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Netz von rechteckiger Form zum Bergen von Gegenständen aus dem Wasser
Die Erfindung bezieht sich auf ein Netz von rechteckiger Form zum Bergen von Gegenständen
aus dem Wasser, das von einem aus mit Korkflotten versehenen Leinen bestehenden
Obersimm und einem aus mit Bleisenkern versehenen Leinen bestehenden Untersimm je
eine Zugleine vorgesehen ist, die auf Untersimm je eine Zugleine vorgesehen ist,
die auf jeder Seite über Verbindungsleinen zu einem Zugseil vereinigt werden.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Möglichkeit zu schaffen, um die
Rettung Ertrinkender schnell und auf eine einfache und zweckmäßige Weise mittels
eines derartigen Netzes besonderer Ausbildung durchführen zu können. Die Rettung
von Ertrinkenden stellt ein äußerst schwer zu lösendes Problem dar. Insbesondere
wenn sich der Ertrinkende bereits unterhalb der Wasseroberfläche befindet, bleibt
den selbst unter größter Sorgfalt und Aufwendung aller nur möglichen Mittel durchgeführten
Rettungsmaßnahmen vielfach der Erfolg versagt. Selbst geübten Tauchern, sofern sich
diese gerade an der Unfallstelle befinden, kann es nicht immer gelingen, den Ertrinkenden
noch rechtzeitig aufzufinden, zumal die ohne besondere Hilfsmittel erreichbare Tauchtiefe
begrenzt ist.
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Es sind nun für Fischereizwecke Netze in Form der sogenannten Waden
bekannt. Es sind dies Netze, die von einem oder mehreren Booten im Bogen oder im
Kreis ausgelegt werden. Das Netz wird bei einer bekannten Ausführung einer Ringwade
oben vom Obersimm begrenzt. Dieses besteht aus einer doppelten Leine. An der unteren
Leine des Obersimms ist das Netz befestigt, während an einer mit der unteren Leine
verbundenen oberen Leine Korkfiotten aufgereiht sind. Unten wird das Netz vom Untersimm
begrenzt, das ebenfalls aus einer doppelten Leine besteht. Von diesen ist die obere
mit Bleisenkern versehen und am Netz befestigt, während die untere Leine an der
oberen Leine so angeknüpft ist, daß sie in Buchten verläuft, an denen Ringe sitzen.
Durch diese Ringe ist eine Schnürleine hindurchgezogen. Ist beim Fang die Netzwand
völlig zu einem Ring geschlossen, so wird das Netz an der Schnürleine zugezogen,
so daß es einen unten geschlossenen Beutel bildet. Das Gerät wird deshalb auch als
Beutelnetz bezeichnet. Es fischt nicht am Boden, sondern in höher gelegenen Wasserschichten.
Ein solches Netz ist also in seiner ganzen Ausbildung, Handhabung und Wirkungsweise
auf die besonderen Gegebenheiten bei einer Fischereiart abgestellt.
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Es ist ferner eine Vorrichtung zur Verhinderung des Ertrinkens von
Personen in Schwimmbecken bekannt. Diese besteht aus einem der räumlichen Gestalt
eines Schwimmbeckens angepaßten, am Beckenrand befestigten Netz, welches normalerweise
an den Wandungen und am Boden des Schwimmbeckens anliegt. In Längsrichtung des Netzes
ist in seiner Mitte eine Stange befestigt, an welcher ein Seil angreift. Mittels
dieses über mehrere Rollen geführten Seiles kann bei eintretendem Unglücksfall das
Netz aus dem Wasser gehoben und dadurch die gefährdete Person an den Rand des Beckens
gebracht werden. Eine solche Vorrichtung ist nur in räumlich engbegrenzten Becken
anwendbar und muß der Form des Beckens genau entsprechen. Eine Rettung Ertrinkender
aus größeren Gewässern, Teichen od. dgl. ist naturgemäß hiermit nicht möglich.
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Die erfindungsgemäße Lösung der gestellten Aufgabe, ein vielseitig
anwendbares und zuverlässig arbeitendes Rettungsgerät mittels eines Netzes der eingangs
genannten Art zu schaffen, wird nun darin gesehen, daß die Zugleinen an jeder Seite
des Netzes über die beiden Verbindungsleinen in einem Ring od. dgl., mit dem das
Zugseil jeweils verbunden ist, vereinigt sind, daß ferner die untere Verbindungsleine
kürzer ist als die obere und daß in der Mitte und an den Enden des Netzes zusätzlich
am Obersimm Korkschwimmerketten und am Untersimm Bleigewichtsketten angeordnet sind.
