DE20018017U1 - Roller und zugehörige Halterung - Google Patents
Roller und zugehörige HalterungInfo
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Description
ROLLER UND ZUGEHÖRIGE HALTERUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Roller, insbesondere einen Miniroller wie z.B. einen Microscooter oder ein Kickboard, und eine Halterung, die in Verbindung mit dem Roller verwendet werden kann.
In den vergangenen Jahren sind Roller wieder populär geworden. Insbesondere sind sogenannte Microscooter oder Kickboards, die zusammenklappbar und damit auch leicht tragbar sind, in letzter Zeit in hohen Stückzahlen abgesetzt worden.
Ein Kickboard, wie es z.B. in der EP 0 945 332 A2 beschrieben ist, hat in der Regel einen vorderen Teil mit einer Lenkeinrichtung und einer Vorderradgabel, in der ein Rad mit einem Vollgummireifen befestigt ist, und einen hinteren Teil mit einem Trittbrett und einer Hinterradgabel, in der ein Hinterrad gelagert ist, wobei der hintere Teil durch ein arretierbares Scharniergelenk mit dem vorderen Teil des Kickboards klappbar gekoppelt ist.
Diese Kickboards sind als Fortbewegungs- und Sportgeräte in der Sommersaison, vornehmlich auf glatten Gehwegen und Fahrbahnen verwendbar. Ihr winterlicher Einsatz ist insbesondere aufgrund der geringen Durchmesser ihrere Räder, im allgemeinen nur 10 cm, jedoch sehr begrenzt und aufgrund der Rutschgefahr auf Eis oder Schnee auch relativ gefährlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Roller, insbesondere einen Microscooter oder ein Kickboard, derart auszulegen, dass er auch unter winterlichen Verhältnissen bei Eis und Schnee als Fortbewegungsmittel oder als Sportgerät verwendbar ist.
Diese Aufgabe wird durch den Roller gemäß Anspruch 1 bzw. durch die Halterung gemäß Anspruch 27 gelöst, die einen winterlichen Einsatz des Rollers ermöglicht.
Demnach hat der erfindungsgemäße Roller, insbesondere der Miniroller wie z.B. der Microscooter oder das Kickboard, mindestens eine Kufe zum Gleiten auf Schnee oder Eis. Die Erfindung hat den Vorteil, dass die Roller oder Miniroller durch die Verwendung einer oder mehrerer Gleitkufe(n), z.B. Schlittschuhkufen, Kufen nach Art eines Skis oder Kufen nach der Art eines Schlittens, am Roller nun auch unter winterlichen Verhältnissen, z.B. auf Eis, Schnee, Firn usw., als Fortbewegungsmittel und insbesondere auch als Sportgerät, z.B. auf einer Eisbahn, verwendet werden können. Durch die Erfindung ist damit der Miniroller ganzjährig als Sportgerät und Fortbewegungsmittel verwendbar.
Bevorzugt hat der Roller der Erfindung eine Halterung oder eine Befestigungseinrichtung bzw. einen Adapter zum Befestigen der Kufe oder eines Kufensatzes an dem Roller. Eine oder mehrere Kufen, die im wesentlichen den gleichen Aufbau wie eine Schlittschuhkufe haben können, können durch eine Halterung oder mehrere unterschiedliche oder gleiche Halterungen an dem Roller befestigt werden. Unter Verwendung der erfindungsgemäßen Halterung kann ein Miniroller bzw. Roller leicht und aufwandsparend für den Winterbetrieb umgerüstet werden. Die Halterung mit Kufe kann z.B. an dem Roller angeschraubt werden oder mit einem anderen Befestigungsmittel, das ohne Verwendung eines Werkzeugs durch den Benutzer wieder leicht lösbar ist, z.B. einem Spannverschluss, einem Schnappverschluss, einer Klemme oder Schelle, am Miniroller befestigt werden. Hierdurch wird nicht nur eine leichte Umrüstbarkeit auf den Winterbetrieb sonder umgekehrt auch wiederum eine leichte Umrüstbarkeit auf den Sommerbetrieb alleine mit Rädern ermöglicht.
Die Halterung mit Kufe kann z.B. an einer Vorderradgabel, einer Hinterradgabel oder einem Trittbrett des Rollers wieder lösbar angebracht werden. Die Kufe bzw. Halterung mit Kufe kann z.B. in eine Vorderradgabel anstelle des Rades eingebaut werden, so dass die Kufe feststeht oder um eine Achse durch die Einspannstellen an der Gabel beweglich oder schwenkbar ist. Genauso kann anstelle des Hinterrads in die Hinterradgabel eine Kufenhalterungseinheit eingebaut werden.
Bevorzugt ist jedoch die Halterung derart ausgelegt, dass sie an einem Rad des Rollers angebracht werden kann bzw. angebracht ist. Das hat den erheblichen Vorteil, dass die eingebauten Räder nicht ausgebaut und entfernt werden müssen, wenn auf Kufen umgerüstet wird, wodurch die Umrüstmontage des Rollers auf Kufen erheblich vereinfacht wird und auch schneller durchzuführen ist.
