sollen dabei einfach und billig in ihrer Herstellung sein, trotz hoher Belastbarkeit
der gesamten Kanalkonstruktion.
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Diese Aufgabe findet ihre Lösung, ausgehend von einem Leitungskanal
der eingangs erwähnten Art, erfindungsgemäß dadurch, daß die am Boden der Rinne
befestigte Profilschiene in an sich bekannter Weise oben flanschartige, einwärts
vorstehende Ränder aufweist, auf deren Oberseite der an beliebigen Stellen in an
sich bekannter Weise durch einfache Schneidmittel mit Öffnungen nach Bedarf versehbare
Abdeckstreifen aufliegt und gegen deren Unterseite an sich bekannte Verankerungsmuttern
abstützbar sind, die zur Aufnahme von Schraubenbolzen für die Befestigung der oberhalb
der COffnungen anzuordnenden, an sich bekannten Anschlußköpfe für Starkstrom, Schwachstrom
und/oder Telefon oder Blinddeckel dienen.
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Ein derart ausgebildeter Leitungskanal bietet den Vorteil einer äußerst
einfachen und dabei sehr stabilen Befestigung der Anschlußköpfe und Blinddeckel
an der Kanaloberseite, wobei der Leitungskanal zugleich derart gegen Eindrücken
verstärkt wird, daß das für die Rinne und den Abdeckstreifen verwendete Blech bzw.
Kunststoffmaterial verhältnismäßig schwach ausgebildet sein kann, was sich auf das
Gewicht und die Herstellungskosten solcher Kanäle sehr günstig auswirkt.
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Profilschienen mit zwei flanschartigen, einwärts vorstehenden Rändern
und zugehörige Haltemuttern, die gegen die Unterseite der Ränder anliegen, sind
zwar für andere Verwendungszwecke, beispielsweise im Bauwesen für die Befestigung
von Bauteilen an U-förmigen Profilträgern, bereits benutzt worden, jedoch nicht
für die Befestigung der Anschlußköpfe, Blinddeckel od. dgl. an Leitungskanälen zur
Verlegung von Leitungen oder Kabeln unterhalb des Fußbodens mit den damit verbundenen
bedeutenden Vorteilen.
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In einer Ausführungsform des Leitungskanals gemäß der Erfindung kann
die Profilschiene mittels Stützbolzen, die im Abstand voneinander angeordnet sind,
mit dem Boden der Rinne verbunden sein, wobei ein an den Stützbolzen anliegender
Wandstreifen zwischen dem Boden der Rinne und der Profilschiene angeordnet ist,
so daß die Trennung des Leitungskanals in zwei Räume auch im Bereich der Stützbolzen
in sehr einfacher Weise herbeigeführt ist. Diese Ausbildung erlaubt die Verwendung
einer handelsüblichen Profilschiene bestimmter Querschnittabmessungen in Leitungskanälen
aus verschieden tiefen Rinnen, wobei lediglich die Höhe der Stützbolzen und des
Wandstreifens von Fall zu Fall geändert werden muß.
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Bei einer anderen, konstruktiv ebenfalls sehr einfachen Ausführungsform,
kann die Profilschiene durch zwei im Querschnitt Z-förmige Profilstücke gebildet
sein, die mit Abstand parallel zueinander verlaufen und einander spiegelbildlich
gegenüberliegend angeordnet sind, wobei die unteren Schenkel der Profilstücke unmittelbar
am Boden der Rinne befestigt sind, während die oberen Schenkel einwärts gegeneinanderragen.
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Schließlich kann der Abdeckstreifen an seiner Oberseite Rippen oder
Rillen aufweisen, die an einem aus polymerem Kunststoff bestehenden Abdeckstreifen
bei der Herstellung leicht angebracht werden können. Die Rippen oder Rillen verbessern
die Haftfähigkeit der nach dem Einlegen des Leitungskanals anzubringenden überbetonschicht.
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Absführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt.
