DE20017032U1 - Verstellbare Drainagerost-Halterung - Google Patents
Verstellbare Drainagerost-HalterungInfo
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Description
ZENZ · HELBER · HOSBACH & PARTNER
Patentanwälte · European Patent Attorneys ■ 64673 Zwingenberg, Scheuergasse 24
Tel.: 06251-73008 · Fax: 06251-73156
Walter Gutjahr, Philipp-Reis-Straße 5-7, 64404 Bickenbach
Verstellbare Drainagerost-Halterung
Die Erfindung betrifft eine im Übergangsbereich zwischen einem mit einem auf einer Drainage auf der Rohbauplatte eines Balkons oder einer Terrasse vorgesehenen Belag und der Türöffnung eines Gebäudes anzuordnende verstellbare Drainagerost-Halterung mit einem balkon- bzw. terrassenseitig bündig mit der Belagoberfläche einzubauenden Rahmen zur Aufnahme eines oder mehrerer Drainageroste, der über Stützfüße mit längenveränderlichem Schaft auf der ggf. mit einer Abdichtung versehenen Oberseite der Rohbauplatte abstützbar ist.
Bei Tür- und Wandanschlüssen auf Baikonen und Terrassen vorgesehenen Belägen müssen nach DIN 18195, Teil 5, 8.1.5 Abdichtungen um mindestens 15 cm über die Oberkante des Balkon- oder Terrassenbelags hochgeführt werden. Niedrigere Tür- oder auch Wandanschlüsse gelten als Planungs- und Ausführungsmangel, welche bei auftretenden Feuchtigkeitsproblemen zu Schadenersatzansprüchen führen können. In Türöffnungen muss deshalb eine wenigstens 15 cm hohe gegen die Belagoberfläche abgedichtete Schwelle vorgesehen werden,
welche die Gefahr des Stolperns von den Balkon- bzw. die Terrasse benutzenden Personen birgt. Bei Verwendung von Drainagerosten im Türbereich, welche eine Entwässerung von zutretendem Niederschlagswasser über eine unter dem Belag des Balkons bzw. der Terrasse vorgesehenen Drainage ermöglichen, ist es nach den Flachdach-Richtlinien 10.3 (4) zulässig, die Anschlusshöhe der Abdichtung zu verringern, jedoch sollte sie immer noch mindestens 5 cm über die Oberseite des Belags hochgeführt werden. Die Höhe der Stolperschwelle kann also bei Anordnung von Drainagerosten im unmittelbaren Türbereich vor der Schwelle auf 5 cm verringert werden. Für Behinderte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, kann aber auch die Überwindung dieser erniedrigten vorgeschriebenen Abdicht- und somit Schwellenhöhe noch ein Problem darstellen.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine Drainagerost-Halterung für den Übergangsbereich zwischen der Oberfläche eines Balkons oder einer Terrasse und der 0 Türöffnung eines Gebäudes zu schaffen, welche den bestehenden Vorschriften über die Anschlusshöhe von Abdichtungen zwischen Oberfläche des Balkon- oder Terrassenbelags im Türbereich Rechnung trägt, wobei das Überfahren mit RoIlstühlen behindernde Schwellen jedoch vermieden sind.
Ausgehend von einer Drainagerost-Halterung der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der längenveränderliche Schaft der Stützfüße um eine gebäudewandparallele Achse verschwenkbar am Rahmen oder einer auf dem Untergrund aufsetzbaren Fußplatte angelenkt ist. Somit ist es möglich, die Halterung von der Belagoberfläche ausgehend schräg ansteigend in die Türöffnung anzuordnen, so dass in die Halterung eingelegte Drainageroste dann praktisch eine schräge Ebene oder Rampe bilden, 5 auf welchen ein Rollstuhl ohne Behinderung durch eine hochragende Schwelle verfahren werden kann.
Die drainagerostseitigen Enden der längenveränderlichen Stützfüße können dabei mit Vorteil jeweils an den beiden wandparallelen Rahmenprofile des Rahmens zur Aufnahme von Drainagerosten tragenden Stützprofilen angeordnet sein. 5
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltungr der Erfindung können die Stützprofile jeweils eine im Wesentlichen ebenflächige, an der Unterseite der gebäudewandseitigen Rahmenprofile abgestützte Stegfläche aufweisen, an deren Unterseite jeweils im Anlenkbereich des Schafts eines jeweils anzuschließenden Stützfußes eine Schwenklageranordnuncf für den zugeordneten Schaft vorgesehen ist.