Bevorzugt umfasst die Halterung das jeweilige Rad zumindest derart, dass das Rad, das wie üblich aus Nabe, Speichenbereich, Felge und aufgesetztem Reifen besteht, kraftschlüssig mit der Halterung verbunden ist und damit eine sichere Kopplung zwischen Halterung und Kufe und Rad bzw. Roller gegeben ist.
Bevorzugt hat die Halterung ein Gehäuse, das das jeweilige Rad des Rollers zumindest teilweise umfasst bzw. in sich aufnimmt oder umschließt. Da das Rad zumindest teilweise in dem Gehäuse untergebracht ist, wird ein sicherer und akkurater Sitz der Halterung an dem jeweiligen Rad sichergestellt.
Das Gehäuse der erfindungsgemäßen Halterung kann ein oberes Gehäuseteil, das das in eine Radgabel eingebaute Rad in einem Bereich zwischen Rad und Radgabel oberhalb einer Radachse des Rades umfasst, und ein unteres Gehäuseteil haben, das das Rad in dem anderen Bereich, d.h. in einem Bereich unterhalb der Radachse, zumindest teilweise umfasst.
Die Verwendung von zwei Gehäuseteilen oder auch Gehäusehälften hat den entscheidenden Vorteil, dass die Gehäuseteile um das Rad herum angelegt werden können, ohne dass das Rad ausgebaut werden muss, also auch eine Montage der Halterung für die Kufe bei eingebautem Rad ermöglicht wird. Dabei können z.B. zwei voneinander getrennte Gehäuseteile verwendet werden, wobei zuerst ein Gehäuseteil auf das eingebaute Rad in dem Bereich zwischen der Gabel und der Radlauffläche eingeführt wird, und das andere Gehäuseteil an das eingebaute Rad unterhalb der Radachse angelegt wird und dann die beiden Gehäuseteile an den
anliegenden Flächen, z.B. Flanschen, verschraubt werden, um die Halterung mit Gehäuse an dem Rad zu sichern.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind jedoch die beiden Gehäuseteile durch ein Gelenk derart miteinander verbunden, dass die beiden Gehäuseteile zusammenklappbar sind, um einen geschlossenen Zustand des Gehäuses zu erhalten, und dass die beiden Gehäuseteile auseinanderklappbar sind, um einen geöffneten Zustand des Gehäuses zu erhalten. Diese Lösung hat den Vorteil, dass die Gehäuseteile über das Gelenk immer miteinander verbunden bleiben und damit immer die erforderliche Ausrichtung beider Gehäuseteile gegeben ist, wodurch die Montage des Gehäuses am Rad weiter vereinfacht wird.
Bevorzugt ist eine Verschlusseinrichtung vorgesehen, die die beiden Gehäuseteile der Halterung in einem geschlossenen Zustand der Halterung miteinander verbindet. Die Verschlusseinrichtung dient dazu, die an das Rad angelegten Gehäuseteile miteinander zu verbinden, wobei die Verschlusseinrichtung eine Klemmkraft auf das Rad erzeugt, um das Rad in den Gehäuseteilen, also dem Gehäuse, kraftschlüssig einzuklemmen.
Als Verschlusseinrichtung kann z.B. eine lösbare Rast-/Einrasteinrichtung verwendet werden, bei der z.B. eine Rastnase an dem einen Gehäuseteil in eine Einrastaufnahme an dem anderen Gehäuseteil beim Verbinden der beiden Gehäuseteile einrastet. Als Verschlusseinrichtung kann aber auch eine Schnalle/Haken/Spannhebeleinrichtung oder auch ein Spanngurt mit zugehöriger Schnalle oder Klemmblock o.a. verwendet werden.
Die Halterung hat bevorzugt einen Kufenträger, an dem die Kufe befestigt werden kann. Dies ermöglicht einen Wechsel von Kufen, wenn z.B. eine Kufe beschädigt oder nachgeschliffen werden muss und durch eine neugeschliffene oder neue Kufe ausgetauscht werden soll oder wenn ein anderer Kufentyp oder eine Kufenform mit einem anderen Schliff verwendet werden soll.
Bevorzugt hat zumindest eine Kufe des Rollers eine Bremszahnung, mit der der Roller nach Muster eines Schlittschuhs z.B. auf Eis abgebremst werden kann.
Bevorzugt hat ein oberes Gehäuseteil des Gehäuses eine Höhe, die kleiner als die lichte Weite zwischen einer Lauffläche des eingebauten Rades und einem Gabelboden der Radgabel ist, in der das Rad eingebaut ist. Durch diese Konstruktion wird das Einführen des oberen Gehäuseteils durch den Spalt bzw. den Raum zwischen dem Gabelboden und der Lauffläche des eingebauten Rades erleichtert.
