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DE2001787B - Rettungsschwimmgerät - Google Patents

Rettungsschwimmgerät

Info

Publication number
DE2001787B
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wearer
buoyancy
sleeves
lifeguard
arms
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Edgar G. Carbondale Pa. Baker (V.St.A.)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gentex Corp Carbondale
Original Assignee
Gentex Corp Carbondale

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Description

Die Erfindung beziel.t sich auf ein Rettungs-■chwimmgerät, insbesondere in Form einer Schwimmweste, die zwei aus Kunststoffschaum bestetende Auftriebskörper enthallende Brustflügel aufweist, die mit je einer, einen zusätzlichen Auftriebskörper aus Kunststoffschaum bildenden, auf den zugeordneten Unterarm aufziehbaren Hülse jeweils iber ein flexibles Verbindungselement verbunden find.
Historisch gesehen bestand die Konstruktion einer Schwimmweste in der Lösung einer Anzahl von Pro-Hcnicn. Die meisten dieser Lösungen warfen jedoch •cue Probleme auf oder brachten unerwünschte Nekcnwirkunuen mit sich.
Das wesentlichste Problem, das sich im Zusammenhang mit der Schaffung von solchen Retlungsgelätcn ergab, die den Körper des Trägers nicht lediglieh auf der Wasseroberfläche treiben ließen, war. daß das Gesicht des im Wasser treibenden Trägers licht nach unten gerichtet blieb, sondern so schnell lach oben gedreht wurde, daß er selbst in bewußt lo- |cm Zustand nicht ertrinken konnte. Zur Lösung die- |cs Problems wurden Schwimmwesten geschaffen, delcn Auftrieb im Bereich der Brustflügel so untcrichicdlich ist, daß ein Drehmoment erzeugt wird, Welches den Körper des Trägers in die Rückenlage, mit dem Gesicht nach oben, dreht. Eine der Schwierigkciten dieser Lösung ergab sich daraus, daß die Geschwindigkeit, mit welcher die Drehung erfolgte, von der Masse und der Anordnung des schwimmfähigen Materials abhing. Mit anderen Worten: viele dieser Konstruktionen waren zu sperrig. Zum Teil war die Anordnung des schwimmfähigen Materials zur Erzeugung des Drehmoments derart, daß die Bewegungen des Körpers behindert wurden (s. Zeitschrift »Hansa« 1964, Nr. 12, S. A 93, A 94).
Schwimmwesten dieser Art werden daraufhin ge* prüft, ob die Drehung des Körpers aus drei üblichen Stellungen in die vorgeschriebene Rückenlage rasch (,snug et folgt. Die drei Üblichen Stellungen sind die »Toter-Mann-Stellung«, die »Adler-Stellung« und die »Längs-Stellung«, Bei der »Toter-Mann-Stellung« liegt der Körper mit nach unten gekehrtem Gesicht im Wasser, während die Arme und Beine in entgegengesetzten Richtungen ausgestreckt sind. In der »Adler-Stellung« nehmen dabei Arme und Beine jeweils einen Winkel von etwa 90° zueinander ein. Bei der »Längs-Stellung« liegt der Körper mit angelegten Armen im Wasser, wobei sich die Beine parallel zueinander befinden.
Viele der zur Zeit benutzten Schwimmwesten und Rettungsgeräte lösen tatsächlich das Problem, den Körper des Trägers aus jeder der oben geschilderten Stellungen so zu drehen, daß das Gesidit nach oben kommt. Trotz dieses Ergebnisses sind sie jedoch außerordentlich sperrig, schwerfällig und behindern die normalen Körperbewegungen.
Darüber hinaus nimmt in vielen Fällen der Körper eines ins Wasser fallenden Menschen eine Stellung ein, die sich von den drei vorgenannten Normal-Stellungen unterscheidet. Insbesondere können bei nach unten gekehrtem Gesicht auch die Arme und Beine nach unten hängen. Diese Stellung wird »Toter-Hund-Stellung« genannt. Während viele der bekannten Rettungsgeräte das Gesicht des Trägers aus jeder der drei vorgenannten Teststellungen nach oben drehen, lösen sie das Problem des Nachaufwärtsdrehens des Gesichts aus der »Toter-Hund-Stellung« nicht ausreichend. Die Versuche, die Standard-Ausführungen zu ändern, um auch dieses Problem zu lösen, haben sich nicht als befriedigend erwiesen. Das erforderliche Drehmoment, um den Körper des Trägers aus der »Toter-Hund-Stellung« in die Rückenlage zu drehen, macht eine solche M^torial-Masse und eine solche Exzentrizität des Materials erforderlich, daß eine solche Konstruktion dann