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DE2001787C - Rettungsschwimmgerät - Google Patents

Rettungsschwimmgerät

Info

Publication number
DE2001787C
DE2001787C DE2001787C DE 2001787 C DE2001787 C DE 2001787C DE 2001787 C DE2001787 C DE 2001787C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
buoyancy
wearer
lifeguard
arms
sleeves
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Edgar G. Carbondale Pa. Baker (V.StA.)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gentex Corp Carbondale
Original Assignee
Gentex Corp Carbondale
Publication date

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Rettungsschwimmgerät, insbesondere in Form einer Schwimmweste, die zwei aus Kunststoffschaum bestehende Auftriebskörper enthaltende Brustflügel aufweist, die mit je einer, einen zusätzlichen Auftriebskörper aus Kunststoffschaum bildenden, auf den zugeordneten Unterarm aufziehbaren Hülse jeweils über ein flexibles Verbindungselement verbunden sind.
Historisch gesehen bestand die Konstruktion einer Schwimmweste in der Lösung einer Anzahl von Problemen. Die meisten dieser Lösungen warfen jedoch neue Probleme auf oder brachten unerwünschte Nebenwirkungen mit sich.
Das wesentlichste Problem, das sich im Zusammenhang mit der Schaffung von solchen Rettungsgeräten ergab, die den Körper des Trägers nicht ledig-Hch auf der Wasseroberfläche treiben ließen, war, daß das Gesicht des im Wasser treibenden Trägers nicht nach unten gerichtet blieb, sondern so schnell nach oben gedreht wurde, daß er selbst in bewußtlosem Zustand nicht ertrinken konnte. Zur Lösung dieses Problems wurden Schwimmwesten geschaffen, deren Auftrieb im Bereich der Brustflügel so unterschiedlich ist, daß ein Drehmoment erzeugt wird, welches den Körper des Trägers in die Rückenlage, mit dem Gesicht nach oben, dreht. Eine der Schwierigkeiten dieser Lösung ergab sich daraus, daß die Geschwindigkeit, mit welcher die Drehung erfolgte, von der Masse und der Anordnung des schwimmfähigen Materials abhing. Mit anderen Worten: viele dieser Konstruktionen waren zu sperrig. Zum Teil war die Anordnung des schwimmfähigen Materials zur Erzeugung des Drehmoments derart, daß die Bewegungen des Körpers behindert wurden (s. Zeitschrift »Hansa« 1964, Nr. 12, S. A 93, A 94).
Schwimmwesten dieser Art werden daraufhin geprüft, ob die Drehung des Körpers aus drei üblichen Stellungen in die vorgeschriebene Rückenlage rasch genug erfolgt. Die drei üblichen Siellungen sind die »Toter-Mann-Stellung«, die »Adler-Stellung« und die »Längs-Stellung«. Bei der »Toter-Mann-Stellung« liegt der Körper mit nach unten gekehrtem Gesicht im Wasser, während die Arme und Beine in entgegengesetzten Richtungen ausgestreckt sind. In der »Adler-Stellung« nehmen dabei Arme und Beine jeweils einen Winkel von etwa 90° zueinander ein. Bei der »Längs-Stellung« liegt der Körper mit angelegten Armen im Wasser, wobei sich die Beine parallel zueinander befinden.
Viele der zur Zeit benutzten Schwimmwesten und Rettungsgeräte lösen tatsächlich das Problem, den Körper des Trägers aus jeder der oben geschilderten Stellungen so zu drehen, daß das Gesicht nach oben kommt. Trotz dieses Ergebnisses sind sie jedoch außerordentlich sperrig, schwerfällig und behindern die normalen Körperbewegungen.
Darüber hinaus nimmt in vielen Fällen der Körper eines ins Wasser fallenden Menschen eine Stellung ein, die sich von den drei vorgenannten Normal-Stellungen unterscheidet. Insbesondere können bei nach unten gekehrtem Gesicht auch die Arme und Beine nach unten hängen. Diese Stellung wird »Toter-Hund-Stelluag« genannt. Während viele der bekannten Rettungsgeräte das Gesicht des Trägers aus jeder der drei vorgenannten Teststellungen nach oben drehen, lösen sie das Problem des Nachaufwärtsdrehens des Gesichts aus der »Toter-Hund-Stellung« nicht ausreichend. Die Versuche, die Standard-Ausführungen zu ändern, um auch dieses Problem zu lösen, haben sich nicht als befriedigend erwiesen. Das erforderliche Drehmoment, um den Körper des Trägers aus der »Toter-Hund-Stellung« in die Rückenlage zu drehen, macht eine solche Material-Masse und eine solche Exzentrizität des Materials erforderlich, daß eine solche Konstruktion dann