AT526201B1 - Zelt und/oder Pavillon - Google Patents
Zelt und/oder PavillonInfo
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Abstract
Zelt und/oder Pavillon umfassend ein Gerüst (2), welches einen für Personen zugänglichen, geschützten Bereich (3) bildet, wobei an einer Außenkontur des Gerüsts (2) zumindest teilweise wenigstens ein Flächengebilde (4) insbesondere wenigstens eine Zeltplane, anlegbar ist, wobei wenigstens ein Aufspannbalken (5) vorgesehen ist, welcher wenigstens eine Aufspannbalken (5) vom Gerüst (2) getragen ist und die Außenkontur des Gerüsts (2) durchdringt, sodass das wenigstens eine angelegte Flächengebilde (4) vom wenigstens einen Aufspannbalken (5) an der Außenseite des Zelts und/oder Pavillons (1) aufgespannt ist, wobei - das wenigstens eine Flächengebilde (4) zwischen einem äußeren Punkt des Aufspannbalkens (5) und einem bodenseitigen Ende des Gerüsts (2) angeordnet ist, und/oder - der wenigstens eine Aufspannbalken (5) horizontal und/oder parallel zu einem Untergrund des Zelts und/oder Pavillons (1) ausgerichtet ist.
Description
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[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft ein Zelt und/oder einen Pavillon mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
[0002] Zelte und/oder Pavillons werden dazu genutzt, zeitweilige Unterkünfte zu schaffen und Personen oder Gegenstände vor Witterungseinflüssen, wie beispielsweise Regen oder Sonnenschein, zu schützen.
[0003] Gattungsgemäße Zelte und/oder Pavillons umfassen ein Gerüst, welches einen für Personen zugänglichen, geschützten Bereich bildet, wobei an einer Außenkontur des Gerüsts zumindest teilweise wenigstens ein Flächengebilde - zumeist eine Zeltplane - anlegbar ist.
[0004] Durch entsprechende Zelte und/oder Pavillons kann somit im Freien vorübergehend ein Unterschlupf geschaffen werden, wobei entsprechende Vorrichtungen zweckmäßig hinsichtlich einer Transportierbarkeit, einer Montagemöglichkeit und/oder hinsichtlich eines Gewichts auszugestalten sind.
[0005] Aus dem Stand der Technik bekannte Ausführungformen gehen beispielsweise aus der US 6,345,638 B1, der DE 3 612 623 A1 oder der FR 1 128 274 A hervor.
[0006] Jedoch ergibt sich gerade aufgrund dieser Anforderungen im Stand der Technik bei bekannten Ausführungsformen für Zelte und/oder Pavillons der Nachteil, dass sie zumeist ein wenig ansprechendes, ästhetisches Erscheinungsbild aufweisen, wobei vor allem bei Öffentlichkeitsarbeiten, wie es beispielsweise bei Messen, Festen oder anderen Veranstaltungen der Fall ist, es wünschenswert wäre, schönere und dennoch praktische Zelte und/oder Pavillons umsetzen zu können.
[0007] Ein weiterer Nachteil des bekannten Standes der Technik besteht darin, dass Zelte und/oder Pavillons zumeist aufgrund ihres Leichtbaus und der Anforderung zur guten Transportmöglichkeit nur geringere Widerstandskräfte gegenüber Belastungen, wie sie beispielsweise durch Winde oder Stürme auftreten, aufbringen können.
[0008] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die zuvor genannten Nachteile des Standes der Technik zumindest teilweise zu verbessern und/oder ein Zelt und/oder ein Pavillon bereitzustellen, welches / welcher eine höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelteinflüssen aufweist und/oder eine freiere Gestaltung bezüglich des ästhetischen Erscheinungsbildes zulässt und/oder einen einfacheren Transport ermöglicht und/oder geringere Materialaufwände benötigt.
[0009] Diese Aufgabe wird durch ein Zelt und/oder Pavillon gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
[0010] Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass ein Zelt und/oder Pavillon ein Gerüst umfasst, welches Gerüst einen für Personen zugänglichen, geschützten Bereich bildet, wobei an einer Außenkontur des Gerüsts zumindest teilweise wenigstens ein Flächengebilde, insbesondere wenigstens eine Zeltplane, anlegbar ist, wobei wenigstens ein Aufspannbalken vorgesehen ist, welcher wenigstens eine Aufspannbalken vom Gerüst getragen ist und die Außenkontur des Gerüsts durchdringt, sodass das wenigstens eine angelegte Flächengebilde vom wenigstens einen Aufspannbalken an der Außenseite des Zelts und/oder Pavillons aufgespannt ist, wobei
- das wenigstens eine Flächengebilde zwischen einem äußersten Punkt des Aufspannbalkens und einem bodenseitigen Ende des Gerüsts angeordnet ist, und/oder
- der wenigstens eine Aufspannbalken horizontal und/oder parallel zu einem Untergrund des Zelts und/oder Pavillons ausgerichtet ist.