In einer bevorzugten Ausführungsform hat der Roller der Erfindung ein Vorderrad und ein Hinterrad, wobei eine erste Halterung und eine erste Kufe an dem Vorderrad befestigt ist und wobei eine zweite Halterung und eine zweite Kufe an dem Hinterrad befestigt ist. Bei dieser vorteilhaften Weiterbildung des Minirollers oder Microscooters ist also jeweils eine Kufe an dem Vorderrad bzw. dem Hinterrad des Rollers angebracht.
Dadurch bleibt die Lenkfunktion des Minirollers auch auf Eis voll gewahrt.
Dabei hat vorzugsweise die Kufe am Hinterrad des Minirollers eine Bremszahnung. Durch ein geringes Schrägstellen des Minirollers, d.h. Anheben der vorderen Kufe des Vorderteils des Minirollers, kann somit bereits eine ausreichend starke Bremswirkung durch Eingreifen der Zahnung in die Eisfläche erreicht werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der Erfindung hat ein Roller zwei mit Abstand zu einander, parallel angeordnete Vorderräder, deren Achsen auf der gleichen Geraden sind, und ein Hinterrad, wobei eine erste Halterung eine erste Kufe an dem einen Vorderrad befestigt, eine zweite Halterung eine zweite Kufe an dem andere Vorderrad befestigt und eine dritte Halterung eine dritte Kufe an dem Hinterrad befestigt. Diese Ausführungsform ist insbesondere bei einem Kickboard mit zwei Vorderrädern von Vorteil, da auch in diesem Fall die Lenk-
eigenschaften des Kickboards auch auf Eis erhalten bleiben. Die Halterungen können alle gleich aufgebaut sein.
Die erfindungsgemäße Halterung dient zum Befestigen einer auf Eis oder Schnee gleitenden Kufe an einem herkömmlichen Roller, insbesondere einem Miniroller, wobei die Halterung lösbar am Roller angebracht werden kann.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Weiter Vorteile, vorteilhafte Weiterbildungen und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung sind aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung zu entnehmen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine seitliche Ansicht eines vorderen Teils eines ' Rollers oder Minirollers gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, wobei ein Vorderrad des Minirollers von einer Halterung mit Kufe umfasst ist;
Fig. 2 eine seitliche Ansicht eines hinteren Teils des Rollers oder Minirollers von Fig. 1 in Ergänzung zu dem vorderen Teil von Fig. 1, wobei ein Hinterrad des erfindungsgemäßen Rollers von einer weiteren Halterung umfasst ist, an der eine weitere Kufe mit einer Bremszahnung befestigt ist;
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Fig. 3 eine seitliche Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Halterung gemäß der Erfindung in der Richtung des Pfeils III von Fig. 4 gesehen, wobei Gehäuseteile der Halterung aufgeklappt sind; 35
Fig. 4 eine Ansicht der Halterung von Fig. 3 in Richtung des Pfeils IV in Fig. 3 gesehen, wobei die Gehäuseteile zusammengeklappt sind, also das Gehäuse geschlossen ist;
Fig. 5 eine seitliche Ansicht einer ersten Ausführungsform
einer Kufe zur Anbringung an der Halterung von Fig. 3 in Richtung des Pfeils V von Fig. 6 gesehen; _ 5
Fig. 6 eine Ansicht der Kufe von Fig. 5 in Richtung des Pfeils VI von Fig. 5 gesehen;
Fig. 7 einen teilweisen Querschnitt durch die Halterung von Fig. 3 entlang der Linie A in Fig. 3 gesehen;
Fig. 8 eine perspektivische Vorderansicht einer weiteren
Ausführungsform der Halterung oder Befestigungseinrichtung der Erfindung; und
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Fig. 9 eine perspektivische Rückansicht der Ausführungsform von Fig. 8.
In Fig. 1 ist ein vorderer Teil eines Minirollers gemäß einer bevorzugten Ausführungsform gezeigt, während in Fig. 2 der hintere Teil des Minirollers gezeigt ist, der zu dem vorderen Teil der Fig. 1 gehört und diesen zur Gesamtansicht des gezeigten Minirollers ergänzt, was durch die Schnittlinie B in Fig. 1 und Fig. 2 verdeutlicht ist.
Der gezeigte Miniroller hat eine Steuerstange 1, die am oberen Ende mit einem Lenkknauf 2 versehen ist und am unteren Ende in einem Steuerkopfrohr 3 um ihre Achse drehbar gelagert ist, und eine Vorderradgabel 4, die in dem Steuerkopfrohr 3 drehbar gelagert ist und mit der Steuerstange 1 gekoppelt ist. Zwischen den Enden der Vorderradgabel 4 ist ein vorderes Rad bzw. Vorderrad 10 angeordnet, das typischerweise einen Durchmesser von 10 cm hat und den bekannten Aufbau aus Nabe, Speichenbereich, Felge und aufgezogenem Reifen hat, wobei beim gezeigten Miniroller typischerweise ein Vollgummireifen verwendet wird. An dem Steuerkopfrohr 3 ist schiefwinklig ein Gelenkansatz 5 angebracht, der sich zu einem Trittbrett 7 des gezeigten Minirollers erstreckt, wobei der Gelenkansatz 5 mit dem Trittbrett 7 durch ein Scharniergelenk 6 verbunden ist, das ein Zusammen-
&iacgr; &idiagr;! ·· ♦ ·
klappen des gezeigten Minirollers ermöglicht und das sowohl in dem zusammengeklappten Zustand des Minirollers als auch in dem fahrbereiten Zustand des Minirollers arretierbar ist. Am anderen Ende des Trittbretts 7 hat der gezeigte Miniroller eine Hinterradgabel 8, in der ein hinteres Rad 11 eingebaut ist, das den gleichen Aufbau hat, wie das Vorderrad 10. Schließlich ist in Fig. 2 noch die übliche Trittbremse 9 gezeigt.
