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Die Erfindung betrifft eine Drainagerost-Halterung
für Drainageroste
zur Entwässerung
von auf einer Drainage auf der Rohbauplatte eines Balkons oder einer
Terrasse vorgesehene Beläge
mit einem bündig
mit der Belagoberfläche
einzubauenden Rahmen zur Aufnahme eines oder mehrerer Drainageroste,
der über
Stützfüße mit jeweils
einem an seinem rahmenabgewandten Ende mit einer Fußplatte versehenen
Schaft auf der gegebenenfalls mit einer Abdichtung versehenen Oberseite
der Rohbauplatte abstützbar
ist, wobei der Schaft der Stützfüße bezüglich des
Abstands der jeweiligen Fußplatte
vom Rahmen abstandsveränderliche
und um eine horizontale Achse verschwenkbar am Rahmen angelenkt
ist.
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Beim Einbau von Drainagerosten, über welche
mit Belägen
versehene Terrassen und Balkonen über unter den Belägen auf
der Rohbauplatte vorgesehene Drainagen entwässert werden sollen, müssen die
Drainageroste im Wesentlichen bündig
oder auch geringfügig
unterhalb der Oberfläche
der Beläge angeordnet
werden, damit zuströmendes
Oberflächenwasser
nicht auf den Belägen
gestaut wird. Zum Ausgleich unterschiedlicher Abstände von
der Oberfläche
der Rohbauplatte zur Oberseite des zugeordneten Plattenbelags und
speziell für
die Anordnung von Drainagerosten im Bereich von Tür- und Wandanschlüssen von
Balkonen und Terrassen sind solche Drainagerost-Halterungen entwickelt
worden, welche die Schrägstellung
der Drainageroste ermöglichen.
Durch die abstandsveränderliche
und um eine horizontale Achse verschwenkbare Anlenkung des Rahmens
der Drainagerost-Halterung ist es also möglich, die Halterung von der
Belagsoberfläche ausgehend
schräg
ansteigend in der Türöffnung anzuordnen,
so dass in die Halterung eingelegte Drainageroste dann praktisch
eine schräge
Ebene oder Rampe bilden, auf welche ein Rollstuhl ohne Behinderung
durch eine hochragende Schwelle verfahren werden kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die
bekannte Drainagerost-Halterung in ihrem Aufbau zu vereinfachen
und eine kostengünstige
Herstellung zu ermöglichen.
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Ausgehend von einer Drainagerost-Halterung
der eingangs erwähnten
Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
der an seinem rahmenabgewandten Ende mit der Fußplatte versehene Schaft jedes
Stützfußes als
Gewindeschaft ausgebildet ist, welcher eine Gewindebohrung in einem
unterhalb des Rahmens um die horizontale Achse verschwenkbar gehalterten
Stützfuß-Trägerkopf
durchsetzt. Ungleichmäßige Abstände zwischen der
Oberseite der Rohbauplatte und dem Rahmen eines Drainagerosts können also
durch entsprechende Veränderung
der Einschubtiefe der Stützfuß-Gewindeschäfte in die
Gewindebohrung des zugeordneten Trägerkopfs ausgeglichen werden.
Der Drainagerost kann außerdem
durch unterschiedliche Einschraubtiefen der Gewindeschäfte der
an gegenüberliegenden
Seiten des Drainagerost-Rahmens
vorgesehenen Stützfüße auch
in eine von der Oberfläche
des anschließenden
Belags abweichende schräge
Lage verstellt werden.
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Um Einstellungen des Abstands zwischen der
Oberseite der Rohbauplatte und dem Rahmen des Drainagerosts ohne
Abheben des Drainagerosts selbst durchführen zu können, ist es zweckmäßig, wenn
der an seinem Rahmen abgewandten Ende mit der Fußplatte versehene Schaft jedes
Stützfußes an seinem
fußplattenabgewandten
rahmenseitigen Ende mit Mitteln zum Ansetzen eines Drehwerkzeugs
versehen ist, welches durch die Zwischenräume des Rosts hindurch geführt und
am Gewindeschaft ansetzbar ist.
