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DE20020700U1 - Wandkalender mit einem lösbaren Befestigungselement - Google Patents

Wandkalender mit einem lösbaren Befestigungselement

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Publication number
DE20020700U1
DE20020700U1 DE20020700U DE20020700U DE20020700U1 DE 20020700 U1 DE20020700 U1 DE 20020700U1 DE 20020700 U DE20020700 U DE 20020700U DE 20020700 U DE20020700 U DE 20020700U DE 20020700 U1 DE20020700 U1 DE 20020700U1
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DE
Germany
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fastening element
wall calendar
engagement
binding
sheets
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DE20020700U
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English (en)
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Mohn Media Kalender & Promotion Service De GmbH
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Bertelsmann Kalender & Promoti
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42BPERMANENTLY ATTACHING TOGETHER SHEETS, QUIRES OR SIGNATURES OR PERMANENTLY ATTACHING OBJECTS THERETO
    • B42B5/00Permanently attaching together sheets, quires or signatures otherwise than by stitching
    • B42B5/08Permanently attaching together sheets, quires or signatures otherwise than by stitching by finger, claw or ring-like elements passing through the sheets, quires or signatures
    • B42B5/10Permanently attaching together sheets, quires or signatures otherwise than by stitching by finger, claw or ring-like elements passing through the sheets, quires or signatures the elements being of castellated or comb-like form
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D5/00Sheets united without binding to form pads or blocks
    • B42D5/04Calendar blocks

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Supports Or Holders For Household Use (AREA)
  • Sheet Holders (AREA)
  • Joining Of Building Structures In Genera (AREA)

Description

Wandkalender mit einem lösbarem Befestigungselement
Die Erfindung betrifft einen Wandkalender mit einem Stapel von Blättern, die durch mindestens ein Bindeelement längs einer Seite derart gehalten sind, daß die Blätter einzeln umlegbar sind, wobei das Bindeelement aus Draht gebildet ist, der in vorgegebenen Rasterabständen mäanderförmig zu Eingreifelementen geformt ist, die in Stanzlöcher der gestapelten Blätter greifen. Ferner betrifft die Erfindung ein Befestigungselement, das mit einem Bindeelement aus Draht lösbar verbindbar ist.
Im Stand der Technik sind Wandkalender bekannt, die das genannte Bindeelement aufweisen. Ein derartiges Bindeeleent ist beispielsweise in der EP O 285 355 B1 beschrieben. Ein mit einem solchem Bindeelement ausgestatteter Wandkalender läßt sich Blatt für Blatt um das Bindeelement aus Draht herum umlegen, so daß sämtliche Blätter des Wandkalenders erhalten bleiben. Derartige Wandkalender sind im allgemeinen relativ hochwertig, beispielsweise enthalten sie Bilder von bekannten Malern oder bekannten Fotographen. In den Dokumenten EP-A- O 095 243, EP-A- 0 095 245, EP-A- 0 292 265, EP-A- 0 292
271 und EP-A-O 322 163 sind derartige Bindeelemente beschrieben. Im allgemeinen sind längs einer Seite der Blätter des Wandkalenders zwei Bindeelemente mit Abstand voneinander angeordnet. Zwischen diesen Bindeelementen ist ein Drahtbügel mit einer Hängeöse eingelegt, an dem der Wandkalender aufgehängt werden kann. Der Stapel von Kalenderblättern muß dann im Bereich der Hängeöse eine Ausnehmung haben, um diese Blätter Blatt für Blatt an der Hängeöse vorbei umlegen zu können. Nachteilig bei dieser Art des Wandkalenders ist, daß keine individualisierbare zusätzliche Werbefläche vorhanden ist, die Blatt für Blatt sichtbar bleibt. Vielmehr müssen Werbeinformationen oder andere individuelle Informationen auf jedes Blatt eigens aufgebracht werden, um sie für den Betrachter dauerhaft sichtbar zu machen.