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Zweckmäßig sind die Zugseile mit den Ringen mittels Karabinerhaken
od. dgl. verbunden. Auf diese Weise lassen sich die Zugseile leicht abnehmen bzw.
bei
Bedarf leicht auswechseln, z. B. gegen Seile von anderer Länge austauschen.
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Vorteilhaft ist das Netz so ausgebildet, daß die Verbindungsleinen
in von den Zugleinen gebildeten Schlaufen befestigt sind. Hierdurch wird eine besonders
günstige Einleitung der Zugkraft in das Netz bewirkt.
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Mittels des erfindungsgemäßen Netzes, das sich im Bedarfsfall sehr
schnell auslegen läßt, kann die Unfallstelle in ihrer Gesamtheit bei entsprechender
Netzhöhe bis zum Grund überstrichen werden, so daß es auf diese Weise gelingt, einen
auch bereits unter der Wasseroberfläche befindlichen Ertrinkenden innerhalb so kurzer
Zeit sicher ans Land zu bringen, daß Wiederbelebungsversuche noch zum Erfolg führen
können.
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Durch die zusätzlichen Schwimmerketten am Obersimm und Bleigewichtsketten
am Untersimm in Verbindung mit der durch die verschiedene hänge der Verbindungsleinen
bewirkten Schrägstellung des Netzes wird beim Arbeiten mit dem Netz die für die
Bergung eines menschlichen Körpers günstigste Stellung erzielt.
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Dadurch, daß die untere Verbindungsleine zwischen dem Zugseil und
dem Netz kürzer ist als die obere Verbindungsleine, wird- auch ein z. B. beim Einholen
über ansteigenden Grund mögliches Umschlagen und Entleeren des Netzes, welches den
Erfolg der Rettungsarbeiten völlig in Frage stellen könnte, mit Sicherheit vermieden.
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Selbst bei unebenem oder bewachsenem Grund wird durch die besondere
Ausführung des Netzes die in der Bewegungsrichtung desselben liegende Fläche vollständig
überstrichen.
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Das Auslegen des Netzes kann in der Weise geschehen, daß ein am Ufer
Stehender ein Zugseil des Netzes hält, während z. B. ein Boot mit dem Netz vom Ufer
wegfährt. Zur Aufnahme des Netzes dient zweckmäßig ein Behälter, beispielsweise
in Form eines am Heck des Bootes befindlichen Kastens, aus dem das Netz beim Fahren
des Bootes frei ausläuft. Das Boot bringt nach dem Auslegen des Netzes das andere
Zugseil ans Ufer zurück. Durch Ziehen an den beiden Zugseilen wird nun das Netz
eingeholt, wobei es den gesamten zwischen seinen Enden befindlichen Teil des Gewässers
überstreicht. Auf diese Weise läßt sich ein Ertrinkender in kürzester Zeit sicher
ans Land bringen.
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Die Zeichnungen veranschaulichen ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel.
Es zeigt Abb. 1 eine Ansicht des Rettungsnetzes, Abb. 2 eine obere und eine untere
Ecke des Netzes in vergrößerter Darstellung und Abb. 3 schematisch ein Beispiel
für das Arbeiten mit dem Netz.
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Das in Abb. l schematisch wiedergegebene Rettungsnetz weist eine rechteckige
Grundform auf. Das Maschenwerk 1 besteht vorteilhaft aus Kunststoff, beispielsweise
Kunststoff auf der Basis der Polyamide. Ohne weiteres kann jedoch auch jeder sonstige
geeignete Werkstoff zur Herstellung des Netzes dienen. Die Längskanten des Netzes
werden durch ein Obersimm 2 und ein Untersimm 3 gebildet.