Der Miniroller hat weiterhin eine vordere Halterung 12, die an dem Vorderrad 10 befestigt ist und das Vorderrad umfangmäßig umfasst, und auch eine hintere Halterung 14, die alleine an dem Hinterrad 11 befestigt ist und das Hinterrad 11, wie in Fig. 2 gezeigt ist, umfasst. An der vorderen Halterung 12 ist eine vordere Kufe 13 befestigt, die nach Art einer Schlittschuhkufe ausgeführt ist und z.B. mit einem Hohlschliff an ihrer Gleitkante 36 versehen ist. An der hinteren Halterung ist als zusätzliche Kufe die hintere Kufe 15 befestigt, die ebenfalls nach Art einer Schlittschuhkufe ausgelegt ist und z.B. an ihrer Gleitkante 37 mit einem Hohlschliff versehen ist. Im Unterschied zur vorderen Kufe 13 hat die hintere Kufe 15 jedoch eine Zahnung oder Bremszahnung 31 (vgl. auch Fig. 5), die zum Abbremsen des Minirollers auf Eis oder Schnee dient. Der Miniroller von Fig. 1 und Fig. 2 ist damit für den Winterbetrieb zum Gleiten auf Eis oder Schnee mittels der Kufen 13 und 15 ausgerüstet.
In Fig. 3 ist in seitlicher Ansicht die hintere Halterung im aufgeklappten, also geöffneten, Zustand gezeigt, während in Fig. 4 die hintere Halterung 14 im zusammengeklappten, also geschlossenen, Zustand gezeigt ist.
Die Halterung 14 hat ein Gehäuse 40 mit einem oberen Gehäuseteil 20 und einem unteren Gehäuseteil 21, die durch ein Scharniergelenk 22 miteinander gelenkig und klappbar gekoppelt sind, eine Verschlusseinrichtung und einen Kufenansatz 29 mit einer ersten Ansatzplatte 23 und einer zweiten Ansatzplatte 27.
Das Gehäuse 40 der Halterung 14 ist in der seitlichen Ansicht (vgl. Fig. 3) ringförmig, wenn das Gehäuse 40 im geschlossenen Zustand (vgl. Fig. 4) vorliegt, d.h., dass das obere Gehäuseteil 20 und das untere Gehäuseteil 21 zusammengeklappt sind. Das obere Gehäuseteil 20 wie auch das untere Gehäuseteil 21 sind jeweils halbringförmig. Das obere Gehäuseteil 20 ist im Querschnitt rinnenförmig (vgl. Fig. 7), genauer u-förmig, um das hintere Rad 11 im Bereich oberhalb seiner Achse umfangsmäßig zu umfassen, wenn die Halterung 14 in den Miniroller eingebaut ist (vgl. Fig. 2). Ähnlich umfasst das untere Gehäuseteil 21 das hintere Rad 11 unterhalb seiner Achse, um auch diese Umfangshälfte des hinteren Rads 11 zu umfassen. Die Gehäuseteile 20 und 21 können anstelle des rinnenförmigen oder u-förmigenen Querschnitts von Fig. 7 aber auch z.B. einen halbkreisförmigen, elliptischen oder bogensegmentartigen Querschnitt haben. Eine Höhe H des oberen Gehäuseteils 20 (vgl. Fig. 5) ist kleiner als eine lichte Weite m zwischen der Lauffläche des hinteren Rads 11 und einem Boden der Hinterradgabel 8, damit das obere Gehäuseteil 20 um das hintere Rad 11 gelegt werden kann, wenn die Halterung 14 am Miniroller montiert wird.
Am unteren Gehäuseteil 21 hat die Halterung 14 außenseitig einen Kufenansatz 29, der eine erste Ansatzplatte 23 und eine zweite Ansatzplatte 27 aufweist, die zueinander mit Abstand parallel an dem unteren Gehäuseteil 21 befestigt sind, z.B. durch Schweißen, Hartlöten oder ähnliche Befestigungstechniken. In den Ansatzplatten 23 und 27 sind nebeneinander liegende durchgehende Bohrungen 24 vorgesehen, die zum Ver-
schrauben z.B. der hinteren Kufe 15 an dem Kufenansatz 29 dienen.