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Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist der Stützfuß-Trägerkopf
mit einem in der bestimmungsgemäßen Einbaulage
horizontal vortretender Schaft versehen, welcher verdrehbar in einer
Bohrung in einem an der Unterseite des Rahmens vorgesehenen Trägerprofil
gelagert ist.
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Das Trägerprofil kann dabei im einfachsten Fall
von einem im Bereich seiner gegenüberliegenden Enden jeweils
an der Unterseite von zwei voneinander beabstandeten parallelen
Rahmenelementen befestigten, hochkant gestellte Flacheisen gebildet werden,
wobei in den Endbereichen des Flacheisens jeweils zum benachbarten
Rahmenelement ins Rahmeninnere versetzt je eine Bohrung für die Lagerung eines
von einem Stützfuß-Trägerkopf
vortretenden Schafts vorgesehen ist.
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Das freie Ende des vom Stützfuß-Trägerkopf vortretenden
Schafts ist zweckmäßig an seinem
aus der Bohrung im Trägerprofil
vortretenden Ende mit Mitteln zur Fixierung des Schafts gegen Zurückziehen
aus der Profilträger-Bohrung
versehen. Dabei kann die Ausgestaltung so getroffen sein, dass das aus
der Bohrung im Trägerprofil
vortretende freie Ende des Schafts mit Gewinde versehen, auf welches
eine vorzugsweise mit einer Sicherung gegen Lösen versehene Mutter aufgeschraubt
ist.
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Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Drainagerost-Halterung
ist die Ausgestaltung so getroffen, dass der mit der Gewindebohrung
für den
Gewindeschaft des Stützfußes versehene
Stützfuß-Trägerkopf
mit einer rechtwinklig zur Längsmittelachse
der Gewindebohrung verlaufenden und die Längsmittelachse der Gewindebohrung
schneidenden Durchgangsbohrung versehen ist, welche jeweils in gegenüberliegenden
parallelen Flachseiten des Stützfuß-Trägerkopfs
offen mündet, wobei
der Stützfuß-Trägerkopf
zwischen zwei parallelen Profilstegen eines an der Unterseite des
Rahmens vorgesehenen Trägerprofils
angeordnet ist und in den Profilstegen fluchtende Bohrungen vorgesehen
sind, in denen die Schäfte
von in die Durchgangsbohrung des Stützkopf-Trägerkopfs vorkragenden Lagerzapfen
gehaltert sind. Durch die symmetrische Lagerung des Stützfuß-Trägerkopfs
auf gegenüberliegenden Seiten der Gewindebohrung für den Schaft
des Stützfußes wird
die Beanspruchung der beiden vorkragenden Lagerzapfen auf Biegung
im Vergleich zu dem nur einseitig vom Stützfuß-Trägerkopf vortretenden verdrehbar
gelagerten Schaft des ersten Ausführungsbeispiels deutlich verringert.
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Die Bohrungen in den Profilstegen
können mit
Vorteil als Gewindebohrungen ausgebildet werden, wobei dann in den
in den Gewindebohrungen gehalterten Bereichen der vorkragenden Lagerzapfen
jeweils ein mit komplementärem
Außengewinde versehender
Gewindeabschnitt vorgesehen ist. Um die Montage der Lagerzapfen
von der Außenseite
der Profilstege aus durch die Gewindebohrungen hin zu ermöglichen,
empfiehlt sich dann eine Ausgestaltung derart, dass die Durchgangsbohrung
im jeweiligen Stützfuß-Trägerkopf
und die in die Durchgangsbohrung vorkragenden gewindelosen Abschnitte
der Lagerzapfen etwa gleichen Durchmesser haben, wobei der mit Gewinde
versehene Abschnitt des Lagerzapfens und die mit komplementärem Gewinde versehenen
Gewindebohrungen in den Profilstegen einen gegenüber dem Durchmesser des gewindelosen
Abschnitts der Lagerzapfen größeren lichten
Innendurch messer aufweisen.