Es sind weiterhin Wandkalender bekannt, die mit einer Kopflasche versehen sind. Diese Kopflasche kann aus Papier, Pappe oder Karton bestehen. Die Kopflasche ist häufig individualisiert und mit Informationen versehen, beispielsweise Werbeinformationen bei einem Werbegeschenk. Außerdem enthält diese Kopflasche eine Aufhängevorrichtung, im einfachsten Fall ein Loch, an den der gesamte Wandkalender an einem Haken aufgehängt werden kann. Bei der Herstellung eines derartigen Wandkalenders mit Kopflasche wird im allgemeinen so vorgegangen: Die Blätter eines Wandkalenders werden als Massenartikel für eine große Zahl unterschiedlicher Kopflaschen hergestellt. Die Kopflaschen, die mit individuellen Werbeinformationen, beispielsweise Firmeninformationen, versehen sind, werden in der benötigten, relativ kleinen Auflage mit den Blättern des Wandkalenders dauerhaft verbunden, beispielsweise durch Klammerheftung. Die einzelnen Blätter des Wandkalenders werden nicht umgelegt, sondern werden entlang einer Perforation abgerissen. Die Kopflasche muß in der Größe exakt an die Kalenderblätter angepaßt sein, um ein formschönes Aussehen zu gewährleisten. Auf diese Weise ist die Flexibilität für Werbemaßnahmen und für einzelne Kundenwünsche gering. Die Variation der Werbung ist auf die
verschiedenen drucktechnischen Möglichkeiten auf der Kopflasche und die hierfür verwendeten Materialien, beispielsweise Karton, beschränkt.
Weiterhin sind Wandkalender bekannt, die als Bindeelement eine Metallspirale verwenden. Bei diesen Wandkalendern können zwar die Blätter Blatt für Blatt umgelegt werden, jedoch verschieben sich aufgrund der Ganghöhe der Metallspirale die Blätter gegeneinander, wodurch das formschöne Aussehen des Wandkalenders beeinträchtigt ist. Die Festigkeit einer derartigen Metallspirale ist im allgemeinen gering. Außerdem sind auch die weiteren Nachteile der fehlenden Individualisierung des Wandkalenders, insbesondere bei Werbeprodukten, gegeben.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Wandkalender und ein Befestigungselement für einen Wandkalender anzugeben, wobei der Wandkalender auf einfache Weise individualisierbar und wirtschaftlich herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Gemäß der Erfindung ist ein Befestigungselement vorgesehen, daß mit mehreren Eingreifelementen des Bindeelements in Eingriff gebracht werden kann und diese umgreifen. In diesem Zustand ist das Befestigungselement mit dem Bindeelement ausreichend stabil verbunden, um beispielsweise als Aufhängevorrichtung für den Wandkalender zu dienen. Das Befestigungselement kann von diesen Eingreifelementen auf einfache Weise wieder gelöst werden, beispielsweise um das Umblättern Blatt für Blatt zu ermöglichen. Nach dem Umblättern wird das Befestigungselement wieder mit den Eingreifelementen in Eingriff gebracht und dient erneut zum Aufhängen des Wandkalenders. Auf die Fläche des Befestigungselements können den Wandkalender individualisierende Informationen, beispielsweise Werbeinformationen, ein Firmenlogo etc.
aufgebracht werden. Durch das Verbinden des Befestigungselements mit dem Bindeelement wird somit der Wandkalender individualisiert. Auf diese Weise kann der den Stapel von Blättern und das Bindeelement betreffende Teil des Wandkalenders in großer Auflage hergestellt werden. Die Individualisierung des Wandkalenders erfolgt dann mit Hilfe des lösbar anbringbaren Befestigungselements. Dadurch können Wandkalender mit geringem wirtschaftlichen Aufwand und mit hochwertiger Ausstattung bereitgestellt werden. Auch kleine Auftragsmengen von Wandkalendern können von einem Herstellerbetrieb erledigt werden, da lediglich das Befestigungselement individuell hergestellt werden muß, das dann mit einem kostengünstig herzustellenden Massenprodukt, nämlich bestehend aus dem Stapel von Blättern mit dem Bindeelement, verbunden werden kann. Zusätzliche Arbeitsschritte, wie beispielsweise bei der Herstellung von Wandkalendern mit Kopflasche, sind nicht erforderlich.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß die separaten Befestigungselemente in unterschiedlichen Formen und Größen hergestellt werden können. Beispielsweise sind Formen, die auf eine bestimmte Firma hinweisen denkbar, wie beispielsweise die Shell-Muschel der Firma Shell etc. Auch kann das Befestigungselement an das jeweilige Motiv des Kalenders angepaßt sein. Beispielsweise kann das Befestigungselement für einen Kalender mit Blumen- oder Landschaftsmotiv in Form einer Blüte gestaltet sein.
