DE20014887U1 - Faltbarer Pavillon - Google Patents
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Classifications
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Description
Beschreibung
Faltbarer Pavillon
Die Erfindung betrifft einen faltbaren Pavillon mit einem einen Träger bildenden Rahmen zur Aufnahme und Halterung einer dachförmigen Zeltplane, wobei der Rahmen mindestens vier an den Ecken angeordnete Vertikalstützen, ein scherenartig aufspannbares Horizontalgitter und mindestens eine sich auf das Horizontalgitter abstützende Mastspitze aufweist, die vorzugsweise teleskopartig verlängerbar ist.
Ein solcher Pavillon ist beispielsweise aus der US 5 275 188 bekannt. Durch teleskopartiges Ausfahren der Mastspitze kann die Zeltplane gespannt werden. Das teleskopartig ausfahrbare obere Mastspitzenstück steht hierbei unter dem Druck einer Federspannung.
Bei der beschriebenen und den übrigen, im Handel erhältlichen Pavillon-Konstruktionen besteht jedoch die Gefahr, daß sich bei Niederschlägen auf der Zeltplane Wasser ansammelt und diese Wasseransammlungen schließlich "Wassersäcke" bilden, die nach unten durchhängen und ein erhebliches Gewicht sowohl auf die Zeltplane als auch auf den gesamten Rahmen ausüben, so daß es leicht zum Durchbiegen oder Brechen von Rahmenteilen oder einem Reißen der Zeltplane kommen kann. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, wird bei den nach dem Stand der Technik bekannten Pavillons eine relativ große Dachneigung von 35° oder mehr gewählt, wodurch das Wasser besser abfließen soll. Allerdings zeigt sich in der Praxis, daß die geschilderte "Wassersack"-Bildung auch hierdurch nicht sicher verhindert werden kann. Zudem hat eine derart hohe Dachschrägenneigung den Nachteil, daß entsprechend große Zuschnitte an Zeltplanen benötigt werden, die infolge des turmartigen Aufbaues jeweils miteinander
vernäht werden müssen. Ein steiler Dachaufbau ist bei Wind auch hohen Seitenkräften ausgesetzt, die sich auf die gesamten Rahmenteile übertragen und dort leicht zu Brüchen oder zumindest zu einem Verbiegen führen, was im Extremfall dazu führt, daß der scherenförmige aufklappbare Rahmen nicht mehr zu einer kompakten Transporteinheit zusammengeschoben werden kann. In Einzelfällen droht auch ein Kippen des Pavillons, dem nur durch eine Bodenbefestigung oder sonstige Gewichte an den Stützen entgegengewirkt werden kann.
Die nach dem Stand der Technik bekannten Lösungsansätze gingen in zwei Richtungen: Einerseits ist versucht worden, die gesamte Rahmenkonstruktion durch stabilere Bauteile zu stärken, was jedoch zumeist mit einem entsprechenden Mehrgewicht verbunden ist, das den Transport des zusammengefalteten Pavillons erschwert. Zudem sind durch konstruktive Mehraufwendungen oder entsprechend stärker dimensionierte Gestänge Materialmehrkosten verbunden.
Ein anderer Lösungsweg zielt darauf ab, zusätzlich schrägliegende Dachstützen vorzusehen, die sich etwa sternförmig von den Eckpfosten zum mittleren Mast erstrecken und ggf. neben weiteren Schrägstreben zur Unterstützung der Zeltplane dienen. Diese Maßnahme ist jedoch ebenfalls mit einem konstruktiven Mehraufwand verbunden, welcher den Auf- und Abbau erschwert.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den eingangs genannten Pavillon dahingehend zu verbessern, daß mit geringstmöglichem konstruktiven Aufwand der Gefahr einer Bildung von Wasseransammlungen auf der Zeltplane entgegengewirkt wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird der faltbare Pavillon gemäß Anspruch 1 vorgeschlagen, der erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet ist, daß die Zeltplane von dem durch die Mastspitze
festgelegten Bereich zu den durch die Vertikalstützen bestimmten Ecken reichende Verstärkungen aufweist oder durch Verstärkungsbänder gestützt wird, die mit dem Rahmen verbunden sind. Im Unterschied zum Stand der Technik kann mit dieser Maßnahme auf die bekannten, einfach handhabbaren Rahmenkonstruktionen in einer Leichtbauweise zurückgegriffen werden, da die Verstärkung der Zeltplane in Verbindung mit dem aufgespannten Mast überraschenderweise ausreicht, um Wasseransammlungen wirksam zu verhindern. Die Verstärkungen sind selbst dann noch ausreichend, wenn die Dachneigung des Pavillons zu geringeren Winkelgraden verringert wird, was den weiteren Vorteil schafft, daß der Pavillon gegen windbedingte Seitenkräfte eine geringere Angriffsfläche bietet.