Diese Schwenklageranordnung kann beispielsweise zwei paral-IeI und mit Abstand voneinander von der Unterseite der Stegfläche des Stützprofils vortretende Laschen aufweisen, an denen jeweils eine Lasche eines im Querschnitt U-förmigen Profilabschnitts anliegend um eine gemeinsame Achse verschwenkbar angelenkt ist, wobei damn an der die beiden 0 Laschen des U-förmigen Profilabschnitts verbindenden Stegläche das drainagerostseitige Ende des längenveränderlichen Schafts des jeweiligen Stützfußes angeschlossen ist.
Die von der Unterseite der Stegfläche des jeweiligen Stützprofils vortretenden Laschen sind zweckmäßig und kostengünstig aus dem Material der Stegfläche freigestanzt und rechtwinklig in Abwärtsrichtung umgekantet.
Der längenveränderliche Schaft des Stützfußes wird mit Vor-0 teil von einem in eine langgestrecktes Gewindebüchse eingeschraubten Gewindeschaft gebildet, wobei dann das an der Stegfläche des U-förmigen Profilabschnitts angeschlossene Ende des Gewindeschafts bzw. der Gewindehülse durch eine Bohrung in der Stegfläche des U-förmigen Profilabschnitts 5 geführt und mittels einer radial vortretenden Schulter an der Unterseite der Stegfläche abgestützt ist.
Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung sind die bodenseitigen Enden der längenveränderlichen Schäfte der Stützfüße durch eine Schwenklageranordnung auf der Oberseite der auf dem Untergrund aufsetzbaren Fußplatte angelenkt.
Dabei ist die Ausgestaltung dann mit Vorteil so getroffen, dass der längenveränderliche Schaft der Stützfüße von einem in eine langgestreckte Gewindebüchse eingeschraubten Gewindeschaft gebildet wird, dass die Schwenklageranordnung zwei parallele, mit Abstand voneinander von der Oberseite der Fußplatte vortretende Laschen aufweist, zwischen denen das fußplattenseitige Ende der Gewindebüchse um eine parallel zum Untergrund verlaufende Achse verschwenkbar gelagert ist, und dass das rahmenseitige Ende des in die Gewindebüchse eingeschraubten Gewindeschafts in eine Durchgangsbohrung im Stützprofil eingreift und mittels einer radial vortretenden Schulter an der Unterseite des Stützprofils abgestützt ist.
Bei beiden vorstehenden Ausführungsbeispielen empfiehlt es sich dann, in dem in der Bohrung in der Stegfläche des U-förmigen Profilabschnitts bzw. des Stützprofils frei liegenden Ende des längenveränderlichen Schafts Werkzeug-Ansetzmittel vorzusehen, an denen ein die Drehung dieses Endes des Schafts ermöglichendes Werkzeug ansetzbar ist. Die Veränderung der Schrägstellung der Hcilterung eines Drainagerostes ist dann also bei aus der Halterung entnommenem Drainagerost mittels des Werkzeugs ohne Behinderung zugänglieh. In Fällen, in denen das rostseitige Ende des längenveränderlichen Schafts mit einer Durchgangsöffnung im Drainagerost fluchtet, kann die Verstellung der Neigung der Halterung sogar bei eingesetztem Drainagerost erfolgen.
5 Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung wird der längenveränderliche Schaft des Stützfußes ebenfalls von einem in eine langgestreckte Gewindebüchse eingeschraubten
Gewindeschaft gebildet, wobei die Gewindebüchse starr an der Unterseite des Stützprofils befestigt ist und der in das untere Ende der Gewindebüchse eingeschraubte Gewindeschaft durch eine Schwenklageranordnung an der Oberseite der auf dem Untergrund aufsetzbaren Fußplatte angelenkt ist.