Bei der Lieferung von Wandkalendern kann infolge der Erfindung beispielsweise so vorgegangen werden, daß dem Kunden ein in Großserie gefertiger Rumpfkalender mit dem Stapel von Blättern und dem Bindeelement sowie ein beigefügtes Befestigungselement überlassen wird. Das Befestigungselement kann dann mit individuellen Druckbildern bereits versehen sein, oder zum Beispiel durch Selbstklebeetiketten und individuelles Bedrucken durch den Kunden selbst versehen werden. Derartige Informationen können beidseitig am
Befestigungselement vorgesehen werden. Das Befestigungselement kann beispielsweise auf der Rückseite mit der Postanschrift des Kunden oder Empfängers des Kalenders versehen sein, so daß der Kalender oder das Befestigungselement alleine auf einfache Weise postalisch dem Empfänger zugestellt werden kann.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, daß die Größe des Befestigungselements nicht mit der Größe des Stapels von Blättern übereinstimmen muß, so daß für Kalenderblätter unterschiedlicher Größen gleichartige Befestigungselemente verwendet werden können, so lange die Rasterabstände für das Befestigungselement und das Bindeelement übereinstimmen.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird das Befestigungselement zum Herstellen des Eingriffszustandes rastend mit dem Bindeelement verbunden. Das Befestigungselement rastet dabei mit Ausnehmungen in die Eingreifelemente des Bindeelements elastisch ein. Aus diesem Eingriffszustand kann dann das Befestigungselement wieder durch Kraftaufwendung herausgelöst werden. Die gesamte Kraft mit der das Befestigungselement am Bindeelement gehalten ist, sollte vorzugsweise größer sein, als das Gewicht des gesamten Wandkalenders. Auf diese Weise kann der Wandkalender an dem Befestigungselement sicher aufgehängt werden, ohne daß sich der Stapel von Blättern mit dem Bindeelement vom Befestigungselement im normalen Betriebszustand lösen kann.
Gemäß einer Alternative wird das Befestigungselement mit seinen gleich bleibenden Informationen dauerhaft an der Wand befestigt. Die Blätter mit dem Bindeelement werden dann durch Anclipsen des Bindeelements an dem Befestigungselement befestigt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung beschrieben. Darin zeigt:
Fig. 1 einen mäanderförmig gebogenen Draht, um daraus das
Bindeelement zu bilden,
Fig. 2 ein C-förmig gebogenes Bindeelement,
Fig. 3 ein Befestigungselement, das mit seinen Ausnehmungen lösbar
mit dem Bindeelement verbunden werden kann,
Fig. 4 das Befestigungselement und das Bindelement im Eingriffszustand,
Fig. 5 eine Ausnehmung des Befestigungselements, und
Fig. 6 einen Wandkalender, bei dem Bindeelement und Befestigungselement miteinander verbunden sind.
Die Figuren 1 und 2 zeigen den Aufbau eines Bindeelements B aus Draht. In Figur 1 ist ein Draht 10 mäanderförmig gebogen, so daß in konstanten Rasterabständen a Eingreifelemente 12 nach Art von Zinken ausgebildet werden. Die verschiedenen Eingreifelemente 12 sind durch kurze Drahtabsschnitte 14 miteinander verbunden. Die langen Drahtabschnitte L der Eingreifelemente 12 werden in Form eines O gebogen. Aus diesem Grunde werden derartige Bindeelemente auch als wire- O-Elemente bezeichnet.