In Fig. 5 ist in einer Seitenansicht die hintere Kufe 15 gezeigt. Die Kufe 15 hat eine mit Hohlschliff versehene Gleitkante 37, die an ihrem vorderen Ende hochgezogen ist. Am hinteren Ende hat die hintere Kufe 15 die Bremszahnung 31, die in das Eis eingreift, wenn die Kufe zur Eisfläche nach hinten beim Bremsvorgang schräggestellt wird. An ihrer Oberseite hat die Kufe 15 eine halbkreisförmige oder bogenförmige Aussparung
33, die in ihrer Form an die äußere Oberfläche des halbringförmigen Gehäuseunterteils 21 angepasst ist. Die Kufe 15 ist mit Bohrungen 34 versehen, die zu den Bohrungen 24 des Kufenansatzes 29 passen. Die Kufe 15 wird beim Einbau zwischen den
beiden Ansatzplatten 23 und 27 eingeschoben, bis die Bohrungen 24 des Kufenansatzes 29 zu den Bohrungen 34 der Kufe 15 ausgerichtet sind, damit eine Schraubverbindung 32 der Kufe 15 mit dem Kufenansatz 29 der Halterung 14 ausgeführt werden kann.
Die vordere Halterung 12 ist vom Aufbau her identisch zu der in Fig. 3 gezeigten hinteren Halterung 14. Eine Höhe H des oberen Gehäuseteils der vorderen Halterung 12 ist damit ebenfalls kleiner als die lichte Weite &ngr; zwischen dem vorderen Rad
10 und einem Boden der Vorderradgabel 4. Die Verschlusseinrichtungen sind in Fig. 1 und in Fig. 2 nur angedeutet.
Als Verschlusseinrichtung wird eine Schnalle/Haken/Spannhebeleinrichtung verwendet, bei der eine Schnalle 24 am oberen Gehäuseteil 20 vorgesehen ist und ein umlegbarer Spannhebel mit einem Zughaken 26 an dem unteren Gehäuseteil 21 angebracht ist. Wenn nun die beiden Gehäuseteile 20, 21 miteinander verbunden werden, wird der Zughaken 26 in die Schnalle 24 eingelegt und dann der Spannhebel 25 unter Kraftaufbringung umgelegt, wodurch die beiden Gehäuseteile 20, 21 in Richtung zueinander bewegt werden, bis der Spannhebel 25 seine stabile Verschlussposition erreicht hat.
Bei der Montage der hinteren Halterung 14 an dem hinteren Rad
11 wird zunächst das obere Gehäuseteil 20 in den Zwischenraum zwischen dem Boden der Hinterradgabel 8 und der Lauffläche des eingebauten hinteren Rads 11 eingeführt und über die obere Hälfte des eingebauten Rades 11 gelegt. Anschließend wird das untere Gehäuseteil 21 der Halterung 14 um die untere Hälfte des Rades 11 gelegt. Die Schnalle 24 wird in den Haken 26 eingelegt und der Hebel 25 wird zum Kufenansatz 29 hin umgelegt, um die beiden Gehäuseteile 20 und 21 am hinteren Rad 11 zu befestigen bzw. das Gehäuse 40 mit Druck zu verschließen. Das hintere Rad 11 wird dabei in dem Gehäuse, also zwischen dem oberen Gehäuseteil 20 und dem unteren Gehäuseteil 21 ein-
geklemmt, so dass ein Kraftschluss zwischen dem Gehäuse 40 der Halterung 14 und dem hinteren Rad 11 erzeugt wird und eine sichere Befestigung der Halterung 14 an dem eingebauten Hinterrad 11 gegeben ist.
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Die hintere Kufe 15 kann entweder vor der Montage der Halterung 14 an dem hinteren Rad 11 an der Halterung 14 befestigt werden oder nach der Montage der Halterung 14 am hinteren Rad 11 an der Halterung 14 angebracht werden.
Wie soeben mit Hinsicht auf die Montage der hinteren Halterung 14 und der hinteren Kufe 15 erläutert wurde, wird auch beim Einbau der vorderen Halterung 12 und der vorderen Kufe 13 am vorderen Rad 10 verfahren.
In den Fig. 8 und 9 ist eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Halterung der Erfindung gezeigt. Diese Halterung ist zur Anbringung an ein' Rad eines Minirollers ausgelegt und hat ähnlich zu der Ausführungsform von Fig. 3 ein Gehäuse mit einem Unterteil 61 und einem Oberteil 62, wobei eine Kufe 63 mit Bremszahnung 64 an dem Unterteil 61 durch eine Schraubverbindung 65 befestigt ist.
Das Unterteil 61 der Halterung hat seitlich gesehen und oberseitig eine halbkreisrunde Rinne oder Aufnahme 66, die im Querschnitt ebenfalls halbkreisförmig ist und bei montierter Halterung eine unten befindliche Hälfte eines Rads des Minirollers an dem radialen Umfang des Rads umfasst. Die Aufnahme 66 ist damit in der Form und in den Abmessungen an das Rad des Minirollers angepasst. An der Unterseite 67 hat das Unterteil 61 eine langgestreckte, durchgehende Kufenaufnahme 68 zur Aufnahme der Kufe 63, die mittels Schraubverbindungen 65 in zugehörigen Bohrungen des Unterteils 61 und der Kufe 63 an dem Unterteil 61 befestigt werden kann. Das Unterteil 61 kann z.B. als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet sein. In die Aufnahme 66 kann eine Moosgummieinlage eingelegt sein.