In dieser zeigt F i g. 1 einen im Fußboden verlegten Leitungskanal mit einem aufgesetzten
Anschlußkopf in senkrechtem Schnitt gemäß Schnittlinie I-I in F i g. 2, F i g. 2
eine Draufsicht auf den in F i g. 1 dargestellten Leitungskanal ohne den Anschlußkopf
und das Fußbodenmaterial, F i g. 3 eine Draufsicht auf eine andere Stelle des in
F i g. 1 und 2 gezeigten Leitungskanals, F i g. 4 einen senkrechten Schnitt gemäß
Schnittlinie IV-IV in F i g. 3, F i g. 5 eine Einzelheit des Leitungskanals in größerem
Maßstab und im Querschnitt, F i g. 6 einen F i g. 1 entsprechenden Querschnitt durch
den Leitungskanal an noch einer anderen Stelle, F i g. 7 eine Draufsicht auf einige
der in F i g. 6 dargestellten Teile und F i g. 8 einen senkrechten Querschnitt durch
ein zweites Ausführungsbeispiel des Leitungskanals. Der in den F i g. 1 und 2 gezeigte
Leitungskanal für elektrische Leitungen und Kabel weist eine im Querschnitt U-förmige,
oben offene Rinne 10 auf, die z. B. aus Metallblech besteht und aus einzelnen
Abschnitten von beispielsweise 2 m Länge zusammengesetzt ist. Auf die Rinne 10 ist
ein aus polymerem Kunststoff, z. B. Polyvinylchlorid, bestehender Abdeckstreifen
11 aufgelegt, welcher nach unten abgewinkelte, die Schenkel der Rinne 10 außen übergreifende
Ränder aufweist, wie insbesondere F i g. 1 zeigt. Der Abdeckstreifen 11 ist ebenfalls
aus einzelnen Abschnitten zusammengesetzt, deren Länge vorzugsweise mit jener der
Abschnitte der Rinne 10
übereinstimmt. Gemäß F i g. 5 ist die Oberseite des
Abdeckstreifens 11 vorzugsweise mit feinen Rippen und Rillen versehen.
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Am Boden der Rinne 10 ist eine sich über deren ganze Länge erstreckende
Verankerungsvorrichtung befestigt, die wie folgt ausgebildet ist: Über der Längsmittellinie
des Bodens der Rinne 10 sind in Abständen voneinander senkrecht angeordnete
Stützbolzen 12 angenietet oder angeschweißt. Die Stützbolzen 12 tragen eine Profilschiene
13, welche eine nach oben offene Rinne bildet und nach einwärts, d. h. gegeneinander
vorstehende Ränder 14 aufweist. Zwischen dem Boden der Rinne 10 und der Profilschiene
13 ist an den Stützbolzen 12 ein Wandstreifen 15 angelegt und befestigt.
Wie die Rinne 10
und der Deckstreifen 11 sind auch die Profilschiene 13 und
der Wandstreifen 15 in einzelne Abschnitte annähernd gleicher Länge unterteilt.
Die beschriebene Verankerungsvorrichtung unterteilt den Leitungskanal in zwei nebeneinander
verlaufende Räume, in denen elektrische Leitungen und Kabel für Starkstrom- und
Schwachstromanlagen getrennt eingezogen werden können. Mit Vorteil liegen die Oberkanten
der Profilschiene 13 und der senkrechten Schenkel der Rinne 10 in der gleichen Horizontalebene.
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Um die einzelnen Abschnitte der Rinne 10 geradlinig oder annähernd
geradlinig miteinander verbinden zu können, sind an den senkrechten Schenkeln und
in einigem Abstand von den Enden jedes Abschnittes der Rinne 10 seitlich abstehende
Lappen 16
vorhanden, die ein Loch zum Durchstecken eines Schraubenbolzens
17 aufweisen.
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In modernen Häusern bestehen die Fußböden in der Regel aus einem tragenden,
armierten Rohbetonboden 20 und einer darauf angeordneten Schicht 21 aus feinerem
Überbeton, auf die schließlich ein isolierender Bodenbelag 22 aufgelegt ist, wie
F i g. 1 erkennen läßt. Die Rinne 10 wird auf den Rohbetonboden 20 aufgelegt und
mit diesem durch Haltebügel 23 verbunden, bevor die Überbetonschicht 21 aufgebracht
wird. Die in Abständen voneinander und beiderseits der Rinne 10 angeordneten
Haltebügel 23
übergreifen den auf die Rinne 10 aufgelegten Abdeckstreifen
11, damit auch dieser festgehalten ist. Die Befestigung der Haltebügel 23 am Rohbetonboden
20 erfolgt mit Hilfe von Schrauben 24.