nicht, nur weitere Nachteile bringt, sondern praktisch nicht mehr realisierbar ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Rettungsschwimmgerät zu schaffen, das den Träger nicht nur aus den Normalstellungcn, sondern auch anderen Stellungen, insbesondere der »Totcr-Hund-Stellung« ohne übermäßig große Auftriebskörper bzw. große Exzentrizität derselben schnell in die vorschriftsmäßige Rückenlage dreht. Diese Aufgabe wird bei einem eingangs erwähnten Rettungsschwimmgerät gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß clic Auftriebskörper der beiden Brustflügel in an sich bekannter Weise einen unterschiedlichen Auftrieb aufweisen, und die Armhülsen zur Selbsthaftung mit einem mindestens an einem Ende derselben innen angeordneten Ringwulst versehen sind. Da die Armhülsen an den Armen festgeklemmt sind, können die Arme nicht ohne weiteres aus diesen Armhülsen herausgezogen werden. Durch den Auftrieb der an den Armen angebrachten Armhülsen werden die Arme angehoben und die Drehung aus der »Toter-Mann-Stellung« wird unterstützt, so daß die Auf' tricbskörper der BrustflUgel In ihrer Größe und Masse entsprechend verringert werden können. Der Träger hat somit eine größere Bewegungsfreiheit als bei den bekannten Schwimmwesten.
Im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lösung der vorgenannten Aufgabe sei darauf hingewiesen, daß ein Retuingsscliwimmgerät bekanntgeworden 1st, bei dem schwimmfähige, zum Körper symmetrische Platten am Hals des Trägere befestigbar sind. Ferner sind die Arme des Trägers in
Schwimmhülsen einsteckbar, die durch Bänder am Hals und Leib des Trägers befestigt sind. Dieses Gerät weist den Nachteil auf, daß die Arme nur lose in den Schwimmhülsen stecken und leicht herausgezogen werden können. Da die Schwimmbülsen ferner nahe dem Körper des Trägers durch die Bänder festgelegt sind, können sich bei Schräglage des Körpers diese Schwimmhülsen mit den Armen nicht nach oben bewegen, vielmehr würde ein Versuch des Trägers, die Arme anzuheben, mit Sicherheit ein Herausziehen der Arme aus den Schwimmhülsen zur Folge haben (französische Patentschrift 1116 916). Mit diesem Gerät kann die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe nicht gelöst werden.
Bei einer anderen bekannten Schwimmweste mit Jackett und Ärmeln sind am Jackett gleichmäßig verteilte Schwimmkörper angeordnet. Außerdem ist am vorderen oberen Ende der Ärmel je ein Schwimmkörper befestigt, so daß die Arme bei einer Schräglage des Körpers mit dem Gesicht nach oben angehoben werden. Dieses Anheben der Arme dient lediglich dazu, die Auftriebsmassen zu verteilen. Da die Auftriebskörper im Brustbereich des Trägers symmetrisch sind, kann durch das Anheben der Arme bei Schräglage des Körpers mit dem Gesicht nach unten eine günstige Wirkung nicht erzielt werden, da das selbständige Drehen des Trägers in die Lage nik dem Gesicht nach oben gar nicht erfolgt (USA.-Patentschrift 1028 433).
In den Figuren der Zeichnung sind gleiche Te:!e mit gleichen Bezugszeichen versehen. Es zeigt
Fig.I eine Vorderansicht einer Ausführungsform eines Rettungsschwimmgeräts am Körper des Trägers,
Fig. 2 eine Rückansicht des Schwimmgeräts gemäß Fig. 1,
F i g. 3 eine Seitenansicht der Anfangsstelkmg eines in der »Toter-Hund-Stellung« in das Wasser gefallenen, das erfindungsgemäße Rettungsschwimmgerät nach den Fig. I und 2 tragenden Trägers,
Fig. 4 eine Ansicht, die das Einsetzen der Wirkung des Rettungsschwimmgeräts verdeutlicht, wobei der Träger aus der »Toter-Hund-Stellung« gemäß F i g. 3 bewegt wird,
F i g. 5 eine Ansicht des Trägers in der Rückenlage, in die er aus der »Totcr-Hund-Stellung« bewegt wurde,
Fig. 6 einen Schnitt durch eine Annhülse des cfindungsgeniäßen Schwimmgeräts.
Die Fig. 1 und 2 zeigen das erfindungsgemäße RctUingsschwimmgcrät, das einem Träger 10 angelegt wurde. Das Reltungsschwimmgerät umfaßt eine als Ganzes mit 12 bezeichnete Weste. Diese weist rechte und iinkc schwimmfähige Auftriebskörper 14, 16 auf, die in zwei taschenartigen Brustflügeln 18 und 20 enthalten sind. Die Auftriebskörper sind aus einem Kunststoffschaum, z. B. einzelligem, ge· schäumtem Polyvinylchlorid und besitzen unterschiedlichen Auftrieb.