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Die dem Stützfuß-Trägerkopf abgewandten Enden der
Lagerzapfen sind dann zweckmäßig wieder
mit Mitteln zum Ansetzen eines Drehwerkzeugs, beispielsweise einem
Schraubenkopf, einem Schraubenzieherschlitz oder einem Innensechskant
zum Ansetzen eines Innensechskantschlüssels etc. versehen.
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In Abwandlung der Erfindung kann
die Ausgestaltung mit Vorteil auch so getroffen sein, dass der mit
der Gewindebohrung für
den Gewindeschaft des Stützfußes versehene
Stützfuß-Trägerkopf
von einer Gewindehülse
gebildet wird, in deren Gewinde der Gewindeschaft des Stützfußes einschraubbar
ist und dass an der äußeren Umfangsfläche der
Gewindehülse
das eine Ende eines rechtwinklig zur Längsmittelachse der Gewindebohrung
verlaufenden und die Längsmittelachse
der Gewindebohrung schneidenden Gewindeschafts angesetzt ist, welcher
eine Bohrung in einem an der Unterseite des Rahmens vorgesehenen
Trägerprofil
verdrehbar durchsetzt und durch eine auf sein freies Ende aufschraubbare
Mutter gegen Zurückziehen
aus der Bohrung festlegbar ist.
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Dabei kann der Gewindeschaft vom
Schaft einer handelsüblichen
Kopfschraube, beispielsweise einer Kopfschraube mit Sechskantkopf,
gebildet sein, wobei dann der Kopf der Kopfschraube mit der äußeren Umfangsfläche der
den Stützfuß-Trägerkopf
bildenden Gewindehülse
unlösbar
verbunden, beispielsweise verschweißt ist.
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Die Befestigung des Trägerprofils
für den
jeweils zugeordneten Stützfuß-Trägerkopf
erfolgt vorzugsweise durch Verschweißung mit der Unterseite des
Rahmens.
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Um eine gewählte Einstellung des Abstands der
Fußplatte
des Stützfußes vom
Rahmen gegen ungewollte Verstellung zu sichern empfiehlt es sich, im
Stützfuß-Trägerkopf
eine von einer seiner äußeren Begrenzungsfläche zur
Gewindebohrung für
den Schaft des Stützfußes durchgehende
Gewindebohrung vorzusehen, in welche ein Gewindestift oder -schaft
bis in klemmende Anlage seines Vorderendes am Gewindeschaft des
Stützfußes einschraubbar
ist.
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Von Vorteil kann es sein, wenn der
Rahmen der Drainagerost-Halterung
als integral am oberen Rand einer langgestreckten, im Wesentlichen
U-förmigen
Rinne aus Metall angebrachtes Winkelprofil ausgebildet ist. Die
Halterung integriert dann also eine Ablaufrinne für über den
Rost zutretendes Oberflächenwasser.
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Die Stützfuß-Trägerköpfe werden dann zweckmäßig an der
Unterseite der horizontalen Schenkel des Rahmens gehaltert, d.h.
die Trägerprofile,
an welchen die Stützfuß-Trägerköpfe verdrehbar gelagert
sind, werden an der Unterseite der horizontalen Schenkel der integrierten
Winkelprofile sowie gegebenenfalls zusätzlich noch an der Außenseite der
senkrechten Wände
der Rinnen angeschweißt.
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Alternativ können jeweils wenigstens zwei Stützfuß-Trägerköpfe in den
gegenüberliegenden Endbereichen
von jeweils einem quer zur Längserstreckung
der Rinne verlaufenden, beispielsweise von einem Winkelprofil gebildeten
Trägerprofil
gehaltert sein, wobei dann der Boden der Rinne auf dem Trägerprofil
abgestützt
ist.