Das Oberteil 62 des Gehäuses der Halterung hat ein flaches langgestrecktes Band 70, das an einem Ende zu einer Schlaufe
-&Lgr;* r.
72 umgelegt ist und an seinem anderen Ende als freies Ende 71 belassen ist. Die Schlaufe 72 ist in einer Schlaufenaufnahme 75 des Unterteils 61 der Halterung mittels eines Stifts 76 angebracht, der sich durch die Schlaufe 72 und durch zugehörige Bohrungen bzw. Löcher im Unterteil 61 erstreckt. Die Schlaufenaufnahme 75 erstreckt sich im wesentlichen an einer Vorderseite 77 des Unterteils 61.
An einer Rückseite 78 des Unterteils 61 ist eine Spanneinrichtung mit einer rahmenartigen Schnalle 73 und einer angefederten Klemmzunge 79 angebracht. Die Schnalle 73 ist mit einem Stift 80 in einer Schnallenaufnahme 74 gehalten, die sich an der Unterseite 67 des Unterteils 61 quer zur Kufenaufnahme 68 erstreckt. Bei eingebauter Schnalle 73 befindet sich der zugehörige Stift 80 in der Schnallenaufnahme 74 und wird gegen Herausfallen durch die in die Kufenaufnahme 68 eingebaute Kufe 63 gesichert. Die Klemmzunge 79 hat eine Klemmoberfläche, die beim Festklemmen des Bandes 70 in der Spanneinrichtung oder im Klemmblock in Klemmberührung mit der Oberfläche des Bandes 70 kommt und die bevorzugt geriffelt oder kreuzgeriffelt oder auch gezahnt ist.
Das Band 70 des Gehäuseoberteils 62 besteht z.B. aus einem reißfesten Polyethylen und hat bevorzugt eine gewebte Struktur nach Art eines Zuggurts oder Spanngurts mit einer Zugfestigkeit in einem Bereich von 200 bis 300 daN, insbesondere jedoch mit einem Wert von 250 daN. Die Schlaufe 72 des Bands 70 ist am Ansatz bevorzugt mit einem Kreuzstich vernäht oder genietet, um eine hohe Festigkeit zu erreichen.
Beim Einbau der Halterung in einen Roller oder Miniroller wird das Unterteil 61 der Halterung mit darin befestigter Kufe 63 z.B. an ein Hinterrad angelegt, wobei das Hinterrad umfangmäßig mit seiner unten befindlichen Hälfte in die Aufnahme 66 des Unterteils 61 eingreift. Das Band 70 wird mit dem freien Ende 71 dann durch den Spalt oder Raum zwischen der Lauffläche des Hinterrads und dem Gabelboden der Hinterradgabel geschoben, in der das Hinterrad eingebaut ist, um die Lauffläche der oben befindlichen Hälfte des eingebauten Hinterrads gelegt und
dann durch die Spanneinrichtung zwischen der Schnalle 73 und der Klemmzunge 79 unter Zugkraft hindurchgezogen und eingespannt. Im eingespannte Zustand liegt das Band 70 vollflächig an der Lauffläche der oben befindlichen Hälfte des Hinterrads an und klemmt das eingebaute Hinterrad zwischen der Aufnahme 66 des Unterteils 61 und dem Band 70 fest ein. Das Band 70 wird im eingespannten Zustand durch die Klemmkraft der Klemmzunge 79 gegen Herausrutschen aus der Schnalle 73 gesichert. Das Band 70 kann durch manuelle Betätigung der Klemmzunge 79 wieder freigegeben werden, wenn die.Halterung vom Hinterrad wieder entfernt werden soll. Die in Fig. 8 und 9 gezeigte Halterung kann, wie im Zusammenhang mit dem Hinterrad beschrieben wurde, auch an einem eingebauten Vorderrad eines Minirollers befestigt werden. Anstelle der Kufe 63 ist jedoch dann die für das Vorderrad ausgelegte Kufe an der Halterung zu befestigen, z.B. die Kufe 13 von Fig. 1.
Eine weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Halterung, die nicht gezeigt ist, unterscheidet sich von der Ausführungsform der Fig. 8 und 9 dadurch, dass das Band oder Spannband in einem mittleren Abschnitt zwischen seiner endständigen Schlaufe und seinem freien Ende für etwa eine Länge, die dem radialen Umfang einer Hälfte eines Rads entspricht im Querschnitt bzw. Profil halbkreisförmig gebogen ist und bevorzugt auch seitlich gesehen sich halbkreisförmig erstreckt und somit etwa das gleiche Profil und die gleiche Form wie die Aufnahme 66 des Unterteils 61 hat oder eine ähnliche Form wie das schalenförmige Oberteil 20 von Fig. 3 hat. Die halbkreisförmige Biegung quer zur Längserstreckung des Bands kann erreicht werden, indem ein flaches, ungebogenes Band wie das Band 70 von Fig. 8 auf ein Musterrad aufgelegt wird und dann das Band mit heißer Luft bestrahlt wird, wodurch sich das Band an das Musterrad im Bereich des Radialumfangs anlegt oder anschmiegt und seine Formänderung auch beibehält. Eine bleibende Formänderung des flachen Bandes als Ausgangsmaterial wurde bei einem Band aus Polyethylengewebe bei einer Heißlufttemperatur zwischen 500 und 700 0C, insbesondere bei 6000C erreicht.