nicht nur weitere Nachteile bringt, sondern praktisch nicht mehr realisierbar ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Rettungsschwimmgerät zu schaffen, das den Träger nicht nur aus den Normalstellungen, sondern auch anderen Stellungen, insbesondere der »Toter-Hund-Stellung« ohne übermäßig große Auftriebskörper bzw. große Exzentrizität derselben schnell in die vorschriftsmäßige Rückenlage dreht. Diese Aufgabe wird bei einem eingangs erwähnten Rettungsschwimmgerät gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Auftriebskörper der beiden Brustflügel in an sich bekannter Weise einen unterschiedlichen Auftrieb aufweisen, und die Armhülsen zur Selbsthaftung mit einem mindestens an einem Ende derselben innen angeordneten Ringwulst versehen sind. Da die Armhülsen an den Armen festgeklemmt sind, können die Arme nicht ohne weiteres aus diesen Armhülsen herausgezogen werden. Durch den Auftrieb der an den Armen angebrachten Armhülsen werden die Arme angehoben und die Drehung aus der »Toter-Mann-Stellung« wird unterstützt, so daß die Auftriebskörper der Brustflügel in ihrer Größe und Masse entsprechend verringert werden können. Der Träger hat somit eine größere Bewegungsfreiheit als bei den bekannten Schwimmwesten.
Im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lösung der vorgenannten Aufgabe sai darauf hingewiesen, daß ein Rettungsschwimmgerät bekanntgeworden ist, bei dem schwimmfähige, zum Körper symmetrische Platten am Hals des Trägers befestigbar sind. Ferner sind die Arme des; Trägers in
3 r 4
Schwimmhülsen einsteckbar, die darch Bänder am per 28 enthält, welcher aus dem gleichen Material
Hals und Leib des Trägers befestigt sind Dieses Ge- wie die Auftriebskörper 14, 16 besteht. Fine Verlän-
rät weist den Nachteil auf, daß die Arme nur lose in gerung 30 der Rückentasche weist Kanäle 32, 34 auf,
den Schwimmhülsen stecken und leicht herausgezo- durch die die Riemen 36, 38 geführt sind, mit wel-
gen werden können. Da die Schwimmhülsen ferner 5 chen die Weste am Körper des Trägers befestigt wird.
nahe dem Körper des Trägers durch die Bänder fest- Die Riemen 36, 38 werden vor der Brust und vor der
gelegt sind, können sich bei Schräglage des Körpers TaUIe durch entsprechende Befestigungselemente,
diese Schwimmhülsen mit den Armen nicht nach wie Schnallen 40, 42 od. dgl., aneinander befestigt,
oben bewegen, vielmehr würde ein Versuch des Trä- Das Rettungsschwimmgerät besteht außer der be-
gers, die Arme anzuheben, mit Sicherheit ein Heraus- io schriebenen Weste 12 noch aus Auftriebskörpern in
ziehen der Arme aus den Schwimmhülsen zur Folge Form von Armhülsen 44, 46 für die Handgelenke
haben (französische Patentschrift i 116 916). Mit bzw. Unterarme des Trägers. Diese Armhülsen sind
diesem Gerät kann die der vorliegenden Erfindung durch Schnüre 48, 50 od. dgl. an den Brustflügeln 18,
zugrunde liegende Aufgabe nicht gelöst werden. 20 befestigt.
Bei einer anderen bekannten Schwimmweste mit 15 Fig. 3 zeigt den Träger 110, wie er beispielsweise in
Jackett und Ärmeln sind am Jackett gleichmäßig ver- »Toter-Hund-Stellung« mit nach unten gekehrtem
teilte Schwimmkörper angeordnet. Außerdem ist am Gesicht und nach unten hängenden Gliedmaßen ins
vorderen oberen Ende der Ärmel je ein Schwimmkör- Wasser 52 gefallen ist. Diese Stellung ist die natür-
per befestigt, so daß die Arme bei einer Schräglaee liehe Stellung, die ein ins Wasser gefallener Mensi-h
des Körpers mit dem Gesicht nach oben angehoben ao beim Auftauchen einnimmt, was durch die größere
werden. Dieses Anheben der Arme dient lediglich Schwimmfähigkeit des Rumpfes gegenüber den
dazu, die Auftriebsmassen zu verteilen. Da die Auf- Gliedmaßen bewirkt wird.
triebskörper im Brustbereich des Trägers symme- F i g. 4 zeigt die Stellung, die der Träger 10 etwa trisch sind, kann durch das Anheben der Arme bei 2Vi Sekunden nach der in Fig. 3 gezeigten Stellung Schräglage des Körpers mit dem Gesicht nach unten as unter Wirkung des erfindungsgemäßen Rettungseine günstige Wirkung nicht erzielt werden, da das schwimmgeräts einnimmt. Die von den ArmhüKen selbständige Drehen des Trägers in die Lage mit dem 44, 46 ausgeübten Kräfte bewegen den Körper von Gesicht nach oben gar nicht erfolgt (USA.-Patent- der Stellung nach Fig. 3 in die senkrechte Lage ueschrift 1 028 433). maß F i g. 4. Dann dreht sich der Körper des Trägers