[0011] Durch den wenigstens einen Aufspannbalken kann das an das Gerüst angelegte Flächengebilde vom Gerüst abgehoben werden und bildet an der Außenseite des Flächengebildes eine Auskragung.
[0012] Durch eine solche Auskragung an der äußeren Struktur des Zelts und/oder Pavillons ist
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es nunmehr möglich, die Außengestalt abgesehen von der Zweckdienlichkeit an ein gewünschtes Design und/oder Auftreten anzupassen, wodurch das optische äußere Erscheinungsbild des Zelts und/oder Pavillons frei gestaltbar wird und an Firmen, Veranstaltungen, Logos, Umgebungen und/oder andere Einflüsse angepasst werden kann.
[0013] Ein weiterer Vorteil einer entsprechenden Auskragung an der äußeren Struktur des Flächengebildes ist, dass das Zelt und/oder der Pavillon an äußere Einflüsse, wie beispielsweise Wind oder Stürme, aerodynamisch angepasst werden kann, sodass Windlasten reduziert werden können, indem Strömungen an der Außenseite des Flächengebildet geleitet werden können, sodass die Windlasten nicht vollständig über das Gerüst des Zelts und/oder des Pavillons abgebaut werden müssen.
[0014] Durch diese Anpassung können folglich Zelte und/oder Pavillons auch mit kleiner dimensionierten Gerüsten ausgebildet werden, wodurch sich der Materialaufwand reduziert, die Montage oder Demontage erleichtert und/oder eine Transportmöglichkeit aufgrund eines reduzierten Gewichtes verbessert.
[0015] Es kann auch vorgesehen sein, dass eine erfindungsgemäße Vorrichtung ihren Einsatz bei bekannten Ausführungsvarianten des Standes der Technik - wie beispielsweise in der Beschreibungseinleitung beschrieben - findet und/oder bei entsprechenden Ausgestaltungen nachträglich installiert wird.
[0016] Flächengebilde können beispielsweise Textilien, Planen, Kunststoffe oder andere flächig ausgebildete Materialien, insbesondere Zeltplanen, sein.
[0017] Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind anhand der abhängigen Ansprüche definiert.
[0018] Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der wenigstens eine Aufspannbalken zumindest in einem Befestigungspunkt- insbesondere in zwei Befestigungspunkten - mit dem Gerüst verbunden ist und vorzugsweise die Befestigung an dem zumindest einen Befestigungspunkt zumindest einen Freiheitsgrad aufweist.
[0019] Es kann vorgesehen sein, dass der wenigstens eine Aufspannbalken mit dem Gerüst durch wenigstens ein Zugmittel befestigt ist.
[0020] Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass mehrere, vorzugsweise zwei, Befestigungspunkte des Gerüsts mit einem - genau einem - Lagerpunkt des wenigstens einen Aufspannbalkens verbunden sind.
[0021] Es kann vorgesehen sein, dass der wenigstens eine Aufspannbalken - vorzugsweise nur - mittels Zugmittel mit dem Gerüst verbunden ist.
[0022] Durch Zugmittel getragen kann sich der wenigstens eine Aufspannbalken durch die wirkende Gewichtskraft, sowie die resultierenden Gegenkräfte ausrichten.
[0023] Dieses Ausrichten kann zusätzlich durch das Vorsehen der Befestigung des wenigstens einen Aufspannbalkens am zumindest einen Befestigungspunkts des Gerüsts mit zumindest einem Freiheitsgrad begünstigt werden.
[0024] Durch die eigene Ausrichtung des wenigstens einen Aufspannbalkens kann auf wechselnde Einflüsse Rücksicht genommen werden, wobei beispielsweise Montageungenauigkeiten und/oder ungünstige Beschaffenheiten eines Untergrunds kompensiert werden können.