Die taschenartigen Brustflügel 18, 20 sind durch Schalterteile 22, IA aus Stoff mit einer Riickentasche 26 verbunden, die einen rückwärtigen Auftriebskörper 28 enthalt, welcher aus dem gleichen Material wie die Auftriebskörper 14, 16 besteht, Eine Verlängerung 30 der Rückentasche weist Kanäle 32, 34 auf, durch die die Riemen 36, 38 geführt sind, mit we!-
chen die Weste am Körper des Trägers befestigt wird,
Die Riemen 36, 38 werden vor der Brust und vor der Taille durch entsprechende Befestigungselemente,
wie Schnallen 40, 42 od. dgl, aneinander befestigt.
Das Rettungsschwimmgerät besteht außer der be-
schriebenen Weste 12 noch aus Auftriebskörpern in Form von Armhülsen 44, 46 für die Handgelenke bzw. Unterarme des Trägers. Diese Armhülsen sind durch Schnüre 48, SO od. dgl. an den Brustflügeln 18, 20 befestigt.
F i g. 3 zeigt den Träger 10, wie er beispielsweise in »Toter-Hund-Stellung« mi. nach unten gekehrtem Gesicht und nach unten hängenden Gliedmaßen ins Wasser 52 gefallen ist. Diese Stellung ist die natürliche Stellung, die ein ins Wasser gefallener Mensch
beim Auftauchen einnimmt, was durch die größere Cchwimmfähigkeit des Rumpfes gegenüber den Gliedmaßen bewirkt wird.
F i g. 4 zeigt die Stellung, die der Träger 10 etwa 2Vs Sekunden nach der in Fig. 3 gezeigten Stellung
unter Wirkung des erfindungsgemäßen Rettungsschwimmgeräts einnimmt. Die von den Armhülsen 44, 46 ausgeübten Kräfte bewegen den Körper von der Stellung nach F i g. 3 in die senkrechte Lage gemäß F i g. 4. Dann dreht sich der Körper des Trägers
unter der Wirkung der Körper unterschiedlichen Auftriebs 14, 16 von der Stellung nach Fig. 4 in die Stellung nach Fig. 5.
Bei Verwendung der Armhülspn 44. 46 in Verbindung mit der Weste 12 wird die Zeit, innerhalb der
der Körper des Trägers aus der »Toter-Hund-Stellung« in die Rückenlage gedreht wird, wesentlich herabgesetzt und beträgt etwa 5 Sekunden oder weniger.
Trotz der schnellen Drehung des Körpers durch das erfindungsgemäße Gerät kann dieses insgesamt mit einer viel geringeren Auftriebsmasse an schwimmfähigem Material auskommen als die bekannten Konstruktionen. Dadurch wird die erfindungsgemäße Weste weniger sperrig als die Westen
bekannter Art. Auch gestattet das erfindungsgemäße Rcttiingsschwimmgerät dem Träger mehr Bewegungsfreiheit air, die bekannten Arten.
In der F i g. 6 ist eine Armhülse 44, 46 gezeigt, die sich als vorteilhaft erwiesen hat. Sie besteht aus einem Auftriebskörper aus beispielsweise expandiertem, einzelligem Polyvinylchlorid. Der Auftriebskörper verjüngt sich von einem verhältnismäßig breiten Ende 58 -.wischen dem Ellbogen und dem Handgelenk des Unterarms 60 des Trägers bis zu einem ver-
SS hältnismäßig schmalen Ende 62, das gegen das Handgelenk gerichtet ist. Neben den Enden 58, 62 sind Ringwulste 64, 66 angeordnet, die am Arm des Trägers anliegen und zwischen sich einen Ringraum 68 freilassen, iü welchen Luft durch die in der Hülsenwand vorhandenen Luftkanäle 70 eintreten kann, Die Ringwulste 64, 66 bewirken die Selbsthaftung der ArtnhÜlse auf dem Arm,
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (2)

Patentansprüche:
1. Rettungsschwimmgerät, insbesondere in Form einer Schwimmweste, die zwei aus Kunststoffschaum bestehende Auftriebskörper enthaltende Brustflügel aufweist, die mit je einer, einen zusätzlichen Auftriebskörper aus Kunststoffschaum bildenden, auf den zugeordneten Unterarm aufziehbaren Hülse jeweils über ein flexibles Verbindungselement verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftriebskörper (14, 16) der beiden Brustflügel (18, 20) in an sich bekannter Weise einen unterschiedlichen Auftrieb aufweisen, und die Annhülsen (44, 46) zur Selbsthaftung jiiit einem mindestens an einem Ende (62, 5S) derselben innen angeordneten Ringwulst (66, 64) versehen sind.
2. Rettungsschwimmgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Armhülsen (44, 46), sofern sie an beiden Enden (62, 58) innen mit Ringwulsten (66, 64) verse!,en sind, zwischen diesen angeordnete, die Hülsenwand durchsetzende Luftkanäle (70) aufweisen.
25

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