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An jeder Stelle, wo elektrische Anschlüsse für Starkstrom, Schwachstrom
oder Telefon benötigt werden, wird im Abdeckstreifen 11 eine Öffnung 25 ausgeschnitten,
was mit Hilfe eines Messers ohne Schwierigkeiten bewerkstelligt werden kann, da
der Abdeckstreifen aus polymerem Kunststoff besteht. Zweckmäßig wird die Öffnung
25 kreisförmig ausgeschnitten, wozu ein von Hand zu betätigender Kreisschneider
bekannter Ausführung verwendet werden kann. Sofern der Fußboden bereits fertiggestellt
ist, muß vor dem Ausschneiden der Öffnung 25 selbstverständlich der Bodenbelag 22
entsprechend ausgeschnitten und die überbetonschicht bis zum Abdeckstreifen 11 sorgfältig
herausgebrochen werden.
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Über der ausgeschnittenen Öffnung 25 wird eine Befestigungsschraube
27 angebracht, die einen den Bodenbelag 22 übergreifenden Flansch 28 und zwei Durchbrechungen
29 aufweist, von denen jeder über einem der beiden durch die Verankerungsvorrichtung
12, 13, 14, 15 voneinander getrennten Räume des Leitungskanals zu liegen
kommt. Die Scheibe 27 wird an der Verankerungsvorrichtung 12, 13, 14, 15
mit
Hilfe zweier Schrauben 30 und zweier die Ränder 14' der Profilschiene 13 untergreifender
Verankerungsmuttern 31 befestigt. Die Schrauben 30 gehen durch zwei passende Bohrungen
der Scheibe 27 hindurch und sind je in eine der Verankerungsmuttern 31 eingeschraubt.
Die letzteren sind verschiebbar und herausnehmbar in die Profilschiene 13 eingesetzt
und an ihrer Unterseite je mit einer Schraubendruckfeder 32 versehen, die zwischen
der Verankerungsmutter 31 und dem Steg der Profilschiene 13 liegt und die Verankerungsmutter
31 von unten an die Ränder 14 der Profilschiene 13 drückt. Dadurch wird erreicht,
daß die Verankerungsmuttern auch bei herausgenommenen Schrauben 30 in Bereitschaftslage
bleiben.
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Auf den Flansch der Befestigungsscheibe 27 läßt sich ein bereits bekannter
Anschlußkopf 35 aufsetzen, an dem z. B. eine Steckdose 36 für Starkstrom und eine
Steckdose 37 für Schwachstrom oder Telefon vorhanden sind. Die elektrischen Leitungen
oder Kabel werden aus der Rinne 10 durch die Öffnung 25 des Abdeckstreifens 11 und
durch die Öffnungen 29 der Befestigungsscheibe 27 hindurch zu den Steckdosen 36
und 37 geführt. Die Verbindung des Anschlußkopfes 35 mit dem Flansch 28 der Befestigungsscheibe
27 erfolgt mit Hilfe mindestens zweier Schrauben 38, die in Gewindebohrungen des
Anschlußkopfes 35 sitzen und in kegelförmige Ausnehmungen 39 des Flansches 28 eingreifen.
Wenn der Leitungskanal verhältnismäßig lang ist und/oder winklig geführt oder mit
Abzweigungen ausgebildet werden muß, sind die in den F i g. 3 und 4 dargestellten
Teile zweckmäßig, die jederzeit einen Zutritt zum Innenraum des Leitungskanals ermöglichen
und das erstmalige sowie spätere Einziehen der elektrischen Leitungen und Kabel
beträchtlich erleichtern.