[0025] Es kann vorgesehen sein, dass der wenigstens eine Aufspannbalken, vorzugsweise an einem vom wenigstens einen Flächengebilde entfernten Ende, wenigstens ein Gegengewicht aufweist und/oder mit wenigstens einem Gegengewicht verbunden ist.
[0026] Das wenigstens eine Gegengewicht kann durch Zugmittel getragen und mit dem wenigstens einen Aufspannbalken verbunden sein.
[0027] Das wenigstens eine Gegengewicht kann dazu genutzt werden, dass sich der wenigstens eine Aufspannbalken aufgrund der Gewichtskraft, sowie aufgrund der resultierenden Gegenkräfte
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ausgerichtet und/oder positioniert.
[0028] Es kann vorgesehen sein, dass der wenigstens eine Aufspannbalken die Außenkontur des Gerüsts an genau einer Stelle durchsetzt und/oder das an das Gerüst angelegte wenigstens eine Flächengebilde asymmetrisch an der Außenseite des Zelts aufspannt.
[0029] Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das wenigstens eine Flächengebilde an der Außenseite des Gerüsts im Bereich des wenigstens einen Aufspannbalkens konvex aufgespannt ist.
[0030] Besonders bei Ausführungsformen, bei denen es gewünscht ist, dass die Auskragung zumindest aus gewissen Blickwinkeln auch an einer Unterseite geschlossen erscheint, kann dies vorteilhaft sein.
[0031] Der wenigstens eine Aufspannbalken im Sinne der Erfindung kann bevorzugt zentral im Zelt und/oder Pavillon angeordnet sein.
[0032] Bei einem erfindungsgemäßen Zelt und/oder Pavillon kann selbstverständlich mehr als ein Aufspannbalken im Sinne der Erfindung vorhanden sein.
[0033] Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der wenigstens eine Aufspannbalken
- aus wenigstens einem Leichtbauwerkstoff, beispielsweise Aluminium und/oder einem Faserverbundwerkstoff, ausgebildet ist und/oder
- zumindest bereichsweise mit einer variablen Länge, vorzugsweise teleskopierbar, ausgebildet ist.
[0034] Es kann vorgesehen sein, dass das Gerüst Gerüststangen aufweist, welche Gerüststangen mittels Verbindungselemente miteinander, vorzugsweise lösbar, verbunden sind.
[0035] Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Folgenden anhand der Figurenbeschreibung unter Bezugnahme auf die in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Dabei zeigt
[0036] Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Zelts oder Pavillons, [0037] Fig. 2 eine Seitenansicht des in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiels,
[0038] Fig. 3 eine Seitenansicht der Fig. 2, und
[0039] Fig. 4 eine Draufsicht auf Fig. 2.
[0040] Die Figuren 1 bis 4 zeigen ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Zelts oder Pavillons 1.
[0041] Fig 1 zeigt dabei eine perspektivische Ansicht des Zelts oder Pavillons 1. [0042] Fig 2 zeigt eine Seitenansicht der Fig. 1 und Fig. 3 eine Seitenansicht der Fig. 2.
[0043] Fig 3 zeigt eine Draufsicht auf das Ausführungsbeispiel des Zelts oder Pavillons 1 der Fig. 1-3.
[0044] Das Ausführungsbeispiel des Zelts oder Pavillons 1 der Figuren 1 bis 4 weist ein Gerüst 2 auf, wobei das Gerüst 2 aus den Gerüststangen 9 und den zwischen den Gerüststangen 9 gespannten Spannseilen 14 besteht.
[0045] Um die Gerüststangen 9 in der Höhe ausrichten zu können, sind die Gerüststangen 9 mit höhenverstellbaren Füßen 11 ausgebildet, wodurch diese an einen Untergrund anpassbar sind.
[0046] An den Gerüstspitzen 13 der Gerüststangen 9 sind jeweils Abspannseile 10 angeordnet, mittels welchen die Gerüststangen 9 - genauer gesagt: die Gerüststangenspitzen 13 - mit der Umgebung verspannt werden können, indem die Abspannseile 10 an umgebende Bauteile angebracht werden oder in bekannter Weise mit Heringen im umgebenden Boden befestigt werden.
[0047] Untereinander werden die Gerüststangen 9 des Gerüsts 2 über die Spannseile 14 verspannt, wobei die Spannseile 14 am Flächengebilde 4 angeordnet sind oder in dieses verarbeitet
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sind.
[0048] So können beispielsweise die Spannseile 14 mit dem Flächengebilde 4 vernäht sein oder das Flächengebilde 4 über Ösen mit den Spannseilen 14 verbunden sein.