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Um eine nachträgliche Höhenverstellung zu ermöglichen,
ist es dann von Vorteil, wenn in den horizontalen Schenkeln des
integral am oberen Rand der Rinne angebrachten Winkelprofils jeweils
oberhalb des oberen Endes der Schäfte der Stützfüße Durchgangsöffnungen
für an
den Schäften
der Stützfüße anzusetzenden
Werkzeuge vorgesehen sind.
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Im Boden der U-förmigen Rinne können Durchgangsöffnungen
in regelmäßiger oder
unregelmäßiger Verteilung
vorgesehen sein, welche über
die die Gitterroste zutretende Flüssig keit bodenseitig in einer
darunter liegenden Rinnenaufnahme abfließen lassen, dabei aber grobe
Verunreinigungen, wie Blätter
etc., zurückhalten.
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Die Erfindung ist in der folgenden
Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele
in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt:
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1 eine
teilweise geschnittene Seitenansicht des Eckbereichs eines Rahmens
zur Aufnahme von Drainagerosten, der mit einer erfindungsgemäßen Drainagerost-Halterung
mit einem abstandsveränderlichen
und um eine horizontale Achse verschwenkbaren Stützfuß versehen ist;
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2 eine
Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 2-2 in 1;
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3 eine
Schnittansicht durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Drainagerost-Halterung
mit der in 4 durch Pfeile
3-3 veranschaulichten Schnittführung;
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4 eine
Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 4-4 in 3;
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5 eine
Schnittansicht durch ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Drainagerost-Halterung
mit der in 6 durch die
Pfeile 5-5 veranschaulichten Schnittführung;
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6 eine
Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 6-6 in 5;
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7 eine
Ansicht auf eine Stirnseite eines weiteren Ausführungsbeispiels einer in eine
langgestreckte Rinne integrierten erfindungsgemäßen Drainagerost-Halterung;
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8 eine
Seitenansicht eines Teilabschnitts der Drainagerost-Halterung, gesehen
in Richtung des Pfeils 8 in 7;
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9 eine
der 7 entsprechende
Ansicht auf die Stirnseite eines abgewandelten Ausführungsbeispiels
einer als langgestreckte Rinne ausgebildeten Drainage-Halterung; und
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10 eine
Seitenansicht eines Teilabschnitts der Drainagerost-Halterung, gesehen
in Richtung des Pfeils 10 in 9.
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In den 1 und 2 ist ein Eckbereich einer
in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichneten Halterung für Drainageroste
gezeigt, welche einen rechteckigen Rahmen 14 aus Winkelprofilen
aufweist, in welchen ein – nur
strichpunktiert angedeuteter – Drainagerost 12 – oder bei
größerer Länge auch
mehrere aufeinanderfolgende Drainageroste – einsetzbar ist bzw. sind.
In den Zeichnungsfiguren sind nur die Endabschnitte der beiden rechtwinklig
zusammentreffenden Winkelprofile 14a und 14b des
dargestellten Eckbereichs gezeigt. An der Unterseite des Winkelprofils 14a ist
in einigem Abstand von dessen Enden ein Trägerprofil 16 in Form
eines hochkant gestellten Flacheisens vorgesehen, welches sich parallel
zum Winkelprofil 14b von dargestellten Winkelprofil 14a zum
gegenüberliegenden
parallelen Winkelprofil des Rahmens 14 erstreckt und mit
seinen Endbereichen auf der Unterseite des Winkelprofils 14a sowie
den gegenüberliegenden
parallelen Profilen verschweißt ist.
Unterhalb der den Rahmen 14 bildenden Rahmenprofile ist
in die gegenüberliegende
Endbereiche des Trägerprofils 16 jeweils
eine zylindrische Bohrung 18 eingebracht, welche zur verdrehbaren
Lagerung eines Stützfuß-Trägerkopfs 22 dient.