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Ein im Grundriß quadratischer, unten und oben offener Rahmen 40 hat
eine Höhenabmessung. die größer ist als die Höhenabmessung der Rinne 10 und des
Abdeckstreifens 11 zusammen, und Seitenabmessungen, die größer sind als die Breitenabmessung
des Abdeckstreifens 11. Ist der Rahmen 40 noch ungebraucht, so weist er an jeder
Seitenfläche eingeprägte Konturen 41 (F i g. 4) auf, die ohne Schwierigkeiten das
Ausbrechen eines rechteckförmigen, zur unteren Kante des Rahmens offenen Ausschnittes
42 ermöglichen. Wenigstens einer dieser Ausschnitte 42 kann auch von Anfang an schon
vollständig ausgestanzt sein. Beim Beispiel nach F i g. 3 und 4 sind zwei rechtwinklig
aneinander angrenzende Seitenwände des Rahmens 40 je mit einer Ausnehmung 42 versehen.
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Oben ist der Rahmen 40 mit einem abnehmbaren Deckel 43 verschlossen,
dessen Oberseite in der gleichen Ebene liegt wie die Oberkanten des Rahmens 40.
Der Deckel 43 ruht auf Winkelprofilschienen 44, die an der Innenseite der
Rahmenwände befestigt sind. In jeder Ecke des Deckels 43 befindet sich eine Senkkopfschraube
45, die in eine passende Gewindebohrung der darunter angeordneten Winkelprofilschiene
44 lösbar eingeschraubt ist, In den unteren Ecken des Rahmens 40 ist
je ein Winkelstück 46 befestigt, durch das eine vertikal verlaufende Stellschraube
47 hindurchgeht. Die Stellschrauben 47 dienen zur Abstützung des Rahmens 40 auf
dem Rohbetonboden 20 und können bei abgenommenem Deckel 43 betätigt werden zwecks
Regulierung der Höhenlage des Rahmen 40, derart, daß die Oberkanten des Rahmens
und die Oberseite des Deckels 43 bündig zur Oberseite des Fußbodenbelages 22 zu
liegen kommen.
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Zwei rechtwinklig zueinander verlegte Rinnen 10 ragen mit ihrem einen
Ende durch die Ausschnitte 42 in den Innenraum des Rahmens 40 hinein, wie F i g.
3 zeigt. Bei jedem der Ausschnitte 42 ist eine Senkkopfschraube 48 durch
eine entsprechende Bohrung 49 der Winkelprofilschienen 44 hindurchgesteckt und in
eine Verankerungsmutter 31 eingeschraubt, die sich in der Profilschiene
13 der betreffenden Rinne 10 befindet. Da die Rinnen 10 mit
Hilfe von Haltebügeln 23, wie im Zusammenhang mit F i g. 1 und 2 beschrieben, am
Rohbetonboden 20
befestigt sind, läßt sich durch Anziehen der Schrauben 48
auch der Rahmen 40 auf den Rohbetonboden 20 niederziehen. Mit Hilfe der an
den Rinnen 10
seitlich abstehenden Lappen 16 kann gewünschtenfalls eine zusätzliche
Verbindung der Rinnen mit dem Rahmen 40 hergestellt werden.
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Aus F i g. 4 ist ersichtlich, daß der Deckel 45 nicht vom Fußbodenbelag
22 überdeckt wird und daher jederzeit zugänglich ist und ohne Beschädigung des Fußbodens
geöffnet werden kann. Bei geöffnetem Deckel 43 können die elektrischen Leitungen
und Kabel in den Leitungskanal eingezogen und gewünschtenfalls Abzweigungen erstellt
werden.
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Bei dem in F i g. 3 und 4 gezeigten Ausführungsbeispiel bildet der
Rahmen 40 ein Verbindungsstück
zwischen zwei rechtwinklig
zueinander verlegten Teilstücken des Leitungskanals. Es ist aber auch möglich, den
Rahmen 40 in einen geradlinig verlaufenden Leitungskanal einzubauen, wenn
zwei einander gegenüberliegende Wände des Rahmens 40 je mit einem Ausschnitt
42 versehen sind. Dabei kann der Rahmen entweder rittlings auf einer durchlaufenden
Rinne 10 angeordnet oder als Verbindungsstück zwischen zwei gleichachsig
zueinander liegenden Teilstücken des Leitungskanals eingeschaltet sein. Es leuchtet
ohne weiteres ein, daß unter Verwendung des Rahmens 40 auch rechtwinklige Abzweigungen
und Kreuzungen des Leitungskanals erstellt werden können, wenn an drei bzw. an vier
Seitenwänden des Rahmens die Ausschnitte 42 ausgebrochen werden.
