Titel: Papierprodukt, insbesondere Kalenderblatt, Grußkarte, Visitenkarte
Die Erfindung betrifft ein Papieirprodukt, insbesondere Kalenderblatt, Grußkarte, Visitenkarte etc., das zwei mit Leim aufeinander geklebte Papierfiächen aufweist, wobei zwischen den Flächen zumindest ein keimfähiger Pflanzensamen angeordnet ist.
Derartige Papierprodukte sind beispielsweise aus der DE-U1-298 23 151 hinlänglich bekannt. Sie werden insbesondere als Geschenk-, Gruß- oder Werbeartikel verwendet, wobei das Papierprodukt mit dem eingeschlossenen Pflanzensamen eingepflanzt werden kann und damit einen bleibenden Erinnerungswert aufweist. Dieses Produkt weist jedoch den Nachteil auf, daß darauf enthaltene Informationen mit dem Einpflanzen verloren gehen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde ein gattungsgemäßes Papierprodukt zu verschaffen, daß diesen Nachteil nicht aufweist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1.
Dadurch, daß der keimfähige Pflanzensamen in einem durch eine Perforation abtrennbaren Teilabschnitt angeordnet ist, ist er auf einfache Weise vom Papierprodukt zu lösen und danach einzupflanzen. Dabei ist jegliche geometrische Form, insbesondere jedoch rund, viereckig oder oval denkbar. Desweiteren kann der Teilabschnitt Faltlinien zur Herstellung eines Raumkörpers aufweisen, wie Phantasiefiguren oder Alltagsgegenstände, z. B. ein Blumentopf.
Zur Vermeidung von negativen Rückständen in der Aussaaterde, sollte der Leim abbaubar sein.
Als vorteilhaft hat sich ein Kalender mit mehreren der oben beschriebenen Papierprodukte erwiesen, wobei die Papierprodukte mittels einer Verbindung, wie z.B. Ringösen- oder Klebebindung miteinander gekoppelt sind. Dabei kann das jeweilige Papierprodukt in Kalendarium und Teilabschnitt unterteilbar sein, wobei der Teilabschnitt auch die Abmessungen einer zu versendenden Postkarte aufweisen kann.
Es ist jedoch auch eine Visitenkarte als Papierprodukt denkbar, die in ein Adressfeld und in einen Teilabschnitt mit dem Pflanzensamen unterteilbar ist.
Im folgenden werden unter Bezugnahme auf die Zeichnung Ausfiihrungsbeispiele der Erfindung näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht eines eifindungsgemäßen Papierproduktes,
Fig. 2 das Papierprodukt aus Fig. 1 mit abgetrenntem Teilabschnitt,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Kalenders, und
Fig. 4 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Visitenkarte.
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Figur 1 zeigt in einer Draufsicht ein erfindungsgemäßes Papierprodukt 1, das auf bekannte Weise aus zwei mit Leim aufeinander geklebte Papierflächen 2, 3 besteht (zur Verdeutlichung wurde im vorliegenden Ausfiihrungsbeispiel eine Dreiecksfläche der oberen Papierfläche 2 weggelassen). Zwischen den Papierflächen 2, 3 ist ein nicht dargestellter keimfähiger Pflanzensamen in einem Teilabschnitt 4 angeordnet. Dieser Teilabschnitt 4 weist eine Perforation 5 auf. Desweiteren kann der Teilabschnitt 5 eine Beschriftung oder Symbolik aufweisen, die auf den eingeschlossenen Pflanzensamen aufmerksam macht.
Figur 2 zeigt das Papierprodukt 1 mit bereits abgetrenntem Teilabschnitt 4. Dieser Teilabschnitt 4 mit dem darin angeordneten keimfähigen Pflanzensamen ist dann auf einfache Weise einzupflanzen, wobei das Papierprodukt 1, im vorliegenden Fall beispielsweise ein Lesezeichen, ohne Einschränkung weiter verwendet werden kann. Der Teilabschnitt 4 ist im vorliegenden Fall rund ausgeführt, kann aber natürlich auch jede andere geometrische Form aufweisen.
Figur 3 zeigt eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Kalenders 7, wobei einzelne Papierprodukte 1 durch ein Ringösenbindung 8 miteinander verbunden sind. Der Teilabschnitt 4 ist diesmal rechteckig, beispielsweise im Format einer Postkarte, ausgeführt und ist auf einfache Weise durch die Perforation 5 vom Kalendarium 9 zu trennen. Auch im vorliegenden Fall ist der Einlagerungsplatz des Pflanzensamens durch ein Symbolik 6 angedeutet. Es sollte deutlich sein, daß natürlich innerhalb des Teilabschnittes 4, der hier als Post- oder Grußkarte ausgeführt ist, ein weiterer kleinerer Teilabschnitt, wie in Figur 1 dargestellt, vorgesehen sein kann.
Figur 4 zeigt ein Papierprodukt 1, das als Visitenkarte ausgeführt ist. Im Teilabschnitt 4 ist der keimfähige Pflanzensamen angeordnet. Er kann durch die Perforation 5 abgetrennt werden, ohne daß das Adressfeld 10 und damit die Visitenkarte als solche beschädigt wird.
Es sollte deutlich sein, daß sich die Erfindung auf die verschiedensten Papierprodukte, wie z.B. auch Verpackungsmaterial, Prospekte und dergleichen bezieht.