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Der Stützfuß-Trägerkopf 22 ist im
speziellen Fall als Sechskant relativ großer Höhe ausgebildet, welcher von
einer Gewindebohrung 24 durchsetzt wird, in welche ein
Gewindeschaft 26 mit komplementärem Außengewinde eingeschraubt ist.
An seinem in 1 unteren
Ende ist auf dem Gewindeschaft eine Fußplatte 28 befestigt,
während
im gegenüberliegenden
freien Ende ein Schraubenzieherschlitz 30 vorgesehen ist,
welcher eine Drehung des Gewindeschafts 26 in der Gewindebohrung 24 mittels
eines Schraubenziehers und somit eine Veränderung der Einschraubtiefe
des Schafts in den Trägerkopf 22 ermöglicht.
Der Gewindeschaft 26 und die Fußplatte 28 bilden
zusammengenommen einen Stützfuß 27 für den Rahmen 14.
An der in 1 rechten
Stirnfläche
des Kopfs 22 ist integral ein Schaft 32 angesetzt,
dessen unmittelbar an den Kopf 22 anschließender Bereich
einen dem Durchmesser der Bohrung 18 im Trägerprofil
entsprechenden Durchmesser aufweist. In dem auf der dem Kopf gegenüberliegenden
Seite vom Profilträger 16 vortretenden
Endbereich ist der Schaft 32 mit einem Gewindeabschnitt 32' versehen,
auf welchen eine im dargestellten Fall als so genannte Stoppmutter
ausgebildete selbstsichernde Mutter 34 aufgeschraubt ist.
Zwischen dem Profilträger 16 und
der zugewandten Unterseite der Mutter 34 ist in üblicher
Weise eine Unterlegscheibe 36 und zwischen der dem Trägerprofil 16 zugewandten
Stirnfläche
des Trägerkopfs 22 und
dem Trägerprofil 16 eine
als Verdrehsicherung bei angezogener Mutter 34 wirkenden
Fächerscheibe 38 angeordnet.
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Es ist ersichtlich, dass der Abstand
zwischen der Fußplatte 28 und
dem Rahmen 14 durch Verdrehen des Gewindeschafts 26 in
der Gewindebohrung 24 veränderbar ist.
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Eine von der dem Schaft 32 gegenüberliegenden
Stirnfläche
des Trägerkopfs 22 eingebrachte Gewindebohrung 40 geringen
Durchmessers ermöglicht
die Festlegung des Gewindeschafts 26 in einer gewählten Stellung
innerhalb des Trägerkopfs 22 durch
Einschrauben eines Gewindestifts 42 bis in klemmende Anlage
eines Vorderendes an den Gewindeschaft 26.
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Es ist ersichtlich, dass der von
der Fußplatte 28 und
dem Gewindeschaft 26 gebildete Stützfuß 27 um die Längsmittelachse
des Stützfuß-Trägerkopfs 22 horizontal
verschwenkbar ist, solange die Mutter 34 noch gelockert
ist. Durch Anziehen dieser Mutter 34 derart, dass die Fächerscheibe 38 zwischen
dem Trägerprofil 16 und
der dieser zugewandten Stirnfläche
des Trägerkopfs 22 eingespannt
wird, kann die Verschwenkung des Stützfußes 27durch Verdrehung des
Schafts 32 in der Bohrung 18 jedoch gesperrt werden.
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In den 3 und 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Drainagerost-Halterung 10' gezeigt.
Nachstehend werden zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen lediglich
die gegenüber
der Drainagerost-Halterung 10 gemäß den 1 und 2 getroffenen Änderungen
beschrieben, während
für die übereinstimmende
Ausgestaltung auf die vorausgehende Beschreibung verwiesen werden
kann, zumal funktionell gleichen Teilen beider Ausführungsbeispiele
in den Zeichnungen auch gleiche Bezugszeichen zugeordnet sind.