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In der Praxis kommt es immer wieder vor, daß früher erforderliche
und erstellte Anschlüsse an die Leitungen und Kabel im Leitungskanal später nicht
mehr gebraucht werden oder an andere Stellen verlegt werden müssen. Ein nicht mehr
benötigter Anschlußkopf 35 (F i g. 1) wird nach Lösen der Stellschrauben 38 von
der Befestigungsscheibe 27 abgenommen. Nachher löst man -auch die Schrauben 30 und
hebt die Befestigungsscheibe 27 von der Öffnung im Boden ab. Eine der Verankerungsmuttern
31 kann nachher gewünschtenfalls aus der Profilschiene 13 herausgenommen werden,
wenn sie nicht mehr gebraucht wird. Die andere Verankerungsmutter 31 schiebt man
in das Zentrum der Öffnung 25 im Abdeckstreifen 11.
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Anschließend wird die Bodenöffnung durch einen kreisförmigen Blinddeckel
verschlossen, der gemäß F i g. 6 aus zwei übereinander angeordneten Scheiben 50
und 51 besteht, deren Durchmesser etwas größer ist als jener der Öffnung 25. Die
untere Scheibe 50 wird auf den Umfangsrand der Öffnung 25 aufgelegt. Die obere Scheibe
51 weist mindestens drei, im dargestellten Beispiel nach F i g. 6 und 7 jedoch vier
Madenschrauben 52 auf, die in Gewindebohrungen der Scheibe 51 sitzen und mit ihrem
unteren Ende auf der unteren Scheibe 50 abgestützt sind. Die Madenschrauben 52 werden
so eingestellt, daß die Oberseite der Scheibe 51 in die gleiche Ebene wie
die Oberseite der Überbetonschicht 21 zu liegen kommt. Durch eine zentrale Bohrung
der beiden Scheiben 51 und 50 wird eine Senkkopfschraube 53 hindurchgesteckt und
in die Verankerungsmutter 31 eingeschraubt. Durch Anziehen der Schraube 53 wird
der Blinddeckel mit der Verankerungsvorrichtung 12, 13, 14, 15 und dem Abdeckstreifen
11 des Leitungskanals fest verbunden. Schließlich bringt man auf der oberen Scheibe
52 ein passendes Stück des Bodenbelages 22 an, oder es wird ein größeres Stück neuen
Bodenbelages über den Blinddeckel verlegt.
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In F i g. 8 ist ein Leitungskanal mit einer abgeänderten Ausführung
der Verankerungsvorrichtung veranschaulicht. Am Boden der Rinne 10 sind zwei im
Querschntt Z-förmige Profilstücke 60 mit ihren unteren Schenkeln z. B. durch Punktschweißung
befestigt, derart, daß die Profilstücke 60 mit Abstand parallel zueinander verlaufen
und einander spiegelbildlich gegenüberliegend angeordnet sind. Die oberen Schenkel
61 der beiden Profilstücke 60 ragen einwärts gegeneinander und erfüllen die gleiche
Aufgabe wie die Ränder 14 der Profilschiene 13 der bisherigen Ausführungsbeispiele.
Im Raum zwischen den beiden Profilschienen 60 können daher die Verankerungsmuttern
31 (F i g. 1, 4 und 6) verschiebbar und herausnehmbar angeordnet werden, wobei sie
die Schenkel 61 Untergreifen. Durch die beiden Profilschienen 60 wird der Leitungskanal
in drei nebeneinander verlaufende Räume getrennt, in die z. B. Leitungen für Starkstrom,
für Schwachstrom und für Telefonanlagen getrennt eingezogen werden können.