Als Zeltplane im Sinne der vorliegenden Erfindung ist jeder Stoff angesprochen, der ggf. mit einer Imprägnierung wasserabweisend ist. Dies kann ein Leinen- oder ein Markisenstoff oder auch ein reißfester Kunststoff sein. Die Vertikalstützen des Rahmens können, wie prinzipiell nach dem Stand der Technik bekannt, teleskopartig ausgebildet sein, so daß Bodenunebenheiten ausgeglichen werden können.
Das scherenartig aufspannbare Horizontalgitter kann den nach dem Stand der Technik, z.B. aus der US 5 275 188 grundsätzlich bekannten Aufbau haben. Mit diesem Aufbau ist es möglich, den aufgestellten Pavillon durch Zusammenschieben der vier Vertikalpfosten zu einer kompakten Einheit mit einem geringen leicht transportfähigen Volumen zu verkleinern.
Das Rahmengestell kann in der Draufsicht eine quadratische oder auch eine rechteckige Grundform haben. Bei rechteckigen Grundformen mit größeren Längenmaßen erhöht sich die Anzahl der Vertikalstützen zu sechs, acht oder mehr Stützen. Zweckmäßigerweise sind dann auch zwei oder mehr Mastspitzen vorgesehen, die das Dach aufspannen.
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Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
So kann die Zeltplane zusätzlich weitere Verstärkungen aufweisen, die von dem durch die Mastspitze festgelegten Bereich zu den zwischen zwei Vertikalstützen liegenden Zeltplanenkanten verlaufen, so daß sich von dem Mastspitzenbereich aus sternförmig mehrere Verstärkungen nach außen erstrecken. Weitere Verstärkungen können auch horizontal von Vertikalstütze zu Vertikalstütze verlaufen.
Die Verstärkungen können aus Baumwoll-, Polyester- oder Nylon-Bändern bestehen, die mit der Zeltplane vernäht sind. Zusätzlich können in die Bänder Drähte aus Metall, Glasfasern oder Fäden aus reißfestem Kunststoff eingewebt sein.
Alternativ hierzu ist es auch möglich, daß die Verstärkungen aus einzelnen Drähten aus Metall, Glasfasern oder Fäden aus Kunststoff oder entsprechenden bandförmigen Geweben aus den genannten Stoffen bestehen, die entweder an die Zeltplane angenäht oder in die Zeltplane eingewebt sind. Diese Zeltplanen-Materialverstärkungen verschaffen dem Dach eine größere Steifigkeit, die einem Durchhängen der Zeltplane entgegenwirkt. Zusammen mit der teleskopartig ausgefahrenen, ggf. unter Druck stehenden Mastspitze ergibt sich somit ein glatt gespanntes Zeltdach, das auch bei geringeren Dachneigungen selbst bei Regen nicht durchhängt. Die betreffende Zeltplane ist nämlich derart eben aufgespannt, das keine Mulden gebildet werden, in denen überhaupt kleinere und allmählich wachsende Wassermengen angesammelt werden können. Im Rahmen der vorligenden Erfindung werden auch solche Ausführungsformen erfaßt, bei denen die Verstärkungen mit der Zeltplane lösbar verbunden sind oder unmittelbar am Rahmen befestigt sind, mit dessen Aufspannung sie ebenfalls aufgespannt werden und hiernach für die Zeltplane als Stütze dienen.
Vorzugsweise bestehen die Verstärkungen aus Spannbändern, die im aufgespannten Zustand für eine zusätzliche Straffung des Zeltdaches sorgen und die ggf. elastisch sein können.
Vorzugsweise werden an den an den Zeltplaneninnenseiten angeordneten Spannbändern Textil- oder Kunststoffbänder oder Schlaufe zur Befestigung der Zeltplane an dem Rahmen angeordnet .
