DE20205694U1 - Ständer für langgestreckte Gegenstände - Google Patents
Ständer für langgestreckte GegenständeInfo
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Description
Beschreibung
Ständer für langgestreckte Gegenstände
Die Erfindung betrifft einen Ständer für langgestreckte Gegenstände.
Ständer für langgestreckte Gegenstände, insbesondere Handschreibgeräte, sind bekannt. Sie können beispielsweise auf Schreibtischen, Theken oder Messeständen im Blickbereich von Personen aufgestellt sein und dazu dienen, Schreibstifte, kleine Handwerkzeuge oder dergleichen aufrecht oder schräg stehend aufzunehmen. Derartige Ständer bzw. Geräteköcher dienen häufig auch als Werbegeschenke, wobei eine Werbebotschaft, beispielsweise ein Werbetext und/oder ein Logo, sichtbar an dem Ständer angebracht sein kann. Um einen breiten Werbeeffekt zu erzielen, ist es notwendig, ausreichend viele solcher Ständer zu verteilen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Ständer für langgestreckte Gegenstände bereitzustellen, der bei zuverlässiger Ständer-
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funktion auch gut als Werbeträger geeignet ist und insbesondere in Verpackungseinheiten mit günstigen Versandtarifen versendet werden kann.
Die Erfindung löst dieses Problem durch die Bereitstellung eines Ständers für langgestreckte Gegenstände mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eines Bausatzes für einen Ständer für langgestreckte Gegenstände mit den Merkmalen des Anspruchs 4.
Bei dem erfindungsgemäßen Ständer ist der Ständer als Bausatz ausgeführt. Ein Bausatz im Sinne dieser Anmeldung hat mindestens zwei funktional aufeinander abgestimmte Bauteile, die geeignet zusammengefügt werden müssen, um einen Ständer zu bilden. Die Bauteile können voneinander getrennt oder in geeigneter Weise gekoppelt vorliegen.
Dies bedeutet, dass der Ständer so lange als Bausatz vorliegen kann, bis ihn ein Anwender benutzen will. Der Ständer muss folglich nicht bereits vom Hersteller zusammengefügt werden, sondern er kann vom Anwender in seine für die Ständerfunktion erforderliche Endkonfiguration gebracht werden. Der Bausatz ist dabei vorzugsweise so ausgeführt, dass er einfach, ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen oder anderer Hilfsmittel allein mit den Händen zusammengefügt werden kann.
Da ein Bausatz für einen Ständer wesentlich kleinere Abmessungen aufweisen kann als der zusammengefügte Ständer, ist ein kostengünstigerer Transport zum Anwender möglich. Erfolgt die Verteilung beispielsweise per Post oder entsprechende Verteilerdienstleister, kann der Bausatz in kompakten Verpackungseinheiten kleiner Dimensionen mit günstigen Versandtarifen versendet werden. Dies wäre bei einem bereits zusammengefügten Ständer, der normalerweise eine dreidimensionale Struktur mit erheblichen Abmessungen hat, nicht ohne weiteres möglich.
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Der Ständer kann beispielsweise ein oder mehrere Schreibgeräte, Teleskop-Zeigestäbe, Werkzeuge oder sonstige längliche, üblicherweise in Büros, Praxen, Kanzleien oder Hotel-Rezeptionen verwendeten Gegenstände aufnehmen, und in geeigneter Position halten. Des weiteren ist beispielsweise eine Verwendung als Kerzenständer zur Aufnahme von beispielsweise vier Kerzen für die Adventszeit denkbar.
Gemäß einer Weiterbildung umfasst der Bausatz eine Bodenplatte und mindestens eine Halteplatte. Die Halteplatte besteht aus biegsamem Flachmaterial und weist eine Halteöffnung zum Einführen mindestens eines langgestreckten Gegenstands auf. Der zu haltende Gegenstand wird in die Halteöffnung eingeführt und somit in einer vorgegebenen Position sicher verankert. Die Halteöffnungen sind entsprechend der Querschnittsdimensionen der aufzunehmenden Gegenstände zu dimensionieren. Sie können beispielsweise rund, eckig oder als Schlitz zur seitlichen Aufnahme ausgeführt sein.