In Figur 2 ist zu sehen, daß die Anordnung nach Figur 1 C-förmig gebogen ist. In diesem Zustand können die Eingreifelemente 12 in Stanzlöcher mit Rasterabstand a eines Stapels von Kalenderblättern eingreifen. Wenn dann die
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Eingreifelemente 12 vollkommen zu einem O geschlossen sind, so sind die Kalenderblätter in dem Bindeelement B gehalten und können Blatt für Blatt um das Bindeelement herum umgelegt werden. Diese Art von Bindetechnologie ist an sich bekannt, und muß nicht weiter näher erläutert werden.
Die Rasterabstände a sind standardisiert. Als Teilungsmaß wird häufig angegeben, wieviel Eingreifelemente je Zoll (25,4 mm) vorhanden sind. Typischerweise kommt als Teilungsmaß 3:1 in Betracht. Jedoch sind auch andere Teilungsmaße, zum Beispiel 2:1 oder 4:1 möglich. Entsprechend dem Teilungsmaß und dem Rasterabstand a sind auch die Stanzlöcher im Stapel von Kalenderblätter vorgesehen. Die Stanzlöcher können quadratisch, rechteckig oder rund sein.
Figur 3 zeigt den Aufbau eines Befestigungselements 16, das lösbar mit den Eingreifelementen 12 des Bindeelements verbunden werden kann. Das in Figur 3 dargestellte Befestigungselement 16 hat eine im wesentlichen rechteckige Form. Es ist jedoch eine Vielzahl anderer Formen möglich. An seiner Unterseite sind eine Reihe von Ausnehmungen 18 im Rasterabstand a angeordnet. Diese Ausnehmungen 18 werden beim Verbinden des Befestigungselements 16 mit dem Bindeelement auf die Eingreifelemente 12 aufgesteckt, wobei sie einrasten und die Eingreifelemente 12 umklammern, wie weiter unten noch näher erläutert wird. Zum Lösen des Eingriffs zwischen den Ausnehmungen 18 und den Eingreifelementen 12 wird das Befestigungselement 16 unter Kraftaufwendung abgezogen. Beim gezeigten Beispiel steht jeder Ausnehmung 18 ein Eingreifelement 12 gegenüber. Bei einer Variante können jedoch auch weniger Ausnehmungen vorgesehen sein, d. h. Eingreifelementen 12 stehen Ausnehmungen 18 in einem Abstand gleich dem ganzzahligen Vielfachen des Abstandes a gegenüber.
Das Befestigungselement 16 hat verschiedene Befestigungsvorrichtungen 20, 22, 24, 26. Die Befestigungsvorrichtungen 20, 22, 24 sind als Schlitze ausgebildet. Die Befestigungsvorrichtung 26 ist als Loch ausgebildet, in das ein Wandhaken zum Aufhängen der Befestigungselement 16 und damit des gesamten
Wandkalenders eingreifen kann. Die Befestigungsvorrichtung 16 hat eine Sichtfläche 30 (gestrichelt dargestellt), die mit individuellen Informationen versehen werden kann. Beispielsweise können in dieser Sichtfläche ein Druckbild, ein Klebebild, ein Barcode, ein Firmenlogo, ein Hologramm und/oder ein Etikett angeordnet sein. Bei einer Variante (in Figur 3 nicht dargestellt) umfaßt das Befestigungselement 16 eine Folientasche, die zur Aufnahme von individualiserten Informationen, vorzugsweise Werbeinformationen oder Firmeninformationen geeignet ist. In einer weiteren Alternative kann das Befestigungselement 16 als Folientasche mit einlaminierten Druckträgern ausgebildet sein. Vorzugsweise besteht das Befestigungselement 16 aus Kunststoff, beispielsweise PET-Kunststoff. Das Befestigungselement 16 kann als individuelles Druckprodukt ausgebildet sein. Zur Individualisierung dieses Druckprodukts können Etiketten, Hologramme, Prägedrucke, Thermotransferdrucke, Haftetiketten, Hologrammhaftetiketten verwendet werden. Einzusetzende Technologien können sein, z.B. die Hotmelttechnik, hitzeaktivierbare Melttechnik, Heißlaminierung, Weißätzung etc.