Dabei ist es dann von Vorteil, wenn fluchtend zur Gewindebohrung in der Gewindehülse eine Bohrung im Stützprofil und im stirnseitigen Ende des in die Gewindehülse eingeschraubten Gewindeschafts Werkzeug-Ansetzmittel vorgesehen sind, an denen ein die Drehung dieses Endes des Gewindeschafts ermöglichendes Werkzeug ansetzbar ist.
Die Schwenklageranordnung zwischen dem unteren Ende des Gewindeschafts und der auf dem Untergrund aufsetzbaren Fußplatte wird dann zweckmäßig von einem Kugel- oder Kardangelenk gebildet.
0 Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung mehrerer Ausführungsbeispiele näher erläutert, und zwar zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Drainagerost-Halterung mit einem umlaufenden, auf Stützfüßen mit längenveränderlichem Schaft aufgelagerten Rahmen;
0 Fig. 2 eine Schnittansicht durch einen der
Stützfüße, gesehen in Richtung der Pfeile 2-2 in Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein den Rahmen verschwenkbar mit den Stützfüßen verbindendes Stützprofil;
Ok U).&eegr;
Fig. 4 eine Seitenansicht eines abgewandelten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Drainagerost-Halterung;
Fig. 5 eine Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 5-5 in Fig. 4,-und
Fig. 6 eine teilweise im Bereich eines der Stützfüße geschnittene Seitenansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Drainagerost- ■■■ Halterung.
In Fig. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete Halterung für Drainageroste gezeigt, welche einen rechteckigen Raihmen 14 aus Winkelprofilen aufweist, in welchen ein Drainaigerost 12 - oder bei größerer Länge auch mehrere aufeinanderfolgende Drainageroste - einsetzbar ist bzw. sind. In der Zeichnungsfigur sind nur die beiden parallel zur Gebäudewand oder Türschwelle eines Gebäudes verlaufenden Winkelprofile 14a und 14b des Rahmens 14 gezeigt, während das in Blickrichtung vordere Winkelprofil weggeschnitten und das die Winkelprofile 14a und 14b am anderen Ende verbindende Winkelprofil durch den eingesetzten Drainagerost 1.2 verdeckt ist. An den Unterseiten der den Drainagerost 12 tragenden, aufeinanderzu weisenden Schenkel der Winkelprofile 14a und 14b sind in Blickrichtung zueinander versetzt wenigstens zwei Stütz profile 16 angeordnet, von denen in Fig. 1 nur das - in Fig. 3 gesondert dargestellte - vordere Stützprofil 16 dargestellt ist. Wenigstens ein weiteres Stützprofil 16 ist parallel zum dargestellten Stützprofil zur Zeichnungsebene 0 versetzt am Rahmen 14 vorgesehen. Die Randbereiche 18a und 18b des aus einem Flacheisen-Abschnitt hergestellten Stützprofils 16, auf denen die Winkelprofile 14a bzw. 14b aufgelagert sind, sind durch zweimaliges gegensinniges Umkanten gegenüber dem Mittelbereich 18c des Stützprofils um etwa
das Maß der Dicke der Schenkel der Winkelprofile 14a, 14b nach unten versetzt, so dass also der Mittelbereich 18c im Wesentlichen zu dem den Drainagerost 12 tragenden Schenkeln der Winkelprofile 14a und 14b fluchtet. 5
Aus dem Material des mittleren Bereichs 18c des Stützprofils 16 sind mit Abstand voneinander zu den jeweiligen Randbereichen 18a, 18b versetzt jeweils zwei - in Fig. 3 strichpunktiert angedeutete - Paare von Laschen 20a, 2 0b freigestanzt und rechtwinklig in eine parallele Lage nach unten umgekantet. Wie in Fig. 2 erkennbar ist, ist zwischen den Laschen 20b, 20a ein U-förmiger Profilabschnitt 22 eingesetzt, dessen nach oben weisende Schenkel 22a und 22b an den Innenflächen der Laschen 20a, 20b anliegen. Durch fluchtende Bohrungen in den Laschen 20a, 20b und den Schenkeln 22a, 22b hindurchgreifende Bolzen 24 ist der jeweilige Profilabschnitt 22 verschwenkbar zwischen den Laschen 20a, 20b gehalten. In eine mittige Bohrung 26 in der Stegfläche 22c des Profilabschnitts 22 tritt das obere Ende eines Gewindeschafts 28 hindurch, der durch eine im Durchmesser vergrößerten umlaufenden Schulter 25 an der Unterseite der Stegfläche 22c abgestützt ist. An seinem gegenüberliegenden Ende ist der Gewindeschaft 28 in eine Gewindebüchse 3 0 eingeschraubt, die ihrerseits auf einer metallischen Trägerplatte 32 aufgeschweißt ist, an deren Unterseite ein Belag 34 aus elastomerem Material vorgesehen ist. Die in der Draufsicht kreisförmig begrenzt zu denkende Stützplatte 32 und der Belag 34 sind in geeigneter Weise, z.B. durch Verklebung oder Vulkanisation miteinander verbunden und bilden eine Fußplatte 36, welche auf dem (nicht gezeigten) Boden einer Ablaufrinne oder einer gegenüber der Oberfläche eines Balkons oder einer Terrasse abgesenkten Wasser-Abführkanal aufsetzbar ist.