Die Bodenplatte und die mindestens eine Halteplatte weisen in jeweils gegenüberliegenden Bereichen Kopplungsmittel auf, mit denen die Bodenplatte und die mindestens eine Halteplatte miteinander koppelbar sind. Wird der Bausatz zu einem Ständer zusammengefügt, werden die Bodenplatte und die mindestens eine Halteplatte mit Hilfe der Kopplungsmittel miteinander gekoppelt. Die Kopplungsmittel liegen vorzugsweise im Bereich von gegenüberliegenden Seiten der Platten.
Der Abstand zwischen den gegenüberliegenden Kopplungsmitteln der Bodenplatte ist kleiner als der Abstand zwischen den gegenüberliegenden Kopplungsmitteln der Halteplatte. Unter Abstand wird hierbei der entlang einer Plattenfläche gemessene Abstand zwischen den jeweils gegenüberliegenden Kopplungsmitteln der entsprechenden Platten im nicht zusammengefügten Zustand verstanden. Um die Bodenplatte und eine Halteplatte mit Hilfe der Kopplungsmittel miteinander zu koppeln,
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wird die biegsame Halteplatte so lange gewölbt, verbogen, gefaltet oder auf eine andere Weise in ihrer Form verändert, bis die zugehörigen Kopplungsmittel der Platten miteinander gekoppelt werden können.
In einer Weiterbildung der Erfindung sind die Bodenplatte und die Halteplatte voneinander getrennte Platten. Die Ausführung als getrennte Platten bietet z.B. im Vergleich zu einer ebenfalls möglichen Ausführung, bei der die Kopplung der Platten an einer Seite als Filmscharnier ausgeführt ist, fertigungstechnische Vorteile.
In einer Weiterbildung der Erfindung besteht die Halteplatte aus elastischem Flachmaterial. Wird die verformte Halteplatte beim Zusammenfügen mit der Bodenplatte gekoppelt, ergibt sich durch die Elastizität der verformten Halteplatte eine Rückstellkraft, die zu einer Stabilisierung der Kopplung genutzt werden kann.
In einer Weiterbildung der Erfindung sind die Kopplungseinrichtungen integral mit der Halteplatte und/oder der Bodenplatte ausgebildet. Die Kopplungsmittel können beispielsweise aus den Platten ausgestanzt sein oder es können die Platten bereits in der gewünschten Form einschließlich der Kopplungsmittel z.B. in einem Spritzverfahren hergestellt werden. Dies vereinfacht die Herstellung und reduziert somit die Herstellungskosten.
Besonders günstig sind Ausführungsformen, bei denen jeweils mindestens eines der Kopplungsmittel der Bodenplatte und der Halteplatte zusammen eine Steckverbindung bilden. Das Zusammenfügen des Bausatzes zu einem Ständer kann dann einfach durch Zusammenstecken der Bodenplatte und der Halteplatte mit Hilfe der Kopplungsmittel durchgeführt werden. Auf gesonderte Befestigungsmittel wie Schrauben, Klebstoff oder dergleichen und auch die Verwendung von Werkzeugen beim Zusammenbau kann verzichtet werden.
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In einer Weiterbildung der Erfindung ist die Steckverbindung als Schlitz-Zapfenverbindung ausgebildet. Diese umfasst vorzugsweise jeweils einen Schlitz in der Bodenplatte und einen zugeordneten Zapfen an der Halteplatte. Zur Kopplung wird der Zapfen in den Schlitz gesteckt. In Kombination mit der durch die Biegung der Halteplatte hervorgerufenen Rückstellkraft ergibt sich dadurch eine stabile, selbsthaltende Steckverbindung. Schlitz und Zapfen sind beispielsweise einfach durch einen Stanzvorgang der Bodenplatte bzw. Halteplatte formbar. Obwohl eine Steckverbindung pro Kopplungsseite ausreichen kann, sind bevorzugt mehrere mit Abstand voneinander liegende Steckverbindungen vorgesehen, um eine lage- und formstabile Kopplung zu gewährleisten.
Gemäß einer Weiterbildung sind die Bodenplatte und/oder die Halteplatte im wesentlichen rechteckig geformt. Dies erleichtert z.B. das Versenden in rechteckförmigen Versandtaschen.