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Der Trägerkopf 22 der Halterung 10' hat
hier die Form eines Kubus oder Quaders, welcher wiederum von einer
Gewindebohrung 24 für
den Gewindeschaft 26 des Stützfußes 27 durchsetzt
wird. Anstelle eines vortretenden Schafts weist der Trägerkopf 22 eine
rechtwinklig zur Längsmittelachse
der Gewindebohrung 24 querverlaufende Durchgangsbohrung 46 auf, in
welche jeweils von den äußeren Begrenzungsflächen aus
im Durchmeser dem Durchmesser der Durchgangsbohrung 46 entsprechende
Abschnitte 48a von Lagerzapfen 48 vortreten, die
in Gewindebohrungen 50 von zwei voneinander beabstandeten Profilstegen 16a, 16b eines
im Querschnitt U-förmigen
und auf der Unterseite der Winkelprofile 14a, 14b aufgeschweißten Trägerprofils 16 gehalten
sind.
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Der innerhalb der Gewindebohrungen 50 gehaltene
Abschnitt jedes der Lagerzapfen 48 ist mit komplementärem Gegengewinde
versehen, so dass die Lagerzapfen jeweils von den Außenseiten
der Profilstege 16a, 16b so einschraubbar sind,
dass die gewindelosen Abschnitte 48a in die Durchgangsbohrung 46 im
Trägerkopf 22 eingreifen.
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An den den gewindelosen Abschnitten 48a gegenüberliegenden
Enden sind die Lagerzapfen 48 jeweils mit einem Schraubenkopf 52 versehen.
Auch bei der Halterung 10' dient ein von der Außenseite
in die Gewindebohrung 24 durchgehende Gewindebohrung 40 geringeren
Durchmessers zur Aufnahme eines in klemmender Anlage an den Gewindeschaft 26 einschraubbaren
Gewindestift.
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Das in den 5 und 6 gezeigte
weitere Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Drainagerost-Halterung 10 stellt
eine vereinfachte Abwandlung des in Verbindung mit den 1 und 2 beschriebenen Ausführungsbeispiels dar. Anstelle
des beim bereits beschriebenen Ausführungsbeispiel vorgesehenen
Sechskantkopfs relativ großer
Höhe ist
der Stützfuß-Trägerkopf 22 hier
als Gewindehülse
ausgebildet, in deren Gewinde der Gewindeschaft 26 des
Stützfußes 28 eingeschraubt
ist.
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Auf die Umfangsfläche der Gewindehülse ist die
obere Flachseite des Kopfs 35 einer Kopfschraube aufgeschweißt, deren
Gewindeschaft 32' sich also rechtwinklig zur Längsmittelachse
der Gewindebohrung der Gewindehülse
von der Gewinde hülse
weg erstreckt und – entsprechend
dem mit einem Gewindeabschnitt 32' versehenen Schaft 32 des
Ausführungsbeispiels
gemäß den 1 und 2 – durch
die Bohrung 18 im Trägerprofil 16 hindurchgeführt ist. Eine
auf das freie Ende des Gewindeschafts 32' aufgeschraubte
Mutter 34 sichert den Gewindeschaft gegen Zurückziehen
aus der Bohrung 18 und dient auch zur Fixierung der relativen
Schrägstellung
des Stützfuß-Trägerkopfs 22,
d.h. im speziellen Fall der Gewindehülse in Bezug auf den Rahmen
des Drainagerosts durch Einspannen des Trägerprofils 16 zwischen
der Unterseite des als Sechskantkopf ausgebildeten Kopfs 35 und
der Mutter 34.