Figur 4 zeigt einen Aufbau, bei dem das Befestigungselement 16 mit seinen Ausnehmungen 18 in Eingriff mit den zinkenförmigen Eingreifelementen 12 gebracht worden ist. Diese Eingreifelemente 12 halten über Stanzlöcher 32 einen Stapel 34 von Kalenderblättern zusammen.
Figur 5 zeigt den Aufbau einer Ausnehmung 18 des Befestigungselements 16. Im vorderen Bereich hat die Ausnehmung 18 trichterförmige Abschnitte 36, die dazu dienen, daß das Einfädeln der Drahtabschnitte, die das Eingreifelement 12 definieren, erleichtert wird. An die trichterförmigen Abschnitte 36 schließen sich verengte Abschnitte 38 an, deren lichte Weite kleiner ist als die Breite des Eingreifelements 12. An die verengten Abschnitte 38 schließen sich erweiterte Abschnitte 40 an, deren lichte Weite größer ist als die Breite des Eingreifelements 12.
Zum Herstellen des Eingreifzustandes zwischen der Ausnehmung 18 und einem Eingreifelement 12 wird das Befestigungselement 16 so bewegt, daß sich die
trichterförmigen Abschnitte 38 auf das Eingreifelement 12 zu bewegen. Durch elastisches Verformen des Eingreifelements 12 und/oder durch elastisches Verformen der verengten Abschnitte 38 gelangen die beiden Drahtabschnitte des Eingreifelements 12 in den Bereich der erweiterten Abschnitte 40. In diesem Bereich werden die Drahtabschnitte des Eingreifelements 12 vorzugsweise mit Spiel aufgenommen. Dieses Spiel führt dazu, daß das gesamte Befestigungselement 16 im Eingreifzustand locker auf dem Bindeelement aus Draht liegt und sich selbst nicht verwindet. Es ist jedoch auch möglich, daß kein Spiel vorgesehen ist; die seitlichen Abschnitte 40 liegen dann elastisch an den Drahtabschnitten des Eingreifelements 12 an. Bei der Bewegung zum Erzeugen des Eingriffs ergibt sich ein rasterartiges Einschnappen des Befestigungselements 16 in das Bindeelement B. Aufgrund der verengten Abschnitte 38 sind die Drahtabschnitte des Eingreifelements 12 stabil in der Ausnehmung 18 gehalten. Die Summe der Haltekräfte der verschiedenen Ausnehmungen 18 ist so groß, daß im normalen Betriebszustand das Gewicht des Bindeelements B und des Stapels der Kalenderblätter 34 leicht gehalten wird.
Zum Lösen des Befestigungselements 16 vom Bindeelement B wird die Ausnehmung 18 von den Drahtabschnitten des Eingreifelements 12 entfernt, wobei die verengten Abschnitte 38 durch elastisches Verformen des Eingreifelements 12 und/oder der Abschnitte 38 überwunden werden.
Figur 6 zeigt schematisch den Aufbau eines Wandkalenders nach der Erfindung. Ein Stapel von Kalenderblättern 34 wird durch zwei Bindeelemente B nach Art des in Figur 2 gezeigten Bindeelements B gehalten. In beide Bindeelemente B ist ein Drahtbügel 42 mit einer Hängeöse 44 eingelegt. Dieser Drahtbügel 42 kann sich um seine Längsachse drehen. Der Stapel von Kalenderblättern 34 hat eine Ausnehmung 46 im Bereich der Hängeöse 44. Beim Umlegen der einzelnen Kalenderblätter stört somit die Hängeöse 44 nicht. Das Befestigungselement 16 ist über seine Ausnehmungen 18 mit den Bindeelementen B verbunden. Am Befestigungsloch 26 kann der gesamte Wandkalender aufgehängt werden. Der Drahtbügel 42 ist dann nicht erforderlich. Falls gewünscht, kann zusätzlich eine Befestigung des Wandkalenders an der Hängeöse 44 erfolgen. Auch das
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Befestigungselement 16 hat eine Ausnehmung 48, um Raum für die Hängeösse 44 zu geben.