Sehr vorteilhaft sind Weiterbildungen der Erfindung, bei denen die Bodenplatte und die Halteplatte so gemeinsam anordenbar sind, dass sich ein flacher Stapel ergibt, dessen Höhe vorzugsweise im wesentlichen der Summe der Dicken von Bodenplatte und Halteplatte entspricht. Die resultierende Dicke des Stapels beträgt vorzugsweise weniger als 10 mm, insbesondere weniger als 5 mm. Stapel dieser Dicke können kostengünstig in flachen Versandtaschen, wie Briefumschlägen, versendet werden. Auch die Lagerhaltung ist einfach.
Im Hinblick auf die kostengünstige Versendung ist es weiterhin günstig, wenn die Bodenplatte und die Halteplatte so gemeinsam anordenbar sind, dass sich eine vorzugsweise stapeiförmige Plattenanordnung ergibt, die eine Gesamtausdehnung mit einer Länge von weniger als 300 mm, insbesondere weniger als ca. 235 mm und einer Breite von weniger als ca. 150 mm, insbesondere weniger als 125 mm, aufweist. Anordnungen mit dieser Gesamtausdehnung und einer entsprechenden Dicke
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können kostengünstig, beispielsweise unter Verwendung eines Kompaktbriefs, versendet werden.
In einer Weiterbildung der Erfindung weist die Halteplatte mindestens eine als Durchgangsloch ausgebildete Halteöffnung auf, die vorzugsweise mittig zwischen den gegenüberliegenden Kopplungsmitteln angeordnet ist. Der Durchmesser des Durchgangslochs ist entsprechend der aufzunehmenden Gegenstände zu dimensionieren. Typische Durchmesser können in der Größenordnung von einem oder wenigen Zentimetern liegen. Das Durchgangsloch kann einfach, beispielsweise durch einen Stanzvorgang, in der Halteplatte erzeugt werden. Sollen mehrere Gegenstände aufgenommen werden, so kann eine Halteplatte mehrere, insbesondere in einer geraden Reihe angeordnete Halteöffnungen aufweisen.
In einer Weiterbildung der Erfindung sind eine erste und mindestens eine zweite Halteplatte vorgesehen, wobei der Abstand zwischen den Kopplungsmitteln der ersten Halteplatte kleiner als der Abstand zwischen den Kopplungsmitteln der zweiten Halteplatte ist. Durch die unterschiedlichen Abstände der Kopplungsmittel der Halteplatten können sich bei der Kopplung der Halteplatten mit der Bodenplatte, zwei mit Abstand übereinanderliegende, gewölbte Flächen ergeben, die unterschiedliche Krümmungen haben können. Bei Verwendung von Schlitz-Zapfenverbindungen ist es besonders günstig, wenn die jeweiligen Zapfen der ersten und der zweiten Halteplatte gemeinsam in einen zugehörigen Schlitz der Bodenplatte gesteckt werden.
Bevorzugt weist die zweite Halteplatte mindestens eine Halteöffnung auf, die bei Kopplung der ersten und zweiten Halteplatte mit der Bodenplatte fluchtend zu einer Halteöffnung der ersten Halteplatte angeordnet ist. Dadurch kann ein Gegenstand durch beide fluchtende, mit Abstand zueinander liegende Halteöffnungen gesteckt werden, was zu einer Fi-
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xierung des Gegenstands im Ständer führt und ein Kippen oder Wackeln des Gegenstands im Ständer verhindert oder begrenzt.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung besteht die Bodenplatte und/oder die Halteplatte aus bedruckbarem Material. Dies ermöglicht das Bedrucken der Platten mit Werbebotschaften. Eine Werbebotschaft und/oder andere Kennzeichnungen können alternativ oder zusätzlich auch durch Prägen, Gravieren, mittels Aufkleber und/oder auf andere Weise angebracht werden.
Vorzugsweise besteht die Bodenplatte und/oder die Halteplatte aus Kunststoff, insbesondere PP-Folie. Kunststoff ist einfach und kostengünstig zu verarbeiten und aufgrund seines geringen spezifischen Gewichtes ergibt sich ein geringes Gesamtgewicht, insbesondere kleiner als 50g, des so aufgebauten Bausatzes bzw. Ständers. Dies begünstig einen Versand zu niedrigen Kosten.