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Claims (48)
1. Roller, insbesondere Microscooter oder Kickboard, gekennzeichnet durch mindestens eine Kufe (13, 15) zum Gleiten auf Schnee oder Eis.
2. Roller nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Halterung (12, 14) zum Befestigen der Kufe (13, 15) an dem Roller.
3. Roller nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (12, 14) lösbar am Roller angebracht ist.
4. Roller nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (12, 14) an einer Vorderradgabel (4), an einer Hinterradgabel (8) oder an einem Trittbrett (7) des Rollers angebracht ist.
5. Roller nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (12, 14) an einem Rad (10, 11) des Rollers angebracht ist.
6. Roller nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (12, 14) das in den Roller eingebaute Rad (10, 11) an einer Lauffläche oder in einem Bereich der Lauffläche des Rads (10, 11) zum Befestigten derart umfasst, dass das Rad (10) in der Halterung (12, 14) kraftschlüssig eingeklemmt ist.
7. Roller nach Anspruch 5 oder Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (12, 14) ein Gehäuse (40) hat, das das Rad (12, 14) oder eine Rolle oder Walze des Rollers zumindest teilweise umfasst.
8. Roller nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (40) ein oberes Gehäuseteil (20), das das in eine Radgabel eingebaute Rad (11) in einem Bereich zwischen Rad und Radgabel oberhalb einer Radachse des Rades zumindest teilweise umfasst, und ein unteres Gehäuseteil (21) hat, das das Rad (11) in einem Bereich unterhalb der Radachse zumindest teilweise umfasst.
9. Roller nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Gehäuseteile (20, 22) jeweils eine Radhälfte im Bereich des Radialumfangs des Rades (11) umfasst.
10. Roller nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäuseteile (20, 21) durch ein Gelenk (22) derart miteinander verbunden sind, dass die beiden Gehäuseteile (20, 21) zusammenklappbar sind, um einen geschlossenen Zustand des Gehäuses (40) zu erhalten, und dass die beiden Gehäuseteile (20, 21) auseinanderklappbar sind, um einen geöffneten Zustand des Gehäuses (40) zu erhalten.
11. Roller nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (22) ein Scharniergelenk ist.
12. Roller nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (40) der Halterung (14) eine Verschlusseinrichtung (24, 25, 26) hat, die die beiden Gehäuseteile (20, 21) der Halterung (14) in einem geschlossenen Zustand miteinander verbindet.
13. Roller nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung eine wieder lösbare Rast/Einrastverbindung ist.
14. Roller nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung (24, 25, 26) eine Schnalle/Haken/Spannhebelverbindung ist.
15. Roller nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (12, 14) einen Kufenansatz (29) hat, an dem die Kufe (13, 15) befestigt ist.
16. Roller nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Kufenansatz (29) mit einem unteren Gehäuseteil (21) des Gehäuses (40) der Halterung (14) fest verbunden ist.
17. Roller nach Anspruch 15 oder Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kufe (15) an dem Kufenansatz (29) der Halterung (14) verschraubt ist.
18. Roller nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kufe (15) eine Bremszahnung (31) hat.
19. Roller nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein oberes Gehäuseteil (20) des Gehäuses (40) eine Höhe (H) hat, die kleiner als die lichte Weite (v, m) zwischen der Lauffläche des Rades (10, 11) und einem Gabelboden einer Radgabel (4, 8) ist.
20. Roller nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Roller ein Vorderrad (10) hat und ein Hinterrad (11) hat, dass eine erste Halterung (12) eine erste Kufe (13) an dem Vorderrad (10) befestigt und dass eine zweite Halterung (14) eine zweite Kufe (14) an dem Hinterrad (11) befestigt.
21. Roller nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Halterung (12) und die zweite Halterung (12) gleich aufgebaut sind.
22. Roller nach Anspruch 20 oder Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem Hinterrad (11) gekoppelte zweite Kufe (15) eine Bremszahnung (31) hat.
23. Roller nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Roller zwei mit Abstand zueinander parallel angeordnete Vorderräder, deren Achsen auf der gleichen Geraden liegen, und ein Hinterrad hat, dass eine erste Halterung eine erste Kufe an dem einen Vorderrad befestigt, dass eine zweite Halterung eine zweite Kufe an dem anderen Vorderrad befestigt und dass eine dritte Halterung eine dritte Kufe an dem Hinterrad befestigt.
24. Roller nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die erste, zweite und dritte Halterung gleich aufgebaut sind.