Der Abstand zwischen der Unterseite der Fußplatte 36 und dem Profilabschnitt 22 und somit dem Rahmen 14 ist durch Veränderung der Einschraubtiefe des Gewindeschafts 28 in
der Gewindebüchse 3 0 veränderbar. In Fig. 1 ist der Gewindeschaft 28 des in der Zeichnung links dargestellten, von der Fußplatte 36, der Gewindehülse 30 und dem Gewindeschaft 28 gebildeten Stützfußes 38 weitgehend vollständig in die Gewindehülse 3 0 eingeschraubt, während der Gewindeschaft des in der Zeichnung rechts dargestellten Stützfußes 3 8 demgegenüber weiter herausgeschraubt ist. Der Rahmen 14 und somit ein in ihm gehaltener Drainagerost 12 nimmt dann also die in der Zeichnung erkennbare schräge Stellung ein. Die Oberseite des Drainagerosts liegt dann also in einer schiefen Ebene, welche einer Auffahrtrampe für die Räder eines Rollstuhls bilden kann. Wenn der in Fig. 1 angedeutete Höhenunterschied h zwische dem in der Zeichnung links dargestellten Winkelprofil 14b und dem gegenüberliegenden Winkelprofil 14a die vorgeschriebenen 5 cm einhält oder überschreitet, entspricht ein in dieser Weise im Übergangsbereich zwischen einer Türschwelle und der anschließenden Oberseite eines Balkon- oder Terrassenbelags also den Vorschriften über die einzuhaltende und abzudichtende Anschlusshöhe. Eine Veränderung der Neigung des Rahmens 14 und somit eines eingelegten Drainagerosts 12 ist durch Veränderung der Einschraubtiefe der Gewindeschäfte 2 8 in die Gewindebüchsen 3 0 möglich.
5 In Fig. 2 ist im oberen Ende des Gewindeschafts 2 8 ein Schraubenzieherschlitz dargestellt, in welchem die Klinge eines Schraubenziehers einsetzbar ist, mit welchem dann die Einschraubtiefe des Gewindeschafts 28 veränderbar ist.
Das in Fig. 4 gezeigte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Drainagerost-Halterung 10' ist der vorstehend beschriebenen Halterung 10 funktionell ähnlich. Nachstehend werden deshalb nur die getroffenen Änderungen beschrieben, während über die Ausgestaltung der funktionell übereinstimmenden Teile beider Ausführungsbeispiele auf die vorausgehende Beschreibung verwiesen werden kann, zumal in den Zeichnungsfiguren 4 und 5 für funktionell gleiche Bauteile
• ·
gleiche Bezugszeichen wie in den Fig. 1 bis 3 für die Halterung 10 verwendet sind.