Es ist auch möglich, dass die Bodenplatte und/oder die Halteplatte aus Pappe, insbesondere Fein-Pappe besteht. Dadurch sind ebenfalls leichte und formstabile Ständer konstruierbar. Die Verwendung von Metallblech für eine oder mehrere Platten des Bausatzes bzw. des Ständers ist ebenfalls möglich. Auch Naturmaterialien, z.B. Holz, sind verwendbar. Verschiedene Materialien können unter konstruktiven und ästhetischen Gesichtspunkten kombiniert werden.
Die vorstehenden und weiteren Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können.
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Eine vorteilhafte, nachfolgend beschriebene Ausführungsform der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt, in denen zeigen:
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Fig. 1 einen Bausatz für einen erfindungsgemäßen Ständer für langgestreckte Gegenstände und
Fig. 2 einen aus dem Bausatz von Fig. 1 zusammengefügten erfindungsgemäßen Ständer für langgestreckte Gegenstände.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Bausatz für langgestreckte Gegenstände, der aus einer Bodenplatte 100, einer ersten Halteplatte 200 und einer zweiten Halteplatte 300 besteht. Alle Platten 100, 200 und 300 bestehen aus dem gleichen, im wesentlichen rechteckförmigen, biegsamen, elastischen und bedruckbaren Flachmaterial mit einer Dicke von ca. 1 mm, und können zu Werbezwecken beispielsweise mit Werbetexten und/oder Logos bedruckt sein. Als Material wird Polypropylen-Folie verwendet, wobei auch andere Kunststofffolien, insbesondere Hartfolien, Pappe, Fein-Pappe, Holz bzw. Holz-Furnier oder Metallplatten verwendet werden können.
Die Bodenplatte 100 hat eine Breite 105 von 98 mm und eine Länge 106 von 110 mm. Die erste Halteplatte 200 hat eine Breite 205 von 90 mm und eine maximale Länge 206 von 120mm und die zweite Halteplatte 300 hat eine Breite 305 von 90 mm und eine maximale Länge 306 von 150 mm. In der Bodenplatte 100 befinden sich im Bereich gegenüberliegenden Schmalseiten rechteckförmige Schlitze 101, deren Breite etwas mehr als das Doppelte der Dicke einer Halteplatte beträgt. Die drei äquidistanten Schlitze 101 dienen als Kopplungsmittel zur Kopplung der Bodenplatte 100 mit komplementären Kopplungsmitteln der Halteplatten 200 und 300. Als Kopplungsmittel weisen die Halteplatten 200 und 300
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an gegenüberliegenden Schmalseiten jeweils drei Zapfen oder Laschen 201 und 301 auf. Die Schlitze 101 bilden in Verbindung mit den zugehörigen Zapfen 201 bzw. 301 jeweils eine Steckverbindung.
Die Schlitze 101 und die Zapfen 201 und 301 sind integral mit der Bodenplatte 100 bzw. den Halteplatten 200 und 300 ausgebildet und können beispielsweise mit einem Stanzschritt gleichzeitig mit der Ausstanzung der Bodenplatte 100 bzw. der Halteplatten 200 und 300 aus einer nicht gezeigten Grundmaterialplatte gebildet werden.
Der in der Plattenebene in Längsrichtung gemessene Abstand 107 zwischen den Schlitzen 101 der Bodenplatte 100 ist um ca. 10% bzw. ca. 30% kleiner als der Abstand 207 zwischen den Zapfen 201 bzw. der Abstand 307 zwischen den Zapfen 301 der Halteplatten 200 bzw. 300. Der Abstand 207 zwischen den Zapfen 201 der Halteplatte 200 ist um ca. 20-30% kleiner als der entsprechende Abstand 307 zwischen den Zapfen 301 der Halteplatte 300.
Die Halteplatten 200 und 300 weisen jeweils drei als runde Durchgangslöcher ausgebildete Halteöffnungen 202 bzw. 302 auf, die mittig zwischen den gegenüberliegenden Kopplungsmitteln 201 bzw. 301 in einer parallel zu den Schmalseiten verlaufenden geraden Reihe mit gleichen Abständen zueinander angeordnet sind.