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung bestehen die Textil- oder Kunststoffbänder aus einem Klettverschluß-Material, d.h. einem lösbaren Adhäsionsverschluß.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besteht die Zeltplane vorzugsweise einschließlich eines Volants aus einem quadratischen oder rechteckigen Zuschnitt. Unter einem Volant ist der Zeltdachteil zu verstehen, der als Ansatzstück als seitliche Umrahmung lose senkrecht herunterhängt.
Rechteckige Zeltplanenzuschnitte besitzen den Vorteil, daß das Zuschneiden von dreieckförmigen Teilen, an denen ein rechteckiger Volantbesatz angefügt ist, entfallen kann. Auch das Vernähen entsprechender Rechteckzeltplanen ist weitaus weniger arbeitsaufwendig.
Insbesondere soll die über die Mastspitze oder Mastspitzen einstellbare Zeltdach-Schräge vorzugsweise bei 15° bis 25°, z.B. bei 20° jeweils gegenüber der Horizontalen liegen. Wie bereits erwähnt, reicht die durch die Verstärkungen der Zeltplane bewirkte Stützung bereits aus, um jeweils ebene Flächen aufzuspannen, bei denen ein Durchhängen von einzelnen Bereichen vermieden wird, so daß etwa auf die Zeltplanenaußenhaut gelangendes Wasser abläuft und sich nicht in Mulden sammeln kann.
Weitere Vorteile und Erläuterungen der vorliegenden Erfindung sind dem nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel, daß auch zeichnerisch dargestellt ist, zu entnehmen. Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Faltpavillons
im aufgespannten Zustand,
Fig. 2 eine teilgeschnittene Seitenansicht eines
Pavillons gemäß Fig. 1 und
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Zeltplanenzuschnitt
auf die dem Rahmengestell zugewandten Seiten (Ansicht von unten).
Wie Fig. 1 und 2 zu entnehmen ist, besitzt der dargestellte Faltpavillon vier Vertikalstützen 10, ein scherenartig aufspannbares Horizontalgitter 11 und eine teleskopierbare Mastspitze 12, die zur Auflage und Halterung der Zeltplane 13 dienen. Diese Zeltplane hat gemäß Fig. 3 einen quadratischen oder rechteckigen Zuschnitt, der ggf. durch Zusammennähen von drei zugeschnittenen Rechteckbahnen (siehe Nähte 15) erhalten werden kann. Die Volants sind jeweils mit 16 bezeichnet. Erfindungsgemäß besitzt die Zeltplane 13 an ihrer Unterseite, d.h. der Seite, die dem Rahmen aus Teilen 10, 11 und 12 zugewandt ist, Verstärkungen 17 und 18, die sich sternförmig von dem Bereich (hier Punkt 19) nach außen erstrecken, der durch die Mastspitze festgelegt ist. Um diesen Punkt 19 ist noch an der Zeltplanenunterseite ein kreisförmiger Besatz 20 vorgesehen, der aus reißfestem Kunststoff oder Leder bestehen kann und durch den die Zeltplane geschützt wird. Die Mastspitze ist stirnseitig abgeflacht oder zu einer entsprechend größeren Auflagefläche verbreitert. Entsprechende Zeltplanenverstärkungen 21 in Dreieckform können auch an den Ecken (siehe Bezugszeichen 21) vorgesehen sein, um die aufgespannte Plane dort zusätzlich zu schützen. Zumindest in den Eckbereichen sind schlaufenartige
Bänder 22 vorgesehen, mittels derer die Zeltplane an dortigen Rahmenteilen festgebunden werden kann. Ggf. können noch zusätzliche Spannbänder 24 zwischen den Ecken 21 vorgesehen sein.
Die verwendeten Zeltplanen (Dachplanen) bestehen aus Baumwolle Polyester und/oder Nylongewebe, die eingenähten Spannbänder 17 und 18 aus zugfestem Polyester, Nylon oder Baumwolle, die ggf. durch nicht dargestellte Drähte oder Fasern verstärkt sind. Anstelle der Bänder 17 oder 18 können auch Drähte oder Fasern unmittelbar in die Zeltplane 13 eingewebt sein. Wesentlich ist, daß die Verstärkungen 17 zumindest im Bereich der Fig. 1 und 2 entnehmbaren Kanten 23 angeordnet sind, d.h. sich von dem Punkt 19 bis hin zu den jeweils durch die Pfosten 10 festgelegten Ecken erstrecken. Zusätzlich können noch weitere Spannbänder 18 vorhanden sein, die von dem Punkt 19 etwa zum mittleren Bereich zwischen zwei Pfosten 10 laufen.