Der wesentliche Unterschied zum beschriebenen Ausführungsbeispiel besteht darin, dass die die Schrägstellung des Rahmens 14 durch Veränderung der Einschraubtiefe der Gewindeschäfte 28 in die Gewindebüchsen 30 ermöglichende Schwenklageranordnung hier nicht im oberen Bereich zwischen dem Gewindeschaft 28 und dem Stützprofil 16, sondern am unteren Ende des längenveränderlichen Schafts zwischen der Gewindebüchse 30 und der Fußplatte 36 erfolgt. Dementsprechend ist ein im Querschnitt U-förmiger Profilabschnitt 22 auf der Oberseite der Platte 32 zweckmäßig verdrehbar angeordnet, wobei ein durch fluchtende Bohrungen in den Schenkein und dem unteren Ende der Gewindehülse 3 0 geführter Bolzen 24 die Verschwenkbarkeit der Gewindehülse 3 0 und somit des Schafts 38 relativ zur Fußplatte 36 ermöglicht. Das obere, wiederum mit einem radial vortretenden Ringflansch versehene Ende des Gewindebolzens 2 8 ist in einer Durchgangsöffnung im mittleren Bereich 18c des Stützprofils 16 drehbar aufgenommen, wobei sich die radial vorspringende Schulter 25 an der Stirnfläche eines aus dem Stützprofil 16 nach unten vorgeprägten niedrigen Ringvorsprungs 27 abstützt .
Bei dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel 10" der Drainagerost-Halterung ist die Schwenklager-Anordnung ebenfalls zwischen der Fußplatte 3 6 und dem längenveränderlichen Schaft 38 angeordnet, und zwar im speziellen Fall 0 dadurch, dass zwischen der Fußplatte 3 6 und dem unteren Ende des längenveränderlichen Schafts ein Kugelgelenk 40 vorgesehen ist, welches von einer auf der Oberseite der Fußplatte 36 befestigten Kugelpfanne 42 und einer am unteren Ende des Schafts 3 8 vorgesehenen Kugel 44 gebildet 5 wird. Der längenveränderliche Schaft wird hier wieder von einem Gewindeschaft 28 und einer Gewindebüchse 30 gebildet, die jedoch - im Unterschied zu den vorausgehenden Ausfüh-
rungsbeispielen - in umgekehrter Lage angeordnet sind, d.h. die Gewindebüchse 3 0 ist starr an der Unterseite des Stützprofils 16 angeschweißt und der an seinem unteren freien Ende den Kugelkopf 44 tragende Gewindeschaft 28 von unten in die Gewindebüchse 30 eingeschraubt. Zur Längenveränderung des Schafts 3 8 wird dann also ein Werkzeug von oben durch eine Bohrung im Stützprofil 16 hindurch in die Gewindebohrung der Gewindehülse 3 0 eingeführt und in eine Werkzeugansetzausnehmung in der dort frei liegenden Stirnfläche des Gewindeschafts 28 eingeführt.
Claims (12)
1. Im Übergangsbereich zwischen einem mit einem auf einer Drainage auf der Rohbauplatte eines Balkons oder einer Terrasse vorgesehenen Belag und der Türöffnung eines Gebäudes anzuordnende verstellbare Drainagerost-Halterung (10; 10'; 10") mit einem balkon- bzw. terrassenseitig bündig mit der Belagoberfläche einzubauenden Rahmen (14) zur Aufnahme eines oder mehrerer Drainageroste (12), der über Stützfüße mit längenveränderlichem Schaft (38) auf der ggf. mit einer Abdichtung versehenen Oberseite der Rohbauplatte abstützbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der längenveränderliche Schaft (28; 30) der Stützfüße (38) um eine gebäudewandparallele Achse verschwenkbar am Rahmen (14) oder einer auf dem Untergrund aufsetzbaren Fußplatte (36) angelenkt ist.
2. Drainagerost-Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die drainrostseitigen Enden der längenveränderlichen Stützfüße (38) jeweils an die beiden wandparallelen Rahmenprofile (14a; 14b) des Rahmens (14) zur Aufnahme von Drainagerosten (12) tragenden Stützprofilen (16) angeordnet sind.
3. Drainagerost-Halterung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützprofile (16) jeweils eine im Wesentlichen ebenflächige, an der Unterseite der gebäudewandseitigen Rahmenprofile abgestützte Stegfläche (mittlerer Bereich 18c) aufweisen, an deren Unterseite jeweils im Anlenkbereich des Schafts (28; 30) eines jeweils anzuschließenden Stützfußes (38) eine Schwenklageranordnung für den zugeordneten Schaft vorgesehen ist.