Soll der Bausatz verschickt werden, können die Platten 100, 200 und 300 aufeinandergestapelt werden, wobei die Dicke des sich ergebenden Stapels im wesentlichen der Summe der Dicken der Bodenplatte 100 und der Halteplatten 200 und 300 entspricht. In der gezeigten Ausführungsform ergibt sich eine Stapeldicke von ca. 3 mm. Der so gebildete Stapel weist eine im wesentlichen rechteckige Gesamtausdehnung auf. Die maximale Breite des Stapels ergibt sich aus der Breite 105 der Bodenplatte 100 und beträgt 98 mm. Die maximale Länge des Stapels er-
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gibt sich aus der Länge 306 der zweiten Halteplatte 300 und beträgt 150 mm. Durch die Verwendung von PP-Folie als Plattenmaterial ergibt sich ein Stapelgewicht von ca. 30 g. Somit kann der Stapel günstig als Kompaktbrief versendet werden.
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Fig. 2 zeigt einen aus der Bodenplatte 100 und den Halteplatten 200 und
300 von Fig. 1 zusammengefügten erfindungsgemäßen Ständer für langgestreckte Gegenstände und einen vom Ständer aufgenommenen Stift 400. Beim Zusammenfügen des Ständers werden die Zapfen 201 und 301 der Halteplatten 200 bzw. 300 gemeinsam in einen jeweils zugehörigen Schlitz 101 der Bodenplatte gesteckt. Die Zapfen 201 und
301 ragen auf der Unterseite der Bodenplatte heraus und bilden Füße, auf denen der Ständer großflächig und kippsicher aufsitzt. Die Bodenplatte ist dadurch mit Abstand oberhalb der Standfläche gehalten.
Aufgrund der unterschiedlichen Abstände der Kopplungsmittel 101, 202 und 301 der Platten 100, 200 und 300 wölben sich die Halteplatten 200 und 300 flächig mit unterschiedlichen Radien über der Bodenplatte 100. Durch die Wölbung bzw. Verformung in Verbindung mit der Elastizität der Halteplatten 200 und 300 entstehen Rückstellkräfte, welche die Zapfen 201 und 301 gegen einen äußeren Rand der zugehörigen Schlitze 101 drücken. Da die Zapfen 201 und 301 auf der Unterseite der Bodenplatte herausragen und nicht senkrecht zur Bodenplatte verlaufen, ergibt sich eine kraft- und formschlüssige Steckverbindung. Der Ständer kann an einer Halteplatte 200 bzw. 300 vom Boden abgehoben werden, ohne dass die Zapfen 201 und 301 aus den Schlitzen 101 herausrutschen. Soll der Ständer auseinandergenommen werden, so wird die Bodenplatte festgehalten und die Halteplatten können nach leichter elastischer Verformung und Überwindung von Reibungskräften im Bereich der Kopplungsmittel nach oben abgezogen werden.
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Die Halteöffnungen 202 und 302 sind so angeordnet, dass jeweils eine Halteöffnung 202 der ersten Halteplatte 200 mit einer jeweils zugehörigen Haltöffnung 302 der zweiten Halteplatte fluchtet. Dadurch kann der Stift 400 senkrecht zur Bodenplatte durch die beiden übereinanderliegenden Halteöffnungen 202 bzw. 302 gesteckt werden, was zu einer Fixierung im Ständer führt und ein Kippen oder Wackeln des Stifts 400 im Ständer reduziert oder verhindert. Die Stiftspitze sitzt dabei auf der abwaschbaren Bodenplatte auf und kann somit die Unterlage des Ständers nicht verschmutzen.
Der derart zusammengefügte Ständer kann bis zu drei Stifte 400 oder entsprechende längliche Gegenstände sicher aufnehmen. Durch entsprechendes Bedrucken der Platten 100, 200 und 300 mit Werbetexten und Logos und vorteilhafte Färb- und Materialwahl ist der Ständer hervorragend als Werbemittel geeignet. Durch die Möglichkeit den Ständer als Bausatz stapeiförmig in zum Beispiel einem Kompaktbrief kostengünstig zu verschicken in Verbindung mit den geringen Herstellungsund Materialkosten ergibt sich ein ausgezeichnetes Verhältnis zwischen dem erzieibaren Werbeeffekt und den aufzuwendenden Kosten.