[0049] Somit spannen die Spannseile 14 zwischen den Gerüststangenspitzen 13 das Flächengebilde 4 auf, wodurch die Decke des Zelts oder Pavillons 1 gebildet wird.
[0050] Es wird durch das Gerüst 2 und das Flächengebilde 4 ein geschützter Bereich 3 für Personen und/oder Gegenstände gebildet, wobei Personen und/oder Gegenstände Schutz vor Sonne oder Witterung finden können.
[0051] Das Flächengebilde 4 erstreckt sich des Weiteren über die Decke des Zelts oder Pavillons 1 hinaus und bildet weiters eine Seitenwand des Zelts oder Pavillons 1.
[0052] Diese Seitenwand wird dadurch gebildet, dass das Flächengebilde 4 entlang zweier Gerüststangen 9 hinabgespannt wird und an den Füßen 11 dieser Gerüststangen 9 über Klemmringe 12 befestigt wird.
[0053] Weiters ist ein Aufspannbalken 5 vorgesehen, welcher vom Gerüst 2 getragen wird und die Außenkontur des Gerüsts 2 (siehe hierzu Fig. 2) durchdringt, sodass das Flächengebilde 4 vom Aufspannbalken 5 an der Außenseite des Zelts oder Pavillons 1 aufgespannt wird und eine Auskragung 15 bildet.
[0054] Der Aufspannbalken 5 ist in diesem Ausführungsbeispiel über zwei Zugmittel (beispielsweise Seile) mit den Befestigungspunkten 6 des Gerüsts 2 verbunden.
[0055] Es ist erkennbar, dass eine ähnliche Form des Flächengebildes 4 mit einer Auskragung 15 auch direkt durch abgespannte Gerüststangen zu erreichen wäre. Allerdings würde dann ein direkt vom mit den Bezugszeichen 15 und 16 gekennzeichneten Punkt nach vorne gespanntes Spannseil notwendig werden, was natürlich äußerst störend wäre, wenn unterhalb der Auskragung 15 beispielsweise ein Eingang in das Zelt oder den Pavillon 1 gewünscht ist (siehe Fig. 3).
[0056] Die Befestigungspunkte 6 des Gerüsts 2 werden in diesem Ausführungsbeispiel durch zwei Gerüststangenspitzen 13 gebildet, in welchen die Zugmittel 7 einerseits befestigt werden.
[0057] Andererseits werden die Zugmittel 7 am Aufspannbalken 5 über den Klemmring 12 angeordnet, wodurch der Aufspannbalken 5 durch das Gerüst 2 in einem Lagerpunkt getragen wird und somit noch gewisse Freiheitsgrade aufweist.
[0058] Unter Ausnützung dieser gebildeten Freiheitsgrade und seiner Gewichtskraft drückt der Aufspannbalken 5 an seiner Spitze 16 das Flächengebilde 4 weg vom geschützten Bereich 3, sodass eine Auskragung 15 der Seitenwand gebildet wird.
[0059] Um diesen Effekt zu verstärken, ist der Aufspannbalken 5 an einem vom Flächengebilde 4 abgewandten Ende mit einem Gegengewicht 8 verbunden.
[0060] Dieses Gegengewicht 8 ist über ein weiteres Zugmittel 7 am Aufspannbalken 5 über den Klemmring 12 angeordnet.
[0061] Die Gerüststangen 9 sowie der Aufspannbalken 5 dieses Ausführungsbeispiels sind mit variabler Länge ausgebildet, wobei sie über teleskopierbare Bereiche ineinander verschoben werden können, um sie für einen Transport möglichst kompakt zu gestalten.
[0062] Es ist jedoch auch durchaus denkbar, die Gerüststangen 9 mehrteilig auszuführen, welche beispielsweise ineinander gesteckt werden können, um das Zelt oder den Pavillon 1 aufzubauen.
[0063] Anstelle der genannten Klemmringe 12 könnte jeweils ein anderes Befestigungsteile vorgesehen sein, z.B. ein Haken.
[0064] Das Gegengewicht könnte in auch anderer Weise mit dem Aufspannbalken verbunden sein oder direkt am Aufspannbalken angebracht sein.