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Wie am besten aus Abb. 2 zu ersehen ist, besteht das Obersimm 2 aus
einer Zugleine 2 a und zwei Schwimmerleinen 2 b, wobei mit 2 c die Korkflotten der
Schwimmerleinen 2 b bezeichnet sind. An den Enden und in der Mitte des Obersimms
sind außerdem Korkscihwimmketten 4 vorgesehen, die aus auf einer Leine aufgereihten
Korkflotten 4a bestehen und an dem Obersimm 2 befestigt sind.
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Das Untersimm 3 besteht aus einer Zugleine 3 a und zwei mit Bleisenkern
versehenen Leinen 3 b. An den Enden und in der Mitte des Untersimms sind Bleigewichtsketten
5 befestigt, die aus einzelnen, aufgereihten Bleikörpern 5a bestehen.
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Je nach Größe des Netzes oder mit Rücksicht auf die vorhandenen Einsatzverhältnisse
kann auch eine andere Anzahl von Schwimmerketten und Bleigewichtsketten vorgesehen
sein. Es ist ferner ohne weiteres möglich, den Abstand der Korkflocken 2 c der Schwimmerleinen
2 b anders zu wählen, als dies in Abb. 2 dargestellt ist, oder auch die Schwimmerleinen
anders auszubilden.
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An den Ecken des Netzes greifen Zugvorrichtungen 6 an. Jede Zugvorrichtung
weist zwei Verbindungsleinen 7 und 8 auf, die jeweils mit einem Ende an durch die
Zugleinen 2 a, 3 a des Netzes gebildeten Schlaufen 9 befestigt sind. Die anderen
Enden der Leinen 7 und 8 sind durch einen Ring 10
od. dgl. miteinander
verbunden. An jedem Ring greift über einen Karabinerhaken 11 ein Zugseil 12 an,
dessen Länge dem Bedarfsfall entsprechend gewählt werden kann: Die zum Untersimm
3 des Netzes führenden unteren Verbindungsleinen 8 der Zugvorrichtungen sind kürzer
als die zum Obersimm 2 des Netzes führenden Verbindungsleinen 7.
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Die Aufbewahrung des Netzes erfolgt zweckmäßig in einem Behälter oder
Kasten, der leicht zu transportieren ist oder auch z. B. am Heck eines Bootes fest
eingebaut sein kann. Das Netz wird so in den Behälter eingelegt, daß die eine der
Zugvorrichtungen zuunterst und die andere Zugvorrichtung zuoberst liegt. Auf diese
Weise ist das Netz so untergebracht, daß es jederzeit einsatzbereit ist und ohne
jede Verzögerung ausgelegt werden kann. An Stelle eines Kastens od. dgl. kann als
Behälter jedoch auch ein Beutel vorgesehen sein, gegebenenfalls mit entsprechenden
Vorkehrungen zum Tragen.
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An Hand der Abb. 3 soll das Arbeiten mit dem Netz näher erläutert
werden. Mit Ziffer 13 ist ein See bezeichnet, in dessen Mitte sich ein Ertrinkender
14 befindet, der mittels des Netzes an Landgebracht werden soll. Von einem nicht
dargestellten Boot, welches das Netz an Bord hat, wird nun zunächst einer am Ufer
stehenden Person 15 das zuoberst liegende Zugseil 12 des Netzes zum Halten übergeben,
worauf das Boot sich in Bewegung setzt, wie es durch den Pfeil 16 angedeutet
ist. Hierauf läuft das Zugseil 12 und anschließend das durch eine starke Linie angedeutete
Netz 17 entsprechend dem Kurs des die Unfallstelle umfahrenden Bootes aus. Nach
dem Auslegen des Netzes 17 hält das Boot wieder auf das Ufer zu, wie es der Pfeil
18 andeutet, wo das Ende des anderen Zugseiles 12 einer zweiten am Ufer stehenden
Person 19 übergeben wird. Durch Ziehen an den Zugseilen 12 wird nun das Netz eingeholt,
wobei es infolge der besonderen Ausbildung der Zugvorrichtungen und der vorgesehenen
Schwimmer- und Bleigewichtsketten die richtige Lage behält, um den gesamten eingeschlossenen
Bereich des Sees bis zum Grund zu überstreichen und den Ertrinkenden 14 schnell
und sicher ans Land zu bringen.
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Durch das erfindungsgemäße Netz ist nicht nur eine Rettung Ertrinkender
in kürzester Zeit möglich, sondern es kann auch zum Bergen irgendwelcher