Das Grundprinzip der Erfindung wurde anhand einer vorteilhaften Ausführungsform erläutert, die nur eine gestalterische Variation eines erfindungsgemäßen Schreibgeräteköchers darstellt. Generell ist der Ständer nicht auf die Verwendung für drei Schreibgeräte oder dergleichen, auf die Anzahl und Form der einzelnen Bauteile des Bausatzes sowie auf die Form und Anzahl der Schlitz-/Zapfenverbindungen beschränkt. Die konkrete Gestaltung dieser Merkmale kann dem gewünschten Verwendungszweck angepasst werden.
Besonders hervorzuheben ist die hervorragende Eignung erfindungsgemäßer Geräteständer als Werbeträger. Bei Ständern dieser Art ist der Nutzer in der Regel gezwungen, genau hinzuschauen, um den abzustel-
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lenden Gegenstand zielgenau in die gewünschte Köcheröffnung einführen zu können. Daher sind solche Ständer, wenn sie als Blickfang gestaltet sind, ideal als Träger von Werbebotschaften geeignet. Um die gewünschte Massenwirkung der Werbung zu erzielen, ist durch die Erfindung gewährleistet, dass der Artikel auch unter Kostengesichtspunkten günstig versendet werden kann, um auf diese Weise betriebswirtschaftlich sinnvoll schnell an viele Empfänger verteilt werden zu können. Der Ständer bietet zusätzlich zur eigentlichen Ständerfunktion eine im Verhältnis zur Gesamtgröße relativ große Fläche zur Anbringung von Werbebotschaften. Er kann, beispielsweise durch Verwendung von farbigen Kunststoffmaterialen, in auffallenden Farben gestaltet sein, die zusätzlich zur leichten und ästhetischen Form zu einem ungewohnten Erscheinungsbild des Ständers beitragen, so dass dieser einen optischen Blickfang darstellt.
Da der normalerweise als Bausatz gelieferte Geräteköcher aus wenigstens zwei Teilen zusammengebaut werden muss, ist auch der Spieltrieb des Benutzers geweckt. Es ist davon auszugehen, dass solche Ständer nach erfolgreichem Zusammenbau vom Benutzer weiterverwendet werden, da der Benutzer den Ständer erst durch eigene Leistung nutzbar gemacht hat. Somit ist der Artikel auch für den längerfristigen Transport bzw. die längerfristige Platzierung von Werbebotschaften geeignet.
Es ist insbesondere ein Schreibgeräteköcher bzw. ein Ständer für langgestreckte Gegenstände geschaffen, der aufgrund seiner Bauart mit werkzeuglos zusammenfügbaren Bausatzteilen planliegend in kompaktem Format und auch wegen seines geringen Eigengewichtes zu günstigem Porto transportiert werden kann und im aufgebauten Zustand nicht nur als funktionssicherer Geräteständer, sondern gleichzeitig auch als Blickfang dient, um gegebenenfalls seine Werbebotschaft effektiv zu transportieren.
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Claims (20)
1. Ständer für langgestreckte Gegenstände, insbesondere Handschreibgeräte, dadurch gekennzeichnet, dass er als Bausatz ausgeführt ist.
2. Ständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bausatz mindestens zwei Bauteile (100, 200, 300) umfasst und dass die Bauteile ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen oder anderer Hilfsmittel manuell zur Bildung eines Ständers zusammen baubar sind.
3. Ständer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bausatz wobei in gegenüberliegenden Bereichen der Bodenplatte (100) und der Halteplatte (200, 300) Kopplungsmittel (101, 201, 301) zur Kopplung der Bodenplatte (100) mit der Halteplatte (200, 300) vorgesehen sind und ein Abstand (106) zwischen den gegenüberliegenden Kopplungsmittel (101) der Bodenplatte (100) kleiner ist als ein Abstand (206, 306) zwischen den gegenüberliegenden Kopplungsmittel (201, 301) der Halteplatte (200, 300).
- eine Bodenplatte (100) und
- mindestens eine Halteplatte (200, 300) umfasst, die aus biegsamem Flachmaterial besteht und mindestens eine Halteöffnung (202, 302) zum Einführen mindestens eines langgestreckten Gegenstands (400) aufweist,
4. Bausatz für einen Ständer für langgestreckte Gegenstände, insbesondere Handschreibgeräte, mit wobei in gegenüberliegenden Bereichen der Bodenplatte (100) und der Halteplatte (200, 300) Kopplungsmittel (101, 201, 301) zur Kopplung der Bodenplatte (100) mit der Halteplatte (200, 300) vorgesehen sind und ein Abstand (106) zwischen den gegenüberliegenden Kopplungsmitteln (101) der Bodenplatte (100) kleiner ist als ein Abstand (206, 306) zwischen den gegenüberliegenden Kopplungsmitteln (201, 301) der Halteplatte (200, 300).