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LEGENDE ZU DEN HINWEISZIFFERN:
1 Zelt und/oder Pavillon 2 Gerüst
3 geschützter Bereich 4 Flächengebilde
5 Aufspannbalken
6 Befestigungspunkt
7 Zugmittel
8 Gegengewicht
9 _ Gerüststange
10 Aufspannseil
11 Fuß
12 Klemmring
13 Gerüststangenspitze 14 Spannseil
15 Auskragung
16 Spitze des
Aufspannbalkens
Claims (8)
1. Zelt und/oder Pavillon umfassend ein Gerüst (2), welches einen für Personen zugänglichen, geschützten Bereich (3) bildet, wobei an einer Außenkontur des Gerüsts (2) zumindest teilweise wenigstens ein Flächengebilde (4), insbesondere wenigstens eine Zeltplane, anlegbar ist, wobei wenigstens ein Aufspannbalken (5) vorgesehen ist, welcher wenigstens eine Aufspannbalken (5) vom Gerüst (2) getragen ist und die Außenkontur des Gerüsts (2) durchdringt, sodass das wenigstens eine angelegte Flächengebilde (4) vom wenigstens einen Aufspannbalken (5) an der Außenseite des Zelts und/oder Pavillons (1) aufgespannt ist, dadurch gekennzeichnet, dass
- das wenigstens eine Flächengebilde (4) zwischen einem äußersten Punkt des Aufspannbalkens (5) und einem bodenseitigen Ende des Gerüsts (2) angeordnet ist, und/oder
- der wenigstens eine Aufspannbalken (5) horizontal und/oder parallel zu einem Untergrund des Zelts und/oder Pavillons (1) ausgerichtet ist.
2. Zelt und/oder Pavillon nach Anspruch 1, wobei der wenigstens eine Aufspannbalken (5) zumindest in einem Befestigungspunkt (6) mit dem Gerüst (2) verbunden ist und vorzugsweise die Befestigungen an dem zumindest einen Befestigungspunkt (6) zumindest einen Freiheitsgrad aufweisen.
3. Zelt und/oder Pavillon nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der wenigstens eine Aufspannbalken (5) mit dem Gerüst (2) durch wenigstens ein Zugmittel (7) befestigt ist.
4. Zelt und/oder Pavillon nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der wenigstens eine Aufspannbalken (5), vorzugsweise an einem vom wenigstens einen FIlächengebilde (4) entfernten Ende, wenigstens ein Gegengewicht (8) aufweist und/oder mit wenigstens einem Gegengewicht (8) verbunden ist.
5. Zelt und/oder Pavillon nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der wenigstens eine Aufspannbalken (5) die Außenkontur das Gerüst (2) an genau einer Stelle durchsetzt und/oder das an das Gerüst (2) angelegte wenigstens eine Flächengebilde (4) asymmetrisch an der Außenseite des Zelts und/oder Pavillons (1) aufspannt.
6. Zelt und/oder Pavillon nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das wenigstens eine Flächengebilde (4) an der Außenseite des Gerüsts (2) im Bereich des wenigstens einen Aufspannbalkens (5) konvex aufgespannt ist.
7. Zelt und/oder Pavillon nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der wenigstens eine Aufspannbalken (5) - aus wenigstens einem Leichtbauwerkstoff, vorzugswiese Aluminium und/oder einem Faserverbundwerkstoff, ausgebildet ist und/oder - zumindest bereichsweise mit einer variablen Länge, vorzugsweise teleskopierbar, ausgebildet ist.
8. Zelt und/oder Pavillon nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Gerüst (2) Gerüststangen (9) aufweist, welche Gerüststangen (9) mittels Verbindungselementen miteinander, vorzugsweise lösbar, verbunden sind.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Priority Applications (4)
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| ATA127/2022A AT526201B1 (de) | 2022-06-14 | 2022-06-14 | Zelt und/oder Pavillon |
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| EP23732497.5A EP4540481A1 (de) | 2022-06-14 | 2023-06-13 | Zelt und/oder pavillon |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| ATA127/2022A AT526201B1 (de) | 2022-06-14 | 2022-06-14 | Zelt und/oder Pavillon |
Publications (2)
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|---|---|
| AT526201A1 AT526201A1 (de) | 2023-12-15 |
| AT526201B1 true AT526201B1 (de) | 2025-12-15 |
Family
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Family Applications (1)
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| ATA127/2022A AT526201B1 (de) | 2022-06-14 | 2022-06-14 | Zelt und/oder Pavillon |
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- 2023-06-13 WO PCT/EP2023/065701 patent/WO2023242142A1/de not_active Ceased
Also Published As
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