25. Roller nach Anspruch 23 oder Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Kufe gleich aufgebaut sind.
26. Roller nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Kufe eine Bremszahnung hat.
27. Halterung zum Befestigen einer auf Eis oder Schnee gleitenden Kufe (13, 15) an einem Roller, insbesondere einem Miniroller wie einen Microscooter oder ein Kickboard, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (12, 14) lösbar am Roller anbringbar ist.
28. Halterung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung an einer Vorderradgabel, an einer Hinterradgabel oder an einem Trittbrett des Rollers anbringbar ist.
29. Halterung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (12, 14) an einem eingebauten Rad (10, 11) des Rollers anbringbar ist.
30. Halterung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (12) das in eine Vorderradgabel (4) des Rollers eingebaute Rad (10) mindestens an einer Lauffläche und zumindest teilweise auch an den an die Lauffläche angrenzenden Seitenbereiche des Rades (10) zum Befestigen der Kufe (13) an dem Rad (10) umfasst.
31. Halterung nach Anspruch 29 oder Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (14) das in eine Hinterradgabel (8) eingebaute Rad (11) an einer Lauffläche des Rads und zumindest an den an die Lauffläche angrenzenden Seitenbereiche des Rades (11) zum Befestigen einer Kufe (15) an dem Rad (11) umfasst.
32. Halterung nach einem der Ansprüche 29 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (12, 14) ein Radgehäuse (40) hat, das ein Rad (10, 11) oder eine Rolle des Rollers zumindest teilweise umfasst.
33. Halterung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (40) ein oberes Gehäuseteil (20), das das in eine Radgabel (8) eingebaute Rad (11) in einem Bereich zwischen der Lauffläche des Rad und einem Boden der Radgabel (8) oberhalb einer Radachse des Rades (11) umfasst, und ein unteres Gehäuseteil (21) hat, das das Rad (11) in einem Bereich unterhalb der Radachse umfasst.
34. Halterung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Gehäuseteile (20, 21) jeweils eine Radhälfte im Bereich des Radialumfangs des Rades (10, 11) umfasst.
35. Halterung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäuseteile (20, 21) durch ein Gelenk (22) derart miteinander verbunden sind, dass die beiden Gehäuseteile (20, 21) zusammenklappbar sind, um einen geschlossenen Zustand des Gehäuses (40) zu erhalten, und dass die beiden Gehäuseteile (20, 21) auseinanderklappbar sind, um einen geöffneten Zustand des Gehäuses (40) zu erhalten.
36. Halterung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (22) ein Scharniergelenk ist.
37. Halterung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Gehäuseteil (61) eine Aufnahme (66) hat, die das Rad an seiner unten befindlichen Hälfte am Radialumfang aufnimmt und dass das obere Gehäuseteil (62) ein flaches Band (70) hat, das im eingespannten Zustand an der Lauffläche der oberen Hälfte des Rads anliegt.
38. Halterung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Gehäuseteil eine Aufnahme hat, die das Rad an seiner unten befindlichen Hälfte am Radialumfang aufnimmt und dass das obere Gehäuseteil ein zumindest im Querschnitt gebogenes Band hat, das im eingespannten Zustand die obere Hälfte des Rads umfasst oder mindestens teilweise aufnimmt.
39. Halterung nach Anspruch 37 oder Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (70) im eingespannten Zustand in einer Spanneinrichtung (73, 79) arretiert oder festgeklemmt ist, die an dem unteren Gehäuseteil (61) angebracht ist.
40. Halterung nach einem der Ansprüche 33 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (40) der Halterung (14) eine Verschlusseinrichtung (24, 25, 26) hat, die die beiden Gehäuseteile (20, 21) der Halterung (14) in einem geschlossenen Zustand miteinander verbindet
41. Halterung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung eine Rast/Einrastverbindung ist.
42. Halterung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung (24, 25, 26) eine Schnalle/Haken/Spannhebelverbindung ist.
43. Halterung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung eine Spanneinrichtung (73, 79) zum Einspannen eines Bandes (70) oder Spannbandes hat, das das obere Gehäuseteil (61) ausbildet.
44. Halterung nach einem der Ansprüche 27 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (14) einen Kufenansatz (29) hat, an dem die Kufe (15) befestigt ist.
45. Halterung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass der Kufenansatz (29) mit einem unteren Gehäuseteil (21) des Gehäuses (40) der Halterung (14) fest verbunden ist.
46. Halterung nach Anspruch 44 oder Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, dass die Kufe (15) an dem Kufenansatz (29) der Halterung (14) verschraubt ist.
47. Halterung nach einem der Ansprüche 27 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass die Kufe (15) eine Bremszahnung (31) hat.
48. Halterung nach einem der Ansprüche 33 bis 47, dadurch gekennzeichnet, dass ein oberes Gehäuseteil (20) des Gehäuses (40) der Halterung (14) eine Höhe (H) hat, die kleiner als die lichte Weite (m, v) zwischen der Lauffläche des Rades (10, 11) und einem Gabelboden der Radgabel (4, 8) ist.
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