- einer Bodenplatte (100) und
- mindestens einer Halteplatte (200, 300), die aus biegsamem Flachmaterial besteht und mindestens eine Halteöffnung (202, 302) zum Einführen mindestens eines langgestreckten Gegenstands (400) aufweist,
5. Bausatz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (100) und die Halteplatte (200, 300) voneinander getrennte Platten sind.
6. Bausatz nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatte (200, 300) aus elastischem Flachmaterial besteht.
7. Bausatz nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungsmittel (101, 201, 301) integral mit der Halteplatte (200, 300) und/oder der Bodenplatte (101) ausgebildet sind.
8. Bausatz nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils mindestens eines der Kopplungsmittel (101, 201, 301) der Bodenplatte (100) und der Halteplatte (200, 300) zusammen eine Steckverbindung bilden.
9. Bausatz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindung aus mindestens einer Schlitz-Zapfenverbindung gebildet ist.
10. Bausatz nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitz-Zapfenverbindung durch mindestens einen Schlitz (101) in der Bodenplatte (100) und mindestens einen zugehörigen Zapfen (201, 301) an der Halteplatte (200, 300) gebildet ist.
11. Bausatz nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (100) und/oder die Halteplatte (200, 300) im wesentlichen rechteckig geformt sind.
12. Bausatz nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (100) und die mindestens eine Halteplatte (200, 300) zur Bildung eines flachen Stapels anordenbar sind, wobei die Höhe des Stapels vorzugsweise im wesentlichen der Summe der Dicken von Bodenplatte (100) und Halteplatte (200, 300) entspricht und/oder weniger als 10 mm, insbesondere weniger als 5 mm beträgt.
13. Bausatz nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (100) und die mindestens eine Halteplatte (200, 300) zur Bildung einer vorzugsweise stapelförmigen Plattenanordnung anordenbar sind, wobei die Plattenanordnung eine Gesamtausdehnung mit einer Länge von weniger als 300 mm, insbesondere weniger als ca. 235 mm, und einer Breite von weniger als ca. 150 mm, insbesondere weniger als 125 mm, aufweist.
14. Bausatz nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatte (200, 300) mindestens eine als Durchgangsloch ausgebildete Halteöffnung (202, 302) aufweist, die vorzugsweise mittig zwischen den gegenüberliegenden Kopplungsmitteln (201, 301) angeordnet ist.
15. Bausatz nach. einem der Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatte (200, 300) mehrere, insbesondere in einer geraden Reihe angeordnete Halteöffnungen (202, 302) aufweist.
16. Bausatz nach einem der Ansprüche 4 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste (200) und mindestens eine zweite Halteplatte (300) vorgesehen sind, wobei der Abstand (206) zwischen den Kopplungsmitteln (201) der ersten Halteplatte (200) kleiner als der Abstand (306) zwischen den Kopplungsmitteln (301) der zweiten Halteplatte (300) ist.
17. Bausatz nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Halteplatte (300) mindestens eine Halteöffnung (302) aufweist, die bei Kopplung der ersten (200) und der zweiten Halteplatte (300) mit der Bodenplatte (100) fluchtend zu einer Halteöffnung (202) der ersten Halteplatte (200) angeordnet ist.
18. Bausatz nach einem der Ansprüche 4 bis 17, dadurch gekennzeichnet, die Bodenplatte (100) und/oder die Halteplatte (200, 300) aus bedruckbarem Material bestehen.
19. Bausatz nach einem der Ansprüche 4 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (100) und/oder die Halteplatte (200, 300) aus Kunststoff, insbesondere PP-Folie, bestehen.
20. Bausatz nach einem der Ansprüche 4 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (100) und/oder die Halteplatte (200, 300) aus Pappe, insbesondere Feinpappe, bestehen.
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Cited By (4)
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|---|---|---|---|---|
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| DE102010042803A1 (de) * | 2010-10-22 | 2012-04-26 | Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft | Bauteilverbindung |
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