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In den 7 und 8 ist eine Drainagerost-Halterung 10 dargestellt,
welche sich von der in 1 und 2 beschriebenen Halterung
nur dadurch unterscheidet, dass die in den 1 und 2 die
Längsseiten
des Rahmens bildenden Winkelprofile 14 am oberen Rand der
senkrechten Wände 60 einer
langgestreckten U-förmigen
Rinne 62 mit einem die Wände verbindenden Boden 64 angesetzt
sind. Die in der Drainagerost-Halterung 10 aufzunehmenden
Drainageroste 12 werden bei diesem Ausführungsbeispiel also nur an
ihren Längsseiten
auf den beiden außen integral
an der Rinne 62 angesetzten Winkelprofilen 14 gehalten,
obwohl es grundsätzlich
natürlich
möglich
ist, zusätzlich
quer über
die eigentliche Rinne 62 verlaufende Träger in Form von Flacheisen
in die Oberseite der Rinne in solchen Abständen einzuschweißen, dass
auch eine zusätzliche
Abstützung der
eingelegten Drainageroste jeweils an deren Querseiten erfolgt.
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Die Art und Weise der Halterung der
Stützfüße 27 an
den Winkelprofilen 14 entspricht im Wesentlichen dem in
Verbindung mit dem Ausführungsbeispiel
gemäß den 1 und 2 beschriebenen Ausführungsbeispiel, so dass in
diesem Zusammenhang auf die Beschreibung zu den genannten 1 und 2 verwiesen werden kann, zumal in den
Zeichnungsfiguren 7 und 8 funktional gleichen
Bauelementen mit dem Ausführungsbei spiel
gemäß den 1 und 2 gleiche Bezugszeichen zugeordnet sind.
Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel
ist hier allerdings jeder Stützfuß an einem
gesonderten laschenförmigen
Trägerprofil 16 gehaltert,
welches – wie
in 7 auf der rechten
Seite gezeigt – an
der Unterseite des horizontalen Schenkels des integral an der Rinne 62 angesetzten
Winkelprofils 14 angeschweißt ist. Alternativ kann dieses
laschenartige Trägerprofil auch
in der in 7 auf der
linken Seite veranschaulichten Weise zusätzlich an der senkrechten Außenwand
der senkrechten Schenkel 60 der Rinne 62 verschweißt sein.
Um zum Zweck der Höhenverstellung der
Stützfüße 27 Zugang
zum Schraubenzieherschlitz 30 im stützfußabgewandten Ende des Gewindeschafts 26 des
Stützfußes 27 zu
erhalten, sind in den horizontalen Schenkeln der Winkelprofile zu
den jeweiligen Gewindeschäften 26 ausgerichtete
Durchgangsöffnungen 66 vorgesehen.
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Bei dem in den 9 und 10 dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die seitlichen Winkelprofile 14 zur Aufnahme der Drainageroste
wiederum integral am oberen Rand der Wände 60 einer langgestreckten
U-förmigen
Rinne 62 angesetzt. Abweichend von dem zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispiel
sind die Stützfuß-Trägerköpfe 22 der
Stützfüße aber
nicht an gesonderten laschenartigen Einzel-Trägerprofilen gehaltert, sondern
jeweils zwei in Querrichtung zueinander ausgerichtete Stützfuß-Trägerköpfe 22 sind
an einem gemeinsamen, im dargestellten Ausführungsbeispiel als Winkelprofil
ausgebildeten Trägerprofil 16 gehaltert,
auf dessen Oberseite der Boden der langgestreckten Rinne 62 aufgesetzt
und in geeigneter Weise fixiert ist.
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Es ist ersichtlich, dass im Rahmen
des Erfindungsgedankens Abwandlungen und Weiterbildungen der beschriebenen
Ausführungsbeispiele
verwirklichbar sind. So kann beispielsweise der bei den beschriebenen
Ausführungsbeispielen
direkt in die Fußplatte 28 eingeschraubte
Gewindeschaft auch über
eine Gelenkanordnung mit der Fußplatte 28 verbunden
sein, so dass diese eventuelle Unebenheiten oder Neigungen des Untergrunds
selbsttätig
anzupassen vermag.