In den Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile 30 unter der Wirkung der Körper unterschiedlichen Auf
mit gleichen Bezugszeichen versehen. Es zeigt triebs 14, 16 von der Stellung nach F i g. 4 in die Siel-
F i g. 1 eine Vorderansicht einer Ausführungsform lung nach F i g. 5.
eines Rettungsschwimmgeräts am Körper des Trä- Bei Verwendung der Armhülsen 44, 46 in Verbm-
gers, dung mjt der Weste 12 wird die Zeil, innerhalb der
F i g. 2 eine Rückansicht des Schwimmgeräts ge- 35 der Körper des Tragers aus der »Toi. -
maßFig. 1, Hund-Stellung« in die Rückenlage gedreht wird, we-
Fig. 3 eine Seitenansicht der Anfangsstellung sentlich herabgesetzt und beträgt etwa 5 Sekunde;',
eines in der »Toter-Hund-Stellung« in das Wasser ge- oder weniger.
fallenen, das erfindungsgemäße Rettungsschwimmge- Trotz der schnellen Drehung des Körpers durch
rät nach den F i g. 1 und 2 tragenden Trägers, 40 das erfindungsgemäße Gerät kann dieses insgesamt
F i g. 4 eine Ansicht, die das Einsetzen der Wir- mit einer viel geringeren Auftriebsmasse an
kung des Rettungsschwimmgeräts verdeutlicht, wobei schwimmfähigem Material auskommen als die bc-
der Träger aus der »Toter-Hund-Stellung« gemäß kannten Konstruktionen. Dadurch wird die erfin-
F i g. 3 bewegt wird, dungsgemäße Weste weniger sperrig als die Westen
Fig. 5 eine Ansicht des Trägers in der Rücken- 45 bekannter Art. Auch gestattet das erfindungsgemäße
lage, in die er aus der »Toter-Hund-Stellung« bewegt Rettungsschwimmgerät dem Träger mehr Bcwe-
wurde, gungsfreiheit als die bekannten Arten.
F i g. 6 einen Schnitt durch eine Armhülse des er- In der F i g. 6 ist eine Armhülse 44, 46 gezeigt, die
findungsgemäßen Schwimmgeräts. sich als vorteilhaft erwiesen hat. Sie besteht aus
Die Fig. 1 und 2 zeigen das erfindungsgemäße 50 einem Auftriebskörper aus beispielsweise expandier-Rettungsschwimmgerät, das einem Träger 10 ange- tem, einzelligem Polyvinylchlorid. Der Auftriebskörlegt wurde. Das Rettungsschwimmgerät umfaßt eine per verjüngt sich von einem verhältnismäßig breiten als Ganzes mit 12 bezeichnete Weste. Diese weist Ende 58 zwischen dem Ellbogen und dem Handgerechte und linke schwimmfähige Auftriebskörper 14, lenk des Unterarms 60 des Trägers bis zu einem ver-16 auf, die in zwei taschenartigen Brustflügeln 18 und 55 hältnismäßig schmalen Ende 62, das gegen das Hand-20 enthalten sind. Die Auftriebskörper sind aus gelenk gerichtet ist. Neben den Enden 58, 62 sind einem Kunststoffschaum, z. B. einzelligem, ge- Ringwulste 64, 66 angeordnet, die am Arm des Träschäumtem Polyvinylchlorid und besitzen unter- gers anliegen und zwischen sich einen Ringraum 68 schiedlichen Auftrieb. freilassen, in welchen Luft durch die in der Hülsen-
Die laschenartigen Brustflügel 18, 20 sind durch 60 wand vorhandenen Luftkanälc 70 eintreten kann. Die
Schulterteile 22, 24 aus Stoff mit einer Rückentasche Ringwulstc 64, 66 bewirken die Selbstheilung der
26 verbunden, die einen rückwärtigen Auftriebskör- Armhülse auf dem Arm.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (2)

Patentansprüche:
1. Rettungsschwimmgerät, insbesondere in Form einer Schwimmweste, die zwei aus Kunst-Stoffschaum bestehende Auftriebskörper enthaltende Brustflügel aufweist, die mit je einer, einen zusätzlichen Auftriebskörper aus Kunststoffschaum bildenden, auf den zugeordneten Unterarm aufziehbaren Hülse jeweils über ein flexibles Verbindungselement verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftriebskörper (14, 16) der beiden Brustflügel (18, 20) in an sich bekannter Weise einen unterschiedlichen Auftrieb aufweisen, und die Armhülsen (44, 46) zur Selbsthaftung mit einem mindestens an einem Ende (62, 58) derselben innen angeordneten Ringwulst (66, 64) versehen sind.
2. Rettungsschwimmgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Armhülsen (44, a» 46), sofern sie an beiden Enden (62, 58) innen mit Ringwulsten (66, 64) versehen sind, zwischen diesen angeordnete, die Hülsenwand durchsetzende Luftkanäle (70) aufweisen.
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