Zum Umblättern der Kalenderblätter wird zunächst der Wandkalender abgenommen. Daraufhin wird das Befestigungselement 16 von den Bindeelementen B gelöst. Danach wird ein Blatt um die Längsachse der Bindeelemente B herumgelegi Danach wird das Befestigungselement 16 wieder mit den Bindeelementen B verbunden und der Wandkalender am Befestigungsloch 26 an der Wand aufgehängt.
Bei einer bevorzugten Variante wird nur ein Befestigungselement B verwendet, das sich über die gesamte Breite der Kalenderblätter 34 erstreckt. Auf den Drahtbügel 42 kann bei diesem Beispiel verzichtet werden. Eine derartige Ausführungsform ist wirtschaftlich herzustellen.
Bei einer Variante der Ausführungsform nach Figur 6 kann für jedes Bindeelement B ein Befestigungselement nach Art des Befestigungselementes 16 vorgesehen sein, d.h. der gesamte Wandkalender kann an zwei Befestigungselementen aufgehängt werden.

Claims (25)

1. Wandkalender mit einem Stapel von Blättern,
die durch mindestens ein Bindeelement (B) längs einer Seite derart gehalten sind, daß die Blätter einzeln umlegbar sind,
wobei das Bindeelement (B) aus Draht (10) gebildet ist, der in vorgegebenen Rasterabständen (a) mäanderförmig zu Eingreifelementen (12) geformt ist, die in Stanzlöcher der gestapelten Blätter greifen,
und mit einem Befestigungselement (16), das mit mehreren Eingreifelementen (12) in Eingriff gebracht werden kann und diese umgreifen und das von diesen Eingreifelementen (12) wieder lösbar ist.
2. Wandkalender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (16) längs einer Seite in einem ganzzahligen Vielfachen des Rasterabstands (a) Ausnehmungen zur Aufnahme der Eingreifelemente (12) hat, und daß jede Ausnehmung (18) innere erweiterte Abschnitte (40) hat, in welchen das jeweilige Eingreifelement (12) aus Draht im Eingriffszustand vorzugsweise mit Spiel aufgenommen ist.
3. Wandkalender nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Ausnehmung (18) des Befestigungselements (B) von außen nach innen . gesehen den erweiterten Abschnitten (40) vorgelagerte verengte Abschnitte (38) hat, deren engste Weite kleiner als die Breite des jeweiligen Eingreifelements (12) ist.
4. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Ausnehmung (18) eine trichterförmige Öffnung zum erleichterten Einführen des jeweiligen Eingreifelements (12) hat.
5. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Herstellen des Eingriffszustandes das jeweilige Eingreifelement (12) über die trichterförmige Öffnung den verengten Abschnitten (38) zugeführt wird, diese verengten Abschnitte (38) durch elastisches Verformen des Eingreifelements (12) und/oder der verengten Abschnitte (38) überwindet und dann im Bereich der erweiterten Abschnitte (40) aufgenommen ist.
6. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Herstellen des gelösten Zustandes des Befestigungselements (16) vom Bindeelement (B) das jeweilige Eingreifelement (12) aus dem Bereich der erweiterten Abschnitte (40) der Ausnehmung (18) unter Überwindung des Bereichs der verengten Abschnitte (38) herausgeführt wird.
7. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (16) aus Kunststoff, vorzugsweise aus elastisch verformbarem Kunststoff, besteht.
8. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (16) Vorrichtungen (20, 22, 24, 26) enthält, um den Wandkalender aufzuhängen.
9. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (16) auf seiner Sichtfläche (30) mit individualisierenden Informationen, vorzugsweise mit einem Druckbild, einem Klebebild, einem Barcode, einem Firmenlogo, einem Hologramm und/oder einem Ettikett versehen werden kann.
10. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (16) eine Folientasche enthält, die zur Aufnahme von individualisierten Informationen, vorzugsweise Werbeinformationen oder Firmeninformationen geeignet ist.
11. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß längs einer Seite des Stapels von Blättern (34) zwei Bindeelemente (B) angeordnet sind, und daß auf jedes Bindeelement (B) ein Befestigungselement (16) lösbar aufgebracht werden kann.
12. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß längs einer Seite des Stapels von Blättern (34) zwei Bindeelemente (B) vorgesehen sind, und daß ein einziges Befestigungselement (16) mit beiden Bindeelementen (B) in Eingriff gebracht und wieder gelöst werden kann.
13. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Bindeelemente (B) vorgesehen sind, daß zwischen beiden Bindeelementen ein Drahtbügel (42) mit einer Hängeöse (44) eingelegt ist, daß der Stapel von Blättern (34) im Bereich der Hängeöse (44) eine Ausnehmung (46) hat, und daß das Befestigungselement (16) im Bereich der Hängeöse (44) ebenfalls eine Ausnehmung (48) hat.
14. Befestigungselement für einen Wandkalender mit einem Stapel von Blättern,
die durch mindestens ein Bindeelement (B) längs einer Seite derart gehalten sind, daß die Blätter einzeln umlegbar sind,
wobei das Bindeelement (B) aus Draht (10) gebildet ist, der in vorgegebenen Rasterabständen (a) mäanderförmig zu Eingreifelementen (12) geformt ist, die in Stanzlöcher der gestapelten Blätter greifen,
und wobei das Befestigungselement (16) mit mehreren Eingreifelementen (12) in Eingriff gebracht werden kann und diese umgreifen und von diesen Eingreifelementen (12 wieder lösbar ist.
15. Befestigungselement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (16) längs einer Seite in einem ganzzahligen Vielfachen des Rasterabstands (a) Ausnehmungen zur Aufnahme der Eingreifelemente (12) hat, und daß jede Ausnehmung (18) innere erweiterte Abschnitte (40) hat, in welchem das jeweilige Eingreifelement (12) aus Draht im Eingriffszustand vorzugsweise mit Spiel aufgenommen ist.
16. Befestigungselement nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß jede Ausnehmung (18) von außen nach innen gesehen den erweiterten Abschnitten (40) vorgelagerte verengte Abschnitte (38) hat, deren engste Weite kleiner als die Breite des jeweiligen Eingreifelements (12) ist.
17. Befestigungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Ausnehmung (18) eine trichterförmige Öffnung zum erleichterten Einführen des jeweiligen Eingreifelements (12) hat.
18. Befestigungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Herstellen des Eingriffszustandes das jeweilige Eingreifelement (12) über die trichterförmige Öffnung den verengten Abschnitten (38) zugeführt wird, diese verengten Abschnitte (38) durch elastisches Verformen des Eingreifelements (12) und/oder der verengten Abschnitte (38) überwindet und dann im Bereich der erweiterten Abschnitte (40) aufgenommen ist.
19. Befestigungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Herstellen des gelösten Zustandes des Befestigungselements (16) vom Bindeelement (B) das jeweilige Eingreifelement (12) aus dem Bereich der erweiterten Abschnitte (40) der Ausnehmung (18) unter Überwindung des Bereichs der verengten Abschnitte (38) herausgeführt wird.
20. Befestigungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es aus Kunststoff, vorzugsweise aus elastisch verformbarem Kunststoff, besteht.
21. Befestigungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es Vorrichtungen (20, 22, 24, 26) enthält, um den Wandkalender aufzuhängen.
22. Befestigungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es auf seiner Sichtfläche (30) mit individualisierenden Informationen, vorzugsweise mit einem Druckbild, einem Klebebild, einem Barcode, einem Firmenlogo, einem Hologramm, einem Adreßfeld, und/oder einem Ettikett versehen werden kann, und daß die Informationen vorzugsweise durch Digitaldruck aufgebracht werden.
23. Befestigungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Folientasche enthält, die zur Aufnahme von individualisierten Informationen, vorzugsweise Werbeinformationen oder Firmeninformationen geeignet ist.
24. Befestigungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es ein beschriftbares Adreßfeld enthält, und daß es separat versendbar ist.
25. Befestigungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es dauerhaft an einer Wand befestigbar ist, und daß der Stapel von Blättern mit dem Bindeelement ausgetauscht wird.
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