Die vorliegende Erfindung kann nicht nur bei dem dargestellten Pavillon mit einem Mast, sondern auch bei Pavillons mit zwei oder mehr Masten verwendet werden, wobei jeweils Verstärkungen von der Mastspitze zu den Eckpunkten bzw. zwischen den durch die Mastspitzen festgelegten Bereichen vorgesehen sein sollten. Beim Aufstellen des Pavillons bzw. beim Auseinanderfalten des Gestelles bewirken die Spannbänder 17 und 18 ein optimales Aufspannen der Zeltplane ohne Muldenbildung. Um ein Verschieben der Zeltplane zu vermeiden, wird diese mittels der Schlaufen oder entsprechenden Klettverschlüssen fixiert.
Die Rahmenteile 10 und 12 sowie die scherenartig aufspannbaren Horizontalgitter 11 können aus Stahl, der ggf. verzinkt oder pulverbeschichtet sein kann, oder Aluminium bestehen. Die Pavillons können beispielsweise in den Maßen 3 m &khgr; 3 m, 3 m &khgr; 4,5 m, 3mx6m oder in beliebigen Maßen hergestellt werden.
Claims (10)
1. Faltbarer Pavillon mit einem einen Träger bildenden Rahmen zur Aufnahme und Halterung einer dachförmigen Zeltplane (13), wobei der Rahmen mindestens vier an den Ecken angeordnete Vertikalstützen (10), ein scherenartig aufspannbares Horizontalgitter (11) und mindestens eine sich auf das Horizontalgitter (11) abstützende Mastspitze (12), die vorzugsweise teleskopartig verlängerbar ist, aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeltplane (13) von dem durch die Mastspitze (12) festgelegten Bereich (19) zu den durch die Vertikalstützen (10) bestimmten Ecken reichende Verstärkungen (17) aufweist oder durch Verstärkungsbänder gestützt wird, die mit dem Rahmen verbunden sind.
2. Faltbarer Pavillon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich von dem durch die Mastspitze (12) festgelegten Bereich (19) zu den zwischen zwei Vertikalstützen (10) liegenden Zeltplanenkanten einerseits und/oder horizontal zwischen den Vertikalstützen andererseits weitere Verstärkungen (18) vorgesehen sind.
3. Faltbarer Pavillon nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungen (17, 18) aus Polyester-, Baumwoll- oder Nylonbändern bestehen, die mit der Zeltplane vernäht sind.
4. Faltbarer Pavillon nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in die Bänder (17, 18) Drähte aus Metall, Glasfaser oder Fäden aus reißfestem Kunststoff eingewebt sind.
5. Faltbarer Pavillon nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungen (17, 18) aus einzelnen Drähten aus Metall, Glasfasern oder Fäden aus Kunststoff oder entsprechenden bandförmigen Geweben aus den genannten Stoffen bestehen, die entweder an der Zeltplane (13) angenäht oder in die Zeltplane (13) eingewebt sind.
6. Faltbarer Pavillon nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungen (17, 18) aus elastischen Spannbändern bestehen.
7. Faltbarer Pavillon nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an den den an der Zeltplaneninnenseite angeordneten Spannbändern (17, 18) Textil- oder Kunststoffbänder oder Schlaufen (22) zur Befestigung der Zeltplane (13) an dem Rahmen (10, 11) angeordnet sind.
8. Faltbarer Pavillon nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Textil- oder Kunststoffbänder (22) aus einem Klettverschlußmaterial bestehen.
9. Faltbarer Pavillon nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeltplane (13), vorzugsweise einschließlich eines Volants (14, 16), aus einem quadratischen oder rechteckigen Zuschnitt besteht.
10. Faltbarer Pavillon nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die über die Mastspitze(n) (12) einstellbare Zeltdach-Schräge bei einem Winkel (α) von 15° bis 25°, vorzugsweise bei 20°, jeweils gegenüber der Horizontalen liegt.
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