4. Drainagerost-Halterung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenklageranordnung zwei parallel und mit Abstand voneinander von der Unterseite der Stegfläche des Stützprofils (16) vortretende Laschen (20a; 20b) aufweist, an denen jeweils eine Lasche (22a; 22b) eines im Querschnitt U-förmigen Profilabschnitts (22) anliegend um eine gemeinsame Achse (24) verschwenkbar angelenkt ist, und dass an der die beiden Laschen (22a; 22b) des U-förmigen Profilabschnitts (22) verbindenden Stegfläche (22c) das drainagerostseitige Ende des längenveränderlichen Schafts (28; 30) des jeweiligen Stützfußes (38) angeschlossen ist.
5. Drainagerost-Halterung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Unterseite der Stegfläche (18c) des jeweiligen Stützprofils (16) vortretenden Laschen (20a; 20b) aus dem Material der Stegfläche freigestanzt und rechtwinklig in Abwärtsrichtung umgekantet sind.
6. Drainagerost-Halterung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der längenveränderliche Schaft des Stützfußes (38) von einem in eine langgestreckte Gewindebüchse (30) eingeschraubten Gewindeschaft (28) gebildet wird, und dass das an der Stegfläche (22c) des U-förmigen Profilabschnitts (22) angeschlossene Ende des Gewindeschafts (28) bzw. der Gewindehülse (30) durch eine Bohrung (26) in der Stegfläche (22c) des U-förmigen Profilabschnitts (22) geführt und mittels einer radial vortretenden Schulter (25) an der Unterseite der Stegfläche (22c) abgestützt ist.
7. Drainagerost-Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die bodenseitigen Enden der längenveränderlichen Schäfte (28; 30) der Stützfüße (38) durch eine Schwenklageranordnung auf der Oberseite der auf dem Untergrund aufsetzbaren Fußplatte (36) angelenkt sind.
8. Drainagerost-Halterung nach Anspruch 2 und Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der längenveränderliche Schaft der Stützfüße (38) von einem in eine langgestreckte Gewindebüchse (30) eingeschraubten Gewindeschaft (28) gebildet wird, dass die Schwenklageranordnung zwei parallele, mit Abstand voneinander von der Oberseite der Fußplatte vortretende Laschen (22a; 22b) aufweist, zwischen denen das fußplattenseitige Ende der Gewindebüchse (30) um eine parallel zum Untergrund verlaufende Achse (24) verschwenkbar gelagert ist, und dass das rahmenseitige Ende des in die Gewindebüchse (30) eingeschraubten Gewindeschafts (28) in eine Durchgangsbohrung (26) im Stützprofil (16) eingreift und mittels einer radial vortretenden Schulter (25) an der Unterseite des Stützprofils (16) abgestützt ist.
9. Drainagerost-Halterung nach Anspruch 6 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass in dem in der Bohrung (26) in der Stegfläche (18c) des U-förmigen Profilabschnitts (22) bzw. des Stützprofils (16) frei liegenden Ende des längenveränderlichen Schafts (28; 30) Werkzeug-Ansetzmittel vorgesehen sind, an denen ein die Drehung dieses Endes des Schafts ermöglichendes Werkzeug ansetzbar ist.
10. Drainagerost-Halterung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der längenveränderliche Schaft des Stützfußes (38) von einem in eine langgestreckte Gewindebüchse (30) eingeschraubten Gewindeschaft (28) gebildet wird, dass die Gewindebüchse (30) starr an der Unterseite des Stützprofils (16) befestigt ist, und dass der in das untere Ende der Gewindebüchse (30) eingeschraubte Gewindeschaft (28) durch eine Schwenklageranordnung an der Oberseite der auf dem Untergrund aufsetzbaren Fußplatte (36) angelenkt ist.
11. Drainagerost-Halterung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass fluchtend zur Gewindebohrung in der Gewindehülse (30) eine Bohrung im Stützprofil (16) und im stirnseitigen Ende des in die Gewindehülse (30) eingeschraubten Gewindeschafts (28) Werkzeug-Ansetzmittel vorgesehen sind, an denen ein die Drehung dieses Endes des Gewindeschafts (28) ermöglichendes Werkzeug ansetzbar ist.
12. Drainagerost-Halterung nach Ansprach 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenklageranordnung von einem Kugel- (40) oder Kardangelenk gebildet wird.
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| EP1195476A3 (de) | 2003-01-08 |
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